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Bauliche Standards für Jugendwohnheime

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<strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong><br />

Empfehlungen des Architektenausschusses <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

1. Grund der Formulierung baulicher <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> Neu- und Umbaumaßnahmen,<br />

über die einschlägigen Verordnungen und Normen hinaus, ist die Schaffung einer<br />

einheitlichen Grundlage <strong>für</strong><br />

– die fachliche Beratung der Heimträger und Heimleitungen<br />

– die Festlegung eines Kostenrahmens<br />

– die Planung von ArchitektInnen und FachplanerInnen<br />

Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />

Um späteren Fehlplanungen vorzubeugen sind die Einrichtungen zukünftig verpflichtet, in der Phase der baulichen<br />

Vorplanung, im Rahmen der ersten vorläufigen Kostenschätzung, vorsorglich bei einem Investionsvolumen<br />

ab 500 TDM, die Planungen mit den Spitzenverbänden und Bewilligungsbehörden zu besprechen und abzustimmen.<br />

Der Antrag ist dem Architektenausschuß der LAG JSA NRW vorzulegen. In dieser Bearbeitungsphase ist die<br />

Einteilung der einzelnen Bauabschnitte und deren Baukostenvolumen zu entwickeln.<br />

2. Zielsetzung der baulichen <strong>Standards</strong> ist es,<br />

– den Bedürfnissen wechselnder Zielgruppen sowie den sich veränderenden Wohnansprüchen<br />

von jungen Menschen in <strong>Jugendwohnheime</strong>n gerecht zu werden<br />

– die Baukosten und Instandhaltungskosten zielgerichtet zu optimieren<br />

– umweltverträgliche Bauweise und Nutzung der Gebäude zu fördern<br />

Je nach Wohn- und Betreuungsangebot sind die nachfolgenden <strong>Standards</strong> individuell anzupassen<br />

und mit den Spitzenverbänden abzustimmen.<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> – Empfehlungen des Architektenausschusses <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> des Landes NRW 1


3. <strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong><br />

3.1. Raumprogramm/Ausstattung<br />

3.1.1. Wohnheimzimmer/Naßzellen/Küchen<br />

Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />

– unterschiedliche Wohnformen in Grundrißkonzeption einbeziehen: Einzelzimmer, Doppelzimmer, Wohngruppen<br />

– Anzahl Einzel- und Doppelzimmer in der Regel im Verhältnis 2/3 zu 1/3<br />

– Grundrißlösungen in Teilbereichen variabel gestalten, um Belegungsänderungen zu entsprechen<br />

– <strong>für</strong> Einzelzimmer in der Regel mindestens 12 qm<br />

– <strong>für</strong> Doppelzimmer in der Regel mindestens 18 qm<br />

– je Bewohner im Wohn-Schlafraum ein Bett, Schrank, Tisch oder/und Schreibtisch sowie Stuhl (N+1)<br />

– ausreichende und zeitgemäße Elektroinstallation, z.B. zum Anschluß von Computern, Telefon, Internet<br />

– Zuordnung je Wohnheimzimmer in der Regel eine Naßzelle, möglichst direkt zugänglich<br />

– Zuordnung je Wohngruppe eines Bades, je nach Größe der Wohngruppe mit zusätzlichem<br />

separatem WC, in der Regel nicht unter einem Verhältnis von 1 : 4 (BewohnerIn : Bad)<br />

– <strong>für</strong> Einzel-, Doppelzimmer sowie Wohngruppen sind Gemeinschaftsküchen in Doppelfunktion<br />

als Aufenthaltsraum/Kommunikationsort in ausreichender Größe vorzusehen (ca. je 10 Bewohner<br />

1 Küche, in einer Größe von ca. 20 - 24 qm)<br />

3.1.2. Freizeit- und Gemeinschaftsräume<br />

– Freizeit- und Gemeinschaftsräume unter Berücksichtigung sowohl der Bedürfnisse der Zielgruppen<br />

als auch der Angebote des Umfeldes <strong>für</strong> Kommunikation und Hobby, die Zugänglichkeit <strong>für</strong><br />

Behinderte der Freizeit- und Gemeinschaftsräume zu berücksichtigen<br />

– Freiflächen <strong>für</strong> freizeitpädagogische Zwecke<br />

3.1.3. Räume <strong>für</strong> die Verwaltung (nach Arbeitsstätten-Richtlinien)<br />

– Räumlichkeiten <strong>für</strong> die Verwaltung mit EDV-Arbeitsplätzen<br />

– Personalräume sowie Räume <strong>für</strong> die Nachtbereitschaft in ausreichender Anzahl und Größe<br />

– störungsarme bzw. störungsfreie Räumlichkeiten <strong>für</strong> Beratungsgespräche<br />

3.1.4. Nebenräume<br />

– Wasch- und Trockenräume <strong>für</strong> die BewohnerInnen in ausreichender Zahl<br />

– Abstell- und Lagermöglichkeiten in ausreichender Anzahl<br />

– Räume <strong>für</strong> Haustechnik<br />

3.1.5. Stellplätze<br />

– Stellplätze <strong>für</strong> PKW gemäß LBauO<br />

– Fahrradstellplätze auf dem Gelände in ausreichender Anzahl,<br />

wenn möglich überdacht und abschließbbar<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> – Empfehlungen des Architektenausschusses <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> des Landes NRW 2


3.2. Optimierung der Bau- und Instandhaltungskosten<br />

3.2.1. Allgemeines<br />

– Kreditinstitut, BauherrIn, ArchitektIn, HandwerkerIn, Bauunternehmen und Behörden<br />

sowie Spitzenverbände und die jeweiligen Bewilligungsbehörden sollten so früh<br />

wie möglich zusammenarbeiten<br />

– eventuelle Fördergelder frühzeitig beantragen<br />

– Transparentmachen der Baukosten durch die PlanerInnen um evtl. Kosten von Seiten<br />

der Bauherrschaft einsparen zu können<br />

– Niedrigenergiehaus-Standard (WSVO 1995) anstreben, d.h. auf Dauer niedrigere Betriebskosten;<br />

Schulung zu einem veränderten Wohnverhalten, Lüften etc. erforderlich<br />

– Förderprogramme <strong>für</strong> Solaranlagen von Bund, Ländern und Energieversorgern überprüfen<br />

– Förderungsmöglichkeiten von Modellprojekten überprüfen<br />

3.2.2. Planung und Bauweise<br />

– klare und einfache Grundrisslösungen anstreben<br />

– nutzungsneutrale Grundrisstypologien, d. h. Umnutzungsprogramme sollten<br />

ohne weiteres möglich sein (Größe veränderbar, wechselnde Nutzung)<br />

– Minimierung der Verkehrsflächen anstreben, bzw. Verkehrsflächen als Aufenthaltsbereiche<br />

nutzbar machen, soweit es dem Brandschutz nicht widerspricht<br />

– thermische Zonierung (Aufenhaltsräume im Süden, Nebenräume im Norden)<br />

– bei Neubauten: Notwendigkeit einer Unterkellerung überprüfen evt. Teilunterkellerung<br />

überlegen (alternativ: Kellerersatzraum im Dachgeschoss/Anbau/Gartenhäuschen) – im Dachgeschoss<br />

sind die Besonderheiten des Vorbeugenden Brandschutzes zu berücksichtigen<br />

– Konstruktionsmischung: z.B. EG und 1. OG: in Massivbauweise; 2. OG in Holzbauweise<br />

– Sichtmauerwerk/Fugenglattstrich Mauerwerk im Innenraum<br />

– Verfugen und Anstreichen von Mauerwerk statt Putz-Tapete-Anstrich – weniger Abnutzung<br />

– auf aufwendige Deckenbekleidung und Wandverkleidungen weitestgehend verzichten<br />

– kritisch überprüfen in welchem Bereich Fliesen erforderlich sind, ggf. ist es als ausreichend<br />

anzusehen, Fliesen lediglich im Spritzbereich vorzusehen<br />

– zweckmäßige, haltbare, wartungs- und pflegefreundliche Ausstattung vorsehen<br />

– kurze Bauzeiten anstreben<br />

Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> – Empfehlungen des Architektenausschusses <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> des Landes NRW 3


3.2.3. Haustechnik<br />

– frühe und enge Zusammenarbeit mit den FachplanerInnen und ArchitektInnen erzielen<br />

– genaue Einzelfallprüfung der Notwendigkeit der geplanten Haustechnik vornehmen<br />

– optimale Führung der Installationswege (Wasseranschlüsse in Bad, WC und Küche<br />

in einem Installationsstrang zusammenführen)<br />

– bei Neubauten: Leerrohre direkt bis in das Dachgeschoß legen, dadurch entfallen spätere<br />

Stemm- und Durchbrucharbeiten – hierbei sind die Anforderungen an den baulichen Brandschutz<br />

zwingend einzuhalten<br />

– Leerrohre in der Installationswand <strong>für</strong> den weiteren Ausbau vorsehen<br />

– Elektroleitungen möglichst nicht in die Wand verlegen, sondern auf den Rohboden, Leitungen<br />

gehen nur mit kurzen Stichen nach oben<br />

3.2.4. Einbeziehung der »eigenen Muskelhypothek«<br />

– Kostensenkung durch eigenes »Hand anlegen«, unter Anleitung eines Bauhandwerkers<br />

oder in Qualifizierungsmaßnahmen<br />

– Einbeziehung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit qualifizierten Partnern z.B.<br />

– den örtlichen Berufsbildungszentren;<br />

– der LEG Standort- und Projektentwicklungs GmbH, Ratingen<br />

– regionalen Ausbildungszentren der Bauindustrie<br />

– sowie den örtlichen Arbeitsämtern<br />

3.2. Umweltverträgliche Bauweise und Nutzung<br />

– Verwendung wiederverwertbarer Baustoffe und Materialien<br />

– ressourcenschonende Baustoffe einsetzen<br />

– Primärenergiebedarf bei der Herstellung beachten<br />

– baubiologische Auswirkungen, d.h. Schadstoffarmut und umweltschonende Abbaubarkeit beachten<br />

– Minimierung der Oberflächenversiegelung<br />

– Niedrigenergiehausstandard<br />

– Solaranlagen (gebietsweise ist eine Deckung von 70% des jährlichen Warmwasserbedarfs möglich;<br />

Brauchwassersolaranlage<br />

– Einsparungen durch aktive und passive Sonnennutzung bis zu 60% möglich<br />

– Wärmerückgewinnungsanlagen<br />

– Wiederverwendung von Wasch- und Badewasser <strong>für</strong> die Toilettenspülung<br />

– Einbau von Warmwasserspeichern, die mit Nachtstrom gespeist werden<br />

Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> – Empfehlungen des Architektenausschusses <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> des Landes NRW 4


Adressen – Quellen – weitergehende Hinweise<br />

– Arbeitskreis Öko-Bau Niederrhein, Postfach 10 12 48, 47497 Rheinberg,<br />

– BINE Informationsdienst, Mechenstraße 57, 53129 Bonn<br />

– Energieagentur NRW (REN-Programm), Morianstr. 32, 42103 Wuppertal<br />

– Forum <strong>für</strong> Zukunftsenergien e.V., Godesberger Allee 90, 53175 Bonn<br />

– Öko-Zentrum NRW, Sachsenweg 8, 59073 Hamm<br />

– Landesinstitut <strong>für</strong> Bauwesen des Landes NRW, Theaterplatz 14, 52062 Aachen<br />

– Ministerium <strong>für</strong> Bauen und Wohnen NRW (MBW),<br />

Referat <strong>für</strong> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Elisabethstraße 5-11, 40217 Düsseldorf<br />

– netz NRW, Herwarthstraße 22, 50672 Köln<br />

– Verbraucher-Zentrale NRW, Wohn- und Umweltberatung, Heinz-Schmöle-Straße 17, 40227 Düsseldorf<br />

erstellt durch:<br />

Architekurbüro Dörte Moll, Düsseldorf, Stand: 7/2001<br />

Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />

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