GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Die Erhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages erfolgt auf Grundlage des nach § 7<br />
Abs. 3 TVAG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet durch Beschluss des Gemeinderates<br />
vom 13.02.2006 festgelegten Erschließungsbeitragssatzes.<br />
§ 3<br />
Verfahrensbestimmungen<br />
Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO in<br />
Verbindung mit dem Tiroler Abgabengesetz – TAbgG, in der jeweils geltenden Fassung.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages.<br />
Ad. 6.)<br />
Das Land Tirol hat ein Einreichprojekt für den Ausbau der Landesstraße von der Firma<br />
Riedle, Rinnerstraße bis zum Kreisverkehr in Auftrag gegeben. Die Planung wurde der<br />
Gemeinde Sistrans zur Kenntnis gebracht. Die Straße soll auf 6 m verbreitert werden. Im<br />
Zuge der Bauarbeiten besteht die Gelegenheit auf der Bergseite einen Gehsteig zu errichten.<br />
Die Kosten für den Gehsteig muss die Gemeinde übernehmen. GR Hannes Auffinger fragt,<br />
ob ein Gehsteig bei der geringen Fußgängerfrequenz notwendig sei. Der Bürgermeister<br />
entgegnet, dass im Unternehmerzentrum immerhin 70 Arbeitsplätze vorhanden sind.<br />
Weiters befinden sich in diesem Bereich 15 Wohngebäude und 6 unbebaute Parzellen. Die<br />
Gemeinde kann den Gehsteig nur in Verbindung mit der neuen Landesstraße errichten,<br />
nachher ist das nicht mehr möglich. Die Gemeinde müsste nun ein Projekt für die<br />
naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigung in Auftrag geben. Bgm. St. Mag.<br />
Hannes Piegger bestätigt, dass die Gemeinde die Möglichkeit nutzen muss um einen<br />
Gehsteig gemeinsam mit der Landesstraße zu bauen. Er weist aber darauf hin, dass auch<br />
zur Starkensiedlung ein Gehsteig sehr wichtig sei. Aufgrund der schmalen Straße ist eine<br />
Begegnung eines Autos mit einem Fußgänger mit Kindergarten nur schwer möglich.<br />
Der Ausbau der Landesstraße ist 2013/2014 geplant. Wenn die Gemeinde keinen Druck<br />
macht, wird die Landesstraße nicht ausgebaut.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Planung für das wasser- und naturschutzrechtliche Projekt<br />
für den Ausbau der Landesstraße an das Büro Hagner gemäß Angebot vom 18.07.2011 in<br />
Höhe von € 5.040,-- brutto zu vergeben. Einstimmiger Beschluss.<br />
Ad. 7.)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass in den kommenden Tagen um die Bedarfszuweisungen für<br />
2012 angesucht werden muss.<br />
Der Gemeinderat ist mit folgenden Prioritäten für das Jahr 2012 einstimmig einverstanden:<br />
Neubau Wasserhochbehälter und Quellfassung<br />
Ausbau Kinderbetreuung<br />
Verbesserung der Verkehrssicherheit am Starkenweg<br />
Seite 4<br />
20110912_7. Sitzung.doc