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Anschreiben zum Update 1/2009 als PDF-Datei. - RACK ...

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Berufsgenossenschaften aufgehoben werden.<br />

Prüffristen können flexibler gehandhabt werden<br />

Im Dezember 2008 sind Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bekannt<br />

gemacht worden. Baustellenaufzüge mit Personenbeförderung wurden in den Anwendungsbereich<br />

der Verordnung in Bezug auf überwachungsbedürftige Anlagen aufgenommen. Weitere<br />

Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen des § 15 zu den wiederkehrenden Prüfungen<br />

bei überwachungsbedürftigen Anlagen. Diese Änderungen treten am 29. Dezember <strong>2009</strong> in<br />

Kraft. In Zukunft entfällt die Pflicht zur Mitteilung der Prüffristen an die zuständige Behörde.<br />

Außerdem wird ein neuer Zeitkorridor für die Durchführung der Prüfungen nach eingeführt.<br />

Hierzu wird Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen eingeräumt, eine vorgeschriebene<br />

wiederkehrende Prüfung bis zu zwei Monate nach dem Fälligkeitsmonat vornehmen zu lassen,<br />

ohne dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit soll den Betreibern überwachungsbedürftiger<br />

Anlagen und den zugelassenen Überwachungsstellen die notwendige Flexibilität gegeben<br />

werden, wiederkehrende Prüfungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Erfordernisse<br />

wirtschaftlich durchzuführen.<br />

EU-Kommission schlägt Revision der Richtlinien über<br />

Elektrogeräte vor<br />

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine neue RoHS-Richtlinie vorgelegt (RoHS =<br />

Restriction of Hazardous Substances (Beschränkung von gefährlichen Stoffen)). Diese Richtlinie<br />

schreibt vor, dass neue Elektro- und Elektronikgeräte seit dem 1. Juli 2006 grundsätzlich kein<br />

Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierten<br />

Diphenylether (PBDE) enthalten dürfen. Lediglich die im Anhang der Richtlinie<br />

aufgeführten Verwendungszwecke dieser Stoffe sind noch zulässig. Die Kommission will zwei<br />

weitere Kategorien von Geräten in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufnehmen. Es handelt<br />

sich dabei um medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Die<br />

Stoffverbote sollen stufenweise ab 2014 auf diese Produktkategorien ausgeweitet werden.<br />

Außerdem hat die EU-Kommission auch einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über Elektround<br />

Elektronik-Altgeräte vorgelegt (WEEE-Richtlinie, Waste Electrical and Electronic Equipment).<br />

Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte schlägt die Kommission ein Sammelziel von 65<br />

Prozent vor, das abhängig von der durchschnittlichen Zahl der in den beiden Vorjahren in Verkehr<br />

gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte festgesetzt wird. Die Zielvorgaben für das Recycling<br />

von Elektro- und Elektronik-Altgeräten soll gegenüber der zur Zeit geltenden Regelung um 5<br />

Prozent erhöht werden. Außerdem werden erstm<strong>als</strong> Sammelziele für medizinische Geräte festgelegt.<br />

Kennzeichnungspflicht für Reifen in Bezug<br />

auf die Kraftstoffeffizienz<br />

Ein weiterer Richtlinienvorschlag der EU-Kommission betrifft die Kennzeichnung von Reifen in<br />

Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter. Der Vorschlag ist Teil des<br />

EU-Aktionsplans für mehr Energieeffizienz. Hintergrund für den Vorschlag ist der Umstand,<br />

dass 23 % der gesamten CO 2<br />

-Emissionen auf den Straßenverkehr entfallen. Deshalb sieht die<br />

Kommission in der Verringerung der Energieintensität und der Emissionen von Fahrzeugen eine<br />

wichtige Aufgabe für die EU. Die Richtlinie schafft ein Kennzeichnungssystem für Reifenparameter,<br />

darunter Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch. Es gilt für Reifen<br />

für Personenkraftwagen sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Das System enthält<br />

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