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Bauliche Standards für Jugendwohnheime

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3. <strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong><br />

3.1. Raumprogramm/Ausstattung<br />

3.1.1. Wohnheimzimmer/Naßzellen/Küchen<br />

Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />

– unterschiedliche Wohnformen in Grundrißkonzeption einbeziehen: Einzelzimmer, Doppelzimmer, Wohngruppen<br />

– Anzahl Einzel- und Doppelzimmer in der Regel im Verhältnis 2/3 zu 1/3<br />

– Grundrißlösungen in Teilbereichen variabel gestalten, um Belegungsänderungen zu entsprechen<br />

– <strong>für</strong> Einzelzimmer in der Regel mindestens 12 qm<br />

– <strong>für</strong> Doppelzimmer in der Regel mindestens 18 qm<br />

– je Bewohner im Wohn-Schlafraum ein Bett, Schrank, Tisch oder/und Schreibtisch sowie Stuhl (N+1)<br />

– ausreichende und zeitgemäße Elektroinstallation, z.B. zum Anschluß von Computern, Telefon, Internet<br />

– Zuordnung je Wohnheimzimmer in der Regel eine Naßzelle, möglichst direkt zugänglich<br />

– Zuordnung je Wohngruppe eines Bades, je nach Größe der Wohngruppe mit zusätzlichem<br />

separatem WC, in der Regel nicht unter einem Verhältnis von 1 : 4 (BewohnerIn : Bad)<br />

– <strong>für</strong> Einzel-, Doppelzimmer sowie Wohngruppen sind Gemeinschaftsküchen in Doppelfunktion<br />

als Aufenthaltsraum/Kommunikationsort in ausreichender Größe vorzusehen (ca. je 10 Bewohner<br />

1 Küche, in einer Größe von ca. 20 - 24 qm)<br />

3.1.2. Freizeit- und Gemeinschaftsräume<br />

– Freizeit- und Gemeinschaftsräume unter Berücksichtigung sowohl der Bedürfnisse der Zielgruppen<br />

als auch der Angebote des Umfeldes <strong>für</strong> Kommunikation und Hobby, die Zugänglichkeit <strong>für</strong><br />

Behinderte der Freizeit- und Gemeinschaftsräume zu berücksichtigen<br />

– Freiflächen <strong>für</strong> freizeitpädagogische Zwecke<br />

3.1.3. Räume <strong>für</strong> die Verwaltung (nach Arbeitsstätten-Richtlinien)<br />

– Räumlichkeiten <strong>für</strong> die Verwaltung mit EDV-Arbeitsplätzen<br />

– Personalräume sowie Räume <strong>für</strong> die Nachtbereitschaft in ausreichender Anzahl und Größe<br />

– störungsarme bzw. störungsfreie Räumlichkeiten <strong>für</strong> Beratungsgespräche<br />

3.1.4. Nebenräume<br />

– Wasch- und Trockenräume <strong>für</strong> die BewohnerInnen in ausreichender Zahl<br />

– Abstell- und Lagermöglichkeiten in ausreichender Anzahl<br />

– Räume <strong>für</strong> Haustechnik<br />

3.1.5. Stellplätze<br />

– Stellplätze <strong>für</strong> PKW gemäß LBauO<br />

– Fahrradstellplätze auf dem Gelände in ausreichender Anzahl,<br />

wenn möglich überdacht und abschließbbar<br />

<strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> – Empfehlungen des Architektenausschusses <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> des Landes NRW 2

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