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Vom Steuerberater zum Rentenberater - DVVS

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Nachweis der praktischen Sachkunde<br />

BR Drucksache 316/08<br />

• Zur Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV)<br />

• BR Drucksache 316/08, S. 12<br />

• „Die nach § 12 Abs.3 S. 2 RDG erforderliche, regelmäßig zweijährige<br />

praktische Sachkunde kann durch Zeugnisse der verschiedensten Arbeit<br />

nachgewiesen werden.<br />

• Die zuständigen Behörden haben dabei zu prüfen, ob das vorgelegte<br />

Zeugnis nach Art und Inhalt geeignet ist, eine praktische Berufsausübung<br />

unter Anleitung oder eine Berufsausbildung in dem Rechtsbereich<br />

nachzuweisen, für den die Registrierung beantragt wird.<br />

Detlev Pahl • Wirtschaftsprüfer, <strong>Steuerberater</strong> und <strong>Rentenberater</strong> • Papenstieg 5 • 30171 Hannover<br />

Telefon: 0511 - 30 18 89-80 • Telefax: 0511 - 30 18 89 - 90<br />

Seite 17

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