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GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

__________________________________________________________________________<br />

Die Erhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages erfolgt auf Grundlage des nach § 7<br />

Abs. 3 TVAG 2011 für das gesamte Gemeindegebiet durch Beschluss des Gemeinderates<br />

vom 13.02.2006 festgelegten Erschließungsbeitragssatzes.<br />

§ 3<br />

Verfahrensbestimmungen<br />

Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO in<br />

Verbindung mit dem Tiroler Abgabengesetz – TAbgG, in der jeweils geltenden Fassung.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Einhebung des vorgezogenen Erschließungsbeitrages.<br />

Ad. 6.)<br />

Das Land Tirol hat ein Einreichprojekt für den Ausbau der Landesstraße von der Firma<br />

Riedle, Rinnerstraße bis zum Kreisverkehr in Auftrag gegeben. Die Planung wurde der<br />

Gemeinde Sistrans zur Kenntnis gebracht. Die Straße soll auf 6 m verbreitert werden. Im<br />

Zuge der Bauarbeiten besteht die Gelegenheit auf der Bergseite einen Gehsteig zu errichten.<br />

Die Kosten für den Gehsteig muss die Gemeinde übernehmen. GR Hannes Auffinger fragt,<br />

ob ein Gehsteig bei der geringen Fußgängerfrequenz notwendig sei. Der Bürgermeister<br />

entgegnet, dass im Unternehmerzentrum immerhin 70 Arbeitsplätze vorhanden sind.<br />

Weiters befinden sich in diesem Bereich 15 Wohngebäude und 6 unbebaute Parzellen. Die<br />

Gemeinde kann den Gehsteig nur in Verbindung mit der neuen Landesstraße errichten,<br />

nachher ist das nicht mehr möglich. Die Gemeinde müsste nun ein Projekt für die<br />

naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigung in Auftrag geben. Bgm. St. Mag.<br />

Hannes Piegger bestätigt, dass die Gemeinde die Möglichkeit nutzen muss um einen<br />

Gehsteig gemeinsam mit der Landesstraße zu bauen. Er weist aber darauf hin, dass auch<br />

zur Starkensiedlung ein Gehsteig sehr wichtig sei. Aufgrund der schmalen Straße ist eine<br />

Begegnung eines Autos mit einem Fußgänger mit Kindergarten nur schwer möglich.<br />

Der Ausbau der Landesstraße ist 2013/2014 geplant. Wenn die Gemeinde keinen Druck<br />

macht, wird die Landesstraße nicht ausgebaut.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Planung für das wasser- und naturschutzrechtliche Projekt<br />

für den Ausbau der Landesstraße an das Büro Hagner gemäß Angebot vom 18.07.2011 in<br />

Höhe von € 5.040,-- brutto zu vergeben. Einstimmiger Beschluss.<br />

Ad. 7.)<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass in den kommenden Tagen um die Bedarfszuweisungen für<br />

2012 angesucht werden muss.<br />

Der Gemeinderat ist mit folgenden Prioritäten für das Jahr 2012 einstimmig einverstanden:<br />

Neubau Wasserhochbehälter und Quellfassung<br />

Ausbau Kinderbetreuung<br />

Verbesserung der Verkehrssicherheit am Starkenweg<br />

Seite 4<br />

20110912_7. Sitzung.doc

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