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Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weißenthurm

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Anlage zur Friedhofsgebührensatzung<br />

I. Reihengrabstätten / Urnenreihengrabstätten<br />

1. Die Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong><br />

Friedhofssatzung für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit<br />

a) für Erdbestattung für Verstorbene bis zum vollendeten<br />

5. Lebensjahr<br />

Grablänge 1,20 m, Breite 0,60 m = 39,50 €<br />

b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab<br />

Grablänge 2,00 m, Breite 0,80 m = 184,50 €<br />

c) Urnenreihengrabstätte<br />

Grablänge 1,00 m, Breite 0,70 m = 184,50 €<br />

(wahlweise Maße wie Reihengrabstätte<br />

für Erdbestattung)<br />

II. a) Urnenreihengrabstätten<br />

im Rasengrabfeld für Berechtigte<br />

nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Friedhofssatzung<br />

für 20 Jahre gesetzliche Ruhezeit = 500,00 €<br />

b) Urnenreihengrabstätte<br />

im anonymen Gräberfeld<br />

für Berechtigte nach § 2 Abs. 2<br />

<strong>der</strong> Friedhofssatzung für<br />

20 Jahre gesetzliche Ruhezeit = 368,50 €<br />

III. Verleihung von Nutzungsrechten an<br />

Wahlgrabstätten / Urnenwahlgrabstätten<br />

1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an<br />

Berechtigte nach § 14 <strong>der</strong> Friedhofssatzung auf 30 Jahre für<br />

aa) Doppelgrabstätte, Länge 2,00 m, Breite 2,00 m = 790,00 €<br />

bb) Einzelgrabstätte, Länge 2,00 m, Breite 0,90 m = 434,50 €<br />

cc) Tiefgrab zusätzlich zu aa) und bb)<br />

je Bestattungsstelle = 263,50 €<br />

dd) Urnengrabstätte, Länge 1,00 m, Breite 0,70 m = 263,50 €<br />

(wahlweise Maße wie Wahlgrabstätte<br />

für Erdbestattung)<br />

für die erste Beisetzung (Grundpreis) = 263,50 €<br />

für jede weitere Beisetzung = 100,00 €<br />

b) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Buchstabe a)<br />

je angefangenes Jahr 1/30 des Grundpreises.<br />

c) Bei Wie<strong>der</strong>verleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf <strong>der</strong> ersten Nutzungszeit<br />

wird die gleiche Gebühr wie nach Buchstabe a) erhoben.

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