GK 031 Zweiradhandel - GENO-Star
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VR-GründungsKonzept <strong>GK</strong><strong>031</strong> 18<br />
10. Finanzierung<br />
Der Kapitalbedarf für eine Existenzgründung im <strong>Zweiradhandel</strong> hängt von der<br />
Geschäfts- und Lagergröße, dem Standort sowie dem Sortiment ab.<br />
Als Mindestsumme - im Sinne einer Orientierungsgröße - benötigen Sie im<br />
Fahrradhandel ein <strong>Star</strong>tkapital von 70.000 bis 80.000 EUR, im Kradhandel ein<br />
Vielfaches. Der VDZ gibt für Fahrradgeschäfte als Richtgröße etwa 100.000 EUR<br />
an, eine zusätzliche Werkstatteinrichtung kostet noch einmal ca. 20.000 EUR an<br />
Geräten und Werkzeugen.<br />
Der Kapitalbedarf für ein Lager mit "schweren Maschinen" und entsprechenden<br />
Ersatzteilen liegt allerdings weit über dieser Summe.<br />
Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW-<br />
Mittelstandsbank (z.B. ERP-Gründerkredit-<strong>Star</strong>tGeld bis 100.000 EUR) können<br />
Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu<br />
gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche<br />
Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das<br />
aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs<br />
nicht unterschreiten.<br />
Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur,<br />
wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder<br />
das Gewerbe anmeldet.<br />
• Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank<br />
ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber<br />
der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme,<br />
wie z.B. das <strong>Star</strong>tGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil<br />
des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen<br />
sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies<br />
der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten<br />
erleichtert.<br />
• Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen<br />
Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für<br />
Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen<br />
sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen 10.000<br />
EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil<br />
gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank.<br />
Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank<br />
gestellt (bis 100.000 EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken<br />
holen i.d.R. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder<br />
Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität<br />
des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite<br />
mit Haftungsfreistellung.<br />
NOTIZEN<br />
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