GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
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2. Gemeinderatssitzung<br />
am Montag, den 6. Februar 2012<br />
Niederschrift<br />
Ort:<br />
Gemeindeamt Sistrans<br />
Beginn: 19:30 Uhr Ende: 22:35 Uhr<br />
Anwesende:<br />
Bürgermeister:<br />
Josef Kofler<br />
Vizebürgermeister: Mag. Johannes Piegger<br />
Die Gemeinderäte: Josef Abfalterer<br />
Mag. Felix Tschiderer<br />
Gertrud Triendl<br />
Alexander Rudig<br />
Dr. Clemens Hofmann<br />
Maria Trauner<br />
Dr. Christine Baur<br />
Johannes Auffinger<br />
Ingrid Egg<br />
Entschuldigt:<br />
Mag. Annemarie Lill<br />
Matthias Gerold<br />
Ersatz: -<br />
Schriftführer:<br />
Andreas Kirchmair<br />
<strong>Tagesordnung</strong><br />
1. Beratung und Beschlussfassung über den Rahmenvertrag und den<br />
Einbringungsvertrag für die Immobilienverwaltung Gemeinde Sistrans KG.<br />
2. Information über den straßenrechtlichen Bescheid betreffend L 9 Mittelgebirgsstraße,<br />
Abschnitt Sistranser Gatter bis Sistrans Ost. (Ablösen für Gehsteig)<br />
3. Information über das Ergebnis des Architektenwettbewerbs sowie Beratung und<br />
Beschlussfassung über die Beauftragung des Architekten für das Projekt<br />
Kinderbetreuung Sistrans.<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise betreffend<br />
Setzungen bei der Volksschule Sistrans.<br />
5. Beratung und Beschlussfassung über die Ergänzung der Einrichtung der Bibliothek in<br />
der Volksschule Sistrans.<br />
6. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau einer Trennwand im Gemeindeamt.<br />
7. Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung von Park- und Halteverboten.<br />
8. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Veranstaltung „Kultur<br />
Leben Sistrans“.<br />
9. Beratung und Beschlussfassung über die Satzungen für Ehrenring- und Ehrenzeichen<br />
der Gemeinde Sistrans.<br />
10. Beratung und Beschlussfassung über die Nachbesetzung von Ausschüssen:<br />
a) Überprüfungsausschuss<br />
b) Ausschuss für Kultur und Musikschule<br />
c) Ersatzmitglied im Gemeindevorstand<br />
11. Beratung und Beschlussfassung über Dienstverträge.<br />
12. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
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Die Sitzung beginnt mit einer Gedenkminute für den verstorbenen Gemeinderat Arnulf<br />
Zissernig.<br />
Ad 1.)<br />
Beschlussfassung<br />
Der Rechtsvertreter der Gemeinde Sistrans Dr. Anton Triendl und Steuerberater Mag. Felix<br />
Tschiderer haben den Rahmenvertrag und den Einbringungsvertrag für die<br />
Immobilienverwaltung Gemeinde Sistrans KG ausgearbeitet.<br />
Die Gemeinde Sistrans gründet eine Immobilienverwaltungskommanditgesellschaft und<br />
bringt das Gst. 1477/2 in die KG ein. Die Absicherung erfolgt durch ein Belastungs- und<br />
Veräußerungsverbot sowie ein Vorkaufsrecht. Verbindlichkeiten werden nicht ausgelagert.<br />
Kosten – Nutzen:<br />
• Einheitliche kostengünstige Verwaltung der Liegenschaften in einer Gesellschaft.<br />
• Steuervorteile durch Vermietung.<br />
• Ausgliederung ist steuerbefreit.<br />
• Weitere Auslagerungen in bestehende KG möglich.<br />
• Für die Vertragserrichtung entstehen Kosten.<br />
Künftige Auslagerungen sollten aber jedenfalls vor der Errichtung der Immobilien erfolgen.<br />
Das Auslagerungsmodell entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wird häufig gemacht.<br />
Die KG ist bereits gegründet. Die vorliegenden Verträge sind noch zu unterfertigen und der<br />
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Der Rahmenvertrag und der Einbringungsvertrag für die Immobilienverwaltung Gemeinde<br />
Sistrans KG werden einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat ist einstimmig mit der<br />
Bildung der ImmobilienKG einverstanden.<br />
GR Mag. Felix Tschiderer wird für seine Beratung als Steuerberater keine Honorarrechnung<br />
stellen. Der Bürgermeister bedankt sich für seine unentgeltliche Tätigkeit.<br />
Ad 2.)<br />
Am 24.01.2012 hat die straßenrechtliche Verhandlung zum Neubau der Landesstraße mit<br />
Gehsteig von der Fa. Riedle bis zum Kreisverkehr stattgefunden. Auf der Südseite wurde die<br />
Grundgrenze mit dem Gehsteigrand plus einer Mulde festgelegt. Talseitig sind größere<br />
Abstände für Böschungen erforderlich. Mit allen Grundeigentümern wurde eine Einigung für<br />
die Grundablösen erzielt. Die von der Gemeinde Sistrans üblicher Weise bezahlten<br />
Grundpreise von € 22,-- für Freiland und € 105,-- für Bauland wurden von den<br />
Grundeigentümern akzeptiert.<br />
Das Baubezirksamt hat darauf gedrängt, dass die Baumaßnahmen bereits im August 2012<br />
beginnen. Ursprünglich sollten die Arbeiten erst 2013 durchgeführt werden.<br />
80 % der Grundkaufpreise müssen innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des<br />
Bescheides überwiesen werden. Die Gesamtkosten des Projekts sind im Budget 2012 mit €<br />
232.000,-- enthalten. Die Grundablösen betragen € 40.000,-- , davon refundiert der<br />
Gemeindeverband Unternehmerzentrum Aldrans-Lans-Sistrans € 25.000,--.<br />
Ad 3)<br />
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Bei der Jurysitzung am 07.12.2012 wurden die Projekte von Arch. DI Rainer Raimund,<br />
Innsbruck und Atelier Rainer Köberl – Niki Ezra Petersen, Innsbruck einstimmig an die erste<br />
Stelle gereiht und die Architekten zu einer Überarbeitung eingeladen. Die Jury hat am<br />
24.01.2012 einstimmig beschlossen das Projekt von Arch. DI Rainer Raimund an die erste<br />
Stelle zu reihen.<br />
Anhand eines Models wird die Planung erläutert. Es sind 2 Kindergartengruppenräume und 2<br />
Räume für die Kinderkrippe vorgesehen. Zusätzlich sind Nebenräume wie Windfang, WC´s,<br />
und Gardaroben sowie ein Schlafraum geplant. Die Kinderkrippe erhält einen eigenen<br />
kleinen Bewegungsraum. Im Verbindungstrakt zum bestehenden Kindergarten werden ein<br />
Büro und ein Besprechungsraum untergebracht. Der bestehende nordseitige Gruppenraum<br />
wird zu einem Bewegungsraum umfunktioniert. Der entstehende Innenhof ist von den<br />
Gruppenräumen aus gut zugänglich. Nach dem Bau sind ca. 15 Parkplätze vorhanden,<br />
derzeit sind es ca. 20 Parkplätze. Es wird kein Fremdgrund in Anspruch genommen. Das<br />
Projekt weist die geringste Baumasse aller Vorschläge auf. Ein Abstellplatz für Kinderwägen<br />
und für Fahrräder kann einfach ergänzt werden. Die Planung soll frühzeitig erfolgen, da eine<br />
ausgereifte Planung Kosten spart. Mit einem Baubeginn im Jahr 2013 wird der mittelfristige<br />
Finanzplan eingehalten. Für einen Baustart in den Sommerferien 2012 wäre die Zeit schon<br />
knapp. Die vorgezogene Errichtung des Gehsteigs an der Landesstraße hat auf den Zeitplan<br />
für den Kindergartenbau keinen Einfluss.<br />
Arch. DI. Raimund Rainer hat die Errichtungskosten incl. Aussenanlagen, Nebenkosten und<br />
Honoraren mit € 1.028.000,-- netto geschätzt (ohne Keller). Es erscheint sinnvoll, das<br />
Gebäude auch zu unterkellern. Von Westen wäre eine natürliche Belichtung möglich. Ein<br />
Ausschuss muss den Raumbedarf prüfen.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Kindergartenerweiterung am Tigls. Der Architekt Raimund<br />
Rainer erhält den Planungsauftrag gemäß Angebot vom 06.02.2012. Einstimmiger<br />
Beschluss.<br />
Folgender Ausschuss soll mit dem Architekten und der Kindergartenleiterin das Projekt<br />
weiter entwickeln und den Bau begleiten:<br />
Bgm. Josef Kofler, Bgm. Stv. Mag. Johannes Piegger, GR Johannes Auffinger,<br />
GR Alexander Rudig, GR Josef Abfalterer, GRin Maria Trauner, Kindergartenleiterin Kiga<br />
Päd. Gabi Hartwig. Dr.in Christine Baur schlägt vor, auch Kinder zur Planung einzuladen.<br />
Ad 4)<br />
Der Gemeinderat hat schon öfter über die Setzungen bei der Volksschule diskutiert. Die<br />
Firma Fröschl hat nach einem Gespräch mit dem Bürgermeister einen Vorschlag für eine<br />
finanzielle Abgeltung unterbreitet. Der Bürgermeister bringt das Schreiben vom 30.11.2011<br />
vollinhaltlich zur Kenntnis.<br />
Hannes Auffinger bemängelt, dass in diesem Schreiben nur die Rede von der Senkung der<br />
Fassadenplatten die Rede ist. Es hat aber auch Setzungen beim Fundament der Schule und<br />
eine Absenkung des auskragenden Gebäudeteils stattgefunden. Darauf wird im Schreiben<br />
der Fa. Fröschl kein Bezug genommen.<br />
Der Bürgermeister führt dazu aus, dass dieser Teil nicht mehr repariert werden kann. Die<br />
Absenkungen beim Gebäude werden seit 2 Jahren beobachtet. Es haben keine weiteren<br />
Bewegungen mehr stattgefunden. Es geht laut Aussagen der Fachleute und des<br />
Sachverständigen keine Gefahr von den Setzungen aus. Weitere Senkungen sind aber nicht<br />
ausgeschlossen. Bei einem versteckten Mangel bleibt die Fa. Fröschl auch weiterhin haftbar.<br />
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Die Gemeinde hat zwei Möglichkeiten: eine Klage oder einen Kompromiss. Die Fa. Fröschl<br />
hat sich von Anfang an gegen jedes Verschulden gewehrt. Der Gemeinderat ist mit dem<br />
Vorschlag der Fa. Fröschl absolut nicht einverstanden.<br />
Laut Bürgermeister hat der Architekt ausgeführt, dass die hängende Nase nicht mehr zu<br />
sanieren ist. Hannes Auffinger entgegnet, dass man den mangelhaften Gebäudeteil auch<br />
abreißen und neu bauen könne. Er berichtet, dass ein ihm bekannter Bautechniker anhand<br />
eines im Gutachten vorhandenen Fotos festgestellt habe, dass ein technischer Fehler beim<br />
Bau gemacht worden ist. Es stellt sich die Frage, ob die Erdbebensicherheit des Gebäudes<br />
durch die mangelhafte Ausführung beeinträchtigt ist und ob Sicherheitsreserven<br />
aufgebraucht sind. Zur Sicherheit könnte auch ein Raum unter dem auskragenden Teil<br />
errichtet werden. Wenn das Gebäude unverändert bleibt, handelt es sich um eine optische<br />
Frage. Wenn es sich in Zukunft senkt, gibt es massive Probleme. Aufgrund der vielen<br />
wirtschaftlichen Verknüpfungen sollte laut Hannes Auffinger ein Gutachter von auswärts<br />
kommen, nicht aus Innsbruck.<br />
Im Zusammenhang mit dem nunmehr seitens der Fa. Fröschl unterbreiteten<br />
Erledigungsvorschlag (Gutschrift von EUR 8.000,-- beim nächsten Auftrag) führt der<br />
Rechtsberater der Gemeinde Sistrans, Dr. Anton Triendl aus:<br />
Unstrittig ist im vorliegenden Fall, dass das Gewerk (Volksschule) mangelhaft erbracht<br />
wurde. Die Ansprüche wären gegenüber der Fa. Fröschl Bau zu stellen. Die Gewährleistungsfrist<br />
ist verstrichen. Somit verbleiben grundsätzlich Schadenersatzansprüche, und<br />
zwar der Nichterfüllungsschaden. Es wäre seitens der Gemeinde Sistrans zu beweisen, dass<br />
das Handeln/Unterlassen der Fa. Fröschl Bau kausal war. Geht man davon, dass ein<br />
Verschulden der Fa. Fröschl Bau für diesen Schaden gegeben ist, so wird sich somit die<br />
wesentliche Frage stellen, ob und inwieweit die Behebung und Herstellung der vereinbarten<br />
Fassade in einem wirtschaftlichem vertretbaren Verhältnis steht. Es wäre durch einen<br />
gerichtlich beeideten SV zu klären, ob der gewünschte Austausch der betroffenen<br />
Fassadenelemente und die damit verbundenen Kosten in einem wirtschaftlichen Verhältnis<br />
stehen. Sollte der gerichtlich beeidete SV von einem behebbaren Mangel ausgehen, der<br />
auch wirtschaftlich vertretbar behoben werden kann, so kann im Sinne des bestehenden<br />
Erfüllungsinteresses der Austausch bzw. die damit verbundenen Behebungskosten verlangt<br />
werden. Sollte jedoch der gerichtlich beeidete SV zwar von einem behebbaren Mangel<br />
ausgehen, der jedoch mit wirtschaftlich unverhältnismäßigen Kosten zu beheben wäre, so<br />
können gebührt (nur) ein Geldersatz, und zwar die Differenz zwischen dem Wert der<br />
mangelhaften und jenem der mangelfreien Leistung.<br />
Empfehlung des Rechtsvertreters Dr. Anton Triendl:<br />
Laut vorliegendem Kostenvoranschlag betragen die Kosten für einen Austausch der<br />
Fassadenplatten netto rund EUR 16.000,--<br />
Beachtet man hierzu,<br />
- dass nach Austausch ein unterschiedliches Farbbild der Fassadenelemente<br />
gegeben ist<br />
- zudem diese ausgetauschten Elemente nicht in der selben Art und Weise montiert<br />
werden können wie die übrigen Fassadenelemente<br />
- ein SV Gutachten wiederum mit Kosten verbunden ist<br />
- nicht abgeschätzt werden kann, ob auch der vom Gericht beauftragte SV zum selben<br />
Schluss gelangt<br />
- auch das übrige Fugenbild der Fassade nicht einheitlich ist<br />
so erscheint der Erledigungsvorschlag der Fa. Fröschl Bau eine wirtschaftlich sinnvolle<br />
Lösung zu sein. Er sieht nur geringe Chancen für eine Klage.<br />
Der Gemeinderat tendiert zu einer Klage, um nicht nur die vom Rechtsvertreter<br />
angesprochene Senkung der Fassadenplatten, sondern auch die gesamte Gebäudesetzung<br />
gerichtlich zu klären.<br />
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Die Problematik wird an den Bauausschuss delegiert. Es soll ein Gespräch zwischen dem<br />
Bauausschuss und dem Rechtsberater Dr. Triendl erfolgen.<br />
Ad 5)<br />
Der <strong>Tagesordnung</strong>spunkt wird vertagt<br />
Ad 6)<br />
Der <strong>Tagesordnung</strong>spunkt wird vertagt<br />
Ad 7)<br />
Während der massiven Schneefälle hat ein geparktes Fahrzeug die Zufahrt zum Salzlager<br />
beim Bauhof verstellt.<br />
Der Gemeinderat beschließt daher, vor der nordseitigen Rampe und vor den südseitigen<br />
Garagentoren beim Bauhofgebäude, Oberdorf, Gst. . 87, ein Halteverbot zu verordnen:<br />
„Halten verboten“ gem. § 52, lit. 13 b StVO, mit Zusatztafel gem. § 54 StVO: „ausgenommen<br />
Gemeindefahrzeuge“. 10 Jastimmen, eine Neinstimmen.<br />
Ad 8)<br />
Lisa Krabichler hat im Jahr 2010 die Veranstaltung „KulturLebenSistrans“ organisiert. Die<br />
Kosten haben € 480,-- für Saalmiete und ein Bildankauf um € 1.000,-- betragen.<br />
Der Gemeinderat ist mit der Durchführung der Veranstaltung im heurigen Jahr einstimmig<br />
einverstanden. Die Gemeinde übernimmt nur die Mehrwertsteuer für die Miete der<br />
Räumlichkeiten, das sind € 480,--.<br />
Ad 9)<br />
Der Gemeinderat von Sistrans hat 1985 beschlossen, zur Schaffung und Verleihung eines<br />
Ehrenringes und eines Ehrenzeichens der Gemeinde Sistrans Satzungen zu erlassen:<br />
Beim Ableben eines Ehrenring- bzw. Ehrenzeichenträgers sind seitens der Gemeinde<br />
Sistrans folgende Leistungen zu erbringen:<br />
1. Veröffentlichung der Todesnachricht in einer lokalen Zeitung<br />
2. Beistellung eines Trauerkranzes<br />
3. Nachruf am Grabe durch den amtierenden Bürgermeister oder dessen Stellvertreter<br />
4. Beflaggung des Gemeindehauses mit Trauerflor<br />
Es stellt sich die Frage, ob die Verordnung noch zeitgemäß ist. Zum Teil sind die<br />
Verleihungen schon sehr lange zurück liegend. Die handelnden Personen haben zu den<br />
Ehrenzeichenträgern oft keinen Bezug mehr. Die Veröffentlichung der Todesnachricht in<br />
einer lokalen Zeitung und der Nachruf am Grab sollten daher nicht in der Verordnung<br />
verpflichtend festgeschrieben sein.<br />
Der Vorschlag des Vorstandes lautet daher, beim § 10 den Ausdruck „Ehrenzeichenträger“<br />
zu streichen. Der Gemeinderat ist mit dem Vorschlag einstimmig einverstanden.<br />
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Ad 10)<br />
Nachbesetzung von Ausschüssen nach dem Ableben von Arnulf Zissernig.<br />
a) In den Überprüfungsausschuss wird Rudig Alexander gewählt, als Ersatzmitglied wird<br />
Getraud Triendl gewählt<br />
b) In den Ausschuss für Kultur und Musikschule wird der Bürgermeister Josef Kofler<br />
gewählt und als Ersatzmitglied Mag. Johannes Piegger gewählt<br />
c) Als Ersatzmitglied im Gemeindevorstand für Mag. Felix Tschiderer wird Maria<br />
Trauner gewählt.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt jeweils einstimmig.<br />
Ad 11)<br />
Der Dienstvertrag für Eduard Hörschläger wird einstimmig beschlossen:<br />
Einstufung: Entlohnungsschema VB II Entlohnungsgruppe P3, Entlohnungsstufe 3 und<br />
Sonderzulage, nächste Vorrückung am 01.01.2012.<br />
Gülüzar Sahin geht auf das Beschäftigungsausmaß von 45 % zurück. Den Gemeindesaal<br />
übernimmt die in Sistrans wohnhafte Fr. Lucija Erenda. Sie steht auch kurzfristig für die<br />
Reinigung des Gemeindesaals am Wochenende zur Verfügung.<br />
Der Dienstvertrag für Lucija Erenda wird einstimmig beschlossen:<br />
Teilbeschäftigung mit 7 Wochenstunden für Gemeindesaal und Jugendraum, das sind 17,5<br />
% der Vollbeschäftigung.<br />
Entlohnungsschema VB II, Entlohnungsgruppe p 5 , Entlohnungsstufe 6 zuzüglich der<br />
Personalzulage und der Verwaltungsdienstzulage<br />
Ad 12)<br />
a) Das Amt der Tiroler Landesregierung hat eine negative Stellungnahme zur Änderung<br />
der Grünzone im Zuge der Erlassung des Raumordnungskonzepts abgegeben. Die<br />
Abteilung Raumordnung hat jedoch im Juni 2011 bereits eine positive Stellungnahme<br />
zum Gesamtkonzept abgegeben. Auf das Schreiben vom Oktober 2011 der<br />
Gemeinde auf Ausnahme von der Grünzone ist keine Reaktion erfolgt. Erst Im Jänner<br />
ist eine negative Stellungnahme zur Änderung der Grünzone eingelangt. Unter dem<br />
Hackhof wird die mangelhafte Eignung als Bauland wegen einer Stromleitung<br />
kritisiert. Dazu wird ein gemeinsames Konzept mit dem Unternehmerzentrum<br />
gefordert.<br />
Zu den Flächen am Wassermahd gibt es ebenfalls eine negative Stellungnahme.<br />
Befürwortet wird der Streifen entlang des Tiglsweges, nicht aber das weitere Z0<br />
Gebiet in Richtung Westen. Die Fläche von Baumann am Wassermahd wird auch<br />
negativ beurteilt.<br />
Die raumplanerische Argumente sind nachvollziehbar, andere Flächen als günstiges<br />
Bauland für Sistranser sind aber nicht verfügbar.<br />
Am 8.2.2012 erfolgt dazu eine Besprechung mit der Abteilung Raumordnung.<br />
b) Der Bgm. erläutert den Artikel in der Tiroler Tageszeitung zum Antrag auf eine<br />
Brechanlage bei der Deponie von Früh neben der Landesstraße.<br />
c) KulturBildungSistrans organisiert im Frühjahr 8 Kurse. Die Anmeldegebühren sind<br />
zum Teil ganz beträchtlich. Die Räume werden von der Gemeinde gratis zur<br />
Verfügung gestellt. Die Veranstaltungen sind mittlerweile gut etabliert, die Gemeinde<br />
sollte daher einen Beitrag für die Raumkosten erhalten. Kathrin Oberhammer hat<br />
einigen Aufwand für die Organisation und wäre von einem Kostenbeitrag<br />
ausgenommen.<br />
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Der Punkt wird an den Kulturausschuss für eventuelle Änderungen ab Herbst 2012<br />
delegiert. Im Frühjahr 2012 werden keine Kostenbeiträge eingehoben.<br />
d) Abends können Autos nördlich des Gemeindeamtes abgestellt werden. Ein<br />
Dauerparker während der Kurzparkzonenregelung wurde schriftlich aufgefordert, sein<br />
Auto dort nicht mehr abzustellen.<br />
e) Die Sistranser Alm ist seit vergangenem Herbst geschlossen. Der Pachtvertrag wurde<br />
daraufhin von der Agrargemeinschaft gekündigt. Die Sistranser Alm ist bis<br />
15.02.2012 vom bisherigen Pächter gereinigt zu übergeben. Die Verpachtung wird<br />
neu ausgeschrieben.<br />
f) Die Gemeinde Sistrans hat eine Postwurfsendung betreffend Schneeräumung<br />
ausgesendet. Dazu hat Hannes Auffinger folgende Fragen: Was sind<br />
arbeitstechnische Gründe? Wie viele Privatwege werden geräumt? Der<br />
Bürgermeister erläutert, dass laut Gesetz 1 m entlang der Straße vom Grundbesitzer<br />
geräumt und gestreut werden müsste. Die Postwurfsendung wurde aus<br />
Haftungsgründen gemacht. Die Gemeinde räumt und streut auch weiterhin die<br />
Gehsteige. Der Schneepflug der Gemeinde räumt den Schnee an den Straßenrand.<br />
Ein privater Eigentümer kann gar nicht die am Straßenrand befindlichen<br />
Schneemassen entfernen.<br />
Am 15.09.1986 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde Privatwege<br />
kostenlos räumt. Im Jahr 2001 haben der Bürgermeister, Adi Raitmair und Josef<br />
Kirchmair Regeln für die Räumung für Privatwege festgelegt.<br />
Diese Regelung bleibt derzeit wie sie ist und wird nicht mitten im Winter umgestellt.<br />
g) Voraussichtlicher Termin für die nächste Sitzung: 05. März 2012<br />
Schriftführer:<br />
Der Bürgermeister:<br />
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