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Vom Steuerberater zum Rentenberater - DVVS

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Was ist Rechtsdienstleistung<br />

• § 2 RDG<br />

Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden<br />

Angelegenheiten, sobald sie eine (Entwurf: besondere) rechtliche<br />

Prüfung des Einzelfalls erfordert.<br />

• BT-Drucksache 16/6634, S. 51<br />

– … „dass § 2 Abs.1 RDG jede rechtliche Tätigkeit erfassen soll, die<br />

über die bloße Anwendung von Rechtsnormen auf einen<br />

Sachverhalt hinausgeht, ohne dass es einer besonderen<br />

Prüfungstiefe bedarf“<br />

– es geht „ nur um die Abgrenzung von bloßer Rechtsanwendung zu<br />

juristischer Rechtsprüfung und nicht um die Unterscheidung von<br />

„einfachem“ und „schwierigem“ Rechtsrat“<br />

Detlev Pahl • Wirtschaftsprüfer, <strong>Steuerberater</strong> und <strong>Rentenberater</strong> • Papenstieg 5 • 30171 Hannover<br />

Telefon: 0511 - 30 18 89-80 • Telefax: 0511 - 30 18 89 - 90<br />

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