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Mitteilungsblatt November 2013 [PDF, 602 KB] - Neerach

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Aus den Verhandlungen des Gemeinderates<br />

Verhandlungen des Gemeinderates<br />

Abfallbewirtschaftung<br />

Abfallverordnung der Gemeinde <strong>Neerach</strong>: Revision<br />

Die gültige Abfallverordnung der Gemeinde <strong>Neerach</strong>, die aus dem Jahr 1991 stammt,<br />

stimmt in einigen Bereichen nicht mehr mit den aktuellen Verhältnissen überein. So wird in<br />

der heute noch gültigen Verordnung beispielsweise die Gesundheitsbehörde, die bereits<br />

seit einigen Jahren nicht mehr existiert, als verantwortliches Organ bezeichnet. Als weiteres<br />

Beispiel kann auch die Grüngutabfuhr genannt werden, die in unserer Gemeinde<br />

längst nicht mehr wegzudenken ist, im gültigen Verordnungstext jedoch nicht erwähnt<br />

wird. Gestützt auf die kantonale Musterverordnung soll deshalb die Abfallverordnung der<br />

Gemeinde <strong>Neerach</strong> revidiert und damit den heutigen Verhältnissen angepasst werden.<br />

Im revidierten Revisionstext sind gegenüber der heutigen Praxis keine wesentlichen Neuerungen<br />

vorgesehen; es kann somit von einer rein formellen Anpassung des veralteten<br />

Verordnungstextes an die heute gelebte Praxis gesprochen werden. Die revidierte Abfallverordnung,<br />

die von der Gemeindeversammlung zu genehmigen ist, ist der Baudirektion<br />

des Kantons Zürich bereits vorgängig zur Prüfung eingereicht worden.<br />

Bauplanung, Raumplanung<br />

QP-Gebiet Binzmühle-Untermühle: Erschliessungsbauwerke mit öffentlicher Baupflicht,<br />

Genehmigung der Bauabrechnungen<br />

In den Jahren 2001 und 2002 wurden die Erschliessungsbauwerke im Quartierplangebiet<br />

Binzmühle-Untermühle, <strong>Neerach</strong>, vollständig erstellt. Neben den durch die Quartierplangenossen<br />

zu finanzierenden Erschliessungsanlagen wurden gleichzeitig diverse Bauwerke<br />

mit öffentlicher Baupflicht ausgeführt. Dafür wurden von der Gemeindeversammlung im<br />

Jahr 2000 die notwendigen Baukredite im Gesamtbetrag von Fr. 3‘201‘250.00 erteilt.<br />

Nachdem alle Pendenzen erledigt sind, können die entsprechenden Bauwerke nun definitiv<br />

abgerechnet werden. Gleichzeitig sind auch die für einen im Quartierplangebiet<br />

Binzmühle-Untermühle ursprünglich vorgesehenen Gestaltungsplan aufgelaufenen Kosten<br />

abzurechnen. Die Abrechnungen über die Erschliessungsbauwerke mit öffentlicher<br />

Baupflicht im Quartierplangebiet Binzmühle-Untermühle, die Baukosten von insgesamt<br />

Fr. 2‘356‘810.30 ausweisen, sowie die ausgewiesenen Gestaltungsplankosten in der Höhe<br />

von Fr. 41‘260.25 werden genehmigt. Das Geschäft geht zur Prüfung und Antragstellung<br />

zuhanden der Gemeindeversammlung an die Rechnungsprüfungskommission.<br />

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