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9.3. Dispens von einzelnen Fachprüfungen<br />

Wer sich in einzelnen Fächern über mindestens gleichwertige und geprüfte Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

ausweist, kann in diesen Fächern von der Schlussprüfung dispensiert werden<br />

(Berufsmaturaverordnung BMVO, Art.31).<br />

9.4. Notengebung<br />

- Die Leistungen bei den Prüfungen werden durch ganze und halbe Noten innerhalb der Skala 6 bis<br />

1 bewertet.<br />

- In den Fächern, die nicht geprüft werden, gilt der auf 1/10 gerundete Durchschnitt der letzten<br />

Semesterzeugnis-Noten als Fachnote.<br />

- Als Erfahrungsnote gilt der auf 1/10 gerundete Durchschnitt der letzten Semesterzeugnis-Noten.<br />

- Wird in einem Fach mündlich und schriftlich geprüft, berechnet sich das Prüfungsergebnis aus<br />

dem Mittelwert aller (Teil-) Prüfungsnoten, auf halbe Noten gerundet.<br />

- Als Fachnote gilt der auf 1/10 gerundete Durchschnitt aus Erfahrungsnote und Prüfungsnote.<br />

- Die Gesamtnote ist der Durchschnitt aus allen Fachnoten. Sie wird auf eine Dezimale gerundet.<br />

- Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aller Noten mindestens 4.0 beträgt und<br />

höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Minuspunkte entstehen.<br />

9.5 Wiederholen der Prüfung<br />

Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.<br />

10. Schulbetrieb<br />

10.1. Unterrichtszeiten<br />

Der Unterricht im Vollzeitstudium wird normalerweise erteilt von Montag bis Freitag von 08.00 bis<br />

spätestens 15.00 Uhr. Eine Lektion dauert 45 Minuten.<br />

10.2. Ferien<br />

Es gilt der Ferienplan der Berufsschule des <strong>BGS</strong>. Es ist jedoch zu beachten, dass während der Ferien<br />

möglicherweise Projektarbeiten zu erledigen sind.<br />

10.3. Standort<br />

Der Standort der Berufsmaturitätsschule befindet an der Gürtelstrasse 42/44 in <strong>Chur</strong>.<br />

11. Durchführung<br />

Der Ausbildungsgang wird nur durchgeführt, wenn genügend Kandidatinnen und Kandidaten die Aufnahmebedingungen<br />

erfüllen.<br />

12. Kosten<br />

Semestergebühren<br />

Der Besuch des Vollzeitstudiums ist für jene Studierende unentgeltlich, die ihren Wohnsitz seit<br />

mindestens 2 Jahren im Kanton Graubünden haben. Kosten für ausserkantonale Studierende auf<br />

Anfrage.<br />

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