GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Der Entwurf der ersten Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes und der<br />
zugehörige Umweltbericht sind vom 2.3.2012 bis einschließlich 16.3.2012 zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme aufgelegen. Während der Auflage- und Stellungnahmefrist langten 2<br />
Stellungnahmen ein.<br />
Nr. 1: Mag. Oliver Schwarz und Frau Christine Schwarz, Farmachweg 496, vertreten<br />
durch Rechtsanwaltskanzlei Ullmann-Geiler und Partner, Innsbruck<br />
Nr. 2: Franz Engl, Rinnerstraße 4, Sistrans, vertreten durch RA Erlacher und<br />
Erlacher-Philadelphy, Innsbruck.<br />
Zur Stellungnahme Mag. Oliver Schwarz und Frau Christine Schwarz<br />
Beschluss vom 09.01.2012:<br />
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2012 hat sich der Gemeinderat in<br />
Anwesenheit des Raumplaners ausführlich mit der Stellungnahme auseinandergesetzt und<br />
dazu befunden:<br />
• Als Haupteinwände werden ein Widerspruch zu den Zielen der örtlichen RO-<br />
Konzepts angeführt und dass eine Baulanderweiterung nicht notwendig sei.<br />
• Aus raumordnungsfachlicher Sicht ist laut DI. Rauch die Erweiterung zweckmäßig.<br />
Die Entwicklung im Gebiet Wassermahd in Verbindung mit einer Rückwidmung ist<br />
sinnvoll. Eine dichtere Bebauung entspricht den vorhandenen Gebäuden und den<br />
geplanten Erweiterungen. Aus fachlicher Sicht ergeben sich keine Gründe dem<br />
Antrag Folge zu geben. Das private Interesse ist nachvollziehbar, es kann aber nicht<br />
Ziel der langfristigen Raumplanung sein. Eine schöne Aussicht ist kein<br />
schutzwürdiges Interesse. Der Eigentümer Folie hat zugestimmt, dass er Flächen<br />
entlang des Weges Wassermahd und Badhausweg z.B. zur Errichtung eines<br />
Gehsteigs an die Gemeinde abtritt.<br />
• Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />
Beschluss vom 23.02.2012<br />
Der Raumplaner hat daraufhin eine detaillierte raumordnungsfachliche Stellungnahme<br />
ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat darüber in der Sitzung am 23.02.2012 beraten und sich<br />
einstimmig der raumordnungsfachlichen Beurteilung des Raumplaners DI. Friedrich Rauch<br />
angeschlossen.<br />
Beschluss vom 26.03.2012:<br />
Zur zweiten Auflage wurde ebenfalls eine Stellungnahme eingebracht. Der Raumplaner hat<br />
dazu folgende raumordnungsfachliche Beurteilung abgegeben:<br />
In der Stellungnahme werden von den Einschreitern großteils die bereits bei der ersten<br />
Auflage formulierten Einwände neuerlich vorgebracht. Auf diese Einwände wurde<br />
in der raumplanungsfachlichen Beurteilung vom 15.2.2012 ausführlich eingegangen,<br />
sodass hier auf eine Wiederholung verzichtet wird. Aus fachlicher Sicht ergeben sich<br />
bezüglich der vom Einschreiter anlässlich der 1. Auflage eingebrachten Einwände<br />
weiterhin keine Argumente, die eine Abänderung des Konzeptes erfordern oder nahelegen<br />
würden. Es wird dazu auf die Stellungnahme vom 15.2.2012 verwiesen.<br />
Die Einschreiter behaupten, dass auf die in der Stellungnahme zum ersten Entwurf<br />
vorgebrachten Einwände in keinster Weise inhaltlich eingegangen worden wäre. Dazu<br />
darf darauf hingewiesen werden, dass der Unterfertigte bei der Gemeinderatssitzung<br />
am 9.1.2012 zur Behandlung der Stellungnahmen anwesend war, die Einwendungen<br />
und Gegenargumente erläutert hat und der Gemeinderat am 23.2.2012 den<br />
Beschluss zur 2. Auflage auf der Grundlage der, dem Gemeinderat zeitgerecht vorliegenden<br />
sehr ausführlichen raumplanungsfachlichen Stellungnahme vom 15.2.2012<br />
fasste. Der Vorwurf der fehlenden inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorgebrachten<br />
Einwänden entbehrt daher jeder Berechtigung.<br />
Seite 2<br />
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