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16/17611 - Bayerischer Landtag

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<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong><br />

<strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17611</strong><br />

09.08.2013<br />

Schriftliche Anfrage<br />

des Abgeordneten Günther Felbinger<br />

FREIE WÄHLER<br />

vom 10.01.2013<br />

Anrechnungsstunden für Schulleiter<br />

Ich frage die Staatsregierung:<br />

1. Bei wie vielen Schulen in Bayern gibt es derzeit die Konstellation,<br />

dass (wie z. B. bei der Grund- und Mittelschule<br />

Dasing) eine Schulleitung zwei Schulen unter einem<br />

Dach zu leiten hat<br />

2. Wie viele Anrechnungsstunden gibt es hierfür für die<br />

Schulleitung, Konrektor und Verwaltungsangestellte bei<br />

welcher Anzahl von Schülern<br />

3. Warum werden der Schulleitung trotz der Leitung zweier<br />

eigenständiger Schulen mit eigener Schulnummer,<br />

eigenem Personal, eigenem Haushalt nur die Anrechnungsstunden<br />

für eine Schule zugebilligt, zumal der Arbeitsaufwand<br />

für zwei Leitungsaufgaben vorhanden ist<br />

4. Wie viele Anrechnungsstunden wurden auf diese Art und<br />

Weise bei den Grund- und Mittelschulen im vergangenen<br />

Jahr in Bayern eingespart<br />

Antwort<br />

des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />

vom 25.06.2013<br />

Vorbemerkung:<br />

Die oben bezeichnete Schriftliche Anfrage konnte erst jetzt<br />

beantwortet werden, da die Richtlinien für die Zuweisung<br />

von Verwaltungsangestellten und die Thematik „Anrechnungsstunden<br />

für Schulleiter“ Änderungen erfahren haben,<br />

deren Festlegung nun erfolgt ist und die zum kommenden<br />

Schuljahr 2013/2014 wirksam werden. Auf dieser neuen<br />

Basis wird die Schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet:<br />

Vorbemerkung:<br />

Zu 1.:<br />

Im Zuge der Einführung der Mittelschulen wurden die ehemaligen<br />

Volksschulen (Jgst. 1 bis 9 unter einer Schulverwaltung)<br />

in eigenständige Schularten funktional getrennt.<br />

Entsprechend werden derzeit an insgesamt 514 Standorten<br />

jeweils eine Grund- und eine Mittelschule unter einer gemeinsamen<br />

Schulleitung geführt.<br />

Zu 2.:<br />

Für den Fall, dass eine Grund- und eine Mittelschule eine<br />

gemeinsame Leitung haben, ist die Vergabe von Anrechnungsstunden<br />

bereits seit längerer Zeit bayernweit eindeutig<br />

geregelt. Da diese gemeinsame Leitung der Schulen aus der<br />

Tradition der ehemaligen Volksschulen (damals Grund- und<br />

Hauptschule), die auch unter gemeinsamer Leitung standen,<br />

fortgeführt wird, werden für die Vergabe der Anrechnungsstunden<br />

der Schulleitung die Schülerzahlen der beiden Schulen<br />

addiert und die für diese Größenordnung vorgesehene<br />

Leitungszeit vergeben.<br />

Die Höhe der Anrechnungsstunden richtet sich sodann nach<br />

einer festgelegten Bandbreite.<br />

Anrechnungsstunden der Schulleitungen (Rektor und<br />

Konrektor) an Grund- und Mittelschulen<br />

Schüler 61–120 121–180 181–240 241–300 301–360<br />

Leitungszeit 5 7 11 13 <strong>16</strong><br />

Darüber hinaus wird je weitere 60 Schüler jeweils eine Anrechnungsstunde<br />

mehr erteilt.<br />

Neu festgelegt wurde nun, dass Schulleiter, die zwei Grundschulen<br />

oder zwei Mittelschulen leiten, über diese auf der<br />

Summe der Schülerzahlen basierenden Anrechnungsstunden<br />

hinaus eine weitere Stunde Leitungszeit erhalten.<br />

Bei der Berechnung der Anrechnungsstunden werden ab<br />

dem Schuljahr 2013/2014 für alle Schulleitungen die Schülerzahlen<br />

der Oktoberstatistik des jeweiligen Vorjahres zu-<br />

Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –<br />

Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.


Seite 2 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17611</strong><br />

grunde gelegt (z. B. 1.10.2012 für das Schuljahr 2013/2014).<br />

Damit tritt eine Besitzstandswahrung ein, die für Schulen an<br />

den jeweiligen Schwellenwerten mit rund 120 Schülern, 180<br />

Schülern, 240 Schülern oder 300 Schülern eine Planungssicherheit<br />

über das jeweils aktuelle Schuljahr hinaus ermöglicht.<br />

Unterstützt werden die Schulleitungen wesentlich auch<br />

durch die Verwaltungsangestellten. Der Doppelhaushalt<br />

2013/2014 weist in diesem Bereich neue Vollzeitkapazitäten<br />

für Verwaltungskräfte an staatlichen Grund- und Mittelschulen<br />

aus. Mit den zusätzlichen Kapazitäten war es möglich,<br />

die bestehenden Zuteilungsrichtlinien anzupassen und damit<br />

Verbesserungen für mehrere Hundert Schulen zu ermöglichen.<br />

Die Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten ergibt sich aus<br />

der Zahl der Klassen an den Schulen und stellt sich nach den<br />

neuen Zuteilungsrichtlinien ab 01.09.2013 wie folgt dar:<br />

Klassen<br />

Versorgung<br />

von<br />

bis<br />

1 3 keine Versorgung<br />

4 Kooperation (1/3),<br />

Anbindung oder<br />

alleine (1/4)<br />

5 6 1/4<br />

7 12 1/3<br />

13 18 1/2<br />

19 24 2/3<br />

25 30 3/4<br />

31 33 1<br />

34 und mehr 1 1/4<br />

Für die Ermittlung der Zahl der Klassen sind darüber hinaus<br />

folgende Klassen doppelt zu zählen:<br />

Praxisklassen<br />

Abschlussklassen der Jahrgangsstufe 9 und 10<br />

und nach den neuen Richtlinien auch<br />

Übergangsklassen.<br />

Für einen neuen gebundenen Ganztagszug an einer Grundschule<br />

oder an einer Mittelschule kann der Arbeitsumfang<br />

der Verwaltungskraft weiterhin um 3 Stunden aufgestockt<br />

werden. Für die Fortführung eines gebundenen Ganztagszugs<br />

ab dem zweiten Schuljahr erhält die Grundschule dann<br />

eine weitere Stunde (insges. 4 Stunden) und die Mittelschule<br />

zwei weitere Stunden (insges. 5 Stunden).<br />

Seit dem Schuljahr 2011/2012 ist die Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten<br />

an Schulen von Verbundkoordinatoren um<br />

1 Stunde pro Woche aufgestockt.<br />

Zu 3.:<br />

Mit der Trennung der ehemaligen Volksschulen in Grundund<br />

Mittelschulen wurde eine funktionale Trennung vorgenommen,<br />

bei der die Rahmenbedingungen wie Lage,<br />

räumliche Situation, Anzahl der Schüler und Lehrkräfte,<br />

Zuteilung von Verwaltungseinheiten sowie die organisatorischen<br />

Prozesse weitgehend unverändert blieben. Wenn<br />

nun auch getrennte Lehrerkollegien und getrennte Elternbeiräte<br />

vorhanden sind, so können auch zahlreiche Themen<br />

wie „Grundsätze des Schullebens, Festakte und Schulfeiern,<br />

Grundsätze der Leistungsmessung etc.“ auch weiterhin gemeinsam<br />

erörtert werden. Unstrittig ist jedoch, dass sich<br />

auch beide Schularten in ihrem jeweiligen Profil ausweisen<br />

müssen. Hier bekommen auch Steuergruppen aus den jeweiligen<br />

Lehrerkollegien die inhaltlich notwendigen Arbeiten<br />

übertragen.<br />

Diese Aufgabendelegation war auch im Rahmen einer Leitung<br />

von Volksschulen, bestehend aus Grund- und Hauptschule,<br />

bereits notwendig. Insgesamt stellt sich die aktuelle<br />

Situation nicht schlechter dar als bei einer Schule vergleichbarer<br />

Größe und Struktur.<br />

Es ist unstrittig, dass die Aufgaben der Schulleiter an Grundund<br />

Mittelschulen Veränderungen unterliegen, vor allem<br />

auch anspruchsvoller geworden sind. Aus diesem Grund ist<br />

das Kultusministerium seit Jahren bemüht, hier Verbesserungen<br />

durchzusetzen. Da dies in jedem Fall Haushaltsmittel<br />

verlangt, können diese nur in Schritten erreicht werden. In<br />

den vergangenen Jahren sind mehrfach Maßnahmen umgesetzt<br />

worden, um die Arbeitssituation zu verbessern: So<br />

wurden im Schuljahr 2004/2005 die Leiter sehr großer Schulen<br />

mit mehr als 360 Schülern als einzige Gruppe von der<br />

Erhöhung der Unterrichtspflichtzeit ausgenommen. Trotz<br />

Verkürzung der Arbeitszeit in den Schuljahren 2012/2013<br />

und 2013/2014 werden diese Anrechnungsstunden weiter<br />

gewährt.<br />

Zum Schuljahr 2010/2011 erhielten alle Verbundkoordinatoren<br />

von Mittelschulverbünden Anrechnungsstunden. Eine<br />

weitere Anrechnungsstunde für die Verbundkoordinatoren<br />

sowie die Leiter eigenständiger Mittelschulen wurde zum<br />

Schuljahr 2012/2013 bewilligt.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im<br />

Rahmen der Dienstrechtsreform im Volksschulbereich eine<br />

Stellenhebung für alle Rektoren und Konrektoren möglich<br />

war und somit eine bessere Besoldung aller Schulleiter und<br />

ihrer Stellvertreter erfolgte.<br />

Zu 4.:<br />

Durch die funktionale Trennung der Volksschulen in Grundschulen<br />

und Mittelschulen wurden keine Anrechnungsstunden<br />

eingespart.

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