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GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

__________________________________________________________________________<br />

Der Entwurf der ersten Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes und der<br />

zugehörige Umweltbericht sind vom 2.3.2012 bis einschließlich 16.3.2012 zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aufgelegen. Während der Auflage- und Stellungnahmefrist langten 2<br />

Stellungnahmen ein.<br />

Nr. 1: Mag. Oliver Schwarz und Frau Christine Schwarz, Farmachweg 496, vertreten<br />

durch Rechtsanwaltskanzlei Ullmann-Geiler und Partner, Innsbruck<br />

Nr. 2: Franz Engl, Rinnerstraße 4, Sistrans, vertreten durch RA Erlacher und<br />

Erlacher-Philadelphy, Innsbruck.<br />

Zur Stellungnahme Mag. Oliver Schwarz und Frau Christine Schwarz<br />

Beschluss vom 09.01.2012:<br />

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2012 hat sich der Gemeinderat in<br />

Anwesenheit des Raumplaners ausführlich mit der Stellungnahme auseinandergesetzt und<br />

dazu befunden:<br />

• Als Haupteinwände werden ein Widerspruch zu den Zielen der örtlichen RO-<br />

Konzepts angeführt und dass eine Baulanderweiterung nicht notwendig sei.<br />

• Aus raumordnungsfachlicher Sicht ist laut DI. Rauch die Erweiterung zweckmäßig.<br />

Die Entwicklung im Gebiet Wassermahd in Verbindung mit einer Rückwidmung ist<br />

sinnvoll. Eine dichtere Bebauung entspricht den vorhandenen Gebäuden und den<br />

geplanten Erweiterungen. Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine Gründe dem<br />

Antrag Folge zu geben. Das private Interesse ist nachvollziehbar, es kann aber nicht<br />

Ziel der langfristigen Raumplanung sein. Eine schöne Aussicht ist kein<br />

schutzwürdiges Interesse. Der Eigentümer Folie hat zugestimmt, dass er Flächen<br />

entlang des Weges Wassermahd und Badhausweg z.B. zur Errichtung eines<br />

Gehsteigs an die Gemeinde abtritt.<br />

• Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />

Beschluss vom 23.02.2012<br />

Der Raumplaner hat daraufhin eine detaillierte raumordnungsfachliche Stellungnahme<br />

ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat darüber in der Sitzung am 23.02.2012 beraten und sich<br />

einstimmig der raumordnungsfachlichen Beurteilung des Raumplaners DI. Friedrich Rauch<br />

angeschlossen.<br />

Beschluss vom 26.03.2012:<br />

Zur zweiten Auflage wurde ebenfalls eine Stellungnahme eingebracht. Der Raumplaner hat<br />

dazu folgende raumordnungsfachliche Beurteilung abgegeben:<br />

In der Stellungnahme werden von den Einschreitern großteils die bereits bei der ersten<br />

Auflage formulierten Einwände neuerlich vorgebracht. Auf diese Einwände wurde<br />

in der raumplanungsfachlichen Beurteilung vom 15.2.2012 ausführlich eingegangen,<br />

sodass hier auf eine Wiederholung verzichtet wird. Aus fachlicher Sicht ergeben sich<br />

bezüglich der vom Einschreiter anlässlich der 1. Auflage eingebrachten Einwände<br />

weiterhin keine Argumente, die eine Abänderung des Konzeptes erfordern oder nahelegen<br />

würden. Es wird dazu auf die Stellungnahme vom 15.2.2012 verwiesen.<br />

Die Einschreiter behaupten, dass auf die in der Stellungnahme zum ersten Entwurf<br />

vorgebrachten Einwände in keinster Weise inhaltlich eingegangen worden wäre. Dazu<br />

darf darauf hingewiesen werden, dass der Unterfertigte bei der Gemeinderatssitzung<br />

am 9.1.2012 zur Behandlung der Stellungnahmen anwesend war, die Einwendungen<br />

und Gegenargumente erläutert hat und der Gemeinderat am 23.2.2012 den<br />

Beschluss zur 2. Auflage auf der Grundlage der, dem Gemeinderat zeitgerecht vorliegenden<br />

sehr ausführlichen raumplanungsfachlichen Stellungnahme vom 15.2.2012<br />

fasste. Der Vorwurf der fehlenden inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorgebrachten<br />

Einwänden entbehrt daher jeder Berechtigung.<br />

Seite 2<br />

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