GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Die Gemeinde hat zwei Möglichkeiten: eine Klage oder einen Kompromiss. Die Fa. Fröschl<br />
hat sich von Anfang an gegen jedes Verschulden gewehrt. Der Gemeinderat ist mit dem<br />
Vorschlag der Fa. Fröschl absolut nicht einverstanden.<br />
Laut Bürgermeister hat der Architekt ausgeführt, dass die hängende Nase nicht mehr zu<br />
sanieren ist. Hannes Auffinger entgegnet, dass man den mangelhaften Gebäudeteil auch<br />
abreißen und neu bauen könne. Er berichtet, dass ein ihm bekannter Bautechniker anhand<br />
eines im Gutachten vorhandenen Fotos festgestellt habe, dass ein technischer Fehler beim<br />
Bau gemacht worden ist. Es stellt sich die Frage, ob die Erdbebensicherheit des Gebäudes<br />
durch die mangelhafte Ausführung beeinträchtigt ist und ob Sicherheitsreserven<br />
aufgebraucht sind. Zur Sicherheit könnte auch ein Raum unter dem auskragenden Teil<br />
errichtet werden. Wenn das Gebäude unverändert bleibt, handelt es sich um eine optische<br />
Frage. Wenn es sich in Zukunft senkt, gibt es massive Probleme. Aufgrund der vielen<br />
wirtschaftlichen Verknüpfungen sollte laut Hannes Auffinger ein Gutachter von auswärts<br />
kommen, nicht aus Innsbruck.<br />
Im Zusammenhang mit dem nunmehr seitens der Fa. Fröschl unterbreiteten<br />
Erledigungsvorschlag (Gutschrift von EUR 8.000,-- beim nächsten Auftrag) führt der<br />
Rechtsberater der Gemeinde Sistrans, Dr. Anton Triendl aus:<br />
Unstrittig ist im vorliegenden Fall, dass das Gewerk (Volksschule) mangelhaft erbracht<br />
wurde. Die Ansprüche wären gegenüber der Fa. Fröschl Bau zu stellen. Die Gewährleistungsfrist<br />
ist verstrichen. Somit verbleiben grundsätzlich Schadenersatzansprüche, und<br />
zwar der Nichterfüllungsschaden. Es wäre seitens der Gemeinde Sistrans zu beweisen, dass<br />
das Handeln/Unterlassen der Fa. Fröschl Bau kausal war. Geht man davon, dass ein<br />
Verschulden der Fa. Fröschl Bau für diesen Schaden gegeben ist, so wird sich somit die<br />
wesentliche Frage stellen, ob und inwieweit die Behebung und Herstellung der vereinbarten<br />
Fassade in einem wirtschaftlichem vertretbaren Verhältnis steht. Es wäre durch einen<br />
gerichtlich beeideten SV zu klären, ob der gewünschte Austausch der betroffenen<br />
Fassadenelemente und die damit verbundenen Kosten in einem wirtschaftlichen Verhältnis<br />
stehen. Sollte der gerichtlich beeidete SV von einem behebbaren Mangel ausgehen, der<br />
auch wirtschaftlich vertretbar behoben werden kann, so kann im Sinne des bestehenden<br />
Erfüllungsinteresses der Austausch bzw. die damit verbundenen Behebungskosten verlangt<br />
werden. Sollte jedoch der gerichtlich beeidete SV zwar von einem behebbaren Mangel<br />
ausgehen, der jedoch mit wirtschaftlich unverhältnismäßigen Kosten zu beheben wäre, so<br />
können gebührt (nur) ein Geldersatz, und zwar die Differenz zwischen dem Wert der<br />
mangelhaften und jenem der mangelfreien Leistung.<br />
Empfehlung des Rechtsvertreters Dr. Anton Triendl:<br />
Laut vorliegendem Kostenvoranschlag betragen die Kosten für einen Austausch der<br />
Fassadenplatten netto rund EUR 16.000,--<br />
Beachtet man hierzu,<br />
- dass nach Austausch ein unterschiedliches Farbbild der Fassadenelemente<br />
gegeben ist<br />
- zudem diese ausgetauschten Elemente nicht in der selben Art und Weise montiert<br />
werden können wie die übrigen Fassadenelemente<br />
- ein SV Gutachten wiederum mit Kosten verbunden ist<br />
- nicht abgeschätzt werden kann, ob auch der vom Gericht beauftragte SV zum selben<br />
Schluss gelangt<br />
- auch das übrige Fugenbild der Fassade nicht einheitlich ist<br />
so erscheint der Erledigungsvorschlag der Fa. Fröschl Bau eine wirtschaftlich sinnvolle<br />
Lösung zu sein. Er sieht nur geringe Chancen für eine Klage.<br />
Der Gemeinderat tendiert zu einer Klage, um nicht nur die vom Rechtsvertreter<br />
angesprochene Senkung der Fassadenplatten, sondern auch die gesamte Gebäudesetzung<br />
gerichtlich zu klären.<br />
Seite 4<br />
20120206_2.Sitzung.doc