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Ergänzung zu § 8.2.1 FBT-Verträge für die DV-Anwendung - Bayern

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VI.6<br />

Anlage<br />

Auftragsnummer<br />

Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> § 8 des Vertrages für <strong>die</strong> <strong>DV</strong>-<strong>Anwendung</strong><br />

Vorgaben <strong>zu</strong> Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB Ausgabe 1990<br />

Als Ergän<strong>zu</strong>ng für den Einsatz von Verfahren des Auftragnehmers (<strong>FBT</strong>) für <strong>die</strong> Erstellung von Ausschreibungsunterlagen<br />

sind folgende Vorgaben <strong>zu</strong> § 8 <strong>zu</strong> beachten:<br />

1. Vertragliche Regelungen, Vorbemerkungen <strong>zu</strong>m Leistungsverzeichnis<br />

Soweit einem Leistungsverzeichnis im Einzelfall Texte für<br />

Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB)<br />

vorangestellt werden müssen, sind <strong>die</strong>se der Richtlinie <strong>zu</strong> 214.H aus dem VHB <strong>Bayern</strong> <strong>zu</strong> entnehmen.<br />

Die daraus benötigten Texte sind allgemein dem ersten LV-Abschnitt (i.d.R. 01) im<br />

Sinne der Datenaustauschregeln des GAEB entweder als vertragliche Regelungen (ZA T0, T1<br />

und T9) oder als Hinweistexte (ZA 20 und 26) <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen. Dabei sind <strong>die</strong> jeweils benötigten<br />

Bereiche durch Blattwechsel voneinander ab<strong>zu</strong>grenzen.<br />

Die Standardtexte der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) werden dem Auftragnehmer<br />

nach Anforderung im GAEB-Format (Satzlänge = 105) vom Auftraggeber <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

gestellt.<br />

1.1 Für jede notwendige und in sich abgeschlossene vertragliche Regelung ist ein eigenes Textelement<br />

(Vorbemerkung/Hinweis) <strong>zu</strong> bilden (keine Bündelung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher<br />

Vorbemerkungen in einem Textblock). Diese Textelemente sind so <strong>zu</strong> gestalten, dass sie<br />

im Langtext-Leistungsverzeichnis ausgegeben werden können und dürfen max. 999 Zeilen umfassen.<br />

Dabei ist <strong>zu</strong> beachten, dass je Zeile max. 72 Zeichen für vertragliche Regelungen und<br />

55 Zeichen bei Hinweistexten (nur Langtext) <strong>zu</strong>gelassen sind.<br />

1.2 Der Beginn der WBVB ist durch den Eintrag “Weitere Besondere Vertragsbedingungen“ <strong>zu</strong><br />

kennzeichnen. Die Einzeltexte sind als Fortset<strong>zu</strong>ng der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen<br />

des Formblatts 214.H VHB <strong>Bayern</strong> – in der jeweils neuesten Fassung - <strong>zu</strong> nummerieren.<br />

Mit dem Eintrag “Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“ sind <strong>die</strong> WBVB<br />

ab<strong>zu</strong>schließen.<br />

1.3 Technische Angaben, <strong>die</strong> erforderlich sind, um <strong>die</strong> aus<strong>zu</strong>schreibenden Leistungen eindeutig <strong>zu</strong><br />

beschreiben, können den entsprechenden Abschnitten oder Positionen vorangestellt werden.<br />

2. Ordnungszahl (OZ)<br />

Die OZ ist <strong>zu</strong> gliedern in<br />

- 2 Stellen für den Abschnitt<br />

- 2 Stellen für den Unterabschnitt<br />

- 4 Stellen für <strong>die</strong> Position<br />

(Beispiel: 01.01.0001 entspricht 1122PPPPI der OZ-Maske des GAEB)<br />

Vorangestellte Nullen der OZ können im Ausdruck entfallen (z.B. 01.01.0001 oder 1. 1. 1).<br />

Abschnitts- und Unterabschnittsnummer mit der Ziffer 0 sind nicht <strong>zu</strong>gelassen.<br />

Jeder Abschnitt muss mindestens eine Position enthalten.<br />

Beim Wechsel von Abschnitten ist wieder mit Position 1 <strong>zu</strong> beginnen und fortlaufend mit der<br />

Schrittweite 1 <strong>zu</strong> nummerieren.<br />

Lücken in der Nummerierung sind nicht <strong>zu</strong>gelassen.<br />

Entsprechend vorstehender OZ-Maske sind Positionen mit Indices (1 – 9 und a,A – z,Z) nicht<br />

<strong>zu</strong>verwenden. Muss aus triftigen Gründen von obiger OZ-Maske abgewichen werden, ist <strong>die</strong>s<br />

©VHF <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober 2008 1


VI.6<br />

mit dem Auftraggeber schriftlich <strong>zu</strong> vereinbaren, da für <strong>die</strong>sen Fall <strong>die</strong> elektronische Bauabrechnung<br />

nicht eingesetzt werden kann.<br />

3. Positionsbearbeitung<br />

3.1 Allgemeines<br />

- Das Deckblatt <strong>zu</strong>r Leistungsbeschreibung wird vom Bauamt vorgegeben.<br />

- Ein manuell erstelltes Inhaltsverzeichnis für <strong>die</strong> LV-Abschnitte ist nicht erforderlich.<br />

3.1.1 Normalpositionen aus dem STLB-Bau<br />

- Standardtexte und Mengeneinheiten des STLB-Bau dürfen nicht modifiziert werden.<br />

- Langtext- und Kurztextergän<strong>zu</strong>ngen von Positionsbeschreibungen sind zwingend aus<strong>zu</strong>füllen.<br />

3.1.2 Normalposition mit frei formuliertem Text<br />

Es ist strikt darauf <strong>zu</strong> achten, dass<br />

- Fließtexte von Positionen und Hinweisen im Langtext (ZA 26) nicht mehr als 55 Zeichen je<br />

Zeile enthalten, da sie sonst beim Datenaustausch automatisch umgebrochen werden (gemäß<br />

Nr.: 5.2.4 Satzaufbau der GAEB-Richtlinie 10/90), wobei jedes Leerzeichen als eigenes<br />

Zeichen zählt (Kurztexte von Positionen können bis <strong>zu</strong> 70 Zeichen je ZA 25 enthalten);<br />

- in Texten mit Ausnahme von Leerzeichen keine anwendungsabhängigen Formatierungen<br />

wie z.B. Aufzählungen per Nummerierung oder Spiegelstrich, Tabulatorsprünge oder Tabellen<br />

verwendet werden;<br />

- Textattributierungen (kursiv, Fettdruck, Unterstreichungen per Binde- oder Unterstrich, Ist-<br />

Gleich-Zeichen oder Punkt) von der GAEB-Schnittstelle nicht unterstützt werden;<br />

- Unterstreichungen per Binde- oder Unterstrich, Ist-Gleich-Zeichen oder Punkt/Punktfolgen<br />

nicht GAEB-konform und damit nicht <strong>zu</strong>lässige Zeichen sind;<br />

- für vom Aufsteller geforderte Bieterangaben in Hochkommata gesetzte Punktfolgezeile<br />

(Kenn Nr. 61ff in DA 81) mit anschließender Konstante: "vom Bieter ein<strong>zu</strong>tragen" zwingend<br />

an<strong>zu</strong>legen sind;<br />

- Textergän<strong>zu</strong>ngen bei der Umwandlung von STLB-Bau Positionsbeschreibungen nicht verloren<br />

gehen. Bei den so erzeugten Positionen sind <strong>die</strong> STL-Nummern aus dem Text <strong>zu</strong> entfernen.<br />

3.1.3 Leit- und Unterbeschreibung<br />

Leit- und Unterbeschreibungen sind jeweils als eigene Positionstexte unmittelbar hintereinander<br />

<strong>zu</strong> erfassen. Es ist un<strong>zu</strong>lässig, Unterbeschreibungen aus einzelnen Hinweistexten <strong>zu</strong>sammen<strong>zu</strong>stellen.<br />

3.1.4 Mengeneinheiten<br />

- Es sind nur <strong>die</strong> im STLB-Bau verwendeten Mengeneinheiten <strong>zu</strong>gelassen.<br />

(siehe <strong>die</strong> beigefügte Aufstellung unter Ziff. 6.3).<br />

- Eine Änderung der Mengeneinheiten von Positionen aus dem STLB-Bau ist un<strong>zu</strong>lässig<br />

(siehe auch Ziff. 3.2 1 und 3.2.2).<br />

3.1.5 Stundenlohnarbeiten<br />

Stundenlohnarbeiten (LB 893) sind als Normalpositionen in einem eigenen Unterabschnitt <strong>zu</strong><br />

erfassen und werden nicht mit einem gesonderten Kennzeichen für Stundenlohn versehen.<br />

3.2 Positionsarten<br />

3.2.1 Pauschalposition<br />

Pauschalpositionen mit einer Ausschreibungsmenge ungleich 1 sind un<strong>zu</strong>lässig.<br />

©VHF <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober 2008 2


VI.6<br />

3.2.2 Nicht <strong>zu</strong>gelassen sind:<br />

- Wahlposition (ehem. Alternativposition)<br />

- Bedarfsposition (ehem. Eventualposition)<br />

- Preisanfrageposition<br />

- Zuschlagsposition<br />

- Position mit "freier Menge"<br />

- Aufteilung des Einheitspreises einer Position in Material- und Lohnkosten<br />

- Bietertextergän<strong>zu</strong>ngen in Vorbemerkungen und Hinweistexten<br />

- Hinweistexte in Abschnitten ohne Positionen<br />

3.2.3 Zeichnungen, Tabellen<br />

können nicht im Datenaustausch (GAEB DA 81/DA 83) übergeben werden, sie sind deshalb als<br />

separate Dateien und als kopierfähige Anlagen dem LV bei<strong>zu</strong>fügen.<br />

4. <strong>Anwendung</strong> des STLB Bau<br />

Für <strong>die</strong> Beschreibung der Leistungen ist das STLB Bau in der jeweils aktuellen Fassung <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Die Aktualisierung des STLB Bau erfolgt alle 6 Monate durch Beuth/GAEB (in digitaler<br />

Ausgabe).<br />

5. Leistungsverzeichnisübergabe mittels GAEB-Datenaustausch<br />

5.1 Der Datenaustausch wird nur auf der Grundlage der "Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis"<br />

des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) in der Version<br />

1990 durchgeführt.<br />

5.2 Beim Einlesen werden <strong>die</strong> Texte so übernommen, wie sie in der jeweiligen Datenart übergeben<br />

werden. Das beim Auftraggeber eingesetzte AVA-Programmsystem generiert <strong>die</strong> Positionstexte<br />

aus der StL-Nummer und vergleicht <strong>die</strong>sen mit dem übergebenen Positionstext (Lang- und<br />

Kurztext).<br />

Werden bei der Datenübernahme Fehler festgestellt, weil <strong>die</strong> vorgenannten Regelungen nicht<br />

berücksichtigt wurden, muss das Leistungsverzeichnis vom <strong>FBT</strong> überarbeitet werden.<br />

5.3 Zulässige Me<strong>die</strong>n für <strong>die</strong> Datenübergabe:<br />

- Diskette 3 ½“ (MS-DOS oder kompatibel)<br />

- CD-Rom / <strong>DV</strong>D<br />

- e-Mail mit angefügter Datei<br />

und für das Erstellen der Vergabeunterlagen:<br />

- Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de<br />

Das Leistungsverzeichnis ist mit dem IBM-PC-Zeichensatz (IBM-ASCII) <strong>zu</strong> formatieren. Andere<br />

Zeichensätze, wie ANSI-ASCII bzw. EBCDIC, führen <strong>zu</strong> Problemen mit den Umlauten und sind<br />

unbrauchbar.<br />

5.4 Mit Übergabe der endgültigen Fassung des Leistungsverzeichnisses in Schriftform hat der Auftragnehmer<br />

dem Auftraggeber auch das Leistungsverzeichnis in der vereinbarten Datenaustauschphase<br />

- Kennung 81 / 82 / 83 - <strong>zu</strong> übergeben.<br />

Werden Abweichungen zwischen dem Inhalt der Datenaustauschdatei und der schriftlichen<br />

Fassung des Leistungsverzeichnisses festgestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, <strong>die</strong> Daten<br />

umgehend mit der Schriftform in Übereinstimmung <strong>zu</strong> bringen und dem Auftraggeber wieder <strong>zu</strong><br />

übermitteln.<br />

Hinweise auf den freiberuflich Tätigen (<strong>FBT</strong>) sind im LV und in den Anlagen nicht gestattet. Das<br />

endgültige (versandfertige) Leistungsverzeichnis wird beim Auftraggeber ausgedruckt.<br />

©VHF <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober 2008 3


VI.6<br />

6. Ergänzende Anmerkungen<br />

6.1 Leistungsverzeichnisse, <strong>die</strong> Lose beinhalten sollen, sind so auf<strong>zu</strong>teilen, dass ein Los einem<br />

Leistungsverzeichnis entspricht (Leistungsverzeichnisse mit z.B. 3 Losen bestehen somit aus 3<br />

gesonderten Dateien). Allgemeine Vorbemerkungen und vertragliche Regellungen sind in alle<br />

Lose <strong>zu</strong> übernehmen.<br />

6.2 Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit beim Datenaustausch ist rechtzeitig ein Testlauf<br />

beim Bauamt durch<strong>zu</strong>führen, um evtl. Schwachstellen frühzeitig aufdecken und beheben <strong>zu</strong><br />

können.<br />

6.3 Zugelassene Einheiten.<br />

Einheit<br />

cm<br />

cm2<br />

d<br />

h<br />

Jr<br />

kg<br />

km<br />

km2<br />

kwh<br />

l<br />

m<br />

m2<br />

m3<br />

Mt<br />

psch<br />

St<br />

t<br />

Wo<br />

md<br />

mMt<br />

mWo<br />

m2d<br />

m2Mt<br />

m2Wo<br />

m3d<br />

m3Mt<br />

m3Wo<br />

Sth<br />

Std<br />

StMt<br />

StWo<br />

St/M<br />

St/J<br />

Hinweistext , vertragl. Regelung<br />

Zentimeter<br />

Quadratzentimeter<br />

Tag<br />

Stunde<br />

Jahr<br />

Kilogramm<br />

Kilometer<br />

Quadratkilometer<br />

Kilowattstunde<br />

Liter<br />

Meter<br />

Quadratmeter<br />

Kubikmeter<br />

Monat<br />

Pauschal<br />

Stück<br />

Tonne<br />

Wochen<br />

m x Tag<br />

m x Monat<br />

m x Woche<br />

m2 x Tag<br />

m2 x Monat<br />

m2 x Woche<br />

m3 x Tag<br />

m3 x Monat<br />

m3 x Woche<br />

Stück x Stunde<br />

Stück x Tag<br />

Stück x Monat<br />

Stück x Woche<br />

Stück pro Monat<br />

Stück pro Jahr<br />

©VHF <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober 2008 4

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