WARTUNGSRICHTLINIEN - SW Umwelttechnik Ãsterreich
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<strong>WARTUNGSRICHTLINIEN</strong><br />
Kompaktkläranlage „<strong>SW</strong>-PULSAR“<br />
Feb. 2013<br />
Sicherheitshinweis:<br />
In Kläranlagen ist mit der Bildung gefährlicher Gase zu rechnen. Muß zu<br />
Wartungs,- oder Reparaturzwecken in die Anlage eingestiegen werden, so sind<br />
entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen! (Lüften...)<br />
Nie ohne Absicherung durch eine zweite Person in die Anlage einsteigen!<br />
Ohnmächtigen Personen nicht nachsteigen, sondern sofort Hilfe holen!<br />
Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten!<br />
Kleinkläranlagen müssen gemäß ÖNORM B2502-1 (2007), bzw. B2508 regelmäßig<br />
kontrolliert werden. Hier kann zwischen Eigenkontrollen des Betreibers und Wartung<br />
durch ein Fachunternehmen unterschieden werden.<br />
Für jede Anlage gibt es ein eigenes Wartungsbuch mit den projektsbezogenen<br />
1. Eigenkontrollen<br />
Täglich:<br />
- Sichtprüfung am Schaltkasten, ob Anlage ordnungsgemäß funktioniert (kein<br />
Alarm).<br />
- Beobachtete Mängel und Störungen sind entsprechend der Dringlichkeit unter<br />
Beachtung der jeweiligen Betriebsanleitung abzustellen.<br />
Wöchentlich:<br />
- Betriebsstundenzähler der einzelnen Aggregate ablesen und in das<br />
Betriebsbuch eintragen<br />
- Prüfung des Lufteintrages in das Belebungsbecken (optisch)<br />
- Zu- und Ablauf der Vorklärung sind von Schwimmstoffen freizuhalten<br />
Monatlich:<br />
- Bestimmung des Schlammvolumens im SBR-Becken (Bis die ev. notwendigen<br />
Anpassungen der einzelnen Laufzeiten abgeschlossen sind, ist das<br />
Schlammvolumen wöchentlich zu bestimmen)<br />
- Bei Überschreiten des maximalen Schlammvolumens Abzug der überschüssigen<br />
Schlammenge und Einleitung in den Schlammspeicher. Dies kann<br />
auch automatisiert werden.<br />
- Wenn erforderlich, Zerstörung des Schwimmschlammes in der Vorklärung, und<br />
Prüfung der Höhe der Bodenschlammschicht<br />
- Reinigung der eingebauten Aggregate (Pumpen) von eventuell anhaftenden<br />
Feststoffen
Jährlich:<br />
- Kontrolle und eventueller Tausch der Kohleschieber des<br />
Drehschieberverdichters durch ein konzessioniertes Unternehmen. (ca. alle<br />
4000-7000 Betriebsstunden)<br />
- Wartungstätigkeiten laut Vorgabe der entsprechenden Betriebsanleitung<br />
- Probenahme und Analyse der Abwasserparameter nach der 1. AEV<br />
kommunales Abwasser im Rahmen einer Fremdüberwachung.<br />
- Entsorgung der Vorklärung. Wenn der Wasserstand oberhalb des<br />
sedimentierten Vorklärschlammes weniger als die Hälfte beträgt, ist die<br />
Vorklärung zu entleeren und mit Frischwasser wieder aufzufüllen. Die<br />
Entsorgung wird je nach Schlammanfall mind. 2x jährlich zu erfolgen haben.<br />
(bei Vollbetrieb)<br />
Ev. zusätzliche Wartungstätigkeiten wie z.B. monatliche NH4-N-Messungen sind dem<br />
Wasserrechtsbescheid zu entnehmen.<br />
2. Wartung durch ein Fachunternehmen<br />
Die Wartung ist nicht vom Betreiber, sondern durch ein geeignetes Fachunternehmen<br />
durchzuführen.<br />
Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Ablesung der Betriebsstundenzähler,<br />
Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich).<br />
Funktionskontrolle und Wartung der maschinellen, elektrotechnischen und<br />
sonstigen Anlagenteile wie: Verdichter, Belüfter, Pumpmechanismen, Steuerung,<br />
etc.<br />
Überprüfung des Sauerstoffgehaltes im Abwasser und ggf. Anpassung der<br />
Einschaltzeiten des Verdichters.<br />
Überprüfung des Schlammvolumens. Das Schlammvolumen sollte ca. 300-500<br />
ml/l betragen. Überschreitet das Schlammvolumen den angegebenen Wert, so ist<br />
die Laufzeit der Überschussschlammpumpe zu erhöhen.<br />
Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten wie z.B.: Beseitigung von<br />
Ablagerungen, Entfernen von Fremdkörpern.<br />
Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, z.B.: Korrosion,<br />
Zugänglichkeit, Lüftung, Schraubverbindungen, Schläuche.<br />
Die durchgeführte Wartung ist im Betriebsbuch zu vermerken.<br />
Abwasservollanalyse gemäß Wasserrechtsbescheid<br />
3. Betriebs,- Wartungsbuch<br />
Für jede Kläranlage ist ein Betriebs,- Wartungsbuch zu führen, in das die Ergebnisse der<br />
Eigenkontrollen eingetragen und die Wartungsberichte eingefügt werden müssen. Im<br />
Betriebsbuch sind außerdem der Zeitpunkt der Schlammabfuhr sowie besondere<br />
Vorkommnisse zu vermerken. Auf Verlangen der Behörde ist das Betriebs,- Wartungsbuch<br />
vorzulegen.<br />
Es empfiehlt sich, einen Wartungsvertrag mit der Fa. <strong>SW</strong> <strong>Umwelttechnik</strong> abzuschließen.