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Fachkräftemangel in der Pflegebranche ist hausgemacht - DGB

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Diese Zuschläge werden <strong>in</strong> den Verhandlungen mit den Pflegekassen festgelegt, so dass die entsprechenden<br />

Kosten <strong>in</strong> den Pflegesätzen berücksichtigt werden. Die Schulkosten werden <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel durch das jeweilige Bundesland getragen. Die jeweiligen F<strong>in</strong>anzierungsmodalitäten weisen<br />

zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n erhebliche Unterschiede auf; sowohl die theoretische als auch die<br />

praktische Ausbildung s<strong>in</strong>d me<strong>ist</strong> f<strong>in</strong>anziell unzureichend gesichert.<br />

Die Belastung alle<strong>in</strong> <strong>der</strong> ausbildenden Betriebe mit Ausbildungskosten führt bei e<strong>in</strong>em über „Anbieterpreis“<br />

geführten Wettbewerb zu Verzerrungen, weil nicht ausbildende E<strong>in</strong>richtungen die<br />

gleichen Le<strong>ist</strong>ungen kostengünstiger erbr<strong>in</strong>gen können. In e<strong>in</strong>er Untersuchung für das Sozialm<strong>in</strong><strong>ist</strong>erium<br />

NRW vom Sommer dieses Jahres, gaben auch 14,3 Prozent <strong>der</strong> teil- o<strong>der</strong> vollstationären<br />

E<strong>in</strong>richtungen an, dass sie zukünftig (2010/2011) weniger Auszubildende anstellen werden, da die<br />

Kosten für die Ausbildung die Tagessätze für die Bewohner erhöhen würden. 1 Bei <strong>der</strong> stationären<br />

Pflegee<strong>in</strong>richtung entstehen neben den hier ref<strong>in</strong>anzierten Ausbildungsentgelten zusätzliche Kosten,<br />

wie z. B. Praxisanleiter. Nicht ausbildende Pflegedienste haben auch diese Kosten nicht,<br />

profitieren zugleich aber von den ausgebildeten Fachkräften.<br />

ausbildungsbed<strong>in</strong>gte Wettbewerbsverzerrung<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund gelangt die Landesberichterstattung für die Gesundheitsberufe NRW zu<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schätzung, dass auch für die Jahre 2011 bis 2012 „e<strong>in</strong>e Erhöhung <strong>der</strong> Ausbildungsaktivität<br />

von Seiten <strong>der</strong> teil- und vollstationären Pflegee<strong>in</strong>richtungen nicht unbed<strong>in</strong>gt erwartet werden<br />

kann.“ 2<br />

2.3 Län<strong>der</strong> schöpfen Handlungsmöglichkeiten nicht aus<br />

Das Altenpflegegesetz sieht umfangreiche Kompetenzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vor. So regeln sie die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an Altenpflegeschulen und <strong>der</strong>en staatliche Anerkennung sowie ihre Aufgaben bei <strong>der</strong><br />

F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Altenpflegeausbildung. Über die Landes-Zuwendungen an die Altenpflegeschulen<br />

h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die Län<strong>der</strong> ermächtigt, e<strong>in</strong>e Ausbildungsumlage e<strong>in</strong>zuführen, soweit e<strong>in</strong> Ausgleichsverfahren<br />

erfor<strong>der</strong>lich <strong>ist</strong>, um e<strong>in</strong>en Mangel an Ausbildungsplätzen zu beseitigen o<strong>der</strong> zu<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Diese Umlage <strong>ist</strong> ke<strong>in</strong>e Alternative zu den Landeszuweisungen, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> ergänzendes<br />

Ausgleichsverfahren, das Landesregierungen bei e<strong>in</strong>em tatsächlichen o<strong>der</strong> drohenden Mangel<br />

an Ausbildungsplätzen e<strong>in</strong>führen können. In diesem Fall wird von allen Pflegee<strong>in</strong>richtungen des<br />

Landes e<strong>in</strong> Ausgleichsbetrag erhoben, <strong>der</strong> dann den ausbildenden Betrieben zugute kommt. Die<br />

erhobenen Ausgleichsbeträge s<strong>in</strong>d berücksichtigungsfähig <strong>in</strong> den Pflegesätzen. Mit diesem Ausgleichsverfahren<br />

können <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Branche Wettbewerbsverzerrungen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />

Derzeit wird e<strong>in</strong> Umlageverfahren nur <strong>in</strong> Baden-Württemberg und Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz durchgeführt.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die beson<strong>der</strong>s stark über Fachkräftemangel klagenden privaten Träger s<strong>in</strong>d me<strong>ist</strong><br />

gegen landesweite Umlageverfahren. In Nie<strong>der</strong>sachsen wurde das Umlageverfahren vor e<strong>in</strong>igen<br />

Jahren abgeschafft, mit deutlichem Rückgang <strong>der</strong> Ausbildungsbereitschaft <strong>in</strong> Folge. In Sachsen-<br />

Anhalt hat die Blockade <strong>der</strong> privaten Verbände den Antrag <strong>der</strong> Freien Wohlfahrtsverbände auf e<strong>in</strong><br />

Umlageverfahren zu Fall gebracht. In NRW hatte die damals rot-grüne Opposition Initiativen erfolglos<br />

<strong>in</strong> den Landtag e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Ausbildungsumlage <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> nur selten umgesetzt<br />

1<br />

Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 2010, hrsg .vom M<strong>in</strong><strong>ist</strong>erium für Arbeit,<br />

Gesundheit und Soziales des Landes NRW, S. 97)<br />

2<br />

ebenda, S. 97<br />

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