13.11.2012 Aufrufe

GK 031 Zweiradhandel - GENO-Star

GK 031 Zweiradhandel - GENO-Star

GK 031 Zweiradhandel - GENO-Star

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VR-GründungsKonzept <strong>GK</strong><strong>031</strong> 18<br />

10. Finanzierung<br />

Der Kapitalbedarf für eine Existenzgründung im <strong>Zweiradhandel</strong> hängt von der<br />

Geschäfts- und Lagergröße, dem Standort sowie dem Sortiment ab.<br />

Als Mindestsumme - im Sinne einer Orientierungsgröße - benötigen Sie im<br />

Fahrradhandel ein <strong>Star</strong>tkapital von 70.000 bis 80.000 EUR, im Kradhandel ein<br />

Vielfaches. Der VDZ gibt für Fahrradgeschäfte als Richtgröße etwa 100.000 EUR<br />

an, eine zusätzliche Werkstatteinrichtung kostet noch einmal ca. 20.000 EUR an<br />

Geräten und Werkzeugen.<br />

Der Kapitalbedarf für ein Lager mit "schweren Maschinen" und entsprechenden<br />

Ersatzteilen liegt allerdings weit über dieser Summe.<br />

Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW-<br />

Mittelstandsbank (z.B. ERP-Gründerkredit-<strong>Star</strong>tGeld bis 100.000 EUR) können<br />

Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu<br />

gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche<br />

Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das<br />

aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs<br />

nicht unterschreiten.<br />

Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur,<br />

wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder<br />

das Gewerbe anmeldet.<br />

• Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank<br />

ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber<br />

der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme,<br />

wie z.B. das <strong>Star</strong>tGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil<br />

des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen<br />

sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies<br />

der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten<br />

erleichtert.<br />

• Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen<br />

Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für<br />

Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen<br />

sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen 10.000<br />

EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil<br />

gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank.<br />

Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank<br />

gestellt (bis 100.000 EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken<br />

holen i.d.R. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder<br />

Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität<br />

des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite<br />

mit Haftungsfreistellung.<br />

NOTIZEN<br />

Ein exklusiver Service der<br />

Genossenschaftsbanken in<br />

Berlin ⋅ Bremen ⋅ Brandenburg ⋅<br />

Hamburg ⋅ Mecklenburg-<br />

Vorpommern ⋅ Niedersachsen ⋅<br />

Nordrhein-Westfalen ⋅ Rheinland-<br />

Pfalz ⋅ Sachsen-Anhalt ⋅<br />

Schleswig-Holstein

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!