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Verrechnungspreisdokumentation in Deutschland ... - bws Trewitax

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Verrechnungspreise: Sanktionen bei Nichte<strong>in</strong>haltung der Dokumentationspflichten<br />

Gem. § 162 Abs. 3 AO<br />

Gem. § 162 Abs. 4 AO<br />

• Nichtvorlage der Dokumentation<br />

• Vorlage e<strong>in</strong>er im Wesentlichen<br />

unverwertbaren Dokumentation<br />

• Nicht zeitnahe Dokumentation<br />

außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle<br />

• Nichtvorlage der Dokumentation<br />

• Vorlage e<strong>in</strong>er im Wesentlichen<br />

unverwertbaren Dokumentation<br />

‣Zuschlag i. H. v. 5 -10 % der<br />

E<strong>in</strong>kunftskorrektur, m<strong>in</strong>. aber TEUR 5<br />

• Verspätete Vorlage e<strong>in</strong>er Dokumentation<br />

‣Umkehr Beweislast<br />

‣Ausschöpfung Preisbandbreiten zu<br />

Lasten des Unternehmens<br />

‣Zuschlag m<strong>in</strong>. EUR 100 pro Tag<br />

Fristüberschreitung, max. EUR 1 Mio.<br />

‣Ke<strong>in</strong>e Zuschläge bei entschuldbarer<br />

Nichterfüllung oder ger<strong>in</strong>gfügigem<br />

Verschulden.<br />

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