Verrechnungspreisdokumentation in Deutschland ... - bws Trewitax
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§ 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen<br />
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Soweit den F<strong>in</strong>anzbehörden Ermessen h<strong>in</strong>sichtlich der Höhe des Zuschlags e<strong>in</strong>geräumt ist,<br />
s<strong>in</strong>d neben dessen Zweck, den Steuerpflichtigen zur Erstellung und fristgerechten Vorlage der<br />
Aufzeichnungen im S<strong>in</strong>ne des § 90 Abs. 3 anzuhalten, <strong>in</strong>sbesondere die von ihm gezogenen<br />
Vorteile und bei verspäteter Vorlage auch die Dauer der Fristüberschreitung zu<br />
berücksichtigen. 5 Von der Festsetzung e<strong>in</strong>es Zuschlags ist abzusehen, wenn die Nichterfüllung<br />
der Pflichten nach § 90 Abs. 3 entschuldbar ersche<strong>in</strong>t oder e<strong>in</strong> Verschulden nur ger<strong>in</strong>gfügig ist.<br />
6<br />
Das Verschulden e<strong>in</strong>es gesetzlichen Vertreters oder e<strong>in</strong>es Erfüllungsgehilfen steht dem<br />
eigenen Verschulden gleich. 7 Der Zuschlag ist regelmäßig nach Abschluss der Außenprüfung<br />
festzusetzen.<br />
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