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Satzung des Vereins - Elternrat.de

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STADTELTERNRAT SANKT AUGUSTIN e.V.<br />

SATZUNG<br />

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong><br />

Der Verein führt <strong>de</strong>n Namen "Stadtelternrat Sankt Augustin e.V.". Der Verein hat seinen Sitz in<br />

Sankt Augustin. Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

§ 2 Zweck und Ziele<br />

Die Aufgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> Stadtelternrates ergeben sich aus <strong>de</strong>m verfassungsrechtlich garantierten Recht<br />

<strong>de</strong>r Eltern und Erziehungsberechtigten, die Erziehung ihres/ihrer Kin<strong>de</strong>(s)r und <strong>de</strong>ren Interessen<br />

zu gestalten und zu vertreten. Zweck <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> ist es, Eltern und Erziehungsberechtigte von<br />

Kin<strong>de</strong>rn in Tageseinrichtungen für Kin<strong>de</strong>r und Schulen bei ihrer Arbeit und allen Fragen in diesen<br />

Bereichen zu beraten und zu unterstützen. Eine juristische Vertretung ist ausgeschlossen. Im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung erfüllt <strong>de</strong>r Verein folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

(1.) Wecken und För<strong>de</strong>rn <strong><strong>de</strong>s</strong> Verständnisses <strong>de</strong>r Eltern und Erziehungsberechtigten für alle<br />

Fragen <strong>de</strong>r Ausbildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kin<strong>de</strong>r und Schulen.<br />

(2.) Der Verein för<strong>de</strong>rt die Interessen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r und Erziehungsberechtigten, die in Sankt<br />

Augustin eine Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung o<strong>de</strong>r Schule besuchen o<strong>de</strong>r besuchen wollen. Er<br />

versteht sich als <strong>de</strong>ren Interessenvertretung gegenüber <strong>de</strong>r Kommune, <strong>de</strong>m Land und freien<br />

Trägern.<br />

(3.) Der Stadtelternrat bemüht sich um eine enge Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Organisationen <strong>de</strong>r<br />

pädagogisch Beschäftigten und <strong>de</strong>n jeweiligen Trägern, sowie mit Elternvertretungen auf<br />

Lan<strong><strong>de</strong>s</strong>- und Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>ebene.<br />

(4.) Der Stadtelternrat bietet ein Forum zur Information und zum Erfahrungsaustausch.<br />

§3 Gemeinnützigkeit<br />

(1.) Der Stadtelternrat verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.<br />

(2.) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Stadtelterrates dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Mitglie<strong>de</strong>r<br />

erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln <strong><strong>de</strong>s</strong> Stadtelternrates.<br />

(3.) Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig und ungebun<strong>de</strong>n.<br />

(4.) Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt wer<strong>de</strong>n.<br />

(5.) Der Verein kann nicht selbst Träger von Einrichtungen wer<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>ren Interesse <strong>de</strong>r<br />

<strong>Vereins</strong>zweck ausgerichtet ist.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

(1.) Mitglie<strong>de</strong>r im Stadtelternrat können natürliche, voll geschäftsfähige und juristische Personen<br />

wer<strong>de</strong>n, die für die in § 2 genannten Ziele <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> eintreten.<br />

Stand: 03.03.2005


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(2.) Die Aufnahme in <strong>de</strong>n Verein erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Der Vorstand<br />

kann <strong>de</strong>n Beitritt zurückweisen, wenn dieser die Zwecke o<strong>de</strong>r die Gemeinnützigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

<strong>Vereins</strong> gefähr<strong>de</strong>t. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung kann dieser Entscheidung mit einer 2/3<br />

Mehrheit wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

(3.) Die Mitgliedschaft en<strong>de</strong>t durch Tod, Austrittserklärung o<strong>de</strong>r Ausschluss. Der Austritt erfolgt<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber <strong>de</strong>m Vorstand und wird grundsätzlich zum En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

laufen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres wirksam. Der Ausschluss wird von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

mit einer 2/3 Mehrheit entschie<strong>de</strong>n.<br />

(4.) Ein Mitglied wird ausgeschlossen,<br />

- wenn es <strong>de</strong>n Interessen <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> zuwi<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lt<br />

- wenn es durch seine Mitgliedschaft die unter §2 dieser <strong>Satzung</strong> <strong>de</strong>finierten Ziele und<br />

Zwecke <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> o<strong>de</strong>r <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Gemeinnützigkeit gefähr<strong>de</strong>t<br />

- wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb o<strong>de</strong>r außerhalb <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong>.<br />

§ 5 Mitgliedsbeitrag<br />

Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag; seine Höhe bestimmt die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung. Der<br />

Mitgliedsbeitrag wird im zweiten Quartal eines Kalen<strong>de</strong>rjahres fällig.<br />

§ 6 Organe <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong><br />

Organe <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> sind:<br />

a) <strong>de</strong>r Vorstand<br />

b) die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung.<br />

§ 7 Der Vorstand<br />

(1) Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n, seiner/m Vertreter/in,<br />

<strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Kassierer/in und zwei o<strong>de</strong>r vier Beisitzern. Der Verein wird durch zwei Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong> gemeinschaftlich vertreten.<br />

(2) Der Vorstand führt die laufen<strong>de</strong>n Geschäfte <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gefassten Beschlüsse und Vereinbarungen. Er wird von <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r gewählt. Seine<br />

Amtszeit beträgt ein Geschäftsjahr.<br />

§ 8 Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

(1.) Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wird von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens einmal im<br />

Geschäftsjahr einberufen. Sie muss darüber hinaus einberufen wer<strong>de</strong>n, wenn min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens<br />

ein Viertel <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r drei Vertreter <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong> dies schriftlich beantragen.<br />

(2.) Die Einladungen dazu ergehen schriftlich mit min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens zwei Wochen Frist unter<br />

Mitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung, <strong><strong>de</strong>s</strong> Tagungsortes sowie <strong><strong>de</strong>s</strong> Tagungszeitpunktes. Die<br />

Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt, soweit Anträge zur Tagesordnung 1 Woche<br />

vor <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung schriftlich eingegangen sind, müssen diese zur<br />

Tagesordnung genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Stand: 03.03.2005


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(3.) Ist zu <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ordnungsgemäß eingela<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n, so können<br />

Beschlüsse mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r<br />

gefasst wer<strong>de</strong>n, sofern diese <strong>Satzung</strong> nichts an<strong>de</strong>res bestimmt. Bei Stimmengleichheit ist -<br />

nach Beratung zum Thema - eine erneute Abstimmung erfor<strong>de</strong>rlich. Bei erneuter<br />

Stimmengleichheit gilt <strong>de</strong>r Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen sind möglich.<br />

Beschlüsse zur <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rung bedürfen min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens <strong>de</strong>r 2/3 Mehrheit <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>r.<br />

(4.) Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung hat insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

a) Wahl <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong> im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 7 (1) und zweier Kassenprüfer/innen.<br />

b) Entgegennahme <strong><strong>de</strong>s</strong> Jahresberichtes <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong> und <strong><strong>de</strong>s</strong> Kassenberichtes und die<br />

Entlastung <strong><strong>de</strong>s</strong> Vorstan<strong><strong>de</strong>s</strong>.<br />

c) Beschlussfassung über:<br />

- Beitrittserklärungen<br />

- Ausschlüsse<br />

- <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rungen<br />

- Auflösung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong>.<br />

(5.) Bei <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung(en) wer<strong>de</strong>n durch einen zuvor bestimmten<br />

Protokollführer Nie<strong>de</strong>rschriften erstellt, die zumin<strong><strong>de</strong>s</strong>t die Zeit und <strong>de</strong>n Ort <strong>de</strong>r Sitzung, eine<br />

Anwesenheitsliste sowie die Beschlüsse enthalten. Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Mitglied hat das Recht, die<br />

Nie<strong>de</strong>rschriften nach vorheriger Anmeldung einzusehen.<br />

(6.) Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Mitglied hat das Recht die Protokolle <strong>de</strong>r Vorstandssitzungen einzusehen.<br />

§ 9 <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rung<br />

Je<strong><strong>de</strong>s</strong> Mitglied hat das Recht, <strong>Satzung</strong>sän<strong>de</strong>rungen zu beantragen. Der Antrag ist schriftlich mit<br />

Begründung beim Vorstand einzureichen.<br />

§ 10 Haftung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong><br />

Die Haftung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong> erfolgt gem. § 31 BGB.<br />

§ 11 Auflösung <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Vereins</strong><br />

(1.) Der Verein kann nur durch 2/3 Mehrheitsbeschluss <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung aufgelöst<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(2.) Zur Abwicklung <strong>de</strong>r Auflösung wer<strong>de</strong>n drei Mitglie<strong>de</strong>r gewählt. Das noch verbleiben<strong>de</strong><br />

Vermögen fällt nach Mehrheitsbeschluss <strong>de</strong>r Liquidatoren an eine soziale Einrichtung in <strong>de</strong>r<br />

Stadt Sankt Augustin.<br />

Stand: 03.03.2005

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