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Hauptsatzung - und Kreisstadt Bad Salzungen

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13<br />

Aufwandsentschädigungen:<br />

ehrenamtliche Beigeordnete<br />

82,00 <br />

der Ortsbürgermeister<br />

des Ortsteiles Hohleborn<br />

des Ortsteiles Kaltenborn<br />

des Ortsteiles Kloster<br />

des Ortsteiles Langenfeld<br />

des Ortsteiles Wildprechtroda<br />

124,00 <br />

245,00 <br />

353,00 <br />

389,00 <br />

205,00 <br />

(8) Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte erhält eine<br />

monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 77,00 .<br />

§ 13<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Stadt werden öffentlich bekanntgemacht durch<br />

Veröffentlichung in der Tageszeitung "Freies Wort".<br />

(2) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />

sofern nicht B<strong>und</strong>esrecht, Landesrecht oder die Geschäftsordnung<br />

des Stadtrates etwas anderes bestimmt. Im übrigen findet<br />

die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung<br />

von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften <strong>und</strong><br />

Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) in ihrer jeweiligen<br />

Fassung Anwendung.<br />

(3) Kann die nach den vorstehenden Absätzen vorgeschriebene Bekanntmachungsform<br />

wegen eines Naturereignisses oder anderer<br />

unabwendbarer Ereignisse nicht eingehalten werden, erfolgt die<br />

Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des<br />

Verwaltungsgebäudes Rathaus der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Salzungen</strong>.<br />

§ 14<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser <strong>Hauptsatzung</strong> verwandten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer<br />

in der männlichen Sprachform.

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