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A.!Hauswirtschaftliche!Versorgung - Hardy-Landolt.ch

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Osteoporose/Frakturen: Rückenmarkverletzungen mit kompletter Paraplegie führen zu<br />

einer extremen Form der Immobilisation. Dies führt neben Verlust von Muskelmasse, die<br />

au<strong>ch</strong> zum S<strong>ch</strong>utz der darunterliegenden Kno<strong>ch</strong>en dient, zu einer Osteoporose und damit<br />

zu einem Risiko von Frakturen selbst bei Bagatelltraumen.<br />

Mit zunehmendem Alter können die oben genannten, insbesondere überbelastungs-­‐<br />

bedingte Komplikationen naturgemäss häufiger auftreten. Unter regelmässiger Dur<strong>ch</strong>füh-­‐<br />

rung von Physiotherapie, selbständigen sportli<strong>ch</strong>en Aktivitäten, ambulanten Paraplegie<br />

Verlaufskontrollen sowie urologis<strong>ch</strong>en Konsultationen können die Paraplegie bedingten<br />

Komplikationen längerfristig vermieden, re<strong>ch</strong>tzeitig erkannt und therapiert werden. Im<br />

Alter wird C. B. mögli<strong>ch</strong>erweise zunehmend auf fremde Hilfe in allen Aktivitäten des tägli-­‐<br />

<strong>ch</strong>en Lebens angewiesen sein. Was einen finanziellen und zeitli<strong>ch</strong>en Mehraufwand be-­‐<br />

deuten würde.<br />

Dur<strong>ch</strong> die Veränderungen im sozialen Berei<strong>ch</strong>, wie Veränderungen im Kollegenkreis, ist es<br />

mögli<strong>ch</strong>, dass C. B. seine Freizeitaktivitäten neu anpassen/verändern muss. Dies kann zur<br />

Folge haben, dass C. B. au<strong>ch</strong> in diesem Berei<strong>ch</strong> vermehrt auf fremde Hilfe angewiesen<br />

sein wird, insbesondere bei der Freizeit-­‐ und Feriengestaltung.<br />

VI. Ersatzpfli<strong>ch</strong>t des Selbstversorgungsmehraufwands<br />

A. Allgemeines<br />

Der Selbstversorgungsmehraufwand von C. B. beträgt:<br />

• hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Mehraufwand 5.95 Stunden pro Wo<strong>ch</strong>e<br />

• Selbstpflegemehraufwand 13.38 Stunden pro Wo<strong>ch</strong>e<br />

Total 19.33 Stunden pro Wo<strong>ch</strong>e<br />

Es fragt si<strong>ch</strong>, ob ledigli<strong>ch</strong> der Drittversorgungsmehraufwand von zwei Stunden pro Wo<strong>ch</strong>e<br />

für die Raumpflegerin oder zusätzli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> der vorerwähnte hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

und/oder pflegeris<strong>ch</strong>e Selbstversorgungsmehraufwand zu ents<strong>ch</strong>ädigen sind.<br />

B. <strong>Hauswirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e</strong>r Selbstversorgungsmehraufwand<br />

Mit dem Haushalts<strong>ch</strong>aden wird der Wegfall oder die Beeinträ<strong>ch</strong>tigung der Hausarbeitsfä-­‐<br />

higkeit im mutmassli<strong>ch</strong>en Validenhaushalt abgegolten. Der Haushalts<strong>ch</strong>aden umfasst zu-­‐<br />

nä<strong>ch</strong>st die konkreten Kosten für Haushalthilfen, die wegen des Ausfalls der Haushalt füh-­‐<br />

renden Person beigezogen werden (tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>er Haushalts<strong>ch</strong>aden, vgl. BGE 127 III 403 E.<br />

4b). Dieser tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Haushalts<strong>ch</strong>aden umfasst vorliegend die effektiven Kosten für die<br />

Raumpflegerin, die den Guta<strong>ch</strong>tern ni<strong>ch</strong>t bekannt sind.<br />

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