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Schriftliche Anfrage Antwort - Bayerischer Landtag

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<strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong>16. Wahlperiode Drucksache 16/1827702.09.2013<strong>Schriftliche</strong> <strong>Anfrage</strong>des Abgeordneten Thomas GehringBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENvom 20.06.2013Beförderungen und Erhöhung der DurchlässigkeitTrotz der Stärkung des Leistungsprinzips im Rahmen desNeuen Dienstrechts beklagen Beamtinnen und Beamte immerwieder, dass die Mindestwartezeiten für Beförderungenin vielen Bereichen zu lange sind und zudem oftmals deutlichüberschritten werden.Zudem berichten viele Beamtinnen und Beamte, denen bisherdie Eignung für einen Aufstieg zuerkannt worden war,dass sie die Eignung für eine modulare Qualifizierung nichtmehr erhalten haben. Wir fragen daher die Staatsregierung:1. Wie viele Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern,unterteilt nach Ressorts, Fachlaufbahnen und Qualifizierungsebenen,gibt es, die zum Stand 31.12.2012die für ihren Bereich festgesetzten Mindestwartezeitenfür eine Beförderung erreicht bzw. überschritten habenund mangels Beförderungsmöglichkeit nicht befördertwerden können?2. Wie viele Beamtinnen und Beamte (unterteilt nachRessorts, Fachlaufbahnen und Qualifizierungsebenen)warten länger als 10, 15 oder 20 Jahre seit ihrer letztenBeförderung auf eine Beförderung?3. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte haben, unterteiltnach Ressorts, Fachlaufbahnen und Qualifizierungsebenen,in den letzen 12 Jahren (jeweils zum Beurteilungsstichtag)die Aufstiegseignung bzw. die Eignungzur Zulassung zur modularen Qualifizierung erhalten?b) Wie viele Beamtinnen und Beamte, unterteilt nach Ressorts,Fachlaufbahnen und Qualifizierungsebenen, diebisher die Aufstiegseignung hatten, haben die Eignungzur modularen Qualifizierung nicht mehr erhalten?4. Wie viele Beamtinnen und Beamte (absolut und in Prozentbezogen auf ihre Fachlaufbahnen und QE) wurdenin den letzten 12 Jahren (unterteilt nach Ressorts, Fachlaufbahnenund Qualifizierungsebenen) zum Aufstiegbzw. zur modularen Qualifizierung zugelassen?5. Nachdem in früheren Jahren nur sehr wenige Beamtinnenund Beamte zum Aufstieg zugelassen wurden,weil es wegen diverser Einsparbeschlüsse (z. B. Verwaltung21) nur sehr kleine Einstellungskorridore gabund zudem auf eine ausgewogene Altersstruktur geach-tet wurde, frage ich die Staatsregierung, durch welcheMaßnahmen (unterteilt nach Ressorts, Fachlaufbahnenund Qualifizierungsebenen) erreicht werden soll, dassnunmehr mehr Beamtinnen und Beamte zur modularenQualifizierung zugelassen werden können?6. a) Wie viele Stellen (unterteilt nach Ressorts, Fachlaufbahnenund Qualifizierungsebenen) wurden im Rahmendes Doppelhaushaltes 2013/14 gehoben, um Beamtinnenund Beamten verstärkt den Zugang zur nächsthöherenQualifizierungsebene zu ermöglichen?b) Wie viele Stellenreduzierungen (z. B. durch Einzüge,Verlagerungen), unterteilt nach Ressorts, Fachlaufbahnenund Qualifizierungsebenen, gibt es, die eineVerminderung der potentziellen Aufstiegsmöglichkeitenzur Folge haben? Wie viele Möglichkeiten zumWechsel der Qualifizierungsebene bleiben netto übrig,wenn man Stellenhebungen und Einsparungen verrechnet(unterteilt nach Ressorts, Fachlaufbahnen und Qualifizierungsebenen)?7. Inwieweit werden Entscheidungen, wie z. B. das BGH-Urteilv. 05.12.2002, Az. III-ZR-148/02 oder das BVerwG-Urteil v. 28.10.2004, Az. 2 C 23/03 berücksichtigt, dieMindestwartezeiten für Beförderungen von mehr als 10Jahren für nicht mit dem Leistungsprinzip vereinbar ansehen?<strong>Antwort</strong>des Staatsministeriums der Finanzenvom 24.07.2013Vorbemerkung:Das Neue Dienstrecht ist ein Erfolg! Bayern hat die durchdie Föderalismusreform I gewonnenen Kompetenzen zeitnahund umfassend genutzt und in der Dienstrechtspolitikbundesweit die Vorreiterrolle übernommen. Dies wird auchaus dem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzenzur Evaluation des Neuen Dienstrechts in Bayerndeutlich.Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.


Seite 2 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Der Bericht des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzenzur Evaluation des Neuen Dienstrechts in Bayern wurdein der 87. Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichenDienstes am 18. Juni 2013 behandelt. Es wurdeinsgesamt ein positives Fazit über die Dienstrechtsreformzum 1. Januar 2011 gezogen. Auch seitens des BayerischenBeamtenbundes wurden die Leistungen des Neuen Dienstrechtsgrundsätzlich anerkannt. Man befinde sich „aufeinem guten Weg“, so BBB-Vorsitzender Rolf Habermannbeim Hauptausschuss am 15. Mai 2013 in München (BBB-Nachrichten Mai/Juni 2013 S. 14).Als wesentliche Gründe dafür sind zu nennen: Das Kernelementdes Neuen Dienstrechts bilden verbesserte Beförderungsmöglichkeitenzur Honorierung von Leistung. ImGrundschulbereich, im Hauptschul- bzw. Mittelschulbereichsowie im Realschulbereich wurden funktionsloseBeförderungsämter geschaffen, um die Perspektiven zuverbessern. In den anderen Bereichen wurden die Beförderungsmöglichkeitenim gleichen finanziellen Umfang inForm von Stellenhebungen verbessert.Im Vorgriff auf das Neue Dienstrecht sowie im Rahmendes Neuen Dienstrechts konnten in den Doppelhaushalten2009/2010 bis einschließlich 2013/2014 (einschließlich derStellenplanüberleitung) insgesamt fast 34.400 zusätzlicheStellenhebungen bzw. zusätzliche Beförderungsmöglichkeitenausgebracht werden. Daneben wurden in diesenDoppelhaushalten rd. 7.500 weitere Stellenhebungen (fürBeamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte) „außerhalb“des Neuen Dienstrechts finanziert.Bayern ist dabei das einzige Bundesland, das im Hauptbzw.Mittelschulbereich zwei funktionslose Beförderungsämterin A 12+Z bzw. in A 13 geschaffen hat. Auch inanderen Ländern mit einer der bayerischen schulartbezogenenLehrbefähigung vergleichbaren Lehrerbildung (z. B.Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen und Schleswig-Holstein, mit Abweichungenauch in Rheinland-Pfalz) ist dies nicht der Fall.Durch den Wegfall der Verzahnungsämter zwischen denfrüheren Laufbahngruppen profitieren auch alle anderenBereiche durch „schnellere“ Beförderungen in das jeweilsnächsthöhere Amt nach erfolgreichem Abschluss der modularenQualifizierung.Die <strong>Schriftliche</strong> <strong>Anfrage</strong> nimmt auf die Beförderungsmöglichkeitender Beamtinnen und Beamten des gesamten FreistaatsBayern Bezug. Daher war zur Beantwortung eine Ressortumfrageerforderlich.Grundsätzlich wurde von den laufbahnrechtlichen Mindestwartezeitennach Art. 17 LlbG ausgegangen. Sofernressortspezifische Beförderungswartezeiten festgesetztwurden, wurden diese zugrunde gelegt und bei der Beantwortungdarauf verwiesen. Beförderungen erfolgen nachder Zielsetzung des Neuen Dienstrechts leistungsabhängig.Auf das bloße Ableisten der gesetzlichen Mindestwartezeitkommt es bei einer Beförderung nicht an.Zu 1.:<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere VerwaltungFachlaufbahnen und fachliche SchwerpunkteFachlaufbahn Verwaltung und Finanzen: fachlicher Schwerpunktnichttechnischer Verwaltungsdienst (nVD); fachlicherSchwerpunkt Sozialwissenschaften (Sozwiss).Fachlaufbahn Gesundheit: fachlicher Schwerpunkt Hygienekontrolldienst(HygK)Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik: fachlicherSchwerpunkt Technischer Überwachungsdienst zum Schutzder Verbraucher (Techn-ÜV); fachlicher Schwerpunkt veterinärtechnischerDienst (VetAss); fachlicher Schwerpunktbautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst(btuD); fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischerDienst (fwtD).2. QE 3. QEnVD 75 243Sozwiss - 35HygK 0 -Techn-ÜV 15 -VetAss 5 -btuD 0 92fwtD 0 0befördert zum 01.01.2013: SozWiss: 6, Techn-ÜV: 10, VetAss: 2Zum Stichtag 31.12.2012 waren im Geschäftsbereich desStMI in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen in denBesoldungsgruppen A 13 und A 14 keine Beamtinnen undBeamte vorhanden, die die bereichsspezifischen und beurteilungsabhängigenWartezeiten erfüllt hatten und nicht befördertwerden konnten. In der Besoldungsgruppe A 15 haben 5Beamte und Beamtinnen zum 01.04.2013 die Beförderungsreifefür eine Beförderung nach A 16 erreicht. Da zu diesemZeitpunkt noch keine besetzbaren Planstellen zur Verfügungstehen, ist eine Beförderung noch nicht möglich.Polizei und VerfassungsschutzDie Zahl der betreffenden Beamtinnen und Beamten zumStichtag 31.12.2012 lässt sich der folgenden tabellarischenÜbersicht entnehmen:Qualifikationsebene (QE) 2. QE 3. QE 4. QE GesamtFachlaufbahnPolizei und Verfassungsschutz 879 1.742 0 2.621Verwaltung und Finanzen 30 9 0 39Naturwissenschaft und Technik 5 12 0 17Gesamt 914 1.763 0 2.677Anmerkung: Beamte der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz,die aufgrund von laufbahnrechtlichen Sonderregelungenauf die prüfungsfreie Beförderung in ein Amtder Besoldungsgruppen A 10 oder A 11 warten, sind in derSpalte „3. QE“ ausgewiesen.StaatsbauverwaltungIm Bereich der Obersten Baubehörde (OBB, Epl. 03B) habenderzeit 40 Beamtinnen und Beamte der 3. QE und 10Beamtinnen und Beamte der 2. QE Fachlaufbahn Naturwis-


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 3senschaft und Technik die festgesetzte Mindestwartezeitüberschritten und können mangels freier Stellen nicht befördertwerden.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusFixierte Mindestwartezeiten wie in der Fragestellung benanntbestehen im Bereich der Lehrkräfte an Grund- undMittelschulen, an Realschulen, an Gymnasien sowie an Förderschulenüber die Festsetzungen des Art. 17 LlbG hinausnicht.Für funktionslose Beförderungen gibt es im Grund- undMittelschulbereich erst seit 2009 funktionslose Beförderungsämter(A 12 + AZ und A 13). Von Mindestwartezeitenkann daher nicht gesprochen werden, weil vor diesem Zeitpunktgar keine Beförderung möglich war. Seither wurdenzwei Beförderungsrunden nach A 12 + AZ durchgeführt(01.09.2009 und 01.01.2011). Dabei wurden die im Doppelhaushaltdafür vorgesehenen Stellen voll ausgegeben. Derweitere Ausbau des Stellenkegels wird künftigen Haushaltenvorbehalten bleiben. Beförderungen nach A 13 konnten nochnicht ausgesprochen werden, weil noch nicht einmal dieMindestwartezeit des Art. 17 LlbG abgelaufen war. KünftigeKriterien, Wartezeiten o. Ä. und ggf. eine regelmäßige Beförderungspraxis werden sich erst dann ergeben können, wennder Stellenkegel ausgebaut ist und hierdurch eine Ausgewogenheitzwischen beiden funktionslosen Ämtern hergestelltist. Die bisherigen Beförderungskriterien orientierten sicham Verhältnis der zur Verfügung stehenden Stellen, Beurteilungsprädikateund Dienstzeiten.Festgelegte Mindestwartezeiten gibt es im Förderschulbereichnicht, es werden – wie für die Grund- und Mittelschulenbeschrieben – die Beförderungswartezeiten jährlichindividuell aus dem Verhältnis der zur Verfügung stehendenStellen, Beurteilungsprädikate und Dienstzeiten ermittelt.Für funktionsbezogene Beförderungen gilt Folgendes:Eine Funktion – und die sich daraus ergebende Beförderung –kann nur übernommen werden, wenn ein Auswahlverfahrennach Eignung, Leistung und Befähigung stattgefunden hat.Die Wartezeiten bei der Wiederbesetzung von Funktionsstellenwerden jährlich neu festgelegt und gelten jeweils abdem Zeitpunkt des Ausscheidens des jeweiligen bisherigenFunktionsinhabers. Diese Wartezeiten werden unterschiedennach Funktionsamt und Besoldungsgruppe und einzelnnach haushaltsrechtlichen Gegebenheiten berechnet. Zahlenzu den jeweiligen Bereichen können nicht geliefert werden.Jede Ermittlung würde eine umfängliche Abfrage im nachgeordnetenBereich bedeuten.Auch im Bereich staatlicher Realschulen sind über dielaufbahnrechtlichen Mindestwartezeiten hinaus keine Mindestwartezeitenfestgesetzt.Im staatlichen Realschulbereich besteht die Möglichkeit derfunktionslosen Beförderung vom Studienrat im Realschuldienstin BesGr. A 13 zum Studienrat im Realschuldienstin BesGr. A 13 + AZ. Für die funktionslose Beförderungist eine Anzahl an Stellen im Haushalt ausgebracht. NachArt. 16 Abs. 1 LlbG i. V. m. Art. 94 Abs. 2, Art. 116 BV,Art. 33 Abs. 2, 5 GG ist bei der Übertragung höherwertigerDienstposten ausschließlich nach dem Leistungsgrundsatzzu verfahren. Entsprechend erfolgt im Bereich staatlicherRealschulen aus dem für eine Beförderung infrage kommendenPersonenkreis die Auswahl der Lehrkräfte für die zurVerfügung stehenden Beförderungsstellen ausschließlichnach dem Prinzip der Bestenauslese, das heißt in der Reihenfolgeder in den dienstlichen Beurteilungen erzielten Bewertungsstufe.Die Prüfung durch das Staatsministerium, welcheLehrkräfte unter Anwendung des Leistungsgrundsatzeszu befördern sind, erfolgt automatisch, sofern entsprechendeStellen aufgrund von Fluktuation von Amtsinhabern wiederzur Verfügung stehen. Ein Anspruch der Lehrkraft auf funktionsloseBeförderung besteht im Übrigen nicht.Analog wird im Bereich der staatlichen Realschulen bei derAuswahl der Seminarlehrkräfte für die ebenfalls nur begrenztzur Verfügung stehende Zahl an Seminarrektorenstellenverfahren. Auch hier erfolgt die Auswahl aus dem füreine Beförderung infrage kommenden Personenkreis nachdem Leistungsprinzip, das heißt in der Reihenfolge der inder dienstlichen Beurteilung erzielten Bewertungsstufe. EinAnspruch der Lehrkraft auf Beförderung besteht jedoch auchin diesem Bereich nicht. Grundlage für eine Beförderung iststets das Vorhandensein freier Seminarrektorenstellen.Ferner wird darauf hingewiesen, dass weitere funktionsgebundeneBeförderungsstellen, beispielsweise Stellenin der Schulleitung, grundsätzlich zur Besetzung ausgeschriebenwerden. Die Auswahlentscheidung aus den sichbewerbenden Lehrkräften erfolgt ebenfalls ausschließlichin Anwendung des Leistungsprinzips, also nach Eignung,Leistung und Befähigung. Es wird ergänzend darauf hingewiesen,dass nach Art. 16 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 1 Satz 3Nr. 4 LlbG eine Beförderung nicht vor einer Bewährung inden Dienstgeschäften des entsprechenden Amtes von mindestensdrei Monaten möglich ist („Erprobungszeit“). Darüberhinaus ist durch das Haushaltsgesetz eine Wiederbesetzungssperrefestgelegt. Diese beträgt derzeit 3 Monate. Ingrundsätzlicher Anwendung des Leistungsprinzips bei funktionsgebundenenund funktionslosen Beförderungen gibt esin der Folge im staatlichen Realschulbereich keine Beförderungswartezeitendahingehend, dass man nach Ablauf einerbestimmten Wartezeit – unabhängig von der erbrachten Leistung– Anspruch auf Beförderung hätte.Im Bereich der staatlichen Gymnasien existieren über diegesetzlichen Mindestwartezeiten hinaus keine für den Bereichfestgesetzten Mindestwartezeiten für eine Beförderung.Für die Beamtinnen und Beamten der Fachlaufbahn Bildungund Verwaltung (Lehrkräfte und Fachlehrkräfte) im Bereichder beruflichen Schulen sind in den Ernennungsrichtlinienfür die beruflichen Schulen Mindestwartezeiten festgelegt,die über den gesetzlichen Mindestwartezeiten liegen.Unter Berücksichtigung dieser Wartezeiten ergibt sich diefolgende Zahl an Lehrkräften, die die Beförderungsmindestwartezeitenam 31.12.2012 überschritten haben:


Seite 4 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Fachlaufbahn: Bildung und Wissenschaft4. Qualifikationsebene: 3493. Qualifikationsebene: FehlanzeigeFür die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (sog.Schulkanzler/-innen) gelten die gesetzlichen Mindestwartezeiten.Folgende Zahlen können hier zu Frage 1 genanntwerden:Fachlaufbahn: Verwaltung und Finanzen3. Qualifikationsebene: 102. Qualifikationsebene: 1Die hohe Zahl an Lehrkräften mit überschrittener Beförderungsmindestwartezeitin der 4. Qualifikationsebene ist zumGroßteil auf die ausstehenden Beförderungen im Bereichder Beruflichen Oberschulen zurückzuführen. Die in diesemBereich anstehenden Stellenhebungen zum 01.07.2013 werdenhier zu einer wesentlichen Verbesserung der Situationführen.Vonseiten des StMUK erging für das StMUK selbst zu dieserFrage Fehlanzeige.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzJustizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenFür die Beantwortung der Frage 1 wurden die laufbahnrechtlichenBeförderungsmindestwartezeiten (zwei Jahre bzw.drei Jahre) zugrunde gelegt. Nachdem es aber im Regelfallnicht angezeigt erscheint, Beförderungen in kurzer Folge jeweilsunmittelbar im Anschluss an den Ablauf dieser Mindestwartezeitenzu vollziehen, kommt den nachstehendenZahlen nur ein sehr eingeschränkter Aussagewert zu. DieZahl der Beamtinnen und Beamten ergibt sich aus nachfolgendenTabellen:Fachlaufbahn Justiz sowie Fachlaufbahn Verwaltungund Finanzen (ohne fachlichen Schwerpunkt Sozialwissenschaftenund Wirtschaftswissenschaften):Kap. 04 01und 04 04Anzahl der (mindestens im Faktor beurteilten) Beamtinnenund Beamten, die zum 31.12.2012 die laufbahnrechtlicheMindestwartezeit von zwei bzw. dreiJahren erreicht hatten (nach Köpfen):4. QE 3. QE 2. QE 1. QE6 1.279 1.703 271Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:Kap. 04 01und 04 04Anzahl der (mindestens im Faktor beurteilten) Beamtinnenund Beamten, die zum 31.12.2012 die laufbahnrechtlicheMindestwartezeit von zwei bzw. dreiJahren erreicht hatten (nach Köpfen):- 3. QE 2. QE 1. QE- 1 5 6Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen – fachlicherSchwerpunkt Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften:Kap. 04 01und 04 04Anzahl der (mindestens im Faktor beurteilten) Beamtinnenund Beamten, die zum 31.12.2012 dielaufbahnrechtliche Mindestwartezeit von drei Jahrenerreicht hatten (nach Köpfen):- 3. QE - -- 141 - -JustizvollzugsanstaltenIm Bereich der Justizvollzugsanstalten (Kap. 04 05) warenzum 31.12.2012 in der Fachlaufbahn Justiz, fachlicherSchwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst insgesamt 467 dermit mindestens durchschnittlichem Faktor beurteilten Beamtinnenund Beamten mit Einstieg in der 2. QE nach Ablaufder ressortspezifisch festgelegten Mindestwartezeit nochnicht befördert. Im fachlichen Schwerpunkt Werksdienstwaren es zum selben Zeitpunkt insgesamt 130 Beamtinnenund Beamte mit Einstieg in der zweiten QE. Bei 13 Beamtinnenund Beamten der gleichen QE ist die Mindestwartezeitim fachlichen Schwerpunkt Krankenpflegedienst bereitsverstrichen. Im fachlichen Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienstwarten 15 Beamtinnen und Beamte mit Einstiegin der 2. QE auf eine Beförderung.In der 3. QE (Vollzugs- und Verwaltungsdienst sowie Sozialwissenschaften)können alle Beamtinnen und Beamte bis zurBesoldungsgruppe A 12 innerhalb der Mindestwartezeiten befördertwerden. Die Beförderung nach A 13 erfolgt nach Leistungskriterienund in der Regel nach einer bayernweiten Liste.Für den Einstieg in der 4. QE für die Fachlaufbahn Justiz,Vollzugs- und Verwaltungsdienst gilt Folgendes: Beförderungenbis zur Besoldungsgruppe A 15 können in der Regelinnerhalb der ressortspezifischen Mindestwartezeitenerfolgen. Die weitergehenden Beförderungen erfolgen regelmäßignach einer bayernweiten Ausschreibung, wobeidie Dienstposten nach Leistungskriterien vergeben werden.Beförderungsmöglichkeiten für alle Leiterinnen und Leiterder großen selbstständigen Justizvollzugsanstalten sindin der Regel gegeben. Für die Fachlaufbahn Bildung undWissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Kunst- und Kulturwissenschaften(psychologischer Dienst), können ebenfallsalle Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe A 15 innerhalbder Mindestwartezeiten erfolgen. Darüber hinaus befindensich die Beförderungsregelungen in der Praxis nochim Aufbau. In der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft(Lehrerinnen und Lehrer in Justizvollzugsanstalten) bestehenBeförderungsmöglichkeiten für die Beförderung nach A13 + Z innerhalb der Wartefristen. Darüber hinaus erfolgtdie Vergabe bei herausgehobenen Tätigkeiten im Einzelfallnach dem Leistungsprinzip. In der Fachlaufbahn Gesundheit,fachlicher Schwerpunkt Humanmedizin (ärztlicher Dienst)sind Beförderungsmöglichkeiten innerhalb der Wartezeitenbis zur Besoldungsgruppe A 15 in der Regel gegeben. NachA 16 erfolgt die Beförderung bei herausgehobenen Dienstpostennach Leistungskriterien im Einzelfall.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenNeben Wartezeit und fehlender Planstelle sind viele Gründedafür maßgeblich, dass sich nicht alle Beamten im Endamt


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 5der mit dem Neuen Dienstrecht seit 01.01.2011 eingerichtetendurchgehenden Leistungslaufbahn befinden. Insbesonderemuss für jede Beförderung ein entsprechend bewerteterDienstposten verfügbar sein, übertragen werden und Bewährungvorliegen (Art. 16 LlbG). Außerdem müssen alle weiterenlaufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein (vgl.u. a. Art. 17 Abs. 6, Art. 18, 19 LlbG). Ferner ist das Leistungsprinzipzu beachten, d. h. vorrangige Konkurrenten steheneiner Beförderung von nachrangigen Beamten entgegen.Aus nachfolgender Tabelle ergibt sich die Anzahl der Beamtinnenund Beamten, welche am 31.12.2012 die Mindestwartezeitendes Art. 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 LlbG erfüllt hatten:QualifizierungsebeneNr. insges.Verwaltungund FinanzenNaturwiss.und TechnikJustizGesundheit1 64 56 8 0 02 754 690 59 5 03 267 227 23 17 04 75 60 4 10 11–4 (Summe) 1.160 1.033 94 32 1<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieIm Geschäftsbereich des StMWIVT gibt es keine internenMindestwartezeiten für eine Beförderung. Maßgebend fürBeförderungen sind ausschließlich die Leistung, die Funktionsausübungbei bewerteten Dienstposten sowie die Planstellensituation.Die in Art. 17 LlbG definierten gesetzlichen Mindestwartezeitenkönnen in vielen Fällen aus Planstellengründen nichteingehalten werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen,dass im Bereich der Eich- und Beschussverwaltung Beförderungenab A 12 und im gesamten Geschäftsbereich Beförderungenab A 15 in der Regel nur möglich sind, wenn dieBeamten entsprechend bewertete Dienstposten innehaben.Die gesetzlichen Mindestwartezeiten waren zum Stichtag31.12.2012 in der folgenden Anzahl von Fällen überschritten:Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen:1. QE 2. QE 3. QE 4. QE- - 3 12Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:1. QE 2. QE 3. QE 4. QE- 32 9 7<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstDiese Frage kann für den Geschäftsbereich des StMWFKin der gestellten Form nicht beantwortet werden. Denn bisauf wenige Ausnahmen gibt es im Geschäftsbereich keinesogenannten Bündelungsdienstposten, auf denen eine Beförderungüber mehrere Besoldungsgruppen möglich wäre.Dies hat zur Folge, dass Beamtinnen und Beamte, die einenDienstposten bekleiden, der in seiner Wertigkeit einerbestimmten Besoldungsgruppe zugeordnet ist, selbst beiErfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nichtüber dieses Amt hinaus befördert werden können. Für diebetreffenden Beamtinnen und Beamten ist eine Beförderungnur dann möglich, wenn sie sich auf einen höherbewertetenDienstposten bewerben.Nur im Bereich der Bibliotheken und Archive werden dieBeamtinnen und Beamten ohne Änderung ihres Aufgabenbereichsin das jeweils zweite Amt der betreffendenQualifikationsebene befördert. Derzeit „warten“ hier in derzweite Qualifikationsebene zehn, in der dritten 33 und inder vierten zwölf Beamtinnen und Beamte auf ihre Beförderung.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitVom StMUG wurden bei der Beantwortung der Fragen dieressortspezifischen Mindestwartezeiten zugrunde gelegt.Die Zahl der Beamtinnen und Beamten ergibt sich aus nachfolgendenTabellen 1 :Fachlaufbahn Verwaltung und FinanzenAnzahl1. QE -2. QE 83. QE 74. QE -Fachlaufbahn Naturwissenschaft und TechnikAnzahl1. QE -2. QE 323. QE 1244. QE 32Fachlaufbahn GesundheitAnzahl4. QE 10<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenIm Bereich der Forstverwaltung konnten die Beamtinnenund Beamten in aller Regel mit der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen,die für die Forstverwaltung festgelegt sind,befördert werden. Zum Stand 31.12.2012 gab es keine Beamtinnenund Beamte mit Einstieg in der zweiten oder drittenQualifikationsebene, die trotz Beförderungsreife nicht befördertwerden konnten. Bei den Beamtinnen und Beamten mitEinstieg in der vierten Qualifikationsebene der FachlaufbahnNaturwissenschaft und Technik waren am 31.12.2012 dreiBeamte noch nicht befördert.1) Angegeben ist jeweils lediglich die Zahl der Beamten, die rein aufgrunddes Fehlens einer entsprechenden Planstelle nicht befördert werden konnten;Fälle, in denen eine Beförderung zusätzlich an weitere Voraussetzungenwie z. B. die Wahrnehmung einer bestimmten Funktion geknüpftist und diese Funktion nicht ausgeübt wird, wurden hier nicht erfasst.


Seite 6 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung gibt es keinefestgesetzten eigenen Mindestwartezeiten. Es warten hier ca.700 Beamtinnen und Beamte, die die gesetzlichen Mindestwartezeitenüberschritten haben, in allen Fachlaufbahnen(überwiegend Naturwissenschaft und Technik sowie Verwaltungund Finanzen) und Qualifizierungsebenen auf eineBeförderung.In der Verwaltung für Ländliche Entwicklung gibt es nebenden gesetzlichen Beförderungswartezeiten auch verwaltungsspezifische,die auch eine Mindestpunktzahl für eineBeförderung voraussetzen, und zudem die Bekleidung oderdie Eignung für bestimmte Funktionen. Gut 250 Beamtinnenund Beamte, weit überwiegend der Fachlaufbahn Naturwissenschaftund Technik, welche alle Beförderungsvoraussetzungenerfüllen, können hier wegen fehlender Stellen nichtbefördert werden.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtesFehlanzeige<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiAufgrund der besonderen Funktion der Staatskanzlei unddem damit verbundenen Austausch von Beamten mit denRessorts ist eine zahlenmäßige Aussage nicht möglich.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesFehlanzeige<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenFür den Geschäftsbereich des Landesamts für Steuern sindspezifische Mindestwartezeiten je Qualifizierungsebene(QE) lediglich für die jeweils erste Beförderung (in Ämterder BesGr. A 4, A 7, A 10 und A 14) vorgesehen. Die Anzahlder betroffenen Beamtinnen und Beamten ergibt sich aus folgendenTabellen:Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen:Einstieg in der 4. QE und MQ A 14 183Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und MQ A 10 3.593Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und MQ A 7 4.983Einstieg in der 1. QE und MQ A 7, nichttechnischer15Dienst StMFGesamt: 8.774Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:Einstieg in der 4. QE und MQ A 14 1Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und mQ A 10 53Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und mQ A 7 2Einstieg in der 1. QE und MQ A 7, nichttechnischer0Dienst StMFGesamt: 56Fachlaufbahn Justiz:Einstieg in der 4. QE und MQ A 14 0Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und MQ A 10 2Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und MQ A 7 1Einstieg in der 1. QE und MQ A 7, nichttechnischer0Dienst StMFGesamt: 3Auch für den Geschäftsbereich des Landesamtes für Finanzensind spezifische Mindestwartezeiten nur für die erste Beförderungfestgelegt. In der Fachlaufbahn Verwaltung undFinanzen sind keine Beamtinnen und Beamten vorhanden,die die Mindestwartezeit für das jeweils erste Beförderungsamterfüllen und mangels freier und besetzbarer Planstellenicht befördert werden können. Weitere Beförderungen inhöhere Ämter erfolgen unabhängig von bereichsspezifischenMindestbewährungszeiten rein nach Leistung. Hierfür ergibtsich die Anzahl der Beamtinnen und Beamten aus folgendenTabellen:Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen:Einstieg in der 4. QE und MQ A 14 24Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und MQ A 10 313Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und MQ A 7 703Einstieg in der 1. QE nichttechnischer Dienst StMF 0Gesamt: 1.040Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:Einstieg in der 4. QE und MQ A 14 1Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und MQ A 10 36Gesamt: 37Auch für die Bayerische Vermessungsverwaltung sind bereichsspezifischeBeförderungswartezeiten nur für die ersteBeförderung festgelegt. Im Bereich der 2. QE haben insgesamt106 Beamtinnen und Beamte unabhängig von der Fragedes Dienstpostens zum Stichtag 31.12.2012 die gesetzlichfestgelegte Mindestwartezeit überschritten, obwohl sie dieBeförderungseignung in der letzten periodischen Beurteilungzuerkannt bekommen hatten. Für den Einstieg in der 3.QE warten insgesamt 67 Beamtinnen und Beamte auf eineBeförderung, die ab der Besoldungsgruppe A 12 dienstpostenabhängigist. Im Bereich der 4. QE haben 28 Beamtinnenund Beamte, die die Beförderungseignung in der letzten periodischenBeurteilung zuerkannt bekamen, die gesetzlicheMindestwartezeit überschritten.Für den Bereich der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltungergibt sich die Anzahl der Beamtinnen und Beamtenaus folgender Tabelle:FachlaufbahnQualifizierungsebeneAnzahlVerwaltung und Finanzen 2. QE 113. QE 6Naturwissenschaft und Technik 2. QE 63. QE 2Bildung und Wissenschaft 4. QE 6Im Bereich der Direktion der Staatlichen Lotterieverwaltunghatten in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 725 Beamtinnen und Beamte der 2. QE und 3 Beamtinnen undBeamte der 3. QE die laufbahnrechtliche Mindestwartezeitnach Art. 17 LlbG erfüllt und konnten mangels Planstellenicht befördert werden.Für den Geschäftsbereich des Staatsbetriebs ImmobilienFreistaat Bayern (IMBY) haben in der 2. QE 12 Beamtinnenund Beamte, in der 3. QE 46 Beamtinnen und Beamteund in der 4. QE 2 Beamtinnen und Beamte die Mindestwartezeitfür eine Beförderung überschritten.Vonseiten des Bayerischen Hauptmünzamtes erging Fehlanzeige.An den Finanzgerichten warten zum Stichtag31.12.2012 in der 1. QE zwei Beamte, in der 2. QE sechsBeamtinnen und Beamte und in der 3. QE vier Beamtinnenund Beamte nach Erreichen der Mindestwartezeit auf die Beförderung.Für den Bereich der Fachhochschule für öffentliche Verwaltungund Rechtspflege in Bayern – Zentralverwaltung(FHVR-ZV) ergibt sich die Anzahl der Beamtinnenund Beamten aus folgender Tabelle:Anzahl der Beamtinnen und Beamten mit überschrittenerMindestwartezeit und Nichtbeförderung wegen fehlenderBeförderungsmöglichkeit Stand 31.12.2012FachlaufbahnenEinstieg1. QEEinstieg2. QEEinstieg3. QE1. V + F 11 42. Bi + Wi3. Justiz4. Pol + VS 15. Gesundheit6. N + T 1Einstieg4. QEZu 2.:<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere VerwaltungFür Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 1. bis 3. QEergeben sich die Wartezeiten aus folgender Tabelle:2. QE 3. QE10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre 10 Jahre 15 Jahre 20 JahrenVD 21 4 4 159 32 15Sozwiss 16 11 2HygK 0 0 0Techn-ÜV 3 0 0VetAss 0 0 0btuD 4 0 0 68 19 2fwtD 0 0 0 1 0 0In der 4. Qualifikationsebene warten zum Stichtag01.04.2013 75 Beamtinnen und Beamte bereits über 10 Jahrebzw. vereinzelt über 15 Jahre auf die nächste Beförderung.Die lange Wartezeit gründet in diesen Fällen auf Beurteilungsergebnissenvon unter 11 Punkten.Ein weiterer Grund für die lange Wartezeit ist, dass eine Beförderungnach A 15 bei den Landratsämtern die Funktiondes Stellvertreters des Landrats im Amt (vorm. „Vertrauensjurist“)voraussetzt. Diese Funktion kann nur ein Beamteroder eine Beamtin am Landratsamt innehaben; es ergebensich deshalb für einen bestimmten Kreis „zwangsweise“Wartezeiten auf eine Beförderung nach A 15.Polizei und VerfassungsschutzDie Zahl der betreffenden Beamtinnen und Beamten (Stichtag31.12.2012) lässt sich den folgenden tabellarischenÜbersichten entnehmen 2 :Wartezeit seit der letzten Beförderung länger als 10 Jahre:Qualifikationsebene (QE) 2. QE 3. QE 4. QE GesamtFachlaufbahnPolizei und Verfassungsschutz 806 1.233 9 2.048Verwaltung und Finanzen 27 65 9 101Naturwissenschaft und Technik 2 10 8 20Gesundheit 0 0 10 10Bildung und Wissenschaft 0 1 3 4Gesamt 835 1.309 39 2.183Wartezeit seit der letzten Beförderung länger als 15 Jahre:Qualifikationsebene (QE) 2. QE 3. QE 4. QE GesamtFachlaufbahnPolizei und Verfassungsschutz 34 110 1 145Verwaltung und Finanzen 5 19 4 28Naturwissenschaft und Technik 0 1 4 5Gesundheit 0 0 7 7Bildung und Wissenschaft 0 1 1 2Gesamt 39 131 17 187Wartezeit seit der letzten Beförderung länger als 20 Jahre:Qualifikationsebene (QE) 2. QE 3. QE 4. QE GesamtFachlaufbahnPolizei und Verfassungsschutz 0 4 0 4Verwaltung und Finanzen 0 2 2 4Naturwissenschaft und Technik 0 0 0 0Gesundheit 0 0 2 2Bildung und Wissenschaft 0 0 0 0Gesamt 0 6 4 10StaatsbauverwaltungFür den Geschäftsbereich der OBB stellt sich die Zahl derBeamtinnen und Beamten wie folgt dar:Wartezeit/Jahre 10–14 15–19 > = 20Fachlaufbahn Verwaltung und FinanzenEinstieg in der 2. QE 9 8 1Einstieg in der 3. QE 10 6 4Einstieg in der 4. QE 4 1 -Fachlaufbahn Naturwissenschaft und TechnikEinstieg in der 2. QE 24 1 1Einstieg in der 3. QE 106 31 12Einstieg in der 4. QE 81 42 102) Anmerkung: Beamte der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz,die aufgrund von laufbahnrechtlichen Sonderregelungen auf die prüfungsfreieBeförderung in ein Amt der Besoldungsgruppen A 10 oderA 11 warten, sind jeweils in der Spalte „3. QE“ ausgewiesen.


Seite 8 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Anmerkungen:Die Zahlen wurden ohne die Beamtinnen und Beamte in derB-Besoldung erhoben.In diesen Zahlen sind enthalten:– Beamtinnen und Beamte im Endamt– Beurlaubte Beamtinnen und Beamte– Beamtinnen und Beamte in der Freistellung der Altersteilzeit– Beamtinnen und Beamte über 55 Jahre, die derzeit nochkeine aktuelle Beurteilung haben– Beamtinnen und Beamte mit einem Gesamturteil in deraktuellen Beurteilung, das eine Beförderung ausschließt– Beamtinnen und Beamte, die nicht das für eine Beförderungnotwendige Funktionsamt ausüben<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusIm Förderschulbereich gibt es die Konstellation der Beförderungnach einer bereits erfolgten Beförderung nur imBereich der Funktionsstellen, dazu gilt das in der <strong>Antwort</strong>zu Frage 1 Gesagte. Die in der Frage dargestellten Beförderungswartezeitengibt es daher nicht.Im Bereich der Grund- und Mittelschulen gibt es zwar einzweites funktionsloses Beförderungsamt, jedoch sind seitder ersten Beförderungen (vgl. die Darstellung zur Neueinführungder Ämter in der <strong>Antwort</strong> zu Frage 1) gerade einmalvier Jahre vergangen. Für Beförderungen in Funktionen giltoben zur Förderschule Gesagtes.Für den Bereich der Realschulen (Lehrkräfte) kann ausden zu Frage 1 dargestellten Gründen eine Beantwortung derFrage nicht erfolgen.Im Bereich der Schulverwaltungsbeamtinnen/Schulverwaltungsbeamtenan Realschulen wartet eine Beamtin derFachlaufbahn Verwaltung und Finanzen in der 3. QE bereitslänger als 10, aber weniger als 15 Jahre auf eine Beförderung.Die Frage stellt sich im Bereich staatlicher Gymnasien nurfür die Beförderung von A13 (Studienrat) nach A14 (Oberstudienrat),da nur hier eine funktionslose Beförderung erfolgt.Zum Stichtag 01.03.2013 gibt es im Bereich staatlicherGymnasien ca. 8.800 Studienräte im Beamtenverhältnis aufLebenszeit. Von diesen ca. 8.800 Lehrkräften warten seit derVerbeamtung auf Lebenszeit– 115 Lehrkräfte (1,3 %) länger als zehn Jahre, aber höchstens15 Jahre;– 30 Lehrkräfte (0,34 %) länger als 15 Jahre, aber höchstens20 Jahre;– 23 Lehrkräfte (0,26 %) länger als 20 Jahre auf eine Beförderungnach A14.Bei den der Vollständigkeit halber unter „QE 1“ aufgezähltenBeamtinnen und Beamten im Bereich staatlicher Gymnasienhandelte es sich um Beamte, die das Endamt erreichthaben und eine weitere Beförderung daher ausscheidet.QE 1 QE 2 QE 3Wartezeit > 10 Jahre 4Wartezeit > 15 Jahre 2 3Wartezeit > 20 Jahre 1Die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die im Bereich derstaatlichen beruflichen Schulen länger als 10, 15 oder 20Jahre auf ihre Beförderung warten, stellt sich wie folgt dar:Fachlaufbahn: Bildung und Wissenschaft4. Qualifikationsebene: länger als 10 Jahre: 53länger als 15 Jahre: 3länger als 20 Jahre: Fehlanzeige3. Qualifikationsebene: länger als 10 Jahre: 4länger als 15 Jahre: Fehlanzeigelänger als 20 Jahre: FehlanzeigeFachlaufbahn: Verwaltung und Finanzen3. Qualifikationsebene: länger als 10 Jahre: 3länger als 15 Jahre: Fehlanzeigelänger als 20 Jahre: Fehlanzeige2. Qualifikationsebene: FehlanzeigeMehr als 10-jährige Beförderungswartezeiten liegen im Bereichder beruflichen Schulen regelmäßig nicht vor. Bei Beförderungenin der 4. Qualifikationsebene in das funktionsgebundene2. Beförderungsamt (A15) können solche langenBeförderungswartezeiten auftreten, wenn mehr als 9 Jahrezwischen der letzten funktionslosen Beförderung (A14) undder Funktionsübertragung liegen, welche Voraussetzung fürdie Beförderung nach A15 ist.Eine Beförderungswartezeit von mehr als 10 Jahren tritt ansonstenlediglich bei einem niedrigen Beurteilungsergebnisauf (Leistungsprinzip).Für das StMUK selbst erging Fehlanzeige.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzJustizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenAuch den nachfolgend mitgeteilten Zahlen kommt ein lediglichbeschränkter Aussagewert zu, nachdem es systemimmanentist, dass entsprechend dem Leistungsgrundsatz und derbestehenden Ämterstruktur viele Beamtinnen und Beamtedas Spitzenamt ihrer Laufbahn nicht erreichen.Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die die Wartezeitüberschritten haben, ergibt sich aus folgenden Tabellen:


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 9Fachlaufbahn Justiz sowie Fachlaufbahn Verwaltungund Finanzen:Kap. 04 01und 04 04Anzahl aller Beamtinnen und Beamten, diezum 31.12.2012 seit ihrer letzten Beförderungfolgende Wartezeiten aufweisen:4. QE 3. QE 2. QE 1. QEGesamt, davon 0 462 930 109mind. 10 Jahre 0 305 402 63mind. 15 Jahre 0 112 252 26mind. 20 Jahre 0 45 276 20Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:Kap. 04 01und 04 04Anzahl aller Beamtinnen und Beamten, diezum 31.12.2012 seit ihrer letzten Beförderungfolgende Wartezeiten aufweisen:4. QE 3. QE 2. QE 1. QEGesamt, davon - 0 0 2mind. 10 Jahre - 0 0 2mind. 15 Jahre - 0 0 0mind. 20 Jahre - 0 0 0Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicherSchwerpunkt Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften:Kap. 04 01und 04 04Anzahl aller Beamtinnen und Beamten, diezum 31.12.2012 seit ihrer letzten Beförderungfolgende Wartezeiten aufweisen:4. QE 3. QE 2. QE 1. QEGesamt, davon - 20 - -mind. 10 Jahre - 13 - -mind. 15 Jahre - 6 - -mind. 20 Jahre - 1 - -JustizvollzugsanstaltenFür den Bereich der Justizvollzugsanstalten stellt sich dieZahl der Beamtinnen, die Beförderungswartezeiten vonmehr als 10, 15 oder 20 aufweisen, wie folgt dar. Dabei wurdendie Ämter, die einen herausgehobenen Dienstposten zurVoraussetzung haben, nicht berücksichtigt.Einstieg in der 2. QEWartezeit von 10–14 Jahren 11 Monate: 146 FälleWartezeit von 15–19 Jahren 11 Monate: 1 FallWartezeit von 20 Jahren und mehr: 0 FälleEinstieg in der 3. QEFehlanzeigeEinstieg in der 4. QEFachlaufbahn Bildung und Wissenschaft(psychologischer Dienst):Wartezeit von 10–14 Jahren 11 Monate: 1 FallFachlaufbahn Bildung und Wissenschaft (Lehrer):Wartezeit von 10–14 Jahren 11 Monate: 2 Fälleim Übrigen Fehlanzeige.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenAus dem Geschäftsbereich des StMAS wurden folgendeWartezeiten gemeldet:Wartezeit 10 Jahre und länger:Qualifizierungsebene Verwaltungund FinanzenNaturwiss.und TechnikJustizNr. insges.1 15 13 2 0 02 190 185 3 2 03 143 115 15 13 04 62 28 11 0 231–4 (Summe) 410 341 31 15 23Wartezeit 15 Jahre und länger:Qualifizierungsebene Verwaltungund FinanzenNaturwiss.und TechnikJustizNr. insges.1 5 4 1 0 02 106 103 1 2 03 77 61 5 11 04 37 15 4 0 181–4 (Summe) 225 183 11 13 18Wartezeit 20 Jahre und länger:Qualifizierungsebene Verwaltungund FinanzenNaturwiss.und TechnikJustizGesundheitGesundheitGesundheitNr. insges.1 1 1 0 0 02 52 51 0 1 03 37 31 0 6 04 5 1 0 0 41–4 (Summe) 95 84 0 7 4<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieIm Geschäftsbereich gibt es nur einen Beamten der 4. QE(Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik), der bereitslänger als 10 Jahre auf eine Beförderung wartet.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstFür den Geschäftsbereich des StMWFK ist auf die Ausführungenzu Frage 1 Absatz 2 hinzuweisen.Von den zehn Beamtinnen und Beamten der zweiten Qualifikationsebene„warten“– sieben bis zu fünf Jahre,– einer bis zu zehn Jahre und– zwei bis zu fünfzehn Jahre auf ihre Beförderung.Von den 33 Beamtinnen und Beamten der dritten Qualifikationsebenesind es


Seite 10 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277– 30, die bis zu fünf Jahre „warten“,– einer bis zu zehn Jahre und– zwei bis zu fünfzehn Jahre.Die „Wartezeiten“ von über fünf Jahren ergeben sich jedochnur durch teilweise langjährige Beurlaubungen, die in denWartelisten der Bibliotheken und Archive entsprechend hinterlegtsind.Von den zwölf Beamtinnen und Beamten der vierten Qualifikationsebene„warten“ alle zwölf nur einen Zeitraum biszu fünf Jahre.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitDie Anzahl der Beamtinnen und Beamten für den Geschäftsbereichdes StMUG ergibt sich aus folgenden Tabellen 3 :Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzenlänger als10 Jahrelängerals 15 Jahrelängerals 20 Jahre1. QE - - -2. QE - - -3. QE - - -4. QE - - -Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Techniklänger als10 Jahrelängerals 15 Jahrelängerals 20 Jahre1. QE - - -2. QE - - -3. QE 19 4 44. QE 1 1 3Fachlaufbahn Gesundheitlänger als10 Jahrelängerals 15 Jahrelängerals 20 Jahre4. QE - - -<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenBei der Beantwortung der Frage wurden vom StMELF nurdie Beamtinnen und Beamten aufgeführt, die aktuell tatsächlichauf eine Beförderung warten, also beförderungsfähigsind. Beamtinnen und Beamte, die sich zwar noch nicht im„Endamt ihrer Qualifikationsebene“ befinden, jedoch mangelsentsprechendem Dienstposten bzw. entsprechenderFunktion derzeit nicht befördert werden können bzw. dürfen,wurden nicht mitgezählt.3) Angegeben ist jeweils lediglich die Zahl der Beamten, die rein aufgrunddes Fehlens einer entsprechenden Planstelle nicht befördert werden konnten;Fälle, in denen eine Beförderung zusätzlich an weitere Voraussetzungenwie z. B. die Wahrnehmung einer bestimmten Funktion geknüpftist und diese Funktion nicht ausgeübt wird, wurden hier nicht erfasst.In der Forstverwaltung gibt es keine derartig langen Wartezeiten.In der Landwirtschaftsverwaltung warten in der FachlaufbahnNaturwissenschaft und Technik derzeit 16 Beamtinnenund Beamte der zweiten Qualifikationsebene und 50 Beamtinnenund Beamte der dritten Qualifikationsebene länger alszehn Jahre auf eine Beförderung. In der vierten Qualifikationsebenewarten vier Beamtinnen und Beamte länger als 10Jahre, weitere vier Beamtinnen und Beamte warten längerals 15 Jahre und acht Beamtinnen und Beamte warten längerals 20 Jahre.Im Bereich der Verwaltung für Ländliche Entwicklungwarten in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technikderzeit eine Person der zweiten Qualifikationsebene, 19 Beamtinnenund Beamte der dritten Qualifikationsebene undacht Beamtinnen und Beamte der vierten Qualifikationsebenelänger als zehn Jahre auf eine Beförderung. Längerals 15 Jahre warten drei Beamtinnen und Beamte der drittenQualifikationsebene und eine Person der vierten Qualifikationsebene.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtesFehlanzeige<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiFehlanzeige<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesFehlanzeige<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenFür den Geschäftsbereich des Landesamts für Steuern ergibtsich die Anzahl der Beamtinnen und Beamten der FachlaufbahnVerwaltung und Finanzen aus folgender Tabelle:> 10 Jahre > 15 Jahre > 20 JahreEinstieg in der 4. QE und MQ A 14 35 22 21Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und 850 395 240MQ A 10Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und 647 464 468MQ A 7Einstieg in der 1. QE und MQ A 7, 0 0 0nichttechnischer Dienst StMFGesamt: 1.532 881 709Im Geschäftsbereich des Landesamts für Finanzen stellensich die kategorisierten Wartezeiten seit der letzten Beförderungje Qualifizierungsebene wie folgt dar:Fachlaufbahn QE Wartezeit in Jahren10 bis 15 15 bis 20 mehr als 20Verwaltung und Finanzen 1 0 0 02 146 110 633 63 38 134 3 8 0Naturwissenschaft und Technik 3 1 0 04 0 0 0


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 11Am Geschäftsbereich des Landesamts für Vermessungund Geoinformation ergibt sich folgende Situation unabhängigvom Vorhandensein einer Beförderungseignung:Jahre Qualifikationsebene AnzahlÜber 10 Jahre 1. QE 12. QE 423. QE 34. QE 0Über 15 Jahre 1. QE 12. QE 133. QE 24. QE 0Über 20 Jahre 1. QE 12. QE 53. QE 14. QE 0Bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung wartetein Beamter der 2. QE und ein Beamter der 4. QE längerals 10 Jahre seit der letzten Beförderung. Für das BayerischeHauptmünzamt ergeht Fehlanzeige, lediglich an den Finanzgerichtenbeträgt die Wartezeit für einen Beamten mitEinstieg in der 3. QE länger als 10 Jahre.An der Direktion der Staatlichen Lotterieverwaltung wartetenzum 31.12.2012 eine Beamtin bzw. ein Beamter der 2.QE mehr als 15 Jahre und sechs 6 Beamtinnen bzw. Beamteder 2. QE mehr als 10 Jahre auf ihre Beförderung.Im Bereich der IMBY warten in der 2. QE 3 Beamte undBeamtinnen länger als 10 Jahre und 1 Beamtin länger als 15Jahre auf eine Beförderung. In der 3. QE warten 5 Beamteund Beamtinnen länger als 10 Jahre sowie 2 Beamte längerals 15 Jahre. In der 4. QE wartet 1 Beamter länger als 10Jahre.Für den Bereich der FHVR-ZV liegen Wartezeiten vonmehr als 10 Jahren lediglich im Bereich der 2. und 3. QE vor.Fachlaufbahnen > 10JahreEinstieg 2. QE> 15Jahre> 20Jahre> 10Jahre1. V + F 3 1 42. Bi + Wi3. Justiz4. Pol + VS 15. Gesundheit6. N + T 1 1Einstieg 3. QE> 15Jahre> 20JahreZu 3. a):<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere VerwaltungDie Zahl der in der 1. und 2. QE vergebenen Eignungsvermerkeergibt sich aus folgender Tabelle:Eignungsvermerke für den „Aufstieg“ im Rahmen der periodischenBeurteilung 2010 (Stichtag 28.02.2010)1. QE 2. QEnVD 15 140HygK - 16Techn-ÜV - 32VetAss - 2fwtD - 2Hinsichtlich der in der 3. QE vergebenen Eignungsvermerkegilt Folgendes:Aus systemtechnischen Gründen ist eine Abfrage der betreffendenDaten nur über einen Zeitraum von fünf Jahrenmöglich. Im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2010 wurdenim Geschäftsbereich AIV in den Beurteilungen für dengehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst 104 undfür den bau- und umweltfachlichen Dienst 9 Aufstiegsvermerke(insgesamt 113) vergeben. Diese Zahl der Vermerkeging weit über die Zahl der vorhandenen Aufstiegsposten hinausund begründete keine zwingende Zulassung. Seit dem01.01.2011 wurden für die MQ 14 34 Vermerke vergeben(29 gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst, 4 bautechnischerund umweltfachlicher Dienst, 1 feuerwehrtechnischerDienst).Polizei und VerfassungsschutzIm Polizeivollzugsdienst gab und gibt es keine Verwendungsaufstiegebzw. modulare Qualifizierungen für Ämterab der dritten Qualifikationsebene (QE). Die Polizeivollzugsbeamtenkönnen ohne weitere Qualifizierungsmaßnahmenbis in ein Amt der BesGr. A 11 befördert werden(gemäß § 13 Abs. 1 FachV-Pol/VS). Bis zum Inkrafttretendes Neuen Dienstrechts wurde hierfür – den damaligen sogenanntenprüfungsfreien Aufstieg – jedoch ein Aufstiegsvermerkvergeben, der nun nicht mehr benötigt wird.Bis einschließlich 2010 lassen sich vergebene Aufstiegsvermerkenicht danach differenzieren, ob sie sich auf reguläreAufstiege (heutige Ausbildungsqualifizierung – AQ) oderVerwendungsaufstiege (heutige modulare Qualifizierung– MQ) bezogen, da eine Unterscheidung nicht vorgesehenwar. Insofern ist ein direkter Vergleich der Zahlen vor undnach der Dienstrechtsreform, insbesondere bei der 2. QE derFachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz, nicht aussagekräftig.Bis einschließlich 2010 wurden folgende Aufstiegseignungenvergeben:Jahr und Qualifikationsebene(QE)20003. QE20014. QE20022. QE20033. QE20044. QE20052. QEFachlaufbahnNaturwissenschaft und Technik 0 0 61 1 0 77Polizei und Verfassungsschutz 253 0 8.468 384 0 7.335Verwaltung und Finanzen 25 0 149 34 0 170Gesamt 278 0 8.678 419 0 7.582Jahr und Qualifikationsebene(QE)20063. QE20074. QE20082. QE20093. QE20104. QEFachlaufbahnNaturwissenschaft und Technik 2 0 93 5 0Polizei und Verfassungsschutz 442 0 6.700 565 0Verwaltung und Finanzen 37 0 144 39 0Gesamt 481 0 6.937 609 0


Seite 12 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Nach Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts ergibt sich dieAnzahl der MQ-Eignungen aus folgender Tabelle:Jahr und Qualifikationsebene(QE)2011 (2. QE) 2012 (3.QE)AQ MQ beide AQ MQ3. QE 3. QE 4. QE 4. QEFachlaufbahnNaturwissenschaft u. Technik 7 74 2 0 4Polizei u. Verfassungsschutz 3.371 0 0 265 441Verwaltung u. Finanzen 17 81 23 0 48Teilsumme der einzelnen 3.395 155 25 265 493EignungsvermerkeGesamt 3.575 758StaatsbauverwaltungVon der OBB konnte die Frage aus dem bestehenden Datenbestandmit vertretbarem Aufwand nicht beantwortet werden.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusDa im schulischen Bereich (Lehrkräfte) kein Aufstieg bzw.keine modulare Qualifizierung vorgesehen ist, ist insoweiteine Beantwortung nicht möglich.Im Bereich der Gymnasien wurden folgende Aufstiegsbzw.MQ-Eignungen in der Fachlaufbahn Verwaltung undFinanzen vergeben:1. QE: 02. QE: 113. QE: 3Im Bereich der beruflichen Schulen wurde in der FachlaufbahnVerwaltung und Finanzen drei Schulkanzler(inne)n inden letzten Jahren die Eignung für die modulare Qualifizierungzugesprochen (3. QE: 1 Eignung, 2. QE: 2 Eignungen)Am StMUK stellt sich die Zahl der vergebenen Eignungenin der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen wie folgt dar:1. QE: 72. QE: 43. QE: 17<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzEine Aufstiegseignung für den früheren Verwendungsaufstieggemäß § 46 LbV a. F. wurde in den periodischen Beurteilungennicht vergeben, sondern im Einzelfall bezogen aufden jeweiligen Dienstposten bzw. Dienstposteninhaber gesondert(zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten) festgestellt.Justizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenFachlaufbahn Justiz:Anzahl der in den letzten 12 Jahren (jeweils zum Beurteilungsstichpunkt)vergebenen (Verwendungs-) Aufstiegseignungen bzw. MQ-Eignungen: 4Periodische Beurteilung der Periodische Beurteilung der 1. QE im Jahr3. QE im Jahr2003 49 2004 Anzahl könnte nur mit2007 54 2008 unverhältnismäßig hohemVerwaltungsaufwandermittelt werden.2011 58 2012 61Anzahl der Beamten, die im Jahr 2007 (3. QE) bzw. im Jahr 2008 (1. QE)einen Vermerk erhalten haben und im Jahr 2011 (3. QE) bzw. im Jahr2012 (1. QE) nicht mehr: 53. QE 1. QE2011 8 2012 28Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:Anzahl der in den letzten 12 Jahren (jeweils zum Beurteilungsstichpunkt)vergebenen (Verwendungs-) Aufstiegseignungen bzw. MQ-Eignungen: 4Periodische Beurteilung der Periodische Beurteilung der 1. QE im Jahr3. QE im Jahr2003 0 2004 32007 0 2008 22011 0 2012 1Anzahl der Beamten, die im Jahr 2007 (3. QE) bzw. im Jahr 2008 (1. QE)einen Vermerk erhalten haben und im Jahr 2011 (3. QE) bzw. im Jahr2012 (1. QE) nicht mehr: 53. QE 1. QEentfällt 2012 281. Qualifikationsebene2002 52006 42010 52. Qualifikationsebene2003 42007 62011 3<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenAufstiegseignung und modulare Qualifizierungseignung(MQ-Eignung) wurden im Geschäftsbereich des StMAS wiefolgt zuerkannt:BeurteilungJahrJustizvollzugsanstaltenAufstiegseignungsvermerke in der Fachlaufbahn Justiz,fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienstim sogenannten Regelaufstieg bzw. seit 1. Januar 2011 Vermerkehinsichtlich der Eignung für die modulare Qualifizierung:Laufbahngruppe/QENichttech. D./Verwaltung undFinanzenTech. D./Naturwiss. undTechnikJustiz2001 hD - - -2002 e+mD 49 7 -2003 gD 17 4 -2004 hD - - -2005 e+mD 59 (e+m+gD) 9 -2006 gD 22 2 -2007 hD - - -2008 e+mD 102 (e+m+gD) 32 -2009 gD 29 1 22010 hD - - -2011 1.+2. QE 117 (dav. 43 mQ) 17 (dav. 8 mQ) -2012 3. QE * (dav. * mQ) 6 * (dav. *mQ) 6 * 6<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieVorbemerkung zu den nachfolgenden Zahlen:Im Bereich der Eich- und Beschussverwaltung konnte vomStMWIVT die Anzahl der vergebenen Aufstiegseignungen4) Zurückgestellte Beurteilungen sind mit einbezogen.5) Beamte, die den Aufstieg zwischenzeitlich erfolgreich absolviert haben,sind nicht berücksichtigt.6) Beurteilungsverfahren bzw. Eingabe in VIVA-Personalverwaltungssystemnoch nicht abgeschlossen. Nach den vorliegenden Voranmeldungenwerden ca. 40 MQ-Eignungen vergeben.


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 13nur für die beiden letzten Beurteilungsrunden (2006 und2010) ermittelt werden. Eine Erhebung der Zahlen für dengesamten Zeitraum von 12 Jahren ist nur mit einem unverhältnismäßighohen Aufwand möglich. Ferner wurde angemerkt,dass im Bereich der Eich- und Beschussverwaltungbisher keine Beurteilung nach neuem Recht stattgefundenhat und daher auch keine Eignungen für die modulare Qualifizierungvergeben werden konnten. Im Ministerium wurdebereits eine Beurteilungsrunde nach neuem Recht durchgeführt.Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen:Eignung1. QE →2. QE2. QE →3. QE3. QE →4. QEAufstieg (§§ 41, 45, 46 und 51- 3 17LbV a. F.) im gesamten GBModulare Qualifizierung (nurMinisterium)- 1 3Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:Eignung1. QE →2. QE2. QE →3. QEAufstieg (§§ 41, 45, 46 und 51LbV a. F.) im gesamten GBModulare Qualifizierung (nurMinisterium)3. QE →4. QE14 17 11- - 2<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstÜber den gewünschten Zeitraum von 12 Jahren kann leiderkeine Aussage getroffen werden. Da die Vergabe von Aufstiegseignungennicht elektronisch hinterlegt wird, müsstensämtliche ca. 3.000 Personalakten der Beamtinnen und Beamtenbis einschließlich der dritten Qualifikationsebene überden Zeitraum der letzten 12 Jahre überprüft werden.Zum Stichtag 31.12.2010 hatten im Geschäftsbereich desStMWFK 51 Beamtinnen und Beamte Eignungsvermerkefür den Verwendungsaufstieg und 30 Eignungsvermerke fürden Aufstieg in den höheren Dienst.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitFachlaufbahn Verwaltung und Finanzen2002 2005 2008 20111. QE - 1 2 32. QE 13 16 21 103. QE 18 30 50 22Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik2002 2005 2008 20111. QE 1 1 - -2. QE 1 6 18 163. QE 7 11 25 17Anmerkung: Vor 2011 wurden Aufstiegseignungen vergeben,zum Beurteilungsstichtag 2011 wurden Eignungen zurMQ zuerkannt.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenIn den Beurteilungen der letzten 12 Jahre wurde die Aufstiegseignungbzw. die Eignung für die modulare Qualifizierungwie folgt zuerkannt. Zur Vereinfachung wurde auf eineUnterteilung nach Fachlaufbahnen verzichtet, da die nachstehendenBeamtinnen und Beamten im Wesentlichen derFachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik zuzuordnensind. Ein geringer Anteil gehört der Fachlaufbahn Verwaltungund Finanzen an.BU 02/03 BU 06/07 BU 09/10 BU 12/13QE 1 1 0 1 1QE 2 70 59 106 99QE 3 59 71 96 48 7Gesamt 130 130 203 148Beamtinnen und Beamte, die infolge der Forstverwaltungsreformim Jahr 2005 zur Bayerischen Staatsforsten übergeleitetwurden, sind hier nicht enthalten.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtes9 Beamtinnen und Beamte der 3. QE7 Beamtinnen und Beamte der 2. QEBemerkung: Der Ermittlung wurde der Zeitraum vom01.01.2001 bis einschließlich 21.12.2012 zugrunde gelegt.Beim <strong>Landtag</strong>samt handelt es sich nahezu ausschließlich umBeamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn Verwaltung undFinanzen. Ausgeschiedene Beamtinnen und Beamte sindnicht in die Auswertung einbezogen.<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiIn den letzten 12 Jahren (Beurteilungsstichtage 2003, 2006,2009) wurden folgende Aufstiegseignungen vergeben:Anzahl derAufstiegseignungen/ZulassungenBeurteilungsstichtag 2003Verwendungsaufstieg 4 19Aufstieg höherer Dienst 1 26Beurteilungsstichtag 2006Verwendungsaufstieg 3 23Aufstieg höherer Dienst 5 30Beurteilungsstichtag 2009Verwendungsaufstieg 1 20Aufstieg höherer Dienst 2 27AnzahlVergleichsgruppe 8Die Beurteilungsrunde 2012 ist noch nicht abgeschlossen.Eine Aussage kann daher nicht erfolgen.7) ohne Ländliche Entwicklung (Beurteilungsstichtag 30.04.2013)8) Die Vergleichsgruppe umfasst beim Verwendungsaufstieg alle Beamtender BesGr. A 8 bis A 9Z und beim Aufstieg in den höheren Dienst alleBeamten der BesGr. A 12 bis A 13.


Seite 14 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesIm Geschäftsbereich des ORH wurden folgende Eignungzum Aufstieg/MQ zuerkannt: 9<strong>Bayerischer</strong> Oberster RechnungshofFachlaufbahn 2003 2006 2009 2012VF 10 - 2 - 1VF 14 14 15 13 14WT 14 1 5 5 2Staatliche RechnungsprüfungsämterFachlaufbahn 2002 2005 2008 2011VF 14 16 10 6 9WT 14 2 4 4 5<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenFür den Geschäftsbereich des Landesamts für Steuern ergibtsich die Anzahl der Beamtinnen und Beamten aus folgendenTabellen:Fachlaufbahn Verwaltung und FinanzenBU 2000 BU 2003 BU 2006 BU 2009Gehobener Dienst 95 109 118 128MittlererDienst/Einstieg inder 2. QE,AQ A 7 undMQ A 7BU 2002 BU 2005 BU 2008 BU 2011 10 BU 2012 10341 363 514 94 310Fachlaufbahn Naturwissenschaft und TechnikBU 2011 BU 2012Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und MQ A 7 3 2Fachlaufbahn JustizBU 2011 BU 2012Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und MQ A 7 0 1Für den Geschäftsbereich des Landesamts für Finanzen,der Schlösserverwaltung, der Lotterieverwaltung, desHauptmünzamts und des StMF ergibt sich die Anzahl derBeamtinnen und Beamten aus folgenden Tabellen 11 :Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen 12BU 2000 BU 2003 BU 2006 BU 2009 BU 2012GehobenerDienst/Einstiegin der 3. QE1 12 13 15 7MittlererDienst/ Einstiegin der2. QEEinfacher Dienst/Einstieg in der 1. QEBU 2000 BU 2002 BU 2005 BU 2008 BU 2011 BU 20121 9 2 26 0 18BU 2002 BU 2005 BU 2008 BU 2010 BU 20122 3 1 0 0Fachlaufbahn Naturwissenschaft und TechnikBU 2002 BU 2005 BU 2008 BU 2011 BU 2012Mittlerer Dienst/Einstieg in der 2. QE0 0 1 0 1An den Finanzgerichten und im Bereich der IMBY erhielteninsgesamt– ein Beamter bzw. eine Beamtin mit Einstieg in der 1. QE,– sechs Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 2. QEund– vier Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. QEeinen Eignungsvermerk.Im Geschäftsbereich des Landesamts für Vermessung undGeoinformation wurden folgende Eignungen vergeben:StichtagAufstieg in denVermessungsbetriebsdienst(A6)/MQ 7Verwendungsaufstiegin dengD/MQ 10Aufstieg in denhD/MQ 1431.05.2012 4231.05.2011 35 1331.05.2010 8431.05.2009 1931.05.2008 4831.05.2007 10731.05.2006 1031.05.2005 3131.05.2004 7931.05.2003 1331.05.2002 2931.05.2001 14831.05.2000 17Bei der FHVR-ZV ergibt sich die Zahl an Eignungsvermerkenaus folgender Tabelle:Anzahl der erteilten Aufstiegseignungen samt MQ in den letzten 12JahrenFachlaufbahnen Einstieg 1. QE Einstieg 2. QE Einstieg 3. QE1. V + F 2 142. Bi + Wi3. Justiz 24. Pol + VS 2 85. Gesundheit6. N + T 1 19) periodische Beurteilungen: ORH 2003, 2006, 2009, 2012; RPrÄ 2002,2005, 2008, 201110 = Aufstieg aus der 2. QE (früherer Verwendungsaufstieg)14 = Aufstieg aus der 3. QE (früher Aufstieg vom gehobenen in denhöheren Dienst)Fachlaufbahnen: VF = Verwaltung und Finanzen; WT = Wissenschaftund Technik10) Zahlen wegen Änderung der relevanten Beurteilungsgruppen mitVorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichbar.11) Die Beurteilungsstichtage sind nicht in allen Bereichen identisch.12) Daten vor Gründung des LfF (2005 und früher) sind, wenn überhaupt,nur mit unverhältnismäßig hohem, nicht vertretbarem Aufwand ermittelbarund deshalb in den Zahlen nicht enthalten.13) Der Aufstieg in den Vermessungsbetriebsdienst war eine Beförderungvon A 6 (eD) nach A 6 (VBD). Mit Einführung des Neuen Dienstrechtswurde das Eingangsamt für den Aufstieg auf die BesGr. A 7 festgelegt.Vor einer Aufstiegsvergabe für neue Beamte der Besol-dungsgruppe A6, die nach Absolvieren der MQ sofort die Besoldungsgruppe A 7 erhalten,muss gewährleistet werden, dass die bisher bereits aufgestiegenenBeamten in A 6 nach A 7 (VBD) befördert werden. Daher ist die Anzahlder Eignungen für die MQ im Jahr 2011 entsprechend geringer.


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 15Zu 3. b):<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere VerwaltungFür Beamten und Beamtinnen des ehemaligen mittlerenDienstes war zunächst – vom Aufstieg durch Ausbildung abgesehen– nach der damaligen Rechtslage der Laufbahnverordnung(LbV) kein förmlicher Vermerk für den seinerzeitigenVerwendungsaufstieg vorgesehen. Insoweit kann derZeitraum der früheren Rechtslage als Vergleichsgrundlagenur herangezogen werden, als erstmals zum Beurteilungsstichtag28.02.2010 Eignungsvermerke für den damaligenAufstieg für besondere Verwendungen nach § 46 LbV a. F.vergeben wurden. Die nächste Beurteilung der Beamten undBeamtinnen mit Einstieg in der 2. QE ist im Hinblick aufden dem <strong>Landtag</strong> zugeleiteten Gesetzentwurf zur Änderungdes Leistungslaufbahngesetzes voraussichtlich zum Stichtag31.08.2013 vorgesehen. Daher kann derzeit keine Aussagedahingehend getroffen werden, wie viele Beamten und Beamtinnenmit Einstieg in der 2. QE für die modulare Qualifizierungin Betracht kommen werden.Aus systemtechnischen Gründen lassen sich für den Bereichder MQ 14 keine aussagekräftigen Zahlen erheben.Die Zahlen für die Beantwortung von Frage 3 a lassendarauf schließen, dass 70 Aufstiegsmerke im nichttechnischenVerwaltungsdienst und 8 Vermerke in der Laufbahndes bautechnischen- und umweltfachlichen Dienstesnicht in Eignungsvermerke für die modulare Qualifizierungübernommen wurden. Dieses Ergebnis ist der neuengesetzlichen Regelungslage geschuldet, die mit der Vergabedes Eignungsvermerks bereits positiv über das „Ob“der Zulassung zur modularen Qualifizierung entscheidet(Zulassungsakt entfällt). Im Ergebnis ist diese Systematikallerdings für die Betroffenen klarer als der bisherige Aufstiegsvermerk,der in vielen Fällen nie zu einem Aufstieggeführt hat.Polizei und VerfassungsschutzDa sich – wie unter 3 a bereits dargestellt – bis einschließlich2010 die vergebenen Aufstiegsvermerke nicht danach differenzierenlassen, ob sie sich auf reguläre Aufstiege (heutigeAusbildungsqualifizierung) oder Verwendungsaufstiege(heutige modulare Qualifizierung) bezogen haben, kann dieseFrage nicht exakt beantwortet werden.Insgesamt kann sowohl für die 2. QE (außerhalb der FachlaufbahnPolizei und Verfassungsschutz) als auch für die 3.QE die Aussage getroffen werden, dass die Gesamtzahl dervergebenen Vermerke in etwa auf gleichem Niveau gebliebenist. In der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutzbesteht keine modulare Qualifizierung für Ämter ab der 3.QE.StaatsbauverwaltungFür den Bereich der 2. QE liegen derzeit noch keine aktuellenBeurteilungen vor. In der Fachlaufbahn Naturwissenschaftund Technik (3. QE) wurden insgesamt 36 Eignungennicht fortgeführt, in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen(3. QE) waren es 7.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusDa im schulischen Bereich (Lehrkräfte) kein Aufstieg bzw.keine modulare Qualifizierung vorgesehen ist, ist insoweiteine Beantwortung nicht möglich.Am StMUK erhielten in der Fachlaufbahn Verwaltung undFinanzen 2 Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 2. QEkeine Eignung für die MQ mehr. In der 3. QE ist hier das Vergabe-und Beurteilungsverfahren noch nicht abgeschlossen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzJustizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenVgl. Tabellen zu Frage 3 a.JustizvollzugsanstaltenIn der Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt VollzugsundVerwaltungsdienst sind dies 3 Beamtinnen und Beamtemit Einstieg in der 3. QE, die allerdings zwischenzeitlich dasAufstiegsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenInsgesamt sind die zuerkannten Aufstiegs- bzw. Qualifizierungseignungenin allen Fachlaufbahnen und Qualifizierungsebenenbislang weitgehend gleich geblieben; Beamtenmit Aufstiegseignung nach altem Recht wurde meist dieQualifizierungseignung auch nach neuem Recht zuerkannt.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieFür diesen Bereich ergeht Fehlanzeige.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstIn der letzten Beurteilungsrunde erhielten von den 51 Beamtinnenund Beamten, die den Eignungsvermerk für den Verwendungsaufstieghatten, 24 die Eignung für die modulareQualifizierung zuerkannt. Wie viele Beamtinnen und Beamteden Eignungsvermerk für die modulare Qualifizierung fürÄmter ab der Besoldungsgruppe A 14 erhalten werden, kannzum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden, da Beurteilungsstichtagfür die Beamtinnen und Beamten der BesoldungsgruppeA 13 der 31.05.2013 ist.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitFachlaufbahn Verwaltung und Finanzen 14 20111. QE 22. QE 133. QE 3314) Zugrunde gelegt wurde hier jeweils lediglich der Personenkreis, anden zum Beurteilungsstichtag 2008 die Aufstiegseignung vergebenwurde.


Seite 16 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik 14 20111. QE -2. QE 103. QE 15<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenIn der Forstverwaltung und in der Verwaltung für LändlicheEntwicklung wurde Beamtinnen und Beamten, diebisher die Aufstiegseignung hatten, auch die Eignung für diemodulare Qualifizierung zuerkannt.In der Landwirtschaftsverwaltung wurde einem Teil derBeamtinnen und Beamten, denen in der periodischen Beurteilungbisher die Aufstiegseignung zuerkannt worden war,die Eignung zur modularen Qualifizierung nicht mehr zuerkannt,da sich hier die Vergabepraxis bezüglich der Eignungsvermerkeverändert hat: Da das Regulativ der Zulassungmit dem Neuen Dienstrecht weggefallen ist, orientiertsich die Zahl der Eignungsvermerke am Bedarf der modularqualifizierten Beamtinnen und Beamten im jeweils folgendenBeurteilungszeitraum.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtesFehlanzeige<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiFehlanzeige<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesFehlanzeige<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenIm Geschäftsbereich des Landesamts für Steuern derFachlaufbahn Verwaltung und Finanzen haben Beamtinnenund Beamte, denen bisher in ihrer Beurteilung eine Aufstiegseignungin den gehobenen Dienst zuerkannt wurde, beiLeistungskonstanz grundsätzlich erneut eine Eignung für diemodulare Qualifizierung A 10 erhalten. Für die 4. Qualifikationsebenewurden bisher (letzte periodische Beurteilung2009) nur Aufstiegseignungen, die als Eignungen für diemodulare Qualifizierung weitergelten, vergeben. Erst in dernoch durchzuführenden periodischen Beurteilung 2013 werdenEignungen für die modulare Qualifizierung nach demneuen Dienstrecht vergeben werden.Im Geschäftsbereich des Landesamts für Finanzen habenin der dienstlichen Beurteilung 2012 6 Beamtinnen und Beamte,die bisher die Eignung für den Verwendungsaufstieghatten, die Eignung für die MQ 10 nicht erhalten. Alle Beamtinnenund Beamten, die die Eignung für den Regelaufstiegin den höheren Dienst in der periodischen Beurteilung (BU)2010 erhalten hatten, wurden bereits im Jahr 2010 zugelassenund haben zwischenzeitlich die modulare Qualifizierungerfolgreich abgeschlossen.Im Geschäftsbereich der Vermessungsverwaltung erhielten33 Beamtinnen und Beamte die Eignung für den Aufstieg inden Vermessungsbetriebsdienst (A 6) bzw. die MQ und 4 Beamtinnenund Beamte die Eignung für den Verwendungsaufstiegin den gehobenen Dienst bzw. die MQ 10 nicht mehr.Auch hier ist für den Aufstieg in den Vermessungsbetriebsdienstzu beachten, dass die Beförderung nach dem Aufstiegvon A 6 (eD) nach A 6 (VBD) auf den Dienstposten eines„Verantwortlichen Mitarbeiters“ erfolgte. Mit Einführungdes Neuen Dienstrechts wurde das Eingangsamt für den Aufstiegauf die BesGr. A 7 festgelegt (Dienstposten „Sondermesstruppleiter“).Beamte, die bereits die Aufstiegseignungzum „Verantwortlichen Mitarbeiter“ (A6) erhalten hatten,aber für den Dienstposten „Sondermesstruppleiter“ aufgrundder höheren Anforderungen in einer Leitungsfunktion (noch)nicht infrage kommen, konnten insoweit die Eignung in derBeurteilung 2011 nicht mehr erhalten. Darüber hinaus mussgewährleistet werden, dass die bisher bereits aufgestiegenenBeamten in A 6 nach A 7 (VBD) befördert werden, bevorneue Beamte der Besoldungsgruppe A 6 nach Absolvierender MQ sofort die Vergütungsgruppe A 7 erhalten.Für den Bereich der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltungwurde Fehlanzeige erstattet.Bei den Finanzgerichten und im Geschäftsbereich der FH-VR-ZV wurde jeweils eine Eignung nicht fortgeführt.Zu 4.:Vorbemerkung:Das LlbG kennt keine Zulassung zur modularen Qualifizierung.Soweit nicht anderweitig kenntlich gemacht, wurdendie sich tatsächlich zum Stichtag in einer Aufstiegs- bzw.Qualifizierungsmaßnahme befindlichen Beamten und Beamtinnenbenannt.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere VerwaltungFür die Beamtinnen und Beamten mit Einstieg in der 1. bis 3.QE ergibt sich die Anzahl aus folgenden Tabellen:Es liegen nur Zahlen seit dem Jahr 2006 vor.2. QualifizierungsebeneLÜStellenzahlHygkontrVerwendungsaufstiegeHygkontrStellenzahlLÜ%-AnteilHygkontr%-AnteilLÜ2006 1 1 156 328 0,64 0,302007 1 3 156 328 0,64 0,912008 1 11 159 340 0,63 3,242009 5 159 340 0,00 1,472010 3 177 345 0,00 0,872011 1 177 356 0,00 0,282012 1 1 187 356 0,53 0,282013 1 5 205 356 0,49 1,40


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 17VerwDVerwendungsaufstiegeStellenzahl%-Anteil btuD Stellenzahl%-Anteil2006 1 1190,5 0,083998322007 3 1136,5 0,26396832 1 38 2,60 %2008 5 1136,5 0,439947212009 2 1087 0,183992642010 5 1087 0,45998162011 6 1095,5 0,547695122012 1 1095,5 0,091282522013 1 1078,5 0,092721373. QualifizierungsebeneAufstiegbzw. modQbtuD Stellenzahl%-AnteilfwtD Stellenzahl%-Anteil20062007200820092010 1 163,5 0,612011 1 164,5 0,612012 1 5,00 20,002013 1 166,5 0,6 1 29 3,45In der Allgemeinen Inneren Verwaltung am StMI (Einstieg1. und 2. QE) wurden zusätzlich insgesamt drei Beamtinnenbzw. Beamte zum Verwendungsaufstieg vom mittleren inden gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in denletzten 12 Jahren zugelassen:– 2004: 1 Zulassung (= 3,7 % von 27 Beamten mD)– 2008: 1 Zulassung (= 4,2 % von 24 Beamten mD)– 2010: 1 Zulassung (= 3,4 % von 29 Beamten mD)Darüber hinaus wurden in den letzten 12 Jahren 35 Beamteund Beamtinnen in der Laufbahn des nichttechnischenVerwaltungsdienstes für den Aufstieg von der 3. in die 4.Qualifikationsebene zugelassen. 4 Zulassungen erfolgten inder Fachlaufbahn des bautechnischen und umweltfachlichenDienstes bei den Landratsämtern, 1 Zulassung in der Laufbahndes höheren feuerwehrtechnischen Dienstes. Außerdemist bisher eine modulare Qualifizierung in der Laufbahndes nichttechnischen Verwaltungsdienstes erfolgt.Polizei und VerfassungsschutzDie letzten Jahre und voraussichtlich auch in Zukunft werdenin der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutzjährlich ca. 280 Beamte zur Ausbildungsqualifizierung fürÄmter ab der 3. QE zugelassen. Diese Zahl übersteigt dieAnzahl der Regelbewerber für einen „Direkteinstieg“ inÄmter ab der dritten QE (aktuell 90 pro Jahr) bei Weitem.Darüber hinaus können aufgrund der Sonderregelung im Polizeivollzugsdienstauch die Beamten der 2. QE, die keineAusbildungsqualifizierung absolvieren, im Wege einer regulärenBeförderung Ämter der BesGr. A 10 und A 11 erreichen.Eine Beförderung überwiegend bis in das Endamt A 11stellt hier nach wie vor den Regelfall dar.Für Ämter ab der 4. QE gibt es im Polizeivollzugsdienst garkeinen „Direkteinstieg“, d. h. diese Ämter können nur vonVollzugsbeamten der 3. QE im Wege der Ausbildungsqualifizierung(Masterstudium an der Deutschen Hochschule derPolizei) oder der modularen Qualifizierung erreicht werden.So können jährlich ca. 20 Beamte zur Ausbildungsqualifizierungfür Ämter ab der 4. QE zugelassen werden. Darüberhinaus bestehen bei der Bayer. Polizei insgesamt 80 Möglichkeitenzur Teilnahme an der modularen Qualifizierung,wodurch jährlich zwischen 10 und 15 Beamte neu ausgewähltwerden können. Bei einem Personalbestand von ca.8.800 (regulär qualifizierten) Beamten der 3. QE entsprichtdies knapp einem Prozent.In den letzten 12 Jahren wurden 98 Beamte der sonstigenFachlaufbahnen (insbesondere Verwaltung und Finanzensowie Naturwissenschaft und Technik) zum Verwendungsaufstiegbzw. zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der3. QE zugelassen, was bei einem Personalstand von ca. 600Beamten ungefähr 16 % entspricht. Für die modulare Qualifizierungfür Ämter ab der 4. QE werden bei der Bayer.Polizei derzeit 5 Dienstposten verwendet, was bei einemPersonalbestand von ca. 800 Beamten 0,6 % ergibt.StaatsbauverwaltungIn der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen wurden zumAufstieg in den gehobenen Dienst bzw. zur MQ 10 18 Beamtinnenund Beamte (12,3 % der QE 2 Beamten) zugelassen.Zum Aufstieg in den höheren Dienst bzw. zur MQ 14 sind es10 Beamtinnen und Beamte (6,2 % der QE 3 Beamten). Inder Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik wurden 17Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 2. QE (8,9 % derQE 2 Beamten) zugelassen und 24 Beamtinnen und Beamtemit Einstieg in der 3. QE.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusDa im schulischen Bereich (Lehrkräfte) kein Aufstieg bzw.keine modulare Qualifizierung eingerichtet ist, ist insoweiteine Beantwortung nicht möglich.Im Übrigen ist eine modulare Qualifizierung derSchulkanzler/-innen (2. und 3. Qualifizierungsebene, FachlaufbahnVerwaltung und Finanzen) derzeit nicht vorgesehen.Am StMUK selbst liegen folgende Zulassungen vor:Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:1. QE: 1 (17 %)Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen:1. QE: 5 (22 %)2. QE: 2 (7 %)3. QE: 14 (27 %)<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzJustizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenDie Beantwortung der Frage ergibt sich aus folgenden Tabellen:


Seite 18 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Fachlaufbahn Justiz:Kap. 04 01und 04 04Anzahl der seit 1. Januar 2000 zum Aufstiegbzw. zur MQ zugelassenen Beamtinnen undBeamten (absolut)3. QE 2. QE 1. QE69 66 74Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:Kap. 04 01und 04 04Prozentualer Anteil:Kap. 04 01 und04 04Aufstiegszulassungenseit1. Januar 2000,s. aa) und bb)Personalbestand31.12.2012(Köpfe)ProzentualerAnteil rd.Anzahl der seit 1. Januar 2000 zum Aufstiegbzw. zur MQ zugelassenen Beamtinnen undBeamten (absolut)3. QE 2. QE 1. QEentfällt 0 6Anzahl der seit 1. Januar 2000 zum Aufstieg bzw.zur MQ zugelassenen Beamten (prozentual)3. QE 2. QE 1. QE 1569 66 802.497 2.718 7642,8 % 2,4 % 10,5 %JustizvollzugsanstaltenIn der Fachlaufbahn Justiz stellt sich die Zahl der Zulassungenwie folgt dar:– Einstieg 2. Qualifikationsebene (statistische Aufzeichnungenliegen vor ab 2007; frühere Jahre wurdenunter Zugrundelegung der Anzahl der damalsvorhandenen Aufstiegsstellen geschätzt): Zulassungvon etwa 176 Beamtinnen und Beamten. Das sind bezogenauf die Gesamtstellenanzahl in der Fachlaufbahn3,8 %.– Einstieg 3. Qualifikationsebene: Zulassung von 3 Beamten.Das sind bezogen auf die Gesamtstellenanzahl in derFachlaufbahn 1,7 %.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenHier ergibt sich die Zahl der Zulassungen aus folgenderÜbersicht 16 :JahrLaufbahngruppe/QualifizierungsebeneGesamtNichttech. D./Verwaltung undFinanzenTech. D./Naturwiss. undTechnikJustiz2001 valide Daten fehlen entfällt entfällt entfällt2002 eD 0 0 0 -mD 6 6 0 0gD 4 1 3 02003 eD 1 1 0 -mD 3 3 0 0gD 1 1 0 02004 eD 0 0 0 -mD 7 7 0 0JahrLaufbahngruppe/QualifizierungsebeneGesamtNichttech. D./Verwaltung undFinanzenTech. D./Naturwiss. undTechnikJustizgD 3 3 0 02005 eD 0 0 0 -mD 4 1 (dav. 1 VA) 3 (dav. 3 VA) 0gD 3 3 0 02006 eD 0 0 0 -mD 11 7 4 0gD 2 2 0 02007 eD 1 1 0 -mD 1 1 0 0gD 0 0 0 02008 eD 0 0 0 -mD 20 10 8 (dav. 3 VA) 2gD 9 6 3 02009 eD 0 0 0 -mD 16 16 (dav. 8 VA) 0 0gD 4 2 1 12010 eD 0 0 0 -mD 3 2 (dav. 2 VA) 1 (dav. 1 VA) 0gD 4 3 1 02011 1 0 0 0 -2 7 6 1 (dav. 1 VA) 03 2 2 (dav. 2 MQ) 0 02012 1 0 0 0 -2 4 3 1 03 1 1 (dav. 1 MQ) 0 0Ebene/Prozent/Insgesamt(jeweils **)1 3,23 % 2 2 3,64% 0 0,00% - - %2 8,65 % 82 62 7,05 % 18 28,13 % 2 40,00 %3 2,98 % 33 24 3,04 % 8 3,29 % 1 1,35 %alle 4,67 % 117 88 4,47%(davon 5 MQ)26 6,74 %(davon 0 MQ)3 2,73 %<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieBezüglich des eingeschränkt vorliegenden Datenmaterialswird auf die Anmerkungen zu Nr. 3 a verwiesen.Die Anzahl der Zulassungen zum Aufstieg (§§ 41, 45, 46und 51 LbV a. F.) bzw. der modularen Qualifizierungensind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Für prozentualeErmittlung wurde hilfsweise der Personalbestand zum31.12.2012 herangezogen):15) In dem zur Verfügung stehenden Personalbestand für die 1. Qualifikationsebenezum 31.12.2012 ist nicht differenziert nach FachlaufbahnJustiz und Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik.16) Legende:- = (Fach-)Laufbahn nicht eingerichtetVA = VerwendungsaufstiegMQ = modulare Qualifizierung** = ausgehend vom derzeitigen Personalstand


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 19Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen:Aufstieg (gesamterGB)Modulare Qualifizierung(nurMinisterium)1. QE → 2. QE 2. QE → 3. QE 3. QE → 4. QE- 2(= 25 %)- 1(= 16,67 %)12(= 21,05 %)3(= 5,88 %)Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:1. QE → 2. QE 2. QE → 3. QE 3. QE → 4. QEAufstieg (gesamterGB)Modulare Qualifizierung(nurMinisterium)4(= 33,33 %)8(= 15,69 %)4(= 6,56 %)- - 2(= 16,67 %)Die Differenz zu den unter Nr. 3 a aufgeführten Zahlen ergibtsich zum Teil dadurch, dass nicht alle Beamte am Durchlaufendes Aufstiegsverfahrens interessiert waren bzw. vereinzeltdas Aufstiegsverfahren vorzeitig abgebrochen wurde.Außerdem mussten die adäquaten Dienstposten für den Aufstiegzur Verfügung stehen.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die prozentualenWerte nur sehr eingeschränkt aussagekräftig sind.Gründe sind die weiter oben bereits erwähnte Datengrundlage,die geringe Größe des Ressorts sowie die bisher nur imMinisterium durchgeführte Beurteilung nach neuem Recht.Dadurch sind Verzerrungen unvermeidlich.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstDie Anzahl der erfolgreichen Aufstiege kann leider nur biszum Jahr 2002 mitgeteilt werden. Für den weiter zurückliegendenZeitraum liegen keine Aufzeichnungen vor, sodassauch hier die jeweiligen Personalakten überprüft werdenmüssten.Aufstiege in den höheren Dienst Verwendungsaufstiege2002 2 22003 3 52004 5 22005 1 12006 5 52007 4 32008 3 12009 - 62010 4 12011 2 3Summe 29 29Von den insgesamt 29 Verwendungsaufstiegen fanden 15 imBibliotheksbereich (3,5 % bezogen auf Fachlaufbahn undQE), fünf im feuerwehrtechnischen Dienst (10 % bezogenauf Fachlaufbahn und QE) und neun im nichttechnischenVerwaltungsdienst (4% bezogen auf Fachlaufbahn und QE)statt.In den höheren Dienst stiegen 26 Beamtinnen und Beamtedes nichttechnischen (3,5 % bezogen auf Fachlaufbahnund QE) und drei Beamtinnen und Beamte des technischenDienstes (1 % bezogen auf Fachlaufbahn und QE) auf. ImBereich der jetzigen Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft,fachliche Schwerpunkte Bibliotheks- und Archivwesengab es bis zum Jahr 2010 keine rechtliche Möglichkeitfür einen Aufstieg in den ehemaligen höheren Dienst. SeitInkrafttreten des Neuen Dienstrechts wurden im Geschäftsbereich28 Beamtinnen und Beamte zu den Maßnahmender modularen Qualifizierung angemeldet. Hierbei handeltes sich um drei Beamtinnen der Fachlaufbahn Bildung undWissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Bibliothekswesen sowieeine Beamtin der Fachlaufbahn Naturwissenschaft undTechnik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicherVerwaltungsdienst, die übrigen Beamtinnenund Beamten gehören der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen,fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Dienst an.Im Einzelnen handelt es sich um vier Qualifizierungen fürdie Ämter der zweiten Qualifikationsebene, 15 für die Ämterder dritten Qualifikationsebene und neun für die Ämter dervierten Qualifikationsebene.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitDie zum Aufstieg bzw. zur MQ zugelassenen Beamtinnenund Beamten ergeben sich aus folgenden Tabellen:Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen2002 in % 2005 in % 2008 in % 2011 in %1. QE 1 - - -2. QE 7 8,8 4 5,3 2 2,2 2 1,93. QE 2 1,1 5 3,1 3 1,6 2 1,0Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik2002 in % 2005 in % 2008 in % 2011 in %1. QE - - - -2. QE 8 4,1 8 4,9 3 1,5 6 2,63. QE 3 0,7 7 1,8 5 1,1 2 0,4Bis 2010 wurde zum Verwendungs- bzw. Regelaufstieg zugelassen,ab 2011 wurde zur MQ angemeldet. Die Angabenin Prozent beziehen sich auf den jeweiligen Personalbestandaller Besoldungsgruppen einer Laufbahn/ QE zum Ende desbenannten Zeitraumes.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenIn den letzten zwölf Jahren wurden im Geschäftsbereich zumAufstieg bzw. zur modularen Qualifizierung für die zweiteQualifikationsebene drei, für die dritte Qualifikationsebene106 und für die vierte Qualifikationsebene 53 Beamtinnenund Beamte zugelassen. Zur Vereinfachung wurde auf eineUnterteilung nach Fachlaufbahnen verzichtet, da die vorstehendenBeamtinnen und Beamten im Wesentlichen der FachlaufbahnNaturwissenschaft und Technik zuzuordnen sind.Ein geringer Anteil gehört der Fachlaufbahn Verwaltungund Finanzen an. Beamtinnen und Beamte, die infolge derForstverwaltungsreform im Jahr 2005 zu den BayerischenStaatsforsten übergeleitet wurden, sind hier nicht enthalten.


Seite 20 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Auf eine prozentuale Darstellung der Beamtinnen und Beamtenbezogen auf Fachlaufbahnen und Qualifikationsebenewurde verzichtet, da dies nur mit unangemessenem Arbeitsaufwandmöglich gewesen wäre. Es ist jedoch festzustellen,dass im Geschäftsbereich zwischen 10 und 15 % der Stellender zweiten und dritten Qualifikationsebene für den Aufstiegbzw. die modulare Qualifizierung vorgesehen waren und sind.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtesInsgesamt 8 Beamtinnen und Beamte der 3. Qualifikationsebenewurden für die modulare Qualifizierung (bzw. zumAufstieg) für die 4. Qualifikationsebene zugelassen, das entsprichtrund 24 %. 7 Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebenewurden für die modulare Qualifizierung (bzw.zum Aufstieg) für die 3. Qualifikationsebene zugelassen, dasentspricht rund 37 %. Beim <strong>Landtag</strong>samt handelt es sich nahezuausschließlich um Beamtinnen und Beamte der FachlaufbahnVerwaltung und Finanzen. Ausgeschiedene Beamtinnenund Beamte sind nicht in die Auswertung einbezogen.Bemerkung: Für die Ermittlung der zugelassenen Beamtinnenund Beamten wurde der Zeitraum vom 01.01.2001bis einschließlich 31.12.2012 zugrunde gelegt. Für dieErmittlung des Prozentsatzes wurde die Anzahl der Beamtinnenund Beamten der jeweiligen Gruppe zum Stand13.03.2013 (einschließlich der in der Zeit vom 01.01.2001bis einschließlich 31.12.2012 zum Aufstieg bzw. zur modularenQualifizierung zugelassenen Beamtinnen und Beamten)zugrunde gelegt.<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiIn den letzten 12 Jahren (Beurteilungsstichtage 2003, 2006,2009) wurden folgende Aufstiegseignungen vergeben:Anzahl der Aufstiegseignungen/Anzahl VergleichsgruppeProzentwertZulassungenBeurteilungsstichtag 2003Verwendungsaufstieg 4 19 21,05%Aufstieg höherer1 26 3,85%DienstBeurteilungsstichtag 2006Verwendungsaufstieg 3 23 13,04 %Aufstieg höherer5 30 16,67 %DienstBeurteilungsstichtag 2009Verwendungsaufstieg 1 20 5,00 %Aufstieg höhererDienst2 27 7,41 %Die Beurteilungsrunde 2012 ist noch nicht abgeschlossen.Eine Aussage kann daher nicht erfolgen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesDie Anzahl der Zulassungen (absolut) im Verhältnis (%) zuallen Beamten/Beamtinnen der Gruppe (VF 10 = A7-A9Z,VF/WT 14 = A 9-A13Z) 18 ergibt sich aus folgenden Tabellen:<strong>Bayerischer</strong> Oberster RechnungshofFachlaufbahn2001 2002 2003 2004 2005 2006% % % % % %VF 10 - - - - - - 1 25 - -VF 14 5 18 2 7 4 14 - - 1 5 1 5WT 14 - - 1 17 - - - - - - 1 25<strong>Bayerischer</strong> Oberster RechnungshofFachlaufbahn2007 2008 2009 2010 2011 2012% % % % % %VF 10 - - - 1 20 - -VF 14 - - 3 11 2 7 5 15 - - 4 16WT 14 - - 3 50 2 29 1 14 - - - -Staatliche RechnungsprüfungsämterFachlaufbahn2001 2002 2003 2004 2005 2006% % % % % %VF 14 2 2 3 4 1 1 - - 2 2 - -WT 14 - - - - - - - - - - - -Staatliche RechnungsprüfungsämterFachlaufbahn2007 2008 2009 2010 2011 2012% % % % % %VF 14 1 2 2 3 1 2 - - - - 4 7WT 14 - - 1 4 1 5 - - - - 1 4<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenFür den Geschäftsbereich des Landesamts für Steuern ergibtsich die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die sichzum jeweiligen Stichtag in einer Aufstiegs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmebefanden, aus folgenden Tabellen:Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen:Gehobener Dienst/Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 undMQ A 10Aufstieg in den höheren Dienst/MQ A 14Stichtag Zahl in v. H.01.01.2002 7 0,1001.01.2003 6 0,0901.01.2004 8 0,1101.01.2005 7 0,1001.01.2006 4 0,0601.01.2007 6 0,0901.01.2008 3 0,0401.01.2009 5 0,0701.01.2010 5 0,0701.01.2011 30 0,4301.01.2012 16 0,2301.01.2013 38 0,54Mittlerer Dienst/Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und MQ A 7Verwendungsaufstieg /MQ A 10Stichtag Zahl in v. H.01.01.2002 22 0,4701.01.2003 52 1,1201.01.2004 13 0,2401.01.2005 20 0,4301.01.2006 26 0,4101.01.2007 22 0,3901.01.2008 27 0,4501.01.2009 27 0,4501.01.2010 25 0,4601.01.2011 50 0,6301.01.2012 50 0,6401.01.2013 52 0,6517) Die Vergleichsgruppe umfasst beim Verwendungsaufstieg alle Beamtender BesGr. A 8 bis A 9Z und beim Aufstieg in den höheren Dienstalle Beamten der BesGr. A 12 bis A 13.18) Fachlaufbahnen: VF = Verwaltung und FinanzenWT = Wissenschaft und Technik


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 21Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik:2003 18 20 12 20 1 20Gehobener Dienst/Einstieg in der 3. QE, AQ A 10 und 2002 58 20MQ A 10:2001 2 20 7 20 1 20– Fehlanzeige –2000 1 202005 10 (1,48 %) 3 (0,39 %)aus der zur Verfügung stehenden Datenbank nicht ermittelt werden.2004 9 20 7 20 1 20 21) Ein Beamter brachte die Eignung bereits bei seiner Versetzung vonder Steuerverwaltung an die SLV mit.Einstieg in der 2. QE, AQ A 7 und MQ A 7:Im Geschäftsbereich der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltungergibt sich die Zahl der Beamten bzw. Beam-MQ10Stichtag Zahl in v. H. tinnen folgender Tabelle:01.01.2011 1 12,50 JahrFachlaufbahrungsebeneQualifizie-Aufstieg/MQ Absolut01.01.2012 2 11,76ProzentFachlaufbahn Justiz:2012 Verwaltungund Finanzen2. QE Mod. Qualifizierung12,27 %– insgesamt Fehlanzeige –2011 - - - -Die Anzahl und den prozentualen Anteil der Beamtinnen 2010 - - - -und Beamten, die im Geschäftsbereich des Landesamtes 2009 - - - -für Finanzen für den Verwendungsaufstieg in den h. D. 2008 Naturwissenschaftunddungsauf-2,33 %2. QE Verwen-1zugelassen bzw. denen die Teilnahme an Modulen der MQTechnikstieg10 oder der MQ 14 ermöglicht wurden, sind nachfolgender2007 - - - -Tabelle zu entnehmen:2006 - - - -Fachlaufbahnungder in am Anzahl Prozent Jahrund Finanstieg2,27 %QE Zuerken-Kopfzahl Zulassungen Art2005 Verwaltung 3. QE Regelauf-1Eignung QEzenVerwaltung2 2012 1242 01.01.2013 4 0,32 % 2013 mQ102004 - - - -und1235 01.01.2012 1 0,08 % 2012 mQ102003 - - - -Finanzen1240 01.01.2011 2 0,16 % 2011 Verwendungsaufstiegund Finandungsauf-9,3 %2002 Verwaltung 2. QE Verwen-42 2008 1235 01.01.2010 4 0,32 % 2010 Verwendungsaufstiegzenstieg1248 01.01.2009 2 0,16 % 20092001 - - - -2 20051266 01.01.2008 2 0,16 % 20082000 Verwaltung 3. QE Regelaufstieg2,08 %1und Finanzen1244 01.01.2007 2 0,16 % 2007 Verwendungsaufstieg1218 01.01.2006 2 0,16 % 2006Verwaltung3 2009 718 01.01.2010 5 0,70 % 2010 mQ14 Am Bayerischen Hauptmünzamt absolvierte in der Fach-und738 01.01.2009 0 0,00 % 2009 Regelaufstieg laufbahn Verwaltung und Finanzen den Aufstieg in den hö-Finanzenh. D. heren Dienst bzw. die MQ 14 eine Person (33,3 %). In der742 01.01.2008 1 0,13 % 2008 Regelaufstieg Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im Bereichh. D.der 3. QE liegt ebenfalls ein Aufstieg bzw. eine MQ 10 vor3 2006 755 01.01.2007 1 0,13 % 2007 Regelaufstieg (33,3 %).h. D.825 01.01.2006 0 0,00 % 2006 Regelaufstiegh. D. In den letzten 12 Jahren wurden in der Fachlaufbahn Verwaltungund Finanzen bei der Staatlichen LotterieverwaltungDaten vor Gründung des Landesamts für Finanzen (2005folgende Personen zum Aufstieg zugelassen:und früher) sind, wenn überhaupt, nur mit unverhältnismäßigJahr Beamter/Beamtin der 2. QE Beamter/Beamtin der 3. QEhohem, nicht vertretbarem Aufwand ermittelbar.nominal prozentual nominal prozentual2000 0 0 % 1 0,52 %Die Anzahl der zum Aufstieg bzw. zur MQ zugelassenen2003 0 0 % 2 3,64 %Beamten bzw. Beamtinnen im Bereich der Vermessungsverwaltung2004 1 2,33 % 0 0 %ergibt sich aus folgender Tabelle:2007 0 0 % 2 3,45 %Jahr Aufstieg in den VerwendungsaufstiegAufstieg in den2008 0 0 % 2 21 3,51 %Vermessungsbetriebsdienstin den geho-höheren Dienst/2009 3 6,98 % 0 0 %(A6)/ benen Dienst/MQ MQ A 14MQ A 7 A 10Im Bereich der IMBY gab es 2012 in der 2. QE eine Zulassung(3,22 Prozent). In der 3. QE gab es 2007 eine Zulassung2012/13 10 19 (1,46 %) 19 (2,1 %) 5 (0,85 %)2011(1,15 Prozent) und 2012 eine Zulassung (1,27 Prozent).2010 26 (4,94 %)2009 26 (4,45 %) 6 (0,74 %) 1 (0,2 %)2008 33 (6 %) 5 (0,62 %)19) Erläuterungen hierzu siehe Fragen 3 a und 3 b.2007 13 (2,3 %) 2 (0,3 %) 1 (0,2 %)20) Die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten pro Fachlaufbahn kann2006 15 (2,7 %) 7 (0,9 %)für die Jahre 2000 bis 2004 zur Ermittlung des prozentualen Anteils


Seite 22 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277Bei den Finanzgerichten wurden in der 1. QE ein Beamter(12,5 %), in der 2. QE zwei Beamtinnen (15,8 %) und in der3. QE eine Beamtin zugelassen.Im StMF selbst erfolgten in den zurückliegenden 12 Jahrenfolgende Zulassungen von Beamtinnen und Beamten:Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen1. QE: 6 (9,9%)2. QE: 10 (5,9 %)3. QE: 33 (5,4 %)Für den Geschäftsbereich der FHVR-ZV ergibt sich die Anzahlder Beamtinnen und Beamten aus folgender Tabelle:Anzahl der zum Aufstieg/zur MQ zugelassenen Beamtinnenund Beamten in den letzten 12 JahrenEinstieg 1. QE Einstieg 2. QE Einstieg 3. QEFachlaufbahnen1. V + F 2 142. Bi + Wi3. Justiz 24. Pol + VS 2 45. Gesundheit6. N + T 1in % 8% 13%Zu 5.:<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere Verwaltung, 1. bis 3. QEDie Zahl der Planstellen und die Aufteilung ihrer Wertigkeitenist im Haushaltsplan – Stellenplan – für 2013 und2014 gesetzlich festgelegt. Mit einbezogen sind die Stellen,die im Zuge der 1. und 2. Tranche des Neuen Dienstrechtshaushaltswirksam gehoben werden konnten. Die Planstellenstehen grundsätzlich ohne rechtliche Bindung für alle Beamtenund Beamtinnen zur Verfügung, die die Qualifikation fürdie jeweilige Fachlaufbahn erworben haben.Die tatsächliche Besetzung der Stellen wird sich entsprechenddem in Art. 16 LlbG enthaltenen Leistungsgrundsatzund den fachlichen Anforderungen an einen konkretenDienstposten orientieren. Insoweit kann derzeit keine Abschätzunggetroffen werden, wie viele Beamte und Beamtinnender 2. Qualifikationsebene auf der Grundlage deranstehenden periodischen Beurteilung (Beurteilungsstichtagvoraussichtlich 31.08.2013) für die modulare Qualifizierungin Betracht kommen und im Anschluss daran in Konkurrenzzu Beamten mit entsprechender Ausbildungsqualifizierungoder zu Beamten, die aufgrund ihrer Vor- und Ausbildungunmittelbar in die höhere Qualifikationsebene eingestiegensind, auf höherwertige Dienstposten befördert werden.Innere Verwaltung, 4. QEStatt bisher 57 sollen künftig 84 Möglichkeiten für die modulareQualifizierung von der 3. in die 4. Qualifikationsebenezur Verfügung stehen (davon 4 Stellen für den bautechnischen-und umweltfachlichen Verwaltungsdienst, 1–2Stellen für den feuerwehrtechnischen Verwaltungsdienst,übrige Stellen für den nichttechnischen Verwaltungsdienst).Damit erfolgt eine Steigerung bei den Aufstiegsposten umetwa 50 %. In den nächsten Jahren sind bis zu 34 modulareQualifizierungen möglich. Anzumerken ist, dass die bestehendeStellensituation dem Ausbau der modularen QualifizierungGrenzen setzt. Verbesserungen können nur durchweitere Stellenhebungen geschaffen werden.Polizei und VerfassungsschutzBei der Bayer. Polizei besteht eine durchgängige Dienstpostenbewertungfür Ämter ab der 3. QE. Die Anzahl derDienstposten – die sich natürlich aus den vorhandenen Planstellenergibt – begrenzt die Möglichkeiten zur Teilnahmean Qualifizierungsmaßnahmen, wobei auf ein ausgewogenesVerhältnis von Regelbewerbern, Beamten mit Ausbildungsqualifizierungund modularer Qualifizierung geachtet werdenmuss. Konkrete Festlegungen gibt es hierbei nicht, d. h.für die Teilnahme an der modularen Qualifizierung könnenalle Dienstposten herangezogen werden, die nicht aus sachlichenGesichtspunkten Regelbewerbern vorbehalten sind.Auch wenn die Möglichkeiten der modularen Qualifizierungetwas ausgeweitet wurden, gab das neue Dienstrecht sowohlim Vollzugsdienst als auch im sonstigen Bereich keinen Anlass,wesentliche Verschiebungen an dem fachlich ausgewogenenVerhältnis von Regelbewerbern und „weiterqualifizierten“Beamten vorzunehmen.StaatsbauverwaltungDie Bayerische Staatsbauverwaltung hat bisher schon denangestrebten Anteil von ca. 10 % Aufstiegsbeamten (bezogenauf die Gesamtzahl der Beamten mit Einstieg in der 4.Qualifikationsebene) erreicht. Eine moderate Steigerung istbeabsichtigt.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusDa im schulischen Bereich (Lehrkräfte) keine modulareQualifizierung vorgesehen ist, ist insoweit eine Beantwortungnicht möglich.Im Übrigen wurden für den Bereich der staatlichen Gymnasien(hier: Verwaltungspersonal) keine Maßnahmen ergriffen,damit mehr Beamtinnen und Beamte zur modularenQualifizierung zugelassen werden können. Die von den Beamtinnenund Beamten der QE 2 und QE 3 wahrgenommenenAufgaben entsprechen ihrer Qualifikation, sodass derzeitkein Änderungsbedarf gesehen wird. Die Stellenstruktur, diein den letzten Jahren durch Stellenhebungen innerhalb derjeweiligen Qualifizierungsebene erheblich verbessert wurdeund zu kürzeren Beförderungswartezeiten geführt hat, ist daherangemessen. Auch im Bereich der beruflichen Schulenist eine modulare Qualifizierung der Schulkanzler/-innen (2.und 3. Qualifizierungsebene, Fachlaufbahn Verwaltung undFinanzen) derzeit nicht vorgesehen.Am StMUK ist die Teilnahme an der modularen Qualifizierungabhängig von der Qualifikation; allein das NeueDienstrecht führt nicht zu einem „Mehr“ an Möglichkeiten.Evtl. künftige Stellenhebungen erleichtern die Zulassungen.


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 23<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzJustizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenDie Einsparbeschlüsse (z. B. Verw21) hatten im Bereich desJustizministeriums und im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaftennur Einfluss auf die Zulassung von Bewerbernzur Ausbildungsqualifizierung (früher: Regelaufstieg).Im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischenEinsteigern und Aufstiegsbeamten sowie insbesondere ausstellenmäßigen Gründen konnten nur wenige Nachwuchskräfteeingestellt werden, als Folge hiervon konnten auchnur wenige Beamte zur Ausbildungsqualifizierung (früher:Regelaufstieg) zugelassen werden.Auf die Zulassung von Bewerbern zum (Verwendungs-)Aufstieg bzw. zur modularen Qualifizierung haben die Einsparprogrammekeinen Einfluss.Ergänzend ist zu bemerken, dass im Bereich der Gerichteund Staatsanwaltschaften bundesrechtlich für eine großeZahl von Dienstposten die Befähigung zum Richteramt bzw.die bestandene Rechtspflegerprüfung vorgeschrieben ist.Diese Dienstposten stehen für einen Ausbau der modularenQualifizierung nicht zur Verfügung.JustizvollzugsanstaltenDie bayerischen Justizvollzugsanstalten waren von dengenannten diversen Einsparbeschlüssen zum größten Teilausgenommen. Im Gegenteil wurden trotz schwieriger haushaltsrechtlicherRahmenbedingungen seit 1990 rund 1.250zusätzliche Planstellen (1.237) für den bayerischen Justizvollzuggeschaffen; dies entspricht einem Anstieg um rund30 %. Im Gleichklang hierzu haben sich die für die modulareQualifizierung reservierten Planstellen ebenfalls positiv entwickelt,nämlich von 61 Stellen im Jahr 1999 auf 159 Stellen2013.Insgesamt stellt sich die Entwicklung in den letzten Jahrenhier wie folgt dar:1990 1994 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013Planstellen 4.168 4.417 4.619 4.829 4.981 4.980 4.989 5.128 5.260 5.414davonStellen fürmodulareQualifizierung- - 61 75 82 89 119 131 147 159<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenEine fixe Vorgabe der Anzahl von modularen Qualifizierungseignungen(bzw. früher: Aufstiegseignungen) wurdeund wird im Geschäftsbereich des StMAS nicht praktiziert.Die Zuerkennung dieser Eignungen erfolgt ausschließlichnach Leistung, jedoch nicht nach Kontingent. Die anschließendeZulassung zum Aufstieg bzw. die Teilnahme an dermodularen Qualifizierung baut im Geschäftsbereich desStMAS auf folgende Regeln:– Die Anmeldung zur modularen Qualifizierung und dieTeilnahme daran setzen neben der Qualifizierungseignungdie Wahrnehmung der Aufgaben eines entsprechendhöher bewerteten Dienstpostens voraus.– Freie Dienstposten – auch höherer Qualifikationsebenen– werden in der Stellenbörse des Geschäftsbereichsausgeschrieben.– Soweit die Aufgaben eines Dienstposten eine bestimmteAus- oder Vorbildung zwingend erforderlichmachen, wird dies im Anforderungsprofil entsprechendvermerkt („Aufstiegs- oder Qualifizierungsbewerbungen“sind dann ausgeschlossen).– Für mit BesGr A 7 und höher, BesGr A10 und höheroder mit BesGr A14 und höher bewertete Dienstpostenkönnen sich ausschließlich Personen bewerben, welchedie Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 6 LlbG erfüllenoder über die Eignung für die modulare Qualifizierunggemäß Art. 20 Abs. 4 LlbG verfügen.– Die anschließende Dienstpostenvergabe erfolgt nachdem Leistungsprinzip.Das dargestellte System reguliert sich im Wesentlichen vonselbst. Ein darüber hinausgehendes Mehr an Aufstiegen bzw.modularen Qualifizierungen würde ein entsprechendes Mehran Planstellen (oder Hebungen) voraussetzen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieAufgrund des recht kleinen Geschäftsbereichs desSTMWIVT und der besonderen Struktur in diesem Ressortkonzentrieren sich die für die modulare Qualifizierung fürÄmter der BesGr. A 7 und A 10 geeigneten Dienstposten aufdie Eich- und Beschussverwaltung. Darüber hinaus werdenin der Eich- und Beschussverwaltung die Dienstposten derLeiter der Eich- und Beschussämter (= 4. QE) regelmäßigmit Aufsteigern besetzt. An den in diesem Bereich bestehendenguten Aufstiegsmöglichkeiten wird sich auch nach neuemRecht nichts ändern.Gleiches gilt für das StMWIVT selbst, bei dem der Schwerpunktder Möglichkeiten der modularen Qualifizierungen fürÄmter ab der BesGr. A 14 liegt.Generell gilt aber, dass die Anzahl der modularen Qualifizierungennur im Rahmen der jeweiligen Beurteilungsrundeanhand der voraussichtlichen Planstellensituation festgelegtwerden kann.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstIm Rahmen der modularen Qualifizierung werden im Geschäftsbereichdes StMWFK nun deutlich mehr Beamtinnenund Beamte qualifiziert, als nach „altem Recht“ den Aufstieggemacht haben. Die erforderlichen Stellen wurden durch die„Hebungen Neues Dienstrecht“ geschaffen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitIm Geschäftsbereich des StMUG sind aktuell keine koordiniertenMaßnahmen angedacht, um speziell Beamte derFachlaufbahn Verwaltung und Finanzen vermehrt zur MQ


Seite 24 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277zuzulassen. Insbesondere in der Fachlaufbahn Naturwissenschaftund Technik im Bereich der Wasserwirtschaftsämtersind aber mittlerweile erstmals Dienstposten ausgewiesen,die geeignet sind für modular qualifizierte Beamte der drittenQE. Im gesamten Geschäftsbereich wird zudem angestrebt,gut 10 % der Ämter einer QE mit für Ämter dieser QEmodular qualifizierten Beamten zu besetzen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenDie in der Frage enthaltene Annahme trifft so nicht zu. Inder Forstverwaltung war und ist neben der entsprechendenBeurteilung entscheidende Voraussetzung für die Teilnahmeam Aufstieg bzw. der modularen Qualifizierung, dassden Beamtinnen und Beamten ein entsprechend höher bewerteterDienstposten übertragen ist. In den verwaltungsinternenStellenausschreibungen werden in der Regel die fürden Aufstieg bzw. die modulare Qualifizierung geeignetenBeamtinnen und Beamten ausdrücklich im Bewerberkreisangesprochen. Die Resonanz ist hier gering. WesentlicheUrsache für geringe Zahlen an Aufstiegsbeamten/modularqualifizierten Beamten sind deshalb mangelnde Veränderungsbereitschaftund Mobilität.Im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung wird für dieBewerber aus der dritten Qualifikationsebene eine modularisiertepädagogische Prüfung angeboten. Damit erweitertsich deren späterer Einsatzbereich erheblich. Der breitereEinsatzbereich ermöglicht eine sukzessive Ausweitung desTeilnehmerkorridors.Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung hat die größtenRationalisierungseffekte durch den Einsatz der Datenverarbeitungin den Aufgaben der zweiten Qualifikationsebeneerzielt. Demgegenüber besteht wegen der großen Nachfragenach den Leistungen der Ämter für Ländliche Entwicklunggroßer Bedarf an qualifiziertem Personal der dritten Qualifikationsebene.Deshalb wird ein Teil der für Stellenhebungenzur Verfügung gestellten Mittel für die Anhebung von Stellender zweiten in die dritte Qualifikationsebene genutzt. Daein Teil dieser angehobenen Stellen für Personen verwendetwird, die aus der zweiten in die dritte Qualifikationsebeneaufsteigen, eröffnen sich für die Personen der zweiten Qualifikationsebenedamit etwas bessere Chancen, an der Ausbildungsqualifizierungund an der modularen Qualifizierungteilzunehmen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtesDer Bereich der Parlamentsverwaltung war von den Einsparbeschlüssender Staatsregierung (z. B. Verwaltung 21) nichtbetroffen.<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiDiese Frage ist hier nicht einschlägig, da die Staatskanzleinicht selbst einstellt, sondern den Beamtenaustausch mit denRessorts pflegt.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesDie derzeitige Stellenausstattung versetzt den ORH generellin die Lage, das zur Erfüllung der speziellen Aufgaben erforderlichePersonal gewinnen zu können. Maßnahmen zurAusweitung der Möglichkeiten, Ämter der nächsten Qualifizierungsebeneerreichen zu können, sind derzeit nicht geplant.Allerdings lassen strukturelle Verbesserungen in anderenRessorts in der Folge des Neuen Dienstrechts bereitserkennen, dass die Gewinnung geeigneten Personals für dieRechnungsprüfung künftig schwieriger werden wird. WelcheAufgaben und Veränderungen auf längere Sicht gesehenauf uns zukommen, lässt sich nicht prognostizieren. Unserebesondere Aufgabenstellung erfordert jedenfalls, zu jederZeit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die uns in dieLage versetzen, auf Veränderungen ausreichend reagierenund neue Herausforderungen effizient meistern zu können.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenEs zeigte sich, dass sich durch die Einführung der modularenQualifizierung wesentliche Verbesserungen gegenüberder früheren Rechtslage ergaben. Es konnten mehr Möglichkeitengeschaffen werden, Beamtinnen und Beamte beruflichvoranzubringen. Vor allem auch im Geschäftsbereichdes StMF wurde die modulare Qualifizierung ausgeweitetund die Zahl der hierfür zur Verfügung stehenden Dienstpostendeutlich erhöht. Die Teilnahmemöglichkeiten an dermodularen Qualifizierung im Bereich der Steuerverwaltungkonnten deutlich erhöht werden. Die Hebungen, die der Bayerische<strong>Landtag</strong> im Rahmen des Neuen Dienstrechts mit demDoppelhaushalt 2012/2013 ermöglichte, wurden genutzt, umauch diese Chancen, die die Einführung der modularen Qualifizierungmit sich brachte, zu erweitern.Zu 6. a):<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere Verwaltung, 1. bis 3. QEInsoweit wurde bei der Beantwortung auf die <strong>Antwort</strong> zuFrage 5 verwiesen.Innere Verwaltung, 4. QEEs fanden im Doppelhaushalt 2013/2014 folgende Hebungenfür die modulare Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltungund Finanzen, nichttechnischer Verwaltungsdienststatt:24 Stellen, und zwar– 13 Stellen von A 13 3. QE nach A 14 bei den Regierungen– 10 Stellen von A 13 4. QE nach A 14 bei den Landratsämtern– 1 Stelle von A 13 3.QE nach A 14 im StMIDie Finanzierung erfolgte aus dem Hebungskonzept NeuesDienstrecht.Polizei und Verfassungsschutz:Auch in Zukunft werden Aufstiegsmöglichkeiten in grundsätzlichgleichbleibendem Umfang bereitgestellt (vgl. Ant-


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 25wort zu Fragen 4 und 5) Eine Festlegung im Sinne einerdirekten Zurechnung von Planstellen zu Aufstiegsmöglichkeitenbesteht aber weder im Rahmen der Ausbildungsqualifizierungnoch der modularen Qualifizierung. Die Bezifferungentsprechender Auswirkungen von Stellenhebungenauf der einen und Stellenreduzierungen auf der anderen Seiteist daher nicht möglich.Staatsbauverwaltung (Epl. 03B):Es wurden weder Stellen gehoben noch Stellen reduziert.Für den Zugang zu den nächsthöheren Qualifizierungsebenenstehen ausreichend Stellen zur Verfügung.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusDa im schulischen Bereich (Lehrkräfte) keine modulareQualifizierung vorgesehen ist, ist insoweit eine Beantwortungnicht möglich. Am StMUK wurde eine Hebung in derFachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (1. QE) vorgenommen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzJustizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenBei Kap. 04 01 und 04 04 wurden im Doppelhaushalt2013/2014 insgesamt 70 Stellen für den Bereich der modularenQualifizierung gehoben. Ferner wurden im Nachtragshaushalt2012 für das Jahr 2014 30 neue Stellen der BesGr. A7 für modular qualifizierte Justizwachtmeister ausgebracht.Diese unterteilen sich wie folgt:– Modulare Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7(MQ 7):In diesem Bereich wurden 21 Stellenhebungen sowie30 neue Stellen ausgebracht. 38 Beamten kann damitzusätzlich der Zugang zu der 2. Qualifikationsebeneermöglicht werden. Sieben Stellenhebungen wurdenwegen des Wegfalls der sog. Verzahnungsämter ausgebracht.Mit den übrigen sechs Hebungen kann dieBeförderungssituation der bereits modular qualifiziertenBeamten verbessert werden.– Modulare Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 10(MQ 10):Für diesen Bereich wurden insgesamt 19 Stellenhebungenausgebracht, davon sieben Hebungen für denweiteren Ausbau der MQ 10, eine Hebung wegen desWegfalls des sog. Verzahnungsamtes BesGr. A 9 undelf Hebungen für die Beförderung von bereits modularqualifizierten Beamten.– Modulare Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14(MQ 14):In diesem Bereich wurden insgesamt 30 Stellenhebungenausgebracht. 15 Hebungen wurden wegendes Wegfalls des sog. Verzahnungsamtes BesGr. A13 benötigt. Mit fünf Hebungen kann die modulareQualifizierung weiter ausgebaut werden. Mit den übrigenzehn Hebungen kann die Beförderungssituationder bereits modular qualifizierten Beamten verbessertwerden.JustizvollzugsanstaltenBei Kap. 04 05 (Justizvollzug) wurden im Doppelhaushalt2013/2014 insgesamt 45 Stellen für den Bereich der modularenQualifizierung gehoben. Diese unterteilen sich wiefolgt:– MQ 10: In diesem Bereich 40 Stellenhebungen, wodurch11 Beamten zusätzlich der Zugang zur 3. Qualifikationsebeneermöglicht werden kann. Mit den übrigen29 Hebungen wurde die Beförderungssituationder bereits modular qualifizierten Beamten erheblichverbessert.– MQ 14: In diesem Bereich 5 Stellenhebungen, wodurcheinem Beamten zusätzlich der Zugang zur 4.Qualifikationsebene ermöglicht werden kann. Mit denübrigen 4 Hebungen wurde die Beförderungssituationder bereits modular qualifizierten Beamten erheblichverbessert.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenIm Bereich des EPl. 10 wurden im Rahmen des DHH2013/2014 keine Stellen gehoben, um Beamtinnen und Beamtenverstärkt den Zugang zur nächsthöheren Qualifizierungsebenezu ermöglichen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieDie im Doppelhaushalt 2013/2014 erreichten Stellenhebungenzielten im Geschäftsbereich des StMWIVT nichtauf eine Ausweitung der „Aufstiegsmöglichkeiten“, sondernvorrangig auf eine Verkürzung der teilweise bereits bestehendenlangen Beförderungswartezeiten innerhalb der jeweiligenQualifikationsebene. Ferner wurde die Möglichkeitgenutzt, die aufgrund der künftigen Altersstruktur in einigenBereichen zu erwartenden längeren Beförderungswartezeitendurch entsprechende Stellenhebungen abzufedern.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstDie erforderlichen Stellen wurden durch die „HebungenNeues Dienstrecht“ geschaffen. Dabei wurden 52,5 Stellenin Besoldungsgruppe A 7, 31,75 Stellen in BesoldungsgruppeA 10 und 4 Stellen in Besoldungsgruppe A 14 gehoben.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitIm Geschäftsbereich des StMUG wurden im Rahmen desDHH 2013/2014 zwar Stellen gehoben; da aber Stellen infrüheren Verzahnungsämtern nicht einer bestimmten QE zugeordnetsind, wurden Stellen nicht explizit dafür gehoben,um Beamten verstärkt den Zugang zur nächsthöheren QE zuermöglichen.


Seite 26 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenDie Stellenhebungen im Doppelhaushalt 2013/2014 sindnicht zweckgebunden erfolgt, um Beamtinnen und Beamtenverstärkt den Zugang zur modularen Qualifizierung zuermöglichen. Insgesamt kommen die Hebungen aber auchdiesem Zweck zugute.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtesIm Doppelhaushalt 2013/2014 erfolgte die Hebung von dreiStellen für die Durchführung der modularen Qualifizierungvon der 3. in die 4. Qualifikationsebene (Fachlaufbahn Verwaltungund Finanzen). Die Durchführung der modularenQualifizierung von der 2. in die 3. Qualifikationsebene kannim Rahmen der vorhandenen Stellen ermöglicht werden.<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiIm Rahmen des Doppelhaushalts 2013/14 wurden keineStellen zur Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten an dermodularen Qualifizierung gehoben.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesAm ORH erfolgten 2 Hebungen von A 13 RR (3. QE) nachA 14 (4. QE); an den Rechnungsprüfungsämtern war es eineHebung von A13 RR (3. QE) nach A 14 (4. QE).<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenIm Geschäftsbereich des StMF wurden in der FachlaufbahnVerwaltung und Finanzen insgesamt 4 Stellen zum Ausbauder MQ 7 (Hebungen von A 6 nach A 7), 7 Stellen zumAusbau der MQ 10 (Hebungen von A 9 nach A 10) und 90Stellen von A 13 nach A 14 zur Erweiterung der Teilnahmemöglichkeitenan der MQ 14 gehoben.In der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“(fachlicher Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation)wurden im DHH 2013/2014 folgende Hebungen für den Zugangzur nächsthöheren Qualifikationsebene umgesetzt:3. QE A 13 nach A 14 3 Hebungen2. QE A 9 nach A 10 34 Hebungen1. QE A 6 nach A 7 6 HebungenZu 6. b):<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere VerwaltungIn den letzten Haushaltsjahren sind keine Planstellen für Beamteund Beamtinnen abgebaut worden, die zu einer Verringerungder Aufstiegsmöglichkeiten für Beamte und Beamtinnender Allgemeinen Inneren Verwaltung geführt hätten.Polizei und VerfassungsschutzDie Bezifferung von Stellenreduzierungen ist nicht möglich(vgl. <strong>Antwort</strong> zu Frage 6 a).StaatsbauverwaltungEs wurden weder Stellen gehoben noch Stellen reduziert.Für den Zugang zu den nächsthöheren Qualifizierungsebenenstehen ausreichend Stellen zur Verfügung.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusEs erfolgten keine Stellenhebungen im DHH 2013/14 zumAufstieg in die nächsthöhere QE.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzJustizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenStellenreduzierungen hatten bisher weder im Bereich desJustizministeriums noch im Bereich der Gerichte und StaatsanwaltschaftenEinfluss auf die potenziellen Aufstiegsmöglichkeiten.JustizvollzugsanstaltenIm Bereich der modularen Qualifizierung gab es hier bislangkeine Stellenreduzierungen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenPlanstellenreduzierungen, die für Beamte des EPl. 10 einepotenzielle „Aufstiegsmöglichkeit“ in die nächste Qualifizierungsebenebeseitigt haben, sind im DHH 2013/2014 wiefolgt ausgewiesen:Planstellenreduzierung inQEinsg.VerwaltungundFinanzenNaturwiss.und TechnikJustiz2 14,55 6,55 8,00 0,003 8,75 3,95 0,00 4,804 0,00 0,00 0,00 0,002–4 (Summe) 23,30 10,50 8,00 4,80<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieDie dem Geschäftsbereich auferlegten Stelleneinsparungenkonnten in der Vergangenheit ohne direkten Bezug zu denAufstiegsmöglichkeiten gestaltet werden.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstEs gab keine Stellenreduzierungen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitDa im Geschäftsbereich des StMUG weder Stellen explizitfür modular qualifizierte Beamte reserviert werden nochStellen in Verzahnungsämtern einer bestimmten QE zugeordnetsind, kann diese Frage nicht beantwortet werden.


Drucksache 16/18277 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Seite 27<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenStellenreduzierungen umfassen laut Auskunft des StMELFnicht unmittelbar für modulare Qualifizierungen vorgesehenePlanstellen, da die Aufstiegsmöglichkeiten grundsätzlichnicht auf bestimmte Planstellen beschränkt sind.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtesEs erfolgten im Doppelhaushalt 2013/2014 keine Stellenreduzierungen,die eine Verminderung der Aufstiegsmöglichkeitenzur Folge haben.<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiEs gab keine Stellenreduzierungen, die die potenziellen Aufstiegsmöglichkeitenreduziert hätten.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesIm Geschäftsbereich des ORH wurden keine Stellenreduzierungenmit den beschriebenen Auswirkungen vorgenommen.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenIm Geschäftsbereich des StMF gab es im DHH 2013/2014keine Stellenreduzierungen, die sich mindernd auf die Anzahlder Teilnahmemöglichkeiten an der MQ ausgewirkthaben.Zu 7.:<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums des InnernInnere VerwaltungEntscheidungen des BGH und des Bundesverwaltungsgerichtssind Einzelfallentscheidungen und entfalten ihreWirkung nur zwischen den Parteien. Sie führen nicht dazu,dass diejenigen Beförderungs- oder Beurteilungssysteme,die Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung waren, mitRechtskraft für alle als rechtswidrig oder unwirksam anzusehensind. Keinerlei Wirkung haben sie für Beurteilungssysteme,die nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Gleichwohlverfolgt die Verwaltung im Hinblick auf ihre Bindungan Recht und Gesetz die beamtenrechtliche Rechtsprechungund nimmt in bestimmten Fällen auch Anpassungen ihrerVollzugspraxis vor.Sofern die Obergerichte in der Vergangenheit Mindestwartezeitenfür Beförderungen als unvereinbar mit demLeistungsprinzip angesehen haben, betrafen die Verfahrenabsolute Mindestwartezeiten, die in ihrer Länge unabhängigvon der individuellen Leistung des Betroffenen in derWartefrist waren und insofern auch durch Beurteilungsergebnissenicht beeinflussbar waren. In der allgemeinen innerenVerwaltung gibt es solche absoluten Mindestwartezeitenin dieser Form nicht. Sofern Wartezeiten im Interesse einerden Ressourcen angepassten Stellenverteilung, einer angemessenenAltersstruktur und einer angemessenen Bewährungin generalisierender Form in Verwaltungsvorschriftenvorgesehen sind, hängt deren Länge stets vom individuellenBeurteilungsergebnis ab und kann durch dieses in jeder neuenBeurteilungsrunde verändert und leistungsabhängig neubestimmt werden.Polizei und Verfassungsschutz:Im Bereich von Polizei und Verfassungsschutz bestehen keineMindestwartezeiten für Beförderungen von mehr als 10 Jahren.Diese Verwaltungspraxis steht somit in Einklang mit denangeführten Entscheidungen des BGH bzw. des BVerwG.Staatsbauverwaltung (Epl. 03B):Beförderungen erfolgen im Geschäftsbereich der OberstenBaubehörde ausschließlich nach leistungsbezogenen Kriterien.Die Wartezeiten für Beförderungen richten sich nachdem Gesamturteil der periodischen Beurteilung, der beruflichenErfahrung und dem übertragenen Dienstposten. Beientsprechenden persönlichen Voraussetzungen und verfügbarenfreien Stellen sind Beförderungen bereits nach der gesetzlichvorgegebenen Mindestwartezeit möglich.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtund KultusEs liegen in diesem Bereich keine Mindestbeförderungswartezeitenvor. Insoweit ergeht Fehlanzeige. Längere Wartezeitenals 10 Jahre gab es nur in wenigen Einzelfällen imRealschulbereich bei der Beförderung zum Seminarektor(A 14), während des massiven Anstiegs der Anzahl der Studienreferendare;Ausbau der Seminarlehrerstellen von 430auf 635 bei gleichbleibender Anzahl von Beförderungsstellen(bis 31.12.2010). Durch weitere 120 Hebungen ab01.01.2011 wurde das Problem gelöst.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der Justizund für VerbraucherschutzJustizministerium/Gerichte und StaatsanwaltschaftenBeförderungsmindestwartezeiten von mehr als 10 Jahrenwurden in Kap. 04 01 und 04 04 im Verwaltungsvollzugnicht festgelegt.JustizvollzugsanstaltenDiese Frage hat im Justizvollzug praktisch keine Bedeutung(siehe Beantwortung zu Frage 1).<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeitund Sozialordnung, Familie und FrauenSeitens des StMAS sind Mindestwartezeiten von mehr alszehn Jahren nicht vorgegeben. Die zitierten Entscheidungensind somit insoweit nicht einschlägig.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,Infrastruktur, Verkehr und TechnologieIm Geschäftsbereich gibt es keine internen Mindestwartezeitenfür Befördrungen.


Seite 28 <strong>Bayerischer</strong> <strong>Landtag</strong> · 16. Wahlperiode Drucksache 16/18277<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft,Forschung und KunstFehlanzeige, da im Geschäftsbereich des StMWFK nicht relevant(siehe Fragen 1 und 2).<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Umweltund GesundheitGemäß der im Geschäftsbereich des StMUG geltenden Beförderungsrichtlinienbeträgt bei Vorliegen der Mindestpunktwertedie längste Beförderungswartezeit 6 Jahre. Mittlerweilekönnen die meisten möglichen Beförderungen auchin diesem Zeitrahmen vorgenommen werden.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und ForstenDie Rechtsprechung wird beachtet. Soweit in EinzelfällenBeförderungswartezeiten von mehr als zehn Jahren entstehen,beruhen diese nicht auf festgesetzten Mindestwartezeiten,sondern resultieren aus der Stellensituation und demin der Beurteilung erzielten Gesamturteil.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen <strong>Landtag</strong>samtesDie im <strong>Landtag</strong>samt vorgesehenen Mindestwartezeiten liegenerheblich unter einer Dauer von 10 Jahren.<strong>Antwort</strong> der Bayerischen StaatskanzleiNicht einschlägig.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Obersten RechnungshofesDie Frage ist hier nicht relevant. Die Mindestwartezeiten fürBeförderungen liegen unter 10 Jahren.<strong>Antwort</strong> des Bayerischen Staatsministeriums der FinanzenIm Geschäftsbereich des StMF werden diese Entscheidungenbei der Festlegung von Mindestbeförderungswartezeiten berücksichtigt.

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