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GEMEINDE SISTRANS Tagesordnung

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>SISTRANS</strong><br />

BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />

__________________________________________________________________________<br />

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2012 hat sich der Gemeinderat in<br />

Anwesenheit des Raumplaners ausführlich mit der Stellungnahme auseinandergesetzt und<br />

dazu befunden:<br />

• Der Bürgermeister führt zum Einspruch aus: Eine Ungleichbehandlung ist keinesfalls<br />

gegeben. In den letzten 30 Jahren wurden vom „Gastlerhof“ 5.500 m² Grundfläche<br />

verkauft und verbaut. Bei Abzug von 1.000 m² für die weichenden Geschwister<br />

verbleiben noch 4.500 m² zum freien Verkauf für den Hof.<br />

Das Gst. 797/2 war bereits im Raumordnungskonzept 2001 als Z0 ausgewiesen. Es<br />

gibt daher keine Benachteiligung. Auch bei vielen anderen Grundstücken ist eine Z0<br />

Widmung vorhanden. Im Raumordnungskonzept werden keine neuen Z1 Flächen<br />

ausgewiesen. Die zu widmende Fläche könnte auch nach Norden ausgeweitet<br />

werden, dann wäre das Grundstück groß genug für eine Verwertung nach den Z0<br />

Bestimmungen.<br />

• Die Grundstücke von Engl Franz bleiben Z0. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.<br />

Beschluss vom 23.02.2012<br />

Der Raumplaner hat daraufhin eine detaillierte raumordnungsfachliche Stellungnahme<br />

ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat darüber in der Sitzung am 23.02.2012 beraten und sich<br />

einstimmig der raumordnungsfachlichen Beurteilung des Raumplaners DI. Friedrich Rauch<br />

angeschlossen.<br />

Beschluss vom 26.03.2012:<br />

Zur zweiten Auflage wurde ebenfalls eine Stellungnahme eingebracht. Der Raumplaner hat<br />

dazu folgende raumordnungsfachliche Beurteilung abgegeben:<br />

In der Stellungnahme werden vom Einschreiter die bereits bei der ersten Auflage<br />

formulierten Einwände neuerlich vorgebracht. Auf diese Einwände wurde in der<br />

raumplanungsfachlichen Beurteilung vom 15.2.2012 ausführlich eingegangen, sodass<br />

hier auf eine Wiederholung verzichtet wird. Aus fachlicher Sicht ergeben sich<br />

bezüglich der vom Einschreiter anlässlich der 1. Auflage eingebrachten Einwände<br />

weiterhin keine Argumente, die eine Abänderung des Konzeptes erfordern oder nahe legen<br />

würden. Es wird dazu auf die Stellungnahme vom 15.2.2012 verwiesen.<br />

Entgegen den Ausführungen des Einschreiters wurden die im Raumordnungskonzept<br />

vorgesehenen Festlegungen bereits in der Stellungnahme zum 1. Entwurf ausführlich<br />

begründet.<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlung:<br />

Der Einwendung sind keine stichhaltigen Argumente gegen den vorliegenden Entwurf<br />

des ÖRK zu entnehmen. Es wird daher empfohlen, der Einwendung nicht zu<br />

entsprechen.<br />

Der Bürgermeister weist in der Beratung darauf hin, dass im gesamten Gebiet Sistrans Ost<br />

seit 2001 außer für sozialen Wohnbau kein Grund umgewidmet worden sei. Es gibt daher<br />

keine Ungleichbehandlung für Franz Engl. Das Grundstück von Engl wird nicht anders<br />

behandelt wie andere Grundstücke. Auch in der Fortschreibung des Raumordnungskonzepts<br />

sind nur Z0 Grundstücke vorhanden.<br />

Nach ausführlicher Beratung schließt sich der Gemeinderat der Argumentation des<br />

Raumplaners an. Der Einwendung von Franz Engl, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei RA<br />

Erlacher und Erlacher-Philadelphy, Innsbruck, zur zweiten Auflage der Fortschreibung des<br />

örtlichen Raumordnungskonzepts einstimmig wird keine Folge gegeben.<br />

Aufgrund einer telefonischen Nachfrage wird festgehalten, dass der Einspruch vom<br />

30.12.2011 von Dr. Georg Schnitzer für Dr. Klaus Sturhan verspätet eingelangt ist. Der<br />

Ordnung halber wird festgestellt, dass der Einspruch in weiten Teilen wortwörtlich ident ist,<br />

Seite 4<br />

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