Vom Steuerberater zum Rentenberater - DVVS
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Erweiterung der<br />
Rechtsberatungsbefugnis durch das<br />
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)<br />
• Rechtsberatung i.S. § 5 Abs. 1 RDG<br />
• „Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer<br />
anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung <strong>zum</strong> Berufs- oder<br />
Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach<br />
ihrem Inhalt, Umfang und sachlichem Zusammenhang mit der<br />
Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu<br />
beurteilen, die für die Hauptleistung erforderlich sind.<br />
• Nebenleistung<br />
• Hauptleistung<br />
Detlev Pahl • Wirtschaftsprüfer, <strong>Steuerberater</strong> und <strong>Rentenberater</strong> • Papenstieg 5 • 30171 Hannover<br />
Telefon: 0511 - 30 18 89-80 • Telefax: 0511 - 30 18 89 - 90<br />
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