A.!Hauswirtschaftliche!Versorgung - Hardy-Landolt.ch
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Osteoporose/Frakturen: Rückenmarkverletzungen mit kompletter Paraplegie führen zu<br />
einer extremen Form der Immobilisation. Dies führt neben Verlust von Muskelmasse, die<br />
au<strong>ch</strong> zum S<strong>ch</strong>utz der darunterliegenden Kno<strong>ch</strong>en dient, zu einer Osteoporose und damit<br />
zu einem Risiko von Frakturen selbst bei Bagatelltraumen.<br />
Mit zunehmendem Alter können die oben genannten, insbesondere überbelastungs-‐<br />
bedingte Komplikationen naturgemäss häufiger auftreten. Unter regelmässiger Dur<strong>ch</strong>füh-‐<br />
rung von Physiotherapie, selbständigen sportli<strong>ch</strong>en Aktivitäten, ambulanten Paraplegie<br />
Verlaufskontrollen sowie urologis<strong>ch</strong>en Konsultationen können die Paraplegie bedingten<br />
Komplikationen längerfristig vermieden, re<strong>ch</strong>tzeitig erkannt und therapiert werden. Im<br />
Alter wird C. B. mögli<strong>ch</strong>erweise zunehmend auf fremde Hilfe in allen Aktivitäten des tägli-‐<br />
<strong>ch</strong>en Lebens angewiesen sein. Was einen finanziellen und zeitli<strong>ch</strong>en Mehraufwand be-‐<br />
deuten würde.<br />
Dur<strong>ch</strong> die Veränderungen im sozialen Berei<strong>ch</strong>, wie Veränderungen im Kollegenkreis, ist es<br />
mögli<strong>ch</strong>, dass C. B. seine Freizeitaktivitäten neu anpassen/verändern muss. Dies kann zur<br />
Folge haben, dass C. B. au<strong>ch</strong> in diesem Berei<strong>ch</strong> vermehrt auf fremde Hilfe angewiesen<br />
sein wird, insbesondere bei der Freizeit-‐ und Feriengestaltung.<br />
VI. Ersatzpfli<strong>ch</strong>t des Selbstversorgungsmehraufwands<br />
A. Allgemeines<br />
Der Selbstversorgungsmehraufwand von C. B. beträgt:<br />
• hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Mehraufwand 5.95 Stunden pro Wo<strong>ch</strong>e<br />
• Selbstpflegemehraufwand 13.38 Stunden pro Wo<strong>ch</strong>e<br />
Total 19.33 Stunden pro Wo<strong>ch</strong>e<br />
Es fragt si<strong>ch</strong>, ob ledigli<strong>ch</strong> der Drittversorgungsmehraufwand von zwei Stunden pro Wo<strong>ch</strong>e<br />
für die Raumpflegerin oder zusätzli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> der vorerwähnte hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />
und/oder pflegeris<strong>ch</strong>e Selbstversorgungsmehraufwand zu ents<strong>ch</strong>ädigen sind.<br />
B. <strong>Hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e</strong>r Selbstversorgungsmehraufwand<br />
Mit dem Haushalts<strong>ch</strong>aden wird der Wegfall oder die Beeinträ<strong>ch</strong>tigung der Hausarbeitsfä-‐<br />
higkeit im mutmassli<strong>ch</strong>en Validenhaushalt abgegolten. Der Haushalts<strong>ch</strong>aden umfasst zu-‐<br />
nä<strong>ch</strong>st die konkreten Kosten für Haushalthilfen, die wegen des Ausfalls der Haushalt füh-‐<br />
renden Person beigezogen werden (tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>er Haushalts<strong>ch</strong>aden, vgl. BGE 127 III 403 E.<br />
4b). Dieser tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Haushalts<strong>ch</strong>aden umfasst vorliegend die effektiven Kosten für die<br />
Raumpflegerin, die den Guta<strong>ch</strong>tern ni<strong>ch</strong>t bekannt sind.<br />
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