Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - GKD Paderborn
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - GKD Paderborn
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<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />
Stadt Bad Lippspringe Personenkonto - Nr. BE-GR.<br />
FB Gesellschaft und Soziales<br />
Postfach 14 80<br />
33169 Bad Lippspringe<br />
I. Persönliche Angaben<br />
(Bitte nicht ausfüllen)<br />
Bitte Einkommensnachweise beifügen!<br />
Name Geburts- Name der Tageseinrichtung Betreuung<br />
des Kindes/der Kinder* datum 25 Std. 35 Std. 45 Std.<br />
Aufnahmemonat:<br />
(Nur für Neuaufnahmen)<br />
* (Bitte die Kinder eintragen, die derzeit bereits einen<br />
Kindergarten/eine Tagesstätte besuchen bzw. jetzt einen Platz<br />
erhalten werden)<br />
Name, Vorname, Anschrift und Tel.-Nr. des Vaters/Pflegevaters<br />
berufstätig als Arbeiter/Angestellter Beamter/Richter Selbständiger nicht berufstätig<br />
Erwerbstätigkeit seit bzw. voraussichtlich ab:<br />
Name, Vorname, Anschrift und Tel.-Nr. der Mutter/Pflegemutter<br />
berufstätig als Arbeiterin/Angestellte Beamtin/Richterin Selbständige nicht berufstätig<br />
Erwerbstätigkeit seit bzw. voraussichtlich ab:<br />
Das Kind/Die Kinder lebt/leben<br />
bei beiden Elternteilen bei einem Elternteil in Vollzeitpflege bei den Pflegeeltern<br />
(Kinderfreibetrag oder Kindergeld wird uns gewährt)<br />
Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder<br />
Bitte wenden!
II. Angaben <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />
Anhand der beigefügten Anlage <strong>zum</strong> <strong>Erklärung</strong>sbogen können Sie Ihre zu berücksichtigenden Einkünfte<br />
errechnen und eine Einstufung in die entsprechende Einkommensgruppe vornehmen. Zu berücksichtigen sind<br />
die prognostizierten Einkünfte für das gesamte laufende Jahr.<br />
Ich/Wir verfüge/n über folgende Einkunftsarten:<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen!<br />
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit<br />
Einkünfte aus selbständiger Arbeit/<br />
Gewerbebetrieb<br />
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />
steuerfreie Einnahmen<br />
Elterngeld<br />
Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung<br />
Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />
(sofern sie den Sparerfreibetrag übersteigen)<br />
Unterhaltsleistungen<br />
öffentl. Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld,<br />
Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Krankengeld etc.)<br />
sonstige Einkünfte:<br />
Meine/Unsere gesamten positiven Einkünfte liegen in folgender Einkommensgruppe:<br />
0 Euro bis 25.000 Euro 25.001 bis 37.000 Euro 37.001 bis 49.000 Euro<br />
49.001 bis 61.000 Euro 61.001 bis 73.000 Euro über 73.000 Euro<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass<br />
1. ich/wir die <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong> ausgefüllt und mit den entsprechenden Einkommensnachweisen<br />
innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zurückzugeben habe/n.<br />
2. ich/wir verpflichtet bin/sind, den jeweiligen Höchstbetrag zu zahlen, soweit ich/wir keine Angaben zur<br />
Einkommenshöhe mache/n oder die geforderten Nachweise nicht erbringe/n.<br />
3. ich/wir verpflichtet bin/sind, jede Änderung der Einkommensverhältnisse, die zu einer höheren Beitragsstufe<br />
führt, der Stadt Bad Lippspringe mitzuteilen.<br />
4. aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben oder weil Änderungen nicht mitgeteilt wurden, zu<br />
wenig gezahlte Beiträge umgehend nachzuzahlen sind, sowie unrichtige und unvollständige Angaben<br />
als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können.<br />
Ich/Wir versichere/versichern, dass meine/unsere Angaben richtig und vollständig sind.<br />
________________ __________________________ __________________________<br />
Datum Unterschrift der Mutter/Pflegemutter Unterschrift des Vaters/Pflegevaters
Sehr geehrte Eltern!<br />
Anlage zur <strong>Verbindliche</strong>n <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />
Ihr/e Kind/er besucht/besuchen in Kürze eine Tageseinrichtung für Kinder. Damit festgestellt werden<br />
kann, welchen Beitrag Sie entsprechend den Vorschriften der Elternbeitragssatzung des Kreises<br />
<strong>Paderborn</strong> (EBS-KiBiz) zu leisten haben, bitte ich Sie, die beigefügte „<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong><br />
<strong>Elterneinkommen</strong>“ auszufüllen, Ihre Einkünfte durch Vorlage geeigneter Nachweise zu belegen und<br />
innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieses Informationsblattes an mich zurückzusenden.<br />
Zum Ausfüllen des Vordruckes werden Ihnen folgende Erläuterungen hilfreich sein:<br />
1. Lebt das Kind bei den Eltern, so sind die Einkünfte beider Elternteile maßgebend. Hierbei ist es<br />
unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, so sind<br />
auch nur dessen Einkünfte maßgebend.<br />
Lebt das Kind bei Pflegeeltern, so treten diese an die Stelle der Eltern, wenn ihnen für das Kind<br />
Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Pflegeeltern zahlen jedoch maximal den Beitrag der<br />
zweiten Einkommensgruppe (Einkommen bis 37.000 Euro). Auf Antrag kann der Beitrag durch das<br />
Kreisjugendamt zusätzlich <strong>zum</strong> Pflegegeld wieder ausgezahlt werden.<br />
2. Maßgebend für die Bemessung der Beitragshöhe sind die prognostizierten Einkünfte für das gesamte<br />
laufende Jahr unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen, z. B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.<br />
Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren<br />
Beitragsstufe führen, sind deshalb unverzüglich anzugeben. Zugrunde gelegt werden die<br />
Bruttoeinnahmen aus den verschiedenen Einkunftsarten. Hiervon sind die dazugehörigen<br />
Werbungskosten abzuziehen; sofern sie noch nicht vom Finanzamt festgelegt sind, nur die<br />
Werbungskostenpauschalen. Beamte, Richter und ähnliche Einkommensbezieher haben keine<br />
Sozialversicherungsabgaben zu leisten. Aus diesem Grund wird ein pauschaler Betrag von 10% der<br />
Einkünfte aus derartigen Beschäftigungsverhältnissen nach Abzug der Werbungskosten dem<br />
Einkommen hinzugerechnet.<br />
3. Negativeinkünfte können nicht berücksichtigt werden. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen<br />
Einkommensarten, auch wenn diese dem Ehegatten zuzuordnen sind, ist nicht zulässig.<br />
4. Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
erhöhen und hier nicht genannt sind, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind.<br />
5. Nicht zu berücksichtigen sind das Kindergeld, Reisekosten und Beihilfen bzw. Versicherungsleistungen<br />
im Krankheitsfall. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist<br />
hinzuzurechnen. Hiervon ist bei einer Laufzeit von bis zu 14 Monaten ein Freibetrag in Höhe von 300 €,<br />
in anderen Fällen ein Freibetrag von 150 € monatlich abzuziehen.<br />
6. Für das 3. und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Abs. 6 EStG zu gewährenden Freibeträge<br />
abzuziehen, sofern diese steuerlich zu berücksichtigen sind. Hierbei handelt es sich seit dem<br />
01.01.2009 um den Kinderfreibetrag in Höhe von 3.864 € und um den Betreuungsfreibetrag in Höhe<br />
von 2.160 €. Die vorgenannten Freibeträge gelten für Elternpaare. Bei Alleinerziehenden halbieren<br />
sich die Freibeträge.<br />
7. Ein umfassender Nachweis über Ihre Einkünfte ist der Einkommensteuerbescheid oder Ihr Bescheid<br />
über den Lohnsteuerjahresausgleich des vorangegangenen Kalenderjahres. Sollte Ihnen dieser<br />
Bescheid noch nicht vorliegen, so reichen Sie bitte eine Jahresverdienstbescheinigung Ihres<br />
Arbeitgebers (ausreichend ist häufig die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung von Dezember) oder eine<br />
Kopie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung/en oder eine Vorabbescheinigung Ihres Steuerberaters oder den<br />
Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ein.<br />
8. Sollten Ihre Einkünfte ohnehin über 73.000 Euro betragen, so brauchen Sie keine Nachweise zu<br />
erbringen. Kreuzen Sie dann bitte lediglich die entsprechende Einkommensgruppe an.<br />
Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Beitragsstufe<br />
führen, sind deshalb unverzüglich anzugeben.<br />
Bitte wenden!
B Berechnung Ihrer Einkommensgruppe:<br />
Die nachfolgende Aufstellung ist lediglich ein Hilfsmittel<br />
zur Errechnung Ihrer Einkommensgruppe<br />
Vater/Pflegevater<br />
Mutter/Pflegemutter<br />
1. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (brutto)<br />
abzügl. Werbungskosten<br />
2. Zwischensumme<br />
3. 10% Aufschlag auf die Einkünfte aus einem Beamtenverhältnis o.ä.<br />
4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />
5. Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbebetrieb<br />
6. steuerfreie Einkünfte<br />
7. Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />
(sofern sie den Sparerfreibetrag übersteigen)<br />
8. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />
9. Unterhaltsleistungen<br />
10. öffentliche Leistungen wie:<br />
10.1 Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II<br />
10.2 Krankengeld<br />
10.3 Wohngeld<br />
10.4 Ausbildungsförderung<br />
11. Elterngeld (sofern anzurechnen)<br />
12. sonstige Einnahmen<br />
Summen<br />
Gesamtsumme der positiven Einkünfte<br />
abzügl. Kinderfreibeträge für das 3. und jedes weitere Kind<br />
abzügl. Betreuungsfreibeträge für das. 3. und jedes weitere Kind<br />
zu berücksichtigende Gesamteinkünfte<br />
Der Elternbeitrag ist wie folgt gestaffelt:<br />
Kinder über 2 Jahre<br />
Kinder unter 2 Jahre<br />
Jahreseinkommen wöchentlicher Betreuungsumfang bis wöchentlicher Betreuungsumfang bis<br />
25 Std. 35 Std. 45 Std. 25 Std. 35 Std. 45 Std.<br />
bis 25.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />
bis 37.000,00 € 39,00 € 45,00 € 62,00 € 91,00 € 106,00 € 149,00 €<br />
bis 49.000,00 € 63,00 € 73,00 € 102,00 € 135,00 € 156,00 € 219,00 €<br />
bis 61.000,00 € 100,00 € 114,00 € 161,00 € 179,00 € 207,00 € 291,00 €<br />
bis 73.000,00 € 131,00 € 151,00 € 212,00 € 203,00 € 234,00 € 330,00 €<br />
über 73.000,00 € 157,00 € 180,00 € 255,00 € 223,00 € 258,00 € 363,00 €<br />
Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, das wie das Schuljahr vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres<br />
dauert.<br />
Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Tageseinrichtung,<br />
bzw. eine Kindertagespflegestelle im Kreis <strong>Paderborn</strong>, so entfallen die Beiträge für das zweite u. jedes weitere Kind.<br />
Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen. Nimmt ein Kind gleichzeitig verschiedene<br />
Betreuungsformen (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) in Anspruch, so sind sämtliche für die verschiedenen Betreuungsformen<br />
festgesetzten Elternbeiträge zu zahlen. Nehmen zwei oder mehr Geschwisterkinder gleichzeitig mehrere Betreuungsformen in Anspruch,<br />
gilt die Beitragsfreiheit nur für die Geschwisterkinder, wobei die Beiträge für das Kind zu entrichten sind, für das sich in der Summe der<br />
höchste Gesamtbeitrag ergibt. Für die Geschwisterkinder mit den niedrigeren Gesamtsummen besteht Beitragsfreiheit. Sofern die<br />
Gesamtbeiträge in der Summe bei allen Geschwistern identisch sind, ist eine Beitragspflicht des ältesten Kindes gegeben.<br />
Die „<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong>“ mit den dazugehörigen Einkommensnachweisen ist jedoch auch für die<br />
beitragsfreien Geschwisterkinder einzureichen.<br />
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, so wenden Sie sich bitte an die Stadt Bad Lippspringe, Frau Bosse, Zimmer 150,<br />
Tel.: 05252/26 118.