Bauliche Standards für Jugendwohnheime
Bauliche Standards für Jugendwohnheime
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<strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong><br />
Empfehlungen des Architektenausschusses <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
1. Grund der Formulierung baulicher <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> Neu- und Umbaumaßnahmen,<br />
über die einschlägigen Verordnungen und Normen hinaus, ist die Schaffung einer<br />
einheitlichen Grundlage <strong>für</strong><br />
– die fachliche Beratung der Heimträger und Heimleitungen<br />
– die Festlegung eines Kostenrahmens<br />
– die Planung von ArchitektInnen und FachplanerInnen<br />
Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />
Um späteren Fehlplanungen vorzubeugen sind die Einrichtungen zukünftig verpflichtet, in der Phase der baulichen<br />
Vorplanung, im Rahmen der ersten vorläufigen Kostenschätzung, vorsorglich bei einem Investionsvolumen<br />
ab 500 TDM, die Planungen mit den Spitzenverbänden und Bewilligungsbehörden zu besprechen und abzustimmen.<br />
Der Antrag ist dem Architektenausschuß der LAG JSA NRW vorzulegen. In dieser Bearbeitungsphase ist die<br />
Einteilung der einzelnen Bauabschnitte und deren Baukostenvolumen zu entwickeln.<br />
2. Zielsetzung der baulichen <strong>Standards</strong> ist es,<br />
– den Bedürfnissen wechselnder Zielgruppen sowie den sich veränderenden Wohnansprüchen<br />
von jungen Menschen in <strong>Jugendwohnheime</strong>n gerecht zu werden<br />
– die Baukosten und Instandhaltungskosten zielgerichtet zu optimieren<br />
– umweltverträgliche Bauweise und Nutzung der Gebäude zu fördern<br />
Je nach Wohn- und Betreuungsangebot sind die nachfolgenden <strong>Standards</strong> individuell anzupassen<br />
und mit den Spitzenverbänden abzustimmen.<br />
<strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> – Empfehlungen des Architektenausschusses <strong>für</strong> <strong>Jugendwohnheime</strong> des Landes NRW 1
3. <strong>Bauliche</strong> <strong>Standards</strong><br />
3.1. Raumprogramm/Ausstattung<br />
3.1.1. Wohnheimzimmer/Naßzellen/Küchen<br />
Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />
– unterschiedliche Wohnformen in Grundrißkonzeption einbeziehen: Einzelzimmer, Doppelzimmer, Wohngruppen<br />
– Anzahl Einzel- und Doppelzimmer in der Regel im Verhältnis 2/3 zu 1/3<br />
– Grundrißlösungen in Teilbereichen variabel gestalten, um Belegungsänderungen zu entsprechen<br />
– <strong>für</strong> Einzelzimmer in der Regel mindestens 12 qm<br />
– <strong>für</strong> Doppelzimmer in der Regel mindestens 18 qm<br />
– je Bewohner im Wohn-Schlafraum ein Bett, Schrank, Tisch oder/und Schreibtisch sowie Stuhl (N+1)<br />
– ausreichende und zeitgemäße Elektroinstallation, z.B. zum Anschluß von Computern, Telefon, Internet<br />
– Zuordnung je Wohnheimzimmer in der Regel eine Naßzelle, möglichst direkt zugänglich<br />
– Zuordnung je Wohngruppe eines Bades, je nach Größe der Wohngruppe mit zusätzlichem<br />
separatem WC, in der Regel nicht unter einem Verhältnis von 1 : 4 (BewohnerIn : Bad)<br />
– <strong>für</strong> Einzel-, Doppelzimmer sowie Wohngruppen sind Gemeinschaftsküchen in Doppelfunktion<br />
als Aufenthaltsraum/Kommunikationsort in ausreichender Größe vorzusehen (ca. je 10 Bewohner<br />
1 Küche, in einer Größe von ca. 20 - 24 qm)<br />
3.1.2. Freizeit- und Gemeinschaftsräume<br />
– Freizeit- und Gemeinschaftsräume unter Berücksichtigung sowohl der Bedürfnisse der Zielgruppen<br />
als auch der Angebote des Umfeldes <strong>für</strong> Kommunikation und Hobby, die Zugänglichkeit <strong>für</strong><br />
Behinderte der Freizeit- und Gemeinschaftsräume zu berücksichtigen<br />
– Freiflächen <strong>für</strong> freizeitpädagogische Zwecke<br />
3.1.3. Räume <strong>für</strong> die Verwaltung (nach Arbeitsstätten-Richtlinien)<br />
– Räumlichkeiten <strong>für</strong> die Verwaltung mit EDV-Arbeitsplätzen<br />
– Personalräume sowie Räume <strong>für</strong> die Nachtbereitschaft in ausreichender Anzahl und Größe<br />
– störungsarme bzw. störungsfreie Räumlichkeiten <strong>für</strong> Beratungsgespräche<br />
3.1.4. Nebenräume<br />
– Wasch- und Trockenräume <strong>für</strong> die BewohnerInnen in ausreichender Zahl<br />
– Abstell- und Lagermöglichkeiten in ausreichender Anzahl<br />
– Räume <strong>für</strong> Haustechnik<br />
3.1.5. Stellplätze<br />
– Stellplätze <strong>für</strong> PKW gemäß LBauO<br />
– Fahrradstellplätze auf dem Gelände in ausreichender Anzahl,<br />
wenn möglich überdacht und abschließbbar<br />
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3.2. Optimierung der Bau- und Instandhaltungskosten<br />
3.2.1. Allgemeines<br />
– Kreditinstitut, BauherrIn, ArchitektIn, HandwerkerIn, Bauunternehmen und Behörden<br />
sowie Spitzenverbände und die jeweiligen Bewilligungsbehörden sollten so früh<br />
wie möglich zusammenarbeiten<br />
– eventuelle Fördergelder frühzeitig beantragen<br />
– Transparentmachen der Baukosten durch die PlanerInnen um evtl. Kosten von Seiten<br />
der Bauherrschaft einsparen zu können<br />
– Niedrigenergiehaus-Standard (WSVO 1995) anstreben, d.h. auf Dauer niedrigere Betriebskosten;<br />
Schulung zu einem veränderten Wohnverhalten, Lüften etc. erforderlich<br />
– Förderprogramme <strong>für</strong> Solaranlagen von Bund, Ländern und Energieversorgern überprüfen<br />
– Förderungsmöglichkeiten von Modellprojekten überprüfen<br />
3.2.2. Planung und Bauweise<br />
– klare und einfache Grundrisslösungen anstreben<br />
– nutzungsneutrale Grundrisstypologien, d. h. Umnutzungsprogramme sollten<br />
ohne weiteres möglich sein (Größe veränderbar, wechselnde Nutzung)<br />
– Minimierung der Verkehrsflächen anstreben, bzw. Verkehrsflächen als Aufenthaltsbereiche<br />
nutzbar machen, soweit es dem Brandschutz nicht widerspricht<br />
– thermische Zonierung (Aufenhaltsräume im Süden, Nebenräume im Norden)<br />
– bei Neubauten: Notwendigkeit einer Unterkellerung überprüfen evt. Teilunterkellerung<br />
überlegen (alternativ: Kellerersatzraum im Dachgeschoss/Anbau/Gartenhäuschen) – im Dachgeschoss<br />
sind die Besonderheiten des Vorbeugenden Brandschutzes zu berücksichtigen<br />
– Konstruktionsmischung: z.B. EG und 1. OG: in Massivbauweise; 2. OG in Holzbauweise<br />
– Sichtmauerwerk/Fugenglattstrich Mauerwerk im Innenraum<br />
– Verfugen und Anstreichen von Mauerwerk statt Putz-Tapete-Anstrich – weniger Abnutzung<br />
– auf aufwendige Deckenbekleidung und Wandverkleidungen weitestgehend verzichten<br />
– kritisch überprüfen in welchem Bereich Fliesen erforderlich sind, ggf. ist es als ausreichend<br />
anzusehen, Fliesen lediglich im Spritzbereich vorzusehen<br />
– zweckmäßige, haltbare, wartungs- und pflegefreundliche Ausstattung vorsehen<br />
– kurze Bauzeiten anstreben<br />
Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />
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3.2.3. Haustechnik<br />
– frühe und enge Zusammenarbeit mit den FachplanerInnen und ArchitektInnen erzielen<br />
– genaue Einzelfallprüfung der Notwendigkeit der geplanten Haustechnik vornehmen<br />
– optimale Führung der Installationswege (Wasseranschlüsse in Bad, WC und Küche<br />
in einem Installationsstrang zusammenführen)<br />
– bei Neubauten: Leerrohre direkt bis in das Dachgeschoß legen, dadurch entfallen spätere<br />
Stemm- und Durchbrucharbeiten – hierbei sind die Anforderungen an den baulichen Brandschutz<br />
zwingend einzuhalten<br />
– Leerrohre in der Installationswand <strong>für</strong> den weiteren Ausbau vorsehen<br />
– Elektroleitungen möglichst nicht in die Wand verlegen, sondern auf den Rohboden, Leitungen<br />
gehen nur mit kurzen Stichen nach oben<br />
3.2.4. Einbeziehung der »eigenen Muskelhypothek«<br />
– Kostensenkung durch eigenes »Hand anlegen«, unter Anleitung eines Bauhandwerkers<br />
oder in Qualifizierungsmaßnahmen<br />
– Einbeziehung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit qualifizierten Partnern z.B.<br />
– den örtlichen Berufsbildungszentren;<br />
– der LEG Standort- und Projektentwicklungs GmbH, Ratingen<br />
– regionalen Ausbildungszentren der Bauindustrie<br />
– sowie den örtlichen Arbeitsämtern<br />
3.2. Umweltverträgliche Bauweise und Nutzung<br />
– Verwendung wiederverwertbarer Baustoffe und Materialien<br />
– ressourcenschonende Baustoffe einsetzen<br />
– Primärenergiebedarf bei der Herstellung beachten<br />
– baubiologische Auswirkungen, d.h. Schadstoffarmut und umweltschonende Abbaubarkeit beachten<br />
– Minimierung der Oberflächenversiegelung<br />
– Niedrigenergiehausstandard<br />
– Solaranlagen (gebietsweise ist eine Deckung von 70% des jährlichen Warmwasserbedarfs möglich;<br />
Brauchwassersolaranlage<br />
– Einsparungen durch aktive und passive Sonnennutzung bis zu 60% möglich<br />
– Wärmerückgewinnungsanlagen<br />
– Wiederverwendung von Wasch- und Badewasser <strong>für</strong> die Toilettenspülung<br />
– Einbau von Warmwasserspeichern, die mit Nachtstrom gespeist werden<br />
Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />
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Adressen – Quellen – weitergehende Hinweise<br />
– Arbeitskreis Öko-Bau Niederrhein, Postfach 10 12 48, 47497 Rheinberg,<br />
– BINE Informationsdienst, Mechenstraße 57, 53129 Bonn<br />
– Energieagentur NRW (REN-Programm), Morianstr. 32, 42103 Wuppertal<br />
– Forum <strong>für</strong> Zukunftsenergien e.V., Godesberger Allee 90, 53175 Bonn<br />
– Öko-Zentrum NRW, Sachsenweg 8, 59073 Hamm<br />
– Landesinstitut <strong>für</strong> Bauwesen des Landes NRW, Theaterplatz 14, 52062 Aachen<br />
– Ministerium <strong>für</strong> Bauen und Wohnen NRW (MBW),<br />
Referat <strong>für</strong> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Elisabethstraße 5-11, 40217 Düsseldorf<br />
– netz NRW, Herwarthstraße 22, 50672 Köln<br />
– Verbraucher-Zentrale NRW, Wohn- und Umweltberatung, Heinz-Schmöle-Straße 17, 40227 Düsseldorf<br />
erstellt durch:<br />
Architekurbüro Dörte Moll, Düsseldorf, Stand: 7/2001<br />
Dipl.-Ing. Dörte Moll<br />
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