Amtsblatt 23 vom 13.06.2013 - Landratsamt Unterallgäu
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Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />
SCHULVERBANDSUMLAGE<br />
A) FESTSETZUNG DER SCHÜLERZAHL<br />
§ 2<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
Für die Berechnung der Schulverbandsumlagen wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand<br />
<strong>vom</strong> 1. Oktober 2012 auf 210 Verbandsschüler festgesetzt; davon entfallen auf<br />
B) VERWALTUNGSUMLAGE<br />
Markt Türkheim 95<br />
Gemeinde Amberg <strong>23</strong><br />
Gemeinde Rammingen 29<br />
Markt Tussenhausen 35<br />
Gemeinde Wiedergeltingen 28<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben<br />
im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 407.550 € festgesetzt. Er teilt sich<br />
wie folgt auf:<br />
a) UA 2133 Schulbedarf allgemein 327.600 €<br />
b) UA 2134 Doppelsporthalle Betriebskosten 56.850 €<br />
c) UA 2135 Ganztagsbetreuung <strong>23</strong>.100 €<br />
2. Die Verwaltungsumlage beträgt für ungedeckten Bedarf aus B Ziffer 1<br />
a) Schulbedarf allgemein<br />
pro Verbandsschüler 1.560 €. Somit entfallen auf<br />
b) Doppelsporthalle Betriebskosten<br />
Türkheim 148.200 €<br />
Amberg 35.880 €<br />
Rammingen 45.240 €<br />
Tussenhausen 54.600 €<br />
Wiedergeltingen 43.680 €<br />
für den Markt Türkheim 28.425 €<br />
für den Schulverband Mittelschule 28.425 €<br />
Diese Umlage ist am Ende des Haushaltsjahres nach den tatsächlichen Benutzungsstunden abzurechnen.<br />
KABl. Nr. <strong>23</strong>/2013