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GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

__________________________________________________________________________<br />

4. Gemeinderatssitzung<br />

am Montag, den 26. März 2012<br />

Niederschrift<br />

Ort:<br />

Gemeindeamt Sistrans<br />

Beginn: 19:30 Uhr Ende: 22:35 Uhr<br />

Anwesende:<br />

Bürgermeister:<br />

Josef Kofler<br />

Die Gemeinderäte: Mag. Johannes Piegger<br />

Mag. Felix Tschiderer<br />

Josef Abfalterer<br />

Gertrud Triendl<br />

Mag. Annemarie Lill<br />

Matthias Gerold<br />

Alexander Rudig<br />

Maria Trauner<br />

Dr. Christine Baur<br />

Ingrid Egg<br />

Entschuldigt:<br />

Ersatz:<br />

Schriftführer:<br />

Dr. Clemens Hofmann<br />

Johannes Auffinger<br />

Magdalena Hagen<br />

Andreas Kirchmair<br />

<strong>Tagesordnung</strong><br />

1. Beratung und Beschlussfassung über Anträge und Einsprüche zur 2. Auflage des<br />

örtlichen Raumordnungskonzepts und des Umweltberichts.<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des örtlichen<br />

Raumordnungskonzepts und des Umweltberichts.<br />

3. Beratung über die Jahresrechnung 2011.<br />

4. Bericht des Überprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2011.<br />

5. Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2011.<br />

6. Beschlussfassung über die Verwendung des Rechnungsergebnisses der<br />

Jahresrechnung 2011.<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über die Fertigstellungsarbeiten im Bereich des<br />

neuen Gehsteigs vom Haus Unterdorf 11 bis Unterdorf 17.<br />

8. Beratung und Beschlussfassung über die Grundablösen für einen Gehsteig an der<br />

Landesstraße L 9.<br />

9. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau einer Glaswand im Gemeindeamt<br />

10. Bericht der Ausschüsse<br />

11. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

Ad 1.)<br />

Beschlussfassung<br />

Seite 1<br />

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

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Der Entwurf der ersten Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes und der<br />

zugehörige Umweltbericht sind vom 2.3.2012 bis einschließlich 16.3.2012 zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aufgelegen. Während der Auflage- und Stellungnahmefrist langten 2<br />

Stellungnahmen ein.<br />

Nr. 1: Mag. Oliver Schwarz und Frau Christine Schwarz, Farmachweg 496, vertreten<br />

durch Rechtsanwaltskanzlei Ullmann-Geiler und Partner, Innsbruck<br />

Nr. 2: Franz Engl, Rinnerstraße 4, Sistrans, vertreten durch RA Erlacher und<br />

Erlacher-Philadelphy, Innsbruck.<br />

Zur Stellungnahme Mag. Oliver Schwarz und Frau Christine Schwarz<br />

Beschluss vom 09.01.2012:<br />

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2012 hat sich der Gemeinderat in<br />

Anwesenheit des Raumplaners ausführlich mit der Stellungnahme auseinandergesetzt und<br />

dazu befunden:<br />

• Als Haupteinwände werden ein Widerspruch zu den Zielen der örtlichen RO-<br />

Konzepts angeführt und dass eine Baulanderweiterung nicht notwendig sei.<br />

• Aus raumordnungsfachlicher Sicht ist laut DI. Rauch die Erweiterung zweckmäßig.<br />

Die Entwicklung im Gebiet Wassermahd in Verbindung mit einer Rückwidmung ist<br />

sinnvoll. Eine dichtere Bebauung entspricht den vorhandenen Gebäuden und den<br />

geplanten Erweiterungen. Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine Gründe dem<br />

Antrag Folge zu geben. Das private Interesse ist nachvollziehbar, es kann aber nicht<br />

Ziel der langfristigen Raumplanung sein. Eine schöne Aussicht ist kein<br />

schutzwürdiges Interesse. Der Eigentümer Folie hat zugestimmt, dass er Flächen<br />

entlang des Weges Wassermahd und Badhausweg z.B. zur Errichtung eines<br />

Gehsteigs an die Gemeinde abtritt.<br />

• Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />

Beschluss vom 23.02.2012<br />

Der Raumplaner hat daraufhin eine detaillierte raumordnungsfachliche Stellungnahme<br />

ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat darüber in der Sitzung am 23.02.2012 beraten und sich<br />

einstimmig der raumordnungsfachlichen Beurteilung des Raumplaners DI. Friedrich Rauch<br />

angeschlossen.<br />

Beschluss vom 26.03.2012:<br />

Zur zweiten Auflage wurde ebenfalls eine Stellungnahme eingebracht. Der Raumplaner hat<br />

dazu folgende raumordnungsfachliche Beurteilung abgegeben:<br />

In der Stellungnahme werden von den Einschreitern großteils die bereits bei der ersten<br />

Auflage formulierten Einwände neuerlich vorgebracht. Auf diese Einwände wurde<br />

in der raumplanungsfachlichen Beurteilung vom 15.2.2012 ausführlich eingegangen,<br />

sodass hier auf eine Wiederholung verzichtet wird. Aus fachlicher Sicht ergeben sich<br />

bezüglich der vom Einschreiter anlässlich der 1. Auflage eingebrachten Einwände<br />

weiterhin keine Argumente, die eine Abänderung des Konzeptes erfordern oder nahelegen<br />

würden. Es wird dazu auf die Stellungnahme vom 15.2.2012 verwiesen.<br />

Die Einschreiter behaupten, dass auf die in der Stellungnahme zum ersten Entwurf<br />

vorgebrachten Einwände in keinster Weise inhaltlich eingegangen worden wäre. Dazu<br />

darf darauf hingewiesen werden, dass der Unterfertigte bei der Gemeinderatssitzung<br />

am 9.1.2012 zur Behandlung der Stellungnahmen anwesend war, die Einwendungen<br />

und Gegenargumente erläutert hat und der Gemeinderat am 23.2.2012 den<br />

Beschluss zur 2. Auflage auf der Grundlage der, dem Gemeinderat zeitgerecht vorliegenden<br />

sehr ausführlichen raumplanungsfachlichen Stellungnahme vom 15.2.2012<br />

fasste. Der Vorwurf der fehlenden inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorgebrachten<br />

Einwänden entbehrt daher jeder Berechtigung.<br />

Seite 2<br />

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

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Folgende Aspekte werden in der vorliegenden Stellungnahme zusätzlich vorgebracht:<br />

a) Die im Rahmen des 2. Entwurfes festgelegte landschaftliche Freihaltefläche 5<br />

wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber der vorgesehenen Siedlungserweiterung<br />

W25 (Punkt 9.3.3 der Stellungnahme)<br />

b) Es wäre dem Einschreiter nicht nachvollziehbar, wie die Gemeinde vor den Hintergrund<br />

der großzügigen Baulandreserven weitere Umwidmungen vornehmen<br />

könne (Punkte 9.4.1 und 9.5.1 der Stellungnahme)<br />

c) In der Analyse, Seite13, würde angeführt, dass zur Beschränkung der Baulandreserven<br />

eine Rückwidmung geeigneter Flächen zu erfolgen habe. Dies würde<br />

durch die Neuwidmung von Flächen im Bereich des Stempels W 25 konterkariert<br />

(Punkt 9.5.3 der Stellungnahme).<br />

d) die Festlegung der Stempel W 25 und W 29 stünde auch im Widerspruch zur im<br />

Konzept vorgesehenen Sicherung der Freilandinseln (9.5.6).<br />

e) An dem im Konzept nun vorgesehenen Kinderspielplatz im Bereich des Zählers<br />

W29 bestünde kein Bedarf, es stünden ausreichende Kinderspielplätze zur Verfügung<br />

und der Sportplatzbereich (S03) sei in unmittelbarer Nähe.<br />

Zu diesen zusätzlichen Einwänden wird folgende Stellungnahme abgegeben:<br />

zu a): Die landschaftliche Freihaltefläche 05 dient der Erhaltung des Blickes auf die<br />

Villa mit altem Baumbestand im Bereich der Bp .46 und der Gp 98 sowie der<br />

Bp 97. Deren Exponiertheit und der Baumbestand sind in keiner Weise mit<br />

dem Wohnhaus des Einschreiters vergleichbar, weshalb auch keine Ungleichbehandlung<br />

gegeben ist.<br />

Zu b): Es darf darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde Sistrans im Örtlichen<br />

Raumordnungskonzept keinerlei Umwidmungen vornimmt. Bereits in der Stellungnahme<br />

zur den Einwendungen zum 1. Entwurf wurde ausführlich auf die<br />

Thematik der Bauland- und Siedlungsreserven eingegangen. Gegenüber dem<br />

bestehenden Raumordnungskonzept werden die möglichen Siedlungserweiterungsgebiete<br />

um ca. 0,7 ha reduziert.<br />

Zu c): Der Verweis auf die Analyse, Seite 13, ist nicht nachvollziehbar. Das Konzept<br />

sieht Rückwidmungen vor (Erläuterungen zum Verordnungsplan), die großteils<br />

aus dem bisherigen Konzept übernommen wurden, da der Flächenwidmungsplan<br />

bisher noch nicht neu bearbeitet wurde und daher diese Rückwidmungserfordernisse<br />

noch aufrecht sind.<br />

Zu d): Es ist schon begrifflich ausgeschlossen, dass es sich bei den vorgesehenen<br />

Siedlungserweiterungen W25 und W29 um solche in „Freilandinseln“ handelt.<br />

Zu e): Es darf darauf hingewiesen werden, dass seitens der Bewohner der Siedlung<br />

Wassermahd die Inanspruchnahme der Straße als Spielfläche mit dem Fehlen<br />

geeigneter Spielflächen für Kinder begründet wird. Die Behauptung des<br />

Einschreiters, es bestünde kein Bedarf, wird nicht begründet. Die (in ca. 500 m<br />

Fußwegentfernung befindliche) Sportanlage als „in unmittelbarer Nähe“ zu bezeichnen,<br />

spricht für sich selbst.<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlung:<br />

Der Einwendung sind keine stichhaltigen Argumente gegen den vorliegenden Entwurf<br />

des ÖRK zu entnehmen. Es wird daher empfohlen, der Einwendung nicht zu<br />

entsprechen.<br />

Nach ausführlicher Beratung schließt sich der Gemeinderat der Argumentation des<br />

Raumplaners an. Der Einwendung von Mag. Oliver Schwarz und Frau Christine Schwarz,<br />

Farmachweg 496, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Ullmann-Geiler und Partner,<br />

Innsbruck zur zweiten Auflage der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts wird<br />

keine Folge gegeben.<br />

Zur Stellungnahme von Franz Engl<br />

Beschluss vom 09.01.2012:<br />

Seite 3<br />

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

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Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2012 hat sich der Gemeinderat in<br />

Anwesenheit des Raumplaners ausführlich mit der Stellungnahme auseinandergesetzt und<br />

dazu befunden:<br />

• Der Bürgermeister führt zum Einspruch aus: Eine Ungleichbehandlung ist keinesfalls<br />

gegeben. In den letzten 30 Jahren wurden vom „Gastlerhof“ 5.500 m² Grundfläche<br />

verkauft und verbaut. Bei Abzug von 1.000 m² für die weichenden Geschwister<br />

verbleiben noch 4.500 m² zum freien Verkauf für den Hof.<br />

Das Gst. 797/2 war bereits im Raumordnungskonzept 2001 als Z0 ausgewiesen. Es<br />

gibt daher keine Benachteiligung. Auch bei vielen anderen Grundstücken ist eine Z0<br />

Widmung vorhanden. Im Raumordnungskonzept werden keine neuen Z1 Flächen<br />

ausgewiesen. Die zu widmende Fläche könnte auch nach Norden ausgeweitet<br />

werden, dann wäre das Grundstück groß genug für eine Verwertung nach den Z0<br />

Bestimmungen.<br />

• Die Grundstücke von Engl Franz bleiben Z0. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />

Beschluss vom 23.02.2012<br />

Der Raumplaner hat daraufhin eine detaillierte raumordnungsfachliche Stellungnahme<br />

ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat darüber in der Sitzung am 23.02.2012 beraten und sich<br />

einstimmig der raumordnungsfachlichen Beurteilung des Raumplaners DI. Friedrich Rauch<br />

angeschlossen.<br />

Beschluss vom 26.03.2012:<br />

Zur zweiten Auflage wurde ebenfalls eine Stellungnahme eingebracht. Der Raumplaner hat<br />

dazu folgende raumordnungsfachliche Beurteilung abgegeben:<br />

In der Stellungnahme werden vom Einschreiter die bereits bei der ersten Auflage<br />

formulierten Einwände neuerlich vorgebracht. Auf diese Einwände wurde in der<br />

raumplanungsfachlichen Beurteilung vom 15.2.2012 ausführlich eingegangen, sodass<br />

hier auf eine Wiederholung verzichtet wird. Aus fachlicher Sicht ergeben sich<br />

bezüglich der vom Einschreiter anlässlich der 1. Auflage eingebrachten Einwände<br />

weiterhin keine Argumente, die eine Abänderung des Konzeptes erfordern oder nahe legen<br />

würden. Es wird dazu auf die Stellungnahme vom 15.2.2012 verwiesen.<br />

Entgegen den Ausführungen des Einschreiters wurden die im Raumordnungskonzept<br />

vorgesehenen Festlegungen bereits in der Stellungnahme zum 1. Entwurf ausführlich<br />

begründet.<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlung:<br />

Der Einwendung sind keine stichhaltigen Argumente gegen den vorliegenden Entwurf<br />

des ÖRK zu entnehmen. Es wird daher empfohlen, der Einwendung nicht zu<br />

entsprechen.<br />

Der Bürgermeister weist in der Beratung darauf hin, dass im gesamten Gebiet Sistrans Ost<br />

seit 2001 außer für sozialen Wohnbau kein Grund umgewidmet worden sei. Es gibt daher<br />

keine Ungleichbehandlung für Franz Engl. Das Grundstück von Engl wird nicht anders<br />

behandelt wie andere Grundstücke. Auch in der Fortschreibung des Raumordnungskonzepts<br />

sind nur Z0 Grundstücke vorhanden.<br />

Nach ausführlicher Beratung schließt sich der Gemeinderat der Argumentation des<br />

Raumplaners an. Der Einwendung von Franz Engl, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei RA<br />

Erlacher und Erlacher-Philadelphy, Innsbruck, zur zweiten Auflage der Fortschreibung des<br />

örtlichen Raumordnungskonzepts einstimmig wird keine Folge gegeben.<br />

Aufgrund einer telefonischen Nachfrage wird festgehalten, dass der Einspruch vom<br />

30.12.2011 von Dr. Georg Schnitzer für Dr. Klaus Sturhan verspätet eingelangt ist. Der<br />

Ordnung halber wird festgestellt, dass der Einspruch in weiten Teilen wortwörtlich ident ist,<br />

Seite 4<br />

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mit der Stellungnahme von Mag. Oliver und Christine Schwarz zum ersten Entwurf. Auch<br />

wenn die Einwendung fristgerecht eingelangt wäre, wäre ihr nicht entsprochen worden.<br />

Einstimmiger Beschluss.<br />

Ad 2.)<br />

Die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts wurde zwei Mal zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.<br />

1. Auflage vom 10.11.2011 – 22.12.2011, Gemeinderatsbeschluss vom 31.10.2011<br />

2. Auflage vom 02.03.2012 - 16.03.2012, Gemeinderatsbeschluss vom 23.2.2012<br />

Am 14. November 2011 wurde dass Konzept in einer Gemeindeversammlung der Sistranser<br />

Bevölkerung vorgestellt. Bei einem Sprechtag am 25.11.2011 konnten Fragen persönlich an<br />

den Bürgermeister und den Raumplaner Friedrich Rauch gestellt werden.<br />

Dr. Christine Baur betont, dass sie gegen eine Straßenverbindung vom Wassermahd zum<br />

Oberkoflerweg sei. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieser Verbindungsweg auch<br />

ohne Raumordnungskonzept errichtet werden könne. Die Gemeinde habe schon im Jahr<br />

1995 die erforderlichen Grundstücke dafür erworben. Die Planung für diese Straße gebe es<br />

schon lange und sei nicht erst mit dem neuen Raumordnungskonzept entstanden. Der<br />

Bürgermeister ergänzt, dass im Vertrag mit dem Eigentümer aus dem Jahr 1995 eine<br />

Verpflichtung bestehe, diese Straße zu bauen. Der Grundeigentümer habe dem Kauf durch<br />

die Gemeinde nur zugestimmt, damit durch seine Hofstelle kein Fußweg mehr führt.<br />

Der Gemeinderat beschließt 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die erste Fortschreibung<br />

des örtlichen Raumordnungskonzepts mit folgendem Inhalt:<br />

• Verordnung vom 20.02.2012<br />

- Anlage A – Plan – Nr. 01/12<br />

- Anlage B – Plan – Nr. 02/12<br />

• Erläuterungen zur planlichen Darstellung vom 20.02.2012<br />

• Bestandsaufnahme vom 20.02.2012<br />

• Leitbild<br />

• Grundsätze, Ziele, Maßnahmen<br />

• Umweltbericht<br />

Der Bürgermeister bedankt sich beim Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit bei<br />

der Erstellung des Raumordnungskonzepts. Die Arbeiten für den Flächenwidmungsplan<br />

folgen. Der Flachenwidmungsplan soll ebenfalls noch heuer beschlossen werden.<br />

Ad 3.)<br />

Der Entwurf zum Rechnungsabschluss 2011 der Gemeinde Sistrans ist in der Zeit vom<br />

09.03.-23.03.2012 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Es sind<br />

dazu keine schriftlichen Einwendungen eingegangen.<br />

Der Rechnungsabschluss wurde vom Überprüfungsausschuss am 26. März 2012 vorgeprüft.<br />

Die GR erhalten folgende Kopien: Deckblatt mit den Gebühren, einer Gesamtaufstellung mit<br />

tatsächlichem Jahresergebnis OHH, AOHH, frei verfügbaren Mitteln, Schuldendienst und<br />

Verschuldungsgrad, Aufstellung über die Gemeindeabgaben, Erläuterungen zu den<br />

Abweichungen gegenüber dem Voranschlag über EUR 7.267,00, Kassen(Ist)-Abschluss,<br />

Gesamtübersicht der Einnahmen und Ausgaben nach Gruppen für den ordentlichen und<br />

außerordentlichen Haushalt, Haushaltsquerschnitt Einnahmen und Ausgaben,<br />

Voranschlagsquerschnitt und Rechnungsquerschnitt, Vergleich mit Vorjahren Einnahmen<br />

und Ausgaben 2009-2011 mit Ermittlung der Finanzlage, eine Aufstellung der<br />

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Leasingverpflichtungen, einen Nachweis über den Schuldenstand und –dienst und die<br />

Leasingverpflichtungen und die Rechnungsabschlüsse der AOHHs mit eigenen<br />

Kostenaufstellungen.<br />

Die Aufstellungen werden detailliert erläutert und besprochen.<br />

Die Obfrau des Kassenüberprüfungsausschuss weist darauf hin, dass die Energiekosten<br />

extrem gestiegen sind. Der Bürgermeister berichtet, dass im Winter 2011/2012 daher nur<br />

mehr mit der Hackschnitzelheizung geheizt wurde. Die Gaskessel wurden nicht mehr<br />

verwendet. Im Bauausschuss wird ein Projekt zur Optimierung der Heizung beim<br />

Mehrzweckgebäude vorgelegt.<br />

Der Rechnungsabschluss 2011 weist mit ordentlichen Einnahmen von € 3.284.144,51 und<br />

ordentliche Ausgaben von € 3.001.678,63 und außerordentlichen Einnahmen von<br />

€ 61.622,92 und außerordentliche Ausgaben von € 61.622,92 einen Überschuss in Höhe von<br />

€ 282.465 auf.<br />

Das Bruttoergebnis der fortdauernden Gebarung beträgt € 510.417,85. Der<br />

Verschuldungsgrad liegt bei 20,54 %. Unter Berücksichtigung der Leasingverbindlichkeiten<br />

liegt der Verschuldungsgrad bei 41,27 %.<br />

Die Obfrau des Kassenüberprüfungsausschusses weist darauf hin, dass unter<br />

Berücksichtigung der Verbände der Verschuldungsgrad incl. Leasing bei 45 % liegt. Es ist<br />

daher eine vorsichtige Budgetierung erforderlich. Der Bürgermeister bestätigt, dass bei<br />

einem Sinken der Abgabenertragsanteile Probleme entstehen würden. Mag. Felix Tschiderer<br />

schlägt vor, dass im Herbst einige Szenarien wie z.B. steigende Zinsen und sinkende<br />

Ertragsanteile überlegt werden sollen um künftige Investitionen zu planen. Der Bürgermeister<br />

weist darauf hin, dass die geplanten Investitionen nicht so dringend sind. Bei einer<br />

schwierigen Finanzentwicklung könnten sie auch verschoben werden.<br />

Der Vizebürgermeister führt aus, dass gut gewirtschaftet wurde. Investitionen in die<br />

Kinderbetreuung sind sehr wichtig. Die Gemeinde muss die Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf fördern.<br />

Der Überprüfungsausschuss regt an, Ausgaben die im Voranschlag nicht enthalten sind,<br />

bzw. Überschreitungen laufend zu beschließen.<br />

Ad 4.)<br />

Die Obfrau des Überprüfungsausschusses GR Ingrid Egg hat über die Prüfung des<br />

Rechnungsabschlusses bereits unter Punkt 3. berichtet.<br />

Ad 5.)<br />

Unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Mag. Johannes Piegger werden in Abwesenheit<br />

des Bürgermeisters die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag über € 7.267,00<br />

einstimmig beschlossen.<br />

Der Rechnungsabschluss 2011 wird in vorliegender Form einstimmig beschlossen.<br />

Ad 6)<br />

Das Rechnungsergebnis wird für Investitionen im Jahr 2012 verwendet.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Ad 7)<br />

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Vom Haus Unterdorf 10 bis zum Haus Unterdorf 17 wurde im vergangenen Jahr ein neuer<br />

Gehsteig gebaut. Der Platz, wo der Florianibrunnen stand, wurde im Zuge der Arbeiten<br />

vergrößert. Es soll dort der alte Steinbrunnentrog vom Zwickenhof (340x90 cm)mit einer<br />

passenden Brunnensäule aufgestellt werden. Den Brunnentrog bekommt die Gemeinde von<br />

Triendl Josef als Dauerleihgabe. Der Platz mit ca. 20 m² soll gepflastert werden. Der<br />

Bürgermeister soll Angebote einholen und der Bauausschuss kann Aufträge bis € 7.000,-- für<br />

den Platz + Brunnensäule vergeben. Es wäre schön, wenn auch eine Bank Platz fände. Die<br />

Kosten für Asphaltierung, Mauer und Zaun wurden bereits im Jahr 2011 beschlossen.<br />

Ad 8)<br />

Die straßenrechtliche Genehmigung zur Verbreiterung der Landesstraße von der Fa. Riedle<br />

bis zum Kreisverkehr Sistrans Ost wurde erteilt. Die Kosten für die Straße trägt das Land<br />

Tirol. Die Gemeinde Sistrans wird hangseitig einen Gehsteig errichten.<br />

Bei der Verkehrsverhandlung wurde mit allen Grundeigentümern das Einvernehmen über die<br />

Grundablösen hergestellt. Innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Bescheides<br />

müssen 80 % der Grundkosten bezahlt werden, das sind 39.236,50. Davon trägt das<br />

Unternehmerzentrum bzw. die Gemeinde Aldrans einen Anteil von € 25.684,50. Die<br />

Gemeinde Sistrans muss Kosten von € 13.552,-- übernehmen.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Ad 9)<br />

Der Einbau einer Glaswand im Gemeindeamt einstimmig als Dringlichkeitsantrag in die<br />

Tagsordnung aufgenommen<br />

Da bei persönlichen Gesprächen und Telefonaten im Gemeindeamt in bestimmten<br />

Situationen die Diskretion nicht gewährleistet ist, soll eine räumliche Abtrennung mit einer<br />

Glaswand erfolgen.<br />

Es liegen zwei Angebote vor. Der Auftrag wird einstimmig um € 4.358,00 brutto an die Firma<br />

Glas Ober vergeben.<br />

Ad 10)<br />

Magdalena Hagen verlässt aus Termingründen die Sitzung<br />

Der Bericht der Ausschüsse wird mit 10 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme in die<br />

<strong>Tagesordnung</strong> aufgenommen<br />

Bericht des Ausschusses für Jugend und Sport:<br />

Der Jugendraum wird sehr gut besucht und hat ab 3. April 3 x pro Woche geöffnet. Die<br />

Wochenstunden der Betreuerinnen erhöhen sich von 12 auf 14,5 Stunden.<br />

Der Sportverein hat um Erhöhung der Jugendförderung angesucht. Der Ausschuss für<br />

Jugend und Sport wird eine ähnliche Förderung wie bei der Musikschule vorschlagen.<br />

Die Kindergartenpädagogin Mia Hafele geht in Karenz. Die Vorauswahl der Bewerberinnen<br />

wird der Ausschuss für Familie und Schule treffen.<br />

Das Tiroler Volksliedwerk hat vorgeschlagen, in Sistrans ein Tiroler Musikfest zu<br />

veranstalten. In einer gemeinsamen Besprechung haben Musikkapelle, Chor und<br />

Musikschule erklärt, dass im Jahr 2013 ein Fest eventuell mit Unterstützung des<br />

Volksliedwerks veranstaltet werden soll.<br />

Seite 7<br />

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Bericht des Bauausschusses:<br />

In den Nachbargemeinden gibt es Straßenbeleuchtungen nur im verbauten Gebiet, daher<br />

soll beim neuen Gehsteig an der Rinnerstraße keine Straßenbeleuchtung errichtet werden.<br />

Bei den Gemeindestraßen werden zuerst die Winterschäden und die Kanaldeckel saniert.<br />

Weiters ist eine Straßenverbreiterung vom Kreuz Starkenbühel bis zum Starkenhof geplant.<br />

Nach Möglichkeit ist geplant, die restlichen Gemeindestraßen zu asphaltieren.<br />

(Starkenbühel, Almweg bei Oberauer, Stockachweg bei Prock Sieglinde, Am Goaz bei Siegl)<br />

Für die Straßensanierung von Kirchgasse und Farmachweg bis Oberkoflerweg, soll ein<br />

Planer beauftragt werden. Es könnten dort auch neue Plätze gestaltet werden, die<br />

Straßenbeleuchtung ist ebenfalls zu sanieren. Die Arbeiten werden stufenweise erfolgen.<br />

Die Absenkung des auskragenden Teils bei der Volksschule wurde besprochen. Die<br />

Gemeinde überlegt eine Klage gegen die Firma Fröschl einzubringen.<br />

Der Kindergartenausschuss hat getagt: Eine teilweise Unterkellerung wird vorgeschlagen.<br />

Die offenen Punkte des Ausschusses werden demnächst mit dem Architekten besprochen.<br />

Die derzeit genutzten Räume der Kinderkrippe „Purzinigelen“ sind sehr groß, da dort früher<br />

der Kindergarten untergebracht war. Im Neubau sind die Räume kleiner geplant, es können<br />

nicht für 12 Kinder 80 m² zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Nachnutzung der Räume im Gebäude Unterdorf 9 ist noch nicht geklärt. Die Musikschule<br />

hat in Sistrans die meisten Schüler pro Einwohner tirolweit.<br />

Allfälliges<br />

a) Die nächste Gemeinderatssitzung ist am 23.04.2012.<br />

b) Die Sistranser Alm wird an Johann Kienzner aus Matrei am Brenner, verpachtet. Er<br />

betreibt in Patsch ein Lebensmittelgeschäft. Sein Partner ist Rupert Clementi aus<br />

Sistrans.<br />

c) Vizebürgermeister Mag. Johannes Piegger führt aus, dass das Geburtstagsstandl<br />

beim Bürgermeister ein netter gesellschaftlicher Anlass sei. Es solle aber darüber<br />

nachgedacht werden, ob das anders organisiert werden kann. Der Bürgermeister<br />

berichtet, dass es im ganzen Mittelgebirge kein jährliches Standl mehr gibt. Das<br />

Namenstagsstandl beim Pfarrer werde ebenfalls nicht mehr gespielt. Er sieht sich<br />

heute als Dienstleister für den Bürger und fragt, ob es zeitgemäß sei, alle Jahre ein<br />

Standl zu veranstalten. Es genüge, dies nur alle 5 Jahre zu machen. Für die<br />

Zusammenarbeit im Gemeinderat könne auch der Gemeinderatsausflug belebt<br />

werden. Der Gemeinderat spricht sich einhellig dafür aus, das Geburtstagsstandl für<br />

den Bürgermeister nur mehr alle 5 Jahre durchzuführen.<br />

d) Dr. Christine Baur berichtet, dass ihre Nichte aus Marseilles, welche in Sistrans<br />

gewohnt habe, im Sommer gerne einen Film über Sistrans machen würde. Der Film<br />

könnte auf die Homepage der Gemeinde gestellt werden. Der Bürgermeister möchte<br />

dafür kein Geld ausgeben.<br />

e) Gertraud Triendl weist darauf hin, dass am Bogenweg viele orange Sackerln mit<br />

Hundekot in den Feldern liegen.<br />

Schriftführer:<br />

Der Bürgermeister:<br />

Seite 8<br />

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