Ergänzung zu § 8.2.1 FBT-Verträge für die DV-Anwendung - Bayern
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VI.6<br />
Anlage<br />
Auftragsnummer<br />
Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> § 8 des Vertrages für <strong>die</strong> <strong>DV</strong>-<strong>Anwendung</strong><br />
Vorgaben <strong>zu</strong> Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB Ausgabe 1990<br />
Als Ergän<strong>zu</strong>ng für den Einsatz von Verfahren des Auftragnehmers (<strong>FBT</strong>) für <strong>die</strong> Erstellung von Ausschreibungsunterlagen<br />
sind folgende Vorgaben <strong>zu</strong> § 8 <strong>zu</strong> beachten:<br />
1. Vertragliche Regelungen, Vorbemerkungen <strong>zu</strong>m Leistungsverzeichnis<br />
Soweit einem Leistungsverzeichnis im Einzelfall Texte für<br />
Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB)<br />
vorangestellt werden müssen, sind <strong>die</strong>se der Richtlinie <strong>zu</strong> 214.H aus dem VHB <strong>Bayern</strong> <strong>zu</strong> entnehmen.<br />
Die daraus benötigten Texte sind allgemein dem ersten LV-Abschnitt (i.d.R. 01) im<br />
Sinne der Datenaustauschregeln des GAEB entweder als vertragliche Regelungen (ZA T0, T1<br />
und T9) oder als Hinweistexte (ZA 20 und 26) <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen. Dabei sind <strong>die</strong> jeweils benötigten<br />
Bereiche durch Blattwechsel voneinander ab<strong>zu</strong>grenzen.<br />
Die Standardtexte der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) werden dem Auftragnehmer<br />
nach Anforderung im GAEB-Format (Satzlänge = 105) vom Auftraggeber <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
gestellt.<br />
1.1 Für jede notwendige und in sich abgeschlossene vertragliche Regelung ist ein eigenes Textelement<br />
(Vorbemerkung/Hinweis) <strong>zu</strong> bilden (keine Bündelung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher<br />
Vorbemerkungen in einem Textblock). Diese Textelemente sind so <strong>zu</strong> gestalten, dass sie<br />
im Langtext-Leistungsverzeichnis ausgegeben werden können und dürfen max. 999 Zeilen umfassen.<br />
Dabei ist <strong>zu</strong> beachten, dass je Zeile max. 72 Zeichen für vertragliche Regelungen und<br />
55 Zeichen bei Hinweistexten (nur Langtext) <strong>zu</strong>gelassen sind.<br />
1.2 Der Beginn der WBVB ist durch den Eintrag “Weitere Besondere Vertragsbedingungen“ <strong>zu</strong><br />
kennzeichnen. Die Einzeltexte sind als Fortset<strong>zu</strong>ng der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen<br />
des Formblatts 214.H VHB <strong>Bayern</strong> – in der jeweils neuesten Fassung - <strong>zu</strong> nummerieren.<br />
Mit dem Eintrag “Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“ sind <strong>die</strong> WBVB<br />
ab<strong>zu</strong>schließen.<br />
1.3 Technische Angaben, <strong>die</strong> erforderlich sind, um <strong>die</strong> aus<strong>zu</strong>schreibenden Leistungen eindeutig <strong>zu</strong><br />
beschreiben, können den entsprechenden Abschnitten oder Positionen vorangestellt werden.<br />
2. Ordnungszahl (OZ)<br />
Die OZ ist <strong>zu</strong> gliedern in<br />
- 2 Stellen für den Abschnitt<br />
- 2 Stellen für den Unterabschnitt<br />
- 4 Stellen für <strong>die</strong> Position<br />
(Beispiel: 01.01.0001 entspricht 1122PPPPI der OZ-Maske des GAEB)<br />
Vorangestellte Nullen der OZ können im Ausdruck entfallen (z.B. 01.01.0001 oder 1. 1. 1).<br />
Abschnitts- und Unterabschnittsnummer mit der Ziffer 0 sind nicht <strong>zu</strong>gelassen.<br />
Jeder Abschnitt muss mindestens eine Position enthalten.<br />
Beim Wechsel von Abschnitten ist wieder mit Position 1 <strong>zu</strong> beginnen und fortlaufend mit der<br />
Schrittweite 1 <strong>zu</strong> nummerieren.<br />
Lücken in der Nummerierung sind nicht <strong>zu</strong>gelassen.<br />
Entsprechend vorstehender OZ-Maske sind Positionen mit Indices (1 – 9 und a,A – z,Z) nicht<br />
<strong>zu</strong>verwenden. Muss aus triftigen Gründen von obiger OZ-Maske abgewichen werden, ist <strong>die</strong>s<br />
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mit dem Auftraggeber schriftlich <strong>zu</strong> vereinbaren, da für <strong>die</strong>sen Fall <strong>die</strong> elektronische Bauabrechnung<br />
nicht eingesetzt werden kann.<br />
3. Positionsbearbeitung<br />
3.1 Allgemeines<br />
- Das Deckblatt <strong>zu</strong>r Leistungsbeschreibung wird vom Bauamt vorgegeben.<br />
- Ein manuell erstelltes Inhaltsverzeichnis für <strong>die</strong> LV-Abschnitte ist nicht erforderlich.<br />
3.1.1 Normalpositionen aus dem STLB-Bau<br />
- Standardtexte und Mengeneinheiten des STLB-Bau dürfen nicht modifiziert werden.<br />
- Langtext- und Kurztextergän<strong>zu</strong>ngen von Positionsbeschreibungen sind zwingend aus<strong>zu</strong>füllen.<br />
3.1.2 Normalposition mit frei formuliertem Text<br />
Es ist strikt darauf <strong>zu</strong> achten, dass<br />
- Fließtexte von Positionen und Hinweisen im Langtext (ZA 26) nicht mehr als 55 Zeichen je<br />
Zeile enthalten, da sie sonst beim Datenaustausch automatisch umgebrochen werden (gemäß<br />
Nr.: 5.2.4 Satzaufbau der GAEB-Richtlinie 10/90), wobei jedes Leerzeichen als eigenes<br />
Zeichen zählt (Kurztexte von Positionen können bis <strong>zu</strong> 70 Zeichen je ZA 25 enthalten);<br />
- in Texten mit Ausnahme von Leerzeichen keine anwendungsabhängigen Formatierungen<br />
wie z.B. Aufzählungen per Nummerierung oder Spiegelstrich, Tabulatorsprünge oder Tabellen<br />
verwendet werden;<br />
- Textattributierungen (kursiv, Fettdruck, Unterstreichungen per Binde- oder Unterstrich, Ist-<br />
Gleich-Zeichen oder Punkt) von der GAEB-Schnittstelle nicht unterstützt werden;<br />
- Unterstreichungen per Binde- oder Unterstrich, Ist-Gleich-Zeichen oder Punkt/Punktfolgen<br />
nicht GAEB-konform und damit nicht <strong>zu</strong>lässige Zeichen sind;<br />
- für vom Aufsteller geforderte Bieterangaben in Hochkommata gesetzte Punktfolgezeile<br />
(Kenn Nr. 61ff in DA 81) mit anschließender Konstante: "vom Bieter ein<strong>zu</strong>tragen" zwingend<br />
an<strong>zu</strong>legen sind;<br />
- Textergän<strong>zu</strong>ngen bei der Umwandlung von STLB-Bau Positionsbeschreibungen nicht verloren<br />
gehen. Bei den so erzeugten Positionen sind <strong>die</strong> STL-Nummern aus dem Text <strong>zu</strong> entfernen.<br />
3.1.3 Leit- und Unterbeschreibung<br />
Leit- und Unterbeschreibungen sind jeweils als eigene Positionstexte unmittelbar hintereinander<br />
<strong>zu</strong> erfassen. Es ist un<strong>zu</strong>lässig, Unterbeschreibungen aus einzelnen Hinweistexten <strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>stellen.<br />
3.1.4 Mengeneinheiten<br />
- Es sind nur <strong>die</strong> im STLB-Bau verwendeten Mengeneinheiten <strong>zu</strong>gelassen.<br />
(siehe <strong>die</strong> beigefügte Aufstellung unter Ziff. 6.3).<br />
- Eine Änderung der Mengeneinheiten von Positionen aus dem STLB-Bau ist un<strong>zu</strong>lässig<br />
(siehe auch Ziff. 3.2 1 und 3.2.2).<br />
3.1.5 Stundenlohnarbeiten<br />
Stundenlohnarbeiten (LB 893) sind als Normalpositionen in einem eigenen Unterabschnitt <strong>zu</strong><br />
erfassen und werden nicht mit einem gesonderten Kennzeichen für Stundenlohn versehen.<br />
3.2 Positionsarten<br />
3.2.1 Pauschalposition<br />
Pauschalpositionen mit einer Ausschreibungsmenge ungleich 1 sind un<strong>zu</strong>lässig.<br />
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3.2.2 Nicht <strong>zu</strong>gelassen sind:<br />
- Wahlposition (ehem. Alternativposition)<br />
- Bedarfsposition (ehem. Eventualposition)<br />
- Preisanfrageposition<br />
- Zuschlagsposition<br />
- Position mit "freier Menge"<br />
- Aufteilung des Einheitspreises einer Position in Material- und Lohnkosten<br />
- Bietertextergän<strong>zu</strong>ngen in Vorbemerkungen und Hinweistexten<br />
- Hinweistexte in Abschnitten ohne Positionen<br />
3.2.3 Zeichnungen, Tabellen<br />
können nicht im Datenaustausch (GAEB DA 81/DA 83) übergeben werden, sie sind deshalb als<br />
separate Dateien und als kopierfähige Anlagen dem LV bei<strong>zu</strong>fügen.<br />
4. <strong>Anwendung</strong> des STLB Bau<br />
Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistungen ist das STLB Bau in der jeweils aktuellen Fassung <strong>zu</strong> verwenden.<br />
Die Aktualisierung des STLB Bau erfolgt alle 6 Monate durch Beuth/GAEB (in digitaler<br />
Ausgabe).<br />
5. Leistungsverzeichnisübergabe mittels GAEB-Datenaustausch<br />
5.1 Der Datenaustausch wird nur auf der Grundlage der "Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis"<br />
des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) in der Version<br />
1990 durchgeführt.<br />
5.2 Beim Einlesen werden <strong>die</strong> Texte so übernommen, wie sie in der jeweiligen Datenart übergeben<br />
werden. Das beim Auftraggeber eingesetzte AVA-Programmsystem generiert <strong>die</strong> Positionstexte<br />
aus der StL-Nummer und vergleicht <strong>die</strong>sen mit dem übergebenen Positionstext (Lang- und<br />
Kurztext).<br />
Werden bei der Datenübernahme Fehler festgestellt, weil <strong>die</strong> vorgenannten Regelungen nicht<br />
berücksichtigt wurden, muss das Leistungsverzeichnis vom <strong>FBT</strong> überarbeitet werden.<br />
5.3 Zulässige Me<strong>die</strong>n für <strong>die</strong> Datenübergabe:<br />
- Diskette 3 ½“ (MS-DOS oder kompatibel)<br />
- CD-Rom / <strong>DV</strong>D<br />
- e-Mail mit angefügter Datei<br />
und für das Erstellen der Vergabeunterlagen:<br />
- Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de<br />
Das Leistungsverzeichnis ist mit dem IBM-PC-Zeichensatz (IBM-ASCII) <strong>zu</strong> formatieren. Andere<br />
Zeichensätze, wie ANSI-ASCII bzw. EBCDIC, führen <strong>zu</strong> Problemen mit den Umlauten und sind<br />
unbrauchbar.<br />
5.4 Mit Übergabe der endgültigen Fassung des Leistungsverzeichnisses in Schriftform hat der Auftragnehmer<br />
dem Auftraggeber auch das Leistungsverzeichnis in der vereinbarten Datenaustauschphase<br />
- Kennung 81 / 82 / 83 - <strong>zu</strong> übergeben.<br />
Werden Abweichungen zwischen dem Inhalt der Datenaustauschdatei und der schriftlichen<br />
Fassung des Leistungsverzeichnisses festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, <strong>die</strong> Daten<br />
umgehend mit der Schriftform in Übereinstimmung <strong>zu</strong> bringen und dem Auftraggeber wieder <strong>zu</strong><br />
übermitteln.<br />
Hinweise auf den freiberuflich Tätigen (<strong>FBT</strong>) sind im LV und in den Anlagen nicht gestattet. Das<br />
endgültige (versandfertige) Leistungsverzeichnis wird beim Auftraggeber ausgedruckt.<br />
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6. Ergänzende Anmerkungen<br />
6.1 Leistungsverzeichnisse, <strong>die</strong> Lose beinhalten sollen, sind so auf<strong>zu</strong>teilen, dass ein Los einem<br />
Leistungsverzeichnis entspricht (Leistungsverzeichnisse mit z.B. 3 Losen bestehen somit aus 3<br />
gesonderten Dateien). Allgemeine Vorbemerkungen und vertragliche Regellungen sind in alle<br />
Lose <strong>zu</strong> übernehmen.<br />
6.2 Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit beim Datenaustausch ist rechtzeitig ein Testlauf<br />
beim Bauamt durch<strong>zu</strong>führen, um evtl. Schwachstellen frühzeitig aufdecken und beheben <strong>zu</strong><br />
können.<br />
6.3 Zugelassene Einheiten.<br />
Einheit<br />
cm<br />
cm2<br />
d<br />
h<br />
Jr<br />
kg<br />
km<br />
km2<br />
kwh<br />
l<br />
m<br />
m2<br />
m3<br />
Mt<br />
psch<br />
St<br />
t<br />
Wo<br />
md<br />
mMt<br />
mWo<br />
m2d<br />
m2Mt<br />
m2Wo<br />
m3d<br />
m3Mt<br />
m3Wo<br />
Sth<br />
Std<br />
StMt<br />
StWo<br />
St/M<br />
St/J<br />
Hinweistext , vertragl. Regelung<br />
Zentimeter<br />
Quadratzentimeter<br />
Tag<br />
Stunde<br />
Jahr<br />
Kilogramm<br />
Kilometer<br />
Quadratkilometer<br />
Kilowattstunde<br />
Liter<br />
Meter<br />
Quadratmeter<br />
Kubikmeter<br />
Monat<br />
Pauschal<br />
Stück<br />
Tonne<br />
Wochen<br />
m x Tag<br />
m x Monat<br />
m x Woche<br />
m2 x Tag<br />
m2 x Monat<br />
m2 x Woche<br />
m3 x Tag<br />
m3 x Monat<br />
m3 x Woche<br />
Stück x Stunde<br />
Stück x Tag<br />
Stück x Monat<br />
Stück x Woche<br />
Stück pro Monat<br />
Stück pro Jahr<br />
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