30.01.2015 Aufrufe

WARTUNGSRICHTLINIEN - SW Umwelttechnik Österreich

WARTUNGSRICHTLINIEN - SW Umwelttechnik Österreich

WARTUNGSRICHTLINIEN - SW Umwelttechnik Österreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>WARTUNGSRICHTLINIEN</strong><br />

Kompaktkläranlage „<strong>SW</strong>-PULSAR“<br />

Feb. 2013<br />

Sicherheitshinweis:<br />

In Kläranlagen ist mit der Bildung gefährlicher Gase zu rechnen. Muß zu<br />

Wartungs,- oder Reparaturzwecken in die Anlage eingestiegen werden, so sind<br />

entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen! (Lüften...)<br />

Nie ohne Absicherung durch eine zweite Person in die Anlage einsteigen!<br />

Ohnmächtigen Personen nicht nachsteigen, sondern sofort Hilfe holen!<br />

Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten!<br />

Kleinkläranlagen müssen gemäß ÖNORM B2502-1 (2007), bzw. B2508 regelmäßig<br />

kontrolliert werden. Hier kann zwischen Eigenkontrollen des Betreibers und Wartung<br />

durch ein Fachunternehmen unterschieden werden.<br />

Für jede Anlage gibt es ein eigenes Wartungsbuch mit den projektsbezogenen<br />

1. Eigenkontrollen<br />

Täglich:<br />

- Sichtprüfung am Schaltkasten, ob Anlage ordnungsgemäß funktioniert (kein<br />

Alarm).<br />

- Beobachtete Mängel und Störungen sind entsprechend der Dringlichkeit unter<br />

Beachtung der jeweiligen Betriebsanleitung abzustellen.<br />

Wöchentlich:<br />

- Betriebsstundenzähler der einzelnen Aggregate ablesen und in das<br />

Betriebsbuch eintragen<br />

- Prüfung des Lufteintrages in das Belebungsbecken (optisch)<br />

- Zu- und Ablauf der Vorklärung sind von Schwimmstoffen freizuhalten<br />

Monatlich:<br />

- Bestimmung des Schlammvolumens im SBR-Becken (Bis die ev. notwendigen<br />

Anpassungen der einzelnen Laufzeiten abgeschlossen sind, ist das<br />

Schlammvolumen wöchentlich zu bestimmen)<br />

- Bei Überschreiten des maximalen Schlammvolumens Abzug der überschüssigen<br />

Schlammenge und Einleitung in den Schlammspeicher. Dies kann<br />

auch automatisiert werden.<br />

- Wenn erforderlich, Zerstörung des Schwimmschlammes in der Vorklärung, und<br />

Prüfung der Höhe der Bodenschlammschicht<br />

- Reinigung der eingebauten Aggregate (Pumpen) von eventuell anhaftenden<br />

Feststoffen


Jährlich:<br />

- Kontrolle und eventueller Tausch der Kohleschieber des<br />

Drehschieberverdichters durch ein konzessioniertes Unternehmen. (ca. alle<br />

4000-7000 Betriebsstunden)<br />

- Wartungstätigkeiten laut Vorgabe der entsprechenden Betriebsanleitung<br />

- Probenahme und Analyse der Abwasserparameter nach der 1. AEV<br />

kommunales Abwasser im Rahmen einer Fremdüberwachung.<br />

- Entsorgung der Vorklärung. Wenn der Wasserstand oberhalb des<br />

sedimentierten Vorklärschlammes weniger als die Hälfte beträgt, ist die<br />

Vorklärung zu entleeren und mit Frischwasser wieder aufzufüllen. Die<br />

Entsorgung wird je nach Schlammanfall mind. 2x jährlich zu erfolgen haben.<br />

(bei Vollbetrieb)<br />

Ev. zusätzliche Wartungstätigkeiten wie z.B. monatliche NH4-N-Messungen sind dem<br />

Wasserrechtsbescheid zu entnehmen.<br />

2. Wartung durch ein Fachunternehmen<br />

Die Wartung ist nicht vom Betreiber, sondern durch ein geeignetes Fachunternehmen<br />

durchzuführen.<br />

Einsichtnahme in das Betriebsbuch und Ablesung der Betriebsstundenzähler,<br />

Feststellung des regelmäßigen Betriebes (Soll-Ist-Vergleich).<br />

Funktionskontrolle und Wartung der maschinellen, elektrotechnischen und<br />

sonstigen Anlagenteile wie: Verdichter, Belüfter, Pumpmechanismen, Steuerung,<br />

etc.<br />

Überprüfung des Sauerstoffgehaltes im Abwasser und ggf. Anpassung der<br />

Einschaltzeiten des Verdichters.<br />

Überprüfung des Schlammvolumens. Das Schlammvolumen sollte ca. 300-500<br />

ml/l betragen. Überschreitet das Schlammvolumen den angegebenen Wert, so ist<br />

die Laufzeit der Überschussschlammpumpe zu erhöhen.<br />

Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten wie z.B.: Beseitigung von<br />

Ablagerungen, Entfernen von Fremdkörpern.<br />

Überprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, z.B.: Korrosion,<br />

Zugänglichkeit, Lüftung, Schraubverbindungen, Schläuche.<br />

Die durchgeführte Wartung ist im Betriebsbuch zu vermerken.<br />

Abwasservollanalyse gemäß Wasserrechtsbescheid<br />

3. Betriebs,- Wartungsbuch<br />

Für jede Kläranlage ist ein Betriebs,- Wartungsbuch zu führen, in das die Ergebnisse der<br />

Eigenkontrollen eingetragen und die Wartungsberichte eingefügt werden müssen. Im<br />

Betriebsbuch sind außerdem der Zeitpunkt der Schlammabfuhr sowie besondere<br />

Vorkommnisse zu vermerken. Auf Verlangen der Behörde ist das Betriebs,- Wartungsbuch<br />

vorzulegen.<br />

Es empfiehlt sich, einen Wartungsvertrag mit der Fa. <strong>SW</strong> <strong>Umwelttechnik</strong> abzuschließen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!