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AMTSBLATT der Gemeinde Havixbeck

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Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong><br />

- 30 -<br />

§ 5<br />

Geschäftsführung, Zweckbindung <strong>der</strong> Einnahmen<br />

(1) Die Bä<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong> werden nach den Bestimmungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen sowie nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements<br />

verwaltet.<br />

(2) Alle Einnahmen dieser Einrichtungen sind für die in § 1 festgelegten gemeinnützigen Zwecke zu<br />

verausgaben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage für eine spätere Erneuerung <strong>der</strong> Einrichtungen zuzuführen.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

Die vorstehende Satzung tritt mit Beschluss des Rates <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong> in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung für die Bä<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong> vom 27. Juli 2004 in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen<br />

Fassung außer Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine evtl. Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften beim<br />

Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Veröffentlichung nicht mehr geltend<br />

gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) die Satzung o<strong>der</strong> sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />

worden,<br />

c) <strong>der</strong> Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet, o<strong>der</strong><br />

d) Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte<br />

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Havixbeck</strong>, 25.03.2010<br />

Der Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong><br />

Klaus Gromöller

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