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Bauen ohne Barrieren - Barrierefreie Umgestaltung vorhandenen ...

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BAUEN OHNE BARRIEREN<br />

Modellwohnungen –<br />

<strong>Barrierefreie</strong> <strong>Umgestaltung</strong><br />

<strong>vorhandenen</strong> Wohnraums<br />

Michael Imhof Verlag<br />

Eine Initiative<br />

der Architektenkammer Sachsen-Anhalt,<br />

des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt e.V.<br />

und des Verbandes der Wohnungswirtschaft<br />

Sachsen-Anhalt e.V.


BAUEN OHNE BARRIEREN<br />

Modellwohnungen –<br />

<strong>Barrierefreie</strong> <strong>Umgestaltung</strong><br />

<strong>vorhandenen</strong> Wohnraums<br />

Michael Imhof Verlag<br />

Eine Initiative<br />

der Architektenkammer Sachsen-Anhalt,<br />

des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt e.V.<br />

und des Verbandes der Wohnungswirtschaft<br />

Sachsen-Anhalt e.V.


Impressum<br />

Michael Imhof Verlag, Petersberg<br />

Herausgeber:<br />

Architektenkammer Sachsen-Anhalt<br />

Fürstenwall 3<br />

39104 Magdeburg<br />

Verband der Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Olvenstedter Straße 66<br />

39108 Magdeburg<br />

Verband der Wohnungswirtschaft<br />

Sachsen-Anhalt e. V.<br />

Olvenstedter Straße 66<br />

39108 Magdeburg<br />

Die Initiative förderte:<br />

das Land Sachsen-Anhalt<br />

Die Initiative unterstützten:<br />

• Landesseniorenrat<br />

• AOK Magdeburg<br />

• Behindertenbeauftragter des Landes<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Die Neuauflage wurde unterstützt durch:<br />

• Ministerium für Bau und Verkehr des Landes<br />

Sachsen-Anhalt<br />

• WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand<br />

Sachsen-Anhalt GmbH<br />

Redaktion:<br />

Petra Heise<br />

Redaktionelle Mitarbeit Wiederauflage:<br />

Claudia Dorau<br />

Gestaltung:<br />

Jo. Schaller & Angela Schubert, Halle (Saale)<br />

Titelfoto:<br />

B. Przyborowski, Magdeburg<br />

Lithografie:<br />

satz & grafik GmbH, Halle (Saale)<br />

Druck:<br />

Grafisches Centrum Cuno, Calbe<br />

2. überarbeitete Auflage:<br />

2.000 Exemplare<br />

Nachdruck, auch auszugsweise und in jeder Form, nur<br />

mit schriftlicher Genehmigung der Herausgeber<br />

Juni 2003<br />

© Architektenkammer Sachsen-Anhalt<br />

Michael Imhof Verlag, Petersberg<br />

ISBN 3-93-5590-98-9


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Vorworte<br />

Dr. Karl-Heinz Daehre 4<br />

Prof. Ralf Niebergall 5<br />

Jost Riecke/Ronald Meißner/Michael Lux 5<br />

Grundlagen barrierefreien W<strong>ohne</strong>ns 6<br />

Das Wohnumfeld 9<br />

Checkliste 12<br />

Modellwohnung Othrichstraße 14<br />

Modellwohnung Kritzmannstraße 18<br />

Modellwohnung Röntgenstraße 22<br />

Weitere Beispiele<br />

Gutachterverfahren Umbau und Erneuerung der Objekte<br />

der GWG „Eigene Scholle“ am Angersdorfer Weg, Halle 26<br />

Bahnhofstraße, Magdeburg 28<br />

<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> aus Sicht der Wohnungswirtschaft 29<br />

Möglichkeiten der Förderung 30<br />

Literaturübersicht 31<br />

Baubestimmungen, Normen, Gesetzte 32<br />

Ansprechpartner 32


VORWORTE<br />

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />

das Europäische Jahr der Menschen mit<br />

Behinderungen hat das barrierefreie W<strong>ohne</strong>n<br />

wieder stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen<br />

Aufmerksamkeit gerückt. Vor allem<br />

mit Blick auf den notwendigen Stadtumbau<br />

in Sachsen-Anhalt halte ich diesen Umstand<br />

für wichtig. In den nächsten Jahren stehen<br />

wir vor tiefgreifenden Veränderungen in der<br />

städtebaulichen Struktur, die nicht nur mit<br />

Problemen, sondern auch mit zahlreichen<br />

Chancen verbunden sind.<br />

Ein wichtiges Kriterium für den Erfolg des<br />

Stadtumbauprozesses wird es sein, die Belange<br />

unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen<br />

zu berücksichtigen. Behindertengerechte<br />

Wohnungen sollen dabei nicht der<br />

Ausnahmefall, sondern ein ganz selbstverständliches<br />

Angebot sein. Gleiches gilt für<br />

die Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes,<br />

den öffentlichen Nahverkehr, für<br />

kulturelle und soziale Einrichtungen. In allen<br />

Bereichen gilt: Menschen mit Behinderung<br />

oder anderen Mobilitätseinschränkungen<br />

muss der gleichberechtigte Zugang ermöglicht<br />

werden.<br />

Deshalb ist es notwendig, die Bürgerinnen<br />

und Bürger schon in die Planung des Stadtumbaus<br />

einzubeziehen und dafür zu sorgen,<br />

dass sich diese Mitarbeit nicht nur auf das<br />

Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen<br />

beschränkt. Aus diesem Grunde<br />

hat das Ministerium für Bau und Verkehr<br />

des Landes Sachsen-Anhalt den Wettbewerb<br />

„<strong>Barrierefreie</strong> Kommune“ ausgelobt. Er soll<br />

weitere Anstöße für die kontinuierliche und<br />

komplexe Entwicklung der Stadtentwicklungskonzepte<br />

geben.<br />

Es ist eine alte Weisheit: Neue Ideen brauchen<br />

eine Bühne, um bekannt und letztendlich<br />

auch umgesetzt zu werden. Ich bin<br />

davon überzeugt, dass die vorliegende Publikation<br />

dieses Anliegen wirkungsvoll unterstützt.<br />

Dr. Karl-Heinz Daehre<br />

Minister für Bau und Verkehr des Landes<br />

Sachsen-Anhalt<br />

4


Die Initiative barrierefreie Modellwohnungen<br />

wurde Anfang 1999 von der Architektenkammer<br />

Sachsen-Anhalt und den Verbänden der<br />

Wohnungswirtschaft ins Leben gerufen. Ziel<br />

der Initiative war es, Mietern und Eigentümern<br />

an Hand von modellhaft umgestalteten<br />

Wohnungen zu zeigen, dass sich vorhandener<br />

Wohnraum oft auch <strong>ohne</strong> große Eingriffe<br />

dazu eignet, barrierefrei umgebaut zu werden.<br />

Um bis ins hohe Alter oder bei Mobilitätseinschränkungen<br />

ein weitgehend selbstbestimmtes,<br />

aktives Leben führen zu können,<br />

ist die barrierefreie Gestaltung der Wohnung<br />

eine wichtige Voraussetzung. Deshalb sind<br />

zunehmend Wohnungen gefragt, die in ihrer<br />

Grundrissgestaltung und Funktionalität sowie<br />

in der Handhabbarkeit ihrer Ausstattungen<br />

eine selbständige Lebens- und Haushaltsführung<br />

unterstützen. Der Anteil älterer Bürger<br />

in der Gesellschaft steigt. Es wäre kurzsichtig,<br />

bei der Planung von Wohnungen nur<br />

die jüngeren Menschen im Blick zu haben.<br />

Im Land steht ausreichend nicht genutzter<br />

Wohnraum zur Verfügung. Um eine weitere<br />

Nutzung bestehender Wohnungen auch im<br />

Hinblick auf ressourcensparendes <strong>Bauen</strong> zu<br />

sichern und dem Wunsch vieler Mieter, in<br />

ihrem angestammten Wohngebiet zu bleiben<br />

nachzukommen, empfiehlt es sich, den gewachsenen<br />

Ansprüchen an die Barrierefreiheit<br />

der Wohnungen bei der Sanierung große<br />

Aufmerksamkeit zu schenken.<br />

Die einzuhaltenden technischen Normen<br />

schrecken viele Eigentümer zunächst vor<br />

dem barrierefreien Umbau von Wohnungen<br />

ab. In den Modellwohnungen kann man sich<br />

ein Bild davon machen, dass seniorenfreundlicher<br />

und barrierefreier Wohnraum sich von<br />

dem, was man als „normal“ kennt, nicht<br />

wesentlich unterscheiden muss. Wichtig ist<br />

eine nutzerorientierte vorausschauende Planung.<br />

Die Modellwohnungen wurden hinsichtlich<br />

der Realisierbarkeit der Anforderungen an<br />

die Barrierefreiheit geprüft. Unter wirtschaftlichen<br />

und bautechnischen Aspekten waren<br />

nicht immer normgerechte Lösungen umzusetzen.<br />

Die Diskussion zwischen Architekten,<br />

Bauherren und Nutzern, die gemeinsame<br />

Suche nach Lösungswegen hat in diesen<br />

Fällen zu guten Ergebnissen und für alle<br />

tragbare Kompromisse geführt. Diese werden<br />

in der vorliegenden Broschüre vorgestellt.<br />

Auch die Ergebnisse der fachlichen<br />

Prüfung sind zu den einzelnen Wohnungen<br />

nachzulesen.<br />

Die erste Auflage dieser Broschüre war in<br />

kurzer Zeit vergriffen. Ein Zeichen dafür,<br />

dass wir mit dem Thema den Nerv der Zeit<br />

getroffen haben. Das europäische Jahr der<br />

Menschen mit Behinderungen ist nun ein<br />

guter Anlass erneut über die Möglichkeiten<br />

der barrierefreien <strong>Umgestaltung</strong> <strong>vorhandenen</strong><br />

Wohnraums in Sachsen-Anhalt zu informieren.<br />

Die Publikation wurde aktualisiert<br />

und wird hoffentlich dazu beitragen, noch<br />

mehr Eigentümer und Planer für das Thema<br />

„<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong>“ im Bestand zu sensibilisieren.<br />

Die Architektenkammer misst dem barrierefreien<br />

<strong>Bauen</strong> schon seit Jahren eine große<br />

Bedeutung bei. <strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> sollte<br />

Allgemeingut werden und nicht nur auf besondere<br />

Personengruppen abgestellt sein.<br />

Die Arbeitsgruppe „<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong>“,<br />

die auch lange Jahre den Beratungsdienst<br />

„Alters- und behindertengerechtes <strong>Bauen</strong>“,<br />

ein durch das Sozialministerium angeregtes<br />

und über viele Jahre gefördertes Projekt,<br />

fachlich begleitete, setzt sich dafür ein.<br />

Wir hoffen, dass die geleistete Arbeit rege<br />

Nachahmung findet, um die Qualität des<br />

Wohnungsangebotes auf diesem Feld in<br />

Sachsen-Anhalt deutlich zu verbessern. Modellprojekte<br />

können immer nur ein Anfang<br />

sein.<br />

Prof. Ralf Niebergall<br />

Präsident der Architektenkammer<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Als wohnungswirtschaftliche Verbände Sachsen-Anhalts,<br />

in denen 250 Wohnungsgesellschaften<br />

und Wohnungsgenossenschaften<br />

mit fast 500.000 Wohnungen zusammengeschlossen<br />

sind, war es für uns wichtig,<br />

mit der Architektenkammer dieses Projekt<br />

„<strong>Barrierefreie</strong> Modellwohnungen“ ins Leben<br />

zu rufen. Wir waren und sind davon überzeugt,<br />

dass das Thema „<strong>Barrierefreie</strong>s<br />

W<strong>ohne</strong>n“ nicht nur ein Stichwort sondern<br />

ein bedeutendes und zukunftsorientiertes<br />

Thema für die Wohnungswirtschaft ist, auch<br />

vor dem Hintergrund der demografischen<br />

Entwicklung in unserem Lande.<br />

Die Wohnungsunternehmen Sachsen-Anhalts<br />

wissen um die Notwendigkeit, den<br />

Mietern eine passende Ausstattung in ihren<br />

Wohnungen anzubieten. Unbestrittenes Ziel<br />

der Wohnungsunternehmen ist es, den Mietern<br />

ein möglichst langes Verbleiben in ihren<br />

angestammten Wohnungen zu gewährleisten.<br />

Deshalb muss sichergestellt sein, dass<br />

barrierefreie Wohnungen in ausreichender<br />

Zahl am Wohnungsmarkt zur Verfügung<br />

stehen. Gleichzeitig müssen auch Angebote<br />

gemacht werden, bestehende Wohnungen<br />

mit möglichst einfachen Mitteln barrierefrei<br />

umzubauen, da aufgrund der wohnungswirtschaftlichen<br />

Lage ein Neubau von barrierefreien<br />

Wohnungen derzeit nicht das Ziel sein<br />

kann.<br />

Wir meinen, mit den in der Broschüre vorgestellten<br />

Modellwohnungen einen Beitrag<br />

dazu leisten zu können, mehr Verständnis<br />

für dieses Thema zu wecken, anschauliche<br />

Beispiele vorzuweisen, die nachahmenswert<br />

sind und zu bekräftigen, dass sich die Wohnungsunternehmen<br />

Sachsen-An-halts ihrer<br />

Aufgabe bei der speziellen Wohnungsversorgung<br />

auch für die Mieter, die auf barrierefreie<br />

Wohnungen angewiesen sind, stellen.<br />

Jost Riecke<br />

Verbandsdirektor<br />

Verband der Wohnungswirtschaft<br />

Sachsen-Anhalt e. V.<br />

Ronald Meißner<br />

Verbandsdirektor<br />

Verband der Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt e. V.<br />

Michael Lux<br />

Geschäftsführer<br />

WSA Wohnungswirtschaftliche Treuhand<br />

Sachsen-Anhalt GmbH<br />

5


1 2 3<br />

1/2 Hauseingangsbereiche im Bestand: Stufen,<br />

kurze Eingangspodeste und schmale Türen<br />

erschweren die Zugänglichkeit<br />

3 Bewegungsmaße<br />

GRUNDLAGEN BARRIEREFREIEN WOHNENS<br />

6<br />

Der Grundsatz selbstbestimmt leben zu<br />

wollen, gilt für alle Menschen. Die gebaute<br />

Umwelt hat einen großen Einfluss auf die<br />

Selbständigkeit. Im Laufe eines Lebens<br />

können immer wieder Situationen eintreten,<br />

in denen <strong>Barrieren</strong> in der Wohnung zum<br />

Hindernis werden. <strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> ist<br />

daher nicht nur ein Thema für Behinderte<br />

und ältere Menschen. Das oberste Ziel einer<br />

vorausschauenden Planung ist es, die gebaute<br />

Umwelt so zu gestalten, dass Menschen<br />

mit einem Handicap möglichst selbstständig<br />

leben können und nicht zusätzlich „behindert“<br />

werden. Die erforderlichen Maßnahmen<br />

sind in Regelungen (z. B. DIN-Normen)<br />

beschrieben. Das Einhalten dieser Regelungen<br />

kann die intensive Zusammenarbeit mit<br />

den Nutzern und das Einstellen des Planers<br />

auf die Bedürfnisse der Betroffenen jedoch<br />

nicht ersetzen.<br />

Die Regeln bezüglich des barrierefreien <strong>Bauen</strong>s<br />

sind in unterschiedlichen Gesetzen und<br />

Vorschriften enthalten. So fordert das Baugesetzbuch,<br />

dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne<br />

die „sozialen und kulturellen Bedürfnisse<br />

der Familien, der jungen und alten<br />

Menschen und der Behinderten“ zu berücksichtigen<br />

sind. Die Bauordnung Sachsen-<br />

Anhalts (in der ab 1. Mai 2001 geltenden<br />

Fassung) schreibt das barrierefreie <strong>Bauen</strong><br />

nicht nur für Anlagen, die überwiegend oder<br />

ausschließlich von Kranken, Menschen mit<br />

Behinderung, Kindern, älteren Menschen<br />

oder Personen mit Kleinkindern genutzt werden<br />

(§ 57 BauO LSA), sondern auch die<br />

barrierefreie Erreichbarkeit eines Geschosses<br />

für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen<br />

(§ 50 BauO LSA) vor. Technische<br />

Grundlagen und Anforderungen an das barrierefreie<br />

<strong>Bauen</strong> finden sich in der DIN 18024<br />

<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> – Öffentlich zugängige<br />

Gebäude und Arbeitsstätten, Teil 1 und 2 und<br />

in der DIN 18025 <strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen,<br />

Teil 1 und 2. In Sachsen-Anhalt sind diese<br />

Normen als Technische Baubestimmungen<br />

bauaufsichtlich eingeführt und somit verpflichtend.<br />

Die Einschränkungen zu den genannten<br />

Normen sind zu beachten.<br />

Voraussetzung für das Planen und <strong>Bauen</strong> für<br />

behinderte oder ältere Menschen ist die Kenntnis<br />

über die Art der Erkrankung und die Auswirkungen<br />

der Erkrankung auf die individuelle<br />

Leistungsfähigkeit und die Selbständigkeit<br />

der Betroffenen. Weiterhin sind die Körpermaße<br />

und die möglichen Bewegungsradien,<br />

z. B. mit einem eingeschränkten Greifbereich,<br />

von Bedeutung. In diesem Sinne gilt es auch<br />

entsprechend der DIN 18025 in die allgemeinen<br />

Planungsgrundlagen zum barrierefreien<br />

W<strong>ohne</strong>n und das rollstuhlgerechte W<strong>ohne</strong>n<br />

zu unterscheiden. Im Weiteren werden grundlegende<br />

Aussagen der DIN 18025 dargestellt<br />

und auf die „Checkliste zur Prüfung baulicher<br />

Voraussetzungen“ (S. 12 ff.) bzw. weiterführende<br />

Literatur verwiesen.<br />

Wenn die DIN 18025 Teil 2 mit dem allgemein<br />

gehaltenen Untertitel „Planungsgrundlagen“<br />

die Grundlage für den gesamten<br />

Wohnungsbau in Deutschland bilden würde,<br />

wäre eine barrierefreie Nutzung, mit Ausnahme<br />

der schweren Mobilitätsbehinderung<br />

der Rollstuhlbenutzer erreicht und eine spätere<br />

Wohnraumanpassung überflüssig. Der<br />

wichtige Rehabilitations- und Eingliederungsansatz,<br />

beim Auftreten einer Behinderung<br />

und im Alter möglichst lange in der gewohnten<br />

Umgebung zu bleiben, wäre damit weitgehend<br />

berücksichtigt. Als Argumente gegen<br />

das barrierefreie <strong>Bauen</strong> nach DIN 18025 Teil 2<br />

werden oft nicht tragbare Mehrkosten genannt.<br />

Dabei muss grundsätzlich festgestellt<br />

werden, dass einige Maßnahmen Mehrkosten<br />

verursachen, viele andere jedoch kostenneutral<br />

realisiert werden können. Bei einer<br />

langfristigen Betrachtung ist vorausschauendes<br />

barrierefreies <strong>Bauen</strong> auf jeden Fall sinnvoll,<br />

da bei einer langen Standzeit der Wohngebäude<br />

sowohl die direkten Vorteile wie<br />

bequemere Nutzung und Verbleib in der Wohnung<br />

bei Behinderung als auch die mittelbaren<br />

Vorteile wie Vermeidung kostenträchtiger<br />

Umbauten, dauerhafte Vermietbarkeit und<br />

volkswirtschaftliche Kosteneinsparungen zum<br />

Tragen kommen.<br />

Eine wichtige Voraussetzung für die bequeme<br />

Nutzung von Wohnung und Gebäude sind<br />

angemessene Bewegungsflächen in jedem<br />

Raum und im öffentlichen Erschließungsbereich.<br />

Die genauen Anforderungen an die<br />

Bewegungsflächen und andere Maßangaben<br />

der Norm sind in der „Checkliste zur Prüfung


1 2 3<br />

4<br />

1/2 Fahrstühle: barrierefreies Erreichen der Eingangsebene<br />

aber: Gefährdung des Rollstuhlfahrers<br />

durch eine zur falschen Seite öffnende<br />

Tür am Fahrstuhlzugang<br />

3 Wohnhauseingangsbereich: Die barrierefreie<br />

Zugänglichkeit wird durch zu steile Rampen<br />

und fehlende Handläufe erschwert.<br />

4 Stellplätze im Hauseingangsbereich: Ausführung<br />

nicht behindertengerecht (zu schmal<br />

und <strong>ohne</strong> Überdachung)<br />

baulicher Voraussetzungen“ (S.12 ff.) gesondert<br />

dargestellt. Im Sinne einer wirtschaftlichen<br />

Optimierung, sind offene Grundrisse<br />

mit Überschneidungen von Wohn- und Verkehrsflächen<br />

bzw. die Überlagerung von Bewegungsflächen<br />

günstig, so dass ein überhöhter<br />

Flächenbedarf vermieden wird. Die<br />

geforderten Bewegungsflächen nach DIN<br />

18025 Teil 2 ermöglichen eine eingeschränkte<br />

Nutzung mit einem Zimmerrollstuhl. Weiterhin<br />

ist eine ausreichende lichte Türbreite erforderlich<br />

und für den Sanitärraum gilt aus Sicherheitsgründen<br />

und der verbleibenden<br />

Bewegungsfläche, dass die Tür nicht in den<br />

Raum schlagen darf. Die optimale Ausstattung<br />

der Sanitärräume und der Küche (Beachtung<br />

der erforderlichen Bewegungsflächen, des<br />

Beinfreiraumes, des Greifbereiches und der<br />

stufen-losen Ausbildung der Dusche) ist von<br />

großer Bedeutung. Der Hauseingang und<br />

eine Wohnungsebene (Erdgeschoss) müssen<br />

stufenlos erreichbar sein. Der stufenlose<br />

Hauseingang und der niveaugleiche Übergang<br />

vom Wohnbereich zum Balkon oder zur Loggia<br />

sind kritische und sorgsam zu detaillierende<br />

Konstruktionspunkte, da durch Witterungseinflüsse<br />

schnell Feuchtigkeitsschäden entstehen<br />

können. Konstruktive Maßnahmen<br />

oder eine Überdachung können das verhindern,<br />

führen jedoch zu Mehrkosten. Bei Wohnungseingangstüren<br />

ist eine Schwelle zudem<br />

aus Gründen des Schallschutzes sinnvoll. Der<br />

Schallschutz kann auch durch andere konstruktive<br />

Lösungen errreicht werden. Auch<br />

wenn nach der BauO LSA erst Gebäude mit<br />

mehr als fünf oberirdischen Geschossen mit<br />

einem Aufzug ausgestattet sein müssen,<br />

kann der Einbau auch bei zwei- bis viergeschossigen<br />

Gebäuden sinnvoll und finanzierbar<br />

sein, wenn entsprechend viele Wohnungen<br />

damit erschlossen werden. Ist ein Aufzug<br />

vorhanden, muss er den Forderungen aus<br />

DIN 18025 Teil 1 bezüglich der Größe und<br />

dem Bedienungstableau entsprechen. Daneben<br />

sind die Forderungen nach § 39, Abs. 6<br />

BauO LSA zu beachten. Rampen sind aufgrund<br />

des enormen Flächenbedarfs und der<br />

witterungsabhängigen Benutzbarkeit im Außenbereich<br />

nur in Ausnahmefällen vorzusehen.<br />

Bei Treppen hilft ein beidseitiger Handlauf<br />

eingeschränkt sehenden, bzw. blinden Menschen<br />

oder gehbehinderten Personen. Der<br />

erhöhte Grundflächenbedarf durch den zweiten<br />

Handlauf ist bei der Planung zu beachten.<br />

In Aufenthaltsräumen und bei dem Freisitz<br />

sollte die Brüstung ab der Höhe von 60 cm<br />

durchsichtig sein, um den Blick für Rollstuhlbenutzer<br />

auf die Umgebung zu ermöglichen.<br />

Diese Maßnahme trägt zur Erhöhung der<br />

Lebensqualität maßgeblich bei. Die Norm<br />

trifft weiterhin Aussagen zu Bodenbelägen<br />

(reflexionsarm, rutschhemmend und <strong>ohne</strong><br />

elektrostatische Aufladung), Raumtemperatur,<br />

Beleuchtung, Fernmeldeanlagen und der<br />

günstigsten Höhe für Bedienungsvorrichtungen,<br />

wie z. B. Lichtschalter.<br />

Die DIN 18025 Teil 1 enthält Planungsgrundlagen<br />

zur Schaffung von rollstuhlgerechtem<br />

Wohnraum. Sie gilt für Planung und Durchführung<br />

von Neubau und Modernisierungen<br />

von Wohnungen oder auch Wohnheimen.<br />

Rollstuhlbenutzer müssen alle Räume der<br />

Wohnung und alle gemeinschaftlichen Einrichtungen<br />

der Wohnanlage befahren und<br />

benutzen können. Sie müssen in die Lage<br />

versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend<br />

unabhängig zu sein. Berücksichtigt<br />

werden muss dabei auch eine mögliche<br />

Behinderung des Oberkörpers, die Greifund<br />

Reichweiten oder sogar den Blickwinkel<br />

wesentlich einschränkt.<br />

Die erforderlichen Bewegungsflächen sind<br />

nicht nur entsprechend größer zu dimensionieren<br />

als für allgemeines barrierefreies<br />

W<strong>ohne</strong>n, sondern es gelten auch erhöhte<br />

Anforderungen. So können Bewegungsflächen<br />

sich zwar überlagern, dürfen jedoch<br />

nicht durch hervorspringende Teile, wie z. B.<br />

Heizkörper, in ihrer Funktion eingeschränkt<br />

werden. Ebenso dürfen die Flächen unter<br />

befahrbaren Einrichtungen, z. B. Waschtisch,<br />

nicht bei der Bemessung berücksichtigt<br />

werden. Maßgeblich für die Größe der Bewegungsflächen<br />

ist der Elektrorollstuhl und<br />

nicht der kleinere handbetriebene Rollstuhl.<br />

Grundsätzlich muss in Räumen eine Wendemöglichkeit<br />

vorhanden sein. Die in der<br />

Norm ausgewiesenen Bewegungsflächen<br />

sowie andere Maßangaben sind in der<br />

„Checkliste zur Prüfung baulicher Voraussetzungen“<br />

(S. 12 ff.) zu finden.<br />

Erhöhte Anforderungen gelten auch für die<br />

lichte Durchfahrbreite von Türen. Einschrän-<br />

7


1 2 3<br />

4<br />

1 Bewegungsmaße Bad<br />

2 Bewegungsmaße Greifhöhe<br />

3 Zu hoch eingebaute Klingelanlage<br />

4 <strong>Barrierefreie</strong>r Badbereich<br />

8<br />

kungen der lichten Breite durch die Türblattstärke<br />

oder Bedienungsvorrichtungen wie<br />

z. B. Türdrücker sind zu vernachlässigen. Wie<br />

im Teil 2 der Norm dürfen Türen aus Sicherheitsgründen<br />

nicht in den Sanitärraum schlagen.<br />

Die stufenlose Erreichbarkeit nach Teil 1 der<br />

DIN beschränkt sich nicht nur auf die rollstuhlgerechten<br />

Wohnungen und die gemeinschaftlichen<br />

Einrichtungen. Durch den Einbau<br />

von Aufzügen und Rampen sollen alle Wohnungen<br />

einer Wohnanlage für Rollstuhlbenutzer<br />

erreichbar sein. Dies entspricht dem<br />

berechtigten Wunsch der Rollstuhlbenutzer<br />

nach uneingeschränkter Bewegungsfreiheit.<br />

Untere Türanschläge und -schwellen sind<br />

grundsätzlich zu vermeiden. Bei technischer<br />

Notwendigkeit einer Schwelle, z. B. bei<br />

rauchdichten Brandschutztüren, darf sie<br />

nicht höher als 2 cm ausgeführt werden.<br />

Küche und Sanitärraum sind besonders sorgfältig<br />

an die Bedürfnisse der Rollstuhlbenutzer<br />

anzupassen, da nur so die eigenständige<br />

Versorgung ermöglicht wird. In der Norm<br />

sind daher zahlreiche Anforderungen enthalten.<br />

So müssen die Arbeitsbereiche der<br />

Küche und der Waschtisch im Sanitärraum<br />

uneingeschränkt unterfahrbar sein, damit<br />

der Rollstuhlbenutzer direkt heranfahren<br />

kann. Die Höhe der Arbeitsflächen oder des<br />

Waschtisches müssen individuell auf die<br />

Belange des Nutzers angepasst werden<br />

können, da eine zu hoch angebrachte Fläche<br />

die Arm- und Schultergürtelmuskulatur belastet.<br />

Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten<br />

zur Erleichterung der Bewegungsabläufe<br />

übereck angeordnet werden. Der Sanitärraum<br />

ist mit einem rollstuhlbefahrbaren<br />

Duschplatz und gegebenenfalls mit einer<br />

unterfahrbaren Badewanne auszustatten.<br />

Nicht vergessen werden darf ein Rollstuhlabstellplatz<br />

in der Wohnung, der ein Umsteigen<br />

vom Straßenrollstuhl auf den Zimmerrollstuhl<br />

ermöglicht. Die Maße des Abstellplatzes<br />

ergeben sich aus der Größe von<br />

2 Rollstühlen und den Bewegungsabläufen<br />

beim Umsteigen. Die Wohnung ist zudem<br />

mit einem PKW-Stellplatz auszustatten. Der<br />

Stellplatz ist mit einem Wetterschutz zu<br />

versehen und sollte in der näheren Umgebung<br />

der Wohnung eingerichtet werden.<br />

Die erforderliche längsseitige Bewegungsfläche<br />

kann von einem zweiten Behindertenstellplatz<br />

mitgenutzt werden. Für Brüstungshöhen,<br />

Bodenbeläge und die Höhe der<br />

Bedienungsvorrichtungen gelten ähnliche<br />

Anforderungen wie nach DIN 18025 Teil 2.<br />

Der zunehmende Anteil älterer Menschen<br />

an der Bevölkerung zeigt die Notwendigkeit,<br />

altersgerechte Lebensbedingungen zu schaffen.<br />

Durch eine altengerechte Anpassung<br />

der Wohn- und Lebensräume, entsprechende<br />

Mobilitätsbedingungen sowie Möglichkeiten<br />

zur Mitwirkung an der Gestaltung der<br />

Lebensräume und zur gesellschaftlichen<br />

Teilhabe soll die Selbständigkeit trotz altersbedingter<br />

Beeinträchtigungen erhalten bleiben<br />

oder wiedergewonnen werden. Um im<br />

Alter in der vertrauten Umgebung bleiben<br />

zu können, ist das Wohnquartier dem gemäß<br />

z. B. mit einer Verkehrsberuhigung im Nahverkehr,<br />

wohnungsnahen kulturellen Angeboten<br />

oder einer guten Zugänglichkeit des<br />

öffentlichen Personennahverkehrs zu gestalten.<br />

(Siehe hierzu den Beitrag „Das Wohnumfeld“)<br />

Nur ein geringer Teil des <strong>vorhandenen</strong><br />

Wohnungsbestandes eignet sich zur<br />

Wohnraumanpassung. Bei der <strong>Umgestaltung</strong><br />

des <strong>vorhandenen</strong> Wohnraums können selten<br />

alle Forderungen der Normen für die Barrierefreiheit<br />

erreicht werden. Kompromisse<br />

werden nötig. Diese müssen für die Benutzer<br />

tragbar sein. Hinzu kommt die Schwierigkeit,<br />

dass im Vorfeld der <strong>Umgestaltung</strong> der Wohnungen<br />

oftmals nicht bekannt ist, wer der<br />

zukünftige Mieter ist. Eine gezielte Suche<br />

nach potentiellen Mietern und der dadurch<br />

möglichen individuellen Anpassung der Wohnung<br />

ist daher empfehlenswert.<br />

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe hat für<br />

die Wohnungsanpassung folgende Maßnahmenbereiche<br />

zusammengestellt: Beseitigung<br />

von <strong>Barrieren</strong> (s. <strong>Barrierefreie</strong>s W<strong>ohne</strong>n),<br />

Reorganisation der Wohnung bzw. des<br />

Hauses (z. B. Wohnungsverkleinerung), kleinere<br />

Alltagserleichterungen (z. B. niedrigere<br />

besser erreichbare Fenstergriffe) und technische<br />

Hilfen (z. B. Gehhilfen).<br />

Neben der DIN 18025 für rollstuhlgerechtes<br />

und barrierefreies <strong>Bauen</strong> von Wohnungen<br />

gibt es noch weitere Vorschriften, die es zu<br />

beachten gilt. Diese werden hier nur kurz<br />

erwähnt, da sich diese Broschüre vorrangig<br />

mit dem Umbau von Wohnungen befasst.


1 3<br />

2<br />

1 Unebenheiten im Gehweg<br />

2 <strong>Barrieren</strong> im Wohnumfeld: Hohe Bordsteine<br />

<strong>ohne</strong> Absenkungen<br />

3 Erhöhte Haltestellenbereiche erleichtern<br />

mobilitätseingeschränkten Personen den Einstieg<br />

in öffentliche Verkehrsmittel<br />

DAS WOHNUMFELD<br />

Die DIN 18024 erweitert den Anwendungsbereich<br />

der DIN 18025 auf die barrierefreie<br />

Planung, Ausführung und Anpassung von<br />

öffentlich zugängigen Gebäuden. Gesonderte<br />

Aussagen werden z. B. in Bezug auf Begegnungsflächen<br />

für Rollstuhlbenutzer bei langen<br />

Fluren und PKW-Stellplätze sowie Türen und<br />

öffentliche Sanitärräume getroffen.<br />

Die Gestaltung eines behindertengerechten<br />

Arbeitsplatzes, der sich unter Umständen<br />

auch in einer Wohnung befinden kann, ist<br />

auf die besondere Form der Behinderung<br />

und die spezifischen Anforderungen der<br />

Arbeitstätigkeit abzustimmen. Hierzu sind<br />

verschiedene Arbeitshilfen denkbar und<br />

ausreichende Bewegungsflächen sind zu<br />

berücksichtigen.<br />

Derzeit befinden sich die DIN-Normen in<br />

Überarbeitung und werden als DIN 18030<br />

neu veröffentlicht.<br />

Knobloch<br />

Diese Darstellung der Grundlagen barrierefreien W<strong>ohne</strong>ns<br />

basiert auf der Broschüre „<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> – Grundlagen<br />

und Planungsmöglichkeiten“ der Architektenkammer<br />

Niedersachsen.<br />

Die Lage des Gebäudes<br />

Vor einem Umbau zu barrierefreien Wohnraum<br />

steht nicht nur die Klärung der technischen<br />

Voraussetzungen des Gebäudes, vielmehr<br />

muss man sich mit der Frage auseinandersetzen,<br />

ob sich der Standort des Gebäudes<br />

zum W<strong>ohne</strong>n für betagte und/oder<br />

mobilitätseingeschränkte Personen eignet.<br />

Die städtebauliche Lage sollte daher ein<br />

wichtiges Kriterium bei der Entscheidung<br />

sein, welches Gebäude sich für die <strong>Umgestaltung</strong><br />

zu barrierefreien und altengerechten<br />

Wohnungen eignet. Ziel ist, die physiologischen<br />

und die sozialen Bedürfnisse der<br />

Mieter gleichermaßen abzudecken. Dies<br />

betrifft den Wunsch der Mieter nach dem<br />

Verbleib in der angestammten Wohngegend,<br />

nach Privatheit, Unabhängigkeit, Selbstverantwortung<br />

sowie dem Wunsch nach Sicherheit<br />

der Verfügbarkeit von Hilfs- und Betreuungsangeboten.<br />

Geborgenheit und Sicherheit<br />

sind Grundlagen für die Lebensqualität,<br />

nicht nur im Alter.<br />

Bei älteren Menschen und Menschen mit<br />

Behinderungen ist die Nachfrage nach sehr<br />

guten, innerörtlichen Lagen sehr groß. Ideal<br />

sind Standorte mit zentralörtlichen Funktionen<br />

in direkter Nachbarschaft. Außer der<br />

barrierefreien und altengerechten Gestaltung<br />

und Ausstattung, sowohl der Wohnungen<br />

als auch des Wohnumfeldes, ist die Anbindung<br />

an die Freizeit- und die sonstigen Angebote<br />

der öffentlichen und sozialen Dienste<br />

von großer Bedeutung. Zu einer altengerechten<br />

Infrastruktur gehört neben der guten<br />

Lage im städtebaulichen Raum auch der Lebensmittelladen,<br />

das Postamt, die „Kneipe“,<br />

der Verein (z. B. der Kegelklub) und die ärztliche<br />

Versorgung. Durch einen im Alter tendenziell<br />

abnehmenden Mobilitätsradius ist<br />

die Abhängigkeit von der Ausstattung des<br />

Wohnquartiers groß. Aus einer Untersuchung<br />

zum räumlich-zeitlichen Aktionsbereich<br />

von Altersrentnern geht hervor, dass<br />

22 % der über 60jährigen Befragten eine<br />

Strecke bis 500 Meter als eine zu Fuß bequem<br />

zurückzulegende Entfernung empfinden.<br />

Eine Entfernung von 1 bis 2 km schätzen<br />

33 % noch als bequem ein. Das vorgenannte<br />

trifft auch auf Menschen mit Behinderungen<br />

zu, da diese überwiegend mobilitätseingeschränkt<br />

sind. Oftmals hängt die<br />

Aufrechterhaltung einer eigenständigen Lebensführung<br />

mit von der leichten Erreichbarkeit<br />

bzw. Nähe der Einrichtungen zur<br />

Wohnung ab. Nach einer Empfehlung des<br />

„Kuratoriums Deutsche Altenhilfe“ sollten<br />

Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie<br />

Einkauf, Arzt, Friseur, Apotheke, Grünanlagen<br />

usw. innerhalb von 300 m erreichbar sein.<br />

Gleiches gilt für Haltestellen öffentlicher<br />

Verkehrsmittel, Versorgungseinrichtungen<br />

(z. B. Sozialstation, Tages- oder Kurzzeitpflege)<br />

sowie für soziale und kulturelle Einrichtungen<br />

(z. B. Begegnungsstätten, Beratungsstellen).<br />

Verkehrsberuhigte Wohngebiete eignen sich<br />

besonders für Betagte und behinderte Per-<br />

9


1 2<br />

1/2 Türen als „<strong>Barrieren</strong>“ bei öffentlich zugänglichen<br />

Einrichtungen: schwer zu öffnende<br />

bzw. schnell selbsttätig schließende Türen<br />

10<br />

sonen, denn der Lärmpegel ist wesentlich<br />

geringer und die Benutzung bzw. die Überquerung<br />

der Straßen ist mit weniger Gefahren<br />

verbunden.<br />

Viele der vorgenannten Kriterien treffen<br />

natürlich auch für junge Familien mit Kindern<br />

zu. Bei der Entscheidung, welcher Wohnraum<br />

in welcher Form für welches Mieterklientel<br />

umzubauen ist, muss eine gesunde<br />

Durchmischung des Wohngebietes mit Bew<strong>ohne</strong>rn<br />

aller Altersgruppen, eine funktionierende<br />

Mieterstruktur, bedacht werden.<br />

Die Kriterien der Gestaltung<br />

des unmittelbaren Wohnumfeldes<br />

Die Planung für die Bedürfnisse der betroffenen<br />

Personengruppen beginnt bereits vor<br />

der Haustür. Altengerechte, barrierefreie<br />

Gestaltung und gute Nutzbarkeit der Zugänge<br />

sowie des Freibereiches sind mitbestimmend<br />

für den Wohnwert.<br />

Die technischen Bedingungen für die barrierefreie<br />

Gestaltung von Straßen, Plätzen,<br />

öffentlich zugänglichen Verkehrs- und Grünanlagen<br />

sowie für Spielplätze, also des Wohnumfeldes,<br />

sind in der DIN 18024 Teil 1<br />

enthalten. Einzelne Regelungen sind ergänzend<br />

der DIN 18025 Teil 1 zu entnehmen.<br />

Auch hier gilt wieder, eine vorausschauende<br />

Planung und eine generelle Beachtung und<br />

Umsetzung der Normen erspart spätere<br />

Anpassungsmaßnahmen.<br />

Zu berücksichtigen sind im Wohnumfeld<br />

ebenso die unterschiedlichsten Arten der<br />

Behinderungen der Bew<strong>ohne</strong>r. Es ist daher<br />

wichtig, an die taktile Auffindbarkeit von<br />

Einrichtungen zu denken und mit optischen<br />

Kontrasten zu arbeiten.<br />

Gebäudezugänge<br />

Der Hauseingang muss stufenlos und schwellenfrei<br />

sein und durch Beschilderung kenntlich<br />

gemacht werden.<br />

Schwellen und Niveauunterschiede sind nur<br />

bis 2,5 cm zulässig. Vor der Tür wird eine<br />

uneingeschränkte Bewegungsfläche von<br />

150 x 150 cm benötigt. Der Zugangsweg<br />

soll möglichst kurz sein. Gegen Vereisung<br />

ist ein Schutz (z. B. eine Überdachung) erforderlich.<br />

Die Gebäudeeingangstür muss eine<br />

freie Durchgangsbreite von 90 cm haben.<br />

Briefkastenanlagen<br />

Entlang der Briefentnahme werden bei einer<br />

Benutzung durch Rollstuhlbenutzer Bewegungsflächen<br />

von mindestens 150 cm benötigt.<br />

Die Briefkästen sind in einer Höhe<br />

von 85 cm anzubringen.<br />

Müllanlagen<br />

Der Müllsammler muss auch aus der Rollstuhlposition<br />

bzw. mit Gehhilfen benutzbar<br />

sein. Die Bewegungsfläche vor dem Müllsammler<br />

benötigt ebenfalls 150 x 150 cm.<br />

Rollstuhlbenutzer können die Müllbehälter<br />

besser von oben öffnen und die Abfallbehälter<br />

von oben leeren. Besonders bei Großraumbehältern<br />

ist eine obere Einwurföffnung und<br />

eine erhöhte und befahrbare Fläche nötig.<br />

Parkplätze<br />

Um Parkplätze für Behinderte freizuhalten<br />

und um ihnen die Zufahrt zu erleichtern,<br />

sind automatische Klapppfosten sinnvoll.<br />

Empfohlen wird eine direkte Zuordnung der<br />

Stellplätze zu den entsprechenden Wohnungen.<br />

Die Stellplätze sind nach DIN 18025<br />

Teil 1 auszubilden und sollen sich in Gebäudenähe<br />

befinden. Eine Überdachung ist wünschenswert,<br />

eine Beschilderung ist vorzunehmen.<br />

Rampen, Treppen<br />

Rampen sind nur bis zu einer Steigung von<br />

6 % und bis zu einer Länge von 6 m zulässig.<br />

Am Anfang und Ende muss jeweils ein Podest<br />

in der Größe von 150 x 150 cm sein.<br />

Bei größeren Längen ist jeweils nach 6 m<br />

ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm<br />

Länge anzubringen. Mehr als zwei Längen<br />

sind nicht empfehlenswert. Als Breite der<br />

Rampe ist 120 cm vorzusehen. Ausführungen<br />

zu Zwischenpodesten, Radabweisern,<br />

Handläufen können der Checkliste zur Prüfung<br />

baulicher Voraussetzungen (S. 12 ff.)<br />

entnommen werden. Rampen sind immer<br />

mit Treppen zu ergänzen. Es ist auf eine<br />

ausreichende und blendfreie Beleuchtung<br />

von Treppen und Rampen zu achten.<br />

Wege<br />

Der Aufenthalt an der frischen Luft und das<br />

Spazieren gehen ist entsprechend vieler<br />

Untersuchungen ein wesentlicher Bestandteil<br />

des Tagesverlaufs der nicht Berufstätigen,


Begegnungsstätten im unmittelbaren Umfeld der<br />

Wohnungen für ältere und mobilitätseingeschränkte<br />

Bürger fördern die Kommunikation unter den Bew<strong>ohne</strong>rn.<br />

1 2<br />

3<br />

1 Derzeitiger, noch zu verändernder Zustand:<br />

Die Rampe ist bisher durch eine Treppe ersetzt<br />

worden.<br />

2 Geplanter barrierefreier Zugang zur Begegnungsstätte,<br />

der auch Rollstuhlbenutzern der benachbarten<br />

Wohnungen eine aktive Teilnahme am<br />

Leben ermöglichen soll<br />

3 Geschäfte im Wohnumfeld: Unmöglichkeit der<br />

barrierefreien Gestaltung von Eingangsbereichen<br />

die einen großen Teil des Tages in ihrer Wohnung<br />

oder im unmittelbaren Bereich der<br />

Wohnung verbringen.<br />

Die Anlage von erlebnisreichen, barrierefreien<br />

Wegen erleichtert die tägliche „Benutzung“<br />

des Wohnumfeldes für mobilitätseingeschränkte<br />

Mieter und macht den Spaziergang<br />

interessanter.<br />

Wege in seitlich abfallendem Gelände sind<br />

absturzsicher zu gestalten. Bei Benutzung<br />

durch Rollstuhlfahrer müssen sie mindestens<br />

150 cm breit und stufenlos sein. Gehwege<br />

sollten nicht mehr als 3 % Längsgefälle aufweisen.<br />

Ist das Gefälle größer, sind Verweilplätze<br />

einzurichten. Selbstverständlich ist,<br />

dass neben der Stufenlosigkeit auch eine<br />

Schwellenlosigkeit gefordert ist bzw. Schwellen<br />

in Zugangsbereichen nicht höher als<br />

2,5 cm sein dürfen.<br />

Als Abgrenzung zu bepflanzten bzw. unbefestigten<br />

Flächen sollten Borde mit 5 cm<br />

Höhe angeordnet werden.<br />

Grünflächen<br />

Ein überlegt gestalteter Hof- und Grünbereich<br />

kann durch die stimulierende und gleichzeitig<br />

beruhigende Wirkung von Luft, Sonne und<br />

Grün die Möglichkeiten zur physischen und<br />

psychischen Erholung bieten.<br />

Die Grünflächen und Pflanzungen im Freibereich<br />

sollten abwechslungsreich gestaltet<br />

und kleinteilig zoniert werden. Eine Mischung<br />

von Stauden und Büschen, die zu unterschiedlichen<br />

Jahreszeiten blühen, schafft<br />

Erlebnisvielfalt im näheren Wohnumfeld, die<br />

gerade für bewegungseingeschränkte Menschen<br />

wichtig ist. Neben einem pflegeleichten<br />

Ziergarten können Teile des Freibereiches<br />

auch als Nutzgarten angelegt werden, wo<br />

interessierte Bew<strong>ohne</strong>r sich gelegentlich<br />

der Gartenarbeit widmen können.<br />

Pflanzbehälter auf einem Untergestell können<br />

sogar Rollstuhlbenutzern noch gärtnerische<br />

Betätigung ermöglichen, des weiteren<br />

lassen sie bei schwereren Behinderungen<br />

zumindest das Fühlen und Riechen zu.<br />

Eine Gartenbank oder eine Sitzgruppe dient<br />

zur Ruhepause. Der Belag von Sitzterrassen<br />

sollte hart, eben und rutschfest mit nur schmalen<br />

Fugen sein.<br />

Öffentlich zugängliche Grünflächen müssen<br />

barrierefrei gestaltet sein.<br />

Wasserflächen<br />

Eine Wasserfläche als Teich oder ein kleiner<br />

Wasserlauf verleihen dem Hof- und Grünbereich<br />

einen zusätzlichen Reiz.<br />

Die Wasserfläche sollte durch umgebende<br />

Pflanzbeete, Kieselflächen bzw. größere<br />

Steine abgeteilt sein, damit ein Rollstuhlbenutzer<br />

nicht ins Wasser stürzen kann. Alternativ<br />

kann der Übergang vom Weg zur Wasserfläche<br />

sehr flach (max. 4 % Gefälle) sein,<br />

mit befestigter und befahrbarer Randzone.<br />

Tiere<br />

Wo Pflege und Unterhaltung gesichert sind,<br />

kann schließlich die Tierhaltung im Freien<br />

ein zusätzliches Angebot darstellen – sei es<br />

in Volieren oder in einem kleinen Gartenteich.<br />

Die Kriterien der Gestaltung<br />

im Straßenraum und<br />

des erweiterten Wohnumfeldes<br />

Wohnungseigentümer haben in der Regel<br />

keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung<br />

der Straßen und der Einrichtung von Parkanlagen<br />

u. ä. in den Wohngebieten. Sie<br />

sollten aber gemeinsam mit den Nachbarn<br />

und den kommunalen Einrichtungen dafür<br />

Sorge tragen, dass auch das weitere Umfeld<br />

der Wohnbereiche, in denen ältere, mobilitätseingeschränkte<br />

und behinderte Mieter<br />

w<strong>ohne</strong>n, weitgehend barrierefrei umgestaltet<br />

wird. Im Interesse der Mieter gilt es sich<br />

dafür einzusetzen, dass der öffentliche Nahverkehr,<br />

was Linienführung, Haltepunkte<br />

und Tarifgestaltung angeht, auf die Bedürfnisse<br />

dieser Personen abgestimmt wird.<br />

Technische Bestimmungen für die Gestaltung<br />

des Straßenraums und der öffentlichen<br />

Bereiche sind den DIN zu entnehmen. Bänke<br />

und Sitzgelegenheiten sollten in einem angemessenen<br />

Anteil mit Rückenlehnen und<br />

Armlehnen für Senioren ausgestattet sein.<br />

Die Sitzfläche sollte eine Höhe zwischen 45<br />

und 48 cm betragen.<br />

Auch hier gilt der Hinweis, dass die DIN-<br />

Normen sich derzeit in Überarbeitung befinden.<br />

11


CHECKLISTE ANFORDERUNGEN AN BAULICHE VORAUSSETZUNGEN<br />

Die Grundlagen für das barrierefreie Planen<br />

und <strong>Bauen</strong> sind in den DIN festgeschrieben.<br />

In übersichtlicher Form sind alle Forderungen<br />

in einer Checkliste zusammengestellt, die<br />

von Dipl.-Ing. Udo Rheinländer, Arbeitsgruppe<br />

„<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong>“ der Architektenkammer<br />

Sachsen-Anhalt, erarbeitet wurde.<br />

Zur Information und zur Überprüfung der<br />

Planung ist sie ein hervorragend geeignetes<br />

Mittel.<br />

Sie gliedert sich in die Themenkomplexe:<br />

Gebäude<br />

Bewegungsflächen/Türen/Namensschilder/<br />

Aufzug/Rampe/Treppen/Sanitärraum/Küchen/Brüstungen/Fenster,<br />

Fenstertüren/<br />

Bodenbeläge/Zusätzliche Wohnfläche/<br />

Raumtemperatur/Fernmeldeanlagen/Bedienvorrichtungen/Abstellräume/Allgemeine<br />

Anforderungen<br />

Wohnumfeld<br />

Bewegungsflächen/Parkstellplatz/Rampe/<br />

Treppen/Bodenbeläge/Fahrradständer, Elektrofahrzeuge<br />

und wird auszugsweise veröffentlicht.<br />

Sie kann in ihrer Gesamtheit bei der Architektenkammer<br />

Sachsen-Anhalt (siehe Ansprechpartner)<br />

abgefordert werden.<br />

Prüfgegenstand<br />

Anforderungen<br />

aus der DIN 18025 Teil 1<br />

Anforderungen<br />

aus der DIN 18025 Teil 2<br />

Weiterungen, auch über Forderung<br />

der DIN 18024 und 18025 hinaus<br />

Gebäude<br />

Bewegungsflächen<br />

150 cm breit und 150 cm tief<br />

• als Wendemöglichkeit in jedem Raum,<br />

ausgenommen kleine Räume<br />

• als Duschplatz<br />

• vor dem Klosettbecken<br />

• vor dem Waschtisch<br />

• auf dem Freisitz (Loggia, Balkon,<br />

Terrasse)<br />

• vor den Fahrschachttüren<br />

• am Anfang und am Ende der Rampe<br />

• vor dem Einwurf des Müllsammelbehälters<br />

• auf dem Freisitz (Loggia, Balkon,<br />

Terrasse)<br />

• vor den Fahrschachttüren<br />

• am Anfang und am Ende der Rampe<br />

• der Freisitz sollte mindestens 4,50 m 2<br />

betragen<br />

• Die Bewegungsflächen von<br />

1,50 x 1,50 m sollten auch bei<br />

Gebäuden nach DIN 18025 Teil 2 für<br />

alle Gemeinschaftsräume, Flure und<br />

Zugänge in und außerhalb von<br />

Wohnungen berücksichtigt werden<br />

150 cm tief<br />

• vor einer Längsseite des Bettes eines<br />

Rollstuhlbenutzers<br />

• vor Schränken<br />

• vor Kücheneinrichtungen<br />

• vor der Einsteigestelle d. Badewanne<br />

• vor dem Rollstuhlabstellplatz<br />

• vor einer Längsseite des Kraftfahrzeuges<br />

Bei beengten Verhältnissen kann die<br />

Bewegungsfläche bis auf 1,20 bzw.,<br />

1,40 m Tiefe eingeschränkt werden,<br />

wenn z. B. die Unterfahrbarkeit von<br />

Arbeitsflächen, -tischen oder Waschtischen<br />

(UK mind. 0,70 m über OKF),<br />

unterfahrbare Sockelzone (UK mind.<br />

0,30 m über OKF) gewährleistet ist.<br />

150 cm breit<br />

• zwischen Wänden außerhalb der<br />

Wohnung<br />

• neben Treppenauf- und -abgängen<br />

• zwischen Wänden außerhalb der<br />

Wohnung<br />

• neben Treppenauf- und -abgängen<br />

120 cm breit und 120 cm tief<br />

• vor Einrichtungen im Sanitärraum<br />

• im schwellenlos begehbaren Duschbereich<br />

120 cm breit<br />

• entlang von Möbeln, die der Rollstuhlbenutzer<br />

seitlich anfahren muß<br />

• entlang der Betteinstiegsseite des<br />

Nicht-Rollstuhlbenutzers<br />

• zwischen Wänden innerhalb der Wohnung<br />

• neben Bedienvorrichtungen<br />

• zwischen den Radabweisern einer<br />

Rampe<br />

• entlang einer Längsseite eines Bettes,<br />

das bei Bedarf von drei Seiten zugänglich<br />

sein muß<br />

• zwischen Wänden innerhalb der Wohnung<br />

• vor Kücheneinrichtungen<br />

für Eingangszonen in Wohnungen<br />

mindestens 1,50 m breit<br />

90 cm tief<br />

vor Möbeln (z.B. Schränken, Betten)<br />

95 cm breit und 70 cm tief<br />

Bewegungsflächen neben Klosettbecken<br />

12


Prüfgegenstand<br />

Anforderungen<br />

aus der DIN 18025 Teil 1<br />

Anforderungen<br />

aus der DIN 18025 Teil 2<br />

Weiterungen, auch über Forderung<br />

der DIN 18024 und 18025 hinaus<br />

Bewegungsflächen vor handbetätigten<br />

Türen<br />

• Drehflügeltür:<br />

Bandseite 150 cm breit<br />

und 150 cm tief,<br />

Band abgewandte Seite 150 cm breit<br />

und 120 cm tief<br />

• Schiebetür:<br />

auf beiden Seiten 190 cm breit<br />

und 120 cm tief<br />

Türen<br />

lichte Breite mindestens 80 cm<br />

Türen innerhalb der Wohnung<br />

lichte Breite mindestens 90 cm<br />

alle Türen<br />

• Hauseingangstüren,<br />

• Wohnungseingangstüren,<br />

• Fahrschachttüren<br />

• keine Drehtüren einsetzen<br />

• vor Wohnungseingangstüren Handläufe,<br />

Stütz- und Haltegriffe vorsehen<br />

lichte Höhe<br />

Türen sollen eine lichte Höhe von<br />

210 cm haben.<br />

Türen sollen eine lichte Höhe von<br />

210 cm haben.<br />

ist gesondert mit dem Bauherren zu<br />

vereinbaren<br />

Glasflächen<br />

Große Glasflächen müssen kontrastreich<br />

gekennzeichnet und bruchsicher sein.<br />

Große Glasflächen müssen kontrastreich<br />

gekennzeichnet und bruchsicher sein.<br />

Schließhilfen<br />

• Im Bedarfsfall sollen Türen mit<br />

Schließhilfen ausgestattet werden<br />

können.<br />

• Hauseingangstüren, Brandschutztüren<br />

zur Tiefgarage und Garagentore<br />

müssen kraftbetätigt und manuell zu<br />

öffnen und zu schließen sein.<br />

• An kraftbetätigten Türen müssen<br />

Quetsch- und Scherstellen vermieden<br />

werden oder gesichert sein.<br />

Schalter für kraftbetätigte Drehflügeltüren<br />

sind bei frontaler Anfahrt<br />

mindestens 200 cm vor der aufschlagenden<br />

Tür und auf der Gegenseite<br />

150 cm vor der Tür anzubringen.<br />

Im Bedarfsfall sollen Türen mit Schließhilfen<br />

ausgestattet werden können.<br />

• Leichtgängigkeit aller Türen<br />

• Falls Türschließer eingesetzt werden,<br />

entsprechende Verzögerung des<br />

Schließvorganges vorsehen für<br />

Gehbehinderte und Rollstuhlbenutzer<br />

• vor Wohnungseingangstüren Halterungen<br />

für Gehhilfen und Ablagen<br />

zum Abstellen von Handtaschen oder<br />

Einkaufstaschen erleichtern das<br />

Öffnen der Türen<br />

• Mit Hilfe von Stoßschutzvorrichtungen<br />

an Türblättern, Zargen und Flurwänden<br />

lassen sich Beschädigungen durch<br />

Rollstuhlfußrasten vermeiden.<br />

Spion<br />

An der Wohnungseingangstür sollte ein<br />

Spion in einer Höhe von 125 cm (Rollstuhlbenutzer)<br />

bis 160 cm angebracht<br />

werden.<br />

Schlagrichtung<br />

Die Tür darf nicht in den Sanitärraum<br />

schlagen.<br />

Die Tür darf nicht in den Sanitärraum<br />

schlagen.<br />

untere Türanschläge und<br />

-schwellen<br />

Untere Türanschläge und -schwellen<br />

grundsätzlich vermeiden (soweit<br />

technisch erforderlich, nicht höher als<br />

2 cm).<br />

Untere Türanschläge und -schwellen<br />

grundsätzlich vermeiden (soweit<br />

technisch erforderlich, nicht höher als<br />

2 cm).<br />

stufenlose Erreichbarkeit<br />

• Alle zur Wohnung gehörenden Räume<br />

und die gemeinschaftlichen Einrichtungen<br />

der Wohnanlage müssen<br />

stufenlos, gegebenenfalls mit einem<br />

Aufzug oder einer Rampe erreichbar<br />

sein.<br />

• Alle nicht rollstuhlgerechten Wohnungen<br />

innerhalb der Wohnanlage<br />

müssen zumindest durch den nachträglichen<br />

Ein- oder Anbau eines<br />

Aufzuges oder durch eine Rampen<br />

stufenlos erreichbar sein.<br />

• Hauseingang<br />

• alle W<strong>ohne</strong>benen<br />

• Alle rollstuhlgerechten Wohnungen<br />

innerhalb der Wohnanlage müssen zumindest<br />

durch den nachträglichen Einoder<br />

Anbau eines Aufzuges oder durch<br />

eine Rampen stufenlos erreichbar sein.<br />

Bewegungsflächen vor und<br />

hinter Türen<br />

Beachten: Abstand zwischen Türdrücker/Griffmulde<br />

und festem seitlichen<br />

Hindernis mindesten 0,50 cm<br />

• Drehflügeltür:<br />

davor: mindestens 1,20 x 1,50 m<br />

dahinter: mindestens 1,50 x 1,50 m<br />

• Schiebetür:<br />

jeweils 1,20 x 1,90 m<br />

keine Anforderung<br />

Für Wohnungen nach DIN 18025 Teil 2<br />

haben sich Bewegungsflächen von<br />

1,20 x 1,20 m als sinnvoll erwiesen.<br />

Dipl.-Ing. Udo Rheinländer, Mai 2003<br />

Derzeit befinden sich die DIN-Normen<br />

in Überarbeitung und werden als DIN<br />

18030 neu veröffentlicht.<br />

13


0 5 10 m<br />

1<br />

2<br />

1 Ostansicht des Wohnblocks<br />

2 Lage des Wohnblocks<br />

MODELLWOHNUNG OTHRICHSTRASSE<br />

14<br />

Bauvorhaben:<br />

Umbau und Modernisierung<br />

Othrichstraße 30 A + B<br />

Magdeburg<br />

Bauherr:<br />

Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH<br />

Planung:<br />

DECKER WAGNER<br />

Architekten & Ingenieure BDA<br />

Magdeburg<br />

Baubeschreibung<br />

Das 6-geschossige in Montagebauweise<br />

(WBS 70-Sonderbau) errichtete Mittelganghaus<br />

mit insgesamt 138 W<strong>ohne</strong>inheiten,<br />

überwiegend 1-Raum-Wohnungen, einige<br />

2-Raum-Wohnungen und einer 3-Raum-<br />

Wohnung wurde 1981 errichtet.<br />

Durch den Abbruch der Freitreppenanlage<br />

(2 Treppen je 17 Steigungen) auf der Westseite<br />

des Gebäudes und die Schaffung von<br />

Schrägrampen, max. 6 % Steigung und 6 m<br />

Einzellänge erfolgt eine barrierefreie Erschließung<br />

des Gebäudes (Rampe nach DIN 18025<br />

Teil 1 geeignet für Rollstuhlbenutzer). So<br />

werden die beiden im Haus <strong>vorhandenen</strong><br />

Aufzüge stufenlos erreicht.<br />

Im Zuge der Sanierung werden die Aufzüge<br />

in Anlehnung an die Forderungen der Barrierefreiheit<br />

erneuert.<br />

Die Anforderungen der DIN 18024 Teil 1<br />

werden hinsichtlich des städtebaulichen<br />

Umfeldes erfüllt u. a. durch Parkplätze für<br />

Behinderte direkt gegenüber der Rampenanlage.<br />

Das Gesamtkonzept sieht an der Westfassade<br />

die Demontage der Erdgeschossbalkonanlagen,<br />

verbunden mit dem Anschütten<br />

von Terrassen für diese Erdgeschosswohnungen<br />

vor. Hierdurch wird gleichzeitig<br />

die monumentale Baumasse durch eine<br />

horizontale Gliederung, die ihre Fortsetzung<br />

in der Gestaltung des obersten Stockwerkes<br />

findet, minimiert. Durch eine weitere vertikale<br />

rhythmische Gliederung entsteht eine<br />

klar erlebare, differenzierte Fassadenarchitektur.<br />

Eine optische Abgrenzung der Terrassen<br />

erfolgt über Hochbeete als gestalterisches<br />

Element. Die Hochbeete sind auch<br />

durch Rollstuhlbenutzer gut zu erreichen<br />

und zu pflegen.<br />

Die Modellwohnung (112) befindet sich im<br />

Haus 30 A direkt neben dem Durchgang<br />

gegenüber dem Aufzug und ist einseitig<br />

nach Westen orientiert. Die Wohnung war<br />

barrierefrei umzubauen.<br />

Wie alle 1-Raum-Wohnungen im Gebäude<br />

hat die untersuchte Modellwohnung ein<br />

Achsmaß von 60 x 60 cm. Im Bestandsgrundriss<br />

sind insbesondere im Bad/WC die<br />

geforderten Bewegungsflächen vor den<br />

Sanitärobjekten und unter Beachtung des<br />

Waschmaschinenstandplatzes nicht zu realisieren.<br />

Deshalb wurde weitergehend eine Grundrißlösung<br />

mit geändertem Badgrundriss<br />

untersucht. Mit dem Einbau einer bodengleichen<br />

Dusche und der Realisierung der Bewegungsflächen<br />

ist diese Variante sogar<br />

bedingt rollstuhlgerecht.<br />

Folgende Maßnahmen sind zu realisieren:<br />

- Wohnungseingangstüröffnung versetzen,<br />

alte Öffnung schließen


0 2 4 6 8 10 m<br />

1<br />

1 Erdgeschossgrundriss (Modellwohnung farbig gekennzeichnet)<br />

- Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstür<br />

mit Bodendichtung<br />

<strong>ohne</strong> Schwelle, Wohnungsfußboden ist<br />

niveaugleich zum Flur herzustellen<br />

- Flurwand entfernen<br />

- Bad mit verändertem Grundriss 7,12 m 2 ,<br />

Fußboden-Einlauf, Dusche 150 x 150 cm<br />

möglich<br />

- Küche evtl. als offene Variante, Trennwand<br />

entfernen zur Verbesserung der Bewegungsflächen<br />

oder Türausschnitt vergrößern<br />

- Ein Abstellraum ist in der Wohnung nicht<br />

realisierbar, über den Aufzug jedoch ist<br />

der geforderte Abstellraum im Kellergeschoss<br />

gut erreichbar<br />

- Terrassentürschwelle entfernen durch Ausschneiden<br />

nach unten, seitliches Fenster<br />

ebenfalls durch Ausschneiden nach unten<br />

entfernen, zweiflüglige, schwellenlose<br />

Terrassentür einbauen<br />

- Terrasse herstellen<br />

Durch die Veränderung im Grundriss kann<br />

das Bad erweitert und die geforderten Bewegungsflächen<br />

realisiert werden. Die Wohnung<br />

ist in der geplanten Form sogar bedingt<br />

rollstuhlgerecht, bis auf die Einschränkung<br />

des geforderten Rollstuhlabstellplatzes und<br />

des Abstellraumes.<br />

Wohnflächen<br />

W<strong>ohne</strong>n 20,45 m 2<br />

Bad 7,12 m 2<br />

Küche 5,39 m 2<br />

Terrasse 3,26 m 2<br />

Gesamtwohnfläche 36,22 m 2<br />

Auf Grund einer Entscheidung des Bauherrn<br />

wurde die Modellwohnung bisher nicht in<br />

der beabsichtigten Form umgestaltet. Die<br />

veröffentlichten Fotos geben den Ursprungszustand<br />

bzw. Sanierungsstand des Gebäudes<br />

wieder. Einzelne Umbaumaßnahmen wurden<br />

bereits realisiert.<br />

Kostenzusammenstellung<br />

Kostengruppe 300 16.549,- €<br />

- Rohbauarbeiten<br />

Abbrucharbeiten<br />

Wände abbrechen, Vorsatzschalen und Installation<br />

entfernen, Türen ausbauen und<br />

entsorgen, Estrich abbrechen, Einzelgeräte<br />

Küche und Sanitär entsorgen<br />

1.332,- €<br />

Maurerarbeiten<br />

Deckendurchbrüche herstellen u. schließen<br />

Wanddurchbrüche herstellen u. schließen<br />

Öffnungen in Stb-Wand herstellen<br />

Öffnungen in Stb-Wand schließen<br />

1.140,- €<br />

Estricharbeiten<br />

Estrich schwimmend 307,- €<br />

Putzarbeiten<br />

Putz an Decken und Wänden 716,- €<br />

- Tischler-, Trockenbauarbeiten<br />

Kunststofffenster, Innenfensterbänke, Ständerwände,<br />

Vorsatzschalen, Innentüren, Wohnungseingangstür,<br />

Unterdecken 6.169,- €<br />

Malerarbeiten<br />

Anstriche und Beschichtungen, Tapeten<br />

Lackanstriche, Außenfensterbänke<br />

2.817,- €<br />

Fliesen- und Plattenarbeiten<br />

Wand- und Bodenfliesen inkl. Abdichtungsarbeiten<br />

3.027,- €<br />

Bodenbelagsarbeiten<br />

PVC-Bodenbelagsarbeiten, textiler Fußbodenbelag<br />

1.043,- €<br />

Kostengruppe 400 10.788,- €<br />

Wasser- und Abwasseranlage<br />

Sanitärobjekte und Leitungen 5.471,- €<br />

Wärmeversorgungsanlage<br />

Heizfläche, Leitungen, Regelungen<br />

2.147,- €<br />

15


1 2<br />

3<br />

4<br />

1 alter Zugang<br />

2 Grundriss Modellwohnung<br />

3 vorhandenes Bad<br />

4 vorhandene Küche<br />

Lufttechnische Anlage<br />

Raumzwangsentlüftung 1.125,- €<br />

Niederspannungsinstallation<br />

Elekroinstallation 2.045,- €<br />

Gesamtbaukosten 27.337,- €<br />

Kosten pro m 2 738,- €/m 2<br />

Spezielle fachliche Bemerkungen<br />

Hauszugang<br />

Der Hauszugang ist unmittelbar an das außenliegende<br />

Treppenhaus gekoppelt.<br />

Der Gebäudezugang besteht aus einer geradläufigen<br />

Rampe mit Zwischenpodest,<br />

wobei die Rampenläufe um 90 Grad gedreht<br />

verlaufen. Der eigentliche Hauszugang ist<br />

aus der Fassadenfront zurückgesetzt, so<br />

dass er wettergeschützt ist. Von diesem<br />

Hauszugang ist der Fahrstuhl direkt zu erreichen.<br />

Rampe<br />

Die geplante Außenrampe entspricht den Mindestanforderungen<br />

nach DIN 18025 Teil 1.<br />

Aufzug<br />

Ein Aufzug ist vorhanden, er ist an die Anforderungen<br />

der Barrierefreiheit anzupassen.<br />

Die Bewegungsflächen vor der Fahrschachttür<br />

sind vorhanden.<br />

Sofern der Aufzug nicht schon ein Lichtgitter<br />

besitzt, wird empfohlen, ein Lichtgitter nachzurüsten,<br />

um Unfälle vor allem bei betagten<br />

Bürgern weitestgehend auszuschließen.<br />

Wohnung<br />

Für den Wohnungseingang erfolgt ein Wanddurchbruch<br />

in der Mittellängswand. Eine<br />

vorhandene Tür wird dafür geschlossen. Der<br />

Wanddurchbruch gestattet den Einbau einer<br />

Tür mit dem Systemmaß von 0,885/2,01 m<br />

<strong>ohne</strong> Schwelle.<br />

In den Wohnraum ist eine Schlafnische<br />

integriert. Die Bewegungsfläche von einer<br />

Tiefe von 90 cm vor dem Bett kann eingehalten<br />

werden.<br />

Ein Herantreten an drei Seiten des Bettes<br />

im Pflegefall ist nur möglich, wenn das<br />

Wohnzimmer umgeräumt wird.<br />

16


0 1 2 m<br />

1 2<br />

3 4<br />

1+2 Ausgangszustand Balkonzugang<br />

3 Bestandsplan<br />

(linke Wohnung – Modellwohnung)<br />

4 realisierter schwellenloser Übergang<br />

Nach dem vorliegenden Möblierungsvorschlag<br />

ist das Öffnen und Schließen der<br />

Schiebetür zwischen Wohnraum und Küche<br />

von der Wohnzimmerseite her schwierig.<br />

Unter der Voraussetzung, dass die Wohnung,<br />

aus sicherheitstechnischen Gründen eine<br />

Wechselsprechanlage erhält, wird empfohlen,<br />

zusätzlich einen Spion in der Wohnungseingangstür<br />

einzubauen (Höhe zwischen<br />

140 und 160 cm).<br />

Die Küche wird für eine 1-zeilige Kücheneinrichtung<br />

geplant. Bei der Einrichtung eines<br />

Essplatzes in der Küche mit einem Tisch<br />

von 80 x 80 cm kann die Bewegungsfläche<br />

von 120 cm nicht eingehalten werden. Das<br />

lichte Maß zwischen Küchenzeile und Tisch<br />

beträgt 95 cm.<br />

Dieser Kompromiss kann bei einem 1-Personenhaushalt<br />

akzeptiert werden.<br />

Die Modellwohnung verfügt über ein innenliegendes<br />

Bad. Es ist eine bodengleiche<br />

Dusche vorgesehen. Die Bewegungsflächen<br />

im Bad und vor den Sanitäreinrichtungen<br />

sind ausreichend.<br />

Terrasse<br />

Dem Wohnzimmer ist eine große Terrasse<br />

vorgelagert. Die Bewegungsflächen sind<br />

gegeben. Es wird ein schwellenloser Zugang<br />

gewährleistet. Der stufenlose Terrassentüranschluss<br />

erfolgt über einen aufgeständerten<br />

Gitterrost mit niveaugleichem Anschluss an<br />

den Terrassenbelag.<br />

Parkplatz<br />

Der Parkplatz ist funktionell günstig der Rampe<br />

zugeordnet.<br />

Einschätzung<br />

Unter Beachtung der Standortsituation sowie<br />

der räumlichen und konstruktiven Bedingungen<br />

wurde eine Lösung erarbeitet, die in<br />

großen Teilen den Anforderungen der DIN<br />

18025 Teil 2 entspricht. Besonders ist das<br />

konzipierte Bad zu erwähnen, welches voll<br />

den Anforderungen bezüglich der Bewegungsflächen<br />

entspricht.<br />

Die Frage der Anpassung von Einraumwohnungen<br />

in Plattenbauten an die DIN 18025<br />

Teil 2 hängt unmittelbar mit der Vermietbarkeit<br />

zusammen. Die Planung zeigt praktikable<br />

Lösungen auf.<br />

Udo Rheinländer<br />

17


1 2 3<br />

4<br />

1 Ausgangszustand Eingang<br />

2 Hauseingang mit Rampe<br />

3 Wohnblock mit Zugang<br />

4 Lage der Modellwohnung<br />

MODELLWOHNUNG KRITZMANNSTRASSE<br />

Bauvorhaben:<br />

Behindertengerechtes W<strong>ohne</strong>n<br />

Umbau Wohnung Typ P2<br />

Kritzmannstraße 3<br />

Magdeburg<br />

Bauherr:<br />

Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Magdeburg-Stadtfeld e.G.<br />

Magdeburg<br />

Planung:<br />

KIRCHNER + PRZYBOROWSKI<br />

Diplomingenieure Architekten BDA<br />

Magdeburg<br />

Baubeschreibung<br />

Von der Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld<br />

e.G. wurde eine im Bestand<br />

vorhandene Wohnung des Typ P2 im Wohngebiet<br />

„Neustädter Feld“ behindertengerecht<br />

umgebaut. Diese Wohnung befindet<br />

sich im Erdgeschoss des Hauses Kritzmannstraße<br />

3 in Magdeburg.<br />

Um die Wohnung barrierefrei zu gestalten,<br />

war es notwendig, den Grundriss vollständig<br />

zu verändern. Hierzu wurde eine komplette<br />

Entkernung vorgenommen. Im Bereich der<br />

tragenden Beton-Fertigteile wurde so eine<br />

Abfangung der Lasten aus den oberen Geschossen<br />

notwendig.<br />

Die Architekten stellten dem Bauherren<br />

mehrere Grundrissvarianten zur Auswahl<br />

vor. Der letztendlich ausgeführte Grundriss<br />

ist so konzipiert, dass alle Einrichtungsgegenstände<br />

beidseitig von Rollstuhlbenutzern<br />

anfahrbar sind. Es bestehen somit keine<br />

Einschränkungen in Hinsicht auf eine einseitige<br />

körperlichen Behinderung zukünftiger<br />

Mieter.<br />

Die Erschließung der Wohnung erfolgt weiterhin<br />

über die bestehende Treppenanlage<br />

und das Treppenhaus. Durch einen offenen<br />

Rollstuhllift wird die Barriere der Treppenanlage<br />

überwunden. Als Sicht- und Wetterschutz<br />

dienen eine Holztrennwand und eine<br />

Glasüberdachung. Durch diese Elemente<br />

wird auch die Aufenthaltsqualität auf dem<br />

Balkon wesentlich verbessert.<br />

Im Treppenhaus wurden, soweit statisch<br />

möglich, die Durchgänge verbreitert, um<br />

eine bessere Bewegungsfläche zu gewährleisten.<br />

Zur verbesserten Nutzung für Rollstuhlbenutzer<br />

erfolgte weiterhin die Verbreiterung<br />

des Balkons auf 150 cm. Um die barrierefreie<br />

Erreichbarkeit des Balkons zu ermöglichen,<br />

wurde im Bereich der Balkontür die Boden-<br />

Schwelle ausgeschnitten und eine rollstuhlgerechte<br />

Schwelle eingebaut.<br />

Im Zuge des Umbaues erfolgte auch die<br />

Neuanordnung von Bad und Küche mit der<br />

Zielsetzung eines optimalen behindertengerechten<br />

Grundrisszuschnitts.<br />

Die Wohnung ist heute an ein Ehepaar, ein<br />

Partner ist Benutzer eines Rollstuhls, vermietet.<br />

Wohnflächen<br />

Wohnzimmer 17,47 m 2<br />

Schlafzimmer 16,82 m 2<br />

Küche und Essbereich 17,26 m 2<br />

Bad 6,82 m 2<br />

Flur 5,33 m 2<br />

Loggia 1,93 m 2<br />

Gesamtwohnfläche 65,63 m 2<br />

18


Kostenzusammenstellung<br />

KGR 300 Baukonstruktion: 22.343,- €<br />

- Rohbauarbeiten<br />

Abbruch Wandelemente, Vergrößerung Türöffnungen,<br />

Erneuerung Estrich im Badbereich,<br />

neue Wände, bzw. Zumauern von<br />

Wandöffnungen einschl. Innenputz, Eingangspodest<br />

11.862,- €<br />

- Tischlerarbeiten<br />

Zimmertüren, WE-Tür, Balkontürelement<br />

4.346,- €<br />

- Fliesen-, Bodenbelags- und Malerarbeiten<br />

Wand- und Bodenfliesen Bad, Fliesenspiegel<br />

Küche, Textile Bodenbeläge, Rauhfaser +<br />

Anstrich 6.135,- €<br />

KGR 400 Haustechnik 6.084,- €<br />

1 Umgestalteter Küchenbereich mit unterfahrbarer<br />

1<br />

Kosten pro m 2 249,- €/m 2<br />

Einbauküche 5.880,- €<br />

Einrichtung<br />

Nebenkosten 8.436,- €<br />

Gesamtbaukosten 51.129,- €<br />

Kostenvergleich<br />

Aufwand Kritzmannstraße<br />

Wohnfläche 65,63 m 2<br />

Reine Baukosten 42.693,- €<br />

Kosten pro m 2 651,- €/m 2<br />

Aufwand für normale Sanierung<br />

- Ausbau<br />

Maler, Bodenbelag, Fliesen 6.136,- €<br />

- neue Türen 3.068,- €<br />

- Haustechnik 4.602,- €<br />

- Einbauküche 2.556,- €<br />

= 16.362,- €<br />

- Sanitärinstallation/Lüftung/Heizung<br />

Einbau Dusche, Waschbecken, WC, Spüle<br />

einschl. Rohranschlüsse und Demontage<br />

Neuanbindung Bad, Küche 4.295,- €<br />

- Elektroinstallation<br />

Neuinstallation 1.790,- €<br />

Rollstuhllift, im Außenbereich<br />

7.362,- €<br />

Außenanlagen 1.023,- €<br />

19


0 1 2 3 m 0 1 2 3 m<br />

1 2 3<br />

4<br />

1 Bad-Bereich Tür<br />

2 Bestandsgrundriss<br />

3 Grundriss Modellwohnung<br />

2-Raum-Wohnung für Nutzung durch einen Rollstuhlbenutzer, nutzbar auch für einen 2-Personen-Haushalt<br />

4 Bad-Bereich dreiseitig anfahrbares WC<br />

20<br />

Spezielle fachliche Bemerkungen<br />

Während der Baudurchführung erfolgten<br />

gegenüber der Planung Veränderungen, z. B.<br />

die Ausbildung des Hauszuganges, die Lage<br />

des Rollstuhlliftes, die Lage der Schiebetür.<br />

Details konnten erst nach Drucklegung bewertet<br />

werden.<br />

Hauszugang<br />

Der Hauszugang war über 7 Stufen zu erreichen<br />

und damit für Rollstuhlbenutzer nicht<br />

benutzbar. Die Haustür wurde in ihrer Einbaulage<br />

nicht verändert. Ein seitlicher Abstand<br />

vom Türdrücker zu einem festen Hindernis<br />

beträgt außen und innen ca. 30 cm<br />

(erforderlich 50 cm). Die Tür lässt sich manuell<br />

unter erschwerten Bedingungen öffnen.<br />

Der Kompromiss ist zu akzeptieren.<br />

Ein elektrischer Türöffner wurde eingebaut.<br />

Um die max. Hubhöhe des Rollstuhlliftes<br />

von 100 cm nicht zu überschreiten, wurde<br />

eine Rampe an die untere Haltestation des<br />

Rollstuhlliftes herangeführt. Die Rampe<br />

besitzt keine Radabweiser. Radabweiser<br />

und Handläufe müssen 30 cm in den Plattformbereich<br />

waagerecht hineinragen.<br />

Die Rampe dient zugleich auch als Zuwegung<br />

zur Außentreppe. Die Stufen wurden<br />

barrierefrei ausgebildet. Der Handlauf ragt<br />

nicht 30 cm waagerecht über den Anfang<br />

und das Ende der Außentreppe hinaus.<br />

Aufzug<br />

Es wurde ein Senkrechtaufzug gewählt. Die<br />

Außentreppe und der Senkrechtaufzug werden<br />

durch ein gemeinsames Dach geschützt.<br />

Die Podestplatte in Höhe des Hauszuganges<br />

wurde auf eine Breite von 150 cm gebracht,<br />

damit problemlos die nach außen aufschlagende<br />

Tür des Senkrechtaufzuges geöffnet<br />

werden kann. Zugleich ergibt sich eine größere<br />

Sicherheit vor der abwärtsführenden<br />

Treppe.<br />

Aufladestation<br />

für Rollstuhlbenutzer/Umsteigeplatz<br />

Eine separate Aufladestation wurde nicht<br />

geplant. Anschlussmöglichkeiten sind in der<br />

Wohnung vorhanden.<br />

Wohnungszugang<br />

Die Breite der Zuwegung im innenliegenden<br />

Treppenhaus zur Wohnungstür beträgt ca.<br />

1 m. Die erforderliche Bewegungsfläche<br />

vor der nach innen schlagenden Wohnungseingangstür<br />

kann unter diesen räumlichen<br />

Bedingungen nicht erreicht werden.<br />

Weitergehende bauliche Veränderungen<br />

sind nicht anzuraten.<br />

Eine Drehung um 90 Grad vom Vorraum<br />

Hauszugang in das Treppenhaus hinein ist<br />

mühsam, da keine Fläche von 150 x 150 cm<br />

zur Verfügung steht.<br />

Eingangstür<br />

Es wurde eine DIN-Linkstür eingebaut. Die<br />

erforderliche Bewegungsfläche wird im Flur<br />

nicht erreicht, weil die neue Trockenwand<br />

zwischen Wohnungsflur und Wohnzimmer<br />

die Bewegungsfläche einengt. Bei Einbau<br />

einer DIN-Rechtstür wäre die erforderliche<br />

Bewegungsfläche gewährleistet. Die Wohnungseingangstür<br />

schlägt um 180 Grad auf.<br />

Flur<br />

Der Wohnungsflur weist eine Breite von<br />

150 cm auf, so dass Voraussetzungen bestehen,<br />

die Bewegungsflächen vor den Türen<br />

theoretisch zu erreichen.<br />

Wohnzimmertür<br />

Durch die Einbaulage der DIN-Linkstür innerhalb<br />

der neuen Trockenbauwand wird<br />

die Möglichkeit nicht genutzt, den Türdrücker<br />

im Wohnungsflur von der begrenzenden<br />

Treppenhauswand soweit wie möglich (annähernd<br />

50 cm) entfernt zu installieren.<br />

Es wurde empfohlen, den Wandabschnitt<br />

von 20 cm Breite an der Bandseite der Tür<br />

auf das konstruktiv kleinste Maß der Ständerkonstruktion<br />

zu reduzieren, um die funktionell<br />

erforderliche Bewegungsfläche im<br />

Wohnungsflur maximal zu erreichen.<br />

Bad<br />

Das Bad ist großzügig bemessen. Auf Forderung<br />

des Eigentümers wurde eine dreiseitige<br />

Anfahrbarkeit des WC’s realisiert.<br />

Die Bodenfliesen besitzen eine Rutschfestigkeitsklasse<br />

9.<br />

Ein Klappsitz in der bodengleichen Dusche<br />

wurde DIN-gerecht montiert.


0 1 2 3 m<br />

0 1 2 3 m 0 1 2 3 m<br />

1 2 3<br />

1 2-Raum-Wohnung mit abgetrennter Küche<br />

2 2-Raum-Wohnung mit Kochnische und Abstellraum<br />

3 3-Raum-Wohnung mit Kochnische<br />

Die Sitztiefe erscheint zu gering. Es wird<br />

empfohlen, Duschklappsitze mit Intimöffnungen<br />

zu verwenden. Dadurch wird eine<br />

bequemere Reinigung des Intimbereiches<br />

durch die Betroffenen selbst bzw. durch die<br />

Pflegenden ermöglicht.<br />

Die Befestigungsstellen für Stütz- und Haltegriffe<br />

wurden bei der Montage der Ständerwände<br />

berücksichtigt. Das Bad wurde<br />

nicht durch den Bauherren mit Stütz- und<br />

Haltegriffen ausgestattet. Der Mieter montiert<br />

die Stütz- oder Haltegriffe entsprechend<br />

seiner Behinderung selbst.<br />

Die Anfahrbarkeit der Griffmulde der Schiebetür<br />

im geschlossenen Zustand ist im Bereich<br />

des Waschtisches erschwert. Die Anordnung<br />

eines horizontalen oder vertikalen<br />

Haltegriffes erleichtert das Öffnen und<br />

Schließen der Schiebetür.<br />

Küche<br />

Es wurde eine L-förmige unterfahrbare Küche<br />

eingebaut. Hängeschränke sind nicht<br />

vorgesehen.<br />

Fensterbrüstungen<br />

Fensterbrüstungen wurden im allgemeinen<br />

nicht auf 60 cm abgesenkt. Im Bereich der<br />

Fenstertür erfolgte eine Absenkung.<br />

Balkon, Balkonbrüstungen<br />

Ein niveaugleicher Übergang vom Wohnzimmer<br />

zum Balkon wurde geschaffen. Die<br />

Tiefe des Balkons ist auf ein Maß von 150 cm<br />

verändert worden. Die Balkonbrüstung bietet<br />

keinen Sichtkontakt zum Erdboden. Der<br />

Architekt hat bei den Umbaumaßnahmen<br />

der Fassade darauf hingewiesen.<br />

Bedienelemente<br />

Die Bedienelemente, auch die Höhe der<br />

Türdrücker entsprechen nach den Fotos<br />

nicht den Forderungen der DIN 18025 Teil 1.<br />

Nebengelass<br />

Ein gesondertes Nebengelass ist in der<br />

gewählten Variante der Wohnung nicht vorhanden.<br />

Parkplatz<br />

Der Wohnung wurde von Seiten des Vermieters<br />

kein Parkplatz zugeordnet.<br />

Einschätzung<br />

Durch das Beseitigen von 2 tragenden und<br />

3 nichttragenden Wänden (quasi Entkernung<br />

der Wohnung bis auf den Installationsschacht)<br />

wurde aus einer 4-Raumwohnung<br />

eine 2-Raumwohnung entwickelt. Das stellt<br />

einen hohen baulichen Aufwand dar. Die<br />

Modellwohnung wurde für einen Rollstuhlbenutzer<br />

konzipiert. Bei einer Ausstattung<br />

des Schlafzimmers z. B. mit über Eck stehenden<br />

Betten kann die Wohnung durch<br />

2 Personen bewohnt werden. Die erforderlichen<br />

Bewegungsflächen im Schlafzimmer<br />

können dann eingehalten werden.<br />

Die dreiseitige Anfahrbarkeit der Toilette<br />

stellt im Wohnungsbau nicht die Regel dar<br />

(entspricht eigentlich einer Forderung aus<br />

der DIN 18024 Teil 2). Bei einer zweiseitigen<br />

Anfahrbarkeit nach DIN 18025 Teil 1 könnte<br />

die Fläche des Wohnzimmers vergrößert<br />

werden, <strong>ohne</strong> die Funktionsfähigkeit des<br />

Bades einzuschränken. Der Flurbereich hätte<br />

bei entsprechender Anordnung der Funktionsbereiche<br />

im Bad ebenfalls noch an Fläche<br />

gewinnen können.<br />

Die Modellwohnung zeigt auf, dass dieser<br />

Wohnungstyp prinzipiell rollstuhlgerecht<br />

umgebaut werden kann, wobei vor allem<br />

im Treppenhaus nicht die erforderlichen<br />

Bewegungsflächen bereitgestellt werden<br />

können.<br />

Es sollte bei ähnlichen Vorhaben versucht<br />

werden, auch die benachbarte Wohnung als<br />

rollstuhlgerechte Wohnung umzugestalten,<br />

damit der Senkrechtaufzug besser genutzt<br />

wird.<br />

Udo Rheinländer<br />

21


0 1 2 3 4 5 m<br />

1 2<br />

3<br />

1 unsanierter Zustand<br />

2 nach der Sanierung<br />

3 Modellwohnung (linke Wohnung barrierefrei, rechte Wohnung rollstuhlgerecht)<br />

MODELLWOHNUNG RÖNTGENSTRASSE<br />

22<br />

Bauvorhaben:<br />

Behindertengerechtes W<strong>ohne</strong>n<br />

Röntgenstraße 13 a<br />

Magdeburg<br />

Bauherr:<br />

Magdeburger WBG v. 1893 e.G.<br />

Planung:<br />

„Die Architekten“<br />

Dipl.-Ing. Margaritha Drnec-Schmidt<br />

Magdeburg<br />

Baubeschreibung<br />

Als Eigentümerin der Wohnobjekte in der<br />

Röntgenstraße und Freiherr-vom-Stein-<br />

Straße hat die Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft<br />

von 1893 e.G. im Sommer<br />

1999 die Sanierung und Modernisierung in<br />

Angriff genommen.<br />

Die Wohnungsbaugenossenschaft von 1893<br />

e.G. hat mit ihren insgesamt ca. 6.200 Wohnungen<br />

in Magdeburg ein sehr attraktiv<br />

gelegenes Wohngebiet im Stadtteil „Stadtfeld“.<br />

Dieses Wohngebiet, auch die Gartensiedlung<br />

Westernplan genannt, wurde ab<br />

1923 bebaut. Fortführend wurde bis 1930<br />

die Bautätigkeit bis zur Gagernstraße abgeschlossen.<br />

Für die älteren Genossenschaftler wurde<br />

schon zur damaligen Zeit in der Friedrich-<br />

Naumann-Straße 5 ein Altenheim mit 16<br />

einzelnen Zimmern und gemeinsamer Küchen-<br />

und Badbenutzung eingerichtet. Dieses<br />

entsprach keinesfalls den heutigen<br />

Ansprüchen und Bedürfnissen älterer Menschen.<br />

Die WG 1893 e.G. suchte nach Möglichkeit<br />

ein zentral gelegenes Gebäude,<br />

welches auch die Einbindung eines Fahrstuhles<br />

gestattete. Ausschlaggebend war<br />

die Möglichkeit der ebenerdigen Erschließung,<br />

trotz des <strong>vorhandenen</strong> Hochparterres.<br />

Dies wurde vor Beginn der Planungsphase<br />

als unabdingbare Vorraussetzung zur Verwirklichung<br />

der <strong>Umgestaltung</strong> des Gebäudes<br />

Röntgenstraße 13 a zu barrierefreien Wohnungen<br />

angesehen.<br />

Zusätzlich wurde zur Förderung der Kommunikation<br />

unter den Mietern der Umbau einer<br />

Drogerie zu einer Begegnungsstätte vorgenommen.<br />

Auf einer Nutzfläche von ca.<br />

160 m 2 werden durch die Arbeiterwohlfahrt<br />

als Betreiber der Begegnungsstätte Veranstaltungen<br />

angeboten, die in ihrer Angebotsvielfalt<br />

gerade auf die älteren Personengruppen<br />

abgestimmt sind. Die Begegnungsstätte<br />

befindet sich im Nebenhaus<br />

der Modellwohnung.<br />

Das vorgefundene Gebäude ist ein Altbau,<br />

welcher in einem solidem Mauerwerk errichtet<br />

wurde. In den Wohnungen sind die<br />

Decken als Holzbalkendecken vorhanden.<br />

Die Bereiche des Treppenhauses sind massiv<br />

ausgebildet. Der vorhandene Zustand<br />

der massiven Bereiche wie Decken und<br />

Wände waren in ihrer Substanz einschließlich<br />

Putz in einem guten Zustand. Tragende<br />

und nicht tragende Holzbauteile in den<br />

Decken bzw. Dachbereich wurden nach der<br />

Entkernung auf Befall von Schädlingen bzw.<br />

andere Fremdeinflüsse geprüft und während<br />

der Baumaßnahme erneuert. Schornsteinzüge<br />

wurden teilweise bzw. ganz ausgebaut.<br />

Die <strong>vorhandenen</strong> Türöffnungen<br />

entsprachen für die geplante Realisierung<br />

ihrer Größe. Teilweise Veränderungen innerhalb<br />

der Wohnungen bzw. Neuaufbau<br />

auf die Rohdecke werden vom Bestand der<br />

Decken getragen und sorgten nur in einigen<br />

Bereichen für einen zusätzlichen Einbau<br />

von Unterzügen.


0 1 2 3 4 5 m<br />

0 1 2 3 4 5 m<br />

1<br />

2<br />

1 Bestandsgrundriss<br />

2 Grundriss Modellwohnung<br />

In dem Vorhaben sind 3 barrierefreie und 3<br />

behindertengerechte Wohnungen realisiert<br />

worden. Der Einbau des Fahrstuhles erfolgte<br />

vom Keller bis zum Dachboden, um für die<br />

Mieter die Möglichkeiten der Nutzung der<br />

Keller und Dachräume zu gewährleisten.<br />

Auf Grund der besonderen Eingangssituation<br />

wurde ein sogenannter Durchlader konzipiert.<br />

Auch ist ein späterer Ausbau des<br />

Dachgeschosses mit 2 barrierefreien Wohnungen<br />

dadurch möglich.<br />

Die Modellwohnung (behinderten- und rollstuhlgerecht)<br />

befindet sich im ersten Obergeschoss.<br />

Der vorhandene 2-Spänner war und ist die<br />

Schlüsselposition zur Gestaltung der W<strong>ohne</strong>inheiten.<br />

Die W<strong>ohne</strong>inheiten sind aus den<br />

Bestandgrundrissen unter Berücksichtigung<br />

der DIN 18025 Teil 1 und 2 nur geringfügig<br />

geändert worden. Die hauptsächlichen Änderungen<br />

konzentrierten sich vor allem auf<br />

die Gestaltung des Badbereiches unter Beachtung<br />

der DIN.<br />

Auch die notwendigen Abstellräume sind<br />

durch ihre etagengleiche Anordnung zu einem<br />

Kriterium für die Umsetzung der Forderung<br />

nach barrierefreiem Zugang geworden.<br />

Ein weiterer besonderer Gestaltungsschwerpunkt<br />

sind die nach DIN 18025 geforderten<br />

Brüstungshöhen für Fenster im Aufenthaltsbereich.<br />

Die darin beschriebene Maximalhöhe<br />

bis zum Anfang der Fensterscheiben<br />

stellte bei dieser Maßnahme einen Eingriff<br />

in die denkmalgeschützte Außenfassade<br />

dar. Das hierfür erforderliche Genehmigungsverfahren<br />

wurde in Zusammenarbeit mit der<br />

zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde<br />

eingeleitet und konnte auch in kürzester Zeit<br />

positiv beschieden werden. (siehe S. 22)<br />

Ein meist nur wenig beachteter Raum im<br />

Bereich der planerischen Grundrissgewichtung<br />

wird der Schlaffunktion zugeordnet.<br />

Schlafen im Alter bedeutet für die meisten<br />

Menschen eine zunehmende Abhängigkeit<br />

vom Bett einzugehen. Das entspricht der<br />

Realität und kann nicht darüber hinwegtäuschen,<br />

dass man sich in vielen Fällen auf<br />

eine stationäre Pflege einstellen muss.<br />

Aus Sicht der Gerontologen setzt an dieser<br />

Stelle für den Planer barrierefreier Wohnungen<br />

die Notwendigkeit präventiver Grundrissgestaltung<br />

ein.<br />

Hierfür benötigt der Standortaufstellbereich<br />

eines Bettes einen zusätzlichen Bewegungsraum<br />

von 120 cm an den Seitenflächen und<br />

90 cm an der Stirnseite. In der vorgestellten<br />

Planung sind diese Maße berücksichtigt<br />

worden und bilden damit im Sinne der Pflegeordnung<br />

einen erwähnenswerten Vorteil<br />

im Vergleich vieler anderer sogenannter<br />

betreuender Wohnungsanlagen.<br />

Die Nachbarwohnung zur behindertengerechten<br />

Wohnungseinheit ist zwar nur barrierefrei<br />

gestaltet worden, lässt aber mit den geringsten<br />

Mitteln eine Erweiterung auf rollstuhlgerechte<br />

Bewohnung zu. Das heißt, notwendige<br />

Türbreiten, Bewegungsflächen im<br />

Wohn- und Küchenbereich, sowie die Flure<br />

sind auf Grundlage der Forderungen aus der<br />

DIN 18025 Teil 1 konform gestaltet worden.<br />

Einschränkungen sind nur im Bereich des<br />

Bades vorhanden. Die geforderten Bewegungsflächen<br />

sind nicht alle aus dem Regelwerk<br />

der DIN übertragbar gewesen und<br />

können damit die Austauschbarkeit der<br />

Duschanlage mit einer Badewanne nicht<br />

gewährleisten.<br />

Ein erwähnenswertes Detail ist der rollstuhlgerechte<br />

Bewegungsraum mit einer Grundfläche<br />

von 150 x 150 cm im Bereich der<br />

Hauseingangstür. Hier konnten konstruktive<br />

Änderungen an Außen- und Innenwandsegmenten<br />

für die Umsetzung der geforderten<br />

Normen nicht umgangen werden.<br />

Wohnflächen<br />

Wohnzimmer 18,30 m 2<br />

Schlafen 16,96 m 2<br />

Küche 10,26 m 2<br />

Bad 6,50 m 2<br />

Flur 6,92 m 2<br />

Abstellraum 4,01 m 2<br />

Gesamtwohnfläche 62,95 m 2<br />

23


1 2<br />

3<br />

1 Hauseingang – Ausgangszustand<br />

2 Zugang nach dem Umbau<br />

3 Dusche<br />

24<br />

Kosten<br />

Für Mehraufwendungen, die sich aus der<br />

besonderen Ausstattung für die behindertengerechten<br />

bzw. barrierefreien Wohnungen<br />

ergeben haben, wie beispielsweise die<br />

farbige Elektroausstattung, DIN-konforme<br />

Sanitäreinrichtungssysteme, Fenster- und<br />

Türveränderungen, Aufzugsanlage etc. kann<br />

ein Kostenfaktor von ca. 100 bis 125 €/m 2<br />

zugrunde gelegt werden.<br />

Spezielle fachliche Bemerkungen<br />

Hauszugang<br />

Die ursprünglich geplante Außenrampe zur<br />

Überwindung von 5 Stufen bis zur Hauseingangstür<br />

brauchte durch die Schaffung eines<br />

Hauszugangs in Geländehöhe nicht realisiert<br />

werden.<br />

Um die Bewegungsfläche vor der Fahrschachttür<br />

nicht durch die nach innen schlagende<br />

Hauseingangstür zu beeinträchtigen,<br />

schlägt die Hauseingangstür nach außen<br />

auf. Eine Rechtstür berücksichtigt dabei den<br />

hauptsächlichen Verkehrsfluss der Bew<strong>ohne</strong>r,<br />

es muss nicht um die Tür herumgegangen<br />

oder -gefahren werden. Ein transparentes<br />

Vordach könnte den entsprechenden<br />

Witterungsschutz bieten. Auf eine viertelgewendelte<br />

Treppe sollte verzichtet und durch<br />

eine geradläufige Treppe ersetzt werden,<br />

sofern im Kellergeschoss unter der Treppe<br />

die notwendige Kopffreiheit eingehalten<br />

werden kann. Wechselsprechanlage und<br />

Briefkastenanlage sind so angeordnet, dass<br />

sie durch Rollstuhlbenutzer genutzt werden<br />

können.<br />

Aufzug<br />

Der Aufzug, der vom Kellergeschoss bis in<br />

das Dachgeschoss genutzt werden kann<br />

und die Anordnung des Tableaus entsprechen<br />

der DIN 18025 Teil 1. Eine Nachrüstung<br />

mit akustischen Signalen ist möglich.<br />

Aufladestation für Rollstuhlbenutzer<br />

Im Treppenhaus sind je Wohngeschoss eine<br />

Aufladestation für Rollstuhlbenutzer vorgesehen.<br />

Der Standort kann auch als Umsteigeplatz<br />

genutzt werden. Ein Umsteigeplatz<br />

nach DIN 18025 Teil 1 ist aus Platzgründen<br />

in den Wohnungen nicht möglich.<br />

Hausflur/Schwellen<br />

Bedingt durch den Fußbodenaufbau in den<br />

einzelnen Wohnungen ergibt sich eine Höhendifferenz<br />

im Hausflur vor der zu modernisierenden<br />

Modellwohnung und im Bereich<br />

des <strong>vorhandenen</strong> Treppenhauses. Diese<br />

Differenz wurde durch eine kleine Anrampung<br />

überwunden. Das ist ein tragfähiger<br />

Kompromiss.<br />

Die Beibehaltung des neuen Flurniveaus<br />

auch im Bereich der Treppe würde zwangsläufig<br />

zu einer Veränderung der Treppenanlage<br />

führen.<br />

Wohnung<br />

Alle Türen wurden in den Abmessungen<br />

101/201 cm bei Mauerwerk und 100/200 cm<br />

bei Ständerwänden ausgeführt. Die Badtüren<br />

schlagen prinzipiell nach außen auf.<br />

Bad<br />

Die Dusche wird bodengleich mit Duschvorhang<br />

ausgeführt. Es wird empfohlen,<br />

Duschklappsitze mit Intimöffnungen zu verwenden.<br />

Dadurch wird eine bequemere<br />

Reinigung des Intimbereiches durch die


1 2<br />

1 tiefer gelegtes Fenster<br />

2 Innenansicht des Wohnzimmeres<br />

Betroffenen selbst bzw. durch die Pflegenden<br />

ermöglicht.<br />

Die Bodenfliesen wurden mit einer Rutschfestigkeitsklasse<br />

9 ausgeführt. Es sollten<br />

keine Kippspiegel verwendet werden. Es<br />

wird empfohlen, normale Feuchtraumspiegel<br />

in den Abmessungen z.B. von 60 x 100 cm<br />

feststehend an der Wand zu befestigen. Die<br />

Unterkante des Spiegels sollte 5 cm über<br />

dem Waschtisch beginnen.<br />

Konstruktiv wurden in Ständerwänden an<br />

den Stellen wo funktionell Halte- oder Stützgriffe<br />

vorgesehen sind, die entsprechenden<br />

Verstärkungen zur Lastaufnahme eingebaut.<br />

Die Anbringung der Halte- oder Stützgriffe<br />

wird aber erst dann erfolgen, wenn die<br />

Behinderung des Bew<strong>ohne</strong>rs im einzelnen<br />

bekannt ist.<br />

Bei den Möblierungsvorschlägen für die<br />

Küche wurde die Anfahrbarkeit der Küchentür<br />

berücksichtigt. Die Ausstattungsgegenstände<br />

sind unterfahrbar zu gestalten.<br />

Die Bedienelemente, auch die Höhe der<br />

Türdrücker, entsprechen den Anforderungen<br />

der DIN 18025 Teil 1. Die Fensteroliven<br />

wurden nicht höher als 120 bis 125 cm eingebaut.<br />

Keller<br />

Die Kellertüren sind so angeordnet, dass sie<br />

gut von Rollstuhlbenutzern angefahren und<br />

bedient werden können. Die Keller sind so<br />

groß, dass eine 180-Grad-Drehung in einem<br />

Zug möglich ist.<br />

Trockenräume<br />

Die Möglichkeit, den Boden im Dachgeschoss<br />

als Wäschetrockenraum zu nutzen,<br />

ist gegeben.<br />

Einschätzung<br />

Das Wohnhaus Röntgenstraße 13 a eignete<br />

sich von seiner Grundstruktur her sehr gut<br />

für die <strong>Umgestaltung</strong> im Sinne von barrierefreien<br />

Wohnungen sowohl nach DIN 18025<br />

Teil 1 als auch nach DIN 18925 Teil 2.<br />

Bei bestehenden Gebäuden ist davon auszugehen,<br />

dass nicht in jedem Fall die Forderungen<br />

der o.g. Normen erfüllt werden können.<br />

Einschränkungen bezüglich der Bewegungsflächen<br />

sind aus den Planunterlagen<br />

unter Berücksichtigung der gegebenen Hinweise<br />

nicht gegeben.<br />

Bei der individuellen Möblierung durch die<br />

künftigen Mieter sind Einschränkungen der<br />

Bewegungsflächen nicht auszuschließen.<br />

Hier empfiehlt sich eine entsprechende Beratung<br />

der Mieter.<br />

Die in der Planungsphase gegebenen Hinweise<br />

zur Verbesserung der Barrierefreiheit<br />

konnten weitgehend umgesetzt werden.<br />

Die Wohnungsanpassung im Gebäude Röntgenstraße<br />

13 a ist funktionell und gestalterisch<br />

gelungen. Das Modellvorhaben stellt<br />

ein nachahmenswertes Beispiel dar.<br />

Udo Rheinländer<br />

25


1<br />

2<br />

1 Bestand – Grundriss<br />

2 Bestand – Ansicht<br />

WEITERE BEISPIELE<br />

GUTACHTERVERFAHREN UMBAU UND ERNEUERUNG DER OBJEKTE DER GWG „EIGENE SCHOLLE“<br />

AM ANGERSDORFER WEG, HALLE<br />

26<br />

Vorhaben:<br />

<strong>Umgestaltung</strong> von Wohnhäusern am<br />

Angersdorfer Weg, Halle<br />

Mehrfachbeauftragung<br />

Auftraggeber:<br />

Stadt Halle gemeinsam mit der<br />

GWG „Eigene Scholle“<br />

Architekten:<br />

Letzel Freivogel<br />

Architekten, Halle<br />

Architekturbüro<br />

Niebergall & Schaller, Halle<br />

Architekturbüro<br />

AMBRUS + CO, Halle<br />

Ende 1999 führte die Stadt Halle ein Gutachterverfahren<br />

zum Umbau und Erneuerung<br />

von drei Gebäuden der GWG „Eigene<br />

Scholle“ am Angersdorfer Weg in Halle durch.<br />

Ziel des Verfahrens war die Planung einer<br />

in Teilen altersgerechten Wohnanlage im<br />

Bestand der Genossenschaft.<br />

Drei Architekturbüros wurden beauftragt,<br />

Planungsvorschläge zu erarbeiten.<br />

Aus Sicht der Stadt Halle lag der Schwerpunkt<br />

der Bearbeitung im Einfügen der umgebauten<br />

Gebäude in ihrer äußeren Gestalt in die Typik<br />

der Gartenstadt (Erweiterungen/Verlängerungen<br />

waren möglich). Auf die Gliederung<br />

der Fassaden wurde besonderer Wert gelegt.<br />

Für die Genossenschaft stand die langfristig<br />

bessere Vermietbarkeit der Wohnungen im<br />

Vordergrund. Entsprechend wurde großer<br />

Wert auf die Möglichkeit der Einordnung von<br />

alten- und behindertengerechten Wohnungen<br />

in einer Mischung mit Wohnraum für junge<br />

Leute gelegt. Ein späteres Angebot von sozialen<br />

Dienstleistungen für die Mieter sollte<br />

Berücksichtigung finden.<br />

Die Umbauvorschläge der Büros spiegeln<br />

die Vielfalt der Grundrissveränderungen und<br />

der Gestaltungsmöglichkeiten wieder.<br />

Sie zeigen, dass es für eine Aufgabe immer<br />

mehrere unterschiedliche Lösungsansätze<br />

geben kann, die man im Vorfeld einer Reali-<br />

sierung ausloten sollte. Architektenwettbewerbe<br />

und Mehrfachbeauftragungen sind<br />

hierfür ein geeignetes Mittel.<br />

Die Vorschläge wurden in der hier veröffentlichten<br />

Form nicht umgesetzt.<br />

Bedauerlicherweise schlagen bei zwei Entwürfen<br />

die Badtüren bei den Bädern nach<br />

18025 Teil 1 und 18025 Teil 2 nach innen<br />

auf und nicht wie gefordert nach außen.<br />

Letzel Freivogel<br />

- Rollstuhlgerechte Wohnungen werden vor<br />

allem im Erdgeschoss der Anbauten untergebracht,<br />

die nicht unterkellert sind, damit<br />

ein ebenerdiger Zugang gewährleistet ist.<br />

- Das Dachgeschoss kann durch die Anordnung<br />

eines Drempels bei Beibehaltung<br />

der <strong>vorhandenen</strong> Dachneigung ausgebaut<br />

werden.<br />

- Der Gartenstadtcharakter wird mit Rankgittern<br />

und Dachterrassen erreicht.<br />

- Es erfolgt der Anbau einer Tiefgarage in<br />

einem Gebäude, in dem ein Fahrstuhl<br />

angeordnet wird, so wird der Zugang zu<br />

allen Wohnungen gewährleistet.<br />

AMBRUS + CO<br />

- Im Kern der Altbauten werden Maisonettwohnungen<br />

angeordnet, die für Familien<br />

besonders geeignet sind und behindertengerecht<br />

umgestaltet werden können.


1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

1 AMBRUS & CO<br />

Erweiterung des Gebäudes in östlicher Richtung<br />

2 Niebergall & Schaller<br />

Erweiterung des Gebäudes in westlicher<br />

Richtung<br />

3 Letzel Freivogel<br />

rollstuhlgerechte Wohnungen im Anbau<br />

4 Niebergall & Schaller<br />

Fahrstühle an den Neubauten<br />

- Fahrstühle werden in allen Neubauten<br />

angeordnet, von dort ist auch die Erschließung<br />

der Altbauten möglich.<br />

- Am Westende wird die Einrichtung einer<br />

Sozialstation vorgeschlagen.<br />

- Eine Tiefgarage wird nicht vorgesehen.<br />

Niebergall & Schaller<br />

- Die mittleren Hausbereiche werden wie<br />

beim Entwurf des Architekturbüro Ambrus<br />

als Einfamilienhäuser vorgesehen.<br />

- Ein Fahrstuhl wird in den Neubauten angeordnet,<br />

in denen bis zu 2 Wohnungen<br />

angeordnet werden.<br />

- Die Südseite wird durch vorgestellte Balkone<br />

aufgewertet.<br />

- Die Neubauten erhalten Loggiatürme.<br />

- Die Dachgeschosse werden ausgebaut.<br />

Quelle: Stadtplanungsamt Halle<br />

27


0 1 2 3 m<br />

1 2 3<br />

1 Grundriss<br />

2 Gebäude nach dem Umbau<br />

3 Balkonzugang<br />

WEITERE BEISPIELE<br />

BAHNHOFSTRASSE, MAGDEBURG<br />

28<br />

Bauvorhaben:<br />

Bahnhofstraße 42–44<br />

Magdeburg<br />

Bauherr:<br />

Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Magdeburg-Stadtfeld e.G.<br />

Planung:<br />

„Die Architekten“<br />

Dipl.-Ing. Margaritha Drnec-Schmidt<br />

Magdeburg<br />

Die Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft<br />

Stadtfeld ist in ihrem Sanierungsprogramm<br />

bemüht, Wohnungen für Behinderte<br />

zu schaffen und ihnen so ein neues zu Hause<br />

zu bieten.<br />

Diese Möglichkeit bot sich auch in der Bahnhofstraße<br />

42–44 an. Hier lagen gute Voraussetzungen<br />

für die Schaffung von behindertengerechten<br />

Wohnungen vor. Das Erdgeschoss<br />

ermöglichte eine freie Grundrissaufteilung,<br />

so konnten für Behinderte zusätzliche<br />

Wohnmöglichkeiten geschaffen und eine<br />

Steigerung der Wohnqualität erreicht werden.<br />

Aus zwei <strong>vorhandenen</strong> Eingangsbereichen<br />

wurden drei behindertengerechte Eingänge<br />

geschaffen, die jeweils zwei Wohnungen<br />

pro Eingang erschließen.<br />

Bei dem Projekt wurde ein Plattenbau, vom<br />

Typ WBS 70, aus den 80iger Jahren gewählt,<br />

der als einer der letzten Objekte zum August<br />

1989 der heutigen WBG Stadtfeld übergeben<br />

wurde. Nach längerem Leerstand des Erdgeschosses,<br />

wurde mit der Planung einer<br />

Gaststätte begonnen. Der Umbau wurde in<br />

Teilbereichen weitgehend fertiggestellt, aber<br />

eine Nutzung blieb aus.<br />

Die Wohnaufteilung wurde nach den Gegebenheiten<br />

großzügig, unter Berücksichtigung<br />

der DIN 18024 und DIN 18025 Teil 1<br />

und 2, fertiggestellt. Die eingebauten Bodenmaterialien<br />

wurden entsprechend ihrer<br />

Nutzung und Belastung als Kunststoffbelag<br />

bzw. Textilbelag für Rollstuhlbenutzer ausgewählt.<br />

Im rückwärtigen Bereich ist, um die Attraktivität<br />

der Wohnungen zu erhöhen, an den<br />

Wohnungen, die keinen Wintergarten vorweisen,<br />

der Anbau von Balkonen in der<br />

<strong>vorhandenen</strong> Hochparterre realisiert worden.<br />

Bei der Errichtung der Balkonanlagen ist die<br />

Trittebene in Zusammenhang mit dem Balkonfensterelement<br />

und der Wohntrittebene<br />

barrierefrei und behindertengerecht ausgebildet<br />

worden.<br />

Da sich die neuen behindertengerechten<br />

Wohnungen im Erdgeschoß befinden und<br />

die Fenster sich allgemein in einer niedrigen<br />

Höhe zum Gelände angeordnet sind, wurde<br />

ein besonderer Wert darauf gelegt, den<br />

Schallschutz und die Einbruchsicherheit der<br />

Fenster zu gewährleisten. Jedes Fenster ist<br />

mit einem elektrisch bedienbaren Rollo mit<br />

Aluminiumlamellen versehen. Weiterhin<br />

wurde die Sicherheit und der Komfort des<br />

zukünftigen Mieters durch den Einbau einer<br />

Videowechselsprechanlage mit Kartenmodul,<br />

sowie den von Innen bzw. von Außen bedienbaren<br />

elektrisch öffnenden Haustüren<br />

erhöht.


BARRIEREFREIES BAUEN AUS SICHT DER WOHNUNGSWIRTSCHAFT<br />

Die statistischen und demografischen Daten,<br />

insbesondere für Sachsen-Anhalt machen<br />

deutlich, dass Wohnungsunternehmen mit<br />

gewachsenen Bestands- und Mieterstrukturen<br />

langfristig im Wettbewerb nur bestehen<br />

können, wenn sie sich mit ihrer Bestandsentwicklung<br />

und -pflege und ihrem Dienstleistungsangebot<br />

auf die sich ändernden<br />

Bedingungen einstellen. Die wohnungswirtschaftliche<br />

Lage erfordert die Bereitstellung<br />

von Wohnraum für die verschiedensten<br />

Nutzergruppen. Ein besonderes Augenmerk<br />

gilt gerade wegen der demografischen Zahlen<br />

der Gruppe der Älteren als Mieter bzw.<br />

Mietinteressenten. Auch wenn bei dieser<br />

Zielgruppe sozialpolitische Überlegungen<br />

eine nicht zu unterschätzende Bedeutung<br />

haben, stehen doch überwiegend wirtschaftliche<br />

Erwägungen im Vordergrund unternehmerischer<br />

Entscheidungen. Dabei geht es<br />

in erster Linie darum, den Älteren das W<strong>ohne</strong>n<br />

in der angestammten Wohnung so lange<br />

wie möglich zu erhalten. Damit werden nicht<br />

nur Fluktuations- und Leerstandskosten vermieden,<br />

sondern auch Beiträge zur sozialen<br />

Stabilität in den Wohnquartieren geleistet.<br />

Denn oft sind gerade die Älteren die treuesten<br />

Mieter, die nicht nur die Miete pünktlich<br />

bezahlen und sich vertragstreu verhalten,<br />

sondern auch das Nachbarschaftsgefüge<br />

aktiv bewahren.<br />

Auch wenn die Bereitschaft älterer Menschen<br />

zur Veränderung ihrer Wohnsituation<br />

in Zukunft steigen wird, wollen die meisten<br />

Älteren ihre Selbständigkeit und ihren eigenen<br />

Lebensstil in der bisherigen Wohnung<br />

und Wohnumgebung bewahren. Neben einem<br />

gezielten Umzugsmanagement für umzugswillige<br />

ältere Menschen müssen die<br />

Wohnungsunternehmen deshalb gezielt Anpassungsmaßnahmen<br />

im Wohnungsbestand<br />

durchführen und zusätzlichen Service bzw.<br />

Dienstleistungen anbieten, die es den älteren<br />

Menschen ermöglichen, bis ins hohe Alter<br />

ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei<br />

wird es stärker noch als bisher darauf<br />

ankommen, die Bedürfnisse und Wünsche<br />

der älteren Mieterinnen und Mieter in die<br />

unternehmerischen Entscheidungsprozesse<br />

mit einzubeziehen. Denn die Zeiten, in denen<br />

ältere Menschen als anspruchslose Nehmer<br />

von Angeboten an sozialen Diensten aufgetreten<br />

sind, für die Passivität und Schwellenängste<br />

gegenüber Diensten und Behörden<br />

typisch waren, sind vorbei.<br />

Grundvoraussetzung für eine selbständige<br />

Haushaltsführung auch im Alter ist eine<br />

barrierefreie Wohnung und ein weitgehend<br />

barrierefreies Wohnumfeld. Oftmals sind es<br />

nur Kleinigkeiten und geringfügige Umbaumaßnahmen,<br />

die Gefahrenquellen beseitigen<br />

und die Wohnqualität älterer Menschen erheblich<br />

steigern. Das können z. B. der Einbau<br />

eines Waschbeckens, das auch im Sitzen<br />

benutzt werden kann oder die Montage von<br />

Stützgriffen am WC sein.<br />

Neben diesen eher technischen Aspekten<br />

kommt dem Service-, Dienstleistungs- oder<br />

Betreuungsangebot entscheidende Bedeutung<br />

für die Qualität des W<strong>ohne</strong>ns im Alter<br />

und für das Verbleiben in der angestammten<br />

Wohnung zu. Auch wenn ältere Menschen<br />

grundsätzlich keine anderen Wohnbedürfnisse<br />

haben als jüngere Menschen, entwickelt<br />

sich bei ihnen mit steigendem Alter<br />

ein zunehmender Bedarf an Betreuung.<br />

Diese wünschen sie eher in ihrer normalen<br />

Wohn- und Lebenswelt als in Sonderformen.<br />

Hieraus kann abgeleitet werden, dass die<br />

Wohnverhältnisse älterer Menschen breitenwirksam<br />

im normalen Wohnungsmarkt, insbesondere<br />

wegen seiner zahlenmäßigen<br />

Bedeutung im Wohnungsbestand, verbessert<br />

werden sollten.<br />

Hierin liegt die besondere Herausforderung<br />

für die unternehmerische Wohnungswirtschaft,<br />

die sich nicht nur beim Thema<br />

„<strong>Barrierefreie</strong>s W<strong>ohne</strong>n“ auf die Gruppe<br />

der älteren Mitbürger bezieht, sondern auf<br />

alle, für die Barrierefreiheit eine wichtige<br />

Voraussetzung für gutes W<strong>ohne</strong>n ist.<br />

Die Wohnungswirtschaft wird diese Herausforderung<br />

bestehen, indem sie Entscheidungen<br />

über Servicekonzepte, Betreuungsleistungen,<br />

Kooperation mit Dritten, Organisation<br />

und Finanzierung auf Grundlage fundierter<br />

Erkenntnisse für ihren Wohnungsbestand<br />

in Richtung „<strong>Barrierefreie</strong>s W<strong>ohne</strong>n“<br />

und auch im Übrigen trifft.<br />

Riecke/Meißner<br />

Beispiel Betreuungsvertrag<br />

Quelle: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.<br />

29


MÖGLICHKEITEN DER FÖRDERUNG für Wohnungsanpassungsmaßnahmen<br />

Aktuelle Fördermöglichkeiten des Ministeriums Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt können dort erfragt werden.<br />

Steuerliche<br />

Förderung nach dem<br />

Investitionszulagengesetz<br />

Pflegekassen der<br />

Krankenkassen<br />

Landesamt für Versorgung<br />

und Soziales -<br />

Hauptfürsorgestelle<br />

– Schwerbehindertenrecht<br />

–<br />

Landesamt für Versorgung<br />

und Soziales -<br />

Hauptfürsorgestelle<br />

Leistungen<br />

nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />

(BSHG)<br />

Antragsberechtigt<br />

Vermieter oder Eigentümer<br />

von Wohnungen, die vor<br />

dem 01.01.1991 fertiggestellt<br />

sind.<br />

Pflegebedürftige, für die eine<br />

Pflegestufe festgesetzt<br />

worden ist.<br />

Schwerbehinderte oder<br />

Schwerbehinderten Gleichgestellte,<br />

die sich in einem<br />

Arbeitsverhältnis befinden.<br />

Beschädigte oder Hinterbliebene<br />

nach dem<br />

• Bundesversorgungsgesetz<br />

• Häftlingshilfegesetz<br />

• Opferentschädigungsgesetz<br />

• Zivildienstgesetz<br />

• Soldatenversorgungsgesetz<br />

• Bundes-Seuchengesetz<br />

Wer körperlich,<br />

geistig oder seelisch auf<br />

Dauer wesentlich behindert<br />

ist oder wem eine solche<br />

Behinderung droht, hat Anspruch<br />

auf Leistungen der<br />

Eingliederungshilfe.<br />

Was wird gefördert<br />

Modernisierungsmaßnahmen<br />

– dazu gehören auch<br />

Anpassungsmaßnahmen<br />

von Wohnungen<br />

Maßnahmen zur Verbesserung<br />

des individuellen Wohnumfeldes<br />

des Pflegebedürftigen,<br />

wenn<br />

dadurch im Einzelfall<br />

• die häusliche Pflege<br />

überhaupt ermöglicht<br />

wird,<br />

• die häusliche Pflege<br />

erheblich erleichtert<br />

wird,<br />

• eine möglichst selbständige<br />

Lebensführung<br />

wiederhergestellt<br />

wird.<br />

Maßnahmen zur Anpassung<br />

von Wohnraum und<br />

seiner Ausstattung an die<br />

besonderen behinderungsgerechten<br />

Bedürfnisse.<br />

Maßnahmen zur baulichen<br />

Veränderung und besonderen<br />

Ausstattung von behindertengerechtem/<br />

altengerechtem<br />

Wohnraum.<br />

Hilfe bei der Beschaffung<br />

und Erhaltung einer Wohnung,<br />

die den besonderen<br />

Bedürfnissen des Behinderten<br />

entspricht.<br />

Art und Höhe der Förderung<br />

Zulage von 15 %<br />

der den Betrag von<br />

2.556 € übersteigenden<br />

Summe der Modernisierungskosten<br />

Zuschuss in Höhe von bis<br />

zu 2.556 € je Maßnahme.<br />

Der Eigenanteil beträgt 10<br />

% der Kosten,<br />

jedoch höchstens<br />

50 % der monatlichen<br />

Bruttoeinnahmen.<br />

Förderung durch Zuschüsse<br />

und/oder Darlehen je nach<br />

Einzelfall bis zu 100 % der<br />

anrechenbaren Kosten.<br />

Förderung durch Zuschüsse<br />

und/oder Darlehen je nach<br />

Einzelfall bis zu 100 % der<br />

anrechenbaren Kosten.<br />

Beihilfen oder Darlehen<br />

Antragstellung<br />

Anträge sind nach Abschluss<br />

der Maßnahmen<br />

beim zuständigen Finanzamt<br />

zu stellen.<br />

Anträge sind vor Beginn der<br />

Maßnahmen bei der zuständigen<br />

Pflegekasse zu stellen.<br />

Anträge sind vor Beginn der<br />

Maßnahmen beim<br />

Landesamt für Versorgung<br />

und Soziales,<br />

Hauptfürsorgestelle,<br />

Nietlebener Straße 1,<br />

06126 Halle zu stellen.<br />

Anträge sind vor Beginn der<br />

Maßnahmen beim<br />

Landesamt für Versorgung<br />

und Soziales,<br />

Hauptfürsorgestelle,<br />

Nietlebener Straße 1,<br />

06126 Halle zu stellen.<br />

Anträge sind vor Beginn der<br />

Maßnahmen beim zuständigen<br />

Sozialamt zu stellen.<br />

30<br />

Recherchestand Juni 2003


LITERATURÜBERSICHT<br />

Wünsche Hörgeschädigter an Krankenhäuser<br />

AGHG Arbeitsgemeinschaft der Hörgeschädigten im<br />

Großraum Hannover e.V. (Hrsg.); Hannover<br />

Altenwohnungen im Betreuungsangebot – Grundlagen<br />

für die Planung und Errichtung<br />

Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes <strong>Bauen</strong> e.V.; Kiel<br />

<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong> – Grundlagen und Planungsmöglichkeiten<br />

– Materialien der Beratungsstelle für behindertengerechtes<br />

und altersgerechtes <strong>Bauen</strong><br />

Architektenkammer Niedersachsen; Hannover<br />

Arbeitsblätter „<strong>Bauen</strong> und W<strong>ohne</strong>n für Behinderte“ Nr. 5<br />

W<strong>ohne</strong>n <strong>ohne</strong> <strong>Barrieren</strong><br />

Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hrsg.); München<br />

Anregungen für die Errichtung rollstuhlgerechter Patientenzimmer<br />

Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen<br />

(Hrsg.); Hannover<br />

ExWost-Informationen zum Forschungsfeld „Ältere<br />

Menschen und ihr Wohnquartier“, Nr. 04.12<br />

Breuer, Bernd; Bundesforschungsanstalt für Landeskunde<br />

und Raumordnung (Hrsg.); Bonn<br />

W<strong>ohne</strong>n im Alter - Zuhause im Wohnquartier: Forschungsvorhaben<br />

des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus<br />

Breuer et.al.; Bundesministerium für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau (Hrsg.); Bonn<br />

Gesundheitsschutz – Arbeitsplätze für Behinderte und<br />

Leistungsgewandelte<br />

Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.); Elias, Hermann-Josef;<br />

Mecheln, H.-D. (Bearbeiter); Dortmund<br />

Wegweiser – Eingliederung von Behinderten in Arbeit,<br />

Beruf und Gemeinschaft<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.);<br />

Frankfurt a. M.<br />

Selbstbestimmt W<strong>ohne</strong>n im Alter – Newsletter Bundesmodellprogramm<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />

Jugend (Hrsg.)<br />

Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen<br />

Raum – Handbuch für Planer und Praktiker<br />

Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.); Bonn<br />

Gästefreundliche, behindertengerechte Gestaltung von<br />

verkehrlichen und anderen Infrastruktureinrichtungen in<br />

Touristikgebieten – ein Handbuch für Planer und Praktiker<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

(Hrsg.); Heft 98/ 52; Bonn<br />

Tourismus für behinderte Menschen, Angebotsplanung,<br />

Angebotsumsetzung, Öffentlichkeitsarbeit<br />

DEHOGA (Hrsg.); Deutscher Hotel- und Gaststättenverband,<br />

Gastgewerbliche Schriftenreihe 83; Gugg & Hank-<br />

Haase; Bonn<br />

Faktische Zugangsbarrieren als „Benachteiligung“, Integration<br />

in Kindergärten und Schulen, Baumaßnahmen<br />

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange<br />

der Behinderten (Hrsg.); Bonn<br />

Spaziergang durch einen barrierefreien Lebensraum<br />

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange<br />

der Behinderten (Hrsg.); Philippen, Prof. D. P.; Bonn<br />

Betreutes Seniorenw<strong>ohne</strong>n – Arbeitshilfe für Beraterinnen<br />

und Berater<br />

Kuratorium Deutsche Altershilfe<br />

Lebenslaufw<strong>ohne</strong>n – Ratgeber zum <strong>Bauen</strong> für Mobilitätsbehinderte<br />

Doose, Volker; Fördergemeinschaft der Querschnittsgelähmten<br />

in Deutschland e.V. (Hrsg.); Bonn<br />

Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen<br />

Raum – Handbuch für Planer und Praktiker zur bürgerfreundlichen<br />

und behindertengerechten Gestaltung des<br />

Kontrastes, der Helligkeit, der Farbe und der Form von<br />

optischen Zeichen und Markierungen in Verkehrsräumen<br />

und Gebäuden<br />

Echtendorf et al. (Forschungsgemeinschaft „Auto – Sicht<br />

– Sicherheit“); Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.);<br />

Bonn<br />

Betreutes W<strong>ohne</strong>n – Was Sie über Leistungen, Kosten<br />

und Verträge wissen sollten<br />

Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V.<br />

Sozialer Wandel – W<strong>ohne</strong>n im Alter<br />

Loeschcke, Gerhard (HRSG.); Verlag das Beispiel GmbH,<br />

Darmstadt<br />

Betreutes W<strong>ohne</strong>n<br />

Loeschcke/Pourat; Verlag W. Kohlhammer Stuttgart<br />

Berlin Köln<br />

Wohnungsbau für alte und behinderte Menschen<br />

Loeschke/Pourat; Verlag W. Kohlhammer Stuttgart Berlin<br />

Köln<br />

Wieviel Raum braucht der Mensch<br />

Weißenhof-Institut Stuttgart; Aries Verlag München<br />

Planen und <strong>Bauen</strong> für das Alter – W<strong>ohne</strong>n im dritten<br />

Lebensabschnitt<br />

Lorenz, Peter; Verlagsanstalt Alexander Koch<br />

<strong>Barrierefreie</strong>s Planen und <strong>Bauen</strong> für Senioren und behinderte<br />

Menschen<br />

Marx, Lothar; Karl Krämer Verlag Stuttgart + Zürich<br />

Schriftenreihe im Freistaat Sachsen Heft Nr. 1 – Planungsgrundlagen<br />

für barrierefreie Gestaltung des öffentlichen<br />

Verkehrsraumes<br />

Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, und Familie;<br />

Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

Schriftenreihe im Freistaat Sachsen Heft Nr. 2 - Planungsgrundlagen<br />

für barrierefreie, öffentlich zugängige Gebäude,<br />

andere bauliche Anlagen und Einrichtungen<br />

Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, und Familie;<br />

Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

Schriftenreihe im Freistaat Sachsen Heft Nr. 3 – Planungsgrundlagen<br />

für barrierefreie Wohnungen<br />

Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, und Familie;<br />

Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

Schriftenreihe im Freistaat Sachsen Heft Nr. 4<br />

Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, und Familie;<br />

Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit<br />

Beispieldokumentation Behindertenfreundliche Umwelt<br />

Schriftenreihe des Bundesministeriums für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau; Bau- und Wohnungsforschung<br />

Zweiter Altenbericht – W<strong>ohne</strong>n im Alter<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />

Jugend<br />

Barrierefrei <strong>Bauen</strong> für Behinderte und Betagte<br />

Stemshorn, Axel; Koch Verlag<br />

Selbständigkeit durch betreutes W<strong>ohne</strong>n im Alter<br />

Wüstenrot Stiftung Deutscher Eigenheimverein e.V.<br />

Schriftenreihe Heft 5 – Planen und <strong>Bauen</strong> für alte und<br />

behinderte Menschen<br />

Ministerium für Stadtentwicklung, W<strong>ohne</strong>n und Verkehr<br />

des Landes Brandenburg<br />

Behindertengerechte Verkehrsanlagen – Planungshandbuch<br />

für Architekten und Ingenieure<br />

Ackermann/Bartz/Feller; Werner Verlag<br />

Wohnungen für ältere Menschen (Planung/Ausstattung/<br />

Hilfsmittel)<br />

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und<br />

Städtebau, Bonn<br />

W<strong>ohne</strong>n <strong>ohne</strong> <strong>Barrieren</strong> – Leitfaden zum Planen, <strong>Bauen</strong>,<br />

Einrichten barrierefreier Wohnungen<br />

Reichsbund e.V., Bonn<br />

<strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen – Leitfaden für Architekten,<br />

Fachingenieure und Bauherren zur DIN 18025 Teil 1 und<br />

Teil 2<br />

Bayerische Architektenkammer<br />

BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />

Lebensraum für alle Menschen“ Teil 1 und 2<br />

<strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen für Rollstuhlfahrer<br />

Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />

e.V.<br />

BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />

Lebensraum für alle Menschen“ Teil 3<br />

<strong>Barrierefreie</strong> Sanitärräume und das Bad für den Rollstuhlbenutzer<br />

in barrierefreien Wohnungen<br />

Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />

e.V.<br />

BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />

Lebensraum für alle Menschen“ Teil 4<br />

Die barrierefreie Küche<br />

Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />

e.V.<br />

BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />

Lebensraum für alle Menschen“ Teil 5/6 (Doppelband)<br />

Barrierefrei <strong>Bauen</strong> Öffentlich zugängige Gebäude und<br />

Arbeitsstätten<br />

Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />

e.V.<br />

BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />

Lebensraum für alle Menschen“ Teil 7<br />

<strong>Barrierefreie</strong>r Aufzug nach TRA 1300<br />

Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />

e.V.<br />

BSK – Soforthilfe – Planungsberater – „<strong>Barrierefreie</strong>r<br />

Lebensraum für alle Menschen“ Teil 8<br />

Unfall-Prävention im Wohnbereich<br />

Philippen, Prof. D. P.; Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter<br />

e.V.<br />

<strong>Barrierefreie</strong> Arbeitswelt für Menschen mit und <strong>ohne</strong><br />

Behinderungen<br />

Philippen, Prof. D. P.; Verwaltungs-Berufsgenossenschaft/<br />

Prävention<br />

Checkliste zur Prüfung der baulichen Voraussetzungen<br />

Dipl.-Ing. Udo Rheinländer, Arbeitsgruppe „<strong>Barrierefreie</strong>s<br />

<strong>Bauen</strong>“ der Architektenkammer Sachsen-Anhalt<br />

Entscheidungshilfen 15 – W<strong>ohne</strong>n im Alter<br />

Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.<br />

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BAUBESTIMMUNGEN, NORMEN, GESETZE<br />

ANSPRECHPARTNER<br />

Technische Baubestimmungen und Normen<br />

DIN 18024 Teil 1 (1998-01)<br />

<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong><br />

Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen<br />

sowie Spielplätze, Beuth Verlag GmbH<br />

DIN 18024 Teil 2 (1996-11)<br />

<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong><br />

öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten, Beuth<br />

Verlag GmbH<br />

DIN 18025 Teil 1(1992-12)<br />

<strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen<br />

Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Beuth Verlag GmbH<br />

DIN 18025 Teil 2 (1992-12)<br />

<strong>Barrierefreie</strong> Wohnungen<br />

Wohnungen für Schwerbehinderte, Beuth Verlag GmbH<br />

DIN 18034, (1988-10)<br />

Spielplätze und Freiflächen zum Spielen<br />

Grundlagen und Hinweise für die Objektplanung, Beuth<br />

Verlag GmbH<br />

DIN 33942, (1998-09)<br />

<strong>Barrierefreie</strong> Spielplatzgeräte<br />

Sicherheitstechnische Anforderungen, Beuth Verlag<br />

GmbH<br />

DIN 32984, Entwurf (1996-12)<br />

Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum,<br />

Beuth Verlag GmbH<br />

DIN 32981, (1994-10)<br />

Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßen-Verkehrsanlagen<br />

(SVA)<br />

Anforderungen, Beuth Verlag GmbH<br />

DIN 15325, (1990-12)<br />

Bedienungs-, Signalelemente und Zubehör<br />

ISO 4190-5 Ausgabe 1987 modifiziert, Beuth Verlag<br />

GmbH<br />

DIN 24970, (1998-05)<br />

Dienstleistungsautomaten, Fahrausweisautomaten<br />

Begriffe, Beuth Verlag GmbH<br />

DIN 24972, (1998-08)<br />

Dienstleistungsautomaten, Fahrausweisautomaten<br />

Anforderungen an Betätigungs- und Anzeigenelemente,<br />

Beuth Verlag GmbH<br />

Bitte beachten Sie den Entwurf DIN 18030 (2002-11)<br />

<strong>Barrierefreie</strong>s <strong>Bauen</strong>, Planungsgrundlagen<br />

Im Laufe des Jahres 2003 ist mit der Verabschiedung<br />

der DIN zu rechnen.<br />

Weitergehende Gesetze<br />

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen,<br />

01. Mai 2002;<br />

BGB Jg. 2002 Teil I Nr. 28<br />

Gesetz zur Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter<br />

Menschen in Sachsen-Anhalt,<br />

20. November 2001;<br />

GVBl.LSA Nr. 50/ 2001<br />

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt,<br />

09. Februar 2001;<br />

GVBl.LSA Nr. 6/ 2001<br />

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Bauordnung<br />

Sachsen-Anhalt,<br />

20. Mai 2002;<br />

RdErl. vom 21.05.2002<br />

Heimmindestbauverordnung,<br />

03. Mai 1983<br />

BGBl. Jg. 1983 Teil I<br />

Architektenkammer Sachsen-Anhalt<br />

Fürstenwall 3<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. (0391) 536110<br />

Fax (0391) 5619296<br />

e-Mail: info@ak-lsa.de<br />

www.ak-lsa.de<br />

Verband der Wohnungsgenossenschaften<br />

Sachsen-Anhalt e. V.<br />

Olvenstedter Straße 66<br />

39108 Magdeburg<br />

Tel. (03 91) 74417-0<br />

Fax (03 91) 74417-99<br />

e-Mail: info-vdwg@vdwvdwg.de<br />

www.vdwvdwg.de<br />

Verband der Wohnungswirtschaft<br />

Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Olvenstedter Straße 66<br />

39108 Magdeburg<br />

Tel. (03 91) 74419-0<br />

Fax (03 91) 74419-99<br />

e-Mail: info-vdw@vdwvdwg.de<br />

www.vdwvdwg.de<br />

Planungsbüro Decker & Wagner<br />

Harnackstraße 1<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. (0391) 5619728<br />

Fax (0391) 5619729<br />

e-Mail: decker_wagner@t-online.de<br />

Kirchner & Przyborowski<br />

Architekten BDA<br />

An der Kälberweide 6<br />

39114 Magdeburg<br />

Tel. (0391) 818340<br />

Fax (0391) 8355153<br />

„Die Architekten“<br />

Einsteinstraße 9<br />

39104 Magdeburg<br />

Tel. (0391) 744290<br />

Fax (0391) 7442999<br />

e-Mail: info@pz-amobi.de<br />

www.pz-amobi.de<br />

Freier Architekt<br />

Herr Dipl.-Ing. Rheinländer<br />

Lettiner Straße 18<br />

06120 Halle (Saale)<br />

Tel. (0345) 3880595<br />

Fax (0345) 2080001<br />

Weitere Normen<br />

Erschienen im Beuth Verlag:<br />

DIN 1450, DIN 5340, DIN 18041, DIN 32975, DIN 33455,<br />

DIN EN 81-70, Deutsche Fassung prEN 81-70,<br />

E DIN ISO 3864-1, GUV 26.17<br />

32


ISBN 3-93-5590-98-9

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