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Neu im Ehrenamt? Die Vertrauensperson der schwerbehinderten ...

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den zuständigen Stellen, n<strong>im</strong>mt Anregungen und Beschwerden von schwerbehin<strong>der</strong>ten<br />

Menschen entgegen und verhandelt mit dem Arbeitgeber.<br />

Voraussetzung ist ein sehr breites Fachwissen. <strong>Die</strong> SBV sollte an Schulungen teilnehmen und<br />

wird für diese Bildungsveranstaltungen auch freigestellt. Dabei lassen sich sehr gute Netzwerke<br />

kennenlernen und weiter ausbauen. <strong>Die</strong> SBV braucht Verbündete <strong>im</strong> Betrieb und auch<br />

Unterstützer außerhalb.<br />

Als SBV ist man für die schwerbehin<strong>der</strong>ten Menschen zuständig, die bereits vom<br />

Versorgungsamt einen anerkannten Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung von wenigstens 50 v.H. erhalten<br />

haben. Aber es gibt auch von Behin<strong>der</strong>ung bedrohte Menschen, die sich beraten lassen und<br />

denen bei <strong>der</strong> Antragstellung geholfen werden kann.<br />

Wichtig ist die gute Zusammenarbeit zwischen SBV, Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber. <strong>Die</strong><br />

SBV muss vom Arbeitgeber informiert werden. Zur Prävention ist die SBV zu Beginn<br />

einzuschalten (Beispiel Konfliktprävention).<br />

Ein Gespräch bei Gefährdung des Arbeitsplatzes nach Paragraf 84 Absatz 1 SGB IX bezieht<br />

sich auf schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte und sieht be<strong>im</strong> „Eintreten von personen-, verhaltenso<strong>der</strong><br />

betriebsbedingten Schwierigkeiten <strong>im</strong> Arbeits- o<strong>der</strong> Beschäftigungsverhältnis, die zur<br />

Gefährdung dieses Verhältnisses führen können“, die rechtzeitige und umfassende<br />

Einschaltung <strong>der</strong> SBV durch den Arbeitgeber vor, um alle Hilfsmöglichkeiten zu erörtern, mit<br />

denen diese Schwierigkeiten beseitigt werden können, damit das Beschäftigungsverhältnis<br />

möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.<br />

Definition von möglichen Schwierigkeiten<br />

Personenbedingte Schwierigkeiten könnten sein:<br />

• körperliche Beeinträchtigungen (zum Beispiel eine Arthrose bei einer Servicekraft)<br />

• psychische Beeinträchtigungen (zum Beispiel Burn-out-Syndrom)<br />

• Sinnesstörungen (zum Beispiel Hör- o<strong>der</strong> Sehbehin<strong>der</strong>ung)<br />

• geistige Probleme (zum Beispiel Konzentrations- o<strong>der</strong> Wortfindungsstörungen)<br />

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Informationen und Fachbeiträge zum BGW forum:<br />

www.bgwforum.de

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