Friedhofsgebührensatzung der Stadt WeiÃenthurm
Friedhofsgebührensatzung der Stadt WeiÃenthurm
Friedhofsgebührensatzung der Stadt WeiÃenthurm
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Beerdigungsinstitut zu zahlen.<br />
1. Für die Aufbewahrung<br />
a) Gebühr für die Benutzung <strong>der</strong> Friedhofskapelle<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leichenhalle, einschließlich <strong>der</strong><br />
Leichenkühlanlage bis zu 3 Tagen = 115,00 €<br />
für jeden weiteren angefangenen Tag = 22,50 €<br />
b) einer Urne bis zu 10 Tagen = 45,50 €<br />
für jeden weiteren angefangenen Tag = 6,50 €<br />
2. Für die Reinigung bei Benutzung <strong>der</strong> Leichenhalle durch<br />
eine Wasserleiche = 137,00 €<br />
a) für Leichenöffnungen, je Tag = 168,50 €<br />
b) für die Gestellung einer Hilfskraft, je Stunde = 33.50 €<br />
c) für Reinigung bei Vornahme von Leichenöffnungen<br />
in <strong>der</strong> Leichenhalle = 100,00 €<br />
VII. Sonstige Gebühren<br />
1. Für die Genehmigung zur Errichtung von Grabmälern,<br />
Gedenkplatten, Einfassungen und <strong>der</strong>gleichen = 39,50 €<br />
Gedenktafel Rasengrab = 20,00 €<br />
2. Für die Benutzung eines Leihsarges = 67,00 €<br />
3. Gestellung eines Holzkreuzes o<strong>der</strong> Holztafel<br />
mit Namensangabe = 45,00 €<br />
4. Lieferung und Verlegung von Trittplatten zwischen<br />
den Gräbern = 46,00 €<br />
Sollten im Fall einer Bestattung o<strong>der</strong> Beisetzung weitere Gebühren zu erheben sein, so<br />
richtet sich <strong>der</strong>en Höhe nach den tatsächlich entstandenen Kosten.<br />
Hierzu zählen ebenso die Kosten für Einebnung <strong>der</strong> Gräber nach Ablauf <strong>der</strong> Ruhezeiten bei<br />
Reihengräbern und Nutzungszeiten bei Wahlgrabstätten.