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Installieren mit <strong>Uponor</strong><br />
Planungsgrundlagen > Schallschutz<br />
Schallschutz<br />
Die DIN 4109 mit der Ergänzungstabelle<br />
A1 regelt die schallschutztechnischen<br />
Mindestanforderungen<br />
in Gebäuden bei unterschiedlichen<br />
Anforderungen sowie unter Bezugnahme<br />
der Geräuschquelle. Folgen de<br />
maximale Schalldruckpegel in dB(A)<br />
sind zulässig:<br />
Auszug aus DIN 4109 mit Ergänzungstabelle A1:<br />
Geräuschquelle<br />
Art der schutzbedürftigen Räume:<br />
Wohn- und Schlafräume<br />
Kennzeichnender Schalldruckpegel dB(A)<br />
Unterrichts- und Arbeitsräume<br />
Kennzeichnender Schalldruckpegel dB(A)<br />
Wasserinstallationen ≤ 30 1) 2) ≤ 35 1)<br />
(Wasserversorgungs- und<br />
Abwasseranlagen gemeinsam)<br />
sonstige haustechnische Anlagen ≤ 30 3) ≤ 35 3)<br />
1)<br />
einzelne, kurzzeitige Spitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tabelle 6 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.)<br />
entstehen, sind zur Zeit nicht zu berücksichtigen.<br />
2)<br />
Werkvertragliche Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Installationsschalldruckpegels:<br />
- Die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d. h. u. a. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen<br />
Schallschutznachweise vorliegen.<br />
- Außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilabnahme vor Verschließen bzw. Verkleiden der Installation hinzugezogen<br />
werden. Weitergehende Details regelt das ZVSHK-Merkblatt „Schallschutz“, zu beziehen durch „Zentralverband Sanitär Heizung Klima<br />
(ZVSHK), Rathausallee 6, 53757 Sankt Augustin“.<br />
3)<br />
Bei lüftungstechnischen Anlagen sind um 5 dB(A) höhere Werte zulässig, sofern es sich um Dauergeräusche ohne auffällige Einzeltöne handelt.<br />
Auf Grund der Fußnote 2) müssen bei der Planung/Ausführung Schallschutznachweise vorgelegt werden. Unter „sonstige haustechnische Anlagen“<br />
sind z. B. auch Heizungsanlagen inklusive der Wärmeverteilung zu verstehen.<br />
Hinweis:<br />
Der maximale Installationsgeräuschpegel Lin ≤ 30 dB(A) im Wohnungsbau entspricht derzeit<br />
den anerkannten Regeln der Technik und der aktuellen Rechtsprechung. Zweck aller Schallschutzmaßnahmen<br />
ist es, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch<br />
Schallübertragung zu schützen. Unter schutzbedürftigen Räumen sind nach DIN 4109 mit der<br />
Ergänzungstabelle A1 folgende Räume zu verstehen:<br />
Wohnräume, einschließlich Wohndielen<br />
Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Betten räume<br />
in Krankenhäusern und Sanatorien<br />
Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen<br />
Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche<br />
Arbeitsräume<br />
64 UPONOR GEBÄUDETECHNIK TECHNISCHER GESAMTKATALOG