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AMTSBLATT der Gemeinde Havixbeck

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Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Havixbeck</strong><br />

- 20 -<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das<br />

Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft. Der<br />

Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Ort, Datum<br />

Der /Bürgermeister<br />

<strong>Havixbeck</strong>, den 26.03.2010<br />

Klaus Gromöller<br />

1) Bei abweichen<strong>der</strong> Festsetzung des Beginns <strong>der</strong> Wahlzei! ist dieser einzusetzen.<br />

2) Für <strong>Gemeinde</strong>n, die in mehrere Stimmbezirke eingeteilt sind.<br />

3) Wenn Son<strong>der</strong>stimmbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen.<br />

4) Anstelle <strong>der</strong> Aufzählung <strong>der</strong> Stimmbezirke und Wahlräume kann gegebenenfalls auf die Angaben in <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung verwiesen werden.<br />

5) Falls nicht Zutreffend, streichen.<br />

6) Zutreffendes ankreuzen.<br />

-Abl.Gem.Hav.2010 S.18-20-

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