Bauen ohne Barrieren - Barrierefreie Umgestaltung vorhandenen ...
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Begegnungsstätten im unmittelbaren Umfeld der<br />
Wohnungen für ältere und mobilitätseingeschränkte<br />
Bürger fördern die Kommunikation unter den Bew<strong>ohne</strong>rn.<br />
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3<br />
1 Derzeitiger, noch zu verändernder Zustand:<br />
Die Rampe ist bisher durch eine Treppe ersetzt<br />
worden.<br />
2 Geplanter barrierefreier Zugang zur Begegnungsstätte,<br />
der auch Rollstuhlbenutzern der benachbarten<br />
Wohnungen eine aktive Teilnahme am<br />
Leben ermöglichen soll<br />
3 Geschäfte im Wohnumfeld: Unmöglichkeit der<br />
barrierefreien Gestaltung von Eingangsbereichen<br />
die einen großen Teil des Tages in ihrer Wohnung<br />
oder im unmittelbaren Bereich der<br />
Wohnung verbringen.<br />
Die Anlage von erlebnisreichen, barrierefreien<br />
Wegen erleichtert die tägliche „Benutzung“<br />
des Wohnumfeldes für mobilitätseingeschränkte<br />
Mieter und macht den Spaziergang<br />
interessanter.<br />
Wege in seitlich abfallendem Gelände sind<br />
absturzsicher zu gestalten. Bei Benutzung<br />
durch Rollstuhlfahrer müssen sie mindestens<br />
150 cm breit und stufenlos sein. Gehwege<br />
sollten nicht mehr als 3 % Längsgefälle aufweisen.<br />
Ist das Gefälle größer, sind Verweilplätze<br />
einzurichten. Selbstverständlich ist,<br />
dass neben der Stufenlosigkeit auch eine<br />
Schwellenlosigkeit gefordert ist bzw. Schwellen<br />
in Zugangsbereichen nicht höher als<br />
2,5 cm sein dürfen.<br />
Als Abgrenzung zu bepflanzten bzw. unbefestigten<br />
Flächen sollten Borde mit 5 cm<br />
Höhe angeordnet werden.<br />
Grünflächen<br />
Ein überlegt gestalteter Hof- und Grünbereich<br />
kann durch die stimulierende und gleichzeitig<br />
beruhigende Wirkung von Luft, Sonne und<br />
Grün die Möglichkeiten zur physischen und<br />
psychischen Erholung bieten.<br />
Die Grünflächen und Pflanzungen im Freibereich<br />
sollten abwechslungsreich gestaltet<br />
und kleinteilig zoniert werden. Eine Mischung<br />
von Stauden und Büschen, die zu unterschiedlichen<br />
Jahreszeiten blühen, schafft<br />
Erlebnisvielfalt im näheren Wohnumfeld, die<br />
gerade für bewegungseingeschränkte Menschen<br />
wichtig ist. Neben einem pflegeleichten<br />
Ziergarten können Teile des Freibereiches<br />
auch als Nutzgarten angelegt werden, wo<br />
interessierte Bew<strong>ohne</strong>r sich gelegentlich<br />
der Gartenarbeit widmen können.<br />
Pflanzbehälter auf einem Untergestell können<br />
sogar Rollstuhlbenutzern noch gärtnerische<br />
Betätigung ermöglichen, des weiteren<br />
lassen sie bei schwereren Behinderungen<br />
zumindest das Fühlen und Riechen zu.<br />
Eine Gartenbank oder eine Sitzgruppe dient<br />
zur Ruhepause. Der Belag von Sitzterrassen<br />
sollte hart, eben und rutschfest mit nur schmalen<br />
Fugen sein.<br />
Öffentlich zugängliche Grünflächen müssen<br />
barrierefrei gestaltet sein.<br />
Wasserflächen<br />
Eine Wasserfläche als Teich oder ein kleiner<br />
Wasserlauf verleihen dem Hof- und Grünbereich<br />
einen zusätzlichen Reiz.<br />
Die Wasserfläche sollte durch umgebende<br />
Pflanzbeete, Kieselflächen bzw. größere<br />
Steine abgeteilt sein, damit ein Rollstuhlbenutzer<br />
nicht ins Wasser stürzen kann. Alternativ<br />
kann der Übergang vom Weg zur Wasserfläche<br />
sehr flach (max. 4 % Gefälle) sein,<br />
mit befestigter und befahrbarer Randzone.<br />
Tiere<br />
Wo Pflege und Unterhaltung gesichert sind,<br />
kann schließlich die Tierhaltung im Freien<br />
ein zusätzliches Angebot darstellen – sei es<br />
in Volieren oder in einem kleinen Gartenteich.<br />
Die Kriterien der Gestaltung<br />
im Straßenraum und<br />
des erweiterten Wohnumfeldes<br />
Wohnungseigentümer haben in der Regel<br />
keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung<br />
der Straßen und der Einrichtung von Parkanlagen<br />
u. ä. in den Wohngebieten. Sie<br />
sollten aber gemeinsam mit den Nachbarn<br />
und den kommunalen Einrichtungen dafür<br />
Sorge tragen, dass auch das weitere Umfeld<br />
der Wohnbereiche, in denen ältere, mobilitätseingeschränkte<br />
und behinderte Mieter<br />
w<strong>ohne</strong>n, weitgehend barrierefrei umgestaltet<br />
wird. Im Interesse der Mieter gilt es sich<br />
dafür einzusetzen, dass der öffentliche Nahverkehr,<br />
was Linienführung, Haltepunkte<br />
und Tarifgestaltung angeht, auf die Bedürfnisse<br />
dieser Personen abgestimmt wird.<br />
Technische Bestimmungen für die Gestaltung<br />
des Straßenraums und der öffentlichen<br />
Bereiche sind den DIN zu entnehmen. Bänke<br />
und Sitzgelegenheiten sollten in einem angemessenen<br />
Anteil mit Rückenlehnen und<br />
Armlehnen für Senioren ausgestattet sein.<br />
Die Sitzfläche sollte eine Höhe zwischen 45<br />
und 48 cm betragen.<br />
Auch hier gilt der Hinweis, dass die DIN-<br />
Normen sich derzeit in Überarbeitung befinden.<br />
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