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MaRisk-Interpretationsleitfaden Version 4.0

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5 Risikosteuerung und -controlling<br />

264<br />

Beispiel: Reportingmodule<br />

Kombination der geforderten Kriterien:<br />

–Risikoklasse<br />

– Art der Geschäfte oder Neugeschäfte<br />

– Branche<br />

–Größenklasse<br />

– Laufzeitkategorien<br />

– Länder / Regionen<br />

–Produkte<br />

grafisch oder tabellarisch:<br />

Risikoklasse 1<br />

Risikoklasse 2<br />

Risikoklasse 3<br />

Gesamt<br />

...<br />

...<br />

Empfehlung:<br />

Aufschlüsselung<br />

nach WZ 2008<br />

Branche 1<br />

...<br />

Beispielhaft BTR 1 Tz. 7a)<br />

Branche 2<br />

Firmenkunden<br />

Gewerbekunden<br />

...<br />

Branche 3<br />

Volumenklassen<br />

Abb. 69<br />

Risikobericht für<br />

Adressenausfallrisiken<br />

– Darstellungsbeispiel<br />

Die <strong>MaRisk</strong> verlangen lediglich, dass die gesamtgeschäfts- und einzelkreditnehmerbezogenen Informationen<br />

nach bestimmten Kriterien zusammengestellt werden müssen. Dies kann sowohl<br />

quantitativ als auch in gegebenem Umfang grafisch erfolgen. Typischerweise sind zweidimensionale<br />

Darstellungen in Tabellen- oder Matrixform am besten geeignet.<br />

BTR 1 – Textziffer 7 – Erläuterung<br />

Wahrnehmung der Einzelkompetenz durch den Marktfolge-Geschäftsleiter bei<br />

Sanierungskrediten<br />

Da nach Tz. 7 b) über bemerkenswerte Engagements (z. B. Problemkredite von wesentlicher Bedeutung)<br />

zu berichten ist, ist eine zusätzliche Berichtspflicht bei Entscheidungen über Sanierungskredite,<br />

die durch einen Marktfolge-Geschäftsleiter im Rahmen seiner Einzelkompetenz getroffen werden,<br />

nicht erforderlich.<br />

Nach BTR 1 Tz. 7 Erläuterung muss über risikorelevante Entscheidungen des Marktfolge-<br />

Geschäftsleiters bei Sanierungskrediten nicht berichtet werden. Dies bezieht sich auch auf Entscheidungen<br />

im Rahmen der Abwicklung. 307<br />

307 Zum Beispiel Freigabe von Sicherheiten.

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