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Mitteilungsblatt November 2013 [PDF, 602 KB] - Neerach

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Gemeindeversammlung vom 2. Dezember <strong>2013</strong>, 20.00 Uhr, MZG Sandbuck<br />

Gestützt auf § 43 des Gemeindegesetzes wird die Durchführung der Gemeindeversammlung<br />

vom 2.12.<strong>2013</strong> mit folgenden Traktanden bekannt gemacht:<br />

Politische Gemeinde <strong>Neerach</strong><br />

1. Genehmigung der Abrechnung über die Erschliessungsbauwerke mit öffentlicher<br />

Baupflicht im Quartierplangebiet „Binzmühle-Untermühle“, <strong>Neerach</strong>.<br />

2. Genehmigung der Abrechnung über den Kostenanteil der Politischen Gemeinde<br />

<strong>Neerach</strong> an der im Jahr 2004 erstellten Fussgängerschutzinsel auf der Wehntalerstrasse,<br />

Riedt.<br />

3. Projektgenehmigung für die Sanierung der Heitligstrasse, <strong>Neerach</strong>, inkl. Ersatz der<br />

Wasserleitung und Anpassung der Kanalisationsschächte und Bewilligung der notwendigen<br />

Baukredite von insgesamt Fr. 1‘272‘000.00.<br />

4. Anpassung der Vereinsbeiträge der Gemeinde <strong>Neerach</strong> per 1.1.2014.<br />

5. Genehmigung der neuen Abfallverordnung der Gemeinde <strong>Neerach</strong>.<br />

6. Genehmigung des Budgets 2014 des Politischen Gemeindegutes und Festlegung des<br />

Steueransatzes.<br />

7. Ordentliche Einbürgerung von Fell Michael, 1967, deutscher Staatsangehöriger,<br />

<strong>Neerach</strong>.<br />

8. Ordentliche Einbürgerung von Guadalix Frax Enrique, 1975, spanischer Staatsangehöriger,<br />

<strong>Neerach</strong>.<br />

9. Ordentliche Einbürgerung von John Andreas, 1970, deutscher Staatsangehöriger,<br />

<strong>Neerach</strong>.<br />

10. Ordentliche Einbürgerung von Schwappach Barbara, 1971, deutsche Staatsangehörige,<br />

<strong>Neerach</strong>, und deren Tochter Schwappach Tatjana, 2004, deutsche Staatsangehörige,<br />

<strong>Neerach</strong>.<br />

11. Stellungnahme des Gemeinderates <strong>Neerach</strong> zum Thema Einheitsgemeinde aufgrund<br />

einer diesbezüglichen Anfrage anlässlich der Gemeindeversammlung vom 3.12.2012.<br />

12. Beantwortung allfälliger Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes.<br />

(Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat bis spätestens<br />

zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich einzureichen.)<br />

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