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Reglement Swiss Moot Court

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<strong>Reglement</strong> <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong><br />

Stand 18. September 2013<br />

1. Teil: Allgemeines ................................................................................................................................ 2<br />

1. Titel: Zweck, Sitz und Organisation ............................................................................................... 2<br />

2. Titel: Organisation des Wettbewerbs ............................................................................................. 2<br />

3. Titel: Teilnahmebedingungen ......................................................................................................... 3<br />

2. Teil: Ablauf des Wettbewerbs ............................................................................................................. 3<br />

1. Titel: Aufbau des Wettbewerbs ...................................................................................................... 3<br />

1. Abschnitt: Die schriftliche Runde ................................................................................................. 4<br />

2. Abschnitt: Die mündliche Runde .................................................................................................. 4<br />

2. Titel: Der Fall .................................................................................................................................. 5<br />

3. Titel: Die Jury ................................................................................................................................. 5<br />

4. Titel: Aufenthalt in Luzern .............................................................................................................. 5<br />

5. Titel: <strong>Reglement</strong> ............................................................................................................................. 6<br />

3. Teil: Finanzierung des Wettbewerbs .................................................................................................. 6<br />

Anhang 1: Die schriftliche Runde ........................................................................................................... 7<br />

Anhang 2: Die mündliche Runde ............................................................................................................ 8<br />

Anhang 3: Bewertung ........................................................................................................................... 10<br />

Vermerk:<br />

Zugunsten der besseren Lesbarkeit, wird in diesem <strong>Reglement</strong> sowie seinen Anhängen lediglich die<br />

männliche Form verwendet, die weibliche Form ist mitgemeint.


1. Teil: Allgemeines<br />

1. Titel: Zweck, Sitz und Organisation<br />

1. Vereinszweck<br />

Unter dem Namen „<strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>“ besteht ein Verein. Dessen Zweck ist es, einen auf<br />

schweizerischem Recht basierenden <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> (Jus-Wettbewerb) für Studierende aller<br />

Schweizer Rechtsfakultäten zu organisieren.<br />

2. Sitz des Vereins<br />

Der Vereinssitz ist: <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>, Avenue Beauregard 11, 1700 Freiburg. Die Homepage ist<br />

zu finden unter: http://www.swissmootcourt.ch.<br />

3. Organisation<br />

Der Verein <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> hat ein Organisationskomitee. Dessen Mitglieder sind verantwortlich<br />

für die Organisation des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>s.<br />

2. Titel: Organisation des Wettbewerbs<br />

4. Aufgabenstellung<br />

Die Teams verfassen, basierend auf einem fiktiven Fall, je eine Beschwerdeschrift und eine<br />

Beschwerdeantwort zuhanden des Schweizerischen Bundesgerichts. Form und Inhalt der<br />

Fallstellung, des Korrekturschemas sowie der Rechtsschriften richten sich nach dem vorliegenden<br />

<strong>Reglement</strong> und seinen Anhängen.<br />

5. Anerkennung<br />

Jede Universität bestimmt nach eigenem Ermessen eine allfällige Anerkennung der Teilnahme<br />

am <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> in Form von ECTS-Punkten.<br />

Nach Möglichkeit veröffentlicht das Organisationskomitee auf der Homepage des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong><br />

<strong>Court</strong> eine Übersicht der Anerkennung der verschiedenen Schweizer Universitäten. Diese<br />

Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind unverbindlich. .<br />

6. Sprachen<br />

Die offiziellen Sprachen sind Deutsch und Französisch.<br />

7. Austragungsort<br />

Die mündliche Runde findet am Bundesgericht in Luzern statt.<br />

8. Fristen und Termine<br />

Die massgebenden Fristen und Termine für den Wettbewerb werden vom Organisationskomitee<br />

jedes Jahr neu festgelegt und auf der Homepage veröffentlicht.<br />

9. Informationen während des Wettbewerbs<br />

Während des Wettbewerbs werden nach Möglichkeit sämtliche Informationen und Mitteilungen<br />

auf der Homepage publiziert. Den Teilnehmern wird deshalb empfohlen, die Homepage<br />

regelmässig zu besuchen.<br />

10. Kontaktdaten<br />

Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer einer allfälligen zukünftigen Verwendung ihrer<br />

Kontaktdaten durch die Sponsoren des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> zu.<br />

2


3. Titel: Teilnahmebedingungen<br />

11. Teilnahmeberechtigung<br />

Die Teilnahme am <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> steht allen an Schweizer Rechtsfakultäten immatrikulierten<br />

Studierenden, welche ihren Master noch nicht abgeschlossen haben, offen.<br />

12. Zusammensetzung der Teams<br />

Ein Team setzt sich aus zwei bis vier Studierenden zusammen. Es ist nicht erforderlich, dass die<br />

Teammitglieder an derselben Universität immatrikuliert und/oder im gleichen Studienjahr sind.<br />

13. Anzahl Teams pro Universität<br />

Es werden maximal zwölf Teams pro Universität zum <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> zugelassen. Die<br />

Zulassung richtet sich nach dem chronologischen Eingang der Anmeldungen.<br />

Teams, die sich aus Studierenden verschiedener Universitäten zusammensetzen, sind von dieser<br />

Beschränkung nicht betroffen.<br />

Es steht den Universitäten frei, die Anzahl teilnehmender Teams intern zu beschränken.<br />

14. Anmeldung<br />

Die Anmeldung erfolgt gemäss den Angaben auf der Homepage und ist nur gültig, wenn sie im<br />

Zeitraum während der Publikation des Falles und dem durch das Organisationskomitee<br />

festgesetzten Anmeldeschluss erfolgt.<br />

Die automatisch generierte Anmeldebestätigung ist keine definitive Teilnahmebestätigung. Die<br />

Teilnahme gilt erst mit Zustellung der Benutzerdaten (siehe Artikel 16 dieses <strong>Reglement</strong>s) als<br />

definitiv bestätigt.<br />

15. Anmeldegebühr<br />

Die Teams sind zur Zahlung einer Anmeldegebühr von CHF 30.- pro Teilnehmer verpflichtet.<br />

Diese hat auf das Konto PC 30-244063-3 (IBAN: CH53 0900 0000 3024 4063 3), lautend auf<br />

<strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>, zu erfolgen.<br />

Es gilt: Eine Überweisung pro Team, unter Angabe der Vor- und Nachnamen aller Teilnehmer.<br />

Die Anmeldegebühren werden im Falle eines Rückzuges der Anmeldung nicht<br />

zurückerstattet.<br />

16. Benutzerdaten<br />

Nach Zahlungseingang der Anmeldegebühren wird den Teams ihre Teamnummer sowie der<br />

Benutzername per E-Mail zugestellt. Mit dem Benutzernamen und dem Passwort, welches bei der<br />

ersten Anmeldung von den Teams selbst festzulegen ist, kann auf das Benutzerkonto auf der<br />

Homepage des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> zugegriffen werden.<br />

Diese Benuzterdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben<br />

werden.<br />

2. Teil: Ablauf des Wettbewerbs<br />

1. Titel: Aufbau des Wettbewerbs<br />

17. Aufbau des Wettbewerbs<br />

Der Wettbewerb beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Runde. Die schriftliche und<br />

mündliche Runde sind voneinander unabhängig und werden dementsprechend unabhängig<br />

voneinander bewertet.<br />

3


18. Aufgaben der Teams<br />

Die Teams haben anlässlich der schriftlichen wie auch anlässlich der mündlichen Runde die<br />

Aufgabe, je einmal als Beschwerdeführer und einmal als Beschwerdegegner aufzutreten. Eine<br />

allfällige teaminterne Rollenaufteilung steht den Teilnehmern frei.<br />

1. Abschnitt: Die schriftliche Runde<br />

19. Im Allgemeinen<br />

Anlässlich der schriftlichen Runde reicht jedes Team eine Beschwerdeschrift sowie eine<br />

Beschwerdeantwort gemäss Anhang 1 ein.<br />

20. Anonymität<br />

Aus den schriftlichen Arbeiten dürfen ausser der Teamnummer und gegebenenfalls der<br />

Muttersprache (siehe Artikel 6 Anhang 1) keine Angaben, welche auf die Identität der<br />

Studierenden oder deren Herkunftsuniversität schliessen lassen, hervorgehen.<br />

21. Sprachen<br />

Die schriftlichen Arbeiten sind in den offiziellen Sprachen gemäss Artikel 6 dieses <strong>Reglement</strong>s<br />

einzureichen.<br />

22. Einreichen der schriftlichen Arbeiten<br />

Die schriftlichen Arbeiten sind dem Organisationskomitee gemäss Artikel 7 Anhang 1 bis zum<br />

vorgesehenen Abgabetermin, welcher auf der Homepage veröffentlicht wird, per Post und<br />

elektronisch durch Upload der Arbeiten im Benutzerkonto zuzustellen. Massgebend ist das Datum<br />

des Poststempels sowie der Zeitpunkt des Uploads. Nach dem Abgabetermin eingereichte<br />

Arbeiten werden nicht berücksichtigt und haben die Disqualifizierung dieses Teams zur Folge.<br />

23. Korrektur der schriftlichen Arbeiten<br />

Die schriftlichen Arbeiten werden von qualifizierten Drittpersonen korrigiert und bewertet. Die Liste<br />

der zwölf besten Teams, welche sich für die mündliche Runde qualifiziert haben, wird auf der<br />

Homepage des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> veröffentlicht.<br />

2. Abschnitt: Die mündliche Runde<br />

24. Im Allgemeinen<br />

Anlässlich der mündlichen Runde plädieren die Teams gemäss den Vorschriften in Anhang 2.<br />

Jedes Team tritt einmal als Beschwerdeführer und einmal als Beschwerdegegner auf. Im Finale<br />

treten die zwei besten Teams der mündlichen Runde gegeneinander an.<br />

25. Sprachen<br />

Die Plädoyers sind in den offiziellen Sprachen gemäss Artikel 6 dieses <strong>Reglement</strong>s zu halten.<br />

26. Teilnahme an Plädoyers<br />

Den Teams ist die Präsenz an Plädoyers anderer Teams nur im Finale gestattet.<br />

27. Öffentlichkeit<br />

Die Plädoyers sind unter Vorbehalt von Artikel 26 dieses <strong>Reglement</strong>s und im Rahmen des<br />

vorhandenen Platzes öffentlich. Besucher müssen dem Organisationskomitee spätestens eine<br />

Woche vor Beginn der mündlichen Runde mitgeteilt werden.<br />

Die Besucher verpflichten sich, ihre Identitätskarte oder ihren Pass zu hinterlegen und während<br />

des ganzen Aufenthaltes in den Räumlichkeiten des Bundesgerichts einen jederzeit gut sichtbar<br />

angebrachten Besucherausweis zu tragen.<br />

4


28. Fotos und andere audiovisuelle Mittel<br />

Das Organisationskomitee allein ist zuständig für das Fotografieren während des Wettbewerbs.<br />

Mit der Teilnahme an der mündlichen Runde stimmen die Teilnehmer einer allfälligen zukünftigen<br />

Verwendung ihrer Bilder zum Zweck der Präsentation sowie Promotion des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> auf<br />

der Homepage www.swissmootcourt.ch sowie anderen offiziellen Seiten des Vereins zu.<br />

Es ist den Teilnehmern sowie Besuchern untersagt, Fotos oder Filme der Räumlichkeiten des<br />

Bundesgerichts oder der Teams während deren Plädoyers zu machen. Ausnahmen können vom<br />

Organisationskomitee bewilligt werden.<br />

2. Titel: Der Fall<br />

29. Gestaltung<br />

Das Organisationskomitee beauftragt eine qualifizierte Drittpersonen mit der Erarbeitung des<br />

Falles sowie der entsprechenden Lösungsskizze (siehe Artikel 1 & 2 Anhang 3).<br />

30. Publikation des Falles<br />

Der Fall wird bis um spätestens 23.59 Uhr des Tages der vorgesehenen Publikationsdatums auf<br />

der Homepage des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> veröffentlicht. Allfällige Erläuterungen zum Fall während der<br />

schriftlichen Runde sind nicht ausgeschlossen und werden ebenfalls auf der Homepage<br />

veröffentlicht.<br />

3. Titel: Die Jury<br />

31. Aufgabe und Zusammensetzung<br />

Die Jury besteht aus qualifizierten Drittpersonen, namentlich Professoren, Richter und<br />

Rechtsanwälte. Ihre Aufgabe ist es, die Teams während der schriftlichen und mündlichen Runde<br />

gemäss den in diesem <strong>Reglement</strong> und seinen Anhängen enthaltenen Kriterien zu bewerten.<br />

32. Ernennung<br />

Das Organisationskomitee des <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> ernennt die Jurymitglieder. Nach Möglichkeit<br />

wird auf eine ausgeglichene Vertretung der verschiedenen Sprachregionen geachtet.<br />

33. Aufteilung der Jury<br />

Um den zeitgleichen Ablauf mehrerer Verhandlungen zu ermöglichen, werden die Jurymitglieder<br />

für die mündliche Runde in drei Gruppen aufgeteilt.<br />

4. Titel: Aufenthalt in Luzern<br />

34. Finanzierung des Aufenthaltes<br />

Der Aufenthalt der Teams wird teilweise vom Verein <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> finanziert. Namentlich<br />

betrifft dies die Kosten für die Hotelübernachtung der Teilnehmer von Freitag auf Samstag sowie<br />

die Kosten des Gala-Dinners am Freitagabend. Es kann von den Teilnehmern respektive deren<br />

Universitäten verlangt werden, die übrigen Kosten selbst zu tragen. Die Teilnehmer müssen sich<br />

diesbezüglich direkt an ihre Universität wenden.<br />

Sollte die Finanzierung des Aufenthalts nicht im obengenannten Masse vom Verein <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong><br />

<strong>Court</strong> getragen werden können, wird von den Teilnehmern zusätzlich zur Anmeldegebühr ein<br />

Unkostenbeitrag erhoben. Dieser Unkostenbeitrag wird so tief wie möglich gehalten.<br />

35. Teilnahmeobligatorium<br />

Die Teilnahme an der mündlichen Runde in Luzern ist für die angemeldeten Studierenden<br />

obligatorisch. Im Falle einer kurzfristigen Absage (weniger als 14 Tage vor Beginn der mündlichen<br />

Runde) oder eines unentschuldigten Nichterscheinens werden die entstandenen Kosten dem<br />

jeweiligen Teammitglied respektive den jeweiligen Teammitgliedern vollumfänglich auferlegt.<br />

5


5. Titel: <strong>Reglement</strong><br />

36. Verstösse<br />

Verstösse gegen dieses <strong>Reglement</strong> und seine Anhänge werden vom Organisationskomitee der<br />

Schwere entsprechend sanktioniert. Schwere Verstösse, wie z.B. unredliches Verhalten während<br />

des Wettbewerbs, können zur Disqualifizierung des Teams führen.<br />

37. Offizielle Versionen<br />

Die deutsche sowie die französische Version dieses <strong>Reglement</strong>s sind beide offizielle Versionen.<br />

38. Auslegung<br />

Unklarheiten im Zusammenhang mit diesem <strong>Reglement</strong> und seinen Anhängen sind mit dem<br />

Organisationskomitee zu regeln. Dieses ist allein zuständig für die Beantwortung der Fragen<br />

bezüglich des <strong>Reglement</strong>s und seinen Anhängen.<br />

39. Änderungen<br />

Das Organisationskomitee behält sich jegliche Änderungen dieses <strong>Reglement</strong>s ausserhalb der<br />

Wettbewerbsphase (d.h. zwischen Abschluss der mündlichen Runde der aktuellen Ausgabe und<br />

der Publikation des Falles der folgenden Ausgabe) vor. Sollten sich Änderungen während der<br />

Wettbewerbsphase als notwendig erweisen, ist das Organisationskomitee verpflichtet, die<br />

Teilnehmer über diese Änderungen in angemessener Form zu orientieren.<br />

3. Teil: Finanzierung des Wettbewerbs<br />

40. Sponsoren<br />

Der <strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong> wird durch Sponsorengelder finanziert.<br />

41. Anmeldegebühren<br />

Die von den Studierenden entrichtete Anmeldegebühr wird zur Deckung des administrativen<br />

Aufwandes verwendet.<br />

6


Anhang 1: Die schriftliche Runde<br />

1. Formvorschriften<br />

Die Beschwerdeschriften dürfen je maximal 20 Seiten lang sein. Sie müssen je separat verfasst<br />

werden (zwei Dokumente). Für die Arbeiten sind separate Titelblätter zu verwenden, nämlich ein<br />

blaues Titelblatt für die Beschwerdeschrift und ein gelbes Titelblatt für die Beschwerdeantwort.<br />

Auf dem Titelblatt sind die Teamnummer (gut ersichtlich) sowie ein allfälliger Vermerk betreffend<br />

die Muttersprache (siehe Artikel 6 Anhang 1) aufzuführen. Jegliche darüber hinausgehende<br />

Angaben sind verboten, insbesondere solche, welche auf die Identität der Studierenden oder<br />

deren Herkunftsuniversität schliessen lassen..<br />

2. Zitierweise<br />

Soweit erforderlich, ist in den Rechtsschriften auf die Lehre und Rechtsprechung zu verweisen.<br />

Eine korrekte Zitierweise wird erwartet.<br />

3. Unabhängigkeit der Arbeiten<br />

Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdeantwort müssen unabhängig voneinander verständlich<br />

sein. Querverweise sind untersagt.<br />

4. Layout<br />

- Standardschrift: Times New Roman<br />

- Schriftgrösse: 11 (ausser für Titel und Fussnoten)<br />

- Zeilenabstand: 1.5<br />

- Seitenränder: oben und unten je 2.5 cm, links 2.5 cm und rechts 3 cm.<br />

5. Punkteabzug<br />

Die Nichtbeachtung der Formvorschriften führt zu Punkteabzügen.<br />

6. Sprachen<br />

Die schriftlichen Arbeiten sind in den offiziellen Sprachen Deutsch oder Französisch zu verfassen<br />

(siehe Artikel 5 und 21 dieses <strong>Reglement</strong>s). Es steht den Teilnehmern frei, eine oder beide<br />

Rechtsschriften in der Nicht-Muttersprache zu verfassen. Die Verwendung einer Nicht-<br />

Muttersprache ist auf dem Titelblatt zu vermerken und fliesst positiv in die Bewertung ein (siehe<br />

Artikel 2 Anhang 3). Die Teams erhalten keine Zusatzpunkte für die Verwendung einer Nicht-<br />

Muttersprache, wenn die Zweitsprache die Muttersprache eines Teammitglieds ist.<br />

7. Einreichen der schriftlichen Arbeiten<br />

Am Abgabetermin sind die Beschwerdeschriften postalisch an die nachstehende Adresse<br />

zuzustellen und auf dem eigenen Benutzerkonto heraufzuladen.<br />

Einreichen per Post:<br />

Die beiden Rechtsschriften sind je separat gebunden, in einfacher Ausführung an folgende<br />

Adresse zu schicken (das Datum des Poststempels ist massgebend):<br />

<strong>Swiss</strong> <strong>Moot</strong> <strong>Court</strong>, c/o Valentin Botteron, Av. Du 1 e mars 6, 2000 Neuchâtel.<br />

Einreichen via Benutzerkonto:<br />

Die Rechtsschriften sind in zwei separaten PDF-Dokumenten auf das Benutzerkonto zu laden<br />

(der Zeitpunkt des Uploads ist massgebend).<br />

8. Bewertung<br />

Die eingereichten Arbeiten werden einzeln und nach Möglichkeit von verschiedenen Korrektoren<br />

bewertet. Die erreichten Punkte der zwei Arbeiten werden addiert. Deren Summe ergibt die<br />

Totalpunktzahl der schriftlichen Runde.<br />

7


Anhang 2: Die mündliche Runde<br />

1. Argumentation<br />

Die Argumentation der Plädoyers ist nicht an die schriftlichen Arbeiten gebunden. Es dürfen auch<br />

neue Argumente eingebracht werden.<br />

2. Sprachen<br />

Die Plädoyers sind in den offiziellen Sprachen Deutsch und/oder Französisch zu halten (siehe Art.<br />

6 und 25 dieses <strong>Reglement</strong>s). Es steht den Teilnehmern frei, ein oder beide Plädoyers in der<br />

Nicht-Muttersprache zu halten oder die Sprache im Verlauf des Plädoyers zu wechseln. Die<br />

Verwendung einer Nicht-Muttersprache ist der Jury vor dem Plädoyer mitzuteilen und fliesst<br />

positiv in die Bewertung ein (siehe Artikel 2 Anhang 3).<br />

Von den Teilnehmern wird zudem erwartet, dass sie Fragen und Anmerkungen in ihrer Nicht-<br />

Muttersprache verstehen und darauf (zumindest in ihrer Muttersprache) antworten respektive<br />

eingehen können.<br />

3. Dauer der Plädoyers<br />

Den Teams stehen 20 Minuten pro Plädoyer zur Verfügung.<br />

4. Zeitzugabe<br />

Der Sprecher kann bis zum Ablauf der 20 Minuten beim Präsidenten der Jury eine Verlängerung<br />

von drei Minuten beantragen.<br />

Erfolgt der Antrag auf Verlängerung vom Beschwerdeführer, so erhält der Beschwerdegegner<br />

automatisch dieselbe Verlängerung für sein Plädoyer. Erfolgt der Antrag vom Beschwerdegegner,<br />

so erhält der Beschwerdeführer die Verlängerung für seine Replik.<br />

5. Replik und Duplik<br />

Beide Parteien haben das Recht, auf die Argumentation der Gegenpartei einzugehen. Ihnen<br />

stehen je drei Minuten für die Replik (unter Vorbehalt einer allfälligen Verlängerung gemäss<br />

Artikel 4 Anhang 2) sowie die Duplik zur Verfügung. Im Finale beträgt die Zeit für die Replik sowie<br />

die Duplik je fünf Minuten.<br />

6. Fragen der Jury<br />

Die Jury darf den Sprecher unterbrechen, um Fragen zu stellen. Die Zeit wird während der Frage<br />

der Jury angehalten und beginnt mit der Antwort des Plädierenden wieder zu laufen.<br />

Grundsätzlich antwortet der Plädierende persönlich auf die Fragen der Jury. Für Ergänzungen<br />

kann das Wort aber an einem anderen Teammitglied erteilt werden.<br />

7. Zeitmessung<br />

Die Zeit wird von einem Mitglied des Organisationskomitees oder einer vom<br />

Organisationskomitee eingesetzten, unabhängigen Drittperson gemessen. Die verbleibende Zeit<br />

wird in regelmässigen Abständen angezeigt.<br />

8. Unmittelbare Bewertung<br />

Sofern es der zeitliche Rahmen zulässt, kommentiert die Jury am Ende jeder Verhandlung das<br />

Auftreten sowie die Argumentation des Teams.<br />

9. Schlussbewertung<br />

Die vom Team in den zwei Plädoyers erzielten Punkte werden vom Organisationskomitee<br />

zusammengezählt und deren Summe ergibt die Totalpunktzahl.<br />

10. Teilnahme am Finale<br />

Für die Bestimmung der Final-Teilnehmer werden ausschliesslich die während der mündlichen<br />

Runde erzielten Punkte berücksichtigt. Die zwei Teams mit der höchsten Totalpunktzahl<br />

qualifizieren sich für das Finale.<br />

8


11. Rangliste<br />

Am Ende des ersten Tages der mündlichen Runde werden die Teilnehmer des Finales bekannt<br />

gegeben. Eine Gesamtrangliste der Teams der mündlichen Runde wird im Anschluss an die<br />

mündliche Runde auf der Homepage veröffentlicht.<br />

12. Preis für die mündliche Runde<br />

Das Sieger-Team der mündlichen Runde erhält den Hauptpreis.<br />

13. Preis für die schriftliche Runde<br />

Ein spezieller Preis würd für die beste schriftliche Arbeit vergeben.<br />

14. Zertifikate<br />

Alle Teilnehmer der mündlichen Runde erhalten ein Zertifikat, sofern sie anlässlich der Finalrunde<br />

am Samstagmorgen anwesend sind. Zudem erhält das unterlegene Team der Finalrunde sowie<br />

die Gewinner der Finalrunde ein Zertifikat mit entsprechendem Vermerk.<br />

15. Gala-Dinner<br />

Anlässlich des Gala-Dinners am Freitagabend wird von den Teilnehmern eine angemessene<br />

Garderobe erwartet. Die Erscheinung in Jeans, T-Shirt und/oder Turnschuhen wird nicht geduldet.<br />

In diesen Fällen kann der Einlass verweigert werden.<br />

9


Anhang 3: Bewertung<br />

1. Mögliche Punkte<br />

Jede schriftliche Arbeit und jedes Plädoyer wird auf einer Skala von 1-50 Punkten bewertet. Die<br />

Maximalpunktzahl für beide schriftlichen Arbeiten respektive beide Plädoyers beträgt somit 100<br />

Punkte.<br />

2. Bewertung der schriftlichen Arbeiten<br />

Der inhaltliche Teil der schriftlichen Arbeiten macht ungefähr 80% und der formelle Teil ungefähr<br />

20% der Bewertung aus. Die Verwendung einer Nicht-Muttersprache wird angemessen in den<br />

20% der Formbewertung berücksichtig.<br />

3. Bewertung der mündlichen Plädoyers<br />

Bei der Bewertung der Plädoyers werden insbesondere folgende Elemente bewertet: das<br />

Auftreten, die rhetorische Ausdruckskraft und Redegewandtheit, der Aufbau und die<br />

Stichhaltigkeit der Argumente, das Plädieren in einer Nicht-Muttersprache sowie die Fähigkeit, auf<br />

die Argumente der Gegenpartei und die Fragen der Jury einzugehen.<br />

4. Vertraulichkeit<br />

Die Bewertungsblätter der schriftlichen sowie mündlichen Runde werden streng vertraulich<br />

behandelt. Zudem finden die Beratungen der Jury anlässlich der mündlichen Runde unter<br />

Ausschluss der Öffentlichkeit statt.<br />

10

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