AMTSBLATT der Gemeinde Havixbeck
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Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong><br />
- 30 -<br />
§ 5<br />
Geschäftsführung, Zweckbindung <strong>der</strong> Einnahmen<br />
(1) Die Bä<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong> werden nach den Bestimmungen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen sowie nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements<br />
verwaltet.<br />
(2) Alle Einnahmen dieser Einrichtungen sind für die in § 1 festgelegten gemeinnützigen Zwecke zu<br />
verausgaben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage für eine spätere Erneuerung <strong>der</strong> Einrichtungen zuzuführen.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Die vorstehende Satzung tritt mit Beschluss des Rates <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong> in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung für die Bä<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong> vom 27. Juli 2004 in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen<br />
Fassung außer Kraft.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine evtl. Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften beim<br />
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Veröffentlichung nicht mehr geltend<br />
gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />
b) die Satzung o<strong>der</strong> sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />
worden,<br />
c) <strong>der</strong> Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet, o<strong>der</strong><br />
d) Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte<br />
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Havixbeck</strong>, 25.03.2010<br />
Der Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong><br />
Klaus Gromöller