Mitteilungsblatt November 2013 [PDF, 602 KB] - Neerach
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Aus den Verhandlungen des Gemeinderates<br />
Verhandlungen des Gemeinderates<br />
Abfallbewirtschaftung<br />
Abfallverordnung der Gemeinde <strong>Neerach</strong>: Revision<br />
Die gültige Abfallverordnung der Gemeinde <strong>Neerach</strong>, die aus dem Jahr 1991 stammt,<br />
stimmt in einigen Bereichen nicht mehr mit den aktuellen Verhältnissen überein. So wird in<br />
der heute noch gültigen Verordnung beispielsweise die Gesundheitsbehörde, die bereits<br />
seit einigen Jahren nicht mehr existiert, als verantwortliches Organ bezeichnet. Als weiteres<br />
Beispiel kann auch die Grüngutabfuhr genannt werden, die in unserer Gemeinde<br />
längst nicht mehr wegzudenken ist, im gültigen Verordnungstext jedoch nicht erwähnt<br />
wird. Gestützt auf die kantonale Musterverordnung soll deshalb die Abfallverordnung der<br />
Gemeinde <strong>Neerach</strong> revidiert und damit den heutigen Verhältnissen angepasst werden.<br />
Im revidierten Revisionstext sind gegenüber der heutigen Praxis keine wesentlichen Neuerungen<br />
vorgesehen; es kann somit von einer rein formellen Anpassung des veralteten<br />
Verordnungstextes an die heute gelebte Praxis gesprochen werden. Die revidierte Abfallverordnung,<br />
die von der Gemeindeversammlung zu genehmigen ist, ist der Baudirektion<br />
des Kantons Zürich bereits vorgängig zur Prüfung eingereicht worden.<br />
Bauplanung, Raumplanung<br />
QP-Gebiet Binzmühle-Untermühle: Erschliessungsbauwerke mit öffentlicher Baupflicht,<br />
Genehmigung der Bauabrechnungen<br />
In den Jahren 2001 und 2002 wurden die Erschliessungsbauwerke im Quartierplangebiet<br />
Binzmühle-Untermühle, <strong>Neerach</strong>, vollständig erstellt. Neben den durch die Quartierplangenossen<br />
zu finanzierenden Erschliessungsanlagen wurden gleichzeitig diverse Bauwerke<br />
mit öffentlicher Baupflicht ausgeführt. Dafür wurden von der Gemeindeversammlung im<br />
Jahr 2000 die notwendigen Baukredite im Gesamtbetrag von Fr. 3‘201‘250.00 erteilt.<br />
Nachdem alle Pendenzen erledigt sind, können die entsprechenden Bauwerke nun definitiv<br />
abgerechnet werden. Gleichzeitig sind auch die für einen im Quartierplangebiet<br />
Binzmühle-Untermühle ursprünglich vorgesehenen Gestaltungsplan aufgelaufenen Kosten<br />
abzurechnen. Die Abrechnungen über die Erschliessungsbauwerke mit öffentlicher<br />
Baupflicht im Quartierplangebiet Binzmühle-Untermühle, die Baukosten von insgesamt<br />
Fr. 2‘356‘810.30 ausweisen, sowie die ausgewiesenen Gestaltungsplankosten in der Höhe<br />
von Fr. 41‘260.25 werden genehmigt. Das Geschäft geht zur Prüfung und Antragstellung<br />
zuhanden der Gemeindeversammlung an die Rechnungsprüfungskommission.<br />
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