Mitteilungsblatt November 2013 [PDF, 602 KB] - Neerach
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Gemeindeversammlung vom 2. Dezember <strong>2013</strong>, 20.00 Uhr, MZG Sandbuck<br />
Gestützt auf § 43 des Gemeindegesetzes wird die Durchführung der Gemeindeversammlung<br />
vom 2.12.<strong>2013</strong> mit folgenden Traktanden bekannt gemacht:<br />
Politische Gemeinde <strong>Neerach</strong><br />
1. Genehmigung der Abrechnung über die Erschliessungsbauwerke mit öffentlicher<br />
Baupflicht im Quartierplangebiet „Binzmühle-Untermühle“, <strong>Neerach</strong>.<br />
2. Genehmigung der Abrechnung über den Kostenanteil der Politischen Gemeinde<br />
<strong>Neerach</strong> an der im Jahr 2004 erstellten Fussgängerschutzinsel auf der Wehntalerstrasse,<br />
Riedt.<br />
3. Projektgenehmigung für die Sanierung der Heitligstrasse, <strong>Neerach</strong>, inkl. Ersatz der<br />
Wasserleitung und Anpassung der Kanalisationsschächte und Bewilligung der notwendigen<br />
Baukredite von insgesamt Fr. 1‘272‘000.00.<br />
4. Anpassung der Vereinsbeiträge der Gemeinde <strong>Neerach</strong> per 1.1.2014.<br />
5. Genehmigung der neuen Abfallverordnung der Gemeinde <strong>Neerach</strong>.<br />
6. Genehmigung des Budgets 2014 des Politischen Gemeindegutes und Festlegung des<br />
Steueransatzes.<br />
7. Ordentliche Einbürgerung von Fell Michael, 1967, deutscher Staatsangehöriger,<br />
<strong>Neerach</strong>.<br />
8. Ordentliche Einbürgerung von Guadalix Frax Enrique, 1975, spanischer Staatsangehöriger,<br />
<strong>Neerach</strong>.<br />
9. Ordentliche Einbürgerung von John Andreas, 1970, deutscher Staatsangehöriger,<br />
<strong>Neerach</strong>.<br />
10. Ordentliche Einbürgerung von Schwappach Barbara, 1971, deutsche Staatsangehörige,<br />
<strong>Neerach</strong>, und deren Tochter Schwappach Tatjana, 2004, deutsche Staatsangehörige,<br />
<strong>Neerach</strong>.<br />
11. Stellungnahme des Gemeinderates <strong>Neerach</strong> zum Thema Einheitsgemeinde aufgrund<br />
einer diesbezüglichen Anfrage anlässlich der Gemeindeversammlung vom 3.12.2012.<br />
12. Beantwortung allfälliger Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes.<br />
(Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat bis spätestens<br />
zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich einzureichen.)<br />
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