GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
1. Gemeinderatssitzung<br />
am Montag, den 9. Jänner 2012<br />
Niederschrift<br />
Ort:<br />
Gemeindeamt Sistrans<br />
Beginn: 19:30 Uhr Ende: 23:40 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Bürgermeister:<br />
Josef Kofler<br />
Vizebürgermeister: Mag. Johannes Piegger<br />
Die Gemeinderäte: Josef Abfalterer<br />
Mag. Felix Tschiderer<br />
Mag. Annemarie Lill<br />
Matthias Gerold<br />
Gertrud Triendl<br />
Alexander Rudig<br />
Dr. Clemens Hofmann<br />
Dr. Christine Baur<br />
Johannes Auffinger<br />
Ingrid Egg<br />
Entschuldigt:<br />
Arnulf Zissernig<br />
Ersatz: -<br />
Schriftführer:<br />
Andreas Kirchmair<br />
<strong>Tagesordnung</strong><br />
1. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsvoranschlag 2012<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über den mittelfristigen Finanzplan 2013-2015<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen zur 1. Auflage des<br />
Raumordnungskonzepts.<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Auflage des Raumordnungskonzepts.<br />
5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Wasserleitungsgebührenordnung<br />
6. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
Ad 1.)<br />
Beschlussfassung<br />
Die einzelnen Haushaltsstellen des Voranschlags wurden bereits bei der Gemeinderatssitzung<br />
am 28.11.2011 besprochen. Zu diesem Konzept haben sich nur geringfügige<br />
Änderungen ergeben.<br />
Der Überschuss für das Jahr 2011 wird voraussichtlich € 334.800,-- betragen. Die<br />
Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts belaufen sich auf € 3.483.500,--. Der<br />
außerordentliche Haushalt weist Ausgaben von € 899.000,-- auf.<br />
Seite 1<br />
20120109_1.Sitzung.doc
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Anhand einer Tischvorlage erläutert der Bürgermeister den Voranschlag. Der<br />
Verschuldungsgrad beträgt 25 %, die frei verfügbaren Mittel belaufen sich auf € 434.300,--.<br />
Wenn man in den Verschuldungsgrad die Leasingverbindlichkeiten einrechnet, steigt dieser<br />
auf 44 %. Die Kosten für Zins+Tilgung für Darlehensrückzahlungen betragen € 109.100,--.<br />
Die jährlichen Leasingrückzahlungen belaufen sich auf € 151.000,--<br />
Für die Sanierung von Gemeindegebäude sind € 100.000,-- enthalten.<br />
Für den Energieentwicklungsplan sind ebenfalls Mittel vorhanden<br />
Der Bürgermeister erläutert die Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag und deren<br />
Bedeckung.<br />
Kinderbetreuung 40.000,--<br />
Gehsteig Landesstraße und Beleuchtung 232.000,--<br />
Wasserversorgung 627.000,--<br />
Insgesamt ist eine Kreditaufnahme von € 237.000,-- geplant. Das Leasing für die Sporthalle<br />
+ Feuerwehrhaus am Tigls läuft heuer aus.<br />
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband wird nun als eigene Buchhaltung geführt.<br />
Es ist daher im Voranschlag nur mehr eine Transferzahlung an den Verband enthalten.<br />
Der Bürgermeister erläutert die Kosten für die Musikschule, welche für die Gemeinde<br />
Sistrans € 63.800,-- ausmachen.<br />
Die Pachteinnahmen für die Alm werden an die Agrargemeinschaft bezahlt. Der Bürgermeister<br />
geht davon aus, dass die Pachteinnahmen aus dem Rechnungskreis II an die<br />
Gemeinde zufallen. Die derzeitigen Pachteinnahmen werden zur Abdeckung der<br />
Investitionen verwendet. Sollte die Alm neu ausgeschrieben werden, ist der Bürgermeister<br />
bei der Vergabe als Gemeindevertreter im Vorstand der Agrargemeinschaft dabei.<br />
Die Grüne Liste hat den Budgetentwurf genau geprüft. Die Schwerpunkte entsprechen nicht<br />
ganz ihren Wünschen. Aufgrund der guten Zusammenarbeit stimmt die Grüne Liste dem<br />
Voranschlag zu. Die Sinnhaftigkeit des Gehsteigs an der Landesstraße wird angezweifelt.<br />
Den gewünschten Spielplatz Sistrans Ost würde der Bürgermeister auch gerne machen, es<br />
konnte aber kein verfügbares Grundstück dafür gefunden werden.<br />
Der Haushaltsvoranschlag 2012 wird einstimmig beschlossen.<br />
Ad 2.)<br />
Der Mittelfristige Finanzplan ist eine Richtschnur für die Investitionen der nächsten Jahre.<br />
Bei den Ausgaben wurden geringfügige Erhöhungen fortgeschrieben. Bei den Abgabenertragsanteilen<br />
wurden geringe Steigerungen angesetzt. Der vorgezogene Erschließungsbeitrag<br />
ist ab 2014 enthalten<br />
Außerordentliche Ausgaben des mittelfristiger Finanzplan 2011 – 2014:<br />
Ansatz 2012 2013 2014 2015<br />
Kinderbetreuung Zubau 40.000 610.000 650.000<br />
Gehsteig Landesstraße 232.000<br />
Wasserhochbehälter 627.000 330.000 150.000<br />
899.000 610.000 980.000 150.000<br />
Seite 2<br />
20120109_1.Sitzung.doc
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Schwerpunkt im OH ist die energetische Sanierung der Gemeindegebäude.<br />
Dr. Christine Baur fragt, ob die Gemeinde einnahmenseitig Möglichkeiten für Steigerungen<br />
hat? Gibt es Einsparungspotentiale bei den Ausgaben? Der Bürgermeister macht sich<br />
Gedanken dazu. Möglichkeiten gibt es nur bei den Gebühren und im Unternehmerzentrum.<br />
Das soll in einer folgenden Sitzung beraten werden.<br />
Der mittelfristige Finanzplan wird einstimmig beschlossen.<br />
Ad 3)<br />
Zur ersten Auflage des Raumordnungskonzeptes sind Stellungnahmen eingegangen. Der<br />
Raumplaner präsentiert die Stellungnahmen mittels Beamer und erläutert die Anträge aus<br />
fachlicher Sicht.<br />
Aus amtlicher Sicht müssen ebenfalls folgende Änderungen vorgenommen werden:<br />
a) Definition Z0<br />
b) Stempel auf GP 797/1 - Told<br />
c) Stempel auf GP 872 und 869 ist Z0. Wurde getauscht mit Rückwidmung auf<br />
nördlichen Bereich der GP 797/1<br />
d) Oberkoflerweg Gst. 1443/1, 1443/2 und 1443/3 (Haselwanter, Gröbner, Peer)<br />
e) GP 123/2, Almweg Hoffer – bebaut mit Garage<br />
f) Sonderfläche Friedhof ist zu klein (von bestehender Mauer in Richtung Süden)<br />
g) Rückwidmungsfläche auf Gst. 1177/1 Bodenfonds streichen.<br />
Allgemeines zur Zeitzone Z0:<br />
Mit der Zeitzone Z0 werden Gebiete bezeichnet, bei denen mit genau festgelegten<br />
Bedingungen eine Umwidmung in Bauland möglich ist. Bei der Erstellung des Flächenwidmungsplans<br />
werden diese Grundstücke als Freiland eingetragen. Bei einer<br />
Umwidmung einer Z0 Fläche in Bauland muss der Grundeigentümer die Hälfte der<br />
Fläche für sozialen Wohnbau anbieten. Ziel ist es, Grund für SistranserInnen zu einem<br />
vernünftigen Preis zu erhalten. In den letzten 10 Jahren wurden allerdings keine<br />
Anträge auf Umwidmung einer Z0 Fläche gestellt. Solange ein Eigentümer gewidmeten<br />
Grund besitzt, wird die Gemeinde bei der bestehenden Regelung nie Grund von Z0<br />
Flächen für geförderten Wohnbau erhalten. Die Regelung wird daher geändert.<br />
Der konkrete begründete Bedarf war in der Vergangenheit für die Gemeinde nur<br />
schwer zu kontrollieren. Der Raumplaner sieht ein allerdings ein Problem beim<br />
Weglassen des Bedarfs. Es soll daher folgende Definition mit Ergänzung beschlossen<br />
werden:<br />
Änderungen der Beschreibung der Z0 Gebiete:<br />
Mit der Zeitzone z0 gekennzeichnete Gebiete werden im Flächenwidmungsplan<br />
als Freiland ausgewiesen. Eine Widmungsänderung von Freiland in Bauland darf nur<br />
vorgenommen werden, wenn die verkehrsmäßigen und infrastrukturellen<br />
Voraussetzungen gegeben sind und ein konkreter begründeter Bedarf vorliegt.<br />
Für eine Umwidmung von Grundstücken mit der Zeitzone z0 in Bauland<br />
werden folgende Richtlinien erlassen:<br />
a) Pro Grundeigentümer werden maximal 2.000 m² (+/-10%) umgewidmet. Wenn<br />
mehrere Grundstücke zur Widmung anstehen, kommt jener<br />
Grundstückseigentümer zum Zug, dem noch nie eine z0 Fläche umgewidmet<br />
wurde, bzw. dessen Widmung länger zurück liegt.<br />
b) Die Hälfte der Fläche muss der Grundeigentümer zu den nachfolgenden<br />
Seite 3<br />
20120109_1.Sitzung.doc
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Bedingungen für sozialen Wohnbau der Gemeinde anbieten; die andere Hälfte<br />
kann er frei verkaufen. (Abweichung +/-10%)<br />
c) Die Entschädigung für Grundstücke für sozialen Wohnbau richtet sich nach der<br />
Regelung des Tiroler Bodenfonds. Dies sind derzeit € 140,--/m²<br />
d) Bei einer Widmung eines z0 Grundstücks (500 m² +/-10%) je weichendem<br />
Nachkommen sind lit a), lit. b) und lit. c) nicht anzuwenden,<br />
• sollte für die weichenden Nachkommen andere Grundstücke - welche als<br />
Bauland gewidmet sind - zur Verfügung stehen bzw. wurden in den letzten 5<br />
Jahren als Bauland gewidmete Grundstücke verkauft so gilt lit. a), lit. b) und lit.<br />
c) bis zu dem Ausmaß wie gewidmete Grundflächen vorhanden sind bzw.<br />
verkauft wurden.<br />
Die Änderung in der vorliegenden Form wird mit 10 Jastimmen und zwei Neinstimmen<br />
beschlossen.<br />
Die Änderung der Sonderfläche beim Friedhof auf Gst. 330 und 338 wird einstimmig<br />
beschlossen.<br />
Im Konzept ist ein Fehler enthalten. Das Gst. 797/1 an der Rinner Straße ist als bereits<br />
als Bauland gewidmet und so auszuweisen.<br />
Die dreieckige Restfläche aus Gst. 796 (Engl) ist als Z0 zu bezeichnen. Die Grundstücke<br />
796 und 798 wurden im Zuge der Umwidmung des Gst. 813/1 in Bauland (Engl)<br />
von Bauland in Z0 getauscht.<br />
Einspruch von Erwin und Anneliese Haselwanter und Gröbner Peter, Oberkoflerweg<br />
Gste. 1443/2 und 1443/3:<br />
• Die zweite Bautiefe entstand durch die geplante Baulanderweiterung am Oberkoflerweg.<br />
Da dieser Sozialgrund nicht mehr geplant ist, soll nur eine Bautiefe<br />
verbleiben.<br />
• Nur der nördliche Teil der Grundstücke soll mit Abstandsflächen zu den<br />
Häusern in das Bauland aufgenommen werden. Den zwei Einsprüchen wird<br />
stattgegeben.<br />
• Einstimmiger Beschluss<br />
Ansuchen von Johann Kirchmair um Aufnahme von Teilen aus Gst. 1449/1 und 1449/2<br />
in das Z0 Gebiet.<br />
• Der Raumplaner hat fachliche Bedenken, da kein konkreter Bedarf vorliegt.<br />
Eine geringfügige Änderung könnte auch später gemacht werden. Die Widmung<br />
könnte Beispielsfolgen bei Waldgrundstücken am Oberkoflerweg haben. Der<br />
Bürgermeister folgt den raumplanerischen Überlegungen und stellt den Antrag<br />
das Ansuchen abzulehnen.<br />
• Der Antrag von Johann Kirchmair wird mit 12 Neinstimmen und 1 Jastimme<br />
abgelehnt.<br />
Stellungnahme der Rechtsanwälte Erlacher & Erlacher-Philadelphy für Franz Engl, zu<br />
Gst. 797/2:<br />
• Der Bürgermeister führt zum Einspruch aus: Eine Ungleichbehandlung ist<br />
keinesfalls gegeben. In den letzten 30 Jahren wurden vom „Gastlerhof“ 5.500<br />
m² Grundfläche verkauft und verbaut. Bei Abzug von 1.000 m² für die<br />
weichenden Geschwister verbleiben noch 4.500 m² zum freien Verkauf für den<br />
Hof.<br />
Das Gst. 797/2 war bereits im Raumordnungskonzept 2001 als Z0<br />
ausgewiesen. Es gibt daher keine Benachteiligung. Auch bei vielen anderen<br />
Grundstücken ist eine Z0 Widmung vorhanden. Im Raumordnungskonzept<br />
werden keine neuen Z1 Flächen ausgewiesen. Die zu widmende Fläche könnte<br />
Seite 4<br />
20120109_1.Sitzung.doc
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
auch nach Norden ausgeweitet werden, dann wäre das Grundstück groß genug<br />
für eine Verwertung nach den Z0 Bestimmungen.<br />
• Die Grundstücke von Engl Franz bleiben Z0. Der Antrag wird einstimmig<br />
abgelehnt.<br />
Einspruch von Mario Höller zu Gst. 1242/2:<br />
• Durch eine Widmung des gesamten Grundstückes könnte ein weiteres Haus<br />
gebaut werden. Das ist nicht im Sinne der Raumordnung.<br />
In einem Baubescheid für eine Garage ist zwar ausgeführt, dass es sich um<br />
Bauland handelt, es gibt aber keine Widmungsakt dafür. Der Bescheid wurde<br />
widmungswidrig erlassen.<br />
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />
Von Amtswegen beschließt der Gemeinderat einstimmig:<br />
Die Ausweisung als Z1 (mögliches Bauland) wird bis zur südöstlichen<br />
Garagenmauer erweitert. Der südliche Teil des Grundstücks verbleibt im<br />
Freiland.<br />
Stellungnahme von Anton König für Gst. 862:<br />
• Die Z0 Fläche war 2001 viel größer ausgewiesen. Der Raumplaner gibt zu<br />
bedenken, dass nicht jede schwer bewirtschaftbare Fläche automatisch als Z0<br />
ausgewiesen werden kann. Es ist bereits eine Baulandtiefe ausgewiesen. Der<br />
Gemeinderat folgt dem Argument des Raumplaners.<br />
Der Antrag von König Anton wird mit 11 Ja-Stimmen und einer Neinstimme<br />
abgelehnt.<br />
Wittauer Mathilde und Klaus, Antrag Sonderfläche Hofstelle auf Gst. 1270/2:<br />
• Die Situation wird vom Raumplaner erläutert. Im bestehenden Objekt befinden<br />
sich laut dem vorliegenden Ansuchen Aufenthaltsräume. Der Bestand wird mit<br />
dem genehmigten Bauplan verglichen und festgestellt, dass ein Stall mit<br />
Geräteraum ohne Bewilligung zu einem Wohngebäude umgebaut wurde. Es<br />
handelt sich also um einen „Schwarzbau“.<br />
Im Raumordnungskonzept ist dort eine ökologische Freihaltefläche<br />
ausgewiesen. Eine Sonderfläche Hofstelle müsste aus dieser Freihaltefläche<br />
ausgenommen werden. Die Hofstelle befindet sich in Ampass. Dr. Christine<br />
Baur schlägt vor, den Antrag abzulehnen. Die Baubehörde muss die<br />
Wiederherstellung des genehmigten Zustandes auftragen.<br />
Da es sich bei der Aste um eine ökologische Freihaltefläche handelt, wird der<br />
Antrag einstimmig abgelehnt.<br />
Besprechungsprotokoll Ing. Otto Schlögl (Gst. 876/1) und DI Berchtold (Gst. 877/2)<br />
• Die Straßenverbindung zwischen den zwei Privatwegen ist aufgrund der<br />
baulichen Gegebenheiten nicht durchführbar. Auch für den Steig in der Breite<br />
von 2 m gibt es keinen Hinweis im Bauakt Manhartsberger. Der Steig wurde nie<br />
eröffnet und war nie begehbar. Im Bebauungsplan 1979 wurde eine<br />
durchgehende Straße vorgesehen. Die Straße wurde nicht errichtet und ist nicht<br />
realisierbar, ein öffentlicher Durchgang ist schwer möglich. Es gibt dazu kein<br />
Recht am Grundstück und es bestehen 2 m Geländeunterschied.<br />
Der Raumplaner weist darauf hin, dass aus fachlicher Sicht ein Fußweg sinnvoll<br />
wäre. Die Straße ist hinfällig. Er schlägt vor, dass festgelegt wird, dass keine<br />
Straße gemacht wird. Ein Fußweg sollte aber im Raumordnungskonzept<br />
verbleiben. Erst wenn ein anderer Fußweg als Verbindung zur Landesstraße<br />
möglich ist, sollte der ausgewiesene Weg aufgehoben werden.<br />
Der Gemeinderat schließt sich einstimmig den Ausführungen des Raumplaners<br />
an. Dem Antrag von DI. Berchtold wird zugestimmt und keine 4 m breite Straße<br />
bei der Neuerstellung des Flächenwidmungsplans ausgewiesen. Die Trasse<br />
Seite 5<br />
20120109_1.Sitzung.doc
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
des 2 m breiten Gehwegs wird im Konzept verbleiben bis eine alternative<br />
Fußwegverbindung zur Landesstraße vorliegt. Dem Antrag von Ing. Otto<br />
Schlögl wird in der gleichen Form zugestimmt.<br />
Stellungnahme von RA Dr. Ullmann-Geiler und Partner für Mag. Oliver und Christine<br />
Schwarz<br />
• Als Haupteinwände werden ein Widerspruch zu den Zielen der örtlichen RO-<br />
Konzepts angeführt und dass eine Baulanderweiterung nicht notwendig sei.<br />
• Aus raumordnungsfachlicher Sicht ist laut DI. Rauch die Erweiterung<br />
zweckmäßig. Die Entwicklung im Gebiet Wassermahd in Verbindung mit einer<br />
Rückwidmung ist sinnvoll. Eine dichtere Bebauung entspricht den vorhandenen<br />
Gebäuden und den geplanten Erweiterungen. Aus fachlicher Sicht ergeben sich<br />
keine Gründe dem Antrag Folge zu geben. Das private Interesse ist<br />
nachvollziehbar, es kann aber nicht Ziel der langfristigen Raumplanung sein.<br />
Eine schöne Aussicht ist kein schutzwürdiges Interesse. Der Eigentümer Folie<br />
hat zugestimmt, dass er Flächen entlang des Weges Wassermahd und<br />
Badhausweg z.B. zur Errichtung eines Gehsteigs an die Gemeinde abtritt.<br />
• Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />
24 Anrainer Wassermahd sowie von Mag. Hubert Sedlmayr und Mag. Christian und<br />
Gabi Hold haben Stellungnahmen gegen die Verkehrserschließung VK02 abgegeben:<br />
Der Bürgermeister bringt die Stellungnahme zur Kenntnis.<br />
• Die Vorteile der Verbindung zum Oberkoflerweg für die Müllentsorgung und<br />
Schneeräumung werden in der Stellungnahme bereits erwähnt . Bei<br />
notwendigen Baumassnahmen am Badhausweg besteht derzeit keine<br />
Ausweichmöglichkeit über eine öffentliche Straße. Aus diesem Grund wurde<br />
bereits 1995 die Grundfläche für die Verbindung Wassermahd – Oberkoflerweg<br />
gesichert.<br />
• Die Verkehrssicherheit am Farmachweg wird sich durch eine Verkehrsentlastung<br />
verbessern.<br />
In der Kirchgasse wurden am 24. November 2011 von 7:00 – 19:00 in Richtung<br />
Kirche 836 Fahrzeuge gezählt. bei der Annahme, dass die gleiche Anzahl der<br />
Fahrzeuge auch in die Gegenrichtung fahren, muss in der Kirchgasse mit einem<br />
Fahrzeugaufkommen von ca. 1600 Fahrzeugen im o.a. Zeitraum gerechnet<br />
werden. Eine Entlastung des Dorfzentrums ist daher anzustreben.<br />
Dr. Christine Baur wünscht sich ein Verkehrskonzept für Sistrans. Wollen wir im<br />
Dorf den Verkehr im Dorf erhöhen oder nicht? Soll der Verkehr am<br />
Oberkoflerweg steigen?<br />
DI. Friedrich Rauch ist auch Verkehrsplaner und hat sich laut Dr. Christine Baur<br />
noch nicht mit einem Gesamtverkehrskonzept beschäftigt.<br />
• Das Raumordnungskonzept kann laut Bürgermeister nicht von einem<br />
Verkehrskonzept abhängig gemacht werden.<br />
• Für die Kinder verbessert sich das Gefahrenpotential wesentlich, da der<br />
Schulweg nicht mehr durch das Ortszentrum erfolgt.<br />
• Die Anzahl der Fahrzeuge zum Sportplatz wird sich in Grenzen halten, denn<br />
erhöhter Verkehr wird nur bei den 13 Heimspielen zu verzeichnen sein. Aber<br />
auch in diesem Fall wird sich die Zufahrt auf die 3 weiteren Strassen verteilen.<br />
Die Spiele werden zudem von sehr wenigen Auswärtigen besucht.<br />
• Es stellt sich die Frage ob für so wenige Autos überhaupt eine Verbindung<br />
geschaffen werden soll. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass wir in einem<br />
Zeitraum von 20 Jahren denken müssen. Die Straße wird sicher nicht rasch<br />
gebaut. Sackgassen sind aber immer ein Problem.<br />
• Der Raumplaner führt aus:<br />
Für die Siedlungsentwicklung West ist eine Anbindung an die Landesstraße<br />
Seite 6<br />
20120109_1.Sitzung.doc
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
notwendig um das Ortszentrum nicht weiter zu belasten.<br />
Die Verbindung zum Oberkoflerweg ist im Sinne eines Gesamtkonzeptes<br />
sinnvoll. Eine große Verkehrszunahme ist aus Sicht des Raumplaners für die<br />
Anwohner am Wassermahd aufgrund der vielen scharfen Kurven nicht zu<br />
erwarten. Die zu erwartende Mehrbelastung ist sehr gering. Die Gemeinde<br />
könnte die Straße auch ohne Darstellung im Raumordnungskonzept jetzt schon<br />
bauen. Als langfristige Maßnahme sollte zur Auflösung der Sackgasse die<br />
Verbindung zum Farmachweg erfolgen. Bei der Planung muss auf das<br />
Geschwindigkeitsniveau und die Übersichtlichkeit Rücksicht genommen<br />
werden. Bei einer Sperre des Farmachweges könnte Ausweichverkehr auch<br />
über die Wassermahd abfließen.<br />
• Der Raumplaner sieht die Bewusstseinsbildung hinsichtlich des Verkehrs als<br />
wichtig. Ein Gesamtverkehrskonzept wird am Raumordnungskonzept für die<br />
Wassermahd aber nichts ändern<br />
• Sistrans West hat mit dem Bau der Schule eine ganz andere Sichtweise<br />
bekommen.<br />
• Die Zumutbarkeit der Straße für die Wassermahd ist durch den<br />
Zusammenschluss jedenfalls gegeben.<br />
• Christine Baur geht es um eine grundsätzliche Sichtweise.<br />
• Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bei jedem Haus 2 Autos sind. Das ist<br />
die Realität. Der Verkehr wird nicht weniger.<br />
• Die Anträge der 24 Anrainer Wassermahd sowie von Mag. Hubert Sedlmayr<br />
und Mag. Christian und Gabi Hold werden abgelehnt.<br />
8 Neinstimmen, 3 Jastimmen<br />
(GR Gertraud Triendl war bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />
Stellungnahme von Bernhard Farbmacher<br />
• Durch die Zufahrt zum Wassermahd und Oberkoflerweg wird der Verkehr<br />
zunehmen. Gleichzeit wird das Ortszentrum entlastet und somit die<br />
Verkehrsicherheit in diesem Gebiet verbessert.<br />
• Für die Zufahrt Oberdorf und Kirchplatzl – da kürzer und schneller – wird auch<br />
zukünftig die L9 verwendet.<br />
• Mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 300 - 400 Fahrzeugen von 7:00 – 19:00<br />
Uhr muss gerechnet werden (gleichzeitige Entlastung der Kirchgasse und<br />
Farmachweg)<br />
• derzeit gehen die Kinder über Privatgrund zur Schule. Es wird bei der Schule<br />
sicher eine Verkehrszunahme geben.<br />
• Der Antrag wird mit 10 Neinstimmen abgelehnt, Zwei Jastimmen.<br />
Stellungnahme von Herbert Told vom 19.1.22011:<br />
• Das Raumordnungskonzept gilt für mindestens 10 Jahre. Daher wird die<br />
Planung der Straße VK 1 wie gegeben beibehalten. Gesprächsbereitschaft von<br />
Seiten von Herbert Told ist gegeben. Es gibt noch keine konkreten Pläne, wann<br />
der Straßenbau gemacht wird.<br />
• Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />
Der Antrag von Dr. Georg Gschnitzer für Dr. Klaus Sturhan ist verspätet eingelangt und<br />
somit nicht zu behandeln.<br />
Die Entscheidungen des Gemeinderates werden schriftlich von Raumplaner festgehalten.<br />
Die Textierung und der geänderte Plan werden dem Gemeinderat vorgelegt. Mit diesen<br />
Unterlagen wird dann eine neuerliche Auflage beschlossen.<br />
Seite 7<br />
20120109_1.Sitzung.doc
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Ad 4)<br />
Der <strong>Tagesordnung</strong>spunkt wird vertagt.<br />
Ad 5)<br />
Der § 6 der Wassergebührenordnung wird wie folgt geändert:<br />
Bei gewerblichen Betrieben werden für den 1.000 m³ übersteigenden Verbrauch pro<br />
Kubikmeter 50 % der Gebühr gemäß § 5 Abs. 4) berechnet.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Ad 6)<br />
a) Der Bürgermeister berichtet über ein Gespräch mit dem Landeshauptmann und Hr.<br />
Schröcksnadel betreffend Zusammenschluss von Patscherkofel und Glungezerbahn.<br />
Der Bürgermeister hat eindeutig festgehalten, dass keine Abfahrten und Lifte bis zum<br />
Dorf möglich sind. Hr. Schröcksnadel hat keine Planunterlagen vorgelegt.<br />
b) Die Sistranser Alm ist seit Beginn der Wintersaison geschlossen. Dem Pächter wurde<br />
eine Frist bis 15.01.2012 zur Öffnung der Alm gesetzt, danach ist der Pachtvertrag<br />
gekündigt und wird neu ausgeschrieben.<br />
c) Der Energieentwicklungsplan wird allen Gemeinderäten des Planungsverbandes<br />
vorgestellt.<br />
d) Die nächste Gemeinderatssitzung mit Schwerpunkt Raumordnung ist am 6. Feber<br />
2012 geplant.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Schriftführer:<br />
Seite 8<br />
20120109_1.Sitzung.doc