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Bauen ohne Barrieren - Barrierefreie Umgestaltung vorhandenen ...

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Begegnungsstätten im unmittelbaren Umfeld der<br />

Wohnungen für ältere und mobilitätseingeschränkte<br />

Bürger fördern die Kommunikation unter den Bew<strong>ohne</strong>rn.<br />

1 2<br />

3<br />

1 Derzeitiger, noch zu verändernder Zustand:<br />

Die Rampe ist bisher durch eine Treppe ersetzt<br />

worden.<br />

2 Geplanter barrierefreier Zugang zur Begegnungsstätte,<br />

der auch Rollstuhlbenutzern der benachbarten<br />

Wohnungen eine aktive Teilnahme am<br />

Leben ermöglichen soll<br />

3 Geschäfte im Wohnumfeld: Unmöglichkeit der<br />

barrierefreien Gestaltung von Eingangsbereichen<br />

die einen großen Teil des Tages in ihrer Wohnung<br />

oder im unmittelbaren Bereich der<br />

Wohnung verbringen.<br />

Die Anlage von erlebnisreichen, barrierefreien<br />

Wegen erleichtert die tägliche „Benutzung“<br />

des Wohnumfeldes für mobilitätseingeschränkte<br />

Mieter und macht den Spaziergang<br />

interessanter.<br />

Wege in seitlich abfallendem Gelände sind<br />

absturzsicher zu gestalten. Bei Benutzung<br />

durch Rollstuhlfahrer müssen sie mindestens<br />

150 cm breit und stufenlos sein. Gehwege<br />

sollten nicht mehr als 3 % Längsgefälle aufweisen.<br />

Ist das Gefälle größer, sind Verweilplätze<br />

einzurichten. Selbstverständlich ist,<br />

dass neben der Stufenlosigkeit auch eine<br />

Schwellenlosigkeit gefordert ist bzw. Schwellen<br />

in Zugangsbereichen nicht höher als<br />

2,5 cm sein dürfen.<br />

Als Abgrenzung zu bepflanzten bzw. unbefestigten<br />

Flächen sollten Borde mit 5 cm<br />

Höhe angeordnet werden.<br />

Grünflächen<br />

Ein überlegt gestalteter Hof- und Grünbereich<br />

kann durch die stimulierende und gleichzeitig<br />

beruhigende Wirkung von Luft, Sonne und<br />

Grün die Möglichkeiten zur physischen und<br />

psychischen Erholung bieten.<br />

Die Grünflächen und Pflanzungen im Freibereich<br />

sollten abwechslungsreich gestaltet<br />

und kleinteilig zoniert werden. Eine Mischung<br />

von Stauden und Büschen, die zu unterschiedlichen<br />

Jahreszeiten blühen, schafft<br />

Erlebnisvielfalt im näheren Wohnumfeld, die<br />

gerade für bewegungseingeschränkte Menschen<br />

wichtig ist. Neben einem pflegeleichten<br />

Ziergarten können Teile des Freibereiches<br />

auch als Nutzgarten angelegt werden, wo<br />

interessierte Bew<strong>ohne</strong>r sich gelegentlich<br />

der Gartenarbeit widmen können.<br />

Pflanzbehälter auf einem Untergestell können<br />

sogar Rollstuhlbenutzern noch gärtnerische<br />

Betätigung ermöglichen, des weiteren<br />

lassen sie bei schwereren Behinderungen<br />

zumindest das Fühlen und Riechen zu.<br />

Eine Gartenbank oder eine Sitzgruppe dient<br />

zur Ruhepause. Der Belag von Sitzterrassen<br />

sollte hart, eben und rutschfest mit nur schmalen<br />

Fugen sein.<br />

Öffentlich zugängliche Grünflächen müssen<br />

barrierefrei gestaltet sein.<br />

Wasserflächen<br />

Eine Wasserfläche als Teich oder ein kleiner<br />

Wasserlauf verleihen dem Hof- und Grünbereich<br />

einen zusätzlichen Reiz.<br />

Die Wasserfläche sollte durch umgebende<br />

Pflanzbeete, Kieselflächen bzw. größere<br />

Steine abgeteilt sein, damit ein Rollstuhlbenutzer<br />

nicht ins Wasser stürzen kann. Alternativ<br />

kann der Übergang vom Weg zur Wasserfläche<br />

sehr flach (max. 4 % Gefälle) sein,<br />

mit befestigter und befahrbarer Randzone.<br />

Tiere<br />

Wo Pflege und Unterhaltung gesichert sind,<br />

kann schließlich die Tierhaltung im Freien<br />

ein zusätzliches Angebot darstellen – sei es<br />

in Volieren oder in einem kleinen Gartenteich.<br />

Die Kriterien der Gestaltung<br />

im Straßenraum und<br />

des erweiterten Wohnumfeldes<br />

Wohnungseigentümer haben in der Regel<br />

keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung<br />

der Straßen und der Einrichtung von Parkanlagen<br />

u. ä. in den Wohngebieten. Sie<br />

sollten aber gemeinsam mit den Nachbarn<br />

und den kommunalen Einrichtungen dafür<br />

Sorge tragen, dass auch das weitere Umfeld<br />

der Wohnbereiche, in denen ältere, mobilitätseingeschränkte<br />

und behinderte Mieter<br />

w<strong>ohne</strong>n, weitgehend barrierefrei umgestaltet<br />

wird. Im Interesse der Mieter gilt es sich<br />

dafür einzusetzen, dass der öffentliche Nahverkehr,<br />

was Linienführung, Haltepunkte<br />

und Tarifgestaltung angeht, auf die Bedürfnisse<br />

dieser Personen abgestimmt wird.<br />

Technische Bestimmungen für die Gestaltung<br />

des Straßenraums und der öffentlichen<br />

Bereiche sind den DIN zu entnehmen. Bänke<br />

und Sitzgelegenheiten sollten in einem angemessenen<br />

Anteil mit Rückenlehnen und<br />

Armlehnen für Senioren ausgestattet sein.<br />

Die Sitzfläche sollte eine Höhe zwischen 45<br />

und 48 cm betragen.<br />

Auch hier gilt der Hinweis, dass die DIN-<br />

Normen sich derzeit in Überarbeitung befinden.<br />

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