Amtsblatt 23 vom 13.06.2013 - Landratsamt Unterallgäu
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§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan<br />
wird auf 50.000 € festgesetzt.<br />
a) Die Verwaltungsumlagen sind mit einem Viertel des Gesamtbetrages wie folgt fällig:<br />
─ Abwasserbeseitigung 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.<br />
─ allgemeine Verwaltung 01.01., 01.04., 01.07., 01.10.<br />
b) Die Investitionsumlage wird anteilig entsprechend dem Investitionsbedarf erhoben.<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Legau, 6. Juni 2013<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ILLERWINKEL<br />
Franz Abele<br />
Gemeinschaftsvorsitzender<br />
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.<br />
II.<br />
III.<br />
Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO <strong>vom</strong> 06.06.2013<br />
bis einschließlich 20.06.2013 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel in Legau,<br />
Marktplatz 1 (Zimmer 18) während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />
Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, § 4 BekV während des ganzen Jahres<br />
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel in Legau, Marktplatz 1 (Zimmer 18) zur<br />
Einsicht bereit.<br />
KABl. Nr. <strong>23</strong>/2013