18.01.2015 Aufrufe

Hauptsatzung - und Kreisstadt Bad Salzungen

Hauptsatzung - und Kreisstadt Bad Salzungen

Hauptsatzung - und Kreisstadt Bad Salzungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

9<br />

Stadt im Einzelfall den Betrag von 11.000,00 nicht<br />

übersteigt.<br />

6.7. Vermietungen <strong>und</strong> Verpachtungen bei einer Werthöhe bis<br />

zu 8.000,00 je Jahr im Einzelfall.<br />

6.8. Erwerb von Gr<strong>und</strong>stücken im Werte bis zu 11.000,00 im<br />

Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.<br />

6.9. Ausübung des Vorkaufsrechtes (§ 24 BauGB) im Rahmen<br />

der verfügbaren Haushaltsmittel bei einer Werthöhe bis<br />

zu 6.000,00 im Einzelfall.<br />

6.10. Nichtausübung des Vorkaufsrechtes (Negativatest).<br />

6.11. Ausnahmen <strong>und</strong> Befreiungen von Bebauungsplänen,<br />

soweit die Satzung die Möglichkeit von Ausnahmen <strong>und</strong><br />

Befreiungen vorsieht (§ 32 Abs. 1 BauGB).<br />

6.12. Erteilung des Einvernehmens für Bauvorhaben im<br />

Rahmen rechtsgültiger Bebauungspläne sowie für Bauvorhaben<br />

innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile.<br />

6.13. Erteilung des Einvernehmens nach § 19 BauGB - Bodenverkehrsgenehmigung.<br />

§ 8<br />

Beigeordnete<br />

(1) Die Zahl der Beigeordneten wird auf bis zu 3 festgesetzt.<br />

(2.1) Als ständiger allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters<br />

wird ein hauptamtlicher Erster Beigeordneter bestellt.<br />

(2.2) Bewerber für das Amt des hauptamtlichen Beigeordneten sind<br />

durch Stellenausschreibung zu ermitteln.<br />

(2.3) Der hauptamtliche Erste Beigeordnete wird vom Stadtrat auf<br />

die Dauer von 6 Jahren gewählt.<br />

(2.4) Die Abgrenzung des Geschäftskreises zwischen Bürgermeister<br />

<strong>und</strong> Erster Beigeordneter erfolgt durch den Bürgermeister<br />

mit Zustimmung des Stadtrates.<br />

(3.1) Die übrigen Beigeordneten sind ehrenamtlich tätig.<br />

(3.2) Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden vom Stadtrat aus

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!