16/17611 - Bayerischer Landtag
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<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong><br />
<strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17611</strong><br />
09.08.2013<br />
Schriftliche Anfrage<br />
des Abgeordneten Günther Felbinger<br />
FREIE WÄHLER<br />
vom 10.01.2013<br />
Anrechnungsstunden für Schulleiter<br />
Ich frage die Staatsregierung:<br />
1. Bei wie vielen Schulen in Bayern gibt es derzeit die Konstellation,<br />
dass (wie z. B. bei der Grund- und Mittelschule<br />
Dasing) eine Schulleitung zwei Schulen unter einem<br />
Dach zu leiten hat<br />
2. Wie viele Anrechnungsstunden gibt es hierfür für die<br />
Schulleitung, Konrektor und Verwaltungsangestellte bei<br />
welcher Anzahl von Schülern<br />
3. Warum werden der Schulleitung trotz der Leitung zweier<br />
eigenständiger Schulen mit eigener Schulnummer,<br />
eigenem Personal, eigenem Haushalt nur die Anrechnungsstunden<br />
für eine Schule zugebilligt, zumal der Arbeitsaufwand<br />
für zwei Leitungsaufgaben vorhanden ist<br />
4. Wie viele Anrechnungsstunden wurden auf diese Art und<br />
Weise bei den Grund- und Mittelschulen im vergangenen<br />
Jahr in Bayern eingespart<br />
Antwort<br />
des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus<br />
vom 25.06.2013<br />
Vorbemerkung:<br />
Die oben bezeichnete Schriftliche Anfrage konnte erst jetzt<br />
beantwortet werden, da die Richtlinien für die Zuweisung<br />
von Verwaltungsangestellten und die Thematik „Anrechnungsstunden<br />
für Schulleiter“ Änderungen erfahren haben,<br />
deren Festlegung nun erfolgt ist und die zum kommenden<br />
Schuljahr 2013/2014 wirksam werden. Auf dieser neuen<br />
Basis wird die Schriftliche Anfrage wie folgt beantwortet:<br />
Vorbemerkung:<br />
Zu 1.:<br />
Im Zuge der Einführung der Mittelschulen wurden die ehemaligen<br />
Volksschulen (Jgst. 1 bis 9 unter einer Schulverwaltung)<br />
in eigenständige Schularten funktional getrennt.<br />
Entsprechend werden derzeit an insgesamt 514 Standorten<br />
jeweils eine Grund- und eine Mittelschule unter einer gemeinsamen<br />
Schulleitung geführt.<br />
Zu 2.:<br />
Für den Fall, dass eine Grund- und eine Mittelschule eine<br />
gemeinsame Leitung haben, ist die Vergabe von Anrechnungsstunden<br />
bereits seit längerer Zeit bayernweit eindeutig<br />
geregelt. Da diese gemeinsame Leitung der Schulen aus der<br />
Tradition der ehemaligen Volksschulen (damals Grund- und<br />
Hauptschule), die auch unter gemeinsamer Leitung standen,<br />
fortgeführt wird, werden für die Vergabe der Anrechnungsstunden<br />
der Schulleitung die Schülerzahlen der beiden Schulen<br />
addiert und die für diese Größenordnung vorgesehene<br />
Leitungszeit vergeben.<br />
Die Höhe der Anrechnungsstunden richtet sich sodann nach<br />
einer festgelegten Bandbreite.<br />
Anrechnungsstunden der Schulleitungen (Rektor und<br />
Konrektor) an Grund- und Mittelschulen<br />
Schüler 61–120 121–180 181–240 241–300 301–360<br />
Leitungszeit 5 7 11 13 <strong>16</strong><br />
Darüber hinaus wird je weitere 60 Schüler jeweils eine Anrechnungsstunde<br />
mehr erteilt.<br />
Neu festgelegt wurde nun, dass Schulleiter, die zwei Grundschulen<br />
oder zwei Mittelschulen leiten, über diese auf der<br />
Summe der Schülerzahlen basierenden Anrechnungsstunden<br />
hinaus eine weitere Stunde Leitungszeit erhalten.<br />
Bei der Berechnung der Anrechnungsstunden werden ab<br />
dem Schuljahr 2013/2014 für alle Schulleitungen die Schülerzahlen<br />
der Oktoberstatistik des jeweiligen Vorjahres zu-<br />
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –<br />
Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Seite 2 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · <strong>16</strong>. Wahlperiode Drucksache <strong>16</strong>/<strong>17611</strong><br />
grunde gelegt (z. B. 1.10.2012 für das Schuljahr 2013/2014).<br />
Damit tritt eine Besitzstandswahrung ein, die für Schulen an<br />
den jeweiligen Schwellenwerten mit rund 120 Schülern, 180<br />
Schülern, 240 Schülern oder 300 Schülern eine Planungssicherheit<br />
über das jeweils aktuelle Schuljahr hinaus ermöglicht.<br />
Unterstützt werden die Schulleitungen wesentlich auch<br />
durch die Verwaltungsangestellten. Der Doppelhaushalt<br />
2013/2014 weist in diesem Bereich neue Vollzeitkapazitäten<br />
für Verwaltungskräfte an staatlichen Grund- und Mittelschulen<br />
aus. Mit den zusätzlichen Kapazitäten war es möglich,<br />
die bestehenden Zuteilungsrichtlinien anzupassen und damit<br />
Verbesserungen für mehrere Hundert Schulen zu ermöglichen.<br />
Die Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten ergibt sich aus<br />
der Zahl der Klassen an den Schulen und stellt sich nach den<br />
neuen Zuteilungsrichtlinien ab 01.09.2013 wie folgt dar:<br />
Klassen<br />
Versorgung<br />
von<br />
bis<br />
1 3 keine Versorgung<br />
4 Kooperation (1/3),<br />
Anbindung oder<br />
alleine (1/4)<br />
5 6 1/4<br />
7 12 1/3<br />
13 18 1/2<br />
19 24 2/3<br />
25 30 3/4<br />
31 33 1<br />
34 und mehr 1 1/4<br />
Für die Ermittlung der Zahl der Klassen sind darüber hinaus<br />
folgende Klassen doppelt zu zählen:<br />
Praxisklassen<br />
Abschlussklassen der Jahrgangsstufe 9 und 10<br />
und nach den neuen Richtlinien auch<br />
Übergangsklassen.<br />
Für einen neuen gebundenen Ganztagszug an einer Grundschule<br />
oder an einer Mittelschule kann der Arbeitsumfang<br />
der Verwaltungskraft weiterhin um 3 Stunden aufgestockt<br />
werden. Für die Fortführung eines gebundenen Ganztagszugs<br />
ab dem zweiten Schuljahr erhält die Grundschule dann<br />
eine weitere Stunde (insges. 4 Stunden) und die Mittelschule<br />
zwei weitere Stunden (insges. 5 Stunden).<br />
Seit dem Schuljahr 2011/2012 ist die Arbeitszeit der Verwaltungsangestellten<br />
an Schulen von Verbundkoordinatoren um<br />
1 Stunde pro Woche aufgestockt.<br />
Zu 3.:<br />
Mit der Trennung der ehemaligen Volksschulen in Grundund<br />
Mittelschulen wurde eine funktionale Trennung vorgenommen,<br />
bei der die Rahmenbedingungen wie Lage,<br />
räumliche Situation, Anzahl der Schüler und Lehrkräfte,<br />
Zuteilung von Verwaltungseinheiten sowie die organisatorischen<br />
Prozesse weitgehend unverändert blieben. Wenn<br />
nun auch getrennte Lehrerkollegien und getrennte Elternbeiräte<br />
vorhanden sind, so können auch zahlreiche Themen<br />
wie „Grundsätze des Schullebens, Festakte und Schulfeiern,<br />
Grundsätze der Leistungsmessung etc.“ auch weiterhin gemeinsam<br />
erörtert werden. Unstrittig ist jedoch, dass sich<br />
auch beide Schularten in ihrem jeweiligen Profil ausweisen<br />
müssen. Hier bekommen auch Steuergruppen aus den jeweiligen<br />
Lehrerkollegien die inhaltlich notwendigen Arbeiten<br />
übertragen.<br />
Diese Aufgabendelegation war auch im Rahmen einer Leitung<br />
von Volksschulen, bestehend aus Grund- und Hauptschule,<br />
bereits notwendig. Insgesamt stellt sich die aktuelle<br />
Situation nicht schlechter dar als bei einer Schule vergleichbarer<br />
Größe und Struktur.<br />
Es ist unstrittig, dass die Aufgaben der Schulleiter an Grundund<br />
Mittelschulen Veränderungen unterliegen, vor allem<br />
auch anspruchsvoller geworden sind. Aus diesem Grund ist<br />
das Kultusministerium seit Jahren bemüht, hier Verbesserungen<br />
durchzusetzen. Da dies in jedem Fall Haushaltsmittel<br />
verlangt, können diese nur in Schritten erreicht werden. In<br />
den vergangenen Jahren sind mehrfach Maßnahmen umgesetzt<br />
worden, um die Arbeitssituation zu verbessern: So<br />
wurden im Schuljahr 2004/2005 die Leiter sehr großer Schulen<br />
mit mehr als 360 Schülern als einzige Gruppe von der<br />
Erhöhung der Unterrichtspflichtzeit ausgenommen. Trotz<br />
Verkürzung der Arbeitszeit in den Schuljahren 2012/2013<br />
und 2013/2014 werden diese Anrechnungsstunden weiter<br />
gewährt.<br />
Zum Schuljahr 2010/2011 erhielten alle Verbundkoordinatoren<br />
von Mittelschulverbünden Anrechnungsstunden. Eine<br />
weitere Anrechnungsstunde für die Verbundkoordinatoren<br />
sowie die Leiter eigenständiger Mittelschulen wurde zum<br />
Schuljahr 2012/2013 bewilligt.<br />
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im<br />
Rahmen der Dienstrechtsreform im Volksschulbereich eine<br />
Stellenhebung für alle Rektoren und Konrektoren möglich<br />
war und somit eine bessere Besoldung aller Schulleiter und<br />
ihrer Stellvertreter erfolgte.<br />
Zu 4.:<br />
Durch die funktionale Trennung der Volksschulen in Grundschulen<br />
und Mittelschulen wurden keine Anrechnungsstunden<br />
eingespart.