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Verrechnungspreisdokumentation in Deutschland ... - bws Trewitax

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§ 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen<br />

4<br />

Soweit den F<strong>in</strong>anzbehörden Ermessen h<strong>in</strong>sichtlich der Höhe des Zuschlags e<strong>in</strong>geräumt ist,<br />

s<strong>in</strong>d neben dessen Zweck, den Steuerpflichtigen zur Erstellung und fristgerechten Vorlage der<br />

Aufzeichnungen im S<strong>in</strong>ne des § 90 Abs. 3 anzuhalten, <strong>in</strong>sbesondere die von ihm gezogenen<br />

Vorteile und bei verspäteter Vorlage auch die Dauer der Fristüberschreitung zu<br />

berücksichtigen. 5 Von der Festsetzung e<strong>in</strong>es Zuschlags ist abzusehen, wenn die Nichterfüllung<br />

der Pflichten nach § 90 Abs. 3 entschuldbar ersche<strong>in</strong>t oder e<strong>in</strong> Verschulden nur ger<strong>in</strong>gfügig ist.<br />

6<br />

Das Verschulden e<strong>in</strong>es gesetzlichen Vertreters oder e<strong>in</strong>es Erfüllungsgehilfen steht dem<br />

eigenen Verschulden gleich. 7 Der Zuschlag ist regelmäßig nach Abschluss der Außenprüfung<br />

festzusetzen.<br />

3

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