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Installieren mit <strong>Uponor</strong><br />

Planungsgrundlagen > Brandschutz<br />

lungen des Brandschutzkonzeptes<br />

sind zu beachten. In der Garagen-<br />

Verordnung ist festgeschrieben,<br />

dass Deckenkonstruktionen aus<br />

nichtbrennbaren Baustoffen und<br />

Produkten der Baustoffklasse A1<br />

bestehen müssen. Die Wand- und<br />

Deckenkonstruktionen müssen mit<br />

einer Feuerwiderstandsdauer von<br />

90 Minuten ausgeführt sein.<br />

Brennbare Installationsleitungen<br />

sind im Bereich von Tiefgaragen<br />

zulässig. Die Dämmung der Rohrleitung<br />

soll zur Verhinderung von<br />

brennbaren abtropfenden Leitungsteilen<br />

aus nichtbrennbaren<br />

Dämmstoffen A1/A2 oder aus<br />

brennbaren Dämmstoffen mit<br />

einer Blechummantelung bestehen.<br />

Die Aufhängungen der Rohrleitungen<br />

sind in nichtbrennbarer<br />

Qualität auszuführen. Für<br />

Befestigung sind nichtbrennbare<br />

Dübel zu verwenden.<br />

(Quelle: Copyright ML 2007)<br />

Anforderungen bei Tiefgaragen nach Garagen-Verordnung<br />

Die Tiefgarage ist ein eigener Brandabschnitt. F 90<br />

Decke/Verkleidung der Decke<br />

nichtbrennbar A1<br />

Rohwerkstoff<br />

mind. B2<br />

Rohrdämmung<br />

mind. B2<br />

Leitungsdurchführungen<br />

R 90 / S 90 oder Erleichterung nach LAR/RbLei<br />

Wärmeschutz EnEV/ DIN 1988<br />

Schallschutz<br />

entsprechend dem Gesamtgebäude<br />

44 UPONOR GEBÄUDETECHNIK TECHNISCHER GESAMTKATALOG

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