GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung
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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
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Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2012 hat sich der Gemeinderat in<br />
Anwesenheit des Raumplaners ausführlich mit der Stellungnahme auseinandergesetzt und<br />
dazu befunden:<br />
• Der Bürgermeister führt zum Einspruch aus: Eine Ungleichbehandlung ist keinesfalls<br />
gegeben. In den letzten 30 Jahren wurden vom „Gastlerhof“ 5.500 m² Grundfläche<br />
verkauft und verbaut. Bei Abzug von 1.000 m² für die weichenden Geschwister<br />
verbleiben noch 4.500 m² zum freien Verkauf für den Hof.<br />
Das Gst. 797/2 war bereits im Raumordnungskonzept 2001 als Z0 ausgewiesen. Es<br />
gibt daher keine Benachteiligung. Auch bei vielen anderen Grundstücken ist eine Z0<br />
Widmung vorhanden. Im Raumordnungskonzept werden keine neuen Z1 Flächen<br />
ausgewiesen. Die zu widmende Fläche könnte auch nach Norden ausgeweitet<br />
werden, dann wäre das Grundstück groß genug für eine Verwertung nach den Z0<br />
Bestimmungen.<br />
• Die Grundstücke von Engl Franz bleiben Z0. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />
Beschluss vom 23.02.2012<br />
Der Raumplaner hat daraufhin eine detaillierte raumordnungsfachliche Stellungnahme<br />
ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat darüber in der Sitzung am 23.02.2012 beraten und sich<br />
einstimmig der raumordnungsfachlichen Beurteilung des Raumplaners DI. Friedrich Rauch<br />
angeschlossen.<br />
Beschluss vom 26.03.2012:<br />
Zur zweiten Auflage wurde ebenfalls eine Stellungnahme eingebracht. Der Raumplaner hat<br />
dazu folgende raumordnungsfachliche Beurteilung abgegeben:<br />
In der Stellungnahme werden vom Einschreiter die bereits bei der ersten Auflage<br />
formulierten Einwände neuerlich vorgebracht. Auf diese Einwände wurde in der<br />
raumplanungsfachlichen Beurteilung vom 15.2.2012 ausführlich eingegangen, sodass<br />
hier auf eine Wiederholung verzichtet wird. Aus fachlicher Sicht ergeben sich<br />
bezüglich der vom Einschreiter anlässlich der 1. Auflage eingebrachten Einwände<br />
weiterhin keine Argumente, die eine Abänderung des Konzeptes erfordern oder nahe legen<br />
würden. Es wird dazu auf die Stellungnahme vom 15.2.2012 verwiesen.<br />
Entgegen den Ausführungen des Einschreiters wurden die im Raumordnungskonzept<br />
vorgesehenen Festlegungen bereits in der Stellungnahme zum 1. Entwurf ausführlich<br />
begründet.<br />
Schlussfolgerungen und Empfehlung:<br />
Der Einwendung sind keine stichhaltigen Argumente gegen den vorliegenden Entwurf<br />
des ÖRK zu entnehmen. Es wird daher empfohlen, der Einwendung nicht zu<br />
entsprechen.<br />
Der Bürgermeister weist in der Beratung darauf hin, dass im gesamten Gebiet Sistrans Ost<br />
seit 2001 außer für sozialen Wohnbau kein Grund umgewidmet worden sei. Es gibt daher<br />
keine Ungleichbehandlung für Franz Engl. Das Grundstück von Engl wird nicht anders<br />
behandelt wie andere Grundstücke. Auch in der Fortschreibung des Raumordnungskonzepts<br />
sind nur Z0 Grundstücke vorhanden.<br />
Nach ausführlicher Beratung schließt sich der Gemeinderat der Argumentation des<br />
Raumplaners an. Der Einwendung von Franz Engl, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei RA<br />
Erlacher und Erlacher-Philadelphy, Innsbruck, zur zweiten Auflage der Fortschreibung des<br />
örtlichen Raumordnungskonzepts einstimmig wird keine Folge gegeben.<br />
Aufgrund einer telefonischen Nachfrage wird festgehalten, dass der Einspruch vom<br />
30.12.2011 von Dr. Georg Schnitzer für Dr. Klaus Sturhan verspätet eingelangt ist. Der<br />
Ordnung halber wird festgestellt, dass der Einspruch in weiten Teilen wortwörtlich ident ist,<br />
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