der Mühlhof - Dorfgemeinschaft Köbbinghausen eV
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5. Das Gefälle des Viereggeschen Untergraben von <strong>der</strong> Mühle bis zum Einmünden in den Elsebach beträgt<br />
3,1 Fuß, und bis zur Krone des Wehres a 2,04 Fuß, bis zur Krone <strong>der</strong> Buschschlacht b 2,2 Fuß und bis zur<br />
Sohle des alten Wiesenbewässerungsgraben c 3,14 Fuß.<br />
147 Der <strong>Mühlhof</strong><br />
Die Mühlen galten seit ältesten Zeiten als staatliches Eigentum und wurden von <strong>der</strong> landesherrlichen<br />
Regierung verpachtet. Im Mittelalter waren die Bauerschaften Himmelmert, <strong>Köbbinghausen</strong>, Holthausen,<br />
Bremcke und einige Höfe in <strong>der</strong> Gemeinde Herscheid verpflichtet, in <strong>der</strong> Mühle im <strong>Mühlhof</strong> mahlen zu<br />
lassen. Im 16. und in <strong>der</strong> ersten Hälfte des 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts haben die Drosten von Plettenberg zu<br />
Schwarzenberg die ihnen unterstellten Bauern nach und nach "auf die Gemeinschaftsmühle von<br />
Plettenberg gezwungen". 1651 war die <strong>Mühlhof</strong>er Mühle schon stillgelegt. Eigentümer war noch <strong>der</strong><br />
Landesherr, <strong>der</strong> sie aber im 18. Jahrhun<strong>der</strong>t an die von Neuenhof und Schade zu Salwey verpfändet hatte.<br />
In <strong>der</strong> Mühle wohnten:<br />
1710 H. Mölhoff<br />
vor 1751 Cornelius Schulte; dessen Sohn J. H. Bernh. Schulte ∞ nach <strong>der</strong> Burg bei Ohle. Von ihm<br />
stammen die Schulten in <strong>der</strong> Jeutmecke.<br />
1709-1783 Kaps. D. <strong>Mühlhof</strong> und Kath. Gertr. Mertens (1721-1775)<br />
1865 Vieregge<br />
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