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Vom Steuerberater zum Rentenberater - DVVS

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Erlaubte Nebenleistung<br />

gem. § 5 Abs. 1 RDG<br />

• Aber Achtung:<br />

• Was ist in den Fällen, bei denen es keine Hauptleistung gibt<br />

• Der Mandant erstellt die Lohnbuchhaltung selber (fehlende<br />

Hauptleistung) und fragt den <strong>Steuerberater</strong> um Rat (Der Klassiker des<br />

sparsamen Mandanten!)<br />

– Beratung zur bAV als eigenständiger Auftrag<br />

• Beim Abschluss – Mandanten<br />

• Keine sonstige Mandatsbeziehung<br />

Detlev Pahl • Wirtschaftsprüfer, <strong>Steuerberater</strong> und <strong>Rentenberater</strong> • Papenstieg 5 • 30171 Hannover<br />

Telefon: 0511 - 30 18 89-80 • Telefax: 0511 - 30 18 89 - 90<br />

Seite 11

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