Reglement Swiss Moot Court
Reglement Swiss Moot Court
Reglement Swiss Moot Court
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Reglement</strong> <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong><br />
Stand 18. September 2013<br />
1. Teil: Allgemeines ................................................................................................................................ 2<br />
1. Titel: Zweck, Sitz und Organisation ............................................................................................... 2<br />
2. Titel: Organisation des Wettbewerbs ............................................................................................. 2<br />
3. Titel: Teilnahmebedingungen ......................................................................................................... 3<br />
2. Teil: Ablauf des Wettbewerbs ............................................................................................................. 3<br />
1. Titel: Aufbau des Wettbewerbs ...................................................................................................... 3<br />
1. Abschnitt: Die schriftliche Runde ................................................................................................. 4<br />
2. Abschnitt: Die mündliche Runde .................................................................................................. 4<br />
2. Titel: Der Fall .................................................................................................................................. 5<br />
3. Titel: Die Jury ................................................................................................................................. 5<br />
4. Titel: Aufenthalt in Luzern .............................................................................................................. 5<br />
5. Titel: <strong>Reglement</strong> ............................................................................................................................. 6<br />
3. Teil: Finanzierung des Wettbewerbs .................................................................................................. 6<br />
Anhang 1: Die schriftliche Runde ........................................................................................................... 7<br />
Anhang 2: Die mündliche Runde ............................................................................................................ 8<br />
Anhang 3: Bewertung ........................................................................................................................... 10<br />
Vermerk:<br />
Zugunsten der besseren Lesbarkeit, wird in diesem <strong>Reglement</strong> sowie seinen Anhängen lediglich die<br />
männliche Form verwendet, die weibliche Form ist mitgemeint.
1. Teil: Allgemeines<br />
1. Titel: Zweck, Sitz und Organisation<br />
1. Vereinszweck<br />
Unter dem Namen „<strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>“ besteht ein Verein. Dessen Zweck ist es, einen auf<br />
schweizerischem Recht basierenden <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> (Jus-Wettbewerb) für Studierende aller<br />
Schweizer Rechtsfakultäten zu organisieren.<br />
2. Sitz des Vereins<br />
Der Vereinssitz ist: <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>, Avenue Beauregard 11, 1700 Freiburg. Die Homepage ist<br />
zu finden unter: http://www.swissmootcourt.ch.<br />
3. Organisation<br />
Der Verein <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> hat ein Organisationskomitee. Dessen Mitglieder sind verantwortlich<br />
für die Organisation des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>s.<br />
2. Titel: Organisation des Wettbewerbs<br />
4. Aufgabenstellung<br />
Die Teams verfassen, basierend auf einem fiktiven Fall, je eine Beschwerdeschrift und eine<br />
Beschwerdeantwort zuhanden des Schweizerischen Bundesgerichts. Form und Inhalt der<br />
Fallstellung, des Korrekturschemas sowie der Rechtsschriften richten sich nach dem vorliegenden<br />
<strong>Reglement</strong> und seinen Anhängen.<br />
5. Anerkennung<br />
Jede Universität bestimmt nach eigenem Ermessen eine allfällige Anerkennung der Teilnahme<br />
am <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> in Form von ECTS-Punkten.<br />
Nach Möglichkeit veröffentlicht das Organisationskomitee auf der Homepage des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong><br />
<strong>Court</strong> eine Übersicht der Anerkennung der verschiedenen Schweizer Universitäten. Diese<br />
Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind unverbindlich. .<br />
6. Sprachen<br />
Die offiziellen Sprachen sind Deutsch und Französisch.<br />
7. Austragungsort<br />
Die mündliche Runde findet am Bundesgericht in Luzern statt.<br />
8. Fristen und Termine<br />
Die massgebenden Fristen und Termine für den Wettbewerb werden vom Organisationskomitee<br />
jedes Jahr neu festgelegt und auf der Homepage veröffentlicht.<br />
9. Informationen während des Wettbewerbs<br />
Während des Wettbewerbs werden nach Möglichkeit sämtliche Informationen und Mitteilungen<br />
auf der Homepage publiziert. Den Teilnehmern wird deshalb empfohlen, die Homepage<br />
regelmässig zu besuchen.<br />
10. Kontaktdaten<br />
Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer einer allfälligen zukünftigen Verwendung ihrer<br />
Kontaktdaten durch die Sponsoren des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> zu.<br />
2
3. Titel: Teilnahmebedingungen<br />
11. Teilnahmeberechtigung<br />
Die Teilnahme am <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> steht allen an Schweizer Rechtsfakultäten immatrikulierten<br />
Studierenden, welche ihren Master noch nicht abgeschlossen haben, offen.<br />
12. Zusammensetzung der Teams<br />
Ein Team setzt sich aus zwei bis vier Studierenden zusammen. Es ist nicht erforderlich, dass die<br />
Teammitglieder an derselben Universität immatrikuliert und/oder im gleichen Studienjahr sind.<br />
13. Anzahl Teams pro Universität<br />
Es werden maximal zwölf Teams pro Universität zum <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> zugelassen. Die<br />
Zulassung richtet sich nach dem chronologischen Eingang der Anmeldungen.<br />
Teams, die sich aus Studierenden verschiedener Universitäten zusammensetzen, sind von dieser<br />
Beschränkung nicht betroffen.<br />
Es steht den Universitäten frei, die Anzahl teilnehmender Teams intern zu beschränken.<br />
14. Anmeldung<br />
Die Anmeldung erfolgt gemäss den Angaben auf der Homepage und ist nur gültig, wenn sie im<br />
Zeitraum während der Publikation des Falles und dem durch das Organisationskomitee<br />
festgesetzten Anmeldeschluss erfolgt.<br />
Die automatisch generierte Anmeldebestätigung ist keine definitive Teilnahmebestätigung. Die<br />
Teilnahme gilt erst mit Zustellung der Benutzerdaten (siehe Artikel 16 dieses <strong>Reglement</strong>s) als<br />
definitiv bestätigt.<br />
15. Anmeldegebühr<br />
Die Teams sind zur Zahlung einer Anmeldegebühr von CHF 30.- pro Teilnehmer verpflichtet.<br />
Diese hat auf das Konto PC 30-244063-3 (IBAN: CH53 0900 0000 3024 4063 3), lautend auf<br />
<strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>, zu erfolgen.<br />
Es gilt: Eine Überweisung pro Team, unter Angabe der Vor- und Nachnamen aller Teilnehmer.<br />
Die Anmeldegebühren werden im Falle eines Rückzuges der Anmeldung nicht<br />
zurückerstattet.<br />
16. Benutzerdaten<br />
Nach Zahlungseingang der Anmeldegebühren wird den Teams ihre Teamnummer sowie der<br />
Benutzername per E-Mail zugestellt. Mit dem Benutzernamen und dem Passwort, welches bei der<br />
ersten Anmeldung von den Teams selbst festzulegen ist, kann auf das Benutzerkonto auf der<br />
Homepage des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> zugegriffen werden.<br />
Diese Benuzterdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben<br />
werden.<br />
2. Teil: Ablauf des Wettbewerbs<br />
1. Titel: Aufbau des Wettbewerbs<br />
17. Aufbau des Wettbewerbs<br />
Der Wettbewerb beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Runde. Die schriftliche und<br />
mündliche Runde sind voneinander unabhängig und werden dementsprechend unabhängig<br />
voneinander bewertet.<br />
3
18. Aufgaben der Teams<br />
Die Teams haben anlässlich der schriftlichen wie auch anlässlich der mündlichen Runde die<br />
Aufgabe, je einmal als Beschwerdeführer und einmal als Beschwerdegegner aufzutreten. Eine<br />
allfällige teaminterne Rollenaufteilung steht den Teilnehmern frei.<br />
1. Abschnitt: Die schriftliche Runde<br />
19. Im Allgemeinen<br />
Anlässlich der schriftlichen Runde reicht jedes Team eine Beschwerdeschrift sowie eine<br />
Beschwerdeantwort gemäss Anhang 1 ein.<br />
20. Anonymität<br />
Aus den schriftlichen Arbeiten dürfen ausser der Teamnummer und gegebenenfalls der<br />
Muttersprache (siehe Artikel 6 Anhang 1) keine Angaben, welche auf die Identität der<br />
Studierenden oder deren Herkunftsuniversität schliessen lassen, hervorgehen.<br />
21. Sprachen<br />
Die schriftlichen Arbeiten sind in den offiziellen Sprachen gemäss Artikel 6 dieses <strong>Reglement</strong>s<br />
einzureichen.<br />
22. Einreichen der schriftlichen Arbeiten<br />
Die schriftlichen Arbeiten sind dem Organisationskomitee gemäss Artikel 7 Anhang 1 bis zum<br />
vorgesehenen Abgabetermin, welcher auf der Homepage veröffentlicht wird, per Post und<br />
elektronisch durch Upload der Arbeiten im Benutzerkonto zuzustellen. Massgebend ist das Datum<br />
des Poststempels sowie der Zeitpunkt des Uploads. Nach dem Abgabetermin eingereichte<br />
Arbeiten werden nicht berücksichtigt und haben die Disqualifizierung dieses Teams zur Folge.<br />
23. Korrektur der schriftlichen Arbeiten<br />
Die schriftlichen Arbeiten werden von qualifizierten Drittpersonen korrigiert und bewertet. Die Liste<br />
der zwölf besten Teams, welche sich für die mündliche Runde qualifiziert haben, wird auf der<br />
Homepage des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> veröffentlicht.<br />
2. Abschnitt: Die mündliche Runde<br />
24. Im Allgemeinen<br />
Anlässlich der mündlichen Runde plädieren die Teams gemäss den Vorschriften in Anhang 2.<br />
Jedes Team tritt einmal als Beschwerdeführer und einmal als Beschwerdegegner auf. Im Finale<br />
treten die zwei besten Teams der mündlichen Runde gegeneinander an.<br />
25. Sprachen<br />
Die Plädoyers sind in den offiziellen Sprachen gemäss Artikel 6 dieses <strong>Reglement</strong>s zu halten.<br />
26. Teilnahme an Plädoyers<br />
Den Teams ist die Präsenz an Plädoyers anderer Teams nur im Finale gestattet.<br />
27. Öffentlichkeit<br />
Die Plädoyers sind unter Vorbehalt von Artikel 26 dieses <strong>Reglement</strong>s und im Rahmen des<br />
vorhandenen Platzes öffentlich. Besucher müssen dem Organisationskomitee spätestens eine<br />
Woche vor Beginn der mündlichen Runde mitgeteilt werden.<br />
Die Besucher verpflichten sich, ihre Identitätskarte oder ihren Pass zu hinterlegen und während<br />
des ganzen Aufenthaltes in den Räumlichkeiten des Bundesgerichts einen jederzeit gut sichtbar<br />
angebrachten Besucherausweis zu tragen.<br />
4
28. Fotos und andere audiovisuelle Mittel<br />
Das Organisationskomitee allein ist zuständig für das Fotografieren während des Wettbewerbs.<br />
Mit der Teilnahme an der mündlichen Runde stimmen die Teilnehmer einer allfälligen zukünftigen<br />
Verwendung ihrer Bilder zum Zweck der Präsentation sowie Promotion des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> auf<br />
der Homepage www.swissmootcourt.ch sowie anderen offiziellen Seiten des Vereins zu.<br />
Es ist den Teilnehmern sowie Besuchern untersagt, Fotos oder Filme der Räumlichkeiten des<br />
Bundesgerichts oder der Teams während deren Plädoyers zu machen. Ausnahmen können vom<br />
Organisationskomitee bewilligt werden.<br />
2. Titel: Der Fall<br />
29. Gestaltung<br />
Das Organisationskomitee beauftragt eine qualifizierte Drittpersonen mit der Erarbeitung des<br />
Falles sowie der entsprechenden Lösungsskizze (siehe Artikel 1 & 2 Anhang 3).<br />
30. Publikation des Falles<br />
Der Fall wird bis um spätestens 23.59 Uhr des Tages der vorgesehenen Publikationsdatums auf<br />
der Homepage des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> veröffentlicht. Allfällige Erläuterungen zum Fall während der<br />
schriftlichen Runde sind nicht ausgeschlossen und werden ebenfalls auf der Homepage<br />
veröffentlicht.<br />
3. Titel: Die Jury<br />
31. Aufgabe und Zusammensetzung<br />
Die Jury besteht aus qualifizierten Drittpersonen, namentlich Professoren, Richter und<br />
Rechtsanwälte. Ihre Aufgabe ist es, die Teams während der schriftlichen und mündlichen Runde<br />
gemäss den in diesem <strong>Reglement</strong> und seinen Anhängen enthaltenen Kriterien zu bewerten.<br />
32. Ernennung<br />
Das Organisationskomitee des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> ernennt die Jurymitglieder. Nach Möglichkeit<br />
wird auf eine ausgeglichene Vertretung der verschiedenen Sprachregionen geachtet.<br />
33. Aufteilung der Jury<br />
Um den zeitgleichen Ablauf mehrerer Verhandlungen zu ermöglichen, werden die Jurymitglieder<br />
für die mündliche Runde in drei Gruppen aufgeteilt.<br />
4. Titel: Aufenthalt in Luzern<br />
34. Finanzierung des Aufenthaltes<br />
Der Aufenthalt der Teams wird teilweise vom Verein <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> finanziert. Namentlich<br />
betrifft dies die Kosten für die Hotelübernachtung der Teilnehmer von Freitag auf Samstag sowie<br />
die Kosten des Gala-Dinners am Freitagabend. Es kann von den Teilnehmern respektive deren<br />
Universitäten verlangt werden, die übrigen Kosten selbst zu tragen. Die Teilnehmer müssen sich<br />
diesbezüglich direkt an ihre Universität wenden.<br />
Sollte die Finanzierung des Aufenthalts nicht im obengenannten Masse vom Verein <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong><br />
<strong>Court</strong> getragen werden können, wird von den Teilnehmern zusätzlich zur Anmeldegebühr ein<br />
Unkostenbeitrag erhoben. Dieser Unkostenbeitrag wird so tief wie möglich gehalten.<br />
35. Teilnahmeobligatorium<br />
Die Teilnahme an der mündlichen Runde in Luzern ist für die angemeldeten Studierenden<br />
obligatorisch. Im Falle einer kurzfristigen Absage (weniger als 14 Tage vor Beginn der mündlichen<br />
Runde) oder eines unentschuldigten Nichterscheinens werden die entstandenen Kosten dem<br />
jeweiligen Teammitglied respektive den jeweiligen Teammitgliedern vollumfänglich auferlegt.<br />
5
5. Titel: <strong>Reglement</strong><br />
36. Verstösse<br />
Verstösse gegen dieses <strong>Reglement</strong> und seine Anhänge werden vom Organisationskomitee der<br />
Schwere entsprechend sanktioniert. Schwere Verstösse, wie z.B. unredliches Verhalten während<br />
des Wettbewerbs, können zur Disqualifizierung des Teams führen.<br />
37. Offizielle Versionen<br />
Die deutsche sowie die französische Version dieses <strong>Reglement</strong>s sind beide offizielle Versionen.<br />
38. Auslegung<br />
Unklarheiten im Zusammenhang mit diesem <strong>Reglement</strong> und seinen Anhängen sind mit dem<br />
Organisationskomitee zu regeln. Dieses ist allein zuständig für die Beantwortung der Fragen<br />
bezüglich des <strong>Reglement</strong>s und seinen Anhängen.<br />
39. Änderungen<br />
Das Organisationskomitee behält sich jegliche Änderungen dieses <strong>Reglement</strong>s ausserhalb der<br />
Wettbewerbsphase (d.h. zwischen Abschluss der mündlichen Runde der aktuellen Ausgabe und<br />
der Publikation des Falles der folgenden Ausgabe) vor. Sollten sich Änderungen während der<br />
Wettbewerbsphase als notwendig erweisen, ist das Organisationskomitee verpflichtet, die<br />
Teilnehmer über diese Änderungen in angemessener Form zu orientieren.<br />
3. Teil: Finanzierung des Wettbewerbs<br />
40. Sponsoren<br />
Der <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> wird durch Sponsorengelder finanziert.<br />
41. Anmeldegebühren<br />
Die von den Studierenden entrichtete Anmeldegebühr wird zur Deckung des administrativen<br />
Aufwandes verwendet.<br />
6
Anhang 1: Die schriftliche Runde<br />
1. Formvorschriften<br />
Die Beschwerdeschriften dürfen je maximal 20 Seiten lang sein. Sie müssen je separat verfasst<br />
werden (zwei Dokumente). Für die Arbeiten sind separate Titelblätter zu verwenden, nämlich ein<br />
blaues Titelblatt für die Beschwerdeschrift und ein gelbes Titelblatt für die Beschwerdeantwort.<br />
Auf dem Titelblatt sind die Teamnummer (gut ersichtlich) sowie ein allfälliger Vermerk betreffend<br />
die Muttersprache (siehe Artikel 6 Anhang 1) aufzuführen. Jegliche darüber hinausgehende<br />
Angaben sind verboten, insbesondere solche, welche auf die Identität der Studierenden oder<br />
deren Herkunftsuniversität schliessen lassen..<br />
2. Zitierweise<br />
Soweit erforderlich, ist in den Rechtsschriften auf die Lehre und Rechtsprechung zu verweisen.<br />
Eine korrekte Zitierweise wird erwartet.<br />
3. Unabhängigkeit der Arbeiten<br />
Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdeantwort müssen unabhängig voneinander verständlich<br />
sein. Querverweise sind untersagt.<br />
4. Layout<br />
- Standardschrift: Times New Roman<br />
- Schriftgrösse: 11 (ausser für Titel und Fussnoten)<br />
- Zeilenabstand: 1.5<br />
- Seitenränder: oben und unten je 2.5 cm, links 2.5 cm und rechts 3 cm.<br />
5. Punkteabzug<br />
Die Nichtbeachtung der Formvorschriften führt zu Punkteabzügen.<br />
6. Sprachen<br />
Die schriftlichen Arbeiten sind in den offiziellen Sprachen Deutsch oder Französisch zu verfassen<br />
(siehe Artikel 5 und 21 dieses <strong>Reglement</strong>s). Es steht den Teilnehmern frei, eine oder beide<br />
Rechtsschriften in der Nicht-Muttersprache zu verfassen. Die Verwendung einer Nicht-<br />
Muttersprache ist auf dem Titelblatt zu vermerken und fliesst positiv in die Bewertung ein (siehe<br />
Artikel 2 Anhang 3). Die Teams erhalten keine Zusatzpunkte für die Verwendung einer Nicht-<br />
Muttersprache, wenn die Zweitsprache die Muttersprache eines Teammitglieds ist.<br />
7. Einreichen der schriftlichen Arbeiten<br />
Am Abgabetermin sind die Beschwerdeschriften postalisch an die nachstehende Adresse<br />
zuzustellen und auf dem eigenen Benutzerkonto heraufzuladen.<br />
Einreichen per Post:<br />
Die beiden Rechtsschriften sind je separat gebunden, in einfacher Ausführung an folgende<br />
Adresse zu schicken (das Datum des Poststempels ist massgebend):<br />
<strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>, c/o Valentin Botteron, Av. Du 1 e mars 6, 2000 Neuchâtel.<br />
Einreichen via Benutzerkonto:<br />
Die Rechtsschriften sind in zwei separaten PDF-Dokumenten auf das Benutzerkonto zu laden<br />
(der Zeitpunkt des Uploads ist massgebend).<br />
8. Bewertung<br />
Die eingereichten Arbeiten werden einzeln und nach Möglichkeit von verschiedenen Korrektoren<br />
bewertet. Die erreichten Punkte der zwei Arbeiten werden addiert. Deren Summe ergibt die<br />
Totalpunktzahl der schriftlichen Runde.<br />
7
Anhang 2: Die mündliche Runde<br />
1. Argumentation<br />
Die Argumentation der Plädoyers ist nicht an die schriftlichen Arbeiten gebunden. Es dürfen auch<br />
neue Argumente eingebracht werden.<br />
2. Sprachen<br />
Die Plädoyers sind in den offiziellen Sprachen Deutsch und/oder Französisch zu halten (siehe Art.<br />
6 und 25 dieses <strong>Reglement</strong>s). Es steht den Teilnehmern frei, ein oder beide Plädoyers in der<br />
Nicht-Muttersprache zu halten oder die Sprache im Verlauf des Plädoyers zu wechseln. Die<br />
Verwendung einer Nicht-Muttersprache ist der Jury vor dem Plädoyer mitzuteilen und fliesst<br />
positiv in die Bewertung ein (siehe Artikel 2 Anhang 3).<br />
Von den Teilnehmern wird zudem erwartet, dass sie Fragen und Anmerkungen in ihrer Nicht-<br />
Muttersprache verstehen und darauf (zumindest in ihrer Muttersprache) antworten respektive<br />
eingehen können.<br />
3. Dauer der Plädoyers<br />
Den Teams stehen 20 Minuten pro Plädoyer zur Verfügung.<br />
4. Zeitzugabe<br />
Der Sprecher kann bis zum Ablauf der 20 Minuten beim Präsidenten der Jury eine Verlängerung<br />
von drei Minuten beantragen.<br />
Erfolgt der Antrag auf Verlängerung vom Beschwerdeführer, so erhält der Beschwerdegegner<br />
automatisch dieselbe Verlängerung für sein Plädoyer. Erfolgt der Antrag vom Beschwerdegegner,<br />
so erhält der Beschwerdeführer die Verlängerung für seine Replik.<br />
5. Replik und Duplik<br />
Beide Parteien haben das Recht, auf die Argumentation der Gegenpartei einzugehen. Ihnen<br />
stehen je drei Minuten für die Replik (unter Vorbehalt einer allfälligen Verlängerung gemäss<br />
Artikel 4 Anhang 2) sowie die Duplik zur Verfügung. Im Finale beträgt die Zeit für die Replik sowie<br />
die Duplik je fünf Minuten.<br />
6. Fragen der Jury<br />
Die Jury darf den Sprecher unterbrechen, um Fragen zu stellen. Die Zeit wird während der Frage<br />
der Jury angehalten und beginnt mit der Antwort des Plädierenden wieder zu laufen.<br />
Grundsätzlich antwortet der Plädierende persönlich auf die Fragen der Jury. Für Ergänzungen<br />
kann das Wort aber an einem anderen Teammitglied erteilt werden.<br />
7. Zeitmessung<br />
Die Zeit wird von einem Mitglied des Organisationskomitees oder einer vom<br />
Organisationskomitee eingesetzten, unabhängigen Drittperson gemessen. Die verbleibende Zeit<br />
wird in regelmässigen Abständen angezeigt.<br />
8. Unmittelbare Bewertung<br />
Sofern es der zeitliche Rahmen zulässt, kommentiert die Jury am Ende jeder Verhandlung das<br />
Auftreten sowie die Argumentation des Teams.<br />
9. Schlussbewertung<br />
Die vom Team in den zwei Plädoyers erzielten Punkte werden vom Organisationskomitee<br />
zusammengezählt und deren Summe ergibt die Totalpunktzahl.<br />
10. Teilnahme am Finale<br />
Für die Bestimmung der Final-Teilnehmer werden ausschliesslich die während der mündlichen<br />
Runde erzielten Punkte berücksichtigt. Die zwei Teams mit der höchsten Totalpunktzahl<br />
qualifizieren sich für das Finale.<br />
8
11. Rangliste<br />
Am Ende des ersten Tages der mündlichen Runde werden die Teilnehmer des Finales bekannt<br />
gegeben. Eine Gesamtrangliste der Teams der mündlichen Runde wird im Anschluss an die<br />
mündliche Runde auf der Homepage veröffentlicht.<br />
12. Preis für die mündliche Runde<br />
Das Sieger-Team der mündlichen Runde erhält den Hauptpreis.<br />
13. Preis für die schriftliche Runde<br />
Ein spezieller Preis würd für die beste schriftliche Arbeit vergeben.<br />
14. Zertifikate<br />
Alle Teilnehmer der mündlichen Runde erhalten ein Zertifikat, sofern sie anlässlich der Finalrunde<br />
am Samstagmorgen anwesend sind. Zudem erhält das unterlegene Team der Finalrunde sowie<br />
die Gewinner der Finalrunde ein Zertifikat mit entsprechendem Vermerk.<br />
15. Gala-Dinner<br />
Anlässlich des Gala-Dinners am Freitagabend wird von den Teilnehmern eine angemessene<br />
Garderobe erwartet. Die Erscheinung in Jeans, T-Shirt und/oder Turnschuhen wird nicht geduldet.<br />
In diesen Fällen kann der Einlass verweigert werden.<br />
9
Anhang 3: Bewertung<br />
1. Mögliche Punkte<br />
Jede schriftliche Arbeit und jedes Plädoyer wird auf einer Skala von 1-50 Punkten bewertet. Die<br />
Maximalpunktzahl für beide schriftlichen Arbeiten respektive beide Plädoyers beträgt somit 100<br />
Punkte.<br />
2. Bewertung der schriftlichen Arbeiten<br />
Der inhaltliche Teil der schriftlichen Arbeiten macht ungefähr 80% und der formelle Teil ungefähr<br />
20% der Bewertung aus. Die Verwendung einer Nicht-Muttersprache wird angemessen in den<br />
20% der Formbewertung berücksichtig.<br />
3. Bewertung der mündlichen Plädoyers<br />
Bei der Bewertung der Plädoyers werden insbesondere folgende Elemente bewertet: das<br />
Auftreten, die rhetorische Ausdruckskraft und Redegewandtheit, der Aufbau und die<br />
Stichhaltigkeit der Argumente, das Plädieren in einer Nicht-Muttersprache sowie die Fähigkeit, auf<br />
die Argumente der Gegenpartei und die Fragen der Jury einzugehen.<br />
4. Vertraulichkeit<br />
Die Bewertungsblätter der schriftlichen sowie mündlichen Runde werden streng vertraulich<br />
behandelt. Zudem finden die Beratungen der Jury anlässlich der mündlichen Runde unter<br />
Ausschluss der Öffentlichkeit statt.<br />
10