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Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen - GKD Paderborn

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<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />

Stadt Bad Lippspringe Personenkonto - Nr. BE-GR.<br />

FB Gesellschaft und Soziales<br />

Postfach 14 80<br />

33169 Bad Lippspringe<br />

I. Persönliche Angaben<br />

(Bitte nicht ausfüllen)<br />

Bitte Einkommensnachweise beifügen!<br />

Name Geburts- Name der Tageseinrichtung Betreuung<br />

des Kindes/der Kinder* datum 25 Std. 35 Std. 45 Std.<br />

Aufnahmemonat:<br />

(Nur für Neuaufnahmen)<br />

* (Bitte die Kinder eintragen, die derzeit bereits einen<br />

Kindergarten/eine Tagesstätte besuchen bzw. jetzt einen Platz<br />

erhalten werden)<br />

Name, Vorname, Anschrift und Tel.-Nr. des Vaters/Pflegevaters<br />

berufstätig als Arbeiter/Angestellter Beamter/Richter Selbständiger nicht berufstätig<br />

Erwerbstätigkeit seit bzw. voraussichtlich ab:<br />

Name, Vorname, Anschrift und Tel.-Nr. der Mutter/Pflegemutter<br />

berufstätig als Arbeiterin/Angestellte Beamtin/Richterin Selbständige nicht berufstätig<br />

Erwerbstätigkeit seit bzw. voraussichtlich ab:<br />

Das Kind/Die Kinder lebt/leben<br />

bei beiden Elternteilen bei einem Elternteil in Vollzeitpflege bei den Pflegeeltern<br />

(Kinderfreibetrag oder Kindergeld wird uns gewährt)<br />

Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder<br />

Bitte wenden!


II. Angaben <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />

Anhand der beigefügten Anlage <strong>zum</strong> <strong>Erklärung</strong>sbogen können Sie Ihre zu berücksichtigenden Einkünfte<br />

errechnen und eine Einstufung in die entsprechende Einkommensgruppe vornehmen. Zu berücksichtigen sind<br />

die prognostizierten Einkünfte für das gesamte laufende Jahr.<br />

Ich/Wir verfüge/n über folgende Einkunftsarten:<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen!<br />

Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit<br />

Einkünfte aus selbständiger Arbeit/<br />

Gewerbebetrieb<br />

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />

steuerfreie Einnahmen<br />

Elterngeld<br />

Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung<br />

Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />

(sofern sie den Sparerfreibetrag übersteigen)<br />

Unterhaltsleistungen<br />

öffentl. Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld,<br />

Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Krankengeld etc.)<br />

sonstige Einkünfte:<br />

Meine/Unsere gesamten positiven Einkünfte liegen in folgender Einkommensgruppe:<br />

0 Euro bis 25.000 Euro 25.001 bis 37.000 Euro 37.001 bis 49.000 Euro<br />

49.001 bis 61.000 Euro 61.001 bis 73.000 Euro über 73.000 Euro<br />

Mir/Uns ist bekannt, dass<br />

1. ich/wir die <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong> ausgefüllt und mit den entsprechenden Einkommensnachweisen<br />

innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt zurückzugeben habe/n.<br />

2. ich/wir verpflichtet bin/sind, den jeweiligen Höchstbetrag zu zahlen, soweit ich/wir keine Angaben zur<br />

Einkommenshöhe mache/n oder die geforderten Nachweise nicht erbringe/n.<br />

3. ich/wir verpflichtet bin/sind, jede Änderung der Einkommensverhältnisse, die zu einer höheren Beitragsstufe<br />

führt, der Stadt Bad Lippspringe mitzuteilen.<br />

4. aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben oder weil Änderungen nicht mitgeteilt wurden, zu<br />

wenig gezahlte Beiträge umgehend nachzuzahlen sind, sowie unrichtige und unvollständige Angaben<br />

als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können.<br />

Ich/Wir versichere/versichern, dass meine/unsere Angaben richtig und vollständig sind.<br />

________________ __________________________ __________________________<br />

Datum Unterschrift der Mutter/Pflegemutter Unterschrift des Vaters/Pflegevaters


Sehr geehrte Eltern!<br />

Anlage zur <strong>Verbindliche</strong>n <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong><br />

Ihr/e Kind/er besucht/besuchen in Kürze eine Tageseinrichtung für Kinder. Damit festgestellt werden<br />

kann, welchen Beitrag Sie entsprechend den Vorschriften der Elternbeitragssatzung des Kreises<br />

<strong>Paderborn</strong> (EBS-KiBiz) zu leisten haben, bitte ich Sie, die beigefügte „<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Elterneinkommen</strong>“ auszufüllen, Ihre Einkünfte durch Vorlage geeigneter Nachweise zu belegen und<br />

innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieses Informationsblattes an mich zurückzusenden.<br />

Zum Ausfüllen des Vordruckes werden Ihnen folgende Erläuterungen hilfreich sein:<br />

1. Lebt das Kind bei den Eltern, so sind die Einkünfte beider Elternteile maßgebend. Hierbei ist es<br />

unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, so sind<br />

auch nur dessen Einkünfte maßgebend.<br />

Lebt das Kind bei Pflegeeltern, so treten diese an die Stelle der Eltern, wenn ihnen für das Kind<br />

Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Pflegeeltern zahlen jedoch maximal den Beitrag der<br />

zweiten Einkommensgruppe (Einkommen bis 37.000 Euro). Auf Antrag kann der Beitrag durch das<br />

Kreisjugendamt zusätzlich <strong>zum</strong> Pflegegeld wieder ausgezahlt werden.<br />

2. Maßgebend für die Bemessung der Beitragshöhe sind die prognostizierten Einkünfte für das gesamte<br />

laufende Jahr unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen, z. B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.<br />

Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren<br />

Beitragsstufe führen, sind deshalb unverzüglich anzugeben. Zugrunde gelegt werden die<br />

Bruttoeinnahmen aus den verschiedenen Einkunftsarten. Hiervon sind die dazugehörigen<br />

Werbungskosten abzuziehen; sofern sie noch nicht vom Finanzamt festgelegt sind, nur die<br />

Werbungskostenpauschalen. Beamte, Richter und ähnliche Einkommensbezieher haben keine<br />

Sozialversicherungsabgaben zu leisten. Aus diesem Grund wird ein pauschaler Betrag von 10% der<br />

Einkünfte aus derartigen Beschäftigungsverhältnissen nach Abzug der Werbungskosten dem<br />

Einkommen hinzugerechnet.<br />

3. Negativeinkünfte können nicht berücksichtigt werden. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen<br />

Einkommensarten, auch wenn diese dem Ehegatten zuzuordnen sind, ist nicht zulässig.<br />

4. Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

erhöhen und hier nicht genannt sind, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind.<br />

5. Nicht zu berücksichtigen sind das Kindergeld, Reisekosten und Beihilfen bzw. Versicherungsleistungen<br />

im Krankheitsfall. Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist<br />

hinzuzurechnen. Hiervon ist bei einer Laufzeit von bis zu 14 Monaten ein Freibetrag in Höhe von 300 €,<br />

in anderen Fällen ein Freibetrag von 150 € monatlich abzuziehen.<br />

6. Für das 3. und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Abs. 6 EStG zu gewährenden Freibeträge<br />

abzuziehen, sofern diese steuerlich zu berücksichtigen sind. Hierbei handelt es sich seit dem<br />

01.01.2009 um den Kinderfreibetrag in Höhe von 3.864 € und um den Betreuungsfreibetrag in Höhe<br />

von 2.160 €. Die vorgenannten Freibeträge gelten für Elternpaare. Bei Alleinerziehenden halbieren<br />

sich die Freibeträge.<br />

7. Ein umfassender Nachweis über Ihre Einkünfte ist der Einkommensteuerbescheid oder Ihr Bescheid<br />

über den Lohnsteuerjahresausgleich des vorangegangenen Kalenderjahres. Sollte Ihnen dieser<br />

Bescheid noch nicht vorliegen, so reichen Sie bitte eine Jahresverdienstbescheinigung Ihres<br />

Arbeitgebers (ausreichend ist häufig die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung von Dezember) oder eine<br />

Kopie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung/en oder eine Vorabbescheinigung Ihres Steuerberaters oder den<br />

Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ein.<br />

8. Sollten Ihre Einkünfte ohnehin über 73.000 Euro betragen, so brauchen Sie keine Nachweise zu<br />

erbringen. Kreuzen Sie dann bitte lediglich die entsprechende Einkommensgruppe an.<br />

Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Beitragsstufe<br />

führen, sind deshalb unverzüglich anzugeben.<br />

Bitte wenden!


B Berechnung Ihrer Einkommensgruppe:<br />

Die nachfolgende Aufstellung ist lediglich ein Hilfsmittel<br />

zur Errechnung Ihrer Einkommensgruppe<br />

Vater/Pflegevater<br />

Mutter/Pflegemutter<br />

1. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (brutto)<br />

abzügl. Werbungskosten<br />

2. Zwischensumme<br />

3. 10% Aufschlag auf die Einkünfte aus einem Beamtenverhältnis o.ä.<br />

4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />

5. Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbebetrieb<br />

6. steuerfreie Einkünfte<br />

7. Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />

(sofern sie den Sparerfreibetrag übersteigen)<br />

8. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />

9. Unterhaltsleistungen<br />

10. öffentliche Leistungen wie:<br />

10.1 Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II<br />

10.2 Krankengeld<br />

10.3 Wohngeld<br />

10.4 Ausbildungsförderung<br />

11. Elterngeld (sofern anzurechnen)<br />

12. sonstige Einnahmen<br />

Summen<br />

Gesamtsumme der positiven Einkünfte<br />

abzügl. Kinderfreibeträge für das 3. und jedes weitere Kind<br />

abzügl. Betreuungsfreibeträge für das. 3. und jedes weitere Kind<br />

zu berücksichtigende Gesamteinkünfte<br />

Der Elternbeitrag ist wie folgt gestaffelt:<br />

Kinder über 2 Jahre<br />

Kinder unter 2 Jahre<br />

Jahreseinkommen wöchentlicher Betreuungsumfang bis wöchentlicher Betreuungsumfang bis<br />

25 Std. 35 Std. 45 Std. 25 Std. 35 Std. 45 Std.<br />

bis 25.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

bis 37.000,00 € 39,00 € 45,00 € 62,00 € 91,00 € 106,00 € 149,00 €<br />

bis 49.000,00 € 63,00 € 73,00 € 102,00 € 135,00 € 156,00 € 219,00 €<br />

bis 61.000,00 € 100,00 € 114,00 € 161,00 € 179,00 € 207,00 € 291,00 €<br />

bis 73.000,00 € 131,00 € 151,00 € 212,00 € 203,00 € 234,00 € 330,00 €<br />

über 73.000,00 € 157,00 € 180,00 € 255,00 € 223,00 € 258,00 € 363,00 €<br />

Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, das wie das Schuljahr vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres<br />

dauert.<br />

Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Tageseinrichtung,<br />

bzw. eine Kindertagespflegestelle im Kreis <strong>Paderborn</strong>, so entfallen die Beiträge für das zweite u. jedes weitere Kind.<br />

Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen. Nimmt ein Kind gleichzeitig verschiedene<br />

Betreuungsformen (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) in Anspruch, so sind sämtliche für die verschiedenen Betreuungsformen<br />

festgesetzten Elternbeiträge zu zahlen. Nehmen zwei oder mehr Geschwisterkinder gleichzeitig mehrere Betreuungsformen in Anspruch,<br />

gilt die Beitragsfreiheit nur für die Geschwisterkinder, wobei die Beiträge für das Kind zu entrichten sind, für das sich in der Summe der<br />

höchste Gesamtbeitrag ergibt. Für die Geschwisterkinder mit den niedrigeren Gesamtsummen besteht Beitragsfreiheit. Sofern die<br />

Gesamtbeiträge in der Summe bei allen Geschwistern identisch sind, ist eine Beitragspflicht des ältesten Kindes gegeben.<br />

Die „<strong>Verbindliche</strong> <strong>Erklärung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Elterneinkommen</strong>“ mit den dazugehörigen Einkommensnachweisen ist jedoch auch für die<br />

beitragsfreien Geschwisterkinder einzureichen.<br />

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, so wenden Sie sich bitte an die Stadt Bad Lippspringe, Frau Bosse, Zimmer 150,<br />

Tel.: 05252/26 118.

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