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Vom Steuerberater zum Rentenberater - DVVS

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Erweiterung der<br />

Rechtsberatungsbefugnis durch das<br />

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)<br />

• Rechtsberatung i.S. § 5 Abs. 1 RDG<br />

• „Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer<br />

anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung <strong>zum</strong> Berufs- oder<br />

Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach<br />

ihrem Inhalt, Umfang und sachlichem Zusammenhang mit der<br />

Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu<br />

beurteilen, die für die Hauptleistung erforderlich sind.<br />

• Nebenleistung<br />

• Hauptleistung<br />

Detlev Pahl • Wirtschaftsprüfer, <strong>Steuerberater</strong> und <strong>Rentenberater</strong> • Papenstieg 5 • 30171 Hannover<br />

Telefon: 0511 - 30 18 89-80 • Telefax: 0511 - 30 18 89 - 90<br />

Seite 7

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