GK 031 Zweiradhandel - GENO-Star
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VR-GründungsKonzept <strong>GK</strong><strong>031</strong> 20<br />
dungsberatung / -schulung von 50 % der Kosten / max. 300 EUR für max. 5<br />
Tagewerke<br />
nur für Handwerks- respektive Industriemeister im entsprechenden Gewerk:<br />
Berlin: Meistergründungsprämie als ggf. nicht rückzahlbarer Zuschuss von 7.000<br />
EUR plus 5.000 EUR für Schaffung eines Arbeitsplatzes<br />
Nordrhein-Westfalen: Meistergründungsprämie NRW von 7.500 EUR (Voraussetzung:<br />
mind. 1 Arbeitnehmer/Lehrling, mind. 25.000 EUR Finanzierungsbedarf<br />
bei Männern / 20.000 EUR bei Frauen)<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Meisterprämie bei Betriebsübernahmen im<br />
Handwerk, einmaliger Zuschuss von 7.500 EUR<br />
Meister-BaföG (Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung -<br />
AFBG). Der Meisterkurs muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die<br />
Förderung erfolgt zu rund 70 Prozent als zinsgünstiges Darlehen, zu 30 Prozent<br />
als Zuschuss. Unterhaltsförderung bis 675 EUR monatlich (erhöhte Fördersätze<br />
für Verheiratete bzw. Eltern), zusätzlich für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren<br />
bis zu 10.226 EUR sowie Förderung des Meisterstücks. Bei bestandener Prüfung<br />
werden 25 Prozent des Darlehens erlassen, Existenzgründern unter bestimmten<br />
Voraussetzungen die Rückzahlung von weiteren 66 Prozent. Die Förderung<br />
wird in der Regel nur einmalig gewährt. Nähere Einzelheiten erläutert die zuständige<br />
Handwerkskammer (bzw. die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung).<br />
Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. „Kann“-Leistung in Höhe des individuellen<br />
Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für<br />
6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9<br />
Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche<br />
unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; „Verbrauch“ der<br />
Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf<br />
mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer<br />
oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige<br />
Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts<br />
(Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau,<br />
Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt.<br />
Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung<br />
individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang<br />
vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat.<br />
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zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen<br />
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erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch<br />
mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten<br />
werden können.<br />
NOTIZEN<br />
Ein exklusiver Service der<br />
Genossenschaftsbanken in<br />
Berlin ⋅ Bremen ⋅ Brandenburg ⋅<br />
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Vorpommern ⋅ Niedersachsen ⋅<br />
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Pfalz ⋅ Sachsen-Anhalt ⋅<br />
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