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GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

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1. Gemeinderatssitzung<br />

am Montag, den 9. Jänner 2012<br />

Niederschrift<br />

Ort:<br />

Gemeindeamt Sistrans<br />

Beginn: 19:30 Uhr Ende: 23:40 Uhr<br />

Anwesende:<br />

Bürgermeister:<br />

Josef Kofler<br />

Vizebürgermeister: Mag. Johannes Piegger<br />

Die Gemeinderäte: Josef Abfalterer<br />

Mag. Felix Tschiderer<br />

Mag. Annemarie Lill<br />

Matthias Gerold<br />

Gertrud Triendl<br />

Alexander Rudig<br />

Dr. Clemens Hofmann<br />

Dr. Christine Baur<br />

Johannes Auffinger<br />

Ingrid Egg<br />

Entschuldigt:<br />

Arnulf Zissernig<br />

Ersatz: -<br />

Schriftführer:<br />

Andreas Kirchmair<br />

<strong>Tagesordnung</strong><br />

1. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsvoranschlag 2012<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über den mittelfristigen Finanzplan 2013-2015<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen zur 1. Auflage des<br />

Raumordnungskonzepts.<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die 2. Auflage des Raumordnungskonzepts.<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Wasserleitungsgebührenordnung<br />

6. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

Ad 1.)<br />

Beschlussfassung<br />

Die einzelnen Haushaltsstellen des Voranschlags wurden bereits bei der Gemeinderatssitzung<br />

am 28.11.2011 besprochen. Zu diesem Konzept haben sich nur geringfügige<br />

Änderungen ergeben.<br />

Der Überschuss für das Jahr 2011 wird voraussichtlich € 334.800,-- betragen. Die<br />

Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts belaufen sich auf € 3.483.500,--. Der<br />

außerordentliche Haushalt weist Ausgaben von € 899.000,-- auf.<br />

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BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

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Anhand einer Tischvorlage erläutert der Bürgermeister den Voranschlag. Der<br />

Verschuldungsgrad beträgt 25 %, die frei verfügbaren Mittel belaufen sich auf € 434.300,--.<br />

Wenn man in den Verschuldungsgrad die Leasingverbindlichkeiten einrechnet, steigt dieser<br />

auf 44 %. Die Kosten für Zins+Tilgung für Darlehensrückzahlungen betragen € 109.100,--.<br />

Die jährlichen Leasingrückzahlungen belaufen sich auf € 151.000,--<br />

Für die Sanierung von Gemeindegebäude sind € 100.000,-- enthalten.<br />

Für den Energieentwicklungsplan sind ebenfalls Mittel vorhanden<br />

Der Bürgermeister erläutert die Ausgaben im außerordentlichen Voranschlag und deren<br />

Bedeckung.<br />

Kinderbetreuung 40.000,--<br />

Gehsteig Landesstraße und Beleuchtung 232.000,--<br />

Wasserversorgung 627.000,--<br />

Insgesamt ist eine Kreditaufnahme von € 237.000,-- geplant. Das Leasing für die Sporthalle<br />

+ Feuerwehrhaus am Tigls läuft heuer aus.<br />

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband wird nun als eigene Buchhaltung geführt.<br />

Es ist daher im Voranschlag nur mehr eine Transferzahlung an den Verband enthalten.<br />

Der Bürgermeister erläutert die Kosten für die Musikschule, welche für die Gemeinde<br />

Sistrans € 63.800,-- ausmachen.<br />

Die Pachteinnahmen für die Alm werden an die Agrargemeinschaft bezahlt. Der Bürgermeister<br />

geht davon aus, dass die Pachteinnahmen aus dem Rechnungskreis II an die<br />

Gemeinde zufallen. Die derzeitigen Pachteinnahmen werden zur Abdeckung der<br />

Investitionen verwendet. Sollte die Alm neu ausgeschrieben werden, ist der Bürgermeister<br />

bei der Vergabe als Gemeindevertreter im Vorstand der Agrargemeinschaft dabei.<br />

Die Grüne Liste hat den Budgetentwurf genau geprüft. Die Schwerpunkte entsprechen nicht<br />

ganz ihren Wünschen. Aufgrund der guten Zusammenarbeit stimmt die Grüne Liste dem<br />

Voranschlag zu. Die Sinnhaftigkeit des Gehsteigs an der Landesstraße wird angezweifelt.<br />

Den gewünschten Spielplatz Sistrans Ost würde der Bürgermeister auch gerne machen, es<br />

konnte aber kein verfügbares Grundstück dafür gefunden werden.<br />

Der Haushaltsvoranschlag 2012 wird einstimmig beschlossen.<br />

Ad 2.)<br />

Der Mittelfristige Finanzplan ist eine Richtschnur für die Investitionen der nächsten Jahre.<br />

Bei den Ausgaben wurden geringfügige Erhöhungen fortgeschrieben. Bei den Abgabenertragsanteilen<br />

wurden geringe Steigerungen angesetzt. Der vorgezogene Erschließungsbeitrag<br />

ist ab 2014 enthalten<br />

Außerordentliche Ausgaben des mittelfristiger Finanzplan 2011 – 2014:<br />

Ansatz 2012 2013 2014 2015<br />

Kinderbetreuung Zubau 40.000 610.000 650.000<br />

Gehsteig Landesstraße 232.000<br />

Wasserhochbehälter 627.000 330.000 150.000<br />

899.000 610.000 980.000 150.000<br />

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Schwerpunkt im OH ist die energetische Sanierung der Gemeindegebäude.<br />

Dr. Christine Baur fragt, ob die Gemeinde einnahmenseitig Möglichkeiten für Steigerungen<br />

hat? Gibt es Einsparungspotentiale bei den Ausgaben? Der Bürgermeister macht sich<br />

Gedanken dazu. Möglichkeiten gibt es nur bei den Gebühren und im Unternehmerzentrum.<br />

Das soll in einer folgenden Sitzung beraten werden.<br />

Der mittelfristige Finanzplan wird einstimmig beschlossen.<br />

Ad 3)<br />

Zur ersten Auflage des Raumordnungskonzeptes sind Stellungnahmen eingegangen. Der<br />

Raumplaner präsentiert die Stellungnahmen mittels Beamer und erläutert die Anträge aus<br />

fachlicher Sicht.<br />

Aus amtlicher Sicht müssen ebenfalls folgende Änderungen vorgenommen werden:<br />

a) Definition Z0<br />

b) Stempel auf GP 797/1 - Told<br />

c) Stempel auf GP 872 und 869 ist Z0. Wurde getauscht mit Rückwidmung auf<br />

nördlichen Bereich der GP 797/1<br />

d) Oberkoflerweg Gst. 1443/1, 1443/2 und 1443/3 (Haselwanter, Gröbner, Peer)<br />

e) GP 123/2, Almweg Hoffer – bebaut mit Garage<br />

f) Sonderfläche Friedhof ist zu klein (von bestehender Mauer in Richtung Süden)<br />

g) Rückwidmungsfläche auf Gst. 1177/1 Bodenfonds streichen.<br />

Allgemeines zur Zeitzone Z0:<br />

Mit der Zeitzone Z0 werden Gebiete bezeichnet, bei denen mit genau festgelegten<br />

Bedingungen eine Umwidmung in Bauland möglich ist. Bei der Erstellung des Flächenwidmungsplans<br />

werden diese Grundstücke als Freiland eingetragen. Bei einer<br />

Umwidmung einer Z0 Fläche in Bauland muss der Grundeigentümer die Hälfte der<br />

Fläche für sozialen Wohnbau anbieten. Ziel ist es, Grund für SistranserInnen zu einem<br />

vernünftigen Preis zu erhalten. In den letzten 10 Jahren wurden allerdings keine<br />

Anträge auf Umwidmung einer Z0 Fläche gestellt. Solange ein Eigentümer gewidmeten<br />

Grund besitzt, wird die Gemeinde bei der bestehenden Regelung nie Grund von Z0<br />

Flächen für geförderten Wohnbau erhalten. Die Regelung wird daher geändert.<br />

Der konkrete begründete Bedarf war in der Vergangenheit für die Gemeinde nur<br />

schwer zu kontrollieren. Der Raumplaner sieht ein allerdings ein Problem beim<br />

Weglassen des Bedarfs. Es soll daher folgende Definition mit Ergänzung beschlossen<br />

werden:<br />

Änderungen der Beschreibung der Z0 Gebiete:<br />

Mit der Zeitzone z0 gekennzeichnete Gebiete werden im Flächenwidmungsplan<br />

als Freiland ausgewiesen. Eine Widmungsänderung von Freiland in Bauland darf nur<br />

vorgenommen werden, wenn die verkehrsmäßigen und infrastrukturellen<br />

Voraussetzungen gegeben sind und ein konkreter begründeter Bedarf vorliegt.<br />

Für eine Umwidmung von Grundstücken mit der Zeitzone z0 in Bauland<br />

werden folgende Richtlinien erlassen:<br />

a) Pro Grundeigentümer werden maximal 2.000 m² (+/-10%) umgewidmet. Wenn<br />

mehrere Grundstücke zur Widmung anstehen, kommt jener<br />

Grundstückseigentümer zum Zug, dem noch nie eine z0 Fläche umgewidmet<br />

wurde, bzw. dessen Widmung länger zurück liegt.<br />

b) Die Hälfte der Fläche muss der Grundeigentümer zu den nachfolgenden<br />

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Bedingungen für sozialen Wohnbau der Gemeinde anbieten; die andere Hälfte<br />

kann er frei verkaufen. (Abweichung +/-10%)<br />

c) Die Entschädigung für Grundstücke für sozialen Wohnbau richtet sich nach der<br />

Regelung des Tiroler Bodenfonds. Dies sind derzeit € 140,--/m²<br />

d) Bei einer Widmung eines z0 Grundstücks (500 m² +/-10%) je weichendem<br />

Nachkommen sind lit a), lit. b) und lit. c) nicht anzuwenden,<br />

• sollte für die weichenden Nachkommen andere Grundstücke - welche als<br />

Bauland gewidmet sind - zur Verfügung stehen bzw. wurden in den letzten 5<br />

Jahren als Bauland gewidmete Grundstücke verkauft so gilt lit. a), lit. b) und lit.<br />

c) bis zu dem Ausmaß wie gewidmete Grundflächen vorhanden sind bzw.<br />

verkauft wurden.<br />

Die Änderung in der vorliegenden Form wird mit 10 Jastimmen und zwei Neinstimmen<br />

beschlossen.<br />

Die Änderung der Sonderfläche beim Friedhof auf Gst. 330 und 338 wird einstimmig<br />

beschlossen.<br />

Im Konzept ist ein Fehler enthalten. Das Gst. 797/1 an der Rinner Straße ist als bereits<br />

als Bauland gewidmet und so auszuweisen.<br />

Die dreieckige Restfläche aus Gst. 796 (Engl) ist als Z0 zu bezeichnen. Die Grundstücke<br />

796 und 798 wurden im Zuge der Umwidmung des Gst. 813/1 in Bauland (Engl)<br />

von Bauland in Z0 getauscht.<br />

Einspruch von Erwin und Anneliese Haselwanter und Gröbner Peter, Oberkoflerweg<br />

Gste. 1443/2 und 1443/3:<br />

• Die zweite Bautiefe entstand durch die geplante Baulanderweiterung am Oberkoflerweg.<br />

Da dieser Sozialgrund nicht mehr geplant ist, soll nur eine Bautiefe<br />

verbleiben.<br />

• Nur der nördliche Teil der Grundstücke soll mit Abstandsflächen zu den<br />

Häusern in das Bauland aufgenommen werden. Den zwei Einsprüchen wird<br />

stattgegeben.<br />

• Einstimmiger Beschluss<br />

Ansuchen von Johann Kirchmair um Aufnahme von Teilen aus Gst. 1449/1 und 1449/2<br />

in das Z0 Gebiet.<br />

• Der Raumplaner hat fachliche Bedenken, da kein konkreter Bedarf vorliegt.<br />

Eine geringfügige Änderung könnte auch später gemacht werden. Die Widmung<br />

könnte Beispielsfolgen bei Waldgrundstücken am Oberkoflerweg haben. Der<br />

Bürgermeister folgt den raumplanerischen Überlegungen und stellt den Antrag<br />

das Ansuchen abzulehnen.<br />

• Der Antrag von Johann Kirchmair wird mit 12 Neinstimmen und 1 Jastimme<br />

abgelehnt.<br />

Stellungnahme der Rechtsanwälte Erlacher & Erlacher-Philadelphy für Franz Engl, zu<br />

Gst. 797/2:<br />

• Der Bürgermeister führt zum Einspruch aus: Eine Ungleichbehandlung ist<br />

keinesfalls gegeben. In den letzten 30 Jahren wurden vom „Gastlerhof“ 5.500<br />

m² Grundfläche verkauft und verbaut. Bei Abzug von 1.000 m² für die<br />

weichenden Geschwister verbleiben noch 4.500 m² zum freien Verkauf für den<br />

Hof.<br />

Das Gst. 797/2 war bereits im Raumordnungskonzept 2001 als Z0<br />

ausgewiesen. Es gibt daher keine Benachteiligung. Auch bei vielen anderen<br />

Grundstücken ist eine Z0 Widmung vorhanden. Im Raumordnungskonzept<br />

werden keine neuen Z1 Flächen ausgewiesen. Die zu widmende Fläche könnte<br />

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auch nach Norden ausgeweitet werden, dann wäre das Grundstück groß genug<br />

für eine Verwertung nach den Z0 Bestimmungen.<br />

• Die Grundstücke von Engl Franz bleiben Z0. Der Antrag wird einstimmig<br />

abgelehnt.<br />

Einspruch von Mario Höller zu Gst. 1242/2:<br />

• Durch eine Widmung des gesamten Grundstückes könnte ein weiteres Haus<br />

gebaut werden. Das ist nicht im Sinne der Raumordnung.<br />

In einem Baubescheid für eine Garage ist zwar ausgeführt, dass es sich um<br />

Bauland handelt, es gibt aber keine Widmungsakt dafür. Der Bescheid wurde<br />

widmungswidrig erlassen.<br />

Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />

Von Amtswegen beschließt der Gemeinderat einstimmig:<br />

Die Ausweisung als Z1 (mögliches Bauland) wird bis zur südöstlichen<br />

Garagenmauer erweitert. Der südliche Teil des Grundstücks verbleibt im<br />

Freiland.<br />

Stellungnahme von Anton König für Gst. 862:<br />

• Die Z0 Fläche war 2001 viel größer ausgewiesen. Der Raumplaner gibt zu<br />

bedenken, dass nicht jede schwer bewirtschaftbare Fläche automatisch als Z0<br />

ausgewiesen werden kann. Es ist bereits eine Baulandtiefe ausgewiesen. Der<br />

Gemeinderat folgt dem Argument des Raumplaners.<br />

Der Antrag von König Anton wird mit 11 Ja-Stimmen und einer Neinstimme<br />

abgelehnt.<br />

Wittauer Mathilde und Klaus, Antrag Sonderfläche Hofstelle auf Gst. 1270/2:<br />

• Die Situation wird vom Raumplaner erläutert. Im bestehenden Objekt befinden<br />

sich laut dem vorliegenden Ansuchen Aufenthaltsräume. Der Bestand wird mit<br />

dem genehmigten Bauplan verglichen und festgestellt, dass ein Stall mit<br />

Geräteraum ohne Bewilligung zu einem Wohngebäude umgebaut wurde. Es<br />

handelt sich also um einen „Schwarzbau“.<br />

Im Raumordnungskonzept ist dort eine ökologische Freihaltefläche<br />

ausgewiesen. Eine Sonderfläche Hofstelle müsste aus dieser Freihaltefläche<br />

ausgenommen werden. Die Hofstelle befindet sich in Ampass. Dr. Christine<br />

Baur schlägt vor, den Antrag abzulehnen. Die Baubehörde muss die<br />

Wiederherstellung des genehmigten Zustandes auftragen.<br />

Da es sich bei der Aste um eine ökologische Freihaltefläche handelt, wird der<br />

Antrag einstimmig abgelehnt.<br />

Besprechungsprotokoll Ing. Otto Schlögl (Gst. 876/1) und DI Berchtold (Gst. 877/2)<br />

• Die Straßenverbindung zwischen den zwei Privatwegen ist aufgrund der<br />

baulichen Gegebenheiten nicht durchführbar. Auch für den Steig in der Breite<br />

von 2 m gibt es keinen Hinweis im Bauakt Manhartsberger. Der Steig wurde nie<br />

eröffnet und war nie begehbar. Im Bebauungsplan 1979 wurde eine<br />

durchgehende Straße vorgesehen. Die Straße wurde nicht errichtet und ist nicht<br />

realisierbar, ein öffentlicher Durchgang ist schwer möglich. Es gibt dazu kein<br />

Recht am Grundstück und es bestehen 2 m Geländeunterschied.<br />

Der Raumplaner weist darauf hin, dass aus fachlicher Sicht ein Fußweg sinnvoll<br />

wäre. Die Straße ist hinfällig. Er schlägt vor, dass festgelegt wird, dass keine<br />

Straße gemacht wird. Ein Fußweg sollte aber im Raumordnungskonzept<br />

verbleiben. Erst wenn ein anderer Fußweg als Verbindung zur Landesstraße<br />

möglich ist, sollte der ausgewiesene Weg aufgehoben werden.<br />

Der Gemeinderat schließt sich einstimmig den Ausführungen des Raumplaners<br />

an. Dem Antrag von DI. Berchtold wird zugestimmt und keine 4 m breite Straße<br />

bei der Neuerstellung des Flächenwidmungsplans ausgewiesen. Die Trasse<br />

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des 2 m breiten Gehwegs wird im Konzept verbleiben bis eine alternative<br />

Fußwegverbindung zur Landesstraße vorliegt. Dem Antrag von Ing. Otto<br />

Schlögl wird in der gleichen Form zugestimmt.<br />

Stellungnahme von RA Dr. Ullmann-Geiler und Partner für Mag. Oliver und Christine<br />

Schwarz<br />

• Als Haupteinwände werden ein Widerspruch zu den Zielen der örtlichen RO-<br />

Konzepts angeführt und dass eine Baulanderweiterung nicht notwendig sei.<br />

• Aus raumordnungsfachlicher Sicht ist laut DI. Rauch die Erweiterung<br />

zweckmäßig. Die Entwicklung im Gebiet Wassermahd in Verbindung mit einer<br />

Rückwidmung ist sinnvoll. Eine dichtere Bebauung entspricht den vorhandenen<br />

Gebäuden und den geplanten Erweiterungen. Aus fachlicher Sicht ergeben sich<br />

keine Gründe dem Antrag Folge zu geben. Das private Interesse ist<br />

nachvollziehbar, es kann aber nicht Ziel der langfristigen Raumplanung sein.<br />

Eine schöne Aussicht ist kein schutzwürdiges Interesse. Der Eigentümer Folie<br />

hat zugestimmt, dass er Flächen entlang des Weges Wassermahd und<br />

Badhausweg z.B. zur Errichtung eines Gehsteigs an die Gemeinde abtritt.<br />

• Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />

24 Anrainer Wassermahd sowie von Mag. Hubert Sedlmayr und Mag. Christian und<br />

Gabi Hold haben Stellungnahmen gegen die Verkehrserschließung VK02 abgegeben:<br />

Der Bürgermeister bringt die Stellungnahme zur Kenntnis.<br />

• Die Vorteile der Verbindung zum Oberkoflerweg für die Müllentsorgung und<br />

Schneeräumung werden in der Stellungnahme bereits erwähnt . Bei<br />

notwendigen Baumassnahmen am Badhausweg besteht derzeit keine<br />

Ausweichmöglichkeit über eine öffentliche Straße. Aus diesem Grund wurde<br />

bereits 1995 die Grundfläche für die Verbindung Wassermahd – Oberkoflerweg<br />

gesichert.<br />

• Die Verkehrssicherheit am Farmachweg wird sich durch eine Verkehrsentlastung<br />

verbessern.<br />

In der Kirchgasse wurden am 24. November 2011 von 7:00 – 19:00 in Richtung<br />

Kirche 836 Fahrzeuge gezählt. bei der Annahme, dass die gleiche Anzahl der<br />

Fahrzeuge auch in die Gegenrichtung fahren, muss in der Kirchgasse mit einem<br />

Fahrzeugaufkommen von ca. 1600 Fahrzeugen im o.a. Zeitraum gerechnet<br />

werden. Eine Entlastung des Dorfzentrums ist daher anzustreben.<br />

Dr. Christine Baur wünscht sich ein Verkehrskonzept für Sistrans. Wollen wir im<br />

Dorf den Verkehr im Dorf erhöhen oder nicht? Soll der Verkehr am<br />

Oberkoflerweg steigen?<br />

DI. Friedrich Rauch ist auch Verkehrsplaner und hat sich laut Dr. Christine Baur<br />

noch nicht mit einem Gesamtverkehrskonzept beschäftigt.<br />

• Das Raumordnungskonzept kann laut Bürgermeister nicht von einem<br />

Verkehrskonzept abhängig gemacht werden.<br />

• Für die Kinder verbessert sich das Gefahrenpotential wesentlich, da der<br />

Schulweg nicht mehr durch das Ortszentrum erfolgt.<br />

• Die Anzahl der Fahrzeuge zum Sportplatz wird sich in Grenzen halten, denn<br />

erhöhter Verkehr wird nur bei den 13 Heimspielen zu verzeichnen sein. Aber<br />

auch in diesem Fall wird sich die Zufahrt auf die 3 weiteren Strassen verteilen.<br />

Die Spiele werden zudem von sehr wenigen Auswärtigen besucht.<br />

• Es stellt sich die Frage ob für so wenige Autos überhaupt eine Verbindung<br />

geschaffen werden soll. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass wir in einem<br />

Zeitraum von 20 Jahren denken müssen. Die Straße wird sicher nicht rasch<br />

gebaut. Sackgassen sind aber immer ein Problem.<br />

• Der Raumplaner führt aus:<br />

Für die Siedlungsentwicklung West ist eine Anbindung an die Landesstraße<br />

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notwendig um das Ortszentrum nicht weiter zu belasten.<br />

Die Verbindung zum Oberkoflerweg ist im Sinne eines Gesamtkonzeptes<br />

sinnvoll. Eine große Verkehrszunahme ist aus Sicht des Raumplaners für die<br />

Anwohner am Wassermahd aufgrund der vielen scharfen Kurven nicht zu<br />

erwarten. Die zu erwartende Mehrbelastung ist sehr gering. Die Gemeinde<br />

könnte die Straße auch ohne Darstellung im Raumordnungskonzept jetzt schon<br />

bauen. Als langfristige Maßnahme sollte zur Auflösung der Sackgasse die<br />

Verbindung zum Farmachweg erfolgen. Bei der Planung muss auf das<br />

Geschwindigkeitsniveau und die Übersichtlichkeit Rücksicht genommen<br />

werden. Bei einer Sperre des Farmachweges könnte Ausweichverkehr auch<br />

über die Wassermahd abfließen.<br />

• Der Raumplaner sieht die Bewusstseinsbildung hinsichtlich des Verkehrs als<br />

wichtig. Ein Gesamtverkehrskonzept wird am Raumordnungskonzept für die<br />

Wassermahd aber nichts ändern<br />

• Sistrans West hat mit dem Bau der Schule eine ganz andere Sichtweise<br />

bekommen.<br />

• Die Zumutbarkeit der Straße für die Wassermahd ist durch den<br />

Zusammenschluss jedenfalls gegeben.<br />

• Christine Baur geht es um eine grundsätzliche Sichtweise.<br />

• Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bei jedem Haus 2 Autos sind. Das ist<br />

die Realität. Der Verkehr wird nicht weniger.<br />

• Die Anträge der 24 Anrainer Wassermahd sowie von Mag. Hubert Sedlmayr<br />

und Mag. Christian und Gabi Hold werden abgelehnt.<br />

8 Neinstimmen, 3 Jastimmen<br />

(GR Gertraud Triendl war bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

Stellungnahme von Bernhard Farbmacher<br />

• Durch die Zufahrt zum Wassermahd und Oberkoflerweg wird der Verkehr<br />

zunehmen. Gleichzeit wird das Ortszentrum entlastet und somit die<br />

Verkehrsicherheit in diesem Gebiet verbessert.<br />

• Für die Zufahrt Oberdorf und Kirchplatzl – da kürzer und schneller – wird auch<br />

zukünftig die L9 verwendet.<br />

• Mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 300 - 400 Fahrzeugen von 7:00 – 19:00<br />

Uhr muss gerechnet werden (gleichzeitige Entlastung der Kirchgasse und<br />

Farmachweg)<br />

• derzeit gehen die Kinder über Privatgrund zur Schule. Es wird bei der Schule<br />

sicher eine Verkehrszunahme geben.<br />

• Der Antrag wird mit 10 Neinstimmen abgelehnt, Zwei Jastimmen.<br />

Stellungnahme von Herbert Told vom 19.1.22011:<br />

• Das Raumordnungskonzept gilt für mindestens 10 Jahre. Daher wird die<br />

Planung der Straße VK 1 wie gegeben beibehalten. Gesprächsbereitschaft von<br />

Seiten von Herbert Told ist gegeben. Es gibt noch keine konkreten Pläne, wann<br />

der Straßenbau gemacht wird.<br />

• Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />

Der Antrag von Dr. Georg Gschnitzer für Dr. Klaus Sturhan ist verspätet eingelangt und<br />

somit nicht zu behandeln.<br />

Die Entscheidungen des Gemeinderates werden schriftlich von Raumplaner festgehalten.<br />

Die Textierung und der geänderte Plan werden dem Gemeinderat vorgelegt. Mit diesen<br />

Unterlagen wird dann eine neuerliche Auflage beschlossen.<br />

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Ad 4)<br />

Der <strong>Tagesordnung</strong>spunkt wird vertagt.<br />

Ad 5)<br />

Der § 6 der Wassergebührenordnung wird wie folgt geändert:<br />

Bei gewerblichen Betrieben werden für den 1.000 m³ übersteigenden Verbrauch pro<br />

Kubikmeter 50 % der Gebühr gemäß § 5 Abs. 4) berechnet.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Ad 6)<br />

a) Der Bürgermeister berichtet über ein Gespräch mit dem Landeshauptmann und Hr.<br />

Schröcksnadel betreffend Zusammenschluss von Patscherkofel und Glungezerbahn.<br />

Der Bürgermeister hat eindeutig festgehalten, dass keine Abfahrten und Lifte bis zum<br />

Dorf möglich sind. Hr. Schröcksnadel hat keine Planunterlagen vorgelegt.<br />

b) Die Sistranser Alm ist seit Beginn der Wintersaison geschlossen. Dem Pächter wurde<br />

eine Frist bis 15.01.2012 zur Öffnung der Alm gesetzt, danach ist der Pachtvertrag<br />

gekündigt und wird neu ausgeschrieben.<br />

c) Der Energieentwicklungsplan wird allen Gemeinderäten des Planungsverbandes<br />

vorgestellt.<br />

d) Die nächste Gemeinderatssitzung mit Schwerpunkt Raumordnung ist am 6. Feber<br />

2012 geplant.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Schriftführer:<br />

Seite 8<br />

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