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Generalversammlung - psv - linz

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magazin<br />

Überblick über die neuen Bestimmungen des Führerscheingesetzes<br />

Die 14. FSG-Novelle<br />

Die folgende Zusammenfassung<br />

soll einen<br />

grundsätzlichen Überblick<br />

über die neuen Bestimmungen<br />

des Führerscheingesetzes<br />

geben, jedoch ohne Anspruch<br />

auf Vollständigkeit zu erheben.<br />

Auf Änderungen, die behördliche<br />

Maßnahmen betreffen, wird<br />

dabei nicht eingegangen. Es soll<br />

letztendlich eine erste Information<br />

für die KollgeInnen sein, die<br />

exekutiven Außendienst verrichten.<br />

Der überwiegende Teil dieser<br />

umfangreichen Novelle des Führerscheingesetzes<br />

ist mit 19. Jänner<br />

2013 in Kraft getreten. Mit<br />

dieser Novelle erfolgte die nationale<br />

Umsetzung der dritten<br />

EWR-Führerschein-Richtlinie<br />

in Österreich.<br />

Das Ziel dieser Richtlinie ist die<br />

Vereinheitlichung des Führerscheinwesens<br />

im gesamten Europäischen<br />

Wirtschaftsraum, jedoch<br />

mit einer Übergangsfrist von 20<br />

Jahren.<br />

Kernpunkte der Novelle sind<br />

neue bzw. in ihrem Berechtigungsumfang<br />

geänderte Führerscheinklassen<br />

sowie die Befristung<br />

der Führerscheine der Klassen<br />

AM, A1, A2, A und B auf jeweils<br />

15 Jahre. Das System der<br />

Unterklassen (z.B. C1) wird aufgelassen,<br />

es gibt nur noch eigenständige<br />

Führerscheinklassen.<br />

EWR-Lenkberechtigungen für<br />

die Klasse B werden in Österreich<br />

nunmehr bereits ab dem vollendeten<br />

17. Lebensjahr anerkannt.<br />

Für Motorräder wird nach dem<br />

Prinzip „höheres Lebensalter –<br />

stärkeres Motorrad“ ein abgestuftes<br />

Zugangssystem eingeführt.<br />

Bei Erreichen des vorgeschriebenen<br />

Mindestalters kann jedoch in<br />

jede dieser Stufen direkt eingestiegen<br />

werden, z.B. in die Klasse<br />

A mit frühestens 24 Jahren.<br />

Die Anhängerbestimmungen<br />

wurden wesentlich vereinfacht.<br />

Für die Klasse B wurde damit<br />

die Möglichkeit geschaffen, auch<br />

schwerere Anhänger zu ziehen.<br />

Auf das Verhältnis Gesamtmasse<br />

Anhänger zu Eigenmasse Zugfahrzeug<br />

kommt es nicht mehr<br />

an.<br />

Der Wohnsitzbegriff wird modifiziert.<br />

Zwar bleibt die 185-Tage-Frist<br />

aufrecht, doch werden<br />

nun auch die beruflichen und privaten<br />

Beziehungen berücksichtigt.<br />

Liegen berufliche und private<br />

Bindungen in zwei verschiedenen<br />

Staaten vor, so gilt als Wohnsitz<br />

jener Staat, in welchem die<br />

persönlichen Bindungen liegen,<br />

sofern der Führerscheininhaber<br />

dorthin regelmäßig zurückkehrt.<br />

Dies gilt unabhängig von<br />

der 185-Tage-Frist.<br />

Alte Führerscheine und Mopedausweise<br />

(ausgestellt vor dem 19.<br />

Jänner 2013) behalten ihre Gültigkeit<br />

bis 19. Jänner 2033 und<br />

ChefInsp Siegfried Hochmeier<br />

leitet den Fachbereich LVA 1.1<br />

- Allgemeine Verkehrsangelegenheiten,<br />

Schulung<br />

und Verkehrserziehung.<br />

müssen bis dahin nur dann umgetauscht<br />

werden, wenn z.B.<br />

Eintragungen der Behörde nicht<br />

mehr lesbar sind.<br />

Die Neuerungen<br />

im Einzelnen:<br />

1.) Klasse AM<br />

Der Mopedausweis wird durch einen<br />

„normalen“ Führerschein im<br />

Scheckkartenformat ersetzt. Der<br />

Bewerber um die Lenkberechtigung<br />

der Klasse AM muss verkehrszuverlässig<br />

sein und ab dem<br />

vollendeten 20. Lebensjahr ein<br />

ärztliches Gutachten beibringen.<br />

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