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JMStV in der Fassung des 14. RÄStV - Telemedicus

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<strong>JMStV</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Fassung</strong> <strong>des</strong> <strong>14.</strong> <strong>RÄStV</strong> Seite 24<br />

für fremde Inhalte, auch im Rahmen von Foren und Blogs, durch diesen Staatsvertrag<br />

nicht erweitert werden.<br />

Protokollerklärung aller Län<strong>der</strong> zu § 10 Abs. 2<br />

<strong>des</strong> Jugendmedienschutz-Staatsvertrages<br />

Die Län<strong>der</strong> sehen bei <strong>der</strong> digitalen Rundfunkübertragung technische Möglichkeiten<br />

zur Alterskennzeichnung, die u. a. von Digitalreceivern und Festplattenrekor<strong>der</strong>n<br />

ausgelesen werden kann. Dies könnte e<strong>in</strong> wichtiger Ansatz zur Fortentwicklung<br />

<strong>des</strong> Jugendmedienschutzes se<strong>in</strong>. Sie erwarten von den Rundfunkveranstaltern<br />

und den Anbietern von Digitalreceivern und Festplattenrekor<strong>der</strong>n Anstrengungen,<br />

die digitale Auslesbarkeit von Alterskennzeichen technisch umzusetzen.<br />

Protokollerklärung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Baden-Württemberg<br />

Die Verbreitung von Inhalten über das Internet hat <strong>in</strong> den vergangenen Jahren<br />

e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Dynamik erfahren. Neue Kommunikationsformen und Dienste<br />

haben den Menschen hierbei e<strong>in</strong>fache, leicht zugängliche Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Me<strong>in</strong>ungsäußerung und Interaktion eröffnet. Diese Formen <strong>der</strong> Bürgerbeteiligung<br />

stellen e<strong>in</strong>en wertvollen Beitrag zur politischen Willensbildung und damit gelebte<br />

Me<strong>in</strong>ungsfreiheit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er mo<strong>der</strong>nen Demokratie dar.<br />

Das Land Baden-Württemberg begrüßt diese Entwicklung und bekennt sich zu<br />

<strong>der</strong> Verantwortung unseres freiheitlichen Staatswesens, die rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Telemedien so auszugestalten, dass diese neuen<br />

Formen <strong>der</strong> Bürgerbeteiligung bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten f<strong>in</strong>den. Zu<br />

hohe und unklare rechtliche Anfor<strong>der</strong>ungen können dabei <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf<br />

private und nicht gewerbliche Anbieter von Medien<strong>in</strong>halten e<strong>in</strong>e abschreckende<br />

Wirkung entfalten. Dies birgt die Gefahr, dass diese aus Sorge vor unübersehbaren<br />

rechtlichen Konsequenzen auf die Nutzung <strong>des</strong> Internets als Verbreitungsweg<br />

ihrer Medienangebote verzichten. Der aktuellen Konzeption <strong>des</strong> Jugendmedienschutzes<br />

liegt erkennbar das Bemühen zugrunde, die bisherigen, ganz überwiegend<br />

auf die kommerzielle Verbreitung von Medienangeboten zugeschnittenen<br />

Lösungen auch für die verän<strong>der</strong>ten Strukturen <strong>der</strong> Medienverbreitung über<br />

das Internet nutzbar zu machen. Schutzmaßnahmen wie Sendezeitbegrenzungen<br />

o<strong>der</strong> die Kennzeichnung von Produkten mit Altersbeschränkungen haben<br />

sich dabei für die klassischen Verbreitungswege (Rundfunk, Vertrieb von Tonund<br />

Datenträgern) bewährt. Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Verbreitungswege<br />

und <strong>der</strong> hohen Zahl nicht gewerblicher Anbieter im Internet lassen sich mit diesen

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