Bauen ohne Barrieren - Barrierefreie Umgestaltung vorhandenen ...
Bauen ohne Barrieren - Barrierefreie Umgestaltung vorhandenen ...
Bauen ohne Barrieren - Barrierefreie Umgestaltung vorhandenen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BAUEN OHNE BARRIEREN<br />
Modellwohnungen –<br />
<strong>Barrierefreie</strong> <strong>Umgestaltung</strong><br />
<strong>vorhandenen</strong> Wohnraums<br />
Michael Imhof Verlag<br />
Eine Initiative<br />
der Architektenkammer Sachsen-Anhalt,<br />
des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt e.V.<br />
und des Verbandes der Wohnungswirtschaft<br />
Sachsen-Anhalt e.V.
BAUEN OHNE BARRIEREN<br />
Modellwohnungen –<br />
<strong>Barrierefreie</strong> <strong>Umgestaltung</strong><br />
<strong>vorhandenen</strong> Wohnraums<br />
Michael Imhof Verlag<br />
Eine Initiative<br />
der Architektenkammer Sachsen-Anhalt,<br />
des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt e.V.<br />
und des Verbandes der Wohnungswirtschaft<br />
Sachsen-Anhalt e.V.
Impressum<br />
Michael Imhof Verlag, Petersberg<br />
Herausgeber:<br />
Architektenkammer Sachsen-Anhalt<br />
Fürstenwall 3<br />
39104 Magdeburg<br />
Verband der Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Olvenstedter Straße 66<br />
39108 Magdeburg<br />
Verband der Wohnungswirtschaft<br />
Sachsen-Anhalt e. V.<br />
Olvenstedter Straße 66<br />
39108 Magdeburg<br />
Die Initiative förderte:<br />
das Land Sachsen-Anhalt<br />
Die Initiative unterstützten:<br />
• Landesseniorenrat<br />
• AOK Magdeburg<br />
• Behindertenbeauftragter des Landes<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Die Neuauflage wurde unterstützt durch:<br />
• Ministerium für Bau und Verkehr des Landes<br />
Sachsen-Anhalt<br />
• WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand<br />
Sachsen-Anhalt GmbH<br />
Redaktion:<br />
Petra Heise<br />
Redaktionelle Mitarbeit Wiederauflage:<br />
Claudia Dorau<br />
Gestaltung:<br />
Jo. Schaller & Angela Schubert, Halle (Saale)<br />
Titelfoto:<br />
B. Przyborowski, Magdeburg<br />
Lithografie:<br />
satz & grafik GmbH, Halle (Saale)<br />
Druck:<br />
Grafisches Centrum Cuno, Calbe<br />
2. überarbeitete Auflage:<br />
2.000 Exemplare<br />
Nachdruck, auch auszugsweise und in jeder Form, nur<br />
mit schriftlicher Genehmigung der Herausgeber<br />
Juni 2003<br />
© Architektenkammer Sachsen-Anhalt<br />
Michael Imhof Verlag, Petersberg<br />
ISBN 3-93-5590-98-9
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Vorworte<br />
Dr. Karl-Heinz Daehre 4<br />
Prof. Ralf Niebergall 5<br />
Jost Riecke/Ronald Meißner/Michael Lux 5<br />
Grundlagen barrierefreien W<strong>ohne</strong>ns 6<br />
Das Wohnumfeld 9<br />
Checkliste 12<br />
Modellwohnung Othrichstraße 14<br />
Modellwohnung Kritzmannstraße 18<br />
Modellwohnung Röntgenstraße 22<br />
Weitere Beispiele<br />
Gutachterverfahren Umbau und Erneuerung der Objekte<br />
der GWG „Eigene Scholle“ am Angersdorfer Weg, Halle 26<br />
Bahnhofstraße, Magdeburg 28<br />
<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> aus Sicht der Wohnungswirtschaft 29<br />
Möglichkeiten der Förderung 30<br />
Literaturübersicht 31<br />
Baubestimmungen, Normen, Gesetzte 32<br />
Ansprechpartner 32
VORWORTE<br />
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />
das Europäische Jahr der Menschen mit<br />
Behinderungen hat das barrierefreie W<strong>ohne</strong>n<br />
wieder stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen<br />
Aufmerksamkeit gerückt. Vor allem<br />
mit Blick auf den notwendigen Stadtumbau<br />
in Sachsen-Anhalt halte ich diesen Umstand<br />
für wichtig. In den nächsten Jahren stehen<br />
wir vor tiefgreifenden Veränderungen in der<br />
städtebaulichen Struktur, die nicht nur mit<br />
Problemen, sondern auch mit zahlreichen<br />
Chancen verbunden sind.<br />
Ein wichtiges Kriterium für den Erfolg des<br />
Stadtumbauprozesses wird es sein, die Belange<br />
unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen<br />
zu berücksichtigen. Behindertengerechte<br />
Wohnungen sollen dabei nicht der<br />
Ausnahmefall, sondern ein ganz selbstverständliches<br />
Angebot sein. Gleiches gilt für<br />
die Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes,<br />
den öffentlichen Nahverkehr, für<br />
kulturelle und soziale Einrichtungen. In allen<br />
Bereichen gilt: Menschen mit Behinderung<br />
oder anderen Mobilitätseinschränkungen<br />
muss der gleichberechtigte Zugang ermöglicht<br />
werden.<br />
Deshalb ist es notwendig, die Bürgerinnen<br />
und Bürger schon in die Planung des Stadtumbaus<br />
einzubeziehen und dafür zu sorgen,<br />
dass sich diese Mitarbeit nicht nur auf das<br />
Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen<br />
beschränkt. Aus diesem Grunde<br />
hat das Ministerium für Bau und Verkehr<br />
des Landes Sachsen-Anhalt den Wettbewerb<br />
„<strong>Barrierefreie</strong> Kommune“ ausgelobt. Er soll<br />
weitere Anstöße für die kontinuierliche und<br />
komplexe Entwicklung der Stadtentwicklungskonzepte<br />
geben.<br />
Es ist eine alte Weisheit: Neue Ideen brauchen<br />
eine Bühne, um bekannt und letztendlich<br />
auch umgesetzt zu werden. Ich bin<br />
davon überzeugt, dass die vorliegende Publikation<br />
dieses Anliegen wirkungsvoll unterstützt.<br />
Dr. Karl-Heinz Daehre<br />
Minister für Bau und Verkehr des Landes<br />
Sachsen-Anhalt<br />
4
Die Initiative barrierefreie Modellwohnungen<br />
wurde Anfang 1999 von der Architektenkammer<br />
Sachsen-Anhalt und den Verbänden der<br />
Wohnungswirtschaft ins Leben gerufen. Ziel<br />
der Initiative war es, Mietern und Eigentümern<br />
an Hand von modellhaft umgestalteten<br />
Wohnungen zu zeigen, dass sich vorhandener<br />
Wohnraum oft auch <strong>ohne</strong> große Eingriffe<br />
dazu eignet, barrierefrei umgebaut zu werden.<br />
Um bis ins hohe Alter oder bei Mobilitätseinschränkungen<br />
ein weitgehend selbstbestimmtes,<br />
aktives Leben führen zu können,<br />
ist die barrierefreie Gestaltung der Wohnung<br />
eine wichtige Voraussetzung. Deshalb sind<br />
zunehmend Wohnungen gefragt, die in ihrer<br />
Grundrissgestaltung und Funktionalität sowie<br />
in der Handhabbarkeit ihrer Ausstattungen<br />
eine selbständige Lebens- und Haushaltsführung<br />
unterstützen. Der Anteil älterer Bürger<br />
in der Gesellschaft steigt. Es wäre kurzsichtig,<br />
bei der Planung von Wohnungen nur<br />
die jüngeren Menschen im Blick zu haben.<br />
Im Land steht ausreichend nicht genutzter<br />
Wohnraum zur Verfügung. Um eine weitere<br />
Nutzung bestehender Wohnungen auch im<br />
Hinblick auf ressourcensparendes <strong>Bauen</strong> zu<br />
sichern und dem Wunsch vieler Mieter, in<br />
ihrem angestammten Wohngebiet zu bleiben<br />
nachzukommen, empfiehlt es sich, den gewachsenen<br />
Ansprüchen an die Barrierefreiheit<br />
der Wohnungen bei der Sanierung große<br />
Aufmerksamkeit zu schenken.<br />
Die einzuhaltenden technischen Normen<br />
schrecken viele Eigentümer zunächst vor<br />
dem barrierefreien Umbau von Wohnungen<br />
ab. In den Modellwohnungen kann man sich<br />
ein Bild davon machen, dass seniorenfreundlicher<br />
und barrierefreier Wohnraum sich von<br />
dem, was man als „normal“ kennt, nicht<br />
wesentlich unterscheiden muss. Wichtig ist<br />
eine nutzerorientierte vorausschauende Planung.<br />
Die Modellwohnungen wurden hinsichtlich<br />
der Realisierbarkeit der Anforderungen an<br />
die Barrierefreiheit geprüft. Unter wirtschaftlichen<br />
und bautechnischen Aspekten waren<br />
nicht immer normgerechte Lösungen umzusetzen.<br />
Die Diskussion zwischen Architekten,<br />
Bauherren und Nutzern, die gemeinsame<br />
Suche nach Lösungswegen hat in diesen<br />
Fällen zu guten Ergebnissen und für alle<br />
tragbare Kompromisse geführt. Diese werden<br />
in der vorliegenden Broschüre vorgestellt.<br />
Auch die Ergebnisse der fachlichen<br />
Prüfung sind zu den einzelnen Wohnungen<br />
nachzulesen.<br />
Die erste Auflage dieser Broschüre war in<br />
kurzer Zeit vergriffen. Ein Zeichen dafür,<br />
dass wir mit dem Thema den Nerv der Zeit<br />
getroffen haben. Das europäische Jahr der<br />
Menschen mit Behinderungen ist nun ein<br />
guter Anlass erneut über die Möglichkeiten<br />
der barrierefreien <strong>Umgestaltung</strong> <strong>vorhandenen</strong><br />
Wohnraums in Sachsen-Anhalt zu informieren.<br />
Die Publikation wurde aktualisiert<br />
und wird hoffentlich dazu beitragen, noch<br />
mehr Eigentümer und Planer für das Thema<br />
„<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong>“ im Bestand zu sensibilisieren.<br />
Die Architektenkammer misst dem barrierefreien<br />
<strong>Bauen</strong> schon seit Jahren eine große<br />
Bedeutung bei. <strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> sollte<br />
Allgemeingut werden und nicht nur auf besondere<br />
Personengruppen abgestellt sein.<br />
Die Arbeitsgruppe „<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong>“,<br />
die auch lange Jahre den Beratungsdienst<br />
„Alters- und behindertengerechtes <strong>Bauen</strong>“,<br />
ein durch das Sozialministerium angeregtes<br />
und über viele Jahre gefördertes Projekt,<br />
fachlich begleitete, setzt sich dafür ein.<br />
Wir hoffen, dass die geleistete Arbeit rege<br />
Nachahmung findet, um die Qualität des<br />
Wohnungsangebotes auf diesem Feld in<br />
Sachsen-Anhalt deutlich zu verbessern. Modellprojekte<br />
können immer nur ein Anfang<br />
sein.<br />
Prof. Ralf Niebergall<br />
Präsident der Architektenkammer<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Als wohnungswirtschaftliche Verbände Sachsen-Anhalts,<br />
in denen 250 Wohnungsgesellschaften<br />
und Wohnungsgenossenschaften<br />
mit fast 500.000 Wohnungen zusammengeschlossen<br />
sind, war es für uns wichtig,<br />
mit der Architektenkammer dieses Projekt<br />
„<strong>Barrierefreie</strong> Modellwohnungen“ ins Leben<br />
zu rufen. Wir waren und sind davon überzeugt,<br />
dass das Thema „<strong>Barrierefreie</strong>s<br />
W<strong>ohne</strong>n“ nicht nur ein Stichwort sondern<br />
ein bedeutendes und zukunftsorientiertes<br />
Thema für die Wohnungswirtschaft ist, auch<br />
vor dem Hintergrund der demografischen<br />
Entwicklung in unserem Lande.<br />
Die Wohnungsunternehmen Sachsen-Anhalts<br />
wissen um die Notwendigkeit, den<br />
Mietern eine passende Ausstattung in ihren<br />
Wohnungen anzubieten. Unbestrittenes Ziel<br />
der Wohnungsunternehmen ist es, den Mietern<br />
ein möglichst langes Verbleiben in ihren<br />
angestammten Wohnungen zu gewährleisten.<br />
Deshalb muss sichergestellt sein, dass<br />
barrierefreie Wohnungen in ausreichender<br />
Zahl am Wohnungsmarkt zur Verfügung<br />
stehen. Gleichzeitig müssen auch Angebote<br />
gemacht werden, bestehende Wohnungen<br />
mit möglichst einfachen Mitteln barrierefrei<br />
umzubauen, da aufgrund der wohnungswirtschaftlichen<br />
Lage ein Neubau von barrierefreien<br />
Wohnungen derzeit nicht das Ziel sein<br />
kann.<br />
Wir meinen, mit den in der Broschüre vorgestellten<br />
Modellwohnungen einen Beitrag<br />
dazu leisten zu können, mehr Verständnis<br />
für dieses Thema zu wecken, anschauliche<br />
Beispiele vorzuweisen, die nachahmenswert<br />
sind und zu bekräftigen, dass sich die Wohnungsunternehmen<br />
Sachsen-An-halts ihrer<br />
Aufgabe bei der speziellen Wohnungsversorgung<br />
auch für die Mieter, die auf barrierefreie<br />
Wohnungen angewiesen sind, stellen.<br />
Jost Riecke<br />
Verbandsdirektor<br />
Verband der Wohnungswirtschaft<br />
Sachsen-Anhalt e. V.<br />
Ronald Meißner<br />
Verbandsdirektor<br />
Verband der Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt e. V.<br />
Michael Lux<br />
Geschäftsführer<br />
WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand<br />
Sachsen-Anhalt GmbH<br />
5
1 2 3<br />
1/2 Hauseingangsbereiche im Bestand: Stufen,<br />
kurze Eingangspodeste und schmale Türen<br />
erschweren die Zugänglichkeit<br />
3 Bewegungsmaße<br />
GRUNDLAGEN BARRIEREFREIEN WOHNENS<br />
6<br />
Der Grundsatz selbstbestimmt leben zu<br />
wollen, gilt für alle Menschen. Die gebaute<br />
Umwelt hat einen großen Einfluss auf die<br />
Selbständigkeit. Im Laufe eines Lebens<br />
können immer wieder Situationen eintreten,<br />
in denen <strong>Barrieren</strong> in der Wohnung zum<br />
Hindernis werden. <strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> ist<br />
daher nicht nur ein Thema für Behinderte<br />
und ältere Menschen. Das oberste Ziel einer<br />
vorausschauenden Planung ist es, die gebaute<br />
Umwelt so zu gestalten, dass Menschen<br />
mit einem Handicap möglichst selbstständig<br />
leben können und nicht zusätzlich „behindert“<br />
werden. Die erforderlichen Maßnahmen<br />
sind in Regelungen (z. B. DIN-Normen)<br />
beschrieben. Das Einhalten dieser Regelungen<br />
kann die intensive Zusammenarbeit mit<br />
den Nutzern und das Einstellen des Planers<br />
auf die Bedürfnisse der Betroffenen jedoch<br />
nicht ersetzen.<br />
Die Regeln bezüglich des barrierefreien <strong>Bauen</strong>s<br />
sind in unterschiedlichen Gesetzen und<br />
Vorschriften enthalten. So fordert das Baugesetzbuch,<br />
dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne<br />
die „sozialen und kulturellen Bedürfnisse<br />
der Familien, der jungen und alten<br />
Menschen und der Behinderten“ zu berücksichtigen<br />
sind. Die Bauordnung Sachsen-<br />
Anhalts (in der ab 1. Mai 2001 geltenden<br />
Fassung) schreibt das barrierefreie <strong>Bauen</strong><br />
nicht nur für Anlagen, die überwiegend oder<br />
ausschließlich von Kranken, Menschen mit<br />
Behinderung, Kindern, älteren Menschen<br />
oder Personen mit Kleinkindern genutzt werden<br />
(§ 57 BauO LSA), sondern auch die<br />
barrierefreie Erreichbarkeit eines Geschosses<br />
für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen<br />
(§ 50 BauO LSA) vor. Technische<br />
Grundlagen und Anforderungen an das barrierefreie<br />
<strong>Bauen</strong> finden sich in der DIN 18024<br />
<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> – Öffentlich zugängige<br />
Gebäude und Arbeitsstätten, Teil 1 und 2 und<br />
in der DIN 18025 <strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen,<br />
Teil 1 und 2. In Sachsen-Anhalt sind diese<br />
Normen als Technische Baubestimmungen<br />
bauaufsichtlich eingeführt und somit verpflichtend.<br />
Die Einschränkungen zu den genannten<br />
Normen sind zu beachten.<br />
Voraussetzung für das Planen und <strong>Bauen</strong> für<br />
behinderte oder ältere Menschen ist die Kenntnis<br />
über die Art der Erkrankung und die Auswirkungen<br />
der Erkrankung auf die individuelle<br />
Leistungsfähigkeit und die Selbständigkeit<br />
der Betroffenen. Weiterhin sind die Körpermaße<br />
und die möglichen Bewegungsradien,<br />
z. B. mit einem eingeschränkten Greifbereich,<br />
von Bedeutung. In diesem Sinne gilt es auch<br />
entsprechend der DIN 18025 in die allgemeinen<br />
Planungsgrundlagen zum barrierefreien<br />
W<strong>ohne</strong>n und das rollstuhlgerechte W<strong>ohne</strong>n<br />
zu unterscheiden. Im Weiteren werden grundlegende<br />
Aussagen der DIN 18025 dargestellt<br />
und auf die „Checkliste zur Prüfung baulicher<br />
Voraussetzungen“ (S. 12 ff.) bzw. weiterführende<br />
Literatur verwiesen.<br />
Wenn die DIN 18025 Teil 2 mit dem allgemein<br />
gehaltenen Untertitel „Planungsgrundlagen“<br />
die Grundlage für den gesamten<br />
Wohnungsbau in Deutschland bilden würde,<br />
wäre eine barrierefreie Nutzung, mit Ausnahme<br />
der schweren Mobilitätsbehinderung<br />
der Rollstuhlbenutzer erreicht und eine spätere<br />
Wohnraumanpassung überflüssig. Der<br />
wichtige Rehabilitations- und Eingliederungsansatz,<br />
beim Auftreten einer Behinderung<br />
und im Alter möglichst lange in der gewohnten<br />
Umgebung zu bleiben, wäre damit weitgehend<br />
berücksichtigt. Als Argumente gegen<br />
das barrierefreie <strong>Bauen</strong> nach DIN 18025 Teil 2<br />
werden oft nicht tragbare Mehrkosten genannt.<br />
Dabei muss grundsätzlich festgestellt<br />
werden, dass einige Maßnahmen Mehrkosten<br />
verursachen, viele andere jedoch kostenneutral<br />
realisiert werden können. Bei einer<br />
langfristigen Betrachtung ist vorausschauendes<br />
barrierefreies <strong>Bauen</strong> auf jeden Fall sinnvoll,<br />
da bei einer langen Standzeit der Wohngebäude<br />
sowohl die direkten Vorteile wie<br />
bequemere Nutzung und Verbleib in der Wohnung<br />
bei Behinderung als auch die mittelbaren<br />
Vorteile wie Vermeidung kostenträchtiger<br />
Umbauten, dauerhafte Vermietbarkeit und<br />
volkswirtschaftliche Kosteneinsparungen zum<br />
Tragen kommen.<br />
Eine wichtige Voraussetzung für die bequeme<br />
Nutzung von Wohnung und Gebäude sind<br />
angemessene Bewegungsflächen in jedem<br />
Raum und im öffentlichen Erschließungsbereich.<br />
Die genauen Anforderungen an die<br />
Bewegungsflächen und andere Maßangaben<br />
der Norm sind in der „Checkliste zur Prüfung
1 2 3<br />
4<br />
1/2 Fahrstühle: barrierefreies Erreichen der Eingangsebene<br />
aber: Gefährdung des Rollstuhlfahrers<br />
durch eine zur falschen Seite öffnende<br />
Tür am Fahrstuhlzugang<br />
3 Wohnhauseingangsbereich: Die barrierefreie<br />
Zugänglichkeit wird durch zu steile Rampen<br />
und fehlende Handläufe erschwert.<br />
4 Stellplätze im Hauseingangsbereich: Ausführung<br />
nicht behindertengerecht (zu schmal<br />
und <strong>ohne</strong> Überdachung)<br />
baulicher Voraussetzungen“ (S.12 ff.) gesondert<br />
dargestellt. Im Sinne einer wirtschaftlichen<br />
Optimierung, sind offene Grundrisse<br />
mit Überschneidungen von Wohn- und Verkehrsflächen<br />
bzw. die Überlagerung von Bewegungsflächen<br />
günstig, so dass ein überhöhter<br />
Flächenbedarf vermieden wird. Die<br />
geforderten Bewegungsflächen nach DIN<br />
18025 Teil 2 ermöglichen eine eingeschränkte<br />
Nutzung mit einem Zimmerrollstuhl. Weiterhin<br />
ist eine ausreichende lichte Türbreite erforderlich<br />
und für den Sanitärraum gilt aus Sicherheitsgründen<br />
und der verbleibenden<br />
Bewegungsfläche, dass die Tür nicht in den<br />
Raum schlagen darf. Die optimale Ausstattung<br />
der Sanitärräume und der Küche (Beachtung<br />
der erforderlichen Bewegungsflächen, des<br />
Beinfreiraumes, des Greifbereiches und der<br />
stufen-losen Ausbildung der Dusche) ist von<br />
großer Bedeutung. Der Hauseingang und<br />
eine Wohnungsebene (Erdgeschoss) müssen<br />
stufenlos erreichbar sein. Der stufenlose<br />
Hauseingang und der niveaugleiche Übergang<br />
vom Wohnbereich zum Balkon oder zur Loggia<br />
sind kritische und sorgsam zu detaillierende<br />
Konstruktionspunkte, da durch Witterungseinflüsse<br />
schnell Feuchtigkeitsschäden entstehen<br />
können. Konstruktive Maßnahmen<br />
oder eine Überdachung können das verhindern,<br />
führen jedoch zu Mehrkosten. Bei Wohnungseingangstüren<br />
ist eine Schwelle zudem<br />
aus Gründen des Schallschutzes sinnvoll. Der<br />
Schallschutz kann auch durch andere konstruktive<br />
Lösungen errreicht werden. Auch<br />
wenn nach der BauO LSA erst Gebäude mit<br />
mehr als fünf oberirdischen Geschossen mit<br />
einem Aufzug ausgestattet sein müssen,<br />
kann der Einbau auch bei zwei- bis viergeschossigen<br />
Gebäuden sinnvoll und finanzierbar<br />
sein, wenn entsprechend viele Wohnungen<br />
damit erschlossen werden. Ist ein Aufzug<br />
vorhanden, muss er den Forderungen aus<br />
DIN 18025 Teil 1 bezüglich der Größe und<br />
dem Bedienungstableau entsprechen. Daneben<br />
sind die Forderungen nach § 39, Abs. 6<br />
BauO LSA zu beachten. Rampen sind aufgrund<br />
des enormen Flächenbedarfs und der<br />
witterungsabhängigen Benutzbarkeit im Außenbereich<br />
nur in Ausnahmefällen vorzusehen.<br />
Bei Treppen hilft ein beidseitiger Handlauf<br />
eingeschränkt sehenden, bzw. blinden Menschen<br />
oder gehbehinderten Personen. Der<br />
erhöhte Grundflächenbedarf durch den zweiten<br />
Handlauf ist bei der Planung zu beachten.<br />
In Aufenthaltsräumen und bei dem Freisitz<br />
sollte die Brüstung ab der Höhe von 60 cm<br />
durchsichtig sein, um den Blick für Rollstuhlbenutzer<br />
auf die Umgebung zu ermöglichen.<br />
Diese Maßnahme trägt zur Erhöhung der<br />
Lebensqualität maßgeblich bei. Die Norm<br />
trifft weiterhin Aussagen zu Bodenbelägen<br />
(reflexionsarm, rutschhemmend und <strong>ohne</strong><br />
elektrostatische Aufladung), Raumtemperatur,<br />
Beleuchtung, Fernmeldeanlagen und der<br />
günstigsten Höhe für Bedienungsvorrichtungen,<br />
wie z. B. Lichtschalter.<br />
Die DIN 18025 Teil 1 enthält Planungsgrundlagen<br />
zur Schaffung von rollstuhlgerechtem<br />
Wohnraum. Sie gilt für Planung und Durchführung<br />
von Neubau und Modernisierungen<br />
von Wohnungen oder auch Wohnheimen.<br />
Rollstuhlbenutzer müssen alle Räume der<br />
Wohnung und alle gemeinschaftlichen Einrichtungen<br />
der Wohnanlage befahren und<br />
benutzen können. Sie müssen in die Lage<br />
versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend<br />
unabhängig zu sein. Berücksichtigt<br />
werden muss dabei auch eine mögliche<br />
Behinderung des Oberkörpers, die Greifund<br />
Reichweiten oder sogar den Blickwinkel<br />
wesentlich einschränkt.<br />
Die erforderlichen Bewegungsflächen sind<br />
nicht nur entsprechend größer zu dimensionieren<br />
als für allgemeines barrierefreies<br />
W<strong>ohne</strong>n, sondern es gelten auch erhöhte<br />
Anforderungen. So können Bewegungsflächen<br />
sich zwar überlagern, dürfen jedoch<br />
nicht durch hervorspringende Teile, wie z. B.<br />
Heizkörper, in ihrer Funktion eingeschränkt<br />
werden. Ebenso dürfen die Flächen unter<br />
befahrbaren Einrichtungen, z. B. Waschtisch,<br />
nicht bei der Bemessung berücksichtigt<br />
werden. Maßgeblich für die Größe der Bewegungsflächen<br />
ist der Elektrorollstuhl und<br />
nicht der kleinere handbetriebene Rollstuhl.<br />
Grundsätzlich muss in Räumen eine Wendemöglichkeit<br />
vorhanden sein. Die in der<br />
Norm ausgewiesenen Bewegungsflächen<br />
sowie andere Maßangaben sind in der<br />
„Checkliste zur Prüfung baulicher Voraussetzungen“<br />
(S. 12 ff.) zu finden.<br />
Erhöhte Anforderungen gelten auch für die<br />
lichte Durchfahrbreite von Türen. Einschrän-<br />
7
1 2 3<br />
4<br />
1 Bewegungsmaße Bad<br />
2 Bewegungsmaße Greifhöhe<br />
3 Zu hoch eingebaute Klingelanlage<br />
4 <strong>Barrierefreie</strong>r Badbereich<br />
8<br />
kungen der lichten Breite durch die Türblattstärke<br />
oder Bedienungsvorrichtungen wie<br />
z. B. Türdrücker sind zu vernachlässigen. Wie<br />
im Teil 2 der Norm dürfen Türen aus Sicherheitsgründen<br />
nicht in den Sanitärraum schlagen.<br />
Die stufenlose Erreichbarkeit nach Teil 1 der<br />
DIN beschränkt sich nicht nur auf die rollstuhlgerechten<br />
Wohnungen und die gemeinschaftlichen<br />
Einrichtungen. Durch den Einbau<br />
von Aufzügen und Rampen sollen alle Wohnungen<br />
einer Wohnanlage für Rollstuhlbenutzer<br />
erreichbar sein. Dies entspricht dem<br />
berechtigten Wunsch der Rollstuhlbenutzer<br />
nach uneingeschränkter Bewegungsfreiheit.<br />
Untere Türanschläge und -schwellen sind<br />
grundsätzlich zu vermeiden. Bei technischer<br />
Notwendigkeit einer Schwelle, z. B. bei<br />
rauchdichten Brandschutztüren, darf sie<br />
nicht höher als 2 cm ausgeführt werden.<br />
Küche und Sanitärraum sind besonders sorgfältig<br />
an die Bedürfnisse der Rollstuhlbenutzer<br />
anzupassen, da nur so die eigenständige<br />
Versorgung ermöglicht wird. In der Norm<br />
sind daher zahlreiche Anforderungen enthalten.<br />
So müssen die Arbeitsbereiche der<br />
Küche und der Waschtisch im Sanitärraum<br />
uneingeschränkt unterfahrbar sein, damit<br />
der Rollstuhlbenutzer direkt heranfahren<br />
kann. Die Höhe der Arbeitsflächen oder des<br />
Waschtisches müssen individuell auf die<br />
Belange des Nutzers angepasst werden<br />
können, da eine zu hoch angebrachte Fläche<br />
die Arm- und Schultergürtelmuskulatur belastet.<br />
Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten<br />
zur Erleichterung der Bewegungsabläufe<br />
übereck angeordnet werden. Der Sanitärraum<br />
ist mit einem rollstuhlbefahrbaren<br />
Duschplatz und gegebenenfalls mit einer<br />
unterfahrbaren Badewanne auszustatten.<br />
Nicht vergessen werden darf ein Rollstuhlabstellplatz<br />
in der Wohnung, der ein Umsteigen<br />
vom Straßenrollstuhl auf den Zimmerrollstuhl<br />
ermöglicht. Die Maße des Abstellplatzes<br />
ergeben sich aus der Größe von<br />
2 Rollstühlen und den Bewegungsabläufen<br />
beim Umsteigen. Die Wohnung ist zudem<br />
mit einem PKW-Stellplatz auszustatten. Der<br />
Stellplatz ist mit einem Wetterschutz zu<br />
versehen und sollte in der näheren Umgebung<br />
der Wohnung eingerichtet werden.<br />
Die erforderliche längsseitige Bewegungsfläche<br />
kann von einem zweiten Behindertenstellplatz<br />
mitgenutzt werden. Für Brüstungshöhen,<br />
Bodenbeläge und die Höhe der<br />
Bedienungsvorrichtungen gelten ähnliche<br />
Anforderungen wie nach DIN 18025 Teil 2.<br />
Der zunehmende Anteil älterer Menschen<br />
an der Bevölkerung zeigt die Notwendigkeit,<br />
altersgerechte Lebensbedingungen zu schaffen.<br />
Durch eine altengerechte Anpassung<br />
der Wohn- und Lebensräume, entsprechende<br />
Mobilitätsbedingungen sowie Möglichkeiten<br />
zur Mitwirkung an der Gestaltung der<br />
Lebensräume und zur gesellschaftlichen<br />
Teilhabe soll die Selbständigkeit trotz altersbedingter<br />
Beeinträchtigungen erhalten bleiben<br />
oder wiedergewonnen werden. Um im<br />
Alter in der vertrauten Umgebung bleiben<br />
zu können, ist das Wohnquartier dem gemäß<br />
z. B. mit einer Verkehrsberuhigung im Nahverkehr,<br />
wohnungsnahen kulturellen Angeboten<br />
oder einer guten Zugänglichkeit des<br />
öffentlichen Personennahverkehrs zu gestalten.<br />
(Siehe hierzu den Beitrag „Das Wohnumfeld“)<br />
Nur ein geringer Teil des <strong>vorhandenen</strong><br />
Wohnungsbestandes eignet sich zur<br />
Wohnraumanpassung. Bei der <strong>Umgestaltung</strong><br />
des <strong>vorhandenen</strong> Wohnraums können selten<br />
alle Forderungen der Normen für die Barrierefreiheit<br />
erreicht werden. Kompromisse<br />
werden nötig. Diese müssen für die Benutzer<br />
tragbar sein. Hinzu kommt die Schwierigkeit,<br />
dass im Vorfeld der <strong>Umgestaltung</strong> der Wohnungen<br />
oftmals nicht bekannt ist, wer der<br />
zukünftige Mieter ist. Eine gezielte Suche<br />
nach potentiellen Mietern und der dadurch<br />
möglichen individuellen Anpassung der Wohnung<br />
ist daher empfehlenswert.<br />
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe hat für<br />
die Wohnungsanpassung folgende Maßnahmenbereiche<br />
zusammengestellt: Beseitigung<br />
von <strong>Barrieren</strong> (s. <strong>Barrierefreie</strong>s W<strong>ohne</strong>n),<br />
Reorganisation der Wohnung bzw. des<br />
Hauses (z. B. Wohnungsverkleinerung), kleinere<br />
Alltagserleichterungen (z. B. niedrigere<br />
besser erreichbare Fenstergriffe) und technische<br />
Hilfen (z. B. Gehhilfen).<br />
Neben der DIN 18025 für rollstuhlgerechtes<br />
und barrierefreies <strong>Bauen</strong> von Wohnungen<br />
gibt es noch weitere Vorschriften, die es zu<br />
beachten gilt. Diese werden hier nur kurz<br />
erwähnt, da sich diese Broschüre vorrangig<br />
mit dem Umbau von Wohnungen befasst.
1 3<br />
2<br />
1 Unebenheiten im Gehweg<br />
2 <strong>Barrieren</strong> im Wohnumfeld: Hohe Bordsteine<br />
<strong>ohne</strong> Absenkungen<br />
3 Erhöhte Haltestellenbereiche erleichtern<br />
mobilitätseingeschränkten Personen den Einstieg<br />
in öffentliche Verkehrsmittel<br />
DAS WOHNUMFELD<br />
Die DIN 18024 erweitert den Anwendungsbereich<br />
der DIN 18025 auf die barrierefreie<br />
Planung, Ausführung und Anpassung von<br />
öffentlich zugängigen Gebäuden. Gesonderte<br />
Aussagen werden z. B. in Bezug auf Begegnungsflächen<br />
für Rollstuhlbenutzer bei langen<br />
Fluren und PKW-Stellplätze sowie Türen und<br />
öffentliche Sanitärräume getroffen.<br />
Die Gestaltung eines behindertengerechten<br />
Arbeitsplatzes, der sich unter Umständen<br />
auch in einer Wohnung befinden kann, ist<br />
auf die besondere Form der Behinderung<br />
und die spezifischen Anforderungen der<br />
Arbeitstätigkeit abzustimmen. Hierzu sind<br />
verschiedene Arbeitshilfen denkbar und<br />
ausreichende Bewegungsflächen sind zu<br />
berücksichtigen.<br />
Derzeit befinden sich die DIN-Normen in<br />
Überarbeitung und werden als DIN 18030<br />
neu veröffentlicht.<br />
Knobloch<br />
Diese Darstellung der Grundlagen barrierefreien W<strong>ohne</strong>ns<br />
basiert auf der Broschüre „<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> – Grundlagen<br />
und Planungsmöglichkeiten“ der Architektenkammer<br />
Niedersachsen.<br />
Die Lage des Gebäudes<br />
Vor einem Umbau zu barrierefreien Wohnraum<br />
steht nicht nur die Klärung der technischen<br />
Voraussetzungen des Gebäudes, vielmehr<br />
muss man sich mit der Frage auseinandersetzen,<br />
ob sich der Standort des Gebäudes<br />
zum W<strong>ohne</strong>n für betagte und/oder<br />
mobilitätseingeschränkte Personen eignet.<br />
Die städtebauliche Lage sollte daher ein<br />
wichtiges Kriterium bei der Entscheidung<br />
sein, welches Gebäude sich für die <strong>Umgestaltung</strong><br />
zu barrierefreien und altengerechten<br />
Wohnungen eignet. Ziel ist, die physiologischen<br />
und die sozialen Bedürfnisse der<br />
Mieter gleichermaßen abzudecken. Dies<br />
betrifft den Wunsch der Mieter nach dem<br />
Verbleib in der angestammten Wohngegend,<br />
nach Privatheit, Unabhängigkeit, Selbstverantwortung<br />
sowie dem Wunsch nach Sicherheit<br />
der Verfügbarkeit von Hilfs- und Betreuungsangeboten.<br />
Geborgenheit und Sicherheit<br />
sind Grundlagen für die Lebensqualität,<br />
nicht nur im Alter.<br />
Bei älteren Menschen und Menschen mit<br />
Behinderungen ist die Nachfrage nach sehr<br />
guten, innerörtlichen Lagen sehr groß. Ideal<br />
sind Standorte mit zentralörtlichen Funktionen<br />
in direkter Nachbarschaft. Außer der<br />
barrierefreien und altengerechten Gestaltung<br />
und Ausstattung, sowohl der Wohnungen<br />
als auch des Wohnumfeldes, ist die Anbindung<br />
an die Freizeit- und die sonstigen Angebote<br />
der öffentlichen und sozialen Dienste<br />
von großer Bedeutung. Zu einer altengerechten<br />
Infrastruktur gehört neben der guten<br />
Lage im städtebaulichen Raum auch der Lebensmittelladen,<br />
das Postamt, die „Kneipe“,<br />
der Verein (z. B. der Kegelklub) und die ärztliche<br />
Versorgung. Durch einen im Alter tendenziell<br />
abnehmenden Mobilitätsradius ist<br />
die Abhängigkeit von der Ausstattung des<br />
Wohnquartiers groß. Aus einer Untersuchung<br />
zum räumlich-zeitlichen Aktionsbereich<br />
von Altersrentnern geht hervor, dass<br />
22 % der über 60jährigen Befragten eine<br />
Strecke bis 500 Meter als eine zu Fuß bequem<br />
zurückzulegende Entfernung empfinden.<br />
Eine Entfernung von 1 bis 2 km schätzen<br />
33 % noch als bequem ein. Das vorgenannte<br />
trifft auch auf Menschen mit Behinderungen<br />
zu, da diese überwiegend mobilitätseingeschränkt<br />
sind. Oftmals hängt die<br />
Aufrechterhaltung einer eigenständigen Lebensführung<br />
mit von der leichten Erreichbarkeit<br />
bzw. Nähe der Einrichtungen zur<br />
Wohnung ab. Nach einer Empfehlung des<br />
„Kuratoriums Deutsche Altenhilfe“ sollten<br />
Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie<br />
Einkauf, Arzt, Friseur, Apotheke, Grünanlagen<br />
usw. innerhalb von 300 m erreichbar sein.<br />
Gleiches gilt für Haltestellen öffentlicher<br />
Verkehrsmittel, Versorgungseinrichtungen<br />
(z. B. Sozialstation, Tages- oder Kurzzeitpflege)<br />
sowie für soziale und kulturelle Einrichtungen<br />
(z. B. Begegnungsstätten, Beratungsstellen).<br />
Verkehrsberuhigte Wohngebiete eignen sich<br />
besonders für Betagte und behinderte Per-<br />
9
1 2<br />
1/2 Türen als „<strong>Barrieren</strong>“ bei öffentlich zugänglichen<br />
Einrichtungen: schwer zu öffnende<br />
bzw. schnell selbsttätig schließende Türen<br />
10<br />
sonen, denn der Lärmpegel ist wesentlich<br />
geringer und die Benutzung bzw. die Überquerung<br />
der Straßen ist mit weniger Gefahren<br />
verbunden.<br />
Viele der vorgenannten Kriterien treffen<br />
natürlich auch für junge Familien mit Kindern<br />
zu. Bei der Entscheidung, welcher Wohnraum<br />
in welcher Form für welches Mieterklientel<br />
umzubauen ist, muss eine gesunde<br />
Durchmischung des Wohngebietes mit Bew<strong>ohne</strong>rn<br />
aller Altersgruppen, eine funktionierende<br />
Mieterstruktur, bedacht werden.<br />
Die Kriterien der Gestaltung<br />
des unmittelbaren Wohnumfeldes<br />
Die Planung für die Bedürfnisse der betroffenen<br />
Personengruppen beginnt bereits vor<br />
der Haustür. Altengerechte, barrierefreie<br />
Gestaltung und gute Nutzbarkeit der Zugänge<br />
sowie des Freibereiches sind mitbestimmend<br />
für den Wohnwert.<br />
Die technischen Bedingungen für die barrierefreie<br />
Gestaltung von Straßen, Plätzen,<br />
öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Grünanlagen<br />
sowie für Spielplätze, also des Wohnumfeldes,<br />
sind in der DIN 18024 Teil 1<br />
enthalten. Einzelne Regelungen sind ergänzend<br />
der DIN 18025 Teil 1 zu entnehmen.<br />
Auch hier gilt wieder, eine vorausschauende<br />
Planung und eine generelle Beachtung und<br />
Umsetzung der Normen erspart spätere<br />
Anpassungsmaßnahmen.<br />
Zu berücksichtigen sind im Wohnumfeld<br />
ebenso die unterschiedlichsten Arten der<br />
Behinderungen der Bew<strong>ohne</strong>r. Es ist daher<br />
wichtig, an die taktile Auffindbarkeit von<br />
Einrichtungen zu denken und mit optischen<br />
Kontrasten zu arbeiten.<br />
Gebäudezugänge<br />
Der Hauseingang muss stufenlos und schwellenfrei<br />
sein und durch Beschilderung kenntlich<br />
gemacht werden.<br />
Schwellen und Niveauunterschiede sind nur<br />
bis 2,5 cm zulässig. Vor der Tür wird eine<br />
uneingeschränkte Bewegungsfläche von<br />
150 x 150 cm benötigt. Der Zugangsweg<br />
soll möglichst kurz sein. Gegen Vereisung<br />
ist ein Schutz (z. B. eine Überdachung) erforderlich.<br />
Die Gebäudeeingangstür muss eine<br />
freie Durchgangsbreite von 90 cm haben.<br />
Briefkastenanlagen<br />
Entlang der Briefentnahme werden bei einer<br />
Benutzung durch Rollstuhlbenutzer Bewegungsflächen<br />
von mindestens 150 cm benötigt.<br />
Die Briefkästen sind in einer Höhe<br />
von 85 cm anzubringen.<br />
Müllanlagen<br />
Der Müllsammler muss auch aus der Rollstuhlposition<br />
bzw. mit Gehhilfen benutzbar<br />
sein. Die Bewegungsfläche vor dem Müllsammler<br />
benötigt ebenfalls 150 x 150 cm.<br />
Rollstuhlbenutzer können die Müllbehälter<br />
besser von oben öffnen und die Abfallbehälter<br />
von oben leeren. Besonders bei Großraumbehältern<br />
ist eine obere Einwurföffnung und<br />
eine erhöhte und befahrbare Fläche nötig.<br />
Parkplätze<br />
Um Parkplätze für Behinderte freizuhalten<br />
und um ihnen die Zufahrt zu erleichtern,<br />
sind automatische Klapppfosten sinnvoll.<br />
Empfohlen wird eine direkte Zuordnung der<br />
Stellplätze zu den entsprechenden Wohnungen.<br />
Die Stellplätze sind nach DIN 18025<br />
Teil 1 auszubilden und sollen sich in Gebäudenähe<br />
befinden. Eine Überdachung ist wünschenswert,<br />
eine Beschilderung ist vorzunehmen.<br />
Rampen, Treppen<br />
Rampen sind nur bis zu einer Steigung von<br />
6 % und bis zu einer Länge von 6 m zulässig.<br />
Am Anfang und Ende muss jeweils ein Podest<br />
in der Größe von 150 x 150 cm sein.<br />
Bei größeren Längen ist jeweils nach 6 m<br />
ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm<br />
Länge anzubringen. Mehr als zwei Längen<br />
sind nicht empfehlenswert. Als Breite der<br />
Rampe ist 120 cm vorzusehen. Ausführungen<br />
zu Zwischenpodesten, Radabweisern,<br />
Handläufen können der Checkliste zur Prüfung<br />
baulicher Voraussetzungen (S. 12 ff.)<br />
entnommen werden. Rampen sind immer<br />
mit Treppen zu ergänzen. Es ist auf eine<br />
ausreichende und blendfreie Beleuchtung<br />
von Treppen und Rampen zu achten.<br />
Wege<br />
Der Aufenthalt an der frischen Luft und das<br />
Spazieren gehen ist entsprechend vieler<br />
Untersuchungen ein wesentlicher Bestandteil<br />
des Tagesverlaufs der nicht Berufstätigen,
Begegnungsstätten im unmittelbaren Umfeld der<br />
Wohnungen für ältere und mobilitätseingeschränkte<br />
Bürger fördern die Kommunikation unter den Bew<strong>ohne</strong>rn.<br />
1 2<br />
3<br />
1 Derzeitiger, noch zu verändernder Zustand:<br />
Die Rampe ist bisher durch eine Treppe ersetzt<br />
worden.<br />
2 Geplanter barrierefreier Zugang zur Begegnungsstätte,<br />
der auch Rollstuhlbenutzern der benachbarten<br />
Wohnungen eine aktive Teilnahme am<br />
Leben ermöglichen soll<br />
3 Geschäfte im Wohnumfeld: Unmöglichkeit der<br />
barrierefreien Gestaltung von Eingangsbereichen<br />
die einen großen Teil des Tages in ihrer Wohnung<br />
oder im unmittelbaren Bereich der<br />
Wohnung verbringen.<br />
Die Anlage von erlebnisreichen, barrierefreien<br />
Wegen erleichtert die tägliche „Benutzung“<br />
des Wohnumfeldes für mobilitätseingeschränkte<br />
Mieter und macht den Spaziergang<br />
interessanter.<br />
Wege in seitlich abfallendem Gelände sind<br />
absturzsicher zu gestalten. Bei Benutzung<br />
durch Rollstuhlfahrer müssen sie mindestens<br />
150 cm breit und stufenlos sein. Gehwege<br />
sollten nicht mehr als 3 % Längsgefälle aufweisen.<br />
Ist das Gefälle größer, sind Verweilplätze<br />
einzurichten. Selbstverständlich ist,<br />
dass neben der Stufenlosigkeit auch eine<br />
Schwellenlosigkeit gefordert ist bzw. Schwellen<br />
in Zugangsbereichen nicht höher als<br />
2,5 cm sein dürfen.<br />
Als Abgrenzung zu bepflanzten bzw. unbefestigten<br />
Flächen sollten Borde mit 5 cm<br />
Höhe angeordnet werden.<br />
Grünflächen<br />
Ein überlegt gestalteter Hof- und Grünbereich<br />
kann durch die stimulierende und gleichzeitig<br />
beruhigende Wirkung von Luft, Sonne und<br />
Grün die Möglichkeiten zur physischen und<br />
psychischen Erholung bieten.<br />
Die Grünflächen und Pflanzungen im Freibereich<br />
sollten abwechslungsreich gestaltet<br />
und kleinteilig zoniert werden. Eine Mischung<br />
von Stauden und Büschen, die zu unterschiedlichen<br />
Jahreszeiten blühen, schafft<br />
Erlebnisvielfalt im näheren Wohnumfeld, die<br />
gerade für bewegungseingeschränkte Menschen<br />
wichtig ist. Neben einem pflegeleichten<br />
Ziergarten können Teile des Freibereiches<br />
auch als Nutzgarten angelegt werden, wo<br />
interessierte Bew<strong>ohne</strong>r sich gelegentlich<br />
der Gartenarbeit widmen können.<br />
Pflanzbehälter auf einem Untergestell können<br />
sogar Rollstuhlbenutzern noch gärtnerische<br />
Betätigung ermöglichen, des weiteren<br />
lassen sie bei schwereren Behinderungen<br />
zumindest das Fühlen und Riechen zu.<br />
Eine Gartenbank oder eine Sitzgruppe dient<br />
zur Ruhepause. Der Belag von Sitzterrassen<br />
sollte hart, eben und rutschfest mit nur schmalen<br />
Fugen sein.<br />
Öffentlich zugängliche Grünflächen müssen<br />
barrierefrei gestaltet sein.<br />
Wasserflächen<br />
Eine Wasserfläche als Teich oder ein kleiner<br />
Wasserlauf verleihen dem Hof- und Grünbereich<br />
einen zusätzlichen Reiz.<br />
Die Wasserfläche sollte durch umgebende<br />
Pflanzbeete, Kieselflächen bzw. größere<br />
Steine abgeteilt sein, damit ein Rollstuhlbenutzer<br />
nicht ins Wasser stürzen kann. Alternativ<br />
kann der Übergang vom Weg zur Wasserfläche<br />
sehr flach (max. 4 % Gefälle) sein,<br />
mit befestigter und befahrbarer Randzone.<br />
Tiere<br />
Wo Pflege und Unterhaltung gesichert sind,<br />
kann schließlich die Tierhaltung im Freien<br />
ein zusätzliches Angebot darstellen – sei es<br />
in Volieren oder in einem kleinen Gartenteich.<br />
Die Kriterien der Gestaltung<br />
im Straßenraum und<br />
des erweiterten Wohnumfeldes<br />
Wohnungseigentümer haben in der Regel<br />
keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung<br />
der Straßen und der Einrichtung von Parkanlagen<br />
u. ä. in den Wohngebieten. Sie<br />
sollten aber gemeinsam mit den Nachbarn<br />
und den kommunalen Einrichtungen dafür<br />
Sorge tragen, dass auch das weitere Umfeld<br />
der Wohnbereiche, in denen ältere, mobilitätseingeschränkte<br />
und behinderte Mieter<br />
w<strong>ohne</strong>n, weitgehend barrierefrei umgestaltet<br />
wird. Im Interesse der Mieter gilt es sich<br />
dafür einzusetzen, dass der öffentliche Nahverkehr,<br />
was Linienführung, Haltepunkte<br />
und Tarifgestaltung angeht, auf die Bedürfnisse<br />
dieser Personen abgestimmt wird.<br />
Technische Bestimmungen für die Gestaltung<br />
des Straßenraums und der öffentlichen<br />
Bereiche sind den DIN zu entnehmen. Bänke<br />
und Sitzgelegenheiten sollten in einem angemessenen<br />
Anteil mit Rückenlehnen und<br />
Armlehnen für Senioren ausgestattet sein.<br />
Die Sitzfläche sollte eine Höhe zwischen 45<br />
und 48 cm betragen.<br />
Auch hier gilt der Hinweis, dass die DIN-<br />
Normen sich derzeit in Überarbeitung befinden.<br />
11
CHECKLISTE ANFORDERUNGEN AN BAULICHE VORAUSSETZUNGEN<br />
Die Grundlagen für das barrierefreie Planen<br />
und <strong>Bauen</strong> sind in den DIN festgeschrieben.<br />
In übersichtlicher Form sind alle Forderungen<br />
in einer Checkliste zusammengestellt, die<br />
von Dipl.-Ing. Udo Rheinländer, Arbeitsgruppe<br />
„<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong>“ der Architektenkammer<br />
Sachsen-Anhalt, erarbeitet wurde.<br />
Zur Information und zur Überprüfung der<br />
Planung ist sie ein hervorragend geeignetes<br />
Mittel.<br />
Sie gliedert sich in die Themenkomplexe:<br />
Gebäude<br />
Bewegungsflächen/Türen/Namensschilder/<br />
Aufzug/Rampe/Treppen/Sanitärraum/Küchen/Brüstungen/Fenster,<br />
Fenstertüren/<br />
Bodenbeläge/Zusätzliche Wohnfläche/<br />
Raumtemperatur/Fernmeldeanlagen/Bedienvorrichtungen/Abstellräume/Allgemeine<br />
Anforderungen<br />
Wohnumfeld<br />
Bewegungsflächen/Parkstellplatz/Rampe/<br />
Treppen/Bodenbeläge/Fahrradständer, Elektrofahrzeuge<br />
und wird auszugsweise veröffentlicht.<br />
Sie kann in ihrer Gesamtheit bei der Architektenkammer<br />
Sachsen-Anhalt (siehe Ansprechpartner)<br />
abgefordert werden.<br />
Prüfgegenstand<br />
Anforderungen<br />
aus der DIN 18025 Teil 1<br />
Anforderungen<br />
aus der DIN 18025 Teil 2<br />
Weiterungen, auch über Forderung<br />
der DIN 18024 und 18025 hinaus<br />
Gebäude<br />
Bewegungsflächen<br />
150 cm breit und 150 cm tief<br />
• als Wendemöglichkeit in jedem Raum,<br />
ausgenommen kleine Räume<br />
• als Duschplatz<br />
• vor dem Klosettbecken<br />
• vor dem Waschtisch<br />
• auf dem Freisitz (Loggia, Balkon,<br />
Terrasse)<br />
• vor den Fahrschachttüren<br />
• am Anfang und am Ende der Rampe<br />
• vor dem Einwurf des Müllsammelbehälters<br />
• auf dem Freisitz (Loggia, Balkon,<br />
Terrasse)<br />
• vor den Fahrschachttüren<br />
• am Anfang und am Ende der Rampe<br />
• der Freisitz sollte mindestens 4,50 m 2<br />
betragen<br />
• Die Bewegungsflächen von<br />
1,50 x 1,50 m sollten auch bei<br />
Gebäuden nach DIN 18025 Teil 2 für<br />
alle Gemeinschaftsräume, Flure und<br />
Zugänge in und außerhalb von<br />
Wohnungen berücksichtigt werden<br />
150 cm tief<br />
• vor einer Längsseite des Bettes eines<br />
Rollstuhlbenutzers<br />
• vor Schränken<br />
• vor Kücheneinrichtungen<br />
• vor der Einsteigestelle d. Badewanne<br />
• vor dem Rollstuhlabstellplatz<br />
• vor einer Längsseite des Kraftfahrzeuges<br />
Bei beengten Verhältnissen kann die<br />
Bewegungsfläche bis auf 1,20 bzw.,<br />
1,40 m Tiefe eingeschränkt werden,<br />
wenn z. B. die Unterfahrbarkeit von<br />
Arbeitsflächen, -tischen oder Waschtischen<br />
(UK mind. 0,70 m über OKF),<br />
unterfahrbare Sockelzone (UK mind.<br />
0,30 m über OKF) gewährleistet ist.<br />
150 cm breit<br />
• zwischen Wänden außerhalb der<br />
Wohnung<br />
• neben Treppenauf- und -abgängen<br />
• zwischen Wänden außerhalb der<br />
Wohnung<br />
• neben Treppenauf- und -abgängen<br />
120 cm breit und 120 cm tief<br />
• vor Einrichtungen im Sanitärraum<br />
• im schwellenlos begehbaren Duschbereich<br />
120 cm breit<br />
• entlang von Möbeln, die der Rollstuhlbenutzer<br />
seitlich anfahren muß<br />
• entlang der Betteinstiegsseite des<br />
Nicht-Rollstuhlbenutzers<br />
• zwischen Wänden innerhalb der Wohnung<br />
• neben Bedienvorrichtungen<br />
• zwischen den Radabweisern einer<br />
Rampe<br />
• entlang einer Längsseite eines Bettes,<br />
das bei Bedarf von drei Seiten zugänglich<br />
sein muß<br />
• zwischen Wänden innerhalb der Wohnung<br />
• vor Kücheneinrichtungen<br />
für Eingangszonen in Wohnungen<br />
mindestens 1,50 m breit<br />
90 cm tief<br />
vor Möbeln (z.B. Schränken, Betten)<br />
95 cm breit und 70 cm tief<br />
Bewegungsflächen neben Klosettbecken<br />
12
Prüfgegenstand<br />
Anforderungen<br />
aus der DIN 18025 Teil 1<br />
Anforderungen<br />
aus der DIN 18025 Teil 2<br />
Weiterungen, auch über Forderung<br />
der DIN 18024 und 18025 hinaus<br />
Bewegungsflächen vor handbetätigten<br />
Türen<br />
• Drehflügeltür:<br />
Bandseite 150 cm breit<br />
und 150 cm tief,<br />
Band abgewandte Seite 150 cm breit<br />
und 120 cm tief<br />
• Schiebetür:<br />
auf beiden Seiten 190 cm breit<br />
und 120 cm tief<br />
Türen<br />
lichte Breite mindestens 80 cm<br />
Türen innerhalb der Wohnung<br />
lichte Breite mindestens 90 cm<br />
alle Türen<br />
• Hauseingangstüren,<br />
• Wohnungseingangstüren,<br />
• Fahrschachttüren<br />
• keine Drehtüren einsetzen<br />
• vor Wohnungseingangstüren Handläufe,<br />
Stütz- und Haltegriffe vorsehen<br />
lichte Höhe<br />
Türen sollen eine lichte Höhe von<br />
210 cm haben.<br />
Türen sollen eine lichte Höhe von<br />
210 cm haben.<br />
ist gesondert mit dem Bauherren zu<br />
vereinbaren<br />
Glasflächen<br />
Große Glasflächen müssen kontrastreich<br />
gekennzeichnet und bruchsicher sein.<br />
Große Glasflächen müssen kontrastreich<br />
gekennzeichnet und bruchsicher sein.<br />
Schließhilfen<br />
• Im Bedarfsfall sollen Türen mit<br />
Schließhilfen ausgestattet werden<br />
können.<br />
• Hauseingangstüren, Brandschutztüren<br />
zur Tiefgarage und Garagentore<br />
müssen kraftbetätigt und manuell zu<br />
öffnen und zu schließen sein.<br />
• An kraftbetätigten Türen müssen<br />
Quetsch- und Scherstellen vermieden<br />
werden oder gesichert sein.<br />
Schalter für kraftbetätigte Drehflügeltüren<br />
sind bei frontaler Anfahrt<br />
mindestens 200 cm vor der aufschlagenden<br />
Tür und auf der Gegenseite<br />
150 cm vor der Tür anzubringen.<br />
Im Bedarfsfall sollen Türen mit Schließhilfen<br />
ausgestattet werden können.<br />
• Leichtgängigkeit aller Türen<br />
• Falls Türschließer eingesetzt werden,<br />
entsprechende Verzögerung des<br />
Schließvorganges vorsehen für<br />
Gehbehinderte und Rollstuhlbenutzer<br />
• vor Wohnungseingangstüren Halterungen<br />
für Gehhilfen und Ablagen<br />
zum Abstellen von Handtaschen oder<br />
Einkaufstaschen erleichtern das<br />
Öffnen der Türen<br />
• Mit Hilfe von Stoßschutzvorrichtungen<br />
an Türblättern, Zargen und Flurwänden<br />
lassen sich Beschädigungen durch<br />
Rollstuhlfußrasten vermeiden.<br />
Spion<br />
An der Wohnungseingangstür sollte ein<br />
Spion in einer Höhe von 125 cm (Rollstuhlbenutzer)<br />
bis 160 cm angebracht<br />
werden.<br />
Schlagrichtung<br />
Die Tür darf nicht in den Sanitärraum<br />
schlagen.<br />
Die Tür darf nicht in den Sanitärraum<br />
schlagen.<br />
untere Türanschläge und<br />
-schwellen<br />
Untere Türanschläge und -schwellen<br />
grundsätzlich vermeiden (soweit<br />
technisch erforderlich, nicht höher als<br />
2 cm).<br />
Untere Türanschläge und -schwellen<br />
grundsätzlich vermeiden (soweit<br />
technisch erforderlich, nicht höher als<br />
2 cm).<br />
stufenlose Erreichbarkeit<br />
• Alle zur Wohnung gehörenden Räume<br />
und die gemeinschaftlichen Einrichtungen<br />
der Wohnanlage müssen<br />
stufenlos, gegebenenfalls mit einem<br />
Aufzug oder einer Rampe erreichbar<br />
sein.<br />
• Alle nicht rollstuhlgerechten Wohnungen<br />
innerhalb der Wohnanlage<br />
müssen zumindest durch den nachträglichen<br />
Ein- oder Anbau eines<br />
Aufzuges oder durch eine Rampen<br />
stufenlos erreichbar sein.<br />
• Hauseingang<br />
• alle W<strong>ohne</strong>benen<br />
• Alle rollstuhlgerechten Wohnungen<br />
innerhalb der Wohnanlage müssen zumindest<br />
durch den nachträglichen Einoder<br />
Anbau eines Aufzuges oder durch<br />
eine Rampen stufenlos erreichbar sein.<br />
Bewegungsflächen vor und<br />
hinter Türen<br />
Beachten: Abstand zwischen Türdrücker/Griffmulde<br />
und festem seitlichen<br />
Hindernis mindesten 0,50 cm<br />
• Drehflügeltür:<br />
davor: mindestens 1,20 x 1,50 m<br />
dahinter: mindestens 1,50 x 1,50 m<br />
• Schiebetür:<br />
jeweils 1,20 x 1,90 m<br />
keine Anforderung<br />
Für Wohnungen nach DIN 18025 Teil 2<br />
haben sich Bewegungsflächen von<br />
1,20 x 1,20 m als sinnvoll erwiesen.<br />
Dipl.-Ing. Udo Rheinländer, Mai 2003<br />
Derzeit befinden sich die DIN-Normen<br />
in Überarbeitung und werden als DIN<br />
18030 neu veröffentlicht.<br />
13
0 5 10 m<br />
1<br />
2<br />
1 Ostansicht des Wohnblocks<br />
2 Lage des Wohnblocks<br />
MODELLWOHNUNG OTHRICHSTRASSE<br />
14<br />
Bauvorhaben:<br />
Umbau und Modernisierung<br />
Othrichstraße 30 A + B<br />
Magdeburg<br />
Bauherr:<br />
Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH<br />
Planung:<br />
DECKER WAGNER<br />
Architekten & Ingenieure BDA<br />
Magdeburg<br />
Baubeschreibung<br />
Das 6-geschossige in Montagebauweise<br />
(WBS 70-Sonderbau) errichtete Mittelganghaus<br />
mit insgesamt 138 W<strong>ohne</strong>inheiten,<br />
überwiegend 1-Raum-Wohnungen, einige<br />
2-Raum-Wohnungen und einer 3-Raum-<br />
Wohnung wurde 1981 errichtet.<br />
Durch den Abbruch der Freitreppenanlage<br />
(2 Treppen je 17 Steigungen) auf der Westseite<br />
des Gebäudes und die Schaffung von<br />
Schrägrampen, max. 6 % Steigung und 6 m<br />
Einzellänge erfolgt eine barrierefreie Erschließung<br />
des Gebäudes (Rampe nach DIN 18025<br />
Teil 1 geeignet für Rollstuhlbenutzer). So<br />
werden die beiden im Haus <strong>vorhandenen</strong><br />
Aufzüge stufenlos erreicht.<br />
Im Zuge der Sanierung werden die Aufzüge<br />
in Anlehnung an die Forderungen der Barrierefreiheit<br />
erneuert.<br />
Die Anforderungen der DIN 18024 Teil 1<br />
werden hinsichtlich des städtebaulichen<br />
Umfeldes erfüllt u. a. durch Parkplätze für<br />
Behinderte direkt gegenüber der Rampenanlage.<br />
Das Gesamtkonzept sieht an der Westfassade<br />
die Demontage der Erdgeschossbalkonanlagen,<br />
verbunden mit dem Anschütten<br />
von Terrassen für diese Erdgeschosswohnungen<br />
vor. Hierdurch wird gleichzeitig<br />
die monumentale Baumasse durch eine<br />
horizontale Gliederung, die ihre Fortsetzung<br />
in der Gestaltung des obersten Stockwerkes<br />
findet, minimiert. Durch eine weitere vertikale<br />
rhythmische Gliederung entsteht eine<br />
klar erlebare, differenzierte Fassadenarchitektur.<br />
Eine optische Abgrenzung der Terrassen<br />
erfolgt über Hochbeete als gestalterisches<br />
Element. Die Hochbeete sind auch<br />
durch Rollstuhlbenutzer gut zu erreichen<br />
und zu pflegen.<br />
Die Modellwohnung (112) befindet sich im<br />
Haus 30 A direkt neben dem Durchgang<br />
gegenüber dem Aufzug und ist einseitig<br />
nach Westen orientiert. Die Wohnung war<br />
barrierefrei umzubauen.<br />
Wie alle 1-Raum-Wohnungen im Gebäude<br />
hat die untersuchte Modellwohnung ein<br />
Achsmaß von 60 x 60 cm. Im Bestandsgrundriss<br />
sind insbesondere im Bad/WC die<br />
geforderten Bewegungsflächen vor den<br />
Sanitärobjekten und unter Beachtung des<br />
Waschmaschinenstandplatzes nicht zu realisieren.<br />
Deshalb wurde weitergehend eine Grundrißlösung<br />
mit geändertem Badgrundriss<br />
untersucht. Mit dem Einbau einer bodengleichen<br />
Dusche und der Realisierung der Bewegungsflächen<br />
ist diese Variante sogar<br />
bedingt rollstuhlgerecht.<br />
Folgende Maßnahmen sind zu realisieren:<br />
- Wohnungseingangstüröffnung versetzen,<br />
alte Öffnung schließen
0 2 4 6 8 10 m<br />
1<br />
1 Erdgeschossgrundriss (Modellwohnung farbig gekennzeichnet)<br />
- Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstür<br />
mit Bodendichtung<br />
<strong>ohne</strong> Schwelle, Wohnungsfußboden ist<br />
niveaugleich zum Flur herzustellen<br />
- Flurwand entfernen<br />
- Bad mit verändertem Grundriss 7,12 m 2 ,<br />
Fußboden-Einlauf, Dusche 150 x 150 cm<br />
möglich<br />
- Küche evtl. als offene Variante, Trennwand<br />
entfernen zur Verbesserung der Bewegungsflächen<br />
oder Türausschnitt vergrößern<br />
- Ein Abstellraum ist in der Wohnung nicht<br />
realisierbar, über den Aufzug jedoch ist<br />
der geforderte Abstellraum im Kellergeschoss<br />
gut erreichbar<br />
- Terrassentürschwelle entfernen durch Ausschneiden<br />
nach unten, seitliches Fenster<br />
ebenfalls durch Ausschneiden nach unten<br />
entfernen, zweiflüglige, schwellenlose<br />
Terrassentür einbauen<br />
- Terrasse herstellen<br />
Durch die Veränderung im Grundriss kann<br />
das Bad erweitert und die geforderten Bewegungsflächen<br />
realisiert werden. Die Wohnung<br />
ist in der geplanten Form sogar bedingt<br />
rollstuhlgerecht, bis auf die Einschränkung<br />
des geforderten Rollstuhlabstellplatzes und<br />
des Abstellraumes.<br />
Wohnflächen<br />
W<strong>ohne</strong>n 20,45 m 2<br />
Bad 7,12 m 2<br />
Küche 5,39 m 2<br />
Terrasse 3,26 m 2<br />
Gesamtwohnfläche 36,22 m 2<br />
Auf Grund einer Entscheidung des Bauherrn<br />
wurde die Modellwohnung bisher nicht in<br />
der beabsichtigten Form umgestaltet. Die<br />
veröffentlichten Fotos geben den Ursprungszustand<br />
bzw. Sanierungsstand des Gebäudes<br />
wieder. Einzelne Umbaumaßnahmen wurden<br />
bereits realisiert.<br />
Kostenzusammenstellung<br />
Kostengruppe 300 16.549,- €<br />
- Rohbauarbeiten<br />
Abbrucharbeiten<br />
Wände abbrechen, Vorsatzschalen und Installation<br />
entfernen, Türen ausbauen und<br />
entsorgen, Estrich abbrechen, Einzelgeräte<br />
Küche und Sanitär entsorgen<br />
1.332,- €<br />
Maurerarbeiten<br />
Deckendurchbrüche herstellen u. schließen<br />
Wanddurchbrüche herstellen u. schließen<br />
Öffnungen in Stb-Wand herstellen<br />
Öffnungen in Stb-Wand schließen<br />
1.140,- €<br />
Estricharbeiten<br />
Estrich schwimmend 307,- €<br />
Putzarbeiten<br />
Putz an Decken und Wänden 716,- €<br />
- Tischler-, Trockenbauarbeiten<br />
Kunststofffenster, Innenfensterbänke, Ständerwände,<br />
Vorsatzschalen, Innentüren, Wohnungseingangstür,<br />
Unterdecken 6.169,- €<br />
Malerarbeiten<br />
Anstriche und Beschichtungen, Tapeten<br />
Lackanstriche, Außenfensterbänke<br />
2.817,- €<br />
Fliesen- und Plattenarbeiten<br />
Wand- und Bodenfliesen inkl. Abdichtungsarbeiten<br />
3.027,- €<br />
Bodenbelagsarbeiten<br />
PVC-Bodenbelagsarbeiten, textiler Fußbodenbelag<br />
1.043,- €<br />
Kostengruppe 400 10.788,- €<br />
Wasser- und Abwasseranlage<br />
Sanitärobjekte und Leitungen 5.471,- €<br />
Wärmeversorgungsanlage<br />
Heizfläche, Leitungen, Regelungen<br />
2.147,- €<br />
15
1 2<br />
3<br />
4<br />
1 alter Zugang<br />
2 Grundriss Modellwohnung<br />
3 vorhandenes Bad<br />
4 vorhandene Küche<br />
Lufttechnische Anlage<br />
Raumzwangsentlüftung 1.125,- €<br />
Niederspannungsinstallation<br />
Elekroinstallation 2.045,- €<br />
Gesamtbaukosten 27.337,- €<br />
Kosten pro m 2 738,- €/m 2<br />
Spezielle fachliche Bemerkungen<br />
Hauszugang<br />
Der Hauszugang ist unmittelbar an das außenliegende<br />
Treppenhaus gekoppelt.<br />
Der Gebäudezugang besteht aus einer geradläufigen<br />
Rampe mit Zwischenpodest,<br />
wobei die Rampenläufe um 90 Grad gedreht<br />
verlaufen. Der eigentliche Hauszugang ist<br />
aus der Fassadenfront zurückgesetzt, so<br />
dass er wettergeschützt ist. Von diesem<br />
Hauszugang ist der Fahrstuhl direkt zu erreichen.<br />
Rampe<br />
Die geplante Außenrampe entspricht den Mindestanforderungen<br />
nach DIN 18025 Teil 1.<br />
Aufzug<br />
Ein Aufzug ist vorhanden, er ist an die Anforderungen<br />
der Barrierefreiheit anzupassen.<br />
Die Bewegungsflächen vor der Fahrschachttür<br />
sind vorhanden.<br />
Sofern der Aufzug nicht schon ein Lichtgitter<br />
besitzt, wird empfohlen, ein Lichtgitter nachzurüsten,<br />
um Unfälle vor allem bei betagten<br />
Bürgern weitestgehend auszuschließen.<br />
Wohnung<br />
Für den Wohnungseingang erfolgt ein Wanddurchbruch<br />
in der Mittellängswand. Eine<br />
vorhandene Tür wird dafür geschlossen. Der<br />
Wanddurchbruch gestattet den Einbau einer<br />
Tür mit dem Systemmaß von 0,885/2,01 m<br />
<strong>ohne</strong> Schwelle.<br />
In den Wohnraum ist eine Schlafnische<br />
integriert. Die Bewegungsfläche von einer<br />
Tiefe von 90 cm vor dem Bett kann eingehalten<br />
werden.<br />
Ein Herantreten an drei Seiten des Bettes<br />
im Pflegefall ist nur möglich, wenn das<br />
Wohnzimmer umgeräumt wird.<br />
16
0 1 2 m<br />
1 2<br />
3 4<br />
1+2 Ausgangszustand Balkonzugang<br />
3 Bestandsplan<br />
(linke Wohnung – Modellwohnung)<br />
4 realisierter schwellenloser Übergang<br />
Nach dem vorliegenden Möblierungsvorschlag<br />
ist das Öffnen und Schließen der<br />
Schiebetür zwischen Wohnraum und Küche<br />
von der Wohnzimmerseite her schwierig.<br />
Unter der Voraussetzung, dass die Wohnung,<br />
aus sicherheitstechnischen Gründen eine<br />
Wechselsprechanlage erhält, wird empfohlen,<br />
zusätzlich einen Spion in der Wohnungseingangstür<br />
einzubauen (Höhe zwischen<br />
140 und 160 cm).<br />
Die Küche wird für eine 1-zeilige Kücheneinrichtung<br />
geplant. Bei der Einrichtung eines<br />
Essplatzes in der Küche mit einem Tisch<br />
von 80 x 80 cm kann die Bewegungsfläche<br />
von 120 cm nicht eingehalten werden. Das<br />
lichte Maß zwischen Küchenzeile und Tisch<br />
beträgt 95 cm.<br />
Dieser Kompromiss kann bei einem 1-Personenhaushalt<br />
akzeptiert werden.<br />
Die Modellwohnung verfügt über ein innenliegendes<br />
Bad. Es ist eine bodengleiche<br />
Dusche vorgesehen. Die Bewegungsflächen<br />
im Bad und vor den Sanitäreinrichtungen<br />
sind ausreichend.<br />
Terrasse<br />
Dem Wohnzimmer ist eine große Terrasse<br />
vorgelagert. Die Bewegungsflächen sind<br />
gegeben. Es wird ein schwellenloser Zugang<br />
gewährleistet. Der stufenlose Terrassentüranschluss<br />
erfolgt über einen aufgeständerten<br />
Gitterrost mit niveaugleichem Anschluss an<br />
den Terrassenbelag.<br />
Parkplatz<br />
Der Parkplatz ist funktionell günstig der Rampe<br />
zugeordnet.<br />
Einschätzung<br />
Unter Beachtung der Standortsituation sowie<br />
der räumlichen und konstruktiven Bedingungen<br />
wurde eine Lösung erarbeitet, die in<br />
großen Teilen den Anforderungen der DIN<br />
18025 Teil 2 entspricht. Besonders ist das<br />
konzipierte Bad zu erwähnen, welches voll<br />
den Anforderungen bezüglich der Bewegungsflächen<br />
entspricht.<br />
Die Frage der Anpassung von Einraumwohnungen<br />
in Plattenbauten an die DIN 18025<br />
Teil 2 hängt unmittelbar mit der Vermietbarkeit<br />
zusammen. Die Planung zeigt praktikable<br />
Lösungen auf.<br />
Udo Rheinländer<br />
17
1 2 3<br />
4<br />
1 Ausgangszustand Eingang<br />
2 Hauseingang mit Rampe<br />
3 Wohnblock mit Zugang<br />
4 Lage der Modellwohnung<br />
MODELLWOHNUNG KRITZMANNSTRASSE<br />
Bauvorhaben:<br />
Behindertengerechtes W<strong>ohne</strong>n<br />
Umbau Wohnung Typ P2<br />
Kritzmannstraße 3<br />
Magdeburg<br />
Bauherr:<br />
Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Magdeburg-Stadtfeld e.G.<br />
Magdeburg<br />
Planung:<br />
KIRCHNER + PRZYBOROWSKI<br />
Diplomingenieure Architekten BDA<br />
Magdeburg<br />
Baubeschreibung<br />
Von der Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld<br />
e.G. wurde eine im Bestand<br />
vorhandene Wohnung des Typ P2 im Wohngebiet<br />
„Neustädter Feld“ behindertengerecht<br />
umgebaut. Diese Wohnung befindet<br />
sich im Erdgeschoss des Hauses Kritzmannstraße<br />
3 in Magdeburg.<br />
Um die Wohnung barrierefrei zu gestalten,<br />
war es notwendig, den Grundriss vollständig<br />
zu verändern. Hierzu wurde eine komplette<br />
Entkernung vorgenommen. Im Bereich der<br />
tragenden Beton-Fertigteile wurde so eine<br />
Abfangung der Lasten aus den oberen Geschossen<br />
notwendig.<br />
Die Architekten stellten dem Bauherren<br />
mehrere Grundrissvarianten zur Auswahl<br />
vor. Der letztendlich ausgeführte Grundriss<br />
ist so konzipiert, dass alle Einrichtungsgegenstände<br />
beidseitig von Rollstuhlbenutzern<br />
anfahrbar sind. Es bestehen somit keine<br />
Einschränkungen in Hinsicht auf eine einseitige<br />
körperlichen Behinderung zukünftiger<br />
Mieter.<br />
Die Erschließung der Wohnung erfolgt weiterhin<br />
über die bestehende Treppenanlage<br />
und das Treppenhaus. Durch einen offenen<br />
Rollstuhllift wird die Barriere der Treppenanlage<br />
überwunden. Als Sicht- und Wetterschutz<br />
dienen eine Holztrennwand und eine<br />
Glasüberdachung. Durch diese Elemente<br />
wird auch die Aufenthaltsqualität auf dem<br />
Balkon wesentlich verbessert.<br />
Im Treppenhaus wurden, soweit statisch<br />
möglich, die Durchgänge verbreitert, um<br />
eine bessere Bewegungsfläche zu gewährleisten.<br />
Zur verbesserten Nutzung für Rollstuhlbenutzer<br />
erfolgte weiterhin die Verbreiterung<br />
des Balkons auf 150 cm. Um die barrierefreie<br />
Erreichbarkeit des Balkons zu ermöglichen,<br />
wurde im Bereich der Balkontür die Boden-<br />
Schwelle ausgeschnitten und eine rollstuhlgerechte<br />
Schwelle eingebaut.<br />
Im Zuge des Umbaues erfolgte auch die<br />
Neuanordnung von Bad und Küche mit der<br />
Zielsetzung eines optimalen behindertengerechten<br />
Grundrisszuschnitts.<br />
Die Wohnung ist heute an ein Ehepaar, ein<br />
Partner ist Benutzer eines Rollstuhls, vermietet.<br />
Wohnflächen<br />
Wohnzimmer 17,47 m 2<br />
Schlafzimmer 16,82 m 2<br />
Küche und Essbereich 17,26 m 2<br />
Bad 6,82 m 2<br />
Flur 5,33 m 2<br />
Loggia 1,93 m 2<br />
Gesamtwohnfläche 65,63 m 2<br />
18
Kostenzusammenstellung<br />
KGR 300 Baukonstruktion: 22.343,- €<br />
- Rohbauarbeiten<br />
Abbruch Wandelemente, Vergrößerung Türöffnungen,<br />
Erneuerung Estrich im Badbereich,<br />
neue Wände, bzw. Zumauern von<br />
Wandöffnungen einschl. Innenputz, Eingangspodest<br />
11.862,- €<br />
- Tischlerarbeiten<br />
Zimmertüren, WE-Tür, Balkontürelement<br />
4.346,- €<br />
- Fliesen-, Bodenbelags- und Malerarbeiten<br />
Wand- und Bodenfliesen Bad, Fliesenspiegel<br />
Küche, Textile Bodenbeläge, Rauhfaser +<br />
Anstrich 6.135,- €<br />
KGR 400 Haustechnik 6.084,- €<br />
1 Umgestalteter Küchenbereich mit unterfahrbarer<br />
1<br />
Kosten pro m 2 249,- €/m 2<br />
Einbauküche 5.880,- €<br />
Einrichtung<br />
Nebenkosten 8.436,- €<br />
Gesamtbaukosten 51.129,- €<br />
Kostenvergleich<br />
Aufwand Kritzmannstraße<br />
Wohnfläche 65,63 m 2<br />
Reine Baukosten 42.693,- €<br />
Kosten pro m 2 651,- €/m 2<br />
Aufwand für normale Sanierung<br />
- Ausbau<br />
Maler, Bodenbelag, Fliesen 6.136,- €<br />
- neue Türen 3.068,- €<br />
- Haustechnik 4.602,- €<br />
- Einbauküche 2.556,- €<br />
= 16.362,- €<br />
- Sanitärinstallation/Lüftung/Heizung<br />
Einbau Dusche, Waschbecken, WC, Spüle<br />
einschl. Rohranschlüsse und Demontage<br />
Neuanbindung Bad, Küche 4.295,- €<br />
- Elektroinstallation<br />
Neuinstallation 1.790,- €<br />
Rollstuhllift, im Außenbereich<br />
7.362,- €<br />
Außenanlagen 1.023,- €<br />
19
0 1 2 3 m 0 1 2 3 m<br />
1 2 3<br />
4<br />
1 Bad-Bereich Tür<br />
2 Bestandsgrundriss<br />
3 Grundriss Modellwohnung<br />
2-Raum-Wohnung für Nutzung durch einen Rollstuhlbenutzer, nutzbar auch für einen 2-Personen-Haushalt<br />
4 Bad-Bereich dreiseitig anfahrbares WC<br />
20<br />
Spezielle fachliche Bemerkungen<br />
Während der Baudurchführung erfolgten<br />
gegenüber der Planung Veränderungen, z. B.<br />
die Ausbildung des Hauszuganges, die Lage<br />
des Rollstuhlliftes, die Lage der Schiebetür.<br />
Details konnten erst nach Drucklegung bewertet<br />
werden.<br />
Hauszugang<br />
Der Hauszugang war über 7 Stufen zu erreichen<br />
und damit für Rollstuhlbenutzer nicht<br />
benutzbar. Die Haustür wurde in ihrer Einbaulage<br />
nicht verändert. Ein seitlicher Abstand<br />
vom Türdrücker zu einem festen Hindernis<br />
beträgt außen und innen ca. 30 cm<br />
(erforderlich 50 cm). Die Tür lässt sich manuell<br />
unter erschwerten Bedingungen öffnen.<br />
Der Kompromiss ist zu akzeptieren.<br />
Ein elektrischer Türöffner wurde eingebaut.<br />
Um die max. Hubhöhe des Rollstuhlliftes<br />
von 100 cm nicht zu überschreiten, wurde<br />
eine Rampe an die untere Haltestation des<br />
Rollstuhlliftes herangeführt. Die Rampe<br />
besitzt keine Radabweiser. Radabweiser<br />
und Handläufe müssen 30 cm in den Plattformbereich<br />
waagerecht hineinragen.<br />
Die Rampe dient zugleich auch als Zuwegung<br />
zur Außentreppe. Die Stufen wurden<br />
barrierefrei ausgebildet. Der Handlauf ragt<br />
nicht 30 cm waagerecht über den Anfang<br />
und das Ende der Außentreppe hinaus.<br />
Aufzug<br />
Es wurde ein Senkrechtaufzug gewählt. Die<br />
Außentreppe und der Senkrechtaufzug werden<br />
durch ein gemeinsames Dach geschützt.<br />
Die Podestplatte in Höhe des Hauszuganges<br />
wurde auf eine Breite von 150 cm gebracht,<br />
damit problemlos die nach außen aufschlagende<br />
Tür des Senkrechtaufzuges geöffnet<br />
werden kann. Zugleich ergibt sich eine größere<br />
Sicherheit vor der abwärtsführenden<br />
Treppe.<br />
Aufladestation<br />
für Rollstuhlbenutzer/Umsteigeplatz<br />
Eine separate Aufladestation wurde nicht<br />
geplant. Anschlussmöglichkeiten sind in der<br />
Wohnung vorhanden.<br />
Wohnungszugang<br />
Die Breite der Zuwegung im innenliegenden<br />
Treppenhaus zur Wohnungstür beträgt ca.<br />
1 m. Die erforderliche Bewegungsfläche<br />
vor der nach innen schlagenden Wohnungseingangstür<br />
kann unter diesen räumlichen<br />
Bedingungen nicht erreicht werden.<br />
Weitergehende bauliche Veränderungen<br />
sind nicht anzuraten.<br />
Eine Drehung um 90 Grad vom Vorraum<br />
Hauszugang in das Treppenhaus hinein ist<br />
mühsam, da keine Fläche von 150 x 150 cm<br />
zur Verfügung steht.<br />
Eingangstür<br />
Es wurde eine DIN-Linkstür eingebaut. Die<br />
erforderliche Bewegungsfläche wird im Flur<br />
nicht erreicht, weil die neue Trockenwand<br />
zwischen Wohnungsflur und Wohnzimmer<br />
die Bewegungsfläche einengt. Bei Einbau<br />
einer DIN-Rechtstür wäre die erforderliche<br />
Bewegungsfläche gewährleistet. Die Wohnungseingangstür<br />
schlägt um 180 Grad auf.<br />
Flur<br />
Der Wohnungsflur weist eine Breite von<br />
150 cm auf, so dass Voraussetzungen bestehen,<br />
die Bewegungsflächen vor den Türen<br />
theoretisch zu erreichen.<br />
Wohnzimmertür<br />
Durch die Einbaulage der DIN-Linkstür innerhalb<br />
der neuen Trockenbauwand wird<br />
die Möglichkeit nicht genutzt, den Türdrücker<br />
im Wohnungsflur von der begrenzenden<br />
Treppenhauswand soweit wie möglich (annähernd<br />
50 cm) entfernt zu installieren.<br />
Es wurde empfohlen, den Wandabschnitt<br />
von 20 cm Breite an der Bandseite der Tür<br />
auf das konstruktiv kleinste Maß der Ständerkonstruktion<br />
zu reduzieren, um die funktionell<br />
erforderliche Bewegungsfläche im<br />
Wohnungsflur maximal zu erreichen.<br />
Bad<br />
Das Bad ist großzügig bemessen. Auf Forderung<br />
des Eigentümers wurde eine dreiseitige<br />
Anfahrbarkeit des WC’s realisiert.<br />
Die Bodenfliesen besitzen eine Rutschfestigkeitsklasse<br />
9.<br />
Ein Klappsitz in der bodengleichen Dusche<br />
wurde DIN-gerecht montiert.
0 1 2 3 m<br />
0 1 2 3 m 0 1 2 3 m<br />
1 2 3<br />
1 2-Raum-Wohnung mit abgetrennter Küche<br />
2 2-Raum-Wohnung mit Kochnische und Abstellraum<br />
3 3-Raum-Wohnung mit Kochnische<br />
Die Sitztiefe erscheint zu gering. Es wird<br />
empfohlen, Duschklappsitze mit Intimöffnungen<br />
zu verwenden. Dadurch wird eine<br />
bequemere Reinigung des Intimbereiches<br />
durch die Betroffenen selbst bzw. durch die<br />
Pflegenden ermöglicht.<br />
Die Befestigungsstellen für Stütz- und Haltegriffe<br />
wurden bei der Montage der Ständerwände<br />
berücksichtigt. Das Bad wurde<br />
nicht durch den Bauherren mit Stütz- und<br />
Haltegriffen ausgestattet. Der Mieter montiert<br />
die Stütz- oder Haltegriffe entsprechend<br />
seiner Behinderung selbst.<br />
Die Anfahrbarkeit der Griffmulde der Schiebetür<br />
im geschlossenen Zustand ist im Bereich<br />
des Waschtisches erschwert. Die Anordnung<br />
eines horizontalen oder vertikalen<br />
Haltegriffes erleichtert das Öffnen und<br />
Schließen der Schiebetür.<br />
Küche<br />
Es wurde eine L-förmige unterfahrbare Küche<br />
eingebaut. Hängeschränke sind nicht<br />
vorgesehen.<br />
Fensterbrüstungen<br />
Fensterbrüstungen wurden im allgemeinen<br />
nicht auf 60 cm abgesenkt. Im Bereich der<br />
Fenstertür erfolgte eine Absenkung.<br />
Balkon, Balkonbrüstungen<br />
Ein niveaugleicher Übergang vom Wohnzimmer<br />
zum Balkon wurde geschaffen. Die<br />
Tiefe des Balkons ist auf ein Maß von 150 cm<br />
verändert worden. Die Balkonbrüstung bietet<br />
keinen Sichtkontakt zum Erdboden. Der<br />
Architekt hat bei den Umbaumaßnahmen<br />
der Fassade darauf hingewiesen.<br />
Bedienelemente<br />
Die Bedienelemente, auch die Höhe der<br />
Türdrücker entsprechen nach den Fotos<br />
nicht den Forderungen der DIN 18025 Teil 1.<br />
Nebengelass<br />
Ein gesondertes Nebengelass ist in der<br />
gewählten Variante der Wohnung nicht vorhanden.<br />
Parkplatz<br />
Der Wohnung wurde von Seiten des Vermieters<br />
kein Parkplatz zugeordnet.<br />
Einschätzung<br />
Durch das Beseitigen von 2 tragenden und<br />
3 nichttragenden Wänden (quasi Entkernung<br />
der Wohnung bis auf den Installationsschacht)<br />
wurde aus einer 4-Raumwohnung<br />
eine 2-Raumwohnung entwickelt. Das stellt<br />
einen hohen baulichen Aufwand dar. Die<br />
Modellwohnung wurde für einen Rollstuhlbenutzer<br />
konzipiert. Bei einer Ausstattung<br />
des Schlafzimmers z. B. mit über Eck stehenden<br />
Betten kann die Wohnung durch<br />
2 Personen bewohnt werden. Die erforderlichen<br />
Bewegungsflächen im Schlafzimmer<br />
können dann eingehalten werden.<br />
Die dreiseitige Anfahrbarkeit der Toilette<br />
stellt im Wohnungsbau nicht die Regel dar<br />
(entspricht eigentlich einer Forderung aus<br />
der DIN 18024 Teil 2). Bei einer zweiseitigen<br />
Anfahrbarkeit nach DIN 18025 Teil 1 könnte<br />
die Fläche des Wohnzimmers vergrößert<br />
werden, <strong>ohne</strong> die Funktionsfähigkeit des<br />
Bades einzuschränken. Der Flurbereich hätte<br />
bei entsprechender Anordnung der Funktionsbereiche<br />
im Bad ebenfalls noch an Fläche<br />
gewinnen können.<br />
Die Modellwohnung zeigt auf, dass dieser<br />
Wohnungstyp prinzipiell rollstuhlgerecht<br />
umgebaut werden kann, wobei vor allem<br />
im Treppenhaus nicht die erforderlichen<br />
Bewegungsflächen bereitgestellt werden<br />
können.<br />
Es sollte bei ähnlichen Vorhaben versucht<br />
werden, auch die benachbarte Wohnung als<br />
rollstuhlgerechte Wohnung umzugestalten,<br />
damit der Senkrechtaufzug besser genutzt<br />
wird.<br />
Udo Rheinländer<br />
21
0 1 2 3 4 5 m<br />
1 2<br />
3<br />
1 unsanierter Zustand<br />
2 nach der Sanierung<br />
3 Modellwohnung (linke Wohnung barrierefrei, rechte Wohnung rollstuhlgerecht)<br />
MODELLWOHNUNG RÖNTGENSTRASSE<br />
22<br />
Bauvorhaben:<br />
Behindertengerechtes W<strong>ohne</strong>n<br />
Röntgenstraße 13 a<br />
Magdeburg<br />
Bauherr:<br />
Magdeburger WBG v. 1893 e.G.<br />
Planung:<br />
„Die Architekten“<br />
Dipl.-Ing. Margaritha Drnec-Schmidt<br />
Magdeburg<br />
Baubeschreibung<br />
Als Eigentümerin der Wohnobjekte in der<br />
Röntgenstraße und Freiherr-vom-Stein-<br />
Straße hat die Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft<br />
von 1893 e.G. im Sommer<br />
1999 die Sanierung und Modernisierung in<br />
Angriff genommen.<br />
Die Wohnungsbaugenossenschaft von 1893<br />
e.G. hat mit ihren insgesamt ca. 6.200 Wohnungen<br />
in Magdeburg ein sehr attraktiv<br />
gelegenes Wohngebiet im Stadtteil „Stadtfeld“.<br />
Dieses Wohngebiet, auch die Gartensiedlung<br />
Westernplan genannt, wurde ab<br />
1923 bebaut. Fortführend wurde bis 1930<br />
die Bautätigkeit bis zur Gagernstraße abgeschlossen.<br />
Für die älteren Genossenschaftler wurde<br />
schon zur damaligen Zeit in der Friedrich-<br />
Naumann-Straße 5 ein Altenheim mit 16<br />
einzelnen Zimmern und gemeinsamer Küchen-<br />
und Badbenutzung eingerichtet. Dieses<br />
entsprach keinesfalls den heutigen<br />
Ansprüchen und Bedürfnissen älterer Menschen.<br />
Die WG 1893 e.G. suchte nach Möglichkeit<br />
ein zentral gelegenes Gebäude,<br />
welches auch die Einbindung eines Fahrstuhles<br />
gestattete. Ausschlaggebend war<br />
die Möglichkeit der ebenerdigen Erschließung,<br />
trotz des <strong>vorhandenen</strong> Hochparterres.<br />
Dies wurde vor Beginn der Planungsphase<br />
als unabdingbare Vorraussetzung zur Verwirklichung<br />
der <strong>Umgestaltung</strong> des Gebäudes<br />
Röntgenstraße 13 a zu barrierefreien Wohnungen<br />
angesehen.<br />
Zusätzlich wurde zur Förderung der Kommunikation<br />
unter den Mietern der Umbau einer<br />
Drogerie zu einer Begegnungsstätte vorgenommen.<br />
Auf einer Nutzfläche von ca.<br />
160 m 2 werden durch die Arbeiterwohlfahrt<br />
als Betreiber der Begegnungsstätte Veranstaltungen<br />
angeboten, die in ihrer Angebotsvielfalt<br />
gerade auf die älteren Personengruppen<br />
abgestimmt sind. Die Begegnungsstätte<br />
befindet sich im Nebenhaus<br />
der Modellwohnung.<br />
Das vorgefundene Gebäude ist ein Altbau,<br />
welcher in einem solidem Mauerwerk errichtet<br />
wurde. In den Wohnungen sind die<br />
Decken als Holzbalkendecken vorhanden.<br />
Die Bereiche des Treppenhauses sind massiv<br />
ausgebildet. Der vorhandene Zustand<br />
der massiven Bereiche wie Decken und<br />
Wände waren in ihrer Substanz einschließlich<br />
Putz in einem guten Zustand. Tragende<br />
und nicht tragende Holzbauteile in den<br />
Decken bzw. Dachbereich wurden nach der<br />
Entkernung auf Befall von Schädlingen bzw.<br />
andere Fremdeinflüsse geprüft und während<br />
der Baumaßnahme erneuert. Schornsteinzüge<br />
wurden teilweise bzw. ganz ausgebaut.<br />
Die <strong>vorhandenen</strong> Türöffnungen<br />
entsprachen für die geplante Realisierung<br />
ihrer Größe. Teilweise Veränderungen innerhalb<br />
der Wohnungen bzw. Neuaufbau<br />
auf die Rohdecke werden vom Bestand der<br />
Decken getragen und sorgten nur in einigen<br />
Bereichen für einen zusätzlichen Einbau<br />
von Unterzügen.
0 1 2 3 4 5 m<br />
0 1 2 3 4 5 m<br />
1<br />
2<br />
1 Bestandsgrundriss<br />
2 Grundriss Modellwohnung<br />
In dem Vorhaben sind 3 barrierefreie und 3<br />
behindertengerechte Wohnungen realisiert<br />
worden. Der Einbau des Fahrstuhles erfolgte<br />
vom Keller bis zum Dachboden, um für die<br />
Mieter die Möglichkeiten der Nutzung der<br />
Keller und Dachräume zu gewährleisten.<br />
Auf Grund der besonderen Eingangssituation<br />
wurde ein sogenannter Durchlader konzipiert.<br />
Auch ist ein späterer Ausbau des<br />
Dachgeschosses mit 2 barrierefreien Wohnungen<br />
dadurch möglich.<br />
Die Modellwohnung (behinderten- und rollstuhlgerecht)<br />
befindet sich im ersten Obergeschoss.<br />
Der vorhandene 2-Spänner war und ist die<br />
Schlüsselposition zur Gestaltung der W<strong>ohne</strong>inheiten.<br />
Die W<strong>ohne</strong>inheiten sind aus den<br />
Bestandgrundrissen unter Berücksichtigung<br />
der DIN 18025 Teil 1 und 2 nur geringfügig<br />
geändert worden. Die hauptsächlichen Änderungen<br />
konzentrierten sich vor allem auf<br />
die Gestaltung des Badbereiches unter Beachtung<br />
der DIN.<br />
Auch die notwendigen Abstellräume sind<br />
durch ihre etagengleiche Anordnung zu einem<br />
Kriterium für die Umsetzung der Forderung<br />
nach barrierefreiem Zugang geworden.<br />
Ein weiterer besonderer Gestaltungsschwerpunkt<br />
sind die nach DIN 18025 geforderten<br />
Brüstungshöhen für Fenster im Aufenthaltsbereich.<br />
Die darin beschriebene Maximalhöhe<br />
bis zum Anfang der Fensterscheiben<br />
stellte bei dieser Maßnahme einen Eingriff<br />
in die denkmalgeschützte Außenfassade<br />
dar. Das hierfür erforderliche Genehmigungsverfahren<br />
wurde in Zusammenarbeit mit der<br />
zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde<br />
eingeleitet und konnte auch in kürzester Zeit<br />
positiv beschieden werden. (siehe S. 22)<br />
Ein meist nur wenig beachteter Raum im<br />
Bereich der planerischen Grundrissgewichtung<br />
wird der Schlaffunktion zugeordnet.<br />
Schlafen im Alter bedeutet für die meisten<br />
Menschen eine zunehmende Abhängigkeit<br />
vom Bett einzugehen. Das entspricht der<br />
Realität und kann nicht darüber hinwegtäuschen,<br />
dass man sich in vielen Fällen auf<br />
eine stationäre Pflege einstellen muss.<br />
Aus Sicht der Gerontologen setzt an dieser<br />
Stelle für den Planer barrierefreier Wohnungen<br />
die Notwendigkeit präventiver Grundrissgestaltung<br />
ein.<br />
Hierfür benötigt der Standortaufstellbereich<br />
eines Bettes einen zusätzlichen Bewegungsraum<br />
von 120 cm an den Seitenflächen und<br />
90 cm an der Stirnseite. In der vorgestellten<br />
Planung sind diese Maße berücksichtigt<br />
worden und bilden damit im Sinne der Pflegeordnung<br />
einen erwähnenswerten Vorteil<br />
im Vergleich vieler anderer sogenannter<br />
betreuender Wohnungsanlagen.<br />
Die Nachbarwohnung zur behindertengerechten<br />
Wohnungseinheit ist zwar nur barrierefrei<br />
gestaltet worden, lässt aber mit den geringsten<br />
Mitteln eine Erweiterung auf rollstuhlgerechte<br />
Bewohnung zu. Das heißt, notwendige<br />
Türbreiten, Bewegungsflächen im<br />
Wohn- und Küchenbereich, sowie die Flure<br />
sind auf Grundlage der Forderungen aus der<br />
DIN 18025 Teil 1 konform gestaltet worden.<br />
Einschränkungen sind nur im Bereich des<br />
Bades vorhanden. Die geforderten Bewegungsflächen<br />
sind nicht alle aus dem Regelwerk<br />
der DIN übertragbar gewesen und<br />
können damit die Austauschbarkeit der<br />
Duschanlage mit einer Badewanne nicht<br />
gewährleisten.<br />
Ein erwähnenswertes Detail ist der rollstuhlgerechte<br />
Bewegungsraum mit einer Grundfläche<br />
von 150 x 150 cm im Bereich der<br />
Hauseingangstür. Hier konnten konstruktive<br />
Änderungen an Außen- und Innenwandsegmenten<br />
für die Umsetzung der geforderten<br />
Normen nicht umgangen werden.<br />
Wohnflächen<br />
Wohnzimmer 18,30 m 2<br />
Schlafen 16,96 m 2<br />
Küche 10,26 m 2<br />
Bad 6,50 m 2<br />
Flur 6,92 m 2<br />
Abstellraum 4,01 m 2<br />
Gesamtwohnfläche 62,95 m 2<br />
23
1 2<br />
3<br />
1 Hauseingang – Ausgangszustand<br />
2 Zugang nach dem Umbau<br />
3 Dusche<br />
24<br />
Kosten<br />
Für Mehraufwendungen, die sich aus der<br />
besonderen Ausstattung für die behindertengerechten<br />
bzw. barrierefreien Wohnungen<br />
ergeben haben, wie beispielsweise die<br />
farbige Elektroausstattung, DIN-konforme<br />
Sanitäreinrichtungssysteme, Fenster- und<br />
Türveränderungen, Aufzugsanlage etc. kann<br />
ein Kostenfaktor von ca. 100 bis 125 €/m 2<br />
zugrunde gelegt werden.<br />
Spezielle fachliche Bemerkungen<br />
Hauszugang<br />
Die ursprünglich geplante Außenrampe zur<br />
Überwindung von 5 Stufen bis zur Hauseingangstür<br />
brauchte durch die Schaffung eines<br />
Hauszugangs in Geländehöhe nicht realisiert<br />
werden.<br />
Um die Bewegungsfläche vor der Fahrschachttür<br />
nicht durch die nach innen schlagende<br />
Hauseingangstür zu beeinträchtigen,<br />
schlägt die Hauseingangstür nach außen<br />
auf. Eine Rechtstür berücksichtigt dabei den<br />
hauptsächlichen Verkehrsfluss der Bew<strong>ohne</strong>r,<br />
es muss nicht um die Tür herumgegangen<br />
oder -gefahren werden. Ein transparentes<br />
Vordach könnte den entsprechenden<br />
Witterungsschutz bieten. Auf eine viertelgewendelte<br />
Treppe sollte verzichtet und durch<br />
eine geradläufige Treppe ersetzt werden,<br />
sofern im Kellergeschoss unter der Treppe<br />
die notwendige Kopffreiheit eingehalten<br />
werden kann. Wechselsprechanlage und<br />
Briefkastenanlage sind so angeordnet, dass<br />
sie durch Rollstuhlbenutzer genutzt werden<br />
können.<br />
Aufzug<br />
Der Aufzug, der vom Kellergeschoss bis in<br />
das Dachgeschoss genutzt werden kann<br />
und die Anordnung des Tableaus entsprechen<br />
der DIN 18025 Teil 1. Eine Nachrüstung<br />
mit akustischen Signalen ist möglich.<br />
Aufladestation für Rollstuhlbenutzer<br />
Im Treppenhaus sind je Wohngeschoss eine<br />
Aufladestation für Rollstuhlbenutzer vorgesehen.<br />
Der Standort kann auch als Umsteigeplatz<br />
genutzt werden. Ein Umsteigeplatz<br />
nach DIN 18025 Teil 1 ist aus Platzgründen<br />
in den Wohnungen nicht möglich.<br />
Hausflur/Schwellen<br />
Bedingt durch den Fußbodenaufbau in den<br />
einzelnen Wohnungen ergibt sich eine Höhendifferenz<br />
im Hausflur vor der zu modernisierenden<br />
Modellwohnung und im Bereich<br />
des <strong>vorhandenen</strong> Treppenhauses. Diese<br />
Differenz wurde durch eine kleine Anrampung<br />
überwunden. Das ist ein tragfähiger<br />
Kompromiss.<br />
Die Beibehaltung des neuen Flurniveaus<br />
auch im Bereich der Treppe würde zwangsläufig<br />
zu einer Veränderung der Treppenanlage<br />
führen.<br />
Wohnung<br />
Alle Türen wurden in den Abmessungen<br />
101/201 cm bei Mauerwerk und 100/200 cm<br />
bei Ständerwänden ausgeführt. Die Badtüren<br />
schlagen prinzipiell nach außen auf.<br />
Bad<br />
Die Dusche wird bodengleich mit Duschvorhang<br />
ausgeführt. Es wird empfohlen,<br />
Duschklappsitze mit Intimöffnungen zu verwenden.<br />
Dadurch wird eine bequemere<br />
Reinigung des Intimbereiches durch die
1 2<br />
1 tiefer gelegtes Fenster<br />
2 Innenansicht des Wohnzimmeres<br />
Betroffenen selbst bzw. durch die Pflegenden<br />
ermöglicht.<br />
Die Bodenfliesen wurden mit einer Rutschfestigkeitsklasse<br />
9 ausgeführt. Es sollten<br />
keine Kippspiegel verwendet werden. Es<br />
wird empfohlen, normale Feuchtraumspiegel<br />
in den Abmessungen z.B. von 60 x 100 cm<br />
feststehend an der Wand zu befestigen. Die<br />
Unterkante des Spiegels sollte 5 cm über<br />
dem Waschtisch beginnen.<br />
Konstruktiv wurden in Ständerwänden an<br />
den Stellen wo funktionell Halte- oder Stützgriffe<br />
vorgesehen sind, die entsprechenden<br />
Verstärkungen zur Lastaufnahme eingebaut.<br />
Die Anbringung der Halte- oder Stützgriffe<br />
wird aber erst dann erfolgen, wenn die<br />
Behinderung des Bew<strong>ohne</strong>rs im einzelnen<br />
bekannt ist.<br />
Bei den Möblierungsvorschlägen für die<br />
Küche wurde die Anfahrbarkeit der Küchentür<br />
berücksichtigt. Die Ausstattungsgegenstände<br />
sind unterfahrbar zu gestalten.<br />
Die Bedienelemente, auch die Höhe der<br />
Türdrücker, entsprechen den Anforderungen<br />
der DIN 18025 Teil 1. Die Fensteroliven<br />
wurden nicht höher als 120 bis 125 cm eingebaut.<br />
Keller<br />
Die Kellertüren sind so angeordnet, dass sie<br />
gut von Rollstuhlbenutzern angefahren und<br />
bedient werden können. Die Keller sind so<br />
groß, dass eine 180-Grad-Drehung in einem<br />
Zug möglich ist.<br />
Trockenräume<br />
Die Möglichkeit, den Boden im Dachgeschoss<br />
als Wäschetrockenraum zu nutzen,<br />
ist gegeben.<br />
Einschätzung<br />
Das Wohnhaus Röntgenstraße 13 a eignete<br />
sich von seiner Grundstruktur her sehr gut<br />
für die <strong>Umgestaltung</strong> im Sinne von barrierefreien<br />
Wohnungen sowohl nach DIN 18025<br />
Teil 1 als auch nach DIN 18925 Teil 2.<br />
Bei bestehenden Gebäuden ist davon auszugehen,<br />
dass nicht in jedem Fall die Forderungen<br />
der o.g. Normen erfüllt werden können.<br />
Einschränkungen bezüglich der Bewegungsflächen<br />
sind aus den Planunterlagen<br />
unter Berücksichtigung der gegebenen Hinweise<br />
nicht gegeben.<br />
Bei der individuellen Möblierung durch die<br />
künftigen Mieter sind Einschränkungen der<br />
Bewegungsflächen nicht auszuschließen.<br />
Hier empfiehlt sich eine entsprechende Beratung<br />
der Mieter.<br />
Die in der Planungsphase gegebenen Hinweise<br />
zur Verbesserung der Barrierefreiheit<br />
konnten weitgehend umgesetzt werden.<br />
Die Wohnungsanpassung im Gebäude Röntgenstraße<br />
13 a ist funktionell und gestalterisch<br />
gelungen. Das Modellvorhaben stellt<br />
ein nachahmenswertes Beispiel dar.<br />
Udo Rheinländer<br />
25
1<br />
2<br />
1 Bestand – Grundriss<br />
2 Bestand – Ansicht<br />
WEITERE BEISPIELE<br />
GUTACHTERVERFAHREN UMBAU UND ERNEUERUNG DER OBJEKTE DER GWG „EIGENE SCHOLLE“<br />
AM ANGERSDORFER WEG, HALLE<br />
26<br />
Vorhaben:<br />
<strong>Umgestaltung</strong> von Wohnhäusern am<br />
Angersdorfer Weg, Halle<br />
Mehrfachbeauftragung<br />
Auftraggeber:<br />
Stadt Halle gemeinsam mit der<br />
GWG „Eigene Scholle“<br />
Architekten:<br />
Letzel Freivogel<br />
Architekten, Halle<br />
Architekturbüro<br />
Niebergall & Schaller, Halle<br />
Architekturbüro<br />
AMBRUS + CO, Halle<br />
Ende 1999 führte die Stadt Halle ein Gutachterverfahren<br />
zum Umbau und Erneuerung<br />
von drei Gebäuden der GWG „Eigene<br />
Scholle“ am Angersdorfer Weg in Halle durch.<br />
Ziel des Verfahrens war die Planung einer<br />
in Teilen altersgerechten Wohnanlage im<br />
Bestand der Genossenschaft.<br />
Drei Architekturbüros wurden beauftragt,<br />
Planungsvorschläge zu erarbeiten.<br />
Aus Sicht der Stadt Halle lag der Schwerpunkt<br />
der Bearbeitung im Einfügen der umgebauten<br />
Gebäude in ihrer äußeren Gestalt in die Typik<br />
der Gartenstadt (Erweiterungen/Verlängerungen<br />
waren möglich). Auf die Gliederung<br />
der Fassaden wurde besonderer Wert gelegt.<br />
Für die Genossenschaft stand die langfristig<br />
bessere Vermietbarkeit der Wohnungen im<br />
Vordergrund. Entsprechend wurde großer<br />
Wert auf die Möglichkeit der Einordnung von<br />
alten- und behindertengerechten Wohnungen<br />
in einer Mischung mit Wohnraum für junge<br />
Leute gelegt. Ein späteres Angebot von sozialen<br />
Dienstleistungen für die Mieter sollte<br />
Berücksichtigung finden.<br />
Die Umbauvorschläge der Büros spiegeln<br />
die Vielfalt der Grundrissveränderungen und<br />
der Gestaltungsmöglichkeiten wieder.<br />
Sie zeigen, dass es für eine Aufgabe immer<br />
mehrere unterschiedliche Lösungsansätze<br />
geben kann, die man im Vorfeld einer Reali-<br />
sierung ausloten sollte. Architektenwettbewerbe<br />
und Mehrfachbeauftragungen sind<br />
hierfür ein geeignetes Mittel.<br />
Die Vorschläge wurden in der hier veröffentlichten<br />
Form nicht umgesetzt.<br />
Bedauerlicherweise schlagen bei zwei Entwürfen<br />
die Badtüren bei den Bädern nach<br />
18025 Teil 1 und 18025 Teil 2 nach innen<br />
auf und nicht wie gefordert nach außen.<br />
Letzel Freivogel<br />
- Rollstuhlgerechte Wohnungen werden vor<br />
allem im Erdgeschoss der Anbauten untergebracht,<br />
die nicht unterkellert sind, damit<br />
ein ebenerdiger Zugang gewährleistet ist.<br />
- Das Dachgeschoss kann durch die Anordnung<br />
eines Drempels bei Beibehaltung<br />
der <strong>vorhandenen</strong> Dachneigung ausgebaut<br />
werden.<br />
- Der Gartenstadtcharakter wird mit Rankgittern<br />
und Dachterrassen erreicht.<br />
- Es erfolgt der Anbau einer Tiefgarage in<br />
einem Gebäude, in dem ein Fahrstuhl<br />
angeordnet wird, so wird der Zugang zu<br />
allen Wohnungen gewährleistet.<br />
AMBRUS + CO<br />
- Im Kern der Altbauten werden Maisonettwohnungen<br />
angeordnet, die für Familien<br />
besonders geeignet sind und behindertengerecht<br />
umgestaltet werden können.
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
1 AMBRUS & CO<br />
Erweiterung des Gebäudes in östlicher Richtung<br />
2 Niebergall & Schaller<br />
Erweiterung des Gebäudes in westlicher<br />
Richtung<br />
3 Letzel Freivogel<br />
rollstuhlgerechte Wohnungen im Anbau<br />
4 Niebergall & Schaller<br />
Fahrstühle an den Neubauten<br />
- Fahrstühle werden in allen Neubauten<br />
angeordnet, von dort ist auch die Erschließung<br />
der Altbauten möglich.<br />
- Am Westende wird die Einrichtung einer<br />
Sozialstation vorgeschlagen.<br />
- Eine Tiefgarage wird nicht vorgesehen.<br />
Niebergall & Schaller<br />
- Die mittleren Hausbereiche werden wie<br />
beim Entwurf des Architekturbüro Ambrus<br />
als Einfamilienhäuser vorgesehen.<br />
- Ein Fahrstuhl wird in den Neubauten angeordnet,<br />
in denen bis zu 2 Wohnungen<br />
angeordnet werden.<br />
- Die Südseite wird durch vorgestellte Balkone<br />
aufgewertet.<br />
- Die Neubauten erhalten Loggiatürme.<br />
- Die Dachgeschosse werden ausgebaut.<br />
Quelle: Stadtplanungsamt Halle<br />
27
0 1 2 3 m<br />
1 2 3<br />
1 Grundriss<br />
2 Gebäude nach dem Umbau<br />
3 Balkonzugang<br />
WEITERE BEISPIELE<br />
BAHNHOFSTRASSE, MAGDEBURG<br />
28<br />
Bauvorhaben:<br />
Bahnhofstraße 42–44<br />
Magdeburg<br />
Bauherr:<br />
Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Magdeburg-Stadtfeld e.G.<br />
Planung:<br />
„Die Architekten“<br />
Dipl.-Ing. Margaritha Drnec-Schmidt<br />
Magdeburg<br />
Die Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft<br />
Stadtfeld ist in ihrem Sanierungsprogramm<br />
bemüht, Wohnungen für Behinderte<br />
zu schaffen und ihnen so ein neues zu Hause<br />
zu bieten.<br />
Diese Möglichkeit bot sich auch in der Bahnhofstraße<br />
42–44 an. Hier lagen gute Voraussetzungen<br />
für die Schaffung von behindertengerechten<br />
Wohnungen vor. Das Erdgeschoss<br />
ermöglichte eine freie Grundrissaufteilung,<br />
so konnten für Behinderte zusätzliche<br />
Wohnmöglichkeiten geschaffen und eine<br />
Steigerung der Wohnqualität erreicht werden.<br />
Aus zwei <strong>vorhandenen</strong> Eingangsbereichen<br />
wurden drei behindertengerechte Eingänge<br />
geschaffen, die jeweils zwei Wohnungen<br />
pro Eingang erschließen.<br />
Bei dem Projekt wurde ein Plattenbau, vom<br />
Typ WBS 70, aus den 80iger Jahren gewählt,<br />
der als einer der letzten Objekte zum August<br />
1989 der heutigen WBG Stadtfeld übergeben<br />
wurde. Nach längerem Leerstand des Erdgeschosses,<br />
wurde mit der Planung einer<br />
Gaststätte begonnen. Der Umbau wurde in<br />
Teilbereichen weitgehend fertiggestellt, aber<br />
eine Nutzung blieb aus.<br />
Die Wohnaufteilung wurde nach den Gegebenheiten<br />
großzügig, unter Berücksichtigung<br />
der DIN 18024 und DIN 18025 Teil 1<br />
und 2, fertiggestellt. Die eingebauten Bodenmaterialien<br />
wurden entsprechend ihrer<br />
Nutzung und Belastung als Kunststoffbelag<br />
bzw. Textilbelag für Rollstuhlbenutzer ausgewählt.<br />
Im rückwärtigen Bereich ist, um die Attraktivität<br />
der Wohnungen zu erhöhen, an den<br />
Wohnungen, die keinen Wintergarten vorweisen,<br />
der Anbau von Balkonen in der<br />
<strong>vorhandenen</strong> Hochparterre realisiert worden.<br />
Bei der Errichtung der Balkonanlagen ist die<br />
Trittebene in Zusammenhang mit dem Balkonfensterelement<br />
und der Wohntrittebene<br />
barrierefrei und behindertengerecht ausgebildet<br />
worden.<br />
Da sich die neuen behindertengerechten<br />
Wohnungen im Erdgeschoß befinden und<br />
die Fenster sich allgemein in einer niedrigen<br />
Höhe zum Gelände angeordnet sind, wurde<br />
ein besonderer Wert darauf gelegt, den<br />
Schallschutz und die Einbruchsicherheit der<br />
Fenster zu gewährleisten. Jedes Fenster ist<br />
mit einem elektrisch bedienbaren Rollo mit<br />
Aluminiumlamellen versehen. Weiterhin<br />
wurde die Sicherheit und der Komfort des<br />
zukünftigen Mieters durch den Einbau einer<br />
Videowechselsprechanlage mit Kartenmodul,<br />
sowie den von Innen bzw. von Außen bedienbaren<br />
elektrisch öffnenden Haustüren<br />
erhöht.
BARRIEREFREIES BAUEN AUS SICHT DER WOHNUNGSWIRTSCHAFT<br />
Die statistischen und demografischen Daten,<br />
insbesondere für Sachsen-Anhalt machen<br />
deutlich, dass Wohnungsunternehmen mit<br />
gewachsenen Bestands- und Mieterstrukturen<br />
langfristig im Wettbewerb nur bestehen<br />
können, wenn sie sich mit ihrer Bestandsentwicklung<br />
und -pflege und ihrem Dienstleistungsangebot<br />
auf die sich ändernden<br />
Bedingungen einstellen. Die wohnungswirtschaftliche<br />
Lage erfordert die Bereitstellung<br />
von Wohnraum für die verschiedensten<br />
Nutzergruppen. Ein besonderes Augenmerk<br />
gilt gerade wegen der demografischen Zahlen<br />
der Gruppe der Älteren als Mieter bzw.<br />
Mietinteressenten. Auch wenn bei dieser<br />
Zielgruppe sozialpolitische Überlegungen<br />
eine nicht zu unterschätzende Bedeutung<br />
haben, stehen doch überwiegend wirtschaftliche<br />
Erwägungen im Vordergrund unternehmerischer<br />
Entscheidungen. Dabei geht es<br />
in erster Linie darum, den Älteren das W<strong>ohne</strong>n<br />
in der angestammten Wohnung so lange<br />
wie möglich zu erhalten. Damit werden nicht<br />
nur Fluktuations- und Leerstandskosten vermieden,<br />
sondern auch Beiträge zur sozialen<br />
Stabilität in den Wohnquartieren geleistet.<br />
Denn oft sind gerade die Älteren die treuesten<br />
Mieter, die nicht nur die Miete pünktlich<br />
bezahlen und sich vertragstreu verhalten,<br />
sondern auch das Nachbarschaftsgefüge<br />
aktiv bewahren.<br />
Auch wenn die Bereitschaft älterer Menschen<br />
zur Veränderung ihrer Wohnsituation<br />
in Zukunft steigen wird, wollen die meisten<br />
Älteren ihre Selbständigkeit und ihren eigenen<br />
Lebensstil in der bisherigen Wohnung<br />
und Wohnumgebung bewahren. Neben einem<br />
gezielten Umzugsmanagement für umzugswillige<br />
ältere Menschen müssen die<br />
Wohnungsunternehmen deshalb gezielt Anpassungsmaßnahmen<br />
im Wohnungsbestand<br />
durchführen und zusätzlichen Service bzw.<br />
Dienstleistungen anbieten, die es den älteren<br />
Menschen ermöglichen, bis ins hohe Alter<br />
ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei<br />
wird es stärker noch als bisher darauf<br />
ankommen, die Bedürfnisse und Wünsche<br />
der älteren Mieterinnen und Mieter in die<br />
unternehmerischen Entscheidungsprozesse<br />
mit einzubeziehen. Denn die Zeiten, in denen<br />
ältere Menschen als anspruchslose Nehmer<br />
von Angeboten an sozialen Diensten aufgetreten<br />
sind, für die Passivität und Schwellenängste<br />
gegenüber Diensten und Behörden<br />
typisch waren, sind vorbei.<br />
Grundvoraussetzung für eine selbständige<br />
Haushaltsführung auch im Alter ist eine<br />
barrierefreie Wohnung und ein weitgehend<br />
barrierefreies Wohnumfeld. Oftmals sind es<br />
nur Kleinigkeiten und geringfügige Umbaumaßnahmen,<br />
die Gefahrenquellen beseitigen<br />
und die Wohnqualität älterer Menschen erheblich<br />
steigern. Das können z. B. der Einbau<br />
eines Waschbeckens, das auch im Sitzen<br />
benutzt werden kann oder die Montage von<br />
Stützgriffen am WC sein.<br />
Neben diesen eher technischen Aspekten<br />
kommt dem Service-, Dienstleistungs- oder<br />
Betreuungsangebot entscheidende Bedeutung<br />
für die Qualität des W<strong>ohne</strong>ns im Alter<br />
und für das Verbleiben in der angestammten<br />
Wohnung zu. Auch wenn ältere Menschen<br />
grundsätzlich keine anderen Wohnbedürfnisse<br />
haben als jüngere Menschen, entwickelt<br />
sich bei ihnen mit steigendem Alter<br />
ein zunehmender Bedarf an Betreuung.<br />
Diese wünschen sie eher in ihrer normalen<br />
Wohn- und Lebenswelt als in Sonderformen.<br />
Hieraus kann abgeleitet werden, dass die<br />
Wohnverhältnisse älterer Menschen breitenwirksam<br />
im normalen Wohnungsmarkt, insbesondere<br />
wegen seiner zahlenmäßigen<br />
Bedeutung im Wohnungsbestand, verbessert<br />
werden sollten.<br />
Hierin liegt die besondere Herausforderung<br />
für die unternehmerische Wohnungswirtschaft,<br />
die sich nicht nur beim Thema<br />
„<strong>Barrierefreie</strong>s W<strong>ohne</strong>n“ auf die Gruppe<br />
der älteren Mitbürger bezieht, sondern auf<br />
alle, für die Barrierefreiheit eine wichtige<br />
Voraussetzung für gutes W<strong>ohne</strong>n ist.<br />
Die Wohnungswirtschaft wird diese Herausforderung<br />
bestehen, indem sie Entscheidungen<br />
über Servicekonzepte, Betreuungsleistungen,<br />
Kooperation mit Dritten, Organisation<br />
und Finanzierung auf Grundlage fundierter<br />
Erkenntnisse für ihren Wohnungsbestand<br />
in Richtung „<strong>Barrierefreie</strong>s W<strong>ohne</strong>n“<br />
und auch im Übrigen trifft.<br />
Riecke/Meißner<br />
Beispiel Betreuungsvertrag<br />
Quelle: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.<br />
29
MÖGLICHKEITEN DER FÖRDERUNG für Wohnungsanpassungsmaßnahmen<br />
Aktuelle Fördermöglichkeiten des Ministeriums Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt können dort erfragt werden.<br />
Steuerliche<br />
Förderung nach dem<br />
Investitionszulagengesetz<br />
Pflegekassen der<br />
Krankenkassen<br />
Landesamt für Versorgung<br />
und Soziales -<br />
Hauptfürsorgestelle<br />
– Schwerbehindertenrecht<br />
–<br />
Landesamt für Versorgung<br />
und Soziales -<br />
Hauptfürsorgestelle<br />
Leistungen<br />
nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />
(BSHG)<br />
Antragsberechtigt<br />
Vermieter oder Eigentümer<br />
von Wohnungen, die vor<br />
dem 01.01.1991 fertiggestellt<br />
sind.<br />
Pflegebedürftige, für die eine<br />
Pflegestufe festgesetzt<br />
worden ist.<br />
Schwerbehinderte oder<br />
Schwerbehinderten Gleichgestellte,<br />
die sich in einem<br />
Arbeitsverhältnis befinden.<br />
Beschädigte oder Hinterbliebene<br />
nach dem<br />
• Bundesversorgungsgesetz<br />
• Häftlingshilfegesetz<br />
• Opferentschädigungsgesetz<br />
• Zivildienstgesetz<br />
• Soldatenversorgungsgesetz<br />
• Bundes-Seuchengesetz<br />
Wer körperlich,<br />
geistig oder seelisch auf<br />
Dauer wesentlich behindert<br />
ist oder wem eine solche<br />
Behinderung droht, hat Anspruch<br />
auf Leistungen der<br />
Eingliederungshilfe.<br />
Was wird gefördert<br />
Modernisierungsmaßnahmen<br />
– dazu gehören auch<br />
Anpassungsmaßnahmen<br />
von Wohnungen<br />
Maßnahmen zur Verbesserung<br />
des individuellen Wohnumfeldes<br />
des Pflegebedürftigen,<br />
wenn<br />
dadurch im Einzelfall<br />
• die häusliche Pflege<br />
überhaupt ermöglicht<br />
wird,<br />
• die häusliche Pflege<br />
erheblich erleichtert<br />
wird,<br />
• eine möglichst selbständige<br />
Lebensführung<br />
wiederhergestellt<br />
wird.<br />
Maßnahmen zur Anpassung<br />
von Wohnraum und<br />
seiner Ausstattung an die<br />
besonderen behinderungsgerechten<br />
Bedürfnisse.<br />
Maßnahmen zur baulichen<br />
Veränderung und besonderen<br />
Ausstattung von behindertengerechtem/<br />
altengerechtem<br />
Wohnraum.<br />
Hilfe bei der Beschaffung<br />
und Erhaltung einer Wohnung,<br />
die den besonderen<br />
Bedürfnissen des Behinderten<br />
entspricht.<br />
Art und Höhe der Förderung<br />
Zulage von 15 %<br />
der den Betrag von<br />
2.556 € übersteigenden<br />
Summe der Modernisierungskosten<br />
Zuschuss in Höhe von bis<br />
zu 2.556 € je Maßnahme.<br />
Der Eigenanteil beträgt 10<br />
% der Kosten,<br />
jedoch höchstens<br />
50 % der monatlichen<br />
Bruttoeinnahmen.<br />
Förderung durch Zuschüsse<br />
und/oder Darlehen je nach<br />
Einzelfall bis zu 100 % der<br />
anrechenbaren Kosten.<br />
Förderung durch Zuschüsse<br />
und/oder Darlehen je nach<br />
Einzelfall bis zu 100 % der<br />
anrechenbaren Kosten.<br />
Beihilfen oder Darlehen<br />
Antragstellung<br />
Anträge sind nach Abschluss<br />
der Maßnahmen<br />
beim zuständigen Finanzamt<br />
zu stellen.<br />
Anträge sind vor Beginn der<br />
Maßnahmen bei der zuständigen<br />
Pflegekasse zu stellen.<br />
Anträge sind vor Beginn der<br />
Maßnahmen beim<br />
Landesamt für Versorgung<br />
und Soziales,<br />
Hauptfürsorgestelle,<br />
Nietlebener Straße 1,<br />
06126 Halle zu stellen.<br />
Anträge sind vor Beginn der<br />
Maßnahmen beim<br />
Landesamt für Versorgung<br />
und Soziales,<br />
Hauptfürsorgestelle,<br />
Nietlebener Straße 1,<br />
06126 Halle zu stellen.<br />
Anträge sind vor Beginn der<br />
Maßnahmen beim zuständigen<br />
Sozialamt zu stellen.<br />
30<br />
Recherchestand Juni 2003
LITERATURÜBERSICHT<br />
Wünsche Hörgeschädigter an Krankenhäuser<br />
AGHG Arbeitsgemeinschaft der Hörgeschädigten im<br />
Großraum Hannover e.V. (Hrsg.); Hannover<br />
Altenwohnungen im Betreuungsangebot – Grundlagen<br />
für die Planung und Errichtung<br />
Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes <strong>Bauen</strong> e.V.; Kiel<br />
<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> – Grundlagen und Planungsmöglichkeiten<br />
– Materialien der Beratungsstelle für behindertengerechtes<br />
und altersgerechtes <strong>Bauen</strong><br />
Architektenkammer Niedersachsen; Hannover<br />
Arbeitsblätter „<strong>Bauen</strong> und W<strong>ohne</strong>n für Behinderte“ Nr. 5<br />
W<strong>ohne</strong>n <strong>ohne</strong> <strong>Barrieren</strong><br />
Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hrsg.); München<br />
Anregungen für die Errichtung rollstuhlgerechter Patientenzimmer<br />
Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen<br />
(Hrsg.); Hannover<br />
ExWost-Informationen zum Forschungsfeld „Ältere<br />
Menschen und ihr Wohnquartier“, Nr. 04.12<br />
Breuer, Bernd; Bundesforschungsanstalt für Landeskunde<br />
und Raumordnung (Hrsg.); Bonn<br />
W<strong>ohne</strong>n im Alter - Zuhause im Wohnquartier: Forschungsvorhaben<br />
des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus<br />
Breuer et.al.; Bundesministerium für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau (Hrsg.); Bonn<br />
Gesundheitsschutz – Arbeitsplätze für Behinderte und<br />
Leistungsgewandelte<br />
Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.); Elias, Hermann-Josef;<br />
Mecheln, H.-D. (Bearbeiter); Dortmund<br />
Wegweiser – Eingliederung von Behinderten in Arbeit,<br />
Beruf und Gemeinschaft<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.);<br />
Frankfurt a. M.<br />
Selbstbestimmt W<strong>ohne</strong>n im Alter – Newsletter Bundesmodellprogramm<br />
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />
Jugend (Hrsg.)<br />
Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen<br />
Raum – Handbuch für Planer und Praktiker<br />
Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.); Bonn<br />
Gästefreundliche, behindertengerechte Gestaltung von<br />
verkehrlichen und anderen Infrastruktureinrichtungen in<br />
Touristikgebieten – ein Handbuch für Planer und Praktiker<br />
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />
(Hrsg.); Heft 98/ 52; Bonn<br />
Tourismus für behinderte Menschen, Angebotsplanung,<br />
Angebotsumsetzung, Öffentlichkeitsarbeit<br />
DEHOGA (Hrsg.); Deutscher Hotel- und Gaststättenverband,<br />
Gastgewerbliche Schriftenreihe 83; Gugg & Hank-<br />
Haase; Bonn<br />
Faktische Zugangsbarrieren als „Benachteiligung“, Integration<br />
in Kindergärten und Schulen, Baumaßnahmen<br />
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange<br />
der Behinderten (Hrsg.); Bonn<br />
Spaziergang durch einen barrierefreien Lebensraum<br />
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange<br />
der Behinderten (Hrsg.); Philippen, Prof. D. P.; Bonn<br />
Betreutes Seniorenw<strong>ohne</strong>n – Arbeitshilfe für Beraterinnen<br />
und Berater<br />
Kuratorium Deutsche Altershilfe<br />
Lebenslaufw<strong>ohne</strong>n – Ratgeber zum <strong>Bauen</strong> für Mobilitätsbehinderte<br />
Doose, Volker; Fördergemeinschaft der Querschnittsgelähmten<br />
in Deutschland e.V. (Hrsg.); Bonn<br />
Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen<br />
Raum – Handbuch für Planer und Praktiker zur bürgerfreundlichen<br />
und behindertengerechten Gestaltung des<br />
Kontrastes, der Helligkeit, der Farbe und der Form von<br />
optischen Zeichen und Markierungen in Verkehrsräumen<br />
und Gebäuden<br />
Echtendorf et al. (Forschungsgemeinschaft „Auto – Sicht<br />
– Sicherheit“); Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.);<br />
Bonn<br />
Betreutes W<strong>ohne</strong>n – Was Sie über Leistungen, Kosten<br />
und Verträge wissen sollten<br />
Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V.<br />
Sozialer Wandel – W<strong>ohne</strong>n im Alter<br />
Loeschcke, Gerhard (HRSG.); Verlag das Beispiel GmbH,<br />
Darmstadt<br />
Betreutes W<strong>ohne</strong>n<br />
Loeschcke/Pourat; Verlag W. Kohlhammer Stuttgart<br />
Berlin Köln<br />
Wohnungsbau für alte und behinderte Menschen<br />
Loeschke/Pourat; Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin<br />
Köln<br />
Wieviel Raum braucht der Mensch<br />
Weißenhof-Institut Stuttgart; Aries Verlag München<br />
Planen und <strong>Bauen</strong> für das Alter – W<strong>ohne</strong>n im dritten<br />
Lebensabschnitt<br />
Lorenz, Peter; Verlagsanstalt Alexander Koch<br />
<strong>Barrierefreie</strong>s Planen und <strong>Bauen</strong> für Senioren und behinderte<br />
Menschen<br />
Marx, Lothar; Karl Krämer Verlag Stuttgart + Zürich<br />
Schriftenreihe im Freistaat Sachsen Heft Nr. 1 – Planungsgrundlagen<br />
für barrierefreie Gestaltung des öffentlichen<br />
Verkehrsraumes<br />
Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, und Familie;<br />
Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />
Schriftenreihe im Freistaat Sachsen Heft Nr. 2 - Planungsgrundlagen<br />
für barrierefreie, öffentlich zugängige Gebäude,<br />
andere bauliche Anlagen und Einrichtungen<br />
Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, und Familie;<br />
Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />
Schriftenreihe im Freistaat Sachsen Heft Nr. 3 – Planungsgrundlagen<br />
für barrierefreie Wohnungen<br />
Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, und Familie;<br />
Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />
Schriftenreihe im Freistaat Sachsen Heft Nr. 4<br />
Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, und Familie;<br />
Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />
Beispieldokumentation Behindertenfreundliche Umwelt<br />
Schriftenreihe des Bundesministeriums für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau; Bau- und Wohnungsforschung<br />
Zweiter Altenbericht – W<strong>ohne</strong>n im Alter<br />
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />
Jugend<br />
Barrierefrei <strong>Bauen</strong> für Behinderte und Betagte<br />
Stemshorn, Axel; Koch Verlag<br />
Selbständigkeit durch betreutes W<strong>ohne</strong>n im Alter<br />
Wüstenrot Stiftung Deutscher Eigenheimverein e.V.<br />
Schriftenreihe Heft 5 – Planen und <strong>Bauen</strong> für alte und<br />
behinderte Menschen<br />
Ministerium für Stadtentwicklung, W<strong>ohne</strong>n und Verkehr<br />
des Landes Brandenburg<br />
Behindertengerechte Verkehrsanlagen – Planungshandbuch<br />
für Architekten und Ingenieure<br />
Ackermann/Bartz/Feller; Werner Verlag<br />
Wohnungen für ältere Menschen (Planung/Ausstattung/<br />
Hilfsmittel)<br />
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und<br />
Städtebau, Bonn<br />
W<strong>ohne</strong>n <strong>ohne</strong> <strong>Barrieren</strong> – Leitfaden zum Planen, <strong>Bauen</strong>,<br />
Einrichten barrierefreier Wohnungen<br />
Reichsbund e.V., Bonn<br />
<strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen – Leitfaden für Architekten,<br />
Fachingenieure und Bauherren zur DIN 18025 Teil 1 und<br />
Teil 2<br />
Bayerische Architektenkammer<br />
BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />
Lebensraum für alle Menschen“ Teil 1 und 2<br />
<strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen für Rollstuhlfahrer<br />
Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />
e.V.<br />
BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />
Lebensraum für alle Menschen“ Teil 3<br />
<strong>Barrierefreie</strong> Sanitärräume und das Bad für den Rollstuhlbenutzer<br />
in barrierefreien Wohnungen<br />
Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />
e.V.<br />
BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />
Lebensraum für alle Menschen“ Teil 4<br />
Die barrierefreie Küche<br />
Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />
e.V.<br />
BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />
Lebensraum für alle Menschen“ Teil 5/6 (Doppelband)<br />
Barrierefrei <strong>Bauen</strong> Öffentlich zugängige Gebäude und<br />
Arbeitsstätten<br />
Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />
e.V.<br />
BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />
Lebensraum für alle Menschen“ Teil 7<br />
<strong>Barrierefreie</strong>r Aufzug nach TRA 1300<br />
Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />
e.V.<br />
BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />
Lebensraum für alle Menschen“ Teil 8<br />
Unfall-Prävention im Wohnbereich<br />
Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />
e.V.<br />
<strong>Barrierefreie</strong> Arbeitswelt für Menschen mit und <strong>ohne</strong><br />
Behinderungen<br />
Philippen, Prof. D. P.; Verwaltungs-Berufsgenossenschaft/<br />
Prävention<br />
Checkliste zur Prüfung der baulichen Voraussetzungen<br />
Dipl.-Ing. Udo Rheinländer, Arbeitsgruppe „<strong>Barrierefreie</strong>s<br />
<strong>Bauen</strong>“ der Architektenkammer Sachsen-Anhalt<br />
Entscheidungshilfen 15 – W<strong>ohne</strong>n im Alter<br />
Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.<br />
31
BAUBESTIMMUNGEN, NORMEN, GESETZE<br />
ANSPRECHPARTNER<br />
Technische Baubestimmungen und Normen<br />
DIN 18024 Teil 1 (1998-01)<br />
<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong><br />
Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen<br />
sowie Spielplätze, Beuth Verlag GmbH<br />
DIN 18024 Teil 2 (1996-11)<br />
<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong><br />
öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten, Beuth<br />
Verlag GmbH<br />
DIN 18025 Teil 1(1992-12)<br />
<strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen<br />
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Beuth Verlag GmbH<br />
DIN 18025 Teil 2 (1992-12)<br />
<strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen<br />
Wohnungen für Schwerbehinderte, Beuth Verlag GmbH<br />
DIN 18034, (1988-10)<br />
Spielplätze und Freiflächen zum Spielen<br />
Grundlagen und Hinweise für die Objektplanung, Beuth<br />
Verlag GmbH<br />
DIN 33942, (1998-09)<br />
<strong>Barrierefreie</strong> Spielplatzgeräte<br />
Sicherheitstechnische Anforderungen, Beuth Verlag<br />
GmbH<br />
DIN 32984, Entwurf (1996-12)<br />
Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum,<br />
Beuth Verlag GmbH<br />
DIN 32981, (1994-10)<br />
Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßen-Verkehrsanlagen<br />
(SVA)<br />
Anforderungen, Beuth Verlag GmbH<br />
DIN 15325, (1990-12)<br />
Bedienungs-, Signalelemente und Zubehör<br />
ISO 4190-5 Ausgabe 1987 modifiziert, Beuth Verlag<br />
GmbH<br />
DIN 24970, (1998-05)<br />
Dienstleistungsautomaten, Fahrausweisautomaten<br />
Begriffe, Beuth Verlag GmbH<br />
DIN 24972, (1998-08)<br />
Dienstleistungsautomaten, Fahrausweisautomaten<br />
Anforderungen an Betätigungs- und Anzeigenelemente,<br />
Beuth Verlag GmbH<br />
Bitte beachten Sie den Entwurf DIN 18030 (2002-11)<br />
<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong>, Planungsgrundlagen<br />
Im Laufe des Jahres 2003 ist mit der Verabschiedung<br />
der DIN zu rechnen.<br />
Weitergehende Gesetze<br />
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen,<br />
01. Mai 2002;<br />
BGB Jg. 2002 Teil I Nr. 28<br />
Gesetz zur Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter<br />
Menschen in Sachsen-Anhalt,<br />
20. November 2001;<br />
GVBl.LSA Nr. 50/ 2001<br />
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt,<br />
09. Februar 2001;<br />
GVBl.LSA Nr. 6/ 2001<br />
Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Bauordnung<br />
Sachsen-Anhalt,<br />
20. Mai 2002;<br />
RdErl. vom 21.05.2002<br />
Heimmindestbauverordnung,<br />
03. Mai 1983<br />
BGBl. Jg. 1983 Teil I<br />
Architektenkammer Sachsen-Anhalt<br />
Fürstenwall 3<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. (0391) 536110<br />
Fax (0391) 5619296<br />
e-Mail: info@ak-lsa.de<br />
www.ak-lsa.de<br />
Verband der Wohnungsgenossenschaften<br />
Sachsen-Anhalt e. V.<br />
Olvenstedter Straße 66<br />
39108 Magdeburg<br />
Tel. (03 91) 74417-0<br />
Fax (03 91) 74417-99<br />
e-Mail: info-vdwg@vdwvdwg.de<br />
www.vdwvdwg.de<br />
Verband der Wohnungswirtschaft<br />
Sachsen-Anhalt e.V.<br />
Olvenstedter Straße 66<br />
39108 Magdeburg<br />
Tel. (03 91) 74419-0<br />
Fax (03 91) 74419-99<br />
e-Mail: info-vdw@vdwvdwg.de<br />
www.vdwvdwg.de<br />
Planungsbüro Decker & Wagner<br />
Harnackstraße 1<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. (0391) 5619728<br />
Fax (0391) 5619729<br />
e-Mail: decker_wagner@t-online.de<br />
Kirchner & Przyborowski<br />
Architekten BDA<br />
An der Kälberweide 6<br />
39114 Magdeburg<br />
Tel. (0391) 818340<br />
Fax (0391) 8355153<br />
„Die Architekten“<br />
Einsteinstraße 9<br />
39104 Magdeburg<br />
Tel. (0391) 744290<br />
Fax (0391) 7442999<br />
e-Mail: info@pz-amobi.de<br />
www.pz-amobi.de<br />
Freier Architekt<br />
Herr Dipl.-Ing. Rheinländer<br />
Lettiner Straße 18<br />
06120 Halle (Saale)<br />
Tel. (0345) 3880595<br />
Fax (0345) 2080001<br />
Weitere Normen<br />
Erschienen im Beuth Verlag:<br />
DIN 1450, DIN 5340, DIN 18041, DIN 32975, DIN 33455,<br />
DIN EN 81-70, Deutsche Fassung prEN 81-70,<br />
E DIN ISO 3864-1, GUV 26.17<br />
32
ISBN 3-93-5590-98-9