Hauptsatzung - und Kreisstadt Bad Salzungen
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13<br />
Aufwandsentschädigungen:<br />
ehrenamtliche Beigeordnete<br />
82,00 <br />
der Ortsbürgermeister<br />
des Ortsteiles Hohleborn<br />
des Ortsteiles Kaltenborn<br />
des Ortsteiles Kloster<br />
des Ortsteiles Langenfeld<br />
des Ortsteiles Wildprechtroda<br />
124,00 <br />
245,00 <br />
353,00 <br />
389,00 <br />
205,00 <br />
(8) Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte erhält eine<br />
monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 77,00 .<br />
§ 13<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Stadt werden öffentlich bekanntgemacht durch<br />
Veröffentlichung in der Tageszeitung "Freies Wort".<br />
(2) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />
sofern nicht B<strong>und</strong>esrecht, Landesrecht oder die Geschäftsordnung<br />
des Stadtrates etwas anderes bestimmt. Im übrigen findet<br />
die Thüringer Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung<br />
von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften <strong>und</strong><br />
Landkreise (Bekanntmachungsverordnung) in ihrer jeweiligen<br />
Fassung Anwendung.<br />
(3) Kann die nach den vorstehenden Absätzen vorgeschriebene Bekanntmachungsform<br />
wegen eines Naturereignisses oder anderer<br />
unabwendbarer Ereignisse nicht eingehalten werden, erfolgt die<br />
Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des<br />
Verwaltungsgebäudes Rathaus der Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Salzungen</strong>.<br />
§ 14<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser <strong>Hauptsatzung</strong> verwandten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer<br />
in der männlichen Sprachform.