Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - GKD Paderborn
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B Berechnung Ihrer Einkommensgruppe:<br />
Die nachfolgende Aufstellung ist lediglich ein Hilfsmittel<br />
zur Errechnung Ihrer Einkommensgruppe<br />
Vater/Pflegevater<br />
Mutter/Pflegemutter<br />
1. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (brutto)<br />
abzügl. Werbungskosten<br />
2. Zwischensumme<br />
3. 10% Aufschlag auf die Einkünfte aus einem Beamtenverhältnis o.ä.<br />
4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />
5. Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbebetrieb<br />
6. steuerfreie Einkünfte<br />
7. Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />
(sofern sie den Sparerfreibetrag übersteigen)<br />
8. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />
9. Unterhaltsleistungen<br />
10. öffentliche Leistungen wie:<br />
10.1 Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II<br />
10.2 Krankengeld<br />
10.3 Wohngeld<br />
10.4 Ausbildungsförderung<br />
11. Elterngeld (sofern anzurechnen)<br />
12. sonstige Einnahmen<br />
Summen<br />
Gesamtsumme der positiven Einkünfte<br />
abzügl. Kinderfreibeträge für das 3. und jedes weitere Kind<br />
abzügl. Betreuungsfreibeträge für das. 3. und jedes weitere Kind<br />
zu berücksichtigende Gesamteinkünfte<br />
Der Elternbeitrag ist wie folgt gestaffelt:<br />
Kinder über 2 Jahre<br />
Kinder unter 2 Jahre<br />
Jahreseinkommen wöchentlicher Betreuungsumfang bis wöchentlicher Betreuungsumfang bis<br />
25 Std. 35 Std. 45 Std. 25 Std. 35 Std. 45 Std.<br />
bis 25.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
bis 37.000,00 € 39,00 € 45,00 € 62,00 € 91,00 € 106,00 € 149,00 €<br />
bis 49.000,00 € 63,00 € 73,00 € 102,00 € 135,00 € 156,00 € 219,00 €<br />
bis 61.000,00 € 100,00 € 114,00 € 161,00 € 179,00 € 207,00 € 291,00 €<br />
bis 73.000,00 € 131,00 € 151,00 € 212,00 € 203,00 € 234,00 € 330,00 €<br />
über 73.000,00 € 157,00 € 180,00 € 255,00 € 223,00 € 258,00 € 363,00 €<br />
Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, das wie das Schuljahr vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres<br />
dauert.<br />
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Tageseinrichtung,<br />
bzw. eine Kindertagespflegestelle im Kreis <strong>Paderborn</strong>, so entfallen die Beiträge für das zweite u. jedes weitere Kind.<br />
Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen. Nimmt ein Kind gleichzeitig verschiedene<br />
Betreuungsformen (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) in Anspruch, so sind sämtliche für die verschiedenen Betreuungsformen<br />
festgesetzten Elternbeiträge zu zahlen. Nehmen zwei oder mehr Geschwisterkinder gleichzeitig mehrere Betreuungsformen in Anspruch,<br />
gilt die Beitragsfreiheit nur für die Geschwisterkinder, wobei die Beiträge für das Kind zu entrichten sind, für das sich in der Summe der<br />
höchste Gesamtbeitrag ergibt. Für die Geschwisterkinder mit den niedrigeren Gesamtsummen besteht Beitragsfreiheit. Sofern die<br />
Gesamtbeiträge in der Summe bei allen Geschwistern identisch sind, ist eine Beitragspflicht des ältesten Kindes gegeben.<br />
Die „<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong>“ mit den dazugehörigen Einkommensnachweisen ist jedoch auch für die<br />
beitragsfreien Geschwisterkinder einzureichen.<br />
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, so wenden Sie sich bitte an die Stadt Bad Lippspringe, Frau Bosse, Zimmer 150,<br />
Tel.: 05252/26 118.