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Vom Steuerberater zum Rentenberater - DVVS

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Erlaubte Nebenleistung<br />

gem. § 5 Abs. 1 RDG<br />

• Zulässig im Rahmen des Mandatsverhältnisses Lohnbuchhaltung<br />

– Sozialversicherungspflicht der Beiträge<br />

– Berechnung der Höhe des unverfallbaren Anspruchs!<br />

– Gleichbehandlung der Arbeitnehmer im Betrieb!<br />

– Betriebsvereinbarungen/tarifrechtliche Vorschriften!<br />

– Beitragspflicht gegenüber Pensionssicherungsverein!<br />

– Anpassung/Umwandlung bestehender Verträge!<br />

• Wenn das alles erlaubt ist, was ist bei Fehlern<br />

in diesem Bereich<br />

Detlev Pahl • Wirtschaftsprüfer, <strong>Steuerberater</strong> und <strong>Rentenberater</strong> • Papenstieg 5 • 30171 Hannover<br />

Telefon: 0511 - 30 18 89-80 • Telefax: 0511 - 30 18 89 - 90<br />

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