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GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

__________________________________________________________________________<br />

2. Gemeinderatssitzung<br />

am Montag, den 6. Februar 2012<br />

Niederschrift<br />

Ort:<br />

Gemeindeamt Sistrans<br />

Beginn: 19:30 Uhr Ende: 22:35 Uhr<br />

Anwesende:<br />

Bürgermeister:<br />

Josef Kofler<br />

Vizebürgermeister: Mag. Johannes Piegger<br />

Die Gemeinderäte: Josef Abfalterer<br />

Mag. Felix Tschiderer<br />

Gertrud Triendl<br />

Alexander Rudig<br />

Dr. Clemens Hofmann<br />

Maria Trauner<br />

Dr. Christine Baur<br />

Johannes Auffinger<br />

Ingrid Egg<br />

Entschuldigt:<br />

Mag. Annemarie Lill<br />

Matthias Gerold<br />

Ersatz: -<br />

Schriftführer:<br />

Andreas Kirchmair<br />

<strong>Tagesordnung</strong><br />

1. Beratung und Beschlussfassung über den Rahmenvertrag und den<br />

Einbringungsvertrag für die Immobilienverwaltung Gemeinde Sistrans KG.<br />

2. Information über den straßenrechtlichen Bescheid betreffend L 9 Mittelgebirgsstraße,<br />

Abschnitt Sistranser Gatter bis Sistrans Ost. (Ablösen für Gehsteig)<br />

3. Information über das Ergebnis des Architektenwettbewerbs sowie Beratung und<br />

Beschlussfassung über die Beauftragung des Architekten für das Projekt<br />

Kinderbetreuung Sistrans.<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise betreffend<br />

Setzungen bei der Volksschule Sistrans.<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung der Einrichtung der Bibliothek in<br />

der Volksschule Sistrans.<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau einer Trennwand im Gemeindeamt.<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung von Park- und Halteverboten.<br />

8. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Veranstaltung „Kultur<br />

Leben Sistrans“.<br />

9. Beratung und Beschlussfassung über die Satzungen für Ehrenring- und Ehrenzeichen<br />

der Gemeinde Sistrans.<br />

10. Beratung und Beschlussfassung über die Nachbesetzung von Ausschüssen:<br />

a) Überprüfungsausschuss<br />

b) Ausschuss für Kultur und Musikschule<br />

c) Ersatzmitglied im Gemeindevorstand<br />

11. Beratung und Beschlussfassung über Dienstverträge.<br />

12. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

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20120206_2.Sitzung.doc


<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

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Die Sitzung beginnt mit einer Gedenkminute für den verstorbenen Gemeinderat Arnulf<br />

Zissernig.<br />

Ad 1.)<br />

Beschlussfassung<br />

Der Rechtsvertreter der Gemeinde Sistrans Dr. Anton Triendl und Steuerberater Mag. Felix<br />

Tschiderer haben den Rahmenvertrag und den Einbringungsvertrag für die<br />

Immobilienverwaltung Gemeinde Sistrans KG ausgearbeitet.<br />

Die Gemeinde Sistrans gründet eine Immobilienverwaltungskommanditgesellschaft und<br />

bringt das Gst. 1477/2 in die KG ein. Die Absicherung erfolgt durch ein Belastungs- und<br />

Veräußerungsverbot sowie ein Vorkaufsrecht. Verbindlichkeiten werden nicht ausgelagert.<br />

Kosten – Nutzen:<br />

• Einheitliche kostengünstige Verwaltung der Liegenschaften in einer Gesellschaft.<br />

• Steuervorteile durch Vermietung.<br />

• Ausgliederung ist steuerbefreit.<br />

• Weitere Auslagerungen in bestehende KG möglich.<br />

• Für die Vertragserrichtung entstehen Kosten.<br />

Künftige Auslagerungen sollten aber jedenfalls vor der Errichtung der Immobilien erfolgen.<br />

Das Auslagerungsmodell entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wird häufig gemacht.<br />

Die KG ist bereits gegründet. Die vorliegenden Verträge sind noch zu unterfertigen und der<br />

Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Der Rahmenvertrag und der Einbringungsvertrag für die Immobilienverwaltung Gemeinde<br />

Sistrans KG werden einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat ist einstimmig mit der<br />

Bildung der ImmobilienKG einverstanden.<br />

GR Mag. Felix Tschiderer wird für seine Beratung als Steuerberater keine Honorarrechnung<br />

stellen. Der Bürgermeister bedankt sich für seine unentgeltliche Tätigkeit.<br />

Ad 2.)<br />

Am 24.01.2012 hat die straßenrechtliche Verhandlung zum Neubau der Landesstraße mit<br />

Gehsteig von der Fa. Riedle bis zum Kreisverkehr stattgefunden. Auf der Südseite wurde die<br />

Grundgrenze mit dem Gehsteigrand plus einer Mulde festgelegt. Talseitig sind größere<br />

Abstände für Böschungen erforderlich. Mit allen Grundeigentümern wurde eine Einigung für<br />

die Grundablösen erzielt. Die von der Gemeinde Sistrans üblicher Weise bezahlten<br />

Grundpreise von € 22,-- für Freiland und € 105,-- für Bauland wurden von den<br />

Grundeigentümern akzeptiert.<br />

Das Baubezirksamt hat darauf gedrängt, dass die Baumaßnahmen bereits im August 2012<br />

beginnen. Ursprünglich sollten die Arbeiten erst 2013 durchgeführt werden.<br />

80 % der Grundkaufpreise müssen innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des<br />

Bescheides überwiesen werden. Die Gesamtkosten des Projekts sind im Budget 2012 mit €<br />

232.000,-- enthalten. Die Grundablösen betragen € 40.000,-- , davon refundiert der<br />

Gemeindeverband Unternehmerzentrum Aldrans-Lans-Sistrans € 25.000,--.<br />

Ad 3)<br />

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

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Bei der Jurysitzung am 07.12.2012 wurden die Projekte von Arch. DI Rainer Raimund,<br />

Innsbruck und Atelier Rainer Köberl – Niki Ezra Petersen, Innsbruck einstimmig an die erste<br />

Stelle gereiht und die Architekten zu einer Überarbeitung eingeladen. Die Jury hat am<br />

24.01.2012 einstimmig beschlossen das Projekt von Arch. DI Rainer Raimund an die erste<br />

Stelle zu reihen.<br />

Anhand eines Models wird die Planung erläutert. Es sind 2 Kindergartengruppenräume und 2<br />

Räume für die Kinderkrippe vorgesehen. Zusätzlich sind Nebenräume wie Windfang, WC´s,<br />

und Gardaroben sowie ein Schlafraum geplant. Die Kinderkrippe erhält einen eigenen<br />

kleinen Bewegungsraum. Im Verbindungstrakt zum bestehenden Kindergarten werden ein<br />

Büro und ein Besprechungsraum untergebracht. Der bestehende nordseitige Gruppenraum<br />

wird zu einem Bewegungsraum umfunktioniert. Der entstehende Innenhof ist von den<br />

Gruppenräumen aus gut zugänglich. Nach dem Bau sind ca. 15 Parkplätze vorhanden,<br />

derzeit sind es ca. 20 Parkplätze. Es wird kein Fremdgrund in Anspruch genommen. Das<br />

Projekt weist die geringste Baumasse aller Vorschläge auf. Ein Abstellplatz für Kinderwägen<br />

und für Fahrräder kann einfach ergänzt werden. Die Planung soll frühzeitig erfolgen, da eine<br />

ausgereifte Planung Kosten spart. Mit einem Baubeginn im Jahr 2013 wird der mittelfristige<br />

Finanzplan eingehalten. Für einen Baustart in den Sommerferien 2012 wäre die Zeit schon<br />

knapp. Die vorgezogene Errichtung des Gehsteigs an der Landesstraße hat auf den Zeitplan<br />

für den Kindergartenbau keinen Einfluss.<br />

Arch. DI. Raimund Rainer hat die Errichtungskosten incl. Aussenanlagen, Nebenkosten und<br />

Honoraren mit € 1.028.000,-- netto geschätzt (ohne Keller). Es erscheint sinnvoll, das<br />

Gebäude auch zu unterkellern. Von Westen wäre eine natürliche Belichtung möglich. Ein<br />

Ausschuss muss den Raumbedarf prüfen.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Kindergartenerweiterung am Tigls. Der Architekt Raimund<br />

Rainer erhält den Planungsauftrag gemäß Angebot vom 06.02.2012. Einstimmiger<br />

Beschluss.<br />

Folgender Ausschuss soll mit dem Architekten und der Kindergartenleiterin das Projekt<br />

weiter entwickeln und den Bau begleiten:<br />

Bgm. Josef Kofler, Bgm. Stv. Mag. Johannes Piegger, GR Johannes Auffinger,<br />

GR Alexander Rudig, GR Josef Abfalterer, GRin Maria Trauner, Kindergartenleiterin Kiga<br />

Päd. Gabi Hartwig. Dr.in Christine Baur schlägt vor, auch Kinder zur Planung einzuladen.<br />

Ad 4)<br />

Der Gemeinderat hat schon öfter über die Setzungen bei der Volksschule diskutiert. Die<br />

Firma Fröschl hat nach einem Gespräch mit dem Bürgermeister einen Vorschlag für eine<br />

finanzielle Abgeltung unterbreitet. Der Bürgermeister bringt das Schreiben vom 30.11.2011<br />

vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />

Hannes Auffinger bemängelt, dass in diesem Schreiben nur die Rede von der Senkung der<br />

Fassadenplatten die Rede ist. Es hat aber auch Setzungen beim Fundament der Schule und<br />

eine Absenkung des auskragenden Gebäudeteils stattgefunden. Darauf wird im Schreiben<br />

der Fa. Fröschl kein Bezug genommen.<br />

Der Bürgermeister führt dazu aus, dass dieser Teil nicht mehr repariert werden kann. Die<br />

Absenkungen beim Gebäude werden seit 2 Jahren beobachtet. Es haben keine weiteren<br />

Bewegungen mehr stattgefunden. Es geht laut Aussagen der Fachleute und des<br />

Sachverständigen keine Gefahr von den Setzungen aus. Weitere Senkungen sind aber nicht<br />

ausgeschlossen. Bei einem versteckten Mangel bleibt die Fa. Fröschl auch weiterhin haftbar.<br />

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

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Die Gemeinde hat zwei Möglichkeiten: eine Klage oder einen Kompromiss. Die Fa. Fröschl<br />

hat sich von Anfang an gegen jedes Verschulden gewehrt. Der Gemeinderat ist mit dem<br />

Vorschlag der Fa. Fröschl absolut nicht einverstanden.<br />

Laut Bürgermeister hat der Architekt ausgeführt, dass die hängende Nase nicht mehr zu<br />

sanieren ist. Hannes Auffinger entgegnet, dass man den mangelhaften Gebäudeteil auch<br />

abreißen und neu bauen könne. Er berichtet, dass ein ihm bekannter Bautechniker anhand<br />

eines im Gutachten vorhandenen Fotos festgestellt habe, dass ein technischer Fehler beim<br />

Bau gemacht worden ist. Es stellt sich die Frage, ob die Erdbebensicherheit des Gebäudes<br />

durch die mangelhafte Ausführung beeinträchtigt ist und ob Sicherheitsreserven<br />

aufgebraucht sind. Zur Sicherheit könnte auch ein Raum unter dem auskragenden Teil<br />

errichtet werden. Wenn das Gebäude unverändert bleibt, handelt es sich um eine optische<br />

Frage. Wenn es sich in Zukunft senkt, gibt es massive Probleme. Aufgrund der vielen<br />

wirtschaftlichen Verknüpfungen sollte laut Hannes Auffinger ein Gutachter von auswärts<br />

kommen, nicht aus Innsbruck.<br />

Im Zusammenhang mit dem nunmehr seitens der Fa. Fröschl unterbreiteten<br />

Erledigungsvorschlag (Gutschrift von EUR 8.000,-- beim nächsten Auftrag) führt der<br />

Rechtsberater der Gemeinde Sistrans, Dr. Anton Triendl aus:<br />

Unstrittig ist im vorliegenden Fall, dass das Gewerk (Volksschule) mangelhaft erbracht<br />

wurde. Die Ansprüche wären gegenüber der Fa. Fröschl Bau zu stellen. Die Gewährleistungsfrist<br />

ist verstrichen. Somit verbleiben grundsätzlich Schadenersatzansprüche, und<br />

zwar der Nichterfüllungsschaden. Es wäre seitens der Gemeinde Sistrans zu beweisen, dass<br />

das Handeln/Unterlassen der Fa. Fröschl Bau kausal war. Geht man davon, dass ein<br />

Verschulden der Fa. Fröschl Bau für diesen Schaden gegeben ist, so wird sich somit die<br />

wesentliche Frage stellen, ob und inwieweit die Behebung und Herstellung der vereinbarten<br />

Fassade in einem wirtschaftlichem vertretbaren Verhältnis steht. Es wäre durch einen<br />

gerichtlich beeideten SV zu klären, ob der gewünschte Austausch der betroffenen<br />

Fassadenelemente und die damit verbundenen Kosten in einem wirtschaftlichen Verhältnis<br />

stehen. Sollte der gerichtlich beeidete SV von einem behebbaren Mangel ausgehen, der<br />

auch wirtschaftlich vertretbar behoben werden kann, so kann im Sinne des bestehenden<br />

Erfüllungsinteresses der Austausch bzw. die damit verbundenen Behebungskosten verlangt<br />

werden. Sollte jedoch der gerichtlich beeidete SV zwar von einem behebbaren Mangel<br />

ausgehen, der jedoch mit wirtschaftlich unverhältnismäßigen Kosten zu beheben wäre, so<br />

können gebührt (nur) ein Geldersatz, und zwar die Differenz zwischen dem Wert der<br />

mangelhaften und jenem der mangelfreien Leistung.<br />

Empfehlung des Rechtsvertreters Dr. Anton Triendl:<br />

Laut vorliegendem Kostenvoranschlag betragen die Kosten für einen Austausch der<br />

Fassadenplatten netto rund EUR 16.000,--<br />

Beachtet man hierzu,<br />

- dass nach Austausch ein unterschiedliches Farbbild der Fassadenelemente<br />

gegeben ist<br />

- zudem diese ausgetauschten Elemente nicht in der selben Art und Weise montiert<br />

werden können wie die übrigen Fassadenelemente<br />

- ein SV Gutachten wiederum mit Kosten verbunden ist<br />

- nicht abgeschätzt werden kann, ob auch der vom Gericht beauftragte SV zum selben<br />

Schluss gelangt<br />

- auch das übrige Fugenbild der Fassade nicht einheitlich ist<br />

so erscheint der Erledigungsvorschlag der Fa. Fröschl Bau eine wirtschaftlich sinnvolle<br />

Lösung zu sein. Er sieht nur geringe Chancen für eine Klage.<br />

Der Gemeinderat tendiert zu einer Klage, um nicht nur die vom Rechtsvertreter<br />

angesprochene Senkung der Fassadenplatten, sondern auch die gesamte Gebäudesetzung<br />

gerichtlich zu klären.<br />

Seite 4<br />

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

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Die Problematik wird an den Bauausschuss delegiert. Es soll ein Gespräch zwischen dem<br />

Bauausschuss und dem Rechtsberater Dr. Triendl erfolgen.<br />

Ad 5)<br />

Der <strong>Tagesordnung</strong>spunkt wird vertagt<br />

Ad 6)<br />

Der <strong>Tagesordnung</strong>spunkt wird vertagt<br />

Ad 7)<br />

Während der massiven Schneefälle hat ein geparktes Fahrzeug die Zufahrt zum Salzlager<br />

beim Bauhof verstellt.<br />

Der Gemeinderat beschließt daher, vor der nordseitigen Rampe und vor den südseitigen<br />

Garagentoren beim Bauhofgebäude, Oberdorf, Gst. . 87, ein Halteverbot zu verordnen:<br />

„Halten verboten“ gem. § 52, lit. 13 b StVO, mit Zusatztafel gem. § 54 StVO: „ausgenommen<br />

Gemeindefahrzeuge“. 10 Jastimmen, eine Neinstimmen.<br />

Ad 8)<br />

Lisa Krabichler hat im Jahr 2010 die Veranstaltung „KulturLebenSistrans“ organisiert. Die<br />

Kosten haben € 480,-- für Saalmiete und ein Bildankauf um € 1.000,-- betragen.<br />

Der Gemeinderat ist mit der Durchführung der Veranstaltung im heurigen Jahr einstimmig<br />

einverstanden. Die Gemeinde übernimmt nur die Mehrwertsteuer für die Miete der<br />

Räumlichkeiten, das sind € 480,--.<br />

Ad 9)<br />

Der Gemeinderat von Sistrans hat 1985 beschlossen, zur Schaffung und Verleihung eines<br />

Ehrenringes und eines Ehrenzeichens der Gemeinde Sistrans Satzungen zu erlassen:<br />

Beim Ableben eines Ehrenring- bzw. Ehrenzeichenträgers sind seitens der Gemeinde<br />

Sistrans folgende Leistungen zu erbringen:<br />

1. Veröffentlichung der Todesnachricht in einer lokalen Zeitung<br />

2. Beistellung eines Trauerkranzes<br />

3. Nachruf am Grabe durch den amtierenden Bürgermeister oder dessen Stellvertreter<br />

4. Beflaggung des Gemeindehauses mit Trauerflor<br />

Es stellt sich die Frage, ob die Verordnung noch zeitgemäß ist. Zum Teil sind die<br />

Verleihungen schon sehr lange zurück liegend. Die handelnden Personen haben zu den<br />

Ehrenzeichenträgern oft keinen Bezug mehr. Die Veröffentlichung der Todesnachricht in<br />

einer lokalen Zeitung und der Nachruf am Grab sollten daher nicht in der Verordnung<br />

verpflichtend festgeschrieben sein.<br />

Der Vorschlag des Vorstandes lautet daher, beim § 10 den Ausdruck „Ehrenzeichenträger“<br />

zu streichen. Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag einstimmig einverstanden.<br />

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Ad 10)<br />

Nachbesetzung von Ausschüssen nach dem Ableben von Arnulf Zissernig.<br />

a) In den Überprüfungsausschuss wird Rudig Alexander gewählt, als Ersatzmitglied wird<br />

Getraud Triendl gewählt<br />

b) In den Ausschuss für Kultur und Musikschule wird der Bürgermeister Josef Kofler<br />

gewählt und als Ersatzmitglied Mag. Johannes Piegger gewählt<br />

c) Als Ersatzmitglied im Gemeindevorstand für Mag. Felix Tschiderer wird Maria<br />

Trauner gewählt.<br />

Die Beschlussfassung erfolgt jeweils einstimmig.<br />

Ad 11)<br />

Der Dienstvertrag für Eduard Hörschläger wird einstimmig beschlossen:<br />

Einstufung: Entlohnungsschema VB II Entlohnungsgruppe P3, Entlohnungsstufe 3 und<br />

Sonderzulage, nächste Vorrückung am 01.01.2012.<br />

Gülüzar Sahin geht auf das Beschäftigungsausmaß von 45 % zurück. Den Gemeindesaal<br />

übernimmt die in Sistrans wohnhafte Fr. Lucija Erenda. Sie steht auch kurzfristig für die<br />

Reinigung des Gemeindesaals am Wochenende zur Verfügung.<br />

Der Dienstvertrag für Lucija Erenda wird einstimmig beschlossen:<br />

Teilbeschäftigung mit 7 Wochenstunden für Gemeindesaal und Jugendraum, das sind 17,5<br />

% der Vollbeschäftigung.<br />

Entlohnungsschema VB II, Entlohnungsgruppe p 5 , Entlohnungsstufe 6 zuzüglich der<br />

Personalzulage und der Verwaltungsdienstzulage<br />

Ad 12)<br />

a) Das Amt der Tiroler Landesregierung hat eine negative Stellungnahme zur Änderung<br />

der Grünzone im Zuge der Erlassung des Raumordnungskonzepts abgegeben. Die<br />

Abteilung Raumordnung hat jedoch im Juni 2011 bereits eine positive Stellungnahme<br />

zum Gesamtkonzept abgegeben. Auf das Schreiben vom Oktober 2011 der<br />

Gemeinde auf Ausnahme von der Grünzone ist keine Reaktion erfolgt. Erst Im Jänner<br />

ist eine negative Stellungnahme zur Änderung der Grünzone eingelangt. Unter dem<br />

Hackhof wird die mangelhafte Eignung als Bauland wegen einer Stromleitung<br />

kritisiert. Dazu wird ein gemeinsames Konzept mit dem Unternehmerzentrum<br />

gefordert.<br />

Zu den Flächen am Wassermahd gibt es ebenfalls eine negative Stellungnahme.<br />

Befürwortet wird der Streifen entlang des Tiglsweges, nicht aber das weitere Z0<br />

Gebiet in Richtung Westen. Die Fläche von Baumann am Wassermahd wird auch<br />

negativ beurteilt.<br />

Die raumplanerische Argumente sind nachvollziehbar, andere Flächen als günstiges<br />

Bauland für Sistranser sind aber nicht verfügbar.<br />

Am 8.2.2012 erfolgt dazu eine Besprechung mit der Abteilung Raumordnung.<br />

b) Der Bgm. erläutert den Artikel in der Tiroler Tageszeitung zum Antrag auf eine<br />

Brechanlage bei der Deponie von Früh neben der Landesstraße.<br />

c) KulturBildungSistrans organisiert im Frühjahr 8 Kurse. Die Anmeldegebühren sind<br />

zum Teil ganz beträchtlich. Die Räume werden von der Gemeinde gratis zur<br />

Verfügung gestellt. Die Veranstaltungen sind mittlerweile gut etabliert, die Gemeinde<br />

sollte daher einen Beitrag für die Raumkosten erhalten. Kathrin Oberhammer hat<br />

einigen Aufwand für die Organisation und wäre von einem Kostenbeitrag<br />

ausgenommen.<br />

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Der Punkt wird an den Kulturausschuss für eventuelle Änderungen ab Herbst 2012<br />

delegiert. Im Frühjahr 2012 werden keine Kostenbeiträge eingehoben.<br />

d) Abends können Autos nördlich des Gemeindeamtes abgestellt werden. Ein<br />

Dauerparker während der Kurzparkzonenregelung wurde schriftlich aufgefordert, sein<br />

Auto dort nicht mehr abzustellen.<br />

e) Die Sistranser Alm ist seit vergangenem Herbst geschlossen. Der Pachtvertrag wurde<br />

daraufhin von der Agrargemeinschaft gekündigt. Die Sistranser Alm ist bis<br />

15.02.2012 vom bisherigen Pächter gereinigt zu übergeben. Die Verpachtung wird<br />

neu ausgeschrieben.<br />

f) Die Gemeinde Sistrans hat eine Postwurfsendung betreffend Schneeräumung<br />

ausgesendet. Dazu hat Hannes Auffinger folgende Fragen: Was sind<br />

arbeitstechnische Gründe? Wie viele Privatwege werden geräumt? Der<br />

Bürgermeister erläutert, dass laut Gesetz 1 m entlang der Straße vom Grundbesitzer<br />

geräumt und gestreut werden müsste. Die Postwurfsendung wurde aus<br />

Haftungsgründen gemacht. Die Gemeinde räumt und streut auch weiterhin die<br />

Gehsteige. Der Schneepflug der Gemeinde räumt den Schnee an den Straßenrand.<br />

Ein privater Eigentümer kann gar nicht die am Straßenrand befindlichen<br />

Schneemassen entfernen.<br />

Am 15.09.1986 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde Privatwege<br />

kostenlos räumt. Im Jahr 2001 haben der Bürgermeister, Adi Raitmair und Josef<br />

Kirchmair Regeln für die Räumung für Privatwege festgelegt.<br />

Diese Regelung bleibt derzeit wie sie ist und wird nicht mitten im Winter umgestellt.<br />

g) Voraussichtlicher Termin für die nächste Sitzung: 05. März 2012<br />

Schriftführer:<br />

Der Bürgermeister:<br />

Seite 7<br />

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