Anschreiben zum Update 1/2009 als PDF-Datei. - RACK ...
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Berufsgenossenschaften aufgehoben werden.<br />
Prüffristen können flexibler gehandhabt werden<br />
Im Dezember 2008 sind Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bekannt<br />
gemacht worden. Baustellenaufzüge mit Personenbeförderung wurden in den Anwendungsbereich<br />
der Verordnung in Bezug auf überwachungsbedürftige Anlagen aufgenommen. Weitere<br />
Änderungen betreffen insbesondere die Regelungen des § 15 zu den wiederkehrenden Prüfungen<br />
bei überwachungsbedürftigen Anlagen. Diese Änderungen treten am 29. Dezember <strong>2009</strong> in<br />
Kraft. In Zukunft entfällt die Pflicht zur Mitteilung der Prüffristen an die zuständige Behörde.<br />
Außerdem wird ein neuer Zeitkorridor für die Durchführung der Prüfungen nach eingeführt.<br />
Hierzu wird Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen eingeräumt, eine vorgeschriebene<br />
wiederkehrende Prüfung bis zu zwei Monate nach dem Fälligkeitsmonat vornehmen zu lassen,<br />
ohne dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Damit soll den Betreibern überwachungsbedürftiger<br />
Anlagen und den zugelassenen Überwachungsstellen die notwendige Flexibilität gegeben<br />
werden, wiederkehrende Prüfungen im Rahmen der sicherheitstechnischen Erfordernisse<br />
wirtschaftlich durchzuführen.<br />
EU-Kommission schlägt Revision der Richtlinien über<br />
Elektrogeräte vor<br />
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine neue RoHS-Richtlinie vorgelegt (RoHS =<br />
Restriction of Hazardous Substances (Beschränkung von gefährlichen Stoffen)). Diese Richtlinie<br />
schreibt vor, dass neue Elektro- und Elektronikgeräte seit dem 1. Juli 2006 grundsätzlich kein<br />
Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierten<br />
Diphenylether (PBDE) enthalten dürfen. Lediglich die im Anhang der Richtlinie<br />
aufgeführten Verwendungszwecke dieser Stoffe sind noch zulässig. Die Kommission will zwei<br />
weitere Kategorien von Geräten in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufnehmen. Es handelt<br />
sich dabei um medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Die<br />
Stoffverbote sollen stufenweise ab 2014 auf diese Produktkategorien ausgeweitet werden.<br />
Außerdem hat die EU-Kommission auch einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über Elektround<br />
Elektronik-Altgeräte vorgelegt (WEEE-Richtlinie, Waste Electrical and Electronic Equipment).<br />
Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte schlägt die Kommission ein Sammelziel von 65<br />
Prozent vor, das abhängig von der durchschnittlichen Zahl der in den beiden Vorjahren in Verkehr<br />
gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte festgesetzt wird. Die Zielvorgaben für das Recycling<br />
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten soll gegenüber der zur Zeit geltenden Regelung um 5<br />
Prozent erhöht werden. Außerdem werden erstm<strong>als</strong> Sammelziele für medizinische Geräte festgelegt.<br />
Kennzeichnungspflicht für Reifen in Bezug<br />
auf die Kraftstoffeffizienz<br />
Ein weiterer Richtlinienvorschlag der EU-Kommission betrifft die Kennzeichnung von Reifen in<br />
Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter. Der Vorschlag ist Teil des<br />
EU-Aktionsplans für mehr Energieeffizienz. Hintergrund für den Vorschlag ist der Umstand,<br />
dass 23 % der gesamten CO 2<br />
-Emissionen auf den Straßenverkehr entfallen. Deshalb sieht die<br />
Kommission in der Verringerung der Energieintensität und der Emissionen von Fahrzeugen eine<br />
wichtige Aufgabe für die EU. Die Richtlinie schafft ein Kennzeichnungssystem für Reifenparameter,<br />
darunter Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch. Es gilt für Reifen<br />
für Personenkraftwagen sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Das System enthält<br />
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